Verhandlungsschrift über die öffentliche/nicht öffentliche ... - Enns
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STADTAMT ENNS<br />
1<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
Bearbeiter: Helga Kocmann<br />
24.05.2007<br />
Sitzungsnummer: GR/028/2007<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong>/<strong>nicht</strong> <strong>öffentliche</strong> Sitzung des<br />
Gemeinderates<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, den 26.04.2007<br />
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr<br />
Sitzungsende: 20:10 Uhr<br />
Ort, Raum: Sitzungssaal des Stadtamtes<strong>Enns</strong><br />
Anwesend sind:<br />
Vorsitzender<br />
Herr Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr Vbgm Klaus Kamptner<br />
Frau STR Monika Dreer<br />
Herr STR Klaus Haidinger<br />
Herr STR Wolfgang Prinz<br />
Herr STR Helmut Käferböck<br />
Herr GR Christian Deleja-Hotko<br />
Frau GR Brigitte Cervinka<br />
Herr GR Haimo Proier<br />
Frau GR Roswitha Spöck<br />
Herr GR Roland Handlgruber<br />
Herr GR Karl Witzmann<br />
Frau GR Romana Radlspäck<br />
Herr GR Erich Postlbauer<br />
Frau GR Christine Schaurhofer<br />
Herr GR Herbert Kneidl<br />
Herr GR Michael Schwaiger<br />
Herr GR Nikon Baumgartner<br />
Frau GR Marie-Luise Metlagel<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr Vbgm Harald Weingartner<br />
Herr STR Franz Groschupfer<br />
Herr STR Wolfgang Gruber
Herr GR Gerhard Hoflehner<br />
Herr GR Josef Ortbauer<br />
Herr GR Michael Korherr<br />
Herr GR Norbert Aichberger<br />
Herr GR Gunnar Fosen<br />
Herr GR Rudolf Hofmann<br />
Frau GR Claudia Pöltinger<br />
Herr GR Ing. Manfred Voglsam<br />
von der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Anna Gintenreiter<br />
Frau GR Doris Alkin<br />
Frau GR Mag.ª Gudrun Troppmann<br />
von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Daphne Brenner<br />
von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr GRE Franz Uhl Vertretung für Frau GR Claudia Kaiserseder<br />
Frau GRE Sabine Haidinger Vertretung für Herrn GR Gottfried Lichtenberger<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
GRE Johann Zuderstorfer Vertretung für Frau GR Claudia Christl<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Claudia Kaiserseder<br />
Herr GR Gottfried Lichtenberger<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Claudia Christl<br />
2
Tagesordnung:<br />
. Prüfungsausschuss<br />
Obfrau: GR Daphne Brenner<br />
1. Finanz-, Personal-, Rechts- und Tourismusangelegenheiten<br />
Referent: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
1.1. Rechnungsabschluss 2006<br />
Vorlage: GG III/2007/0334/1<br />
1.2. Änderung der Tarifordnung für das Schloss <strong>Enns</strong>egg<br />
Vorlage: GG III/2007/0329/1<br />
1.3. Gemeindegrenzänderung <strong>Enns</strong>-St.Florian<br />
Vorlage: GG II/2007/0637/1<br />
1.4. Kornstraße: Vereinbarung <strong>über</strong> Kanal und Wasserverrechnung<br />
Vorlage: GG II/2007/0656/1<br />
1.5. Grundtransaktion nächst Liegenschaft Steyrer Straße 18 (Stadt <strong>Enns</strong>-GWG)<br />
Vorlage: GG II/2007/0640/1<br />
1.6. Lorcher Brücke: Einverständniserklärung ÖBB für Sanierung<br />
Vorlage: GG II/2007/0654/1<br />
1.7. Kanal Enghagen: Einverständniserklärung ÖBB für Bahnquerung<br />
Vorlage: GG II/2007/0655/1<br />
1.8. Vermietung des Imbissstandes am Hauptplatz<br />
Vorlage: SD/2007/0325/1<br />
1.9. Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen; Änderung der Satzung<br />
Vorlage: GG I/2007/0765/1<br />
1.10. Gründung einer Tourismus- und Stadtmarketing <strong>Enns</strong> GmbH<br />
Vorlage: SD/2006/0313/1<br />
1.11. Grundsatzbeschluss - Beauftragung SBE; Umsetzung Saunakonzept<br />
Vorlage: SD/2007/0327/1<br />
2. Kultur- und Sportangelegenheiten<br />
Referent: Vbgm Klaus Kamptner<br />
2.1. Ansuchen um Akontozahlung 2007<br />
2.1.1. Ansuchen um Akontozahlung 2007; Kulturzentrum d ´Zuckerfabrik<br />
Vorlage: GG I/2007/0759/1<br />
2.1.2. Ansuchen um Akontozahlung 2007; <strong>Enns</strong>er Kammerorchester<br />
Vorlage: GG I/2007/0767/1<br />
2.1.3. Ansuchen um Akontozahlung 2007; Theater im Hof<br />
Vorlage: GG I/2007/0769/1<br />
3
2.1.4. Ansuchen um Akontozahlung 2007; Forum <strong>Enns</strong>egg<br />
Vorlage: GG I/2007/0772/1<br />
4<br />
2.2. Grundsatzbeschluss <strong>über</strong> <strong>die</strong> Durchführung einer Fassadenrestaurierungsaktion<br />
Vorlage: GG II/2007/0678/1<br />
3. Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenangelegenheiten sowie Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Referentin: STR Monika Dreer<br />
3.1. Tätigkeitsbericht 2006 Essen auf Rädern<br />
Vorlage: GG I/2007/0717/1<br />
3.2. Tätigkeitsbericht Streetworker 2006<br />
Vorlage: GG I/2007/0744/1<br />
3.3. Errichtung eine Filialapotheke im Einkaufszentrum "Donaupark", Mauthausen<br />
Vorlage: GG I/2007/0762/1<br />
4. Schulwesen, kommunale Einrichtung und gemeindeeigene Objekte<br />
Referent: STR Klaus Haidinger<br />
4.1. Sporthalle: Änderung der Tarifordnung<br />
Vorlage: GG II/2007/0652/1<br />
4.2. Krabbelstube; Mietvertrag<br />
Vorlage: GG III/2007/0335/1<br />
5. Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen<br />
Referent: STR Wolfgang Prinz<br />
5.1. Bezuschussung für Projekt "Mobilitätsmanagement Volksschule I und II <strong>Enns</strong>"<br />
Vorlage: GG III/2007/0331/1<br />
6. Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau- u. -erhaltung<br />
Referent: STR Helmut Käferböck<br />
6.1. Widmung von bestehenden Straßen für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung als<br />
Gemeindestraße<br />
Vorlage: GG II/2007/0638/1<br />
6.2. Widmung von bestehenden Straßen für den Gemeingebrauch und Einreihung als Gemeindestraße/Parkplätze<br />
Vorlage: GG II/2007/0639/1<br />
6.3. Teilauflassung des <strong>öffentliche</strong>n Gutes 1703/1 KG <strong>Enns</strong>, nächst Liegenschaft Steyrer<br />
Straße 18<br />
Vorlage: GG II/2007/0641/1<br />
6.4. Änderung einer Kurzparkzone - Dingolfinger Platz im Bereich des Postamtes<br />
Vorlage: GG I/2007/0763/1<br />
6.5. Änderung einer Kurzparkzone - Dingolfinger Platz (gegen<strong>über</strong> Schuhhaus Peterseil)<br />
Vorlage: GG I/2007/0764/1
6.6. Änderung einer Kurzparkzone in der Wiener Straße<br />
Vorlage: GG I/2007/0770/1<br />
7. Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft<br />
Referent: Vbgm Harald Weingartner (abwesend)<br />
Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
7.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4<br />
5<br />
7.1.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 18 - Döner<br />
Vorlage: GG II/2007/0665/1<br />
7.1.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 24 - Steinpass<br />
Vorlage: GG II/2007/0666/1<br />
7.2. Änderung von Bebauungsplänen - Beschlussfassung; Nr. 29.02 - Steinpass<br />
Vorlage: GG II/2007/0667/1<br />
8. Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhofsangelegenheiten<br />
Referent: STR Franz Groschupfer<br />
9. Wirtschaftsangelegenheiten<br />
Referent: STR Wolfgang Gruber<br />
Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
9.1. Marktgebührenordnung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>; Adaptierung<br />
Vorlage: GG I/2007/0748/1<br />
9.2. Wirtschaftsförderung für 2006; Rückerstattung Kommunalsteuer nach den alten Richtlinien<br />
Vorlage: GG I/2007/0755/1<br />
9.3. Genehmigung eines Schanigartens<br />
9.3.1. Genehmigung eines Schanigartens - Michael Baczmanov, Cafe Bolero, Hanuschstraße<br />
31<br />
Vorlage: GG I/2007/0756/1<br />
9.3.2. Genehmigung eines Schanigartens - Wolfgang Brunner, Hauptplatz 23; Änderung des<br />
Ausmaßes<br />
Vorlage: GG I/2007/0761/1<br />
10. Dringlichkeitsanträge<br />
Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
10.1. DA - Förderung für den Kauf von Fahrradanhängern<br />
Vorlage: SD/2007/0328/1<br />
11. Allfälliges
6<br />
Ich stelle gemäß den Bestimmungen der OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr.<br />
91/1990 idgF. fest, dass <strong>die</strong> Einladung zur heutigen Sitzung des Gemeinderates der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ordnungsgemäß erfolgte und <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit gegeben<br />
ist. Der Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer nimmt gemäß § 66 Abs. 2<br />
Gemeindeordnung 1990 mit beratender Stimme an der Sitzung teil. Zur Schriftführerin<br />
wird <strong>die</strong> Gemeindebe<strong>die</strong>nstete Helga Kocmann bestellt.<br />
Nach den Bestimmungen des § 54 OÖ GemO 1990, LGBl.Nr. 91/1990 idgF, ist <strong>die</strong><br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong> vom Vorsitzenden, von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen, welche zu Beginn jeder Sitzung dem Vorsitzenden von den<br />
Fraktionsobleuten namhaft zu machen sind, und vom Schriftführer zu unterfertigen.<br />
Aufgrund <strong>die</strong>ser Bestimmung wird das Protokoll der heutigen Sitzung geprüft und<br />
unterzeichnet von:<br />
GR Karl Witzmann (SPÖ)<br />
GR Michael Korherr (ÖVP)<br />
GR Anna Gintenreiter (GRÜNE)<br />
GR Daphne Brenner (FPÖ)<br />
Die <strong>Verhandlungsschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Sitzung des Gemeinderates vom 15.02.2007 liegt<br />
bis zum Schluss <strong>die</strong>ser Sitzung zur Einsichtnahme auf. Werden keine Einwendungen<br />
gegen <strong>die</strong> Abfassung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> erhoben, gilt <strong>die</strong>se als genehmigt.<br />
Ich darf bekannt geben, dass folgende Mitglieder des Gemeinderates für <strong>die</strong> heutige<br />
Sitzung entschuldigt sind:<br />
GR Claudia Kaiserseder<br />
GR Claudia Christl<br />
GR Gottfried Lichtenberger<br />
Folgende Ersatzmitglieder des Gemeinderates sind anwesend:<br />
GRE Franz Uhl<br />
GRE Johann Zuderstorfer<br />
GRE Sabine Haidinger<br />
Folgende Punkte werden von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt:<br />
7.1.1 Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 – Einleitung des Verfahrens;<br />
Nr. 18 - Döner<br />
9.1. Marktgebührenordnung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>; Adaptierung<br />
Geburtstag:<br />
GR Roland Handlgruber 23.04.<br />
In Ihren Mappen befindet sich:<br />
Einladung zum Konzert des Shido Kinder Chores am 03.05.2007 im Schloss <strong>Enns</strong>egg<br />
Folder „drehbuch:leben“ – pro mente OÖ und Gesunde Gemeinde <strong>Enns</strong><br />
Tätigkeitsbericht 2006 „Gesunde Gemeinde“
Folgender Dringlichkeitsantrag liegt vor:<br />
7<br />
Die Grüne-Fraktion, vertreten durch Frau GR Mag. Gudrun Toppmann stellt gemäß §<br />
46 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, idgF den Antrag, folgendem<br />
Tagesordnungspunkt <strong>die</strong> Dringlichkeit zuzuerkennen und <strong>die</strong>sen in <strong>die</strong> Tagesordnung<br />
der Sitzung des Gemeinderates am 26.04.2007 aufzunehmen:<br />
Förderung für den Kauf von Fahrradanhängern<br />
Begründung:<br />
Nach der Geburt eines Kindes – spätestens nach dem zweiten Kind – brechen viele<br />
Eltern mit der Gewohnheit, Kurzstreckenwege mit dem Rad zu erledigen. Sie steigen<br />
stattdessen für Fahrten zum Lebensmitteleinkauf, zum Freibad, zum Spielplatz, zum<br />
Kindergarten usw. auf den PKW um.<br />
Dabei gibt es für Rad fahrende Eltern sehr wohl Möglichkeiten, auch mit Kleinkindern<br />
unterwegs zu sein. Eine für Kinder sehr attraktive, bequeme und gleichzeitig sichere<br />
Transportmöglichkeit stellen Kinder- Fahrradanhänger dar. Ein weiterer Vorteil ist,<br />
dass darin auch zwei Kinder mitgeführt werden können. Von Nachteil sind <strong>die</strong> hohen<br />
Anschaffungskosten. Ein Anhänger mit Überrollbügel, der der Fahrradverordnung<br />
entspricht, kostet im Fachhandel mindestens 180,-- Euro und mit besserer Ausstattung<br />
bis zu 1.000,-- Euro.<br />
Vor allem im Fahrradland Vorarlberg fördern bereits viele Städte den Kauf von Kindertransport-Fahrradanhängern.<br />
In Bregenz (28.000 EinwohnerInnen), wo <strong>die</strong> Förderungshöhe<br />
beispielsweise mit 100,-- Euro begrenzt ist, wurden im Jahr 2006 <strong>über</strong> 70<br />
Förderungsansuchen bewilligt.<br />
Gemeinden, wie Wolfurt oer Tulln/NÖ fördern zusätzlich auch den Kauf von Fahrradanhängern<br />
zum Lastentransport.<br />
Wer Fahrradanhänger für Kinder- und/oder für Lastentransport verwendet, leistet einen<br />
Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung des Kraftfahrzeugaufkommens in<br />
<strong>Enns</strong>. Er/Sie entschärft das Parkplatzproblem und übt eine Vorbildfunktion aus.<br />
Dies ist im Sinne einer Klimabündnis-Gemeinde und künftigen Slow City und gehört –<br />
nach Meinung der Grünen <strong>Enns</strong> – unterstützt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Dringlichkeitsantrag nach dem Tagesordnungspunkt<br />
1.11 vorzutragen.
8<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Beilage 1 - Dringlichkeitsantrag<br />
Der Dringlichkeitsantrag wird vor dem Tagesordnungspunkt Allfälliges protokolliert.<br />
zu<br />
Prüfungsausschuss<br />
Obfrau: GR Daphne Brenner<br />
Rechnungsabschluss 2006<br />
TAGESORDNUNG<br />
Der Finanzleiter hat jedem Mitglied des Prüfungsausschusses bereits eine Woche<br />
vor dem Ausschusstermin eine Ausfertigung des Rechnungsabschlusses 2006 zur<br />
Verfügung gestellt, damit <strong>die</strong>se schon im Vorfeld stu<strong>die</strong>rt werden können. Er erklärt<br />
einleitend, dass <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das Finanzjahr 2006 mit einem Überschuss<br />
in der Höhe von rund € 600.000,00 im ordentlichen Haushalt wiederum äußerst erfolgreich<br />
abschließen konnte. Anschließend wurden anhand einer Vorabversion des<br />
Amtsvortrages für <strong>die</strong> Sitzung des Gemeinderates <strong>die</strong> Eckpunkte des Rechnungsjahres<br />
2006 besprochen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses zeigen sich erfreut<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> positive Gebarungsentwicklung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> im Finanzjahr<br />
2006, warnen jedoch davor, das erzielte Ergebnis allzu euphorisch zu bewerten zumal<br />
in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen zu tätigen sein werden. Die<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> befindet sich sicher auf dem richtigen Weg, der eingeschlagene<br />
Sparkurs muss jedoch rigoros eingehalten und <strong>die</strong> Chancen zur Positionierung als<br />
Wirtschaftsstandort unbedingt genutzt werden.<br />
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses regen an, dass im Amtsvortrag für <strong>die</strong> Sitzung<br />
des Gemeinderates zukünftig <strong>die</strong> Rücklagenbewegungen, der Schuldenstand<br />
und der außerordentliche Haushalt etwas anders dargestellt werden, was der Finanzleiter<br />
für den Bericht zum Rechnungsabschluss 2007 auch zusichert. Zum Rechnungsabschluss<br />
selbst werden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses keine<br />
Kritikpunkte festgehalten.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Kenntnisnahme fest.
zu 1<br />
Finanz-, Personal-, Rechts- und Tourismusangelegenheiten<br />
Referent: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
9<br />
zu 1.1<br />
Rechnungsabschluss 2006<br />
Vorlage: GG III/2007/0334/1<br />
Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für das Haushaltsjahr 2006 ist<br />
gemäß § 92 Oö. Gemeindeordnung 1990, (Oö. GemO 1990), LGBl. Nr. 91/1990<br />
idgF, vom 11. April 2007 bis einschließlich 26. April 2007 während der Amtsstunden<br />
zur <strong>öffentliche</strong>n Einsicht aufgelegen. Erinnerungen gegen den Rechnungsabschluss<br />
wurden <strong>nicht</strong> eingebracht.<br />
I. ORDENTLICHER HAUSHALT:<br />
Der vorliegende Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für das Finanzjahr<br />
2006 schließt im ordentlichen Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben in der Höhe<br />
von jeweils € 22.890.077,62 wiederum ausgeglichen ab. Das Gesamtergebnis liegt<br />
um € 1.188.377,62 <strong>über</strong> jenem des Voranschlages 2006. Nachfolgend sind <strong>die</strong> Ursachen<br />
für <strong>die</strong>se Entwicklung zusammengefasst:<br />
- Im Zeitraum Jänner bis September 2006 wurde so wie in den vergangenen<br />
Jahren anlässlich der Erstellung der Nachtragsvoranschläge <strong>die</strong> Einnahmen-<br />
und Ausgabenentwicklung laufend <strong>über</strong>wacht und hochgerechnet mit dem Ergebnis,<br />
dass <strong>die</strong> Beschlussfassung eines Nachtragsvoranschlages durch den<br />
Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> <strong>nicht</strong> notwendig ist, da <strong>die</strong> Kredit<strong>über</strong>schreitungen<br />
10 % der Einnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages<br />
<strong>nicht</strong> <strong>über</strong>steigen werden.<br />
- In den ersten Monaten des Jahres 2006 war eine positive Entwicklung der Abgabenertragsanteile<br />
zu beobachten, welche sich jedoch ab Mai in einen negativen<br />
Trend umkehrte. Im Juni lagen <strong>die</strong> Einnahmen um 5,3 % unter den Sollwerten<br />
und eine Rückkehr in den positiven Bereich ergab sich erst wieder im<br />
Oktober 2006. Mit den November-Ertragsanteilen ergab sich ein Plus von rund<br />
0,8 % und erst mit der letzten Zahlung im Dezember wurden <strong>die</strong> im Voranschlagserlass<br />
prognostizierten Werte um rund 3,9 % <strong>über</strong>troffen. Letztlich ergaben<br />
sich hier unter der Berücksichtigung der Landesumlage Mehreinnahmen<br />
in der Höhe von € 246.345,26. Eine Prognose der tatsächlich zu erwartenden<br />
Höhe der Abgabenertragsanteile während des laufenden Finanzjahres<br />
ist kaum möglich, wie <strong>die</strong> nachfolgende Grafik verdeutlicht:
1.200.000,00<br />
1.000.000,00<br />
800.000,00<br />
600.000,00<br />
400.000,00<br />
200.000,00<br />
0,00<br />
10<br />
Abgabenertragsanteile - Soll/Ist-Vergleich monatlich<br />
Jan 06 Feb 06 Mrz 06 Apr 06 Mai 06 Jun 06 Jul 06 Aug 06 Sep 06 Okt 06 Nov 06 Dez 06<br />
Prognose Zahlung<br />
- Eine weitere positive Tendenz war bei den Kommunalsteuereinnahmen erkennbar<br />
und so wurde das Kommunalsteueraufkommen bis zum Jahresende<br />
auf rund € 3.820.000,00 geschätzt. Tatsächlich wurden € 3.845.838,71 verbucht,<br />
was Mehreinnahmen in der Höhe von € 75.838,71 im Vergleich zum<br />
Voranschlag 2006 bedeutet. Verglichen mit dem Rechnungsabschluss 2005<br />
ist bei der Kommunalsteuer eine Erhöhung um rund € 156.400,00 zu verzeichnen.<br />
Bei der Entwicklung des Kommunalsteueraufkommens in den letzten<br />
Jahren ist somit ein deutlich positiver Trend erkennbar, <strong>die</strong> Einnahmensteigerung<br />
seit dem Jahr 2002 beträgt rund € 973.000,00:<br />
4.500.000,00<br />
4.000.000,00<br />
3.500.000,00<br />
3.000.000,00<br />
2.500.000,00<br />
2.000.000,00<br />
1.500.000,00<br />
1.000.000,00<br />
500.000,00<br />
0,00<br />
Kommunalsteueraufkommen 2002 - 2006<br />
2002 2003 2004 2005 2006<br />
- In der Sitzung der Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Linz-Land<br />
am 11. Dezember 2006 wurde für <strong>die</strong> SHV-Umlage 2006 nachträglich ein Hebesatz<br />
von 24,20 % (ursprünglich 22,50 %) beschlossen und <strong>die</strong> daraus resultierende<br />
Nachforderung in der Höhe von € 180.974,21 von den Dezember-<br />
Ertragsanteilen einbehalten. Leider zeigt auch <strong>die</strong> Entwicklung der SHV-<br />
Umlage in den letzten Jahren eine steigende Tendenz, <strong>die</strong> Ausgabensteigerung<br />
seit dem Jahr 2002 beträgt rund € 886.000,00:
3.000.000,00<br />
2.500.000,00<br />
2.000.000,00<br />
1.500.000,00<br />
1.000.000,00<br />
500.000,00<br />
0,00<br />
11<br />
Entwicklung SHV-Umlage 2002 - 2006<br />
2002 2003 2004 2005 2006<br />
- Beim Ansatz Pensionen wirkten sich Minderausgaben in der Höhe von<br />
€ 80.718,57 ergebnisverbessernd aus. Ein Grund dafür ist, dass sich <strong>die</strong> im<br />
Voranschlagserlass bekannt gegebene Erhöhung des Dienstgeberbeitrages<br />
vom dreifachen auf das vierfache Ausmaß des Beamtenbeitrages erst mit<br />
März niedergeschlagen hat. Weiters wurde im Voranschlag <strong>die</strong> Nachverrechnung<br />
der Nebengebührenwerte 2004 und 2005 budgetiert, jedoch wurden seitens<br />
des Landes OÖ lediglich <strong>die</strong> Nebengebührenwerte 2004 fällig gestellt und<br />
selbst <strong>die</strong>se sind geringer ausgefallen als erwartet.<br />
- Eine Budget<strong>über</strong>schreitung in der Höhe von € 40.912,54 war beim Konto<br />
„Wegeerhaltungsverband – Instandsetzung von Güterwegen“ zu verzeichnen,<br />
welche jedoch bereits im Bericht zum Rechnungsabschluss 2005 angekündigt<br />
wurde. Grund für <strong>die</strong> Überschreitung ist, dass <strong>die</strong> Bauarbeiten im Winter 2005<br />
eingestellt wurden und deshalb keine Abrechnung mehr im Finanzjahr 2005<br />
erfolgte. Diese erfolgte somit im Finanzjahr 2006, was bei der Erstellung des<br />
Voranschlags 2006 <strong>nicht</strong> bekannt war.<br />
- In <strong>die</strong> Betriebskostenabrechnung 2005 der Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH flossen<br />
erstmals auch <strong>die</strong> Personalkosten ein, was für <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eine<br />
Nachzahlung in der Höhe von € 91.009,36 bedeutete. Gleichzeitig wurde auch<br />
das monatliche Betriebskostenakonto erhöht, was in Summe eine Budget<strong>über</strong>schreitung<br />
in der Höhe von € 122.209,36 am Konto „Betriebskosten an<br />
SBE GmbH“ verursacht. Die veranschlagten Gesellschafterzuschüsse an <strong>die</strong><br />
Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH wurden somit <strong>nicht</strong> mehr ausgeschöpft und auch<br />
<strong>die</strong> Mietzahlungen konnten gesenkt werden, was Minderausgaben in der Höhe<br />
von € 43.484,00 darstellt. Es flossen somit um € 78.725,36 mehr an <strong>die</strong> Stadtbetriebe<br />
<strong>Enns</strong> GmbH als im Budget 2006 veranschlagt.<br />
- Bei der nach den Abgabenertragsanteilen und nach der Kommunalsteuer<br />
größten Einnahmenquelle der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, der Kanalbenützungsgebühr,<br />
konnten mit € 1.895.966,07 Mehreinnahmen in der Höhe von<br />
€ 59.966,07 verbucht werden. Ausgabenseitig ergaben sich beim Ansatz Abwasserbeseitigung<br />
vor allem Einsparungen auf Grund <strong>nicht</strong> benötigter Finanzmittel<br />
für Kanalanschlüsse, für Instandhaltungen des Kanalnetzes und für<br />
<strong>die</strong> Abwasserentsorgung durch <strong>die</strong> Linz Service GmbH.
12<br />
- Auf Grund des sehr strengen Winters 2005/2006 waren bei mehreren Haushaltskonten<br />
Mehrausgaben zu verzeichnen. Alleine der erhöhte Salzverbrauch<br />
bedingt eine Budget<strong>über</strong>schreitung in der Höhe von € 61.367,03 und auch <strong>die</strong><br />
Mehrausgaben in der Höhe von € 14.088,32 für <strong>die</strong> Instandhaltung der Gemeindestraßen<br />
sind sicherlich auf <strong>die</strong> vermehrt aufgetretenen Frostaufbrüche<br />
zurückzuführen. Der ständige Einsatz der Schneeräumfahrzeuge und <strong>die</strong> damit<br />
verbundenen Instandhaltungskosten (Erneuerung der Räumleisten etc.)<br />
haben zur Überschreitung der geplanten Fahrzeuginstandhaltungskosten um<br />
€ 15.398,19 beigetragen. Der unerwartete und somit <strong>nicht</strong> budgetierte Landeszuschuss<br />
für <strong>die</strong> Winter<strong>die</strong>nstkosten in der Höhe von € 53.000,00 hat zumindest<br />
einen Teil der Mehrkosten abgefangen.<br />
- Zum Ansatz „Citytaxi“ wird festgestellt, dass ausgabenseitige Budget<strong>über</strong>schreitungen<br />
für <strong>die</strong> Transportkosten durch Mehreinnahmen beim Fahrscheinverkauf<br />
gedeckt sind. Ein Totalausfall ist jedoch beim bisher jährlich gewährten<br />
Landeszuschuss gegeben, da das Citytaxi in der bisherigen Form <strong>nicht</strong><br />
mehr gefördert wird.<br />
- Die restlichen Einsparungen ergeben sich auf Grund einer <strong>über</strong> das gesamte<br />
Rechnungsjahr hindurch äußerst sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen<br />
Geschäftsgebarung und einer straffen Haushalts<strong>über</strong>wachung.<br />
Durch <strong>die</strong> bereits erwähnte vorsichtige Ausgabenstrategie einerseits und <strong>die</strong> ebenfalls<br />
bereits beschriebene positive Entwicklung im Bereich der gemeindeeigenen<br />
Steuern und Abgaben sowie der Abgabenertragsanteile war es möglich, aus dem<br />
ordentlichen Haushalt Rücklagenzuführungen in der Höhe von € 967.277,94 zu tätigen.<br />
€ 377.848,77 wurden den Rücklagen für den ordentlichen Haushalt entnommen.<br />
Die Rücklagenbewegungen werden nachfolgend detailliert beschrieben:<br />
- Der Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaft Minimundus wurde im Voranschlag<br />
2005 in voller Höhe budgetiert. Tatsächlich wurde der Kauf in zwei Raten<br />
abgewickelt und so wurden im Finanzjahr 2006 Einnahmen in der Höhe<br />
von € 216.950,00 als zweite Teilzahlung und zusätzlich € 7.771,79 an Zinsen<br />
verbucht. Die Gesamtsumme in der Höhe von € 224.721,79 wurde der Rücklage<br />
„Schul- und Saunakonzept“ zugeführt.<br />
- Für das vom Oö. Verkehrsverbund betriebene Nahverkehrsprojekt mussten<br />
keine Finanzmittel herangezogen werden, womit <strong>die</strong> Minderausgaben in der<br />
Höhe von € 129.386,48 bei <strong>die</strong>sem Ansatz begründbar sind. Zusätzlich erhielt<br />
<strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eine Gutschrift in der Höhe von € 10.746,28, welche<br />
bei selbigem Ansatz einnahmenseitig verbucht wurde. Da im Finanzjahr 2007<br />
bzw. in den Folgejahren mit Nachverrechnungen gerechnet werden muss,<br />
wurde eine Rücklage in der Höhe des ersparten Betrages und der Gutschrift<br />
mit € 140.132,76 gebildet.<br />
- Für den Ankauf zweier Traktoren wurden im Voranschlag 2006 € 210.000,00<br />
budgetiert und gleichzeitig zur Bedeckung <strong>die</strong>ser Ausgaben eine Entnahme<br />
aus der Fuhrparkrücklage in der gleichen Höhe geplant. Der tatsächliche<br />
Kaufpreis betrug € 162.865,10 (Ankauf eines wesentlich günstigeren Vorführgerätes)<br />
und <strong>die</strong>ser Betrag wurde letztlich der Fuhrparkrücklage entnommen.
13<br />
- Auf Grund von Berufungen gegen <strong>die</strong> Umsatzsteuerbescheide 2002 bis 2004<br />
kam es im Jahr 2005 zu einer Rückzahlung vom Finanzamt in der Höhe von<br />
€ 312.263,51, welche einer eigenen Rücklage zugeführt wurde. Anlässlich einer<br />
Wiederaufnahme des Verfahrens im Jahr 2006 wurden jedoch vom Finanzamt<br />
Linz € 214.936,83 zurückgefordert, welche somit wieder der Rücklage<br />
entnommen werden mussten.<br />
- Zur ausgeglichenen Darstellung des Ansatzes Jugendtaxi wurde der eigens<br />
dafür vorgesehenen Rücklage ein Betrag in der Höhe von € 46,84 entnommen.<br />
- Nachdem o.a. Rücklagenzuführungen und –entnahmen ordnungsgemäß eingebucht<br />
waren, ergab sich ein Überschuss in der Höhe von € 602.423,39. Hier<br />
wurde so vorgegangen, dass <strong>die</strong>ser Betrag zu 50% der Wasserrücklage und<br />
zu 50% der Kanalrücklage zugeführt wurde.<br />
Zusammenfassung der Rücklagenbewegungen im ordentlichen Haushalt:<br />
Entnahme aus der Fuhrparkrücklage: 162.865,10<br />
Entnahme aus der USt-Rücklage: 214.936,83<br />
Entnahme aus der Rücklage „Jugendtaxi“: 46,84<br />
Summe: 377.848,77<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Wasserrücklage: 301.211,70<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Kanalrücklage: 301.211,69<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Rücklage „Schul- und Saunakonzept“: 224.721,79<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Rücklage PNV Linz-Südost: 140.132,76<br />
Summe: 967.277,94<br />
Neben den dargestellten Rücklagenzuführungen konnten noch zusätzliche Zuführungen<br />
direkt an den außerordentlichen Haushalt getätigt werden. Einnahmen aus Verkehrsflächenbeiträgen,<br />
Wasseranschlussgebühren und Kanalanschlussgebühren<br />
einerseits und Einnahmen aus Aufschließungsbeiträgen für Verkehrsflächen, Wasser<br />
und Kanal andererseits ergeben in Summe € 317.721,18, welche in gleicher Höhe<br />
Vorhaben im außerordentlichen Haushalt zugeführt wurden.<br />
II. AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT:<br />
Der außerordentliche Haushalt weist Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von jeweils<br />
€ 3.704.256,58 aus und umfasst folgende Vorhaben:<br />
VH VH-Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />
0005 Katastrophenschäden Hochwasser<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 717,76<br />
Sanierung Bumbergerbrücke 717,76<br />
Summe 717,76 717,76
14<br />
0008 Eisstockbahnen Überdachung<br />
Bedarfszuweisungen 5.000,00<br />
Transferzahlung an den ASKÖ 5.000,00<br />
Summe 5.000,00 5.000,00<br />
0013 Sanierung Stadthalle<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 3.983,88<br />
Bedarfszuweisungen 35.000,00<br />
Anteilsbetrag OH (Wasseranschlussgeb.) 1.171,79<br />
Baumeisterarbeiten und Professionisten 40.155,67<br />
Summe 40.155,67 40.155,67<br />
0018 Bauhof der Stadt <strong>Enns</strong><br />
Bedarfszuweisungen 50.000,00<br />
Kautionseinbringung 50.000,00<br />
Summe 50.000,00 50.000,00<br />
0020 Hauptschule II, Sanierung<br />
Kapitaltransferzahlungen v. Gemeinden 58.872,41<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Kanalrücklage 29.436,20<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Wasserrücklage 29.436,21<br />
Summe 58.872,41 58.872,41<br />
0029 HS II-Erweiterung<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 53.360,79<br />
Weitergabe der BZ-Mittel an Gemeinden 53.360,79<br />
Summe 53.360,79 53.360,79<br />
0030 Sporthalle <strong>Enns</strong><br />
Landeszuschuss 425.000,00<br />
Bedarfszuweisungen 600.200,00<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 100.000,00<br />
Kapitaltransfer an <strong>die</strong> SBE GmbH 1.125.200,00<br />
Summe 1.125.200,00 1.125.200,00<br />
0035 Anbindungsstr. Industriehafengebiet AGRO-Melamin<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 3.227,33<br />
Rückzahlung Grundstückseinlösen 351,70<br />
Gundstückseinlösen 3.579,03<br />
Summe 3.579,03 3.579,03
15<br />
0036 Sanierung Födermayrstraße<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 36.231,62<br />
Landeszuschuss 2.173,18<br />
Baumeisterarbeiten und Professionisten 38.404,80<br />
Summe 38.404,80 38.404,80<br />
0038 Umfahrung <strong>Enns</strong>, Anbindung Lorcherstraße<br />
Entnahme aus der RL Umfahrung <strong>Enns</strong> 163.307,32<br />
Grundeinlösen 49.847,93<br />
Planung und Ausführung 113.459,39<br />
Summe 163.307,32 163.307,32<br />
0040 Hauptplatz Sanierung<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 207.686,94<br />
Anteilsbetrag OH (Verkehrsflächenbei-<br />
18.338,99<br />
trag)<br />
Anteilsbetrag OH (AB Verkehrsflächen) 6.249,35<br />
Professionisten 232.275,28<br />
Summe 232.275,28 232.275,28<br />
0041 Bushaltestellen <strong>Enns</strong>-Center<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 69.898,61<br />
Baumeisterarbeiten und Professionisten 69.898,61<br />
Summe 69.898,61 69.898,61<br />
0046 Gehsteige verkehrss. Maßnahmen<br />
Gehsteigprojekte (Rück<strong>über</strong>weisung) 4.034,93<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Wasserrücklage 4.034,93<br />
Summe 4.034,93 4.034,93<br />
0053 Staubfreimachung Schotterstr. Hofmannring, Drosselstr. u. Bernegger<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 26.579,18<br />
Professionisten 26.579,18<br />
Summe 26.579,18 26.579,18<br />
0060 Kreisverkehr Nordumfahrung <strong>Enns</strong><br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 20.990,00<br />
Baukostenbeitrag 20.990,00<br />
Summe 20.990,00 20.990,00<br />
0063 Teilsanierung Reintalgasse<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 25.691,00<br />
Professionisten 25.691,00<br />
Summe 25.691,00 25.691,00
16<br />
0070 Neubau Straßenbeleuchtung<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 163.607,43<br />
Landeszuschuss 1.651,42<br />
Professionisten 165.258,85<br />
Summe 165.258,85 165.258,85<br />
0071 Jugendspielplatz Eichberg<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 19.102,81<br />
Grundstücksankauf (Nebenkosten) 3.081,20<br />
Gestaltung und Spielgeräte 16.021,61<br />
Summe 19.102,81 19.102,81<br />
0072 Aufschließung Mittermayrgutstraße<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 17.284,52<br />
Professionisten 17.284,52<br />
Summe 17.284,52 17.284,52<br />
0074 Wienerstraße Sanierung<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 222.049,17<br />
Ausschreibungsunterlagen 750,00<br />
Landeszuschuss 25.000,00<br />
Planung und Ausführung 247.799,17<br />
Summe 247.799,17 247.799,17<br />
0075 Fußgänger<strong>über</strong>gang B1 - Lauriacumstraße<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 6.484,68<br />
Landeszuschuss 5.837,38<br />
Professionisten 12.322,06<br />
Summe 12.322,06 12.322,06<br />
0077 Zufahrtsänderung Marckhgott-Platz<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 332,00<br />
Landeszuschuss 1.125,86<br />
Professionisten 1.457,86<br />
Summe 1.457,86 1.457,86<br />
0082 Sanierung Wasserleitung Steyrerstraße<br />
Anteilsbetrag OH (Wasseranschlussgeb.) 9.902,79<br />
Ausschreibung, Planung, Bauaufsicht 9.902,79<br />
Summe 9.902,79 9.902,79
17<br />
0087 Tiefbehälter Wasserwerk<br />
Anteilsbetrag OH (Wasseranschlussgeb.) 29.148,82<br />
Anteilsbetrag OH (AB Wasser) 2.210,22<br />
Professionisten und Material Wasserwerk 23.795,04<br />
Eigenleistungen Wasserwerk 7.564,00<br />
Summe 31.359,04 31.359,04<br />
0089 Sanierung Hochbehälter Rabenberg<br />
Anteilsbetrag OH (Wasseranschlussgeb.) 46.027,19<br />
Planung und Beratung 11.031,50<br />
Baumeisterarbeiten und Professionisten 34.995,69<br />
Summe 46.027,19 46.027,19<br />
0095 Kanalisation Volkersdorf BA 25<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 84.060,95<br />
Darlehensaufnahme 331.000,00<br />
Anteilsbetrag OH (Wasseranschlussgeb.) 88.856,95<br />
Anteilsbetrag OH (Kanalanschlussgeb.) 111.168,96<br />
Anteilsbetrag OH (AB Kanal) 2.481,12<br />
Planung und Ausführung 617.567,98<br />
Summe 617.567,98 617.567,98<br />
0096 Volkersdorferbach - Wildbachverbau<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 90.970,24<br />
Interessentenbeitrag 90.970,24<br />
Summe 90.970,24 90.970,24<br />
0097 Kanal Enghagen BA 26<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 12.853,55<br />
Planung und Ausführung 12.853,55<br />
Summe 12.853,55 12.853,55<br />
0117 Kanal BA 23 Regen<strong>über</strong>laufbecken<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage 27.849,19<br />
Landeszuschuss 40.000,00<br />
Planung und Beratung 57.100,86<br />
Professionisten 10.748,33<br />
Summe 67.849,19 67.849,19<br />
0119 Kanal BA 24 Zuckerfabrik<br />
Darlehensaufnahme 121.300,00<br />
Planung und Bauleitung 6.695,83<br />
Baumeisterarbeiten und Professionisten 66.225,62<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Kanalrücklage 48.378,55
18<br />
Summe 121.300,00 121.300,00<br />
1001 Straße Am Eichberg<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 67.890,65<br />
Planung und Ausführung 67.890,65<br />
Summe 67.890,65 67.890,65<br />
1002 Haydn- und Zenettistraße<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 8.321,58<br />
Planung und Ausführung 8.321,58<br />
Summe 8.321,58 8.321,58<br />
1004 Sanierung Mauer Stiegengasse<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 11.774,53<br />
Planung und Ausführung 11.774,53<br />
Summe 11.774,53 11.774,53<br />
1005 Umfahrung <strong>Enns</strong>; Anbindung Fabrikstraße<br />
Ablöse Pumpanlagen 172.334,66<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Rücklage Umfahrung <strong>Enns</strong> 172.334,66<br />
Summe 172.334,66 172.334,66<br />
1007 Sanierung Lorcherbrücke<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 288,00<br />
Ausschreibung 288,00<br />
Summe 288,00 288,00<br />
2004 Sanierung Südquelle<br />
Anteilsbetrag OH (Wasseranschlussgeb.) 2.165,00<br />
Planung und Ausführung 2.165,00<br />
Summe 2.165,00 2.165,00<br />
4001 Grundkauf Abenteuerspielplatz<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage 4.360,13<br />
Bedarfszuweisungen 58.000,00<br />
Grundstücksankauf inkl. Nebengebühren 62.360,13<br />
Summe 62.360,13 62.360,13<br />
GESAMTSUMMEN 3.704.256,58 3.704.256,58<br />
Zusammenfassung der Rücklagenbewegungen im außerordentlichen Haushalt:<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage: 935.485,33<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage: 350.111,21
19<br />
Entnahme aus der Rücklage „Umfahrung <strong>Enns</strong>“: 163.307,32<br />
Summe: 1.448.903,86<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Kanalrücklage: 77.814,75<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Wasserrücklage: 33.471,14<br />
Zuführung an <strong>die</strong> Rücklage „Umfahrung <strong>Enns</strong>“: 172.334,66<br />
Summe: 283.620,55<br />
III. RÜCKLAGEN – Ordentlicher UND außerordentlicher Haushalt:<br />
Der Rücklagenstand hat sich von € 6.439.386,90 zu Beginn des Finanzjahres 2006<br />
um € 575.854,14 auf € 5.863.532,76 zum Ende des Finanzjahres 2006 verringert.<br />
Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Zu- und Abgänge und Stand per 31.12.2006<br />
Rücklage<br />
Stand per<br />
31.12.2005<br />
Zugang Abgang<br />
Stand per<br />
31.12.2006<br />
Abwasserbeseitigung 2.792.314,36 379.026,44 935.485,33 2.235.855,47<br />
Wasserversorgung 1.635.224,64 334.682,84 350.111,21 1.619.796,27<br />
Umfahrung <strong>Enns</strong> 340.101,54 172.334,66 163.307,32 349.128,88<br />
Fuhrpark 493.997,96 0,00 162.865,10 331.132,86<br />
Wirtschaftshof 389.325,93 0,00 0,00 389.325,93<br />
Müllabfuhr 298.538,09 0,00 0,00 298.538,09<br />
DB Bauhof 29.069,13 0,00 0,00 29.069,13<br />
Jugendtaxi 9.904,62 0,00 46,84 9.857,78<br />
Schul- und Saunakonzept 138.647,12 224.721,79 0,00 363.368,91<br />
USt 312.263,51 0,00 214.936,83 97.326,68<br />
PNV Linz-Südost 0,00 140.132,76 0,00 140.132,76<br />
Gesamt 6.439.386,90 1.250.898,49 1.826.752,63 5.863.532,76<br />
Entwicklung des Rücklagenstandes in den letzten Jahren:<br />
7.000.000,00<br />
6.000.000,00<br />
5.000.000,00<br />
4.000.000,00<br />
3.000.000,00<br />
2.000.000,00<br />
1.000.000,00<br />
0,00<br />
Entwicklung Rücklagen 2002 - 2006<br />
2002 2003 2004 2005 2006
20<br />
IV. SCHULDENSTAND UND SCHULDENDIENST:<br />
Für den Schulden<strong>die</strong>nst wurden im Finanzjahr 2006 insgesamt € 864.607,51 aufgewendet,<br />
wobei € 643.021,85 auf <strong>die</strong> Kapitaltilgung und € 221.585,66 auf den Zinsen<strong>die</strong>nst<br />
fielen. Der Schuldenstand konnte somit von € 11.799.376,46 zu Beginn des<br />
Finanzjahres 2006 auf € 11.648.654,61 per 31.12.2006 gesenkt werden, obwohl ein<br />
Landesdarlehen in der Höhe von € 40.000,00 und Bankdarlehen in der Höhe von<br />
€ 452.300,00 aufgenommen wurden.<br />
Übersicht des jeweiligen Schuldenstandes zum Ende des Finanzjahres:<br />
Finanzjahr 2002 2003 2004 2005 2006<br />
Schuldenstand 12.920.443,96 12.367.846,10 12.423.983,15 11.799.376,46 11.648.654,61<br />
14.000.000,00<br />
12.000.000,00<br />
10.000.000,00<br />
8.000.000,00<br />
6.000.000,00<br />
4.000.000,00<br />
2.000.000,00<br />
0,00<br />
Entwicklung Schuldenstand 2002 - 2006<br />
2002 2003 2004 2005 2006<br />
Übersicht des jeweiligen Schulden<strong>die</strong>nstes in den Finanzjahren 2002 bis 2006:<br />
Finanzjahr 2002 2003 2004 2005 2006<br />
Tilgung 1.020.759,25 557.868,68 689.599,94 624.606,69 643.021,85<br />
Zinsen 325.492,59 240.596,50 217.836,53 209.463,01 221.585,66<br />
Gesamt 1.346.251,84 798.465,18 907.436,47 834.069,70 864.607,51
1.600.000,00<br />
1.400.000,00<br />
1.200.000,00<br />
1.000.000,00<br />
800.000,00<br />
600.000,00<br />
400.000,00<br />
200.000,00<br />
0,00<br />
21<br />
Schulden<strong>die</strong>nst in den Finanzjahren 2002 - 2006<br />
2002 2003 2004 2005 2006<br />
Tilgung Zinsen<br />
Übersicht der jeweiligen Pro-Kopf-Verschuldung in den Finanzjahren 2002 bis 2006:<br />
Finanzjahr 2002 2003 2004 2005 2006<br />
1.400,00<br />
1.200,00<br />
1.000,00<br />
800,00<br />
600,00<br />
400,00<br />
200,00<br />
0,00<br />
V. ZUSAMMENFASSUNG:<br />
1.217,76 1.165,68 1.170,97 1.112,10 1.097,89<br />
Pro-Kopf-Verschuldung 2002 - 2006<br />
2002 2003 2004 2005 2006<br />
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. April 2007 <strong>die</strong> Gebarung der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> im Finanzjahr 2006 geprüft, <strong>die</strong> <strong>Verhandlungsschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
Sitzung des Prüfungsausschusses wurde bereits zu Beginn der Gemeinderatssitzung<br />
verlesen.<br />
Abschließend wird festgestellt, dass <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das Finanzjahr 2006<br />
wiederum äußerst erfolgreich abschließen konnte. Hauptkomponenten für das ausgezeichnete<br />
Jahresergebnis waren sicherlich <strong>die</strong> gute Entwicklung der Kommunalsteuer<br />
und der Abgabenertragsanteile. Doch auch <strong>die</strong> äußerst sparsame Verwen-
22<br />
dung der Finanzmittel und <strong>die</strong> straffe Haushalts<strong>über</strong>wachung hat ihren Teil zum Gesamtergebnis<br />
beigetragen.<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Mit dem Einverständnis der Fraktionen darf ich mir erlauben, <strong>die</strong> Kenntnis des vorliegenden<br />
Amtsvortrages vorauszusetzen.<br />
Nachdem <strong>die</strong> Rücklagenzuführungen und -entnahmen ordnungsgemäß eingebucht<br />
waren, ergab sich ein Überschuss in der Höhe von € 602.423,39. Dieser Überschuss<br />
wurde zu 50 % der Wasserrücklage und zu 50 % der Kanalrücklage zugeführt.<br />
Der außerordentliche Haushalt weist Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von jeweils<br />
EUR 3.704.256,58 aus und umfasst <strong>die</strong> entsprechenden Vorhaben, <strong>die</strong> Sie in<br />
den Unterlagen ersehen.<br />
Der Schuldenstand zum Ende des Finanzjahres 2006 ist genauso wie <strong>die</strong> Pro-Kopf-<br />
Verschuldung im Vergleichszeitraum 2002 bis 2006 kontinuierlich von Jahr zu Jahr<br />
zurückgegangen.<br />
Ich möchte mich bei den Verantwortlichen sehr herzlich bedanken, vor allem beim<br />
Finanzdirektor und seinem Team für <strong>die</strong> Erstellung des Rechnungsabschlusses, für<br />
<strong>die</strong> Mitarbeit durch <strong>die</strong> Verwaltung, vertreten durch den Stadtamtsdirektor, bei den<br />
Fraktionen und vor allem bei den Stadträten für <strong>die</strong> verantwortungsbewusste Haushaltsführung<br />
in den einzelnen Ressorts.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
dass der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2006 gemäß § 93 Oö. GemO 1990 genehmigt wird.<br />
STR Wolfgang Gruber<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Ich möchte den Vorschlag einbringen, künftig im Zuge der Budgetdebatte zuerst den<br />
alten Rechnungsabschluss zu diskutieren und im Anschluss den Voranschlag.<br />
Es wäre interessant, anhand des Rechnungsabschlusses zu sehen, ob gut budgetiert<br />
bzw. geplant wurde.<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Dieser Vorschlag wird gerne aufgenommen, das Gros stützt sich aber <strong>nicht</strong> auf falsche<br />
Prognosen sondern auf verschiedene Kennzahlen, <strong>die</strong> vorher <strong>nicht</strong> bekannt<br />
waren.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 2 – Rechnungsabschluss 2006
23<br />
zu 1.2<br />
Änderung der Tarifordnung für das Schloss <strong>Enns</strong>egg<br />
Vorlage: GG III/2007/0329/1<br />
Für <strong>die</strong> Vermietung von Räumlichkeiten im Schloss <strong>Enns</strong>egg hat der Gemeinderat<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in seiner Sitzung am 06.04.2006 <strong>die</strong> „Tarifordnung für das<br />
Schloss <strong>Enns</strong>egg“ beschlossen. Punkt V. der Tarifordnung lautet:<br />
„V. Mehrwertsteuer<br />
In den angeführten Tarifsätzen ist <strong>die</strong> jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.“<br />
Da jedoch <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> bei den angesprochenen Ansätzen (Standesamt,<br />
Landesmusikschule) rein hoheitlich tätig und somit auch <strong>nicht</strong> vorsteuerabzugsberechtigt<br />
ist, darf bei den auszustellenden Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen<br />
werden. Punkt V. der Tarifordnung hat deshalb zu lauten:<br />
„V. Umsatzsteuer<br />
Die angeführten Tarifsätze unterliegen <strong>nicht</strong> der Umsatzsteuer.“<br />
Betragsmäßig bleiben <strong>die</strong> Tarifsätze unverändert.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge <strong>die</strong> Tarifordnung<br />
für das Schloss <strong>Enns</strong>egg wie folgt neu beschließen:<br />
Kundmachung<br />
Gemäß § 94 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBI. Nr. 91/1990 i.d.g.F wird<br />
kundgemacht, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in seiner Sitzung vom<br />
26.04.2007 <strong>die</strong> Tarife für das Schloss <strong>Enns</strong>egg wie folgt festgesetzt hat:<br />
Tarifordnung für das Schloss <strong>Enns</strong>egg<br />
Unten angeführte Räume <strong>die</strong>nen ausschließlich zur Verwendung von Konzerten,<br />
Empfängen, Veranstaltungen, Trauungen, Lesungen, Präsentationen, Ausstellungen<br />
und Seminaren.<br />
I. Auerspergsaal inkl. Foyer mit oder ohne Schank<br />
Bis 5 Stunden: € 540,00<br />
Jede weitere angefangene Stunde: € 115,00<br />
II. Foyer mit und ohne Schank<br />
Bis 5 Stunden: € 307,00<br />
Jede weitere angefangene Stunde: € 77,00
24<br />
III. Trauungssaal (Bilderzimmer) inkl. Foyer mit und ohne Schank<br />
Bis 5 Stunden: € 540,00<br />
Jede weitere angefangene Stunde: € 115,00<br />
Sektempfang bei Trauungen pauschal: € 50,00<br />
IV. Kultursaal (Georgenberger – Saal)<br />
Bis 5 Stunden: € 540,00<br />
Jede weitere angefangene Stunde € 115,00<br />
Sondertarife:<br />
für <strong>nicht</strong> gewerbliche Galerien<br />
oder Ausstellungen von <strong>Enns</strong>er Künstlern € 110,00/Ausstellungswoche<br />
für <strong>nicht</strong> gewerbliche Galerien<br />
oder Ausstellungen von <strong>nicht</strong> <strong>Enns</strong>er Künstlern € 150,00/Ausstellungswoche<br />
V. Umsatzsteuer<br />
Die angeführten Tarifsätze unterliegen <strong>nicht</strong> der Umsatzsteuer.<br />
VI. Sonderbestimmungen<br />
Als Veranstaltungsdauer kommt <strong>die</strong> Zeit vom Einlass der Besucher bis zum Abschließen<br />
des jeweiligen Eingangbereiches nach der Veranstaltung zur Verrechnung.<br />
Auf- und Abbauarbeiten werden <strong>nicht</strong> mit Raumgebühren belastet.<br />
In den angeführten Tarifen sind Strom-, Heizungs- und Personalkosten enthalten.<br />
Als Maß der Wertbeständigkeit der Tarife soll der Verbraucherpreisindex 2005 bzw.<br />
der an dessen Stelle tretende Nachfolgewertmesser <strong>die</strong>nen. Der Berechnung ist der<br />
Index für März 2005 sowie der am jeweiligen Ersten des Folgejahres zuletzt verlautbarte<br />
Wertmesser zugrund zu legen. Schwankungen bis einschließlich 5 % (fünf Prozent)<br />
nach oben oder nach unten gegen<strong>über</strong> dem zuletzt angewandten Wertmesser<br />
bleiben hierbei außer Anschlag, dar<strong>über</strong> hinausgehende Schwankungen werden voll<br />
unter Einbeziehung der 5 % berücksichtigt. Die erste außerhalb des Spielraumes von<br />
5 % liegenden Indexzahl bildet <strong>die</strong> Grundlage für <strong>die</strong> Neuberechnung der Tarifordnung<br />
und des Spielraumes.<br />
<strong>Enns</strong>er Vereine erhalten einen 30%-igen Abschlag auf <strong>die</strong> dargestellten Tarife mit<br />
Ausnahme des Sondertarifes Kultursaal/Georgenbergersaal.<br />
Jeder Mieter der Räumlichkeiten hat eine Kaution in der Höhe von € 290,00 zu hinterlegen.<br />
Diese Tarifordnung tritt mit 30.04.2007 in Kraft. Die Tarifordnung der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> vom 07.04.2006, AZ: 2006/Gb-BÜ, tritt mit Inkrafttreten <strong>die</strong>ser Verordnung außer<br />
Kraft.
Der Bürgermeister:<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
25<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.3<br />
Gemeindegrenzänderung <strong>Enns</strong>-St.Florian<br />
Vorlage: GG II/2007/0637/1<br />
Nach der Neuordnung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke in der Zusammenlegung<br />
Markt St. Florian Ost erscheint es sinnvoll, auch eine Änderung der<br />
Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und der Marktgemeinde St. Florian,<br />
bei den Katastralgemeinden Kristein (45105) und Samesleiten (45332) vorzunehmen.<br />
Gemeindegrenzänderungen können laut § 7 Abs. 2 Vermessungsgesetz 1968,<br />
BGBl.Nr. 306 dann durchgeführt werden, wenn dadurch eine Verbesserung der topographischen<br />
Abgrenzung der betroffenen Gemeinden erreicht wird oder <strong>die</strong>s im<br />
Interesse der Verwaltungsvereinfachung ist.<br />
Im beiliegenden Lageplan ist <strong>die</strong> bisherige Gemeindegrenze in schwarz, <strong>die</strong> geplante<br />
neue Abgrenzung zwischen den beiden Gemeinden in rot dargestellt.<br />
Für Gemeindegrenzänderungen ist ein gleichlautender Gemeinderatsbeschluss der<br />
beiden betroffenen Gemeinden notwendig.<br />
Die Gemeindegrenzänderung erfolgt flächengleich.<br />
Nach Vorliegen von gleichlautenden Gemeinderatsbeschlüssen der Gemeinden<br />
<strong>Enns</strong> und St. Florian ist ein Antrag auf Verordnung der neuen Gemeindegrenze gem.<br />
§ 7 OÖ Gemeindeordnung 1990 im Wege der Bezirkshauptmannschaft beim Amt der<br />
OÖ. Landesregierung einzubringen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Antrag<br />
um Gemeindegrenzänderung zwischen <strong>Enns</strong> – St. Florian unter nachstehend angeführter<br />
Formulierung beschließen:<br />
Nach der Neuordnung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke in der<br />
Zusammenlegung Markt St. Florian Ost ist eine Anpassung der Gemeindegrenzen<br />
zwischen der Marktgemeinde St. Florian (KG Samesleiten 45 3 32) und der
26<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> (KG Kristein 45 1 05) an <strong>die</strong> neuen topographischen Verhältnisse<br />
und für <strong>die</strong> Verwaltungsvereinfachung erforderlich<br />
a) Ein Teil der Grundstücksnummer 205/2 KG Samesleiten 45 3 32 im Ausmaß<br />
von 150m² wird in <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eingemeindet.<br />
b) Ein Teil der Grundstücksnummer 100/3 KG Kristein 45 1 05 im Ausmaß<br />
von 150m² wird in <strong>die</strong> Markgemeinde St. Florian eingemeindet.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 3 - Plan<br />
zu 1.4<br />
Kornstraße: Vereinbarung <strong>über</strong> Kanal und Wasserverrechnung<br />
Vorlage: GG II/2007/0656/1<br />
Sieglinde Leitner, Rosa Leibetseder, Anna und Johann Firtl und HPR GmbH<br />
sind Eigentümer der Liegenschaften Kornstraße 1-10 in Volkersdorf.<br />
Diese Liegenschaften werden von einer Privatstraße, <strong>die</strong> <strong>nicht</strong> ins <strong>öffentliche</strong> Gut der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> <strong>über</strong>nommen wurde, aufgeschlossen. Die Übergabeschächte<br />
der Infrastruktureinrichtungen wie Wasserleitung und Kanal befinden sich auf dem<br />
Grundstück Parz. Nr. 176/1 KG Volkersdorf im Besitz von Wolfgang Bumberger und<br />
gehören der Hausbesitzergemeinschaft. Von dort weg führen auch <strong>die</strong> privaten Verund<br />
Entsorgungsleitungen. Im Wasser<strong>über</strong>gabeschacht ist ein geeichter Wasserzähler<br />
eingebaut.<br />
In Anlehnung an <strong>die</strong> Regelung des Gemeinderates für <strong>die</strong> Hauseigentümer in der<br />
Samesleitnerstraße 11-11d soll zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und oben genannten<br />
Liegenschaftseigentümern eine Vereinbarung getroffen werden, <strong>die</strong> einerseits<br />
<strong>die</strong> Abrechnung der Wasserbenützungs- und Kanalgebühren und anderseits <strong>die</strong><br />
Abfallabfuhr bzw. Schneeräumung regelt.<br />
Zur Schneeräumung ist anzuführen, dass sich <strong>die</strong>se im nachfolgenden Vereinbarungsentwurf<br />
deswegen <strong>nicht</strong> findet, zumal es sich hiebei um eine Stichstraße handelt,<br />
ein Umdrehen des Schneepfluges nur erschwert möglich ist und vor allem Flächen<br />
zur Ablagerung entsprechender Schneemengen in <strong>die</strong>sem Straßenteilstück<br />
<strong>nicht</strong> vorhanden sind. Alleine aufgrund <strong>die</strong>ser Tatsachen wären zukünftig ständig Beschwerden<br />
seitens der Anrainer vorgegeben, unabhängig von der Beurteilung der<br />
Haftungsfrage bei einer Schneeräumung auf einem Privatgrundstück. Dieser Teil soll<br />
daher in <strong>die</strong>ser Vereinbarung <strong>nicht</strong> Eingang finden und soll abgelehnt werden.
27<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beiliegende<br />
Vereinbarung mit oben genannten Grundeigentümern abschließen.<br />
Vereinbarung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren<br />
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, vertreten durch den Bürgermeister,<br />
Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, einerseits und<br />
Sieglinde Leitner, Samesleiten 18, 4490 St. Florian<br />
Rosa Leibetseder‚ Mauthausnerstraße 30, 4470 <strong>Enns</strong><br />
Anna und Johann Firtl, Severinusstraße 7, 4470 <strong>Enns</strong><br />
HPR GmbH, Pummerinplatz 1, 4490 St. Florian<br />
I. Präambel<br />
Die oben genannten Personen sind Eigentümer folgender Liegenschaften:<br />
Sieglinde Leitner, Kornstraße 4, GstNr. 176/3, KG Volkersdorf<br />
Rosa Leibetseder‚ Kornstraße 8, GstNr. 176/14, KG Volkersdorf<br />
Anna und Johann Firtl, Kornstraße 1, GstNr. 176/5 und 176/9, KG Volkersdorf<br />
HPR GmbH, Kornstraße 2,3,5,6,7,10, GstNr. 176/13, 176/10, 176/11, 176/15,<br />
176/12, 176/4 alle KG Volkersdorf<br />
Diese Liegenschaften werden von einer Privatstraße, <strong>die</strong> <strong>nicht</strong> ins <strong>öffentliche</strong> Gut der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> <strong>über</strong>nommen wurde, aufgeschlossen. Die Übergabeschächte<br />
der Infrastruktureinrichtungen wie Wasserleitung und Kanal befinden sich auf dem<br />
Grundstück mit der Parz. Nr. 176/1 KG Volkersdorf im Besitz von Wolfgang Bumberger<br />
und gehören der Hausbesitzergemeinschaft. Von dort weg führen auch <strong>die</strong> privaten<br />
Ver- und Entsorgungsleitungen. Im Wasser<strong>über</strong>gabeschacht ist ein geeichter<br />
Wasserzähler eingebaut.<br />
Folgende Punkte zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und den Liegenschaftseigentümern<br />
werden festgelegt:<br />
II. Verrechnungsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />
Es wird vereinbart, dass sowohl <strong>die</strong> Wasserbezugs- als auch <strong>die</strong> Abwasserentsorgungsgebühr<br />
<strong>nicht</strong> wie in solchen Fällen üblich an <strong>die</strong> Hausbesitzergemeinschaft,<br />
sondern jeweils den einzelnen Liegenschaftseigentümern vorgeschrieben wird. Zur<br />
Verrechnung haben <strong>die</strong> einzelnen Liegenschaftseigentümer den Wasserzählerstand<br />
nach Aufforderung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> (dzt. einmal jährlich) abzulesen und der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> den Verbrauch zu melden. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> liest den<br />
Zählerstand des im Übergabeschacht montierten und geeichten Hauptwasserzählers<br />
ab und vergleicht <strong>die</strong>sen Wasserzählerstand mit den seitens der Grundeigentümer<br />
gemeldeten, aufad<strong>die</strong>rten Wasserzählerständen. Die Vorschreibung erfolgt unter<br />
Zugrundelegung der gemeldeten Daten der Liegenschaftseigentümer in Form von<br />
Einzelrechnungen. Die Miete für den Hauptwasserzähler wird zu gleichen Teilen den<br />
einzelnen Liegenschaftseigentümern zusätzlich zur Verrechnung gebracht.
28<br />
III. Verrechnung von Fehlmengen<br />
Bei einer Differenz (sog. Fehlmenge) zwischen den aufsummierten, von den Liegenschaftseigentümern<br />
gemeldeten Wasserzählerständen und dem Hauptwasserzähler<br />
zu ungunsten der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> wird <strong>die</strong>se zu gleichen Teilen den einzelnen<br />
Liegenschaftseigentümern zusätzlich zu den individuellen Verbrauchsmengen gem.<br />
Punkt II. aufgeschlagen und zur Verrechnung gebracht.<br />
Die Grundeigentümer erklären sich unwiderruflich bereit <strong>die</strong>se Fehlmengen zu gleichen<br />
Teilen ohne Einspruch gegen<strong>über</strong> der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> zu <strong>über</strong>nehmen.<br />
IV. Einbau von geeichten Wasserzählern<br />
Es wird vereinbart, dass in den benannten Objekten geeichte Wasserzähler des<br />
Wasserwerkes der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eingebaut werden (siehe auch Wasserleitungs-<br />
und Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>). In einem Abstand<br />
von jeweils 5 Jahren werden <strong>die</strong>se Wasserzähler vom Wasserwerk durch einen neuen,<br />
geeichten Zähler ausgetauscht.<br />
V. Regelung bzgl. Abfallabfuhr<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Betreiber der <strong>öffentliche</strong>n Abfallentsorgung erklärt sich<br />
trotz der erschwerten Zu- und Abfahrtsverhältnisse zur Abholung der Abfälle in der<br />
Privatstraße bis auf jederzeitigen Widerruf bereit. Bei Schadensfällen im Zusammenhang<br />
mit der Abfallabfuhr erklären sich <strong>die</strong> Liegenschaftseigentümer bereit <strong>die</strong> Gemeinde<br />
schad- und klaglos zu halten, sofern <strong>die</strong>se <strong>nicht</strong> von einer Versicherung gedeckt<br />
werden.<br />
VI. Rechtsnachfolger<br />
Die Vertragsparteien kommen <strong>über</strong>ein, dass alle Rechte und Pflichten <strong>die</strong>ser Vereinbarung<br />
auf etwaige Rechtsnachfolger verbindlich <strong>über</strong>tragen werden.<br />
<strong>Enns</strong>, am <strong>Enns</strong>, am<br />
unterfertigt aufgrund des<br />
Gemeinderatsbeschlusses<br />
vom 26.04.2007<br />
____________________________ ____________________________<br />
Für <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> Anna und Johann Firtl<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
_________________________ __________________________<br />
Sieglinde Leitner HPR GmbH<br />
_________________________<br />
Rosa Leibetseder
29<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.5<br />
Grundtransaktion nächst Liegenschaft Steyrer Straße 18 (Stadt <strong>Enns</strong>-GWG)<br />
Vorlage: GG II/2007/0640/1<br />
Nach Abbruch der Objekte am alten Standort der Gablonzer-Genossenschaft. (Steyrer<br />
Straße 18) beabsichtigt <strong>die</strong> GWG (Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft) <strong>die</strong> Errichtung<br />
von 57 neuen Wohneinheiten.<br />
Neben Tiefgaragenstellplätzen sollen auch Längsparker parallel zur Steyrer Straße<br />
angeordnet werden. Aus <strong>die</strong>sem Grunde ist <strong>die</strong> GWG mit dem Wunsch an <strong>die</strong> Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> herangetreten, den Gehsteig zu verlegen und zwischen den Längsparkern<br />
und dem neuen Objekt zu situieren.<br />
Aus Sicht der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> besteht gegen <strong>die</strong>se Teilauflassung von ca. 96m²<br />
kein Einwand.<br />
Die Kosten für <strong>die</strong> Errichtung, Instandhaltung, den Winter<strong>die</strong>nst sowie <strong>die</strong> Dienstbarkeit<br />
der <strong>öffentliche</strong>n Benützung des neuen Gehsteiges werden in einem eigenen Übereinkommen<br />
zwischen GWG und Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> geregelt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge nachstehend<br />
angeführte Vereinbarung beschließen:<br />
P U N K T A T I O N<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, einerseits (nachfolgende Stadtgemeinde)<br />
und <strong>die</strong> Gemeinnützige Wohnbau-Gesellschaft m.b.H. in <strong>Enns</strong> andererseits<br />
(nachfolgend GWG) kommen <strong>über</strong>ein wie folgt:<br />
1. GWG beabsichtigt auf den Grundstücken Nr. 1243/2, 1242/12, 1242/17 und<br />
1242/29 KG 45102 <strong>Enns</strong> <strong>die</strong> Errichtung einer Wohnanlage samt Tiefgarage.<br />
2. Entlang <strong>die</strong>ser geplanten Wohnanlage führt <strong>die</strong> Steyrer Straße vorbei. Anschließend<br />
an <strong>die</strong>se Straße befindet sich ein <strong>öffentliche</strong>r Gehsteig (vgl Beilage 1, <strong>die</strong> einen<br />
integrierenden Bestandteil <strong>die</strong>ser Vereinbarung bildet).<br />
Die Stadtgemeinde soll <strong>die</strong>sen Gehsteig als <strong>öffentliche</strong>s Gut durch Verordnung des<br />
Gemeinderates auflassen und zwar im Umfang von ca. 96 m² in jenem Bereich, wie<br />
<strong>die</strong>s in Beilage/1 (Planbeilage) als „Parkstreifen neu“ gekennzeichnet ist.
30<br />
3. GWG räumt Zug um Zug der Stadtgemeinde zur <strong>öffentliche</strong>n Nutzung auf jenem<br />
Bereich der Baugrundstücke, der in Beilage als „Gehsteig neu“ gekennzeichnet ist,<br />
<strong>die</strong> Dienstbarkeit des Gehrechtes wie auf einem <strong>öffentliche</strong>n Gut, ein.<br />
GWG trägt für <strong>die</strong>sen neuen Gehsteigbereich <strong>die</strong> gesamte Straßenbaulast und Straßenerhaltungslast<br />
und Straßeninstandhaltungslast so, wie wenn es ein Gehsteig auf<br />
<strong>öffentliche</strong>m Gut wäre.<br />
GWG wird für <strong>die</strong>sen Bereich des neuen Gehsteiges auch den Winter<strong>die</strong>nst im Sinn<br />
des § 93 StVO vornehmen.<br />
4. Das aufgelassene <strong>öffentliche</strong> Gut („Parkstreifen neu“) wird in das Eigentum von<br />
GWG <strong>über</strong>eignet.<br />
Ein entgeltlicher Leistungsaustausch zwischen GWG einerseits und Stadtgemeinde<br />
andererseits findet <strong>nicht</strong> statt.<br />
5. Die Eingehung <strong>die</strong>ser Vereinbarung wurde vom Gemeinderat der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> anlässlich seiner Sitzung vom 26. April 2007 nach Verlesung <strong>die</strong>ser Urkunde<br />
beschlossen.<br />
6. GWG einerseits und Stadtgemeinde andererseits sind an <strong>die</strong> Inhalte <strong>die</strong>ser Punktation<br />
rechtlich gebunden.<br />
7. Sämtliche Kosten für <strong>die</strong>se Grundtransaktion trägt <strong>die</strong> GWG (wie z.B. Vermessung,<br />
Planerstellung, grundbuchsfähige Unterlagen, etc.)<br />
Die Verfassung der grundbuchfähigen Urkunde erfolgt umgehend nach Baufertigstellung,<br />
spätestens bis 31.03.2009.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 4 - Plan<br />
zu 1.6<br />
Lorcher Brücke: Einverständniserklärung ÖBB für Sanierung<br />
Vorlage: GG II/2007/0654/1<br />
Da es sich bei der Sanierung der Lorcher Brücke um Arbeiten im Bahnbereich han-
31<br />
delt ist eine Einverständniserklärung mit der ÖBB erforderlich. Diese Einverständniserklärung,<br />
<strong>die</strong> nach einem gemeinsamen Lokalaugenschein erstellt wurde, regelt<br />
- Allgemeine und Technische Bedingungen<br />
- Haftungsbestimmungen<br />
- Bahngrundbenützung und Kostenersatz<br />
und ist vor Baubeginn zu unterfertigen.<br />
Aus zeitlichen Gründen, und um den vorgesehenen Zeitplan einhalten zu können,<br />
wurde <strong>die</strong>se Erklärung vom Bürgermeister bereits am 02.03.2007 unterschrieben.<br />
Anschließend ist eine Gegenzeichnung durch <strong>die</strong> ÖBB erforderlich und muss der<br />
Kostenersatz in der Höhe von € 1.064,40 (inkl. Ust) <strong>über</strong>wiesen werden. Nach eingelangter<br />
Zahlung kann mit dem Bau begonnen werden. Der geplante Baubeginn ist<br />
Mitte April 2007.<br />
Die Einverständniserklärung ist in der Beilage angehängt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge im Nachhinein, aufgrund der oben<br />
angeführten Punkte, <strong>die</strong> Einverständniserklärung der ÖBB im Zusammenhang mit<br />
der Sanierung der Lorcherbrücke beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 5 - Einverständniserklärung<br />
zu 1.7<br />
Kanal Enghagen: Einverständniserklärung ÖBB für Bahnquerung<br />
Vorlage: GG II/2007/0655/1<br />
Im Zuge der Errichtung der Kanalisation Enghagen ist auch <strong>die</strong> Querung des Hafengleises<br />
in der Enghagner Straße erforderlich. Da es sich dabei um Arbeiten im Bahnbereich<br />
handelt ist eine Einverständniserklärung der ÖBB erforderlich. Diese Einverständniserklärung,<br />
<strong>die</strong> nach einem gemeinsamen Lokalaugenschein erstellt wurde,<br />
regelt<br />
- Allgemeine und Technische Bedingungen<br />
- Haftungsbestimmungen<br />
- Bahngrundbenutzung und Kostenersatz<br />
und ist vor Baubeginn zu unterfertigen.
32<br />
Aus zeitlichen Gründen, und um den vorgesehenen Zeitplan einhalten zu können,<br />
wurde <strong>die</strong>se Erklärung vom Bürgermeister bereits am 02.03.2007 unterschrieben.<br />
Anschließend ist eine Gegenzeichnung durch <strong>die</strong> ÖBB erforderlich und muss der<br />
Kostenersatz in der Höhe von € 3.213,60 (inkl. Ust) <strong>über</strong>wiesen werden. Nach eingelanger<br />
Zahlung kann mit dem Bau begonnen werden. Der geplante Baubeginn für<br />
<strong>die</strong>sen Abschnitt ist Mitte April 2007.<br />
Die Einverständniserklärung ist in der Beilage angehängt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge im Nachhinein,<br />
aufgrund der oben angeführten Punkte, <strong>die</strong> Einverständiserklärung der ÖBB im<br />
Zusammenhang mit der Errichtung der Kanalisation Enghagen beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 6 - Einverständniserklärung<br />
zu 1.8<br />
Vermietung des Imbissstandes am Hauptplatz<br />
Vorlage: SD/2007/0325/1<br />
Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Hauptplatzes beim Stadtturm war es erforderlich,<br />
den Imbissstand zu entfernen. Zumal <strong>die</strong> Gestaltung und Ausführung <strong>die</strong>ses Imbissstandes<br />
immer wieder Kritik hervorgerufen hat, hat sich <strong>die</strong> Stadtgemeinde entschlossen<br />
<strong>die</strong>sen alten Stand nach der Sanierung <strong>nicht</strong> mehr aufstellen zu lassen<br />
und wurde mittels Stadtratsbeschluss bereits ein neuer Imbissstand bestellt.<br />
Die Ausgestaltung <strong>die</strong>ses Standes ist vergleichbar mit den Imbissständen am Schillerpark<br />
in Linz. Die Gesamtkosten für den neuen Würstelstand betragen ca. €<br />
31.000,-- exkl. USt (somit ca. € 37.300,-- inkl. MwSt.).<br />
Mit der derzeitigen Betreiberin Fr. Helga Pree wurde im Vorfeld <strong>die</strong> Neubestellung<br />
abgeklärt und vereinbart, dass sie nach der Sanierung des Hauptplatzes den von der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> angekauften Imbissstand mittels Bestandvertrag <strong>über</strong>tragen<br />
bekommt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge nachfolgenden<br />
Mietvertrag abgeschlossen mit Fr. Helga Pree, Pehersdorf 3, 4274 Schönau,<br />
genehmigen.
33<br />
Mietvertrag<br />
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, als<br />
Vermieterin und<br />
Fr. Helga Pree, Pehersdorf 3, 4274 Schönau, als Mieterin.<br />
I. Mietgegenstand<br />
Mietgegenstand ist der Imbissstand situiert an der Ostseite des Stadtturmes (vergleiche<br />
Planbeilage 1, welche einen integrierten Bestandteil <strong>die</strong>ses Vertrages bildet),<br />
bestehend aus einem Container mit den Abmessungen 3x5 m, der mit einem dreiseitig<br />
umlaufenden Ablagebord sowie mit einem Glasdach versehen ist. An der Schmalseite<br />
des Containers ist als Windschutz eine winkelförmige Stahlrohrkonstruktion mit<br />
Glaselementen montiert.<br />
Festgehalten wird, dass es sich beim Mietgegenstand um eine <strong>nicht</strong> dem MRG unterliegende<br />
Geschäftsraummiete handelt<br />
Der Mieterin wird auch <strong>die</strong> Benützung der zur äußeren Geschäftsbezeichnung der<br />
Betriebsstätte benötigten Außenflächen des Mietgegenstandes in einem ortsüblichen<br />
Ausmaß und in einer für das Erscheinungsbild des Stadtplatzes charakteristischen<br />
Weise eingeräumt.<br />
Weiters verpflichtet sich <strong>die</strong> Mieterin den Imbissstand zumindest an 5 Tagen der Woche,<br />
zumindest acht Stunden pro Tag, zu betreiben (Betriebspflicht). Für Urlaubszwecke<br />
darf der Stand für max. einen Zeitraum von 6 Wochen pro Jahr geschlossen<br />
werden.<br />
Das Abstellen von Fahrnisgegenständen außerhalb des Mietgegenstandes ist <strong>nicht</strong><br />
gestattet.<br />
II. Vertragsdauer, Kündigung<br />
Das Mietverhältnis beginnt am 01.Juni 2007 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />
Es kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist<br />
jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember aufgekündigt<br />
werden. Die Aufkündigung muss gerichtlich erfolgen.<br />
Eine sofortige Auflösung des Mietverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
ist seitens der Vermieterin möglich, wenn <strong>die</strong> Mieterin<br />
- mit der Zahlung der Miete oder der Betriebskosten- auch nur teilweise- länger<br />
als ein Monat im Verzug ist<br />
- vom Mietobjekt einen erheblichen nachteiligen oder vertragswidrigen<br />
Gebrauch, etwa Verletzung der Verpflichtung zum Betrieb eines Imbissstandes,<br />
macht<br />
- <strong>die</strong> gewerberechtlichen, bau- oder feuerpolizeilichen Vorschriften verletzt<br />
- gegen sonstige <strong>öffentliche</strong> Verordnungen und Bestimmungen (Nachtruhe, Jugendschutzbestimmungen<br />
etc) trotz Aufforderung zur Unterlassung verstößt<br />
- der Mietgegenstand und <strong>die</strong> hiefür benötigte Fläche trotz Aufforderung <strong>nicht</strong><br />
sauber gehalten wird bzw Fahrnisgegenstände außerhalb des Mietgegenstandes<br />
gelagert werden
34<br />
III. Hauptmietzins/Wertsicherung<br />
Die Mieterin hat eine eingehende Besichtigung der anzumietenden Räumlichkeit<br />
durchgeführt, <strong>die</strong>ser ist der genaue Umfang derselben sowie der Zustand des Bestandobjektes<br />
bekannt.<br />
Der zwischen den Parteien vereinbarte monatliche Hauptmietzins beträgt netto €<br />
265,--. Zudem ist <strong>die</strong> Mieterin zur Leistung der gesetzlichen Umsatzsteuer aus dem<br />
Mietzins (derzeit 20 %) verpflichtet. Dieser Bruttozins ist bis spätestens zum 5. eines<br />
jeden Monats im vorhinein an <strong>die</strong> Vermieterin auf das Konto Nr. 04400-<br />
018.605 bei der Allg. Sparkasse OÖ Bank AG, BLZ 20320, zu bezahlen.<br />
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Hauptmietzinses vereinbart. Als Berechnungsmaß<br />
<strong>die</strong>nt der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex<br />
2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Bezugsgröße ist <strong>die</strong> im<br />
Juni 2007 verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten<br />
bis einschließlich 5% bleiben unberichtigt, wobei <strong>die</strong> Berechnung sich auf das<br />
jeweilige Kalendermonat bezieht. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach<br />
oben oder unten auf eine Dezimalstelle neu zu berechnen, wobei stets <strong>die</strong> außerhalb<br />
des jeweiligen Spielraumes gelegene Indexzahl <strong>die</strong> Grundlage sowohl für <strong>die</strong> Neuberechnung<br />
des Hauptmietzinses als auch des neuen Spielraumes zu bilden hat. Sollte<br />
ein derartiger Index <strong>nicht</strong> mehr verlautbart werden, so ist <strong>die</strong> Wertsicherung durch<br />
einen von den Vertragspartner einvernehmlich zu bestellenden Sachverständigen<br />
nach jenen Grundsätzen zu ermitteln, <strong>die</strong> den vorangegangenen Vereinbarungen<br />
entspricht, sodass <strong>die</strong> Kaufkraft des ursprünglich vereinbarten Betrages erhalten<br />
bleibt.<br />
IV. Nebenkosten, insbesondere Betriebs- und Heizkosten<br />
Neben dem Hauptmietzins hat <strong>die</strong> Mieterin auch <strong>die</strong> auf den Mietgegenstand entfallenden<br />
Aufwendungen (einschließlich Heiz- und Warmwasserkosten) zu bezahlen<br />
sofern entsprechende Einrichtungen von der Vermieterin zur Verfügung gestellt werden.<br />
Weiters stimmt <strong>die</strong> Mieterin den Abschluss einer Gebäude- und Glasbruchversicherung<br />
zu; <strong>die</strong>se Kosten werden ebenfalls als Betriebskosten vorgeschrieben.<br />
Nicht enthalten und von der Mieterin gesondert zu tragen sind Kosten für Strom und<br />
diverse Nebenkosten wie Radio- oder Rundfunkgebühren sowie Telefonkosten. Die<br />
Mieterin ist verpflichtet einen eigenen Stromlieferungsvertrag abzuschließen und<br />
sämtliche daraus entstehende Kosten aus eigenem zu tragen. Die gesamten von der<br />
Mieterin laut <strong>die</strong>sem Punkt zu tragenden Aufwendungen werden in Form eines Akontos<br />
eingehoben. Der monatliche Betrag beläuft sich derzeit auf € 50,-- netto zzgl. der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %) und ist ebenfalls auf das Konto der Vermieterin<br />
zu <strong>über</strong>weisen, <strong>die</strong>s bis spätestens zum 5. eines jeden Monats im vorhinein.<br />
Allfällige Nachforderungen aus der Jahresabrechnung sind von der Mieterin binnen<br />
14 Tagen ab Übermittlung der Abrechnung zu bezahlen, ebenso steht der Vermieterin<br />
bei Überzahlung ein entsprechendes Guthaben innerhalb derselben Frist zu.<br />
V. Erhaltung- und Reparaturpflichten/Rückstellungen<br />
Die Mieterin erklärt, den Mietgegenstand im Neuzustand <strong>über</strong>nommen zu haben. Die<br />
Mieterin verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und nach Be-
35<br />
endigung des Mietverhältnisses in gleich gutem Zustand unter Berücksichtigung<br />
normaler Abnützung zurückzustellen. Die Mieterin verpflichtet sich weiters, den Mietgegenstand<br />
und <strong>die</strong> für <strong>die</strong>sen bestimmten Einrichtungen sofern vorhanden, wie im<br />
besonderen <strong>die</strong> Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- und sanitären<br />
Anlagen regelmäßig und fachgerecht zu warten.<br />
Ernste Schäden des Mietgegenstandes hat <strong>die</strong> Mieterin unverzüglich der Vermieterin<br />
anzuzeigen.<br />
Die Vermieterin sichert zu, solche Schäden unverzüglich beheben zu lassen. Ausdrücklich<br />
festgehalten wird, dass <strong>die</strong> Erhaltungspflicht im Sinne des § 1096 Absatz 1<br />
ABGB zur Gänze <strong>die</strong> Mieterin trifft.<br />
Das Bestandobjekt ist bei Beendigung auf alleinige Kosten der Mieterin vollkommen<br />
gereinigt zurückzustellen. Bei <strong>nicht</strong>ordnungsgemäßer Erfüllung <strong>die</strong>ser Vertragspflicht<br />
ist <strong>die</strong> Vermieterin berechtigt sofort eine Fachfirma mit den Reinigungsarbeiten zu<br />
betrauen, wobei sich <strong>die</strong> Mieterin verpflichtet, <strong>die</strong> dabei aufgelaufenen Kosten binnen<br />
14 Tagen nach Übermittlung der von der Fachfirma ausgestellten Rechnungsbestandteile<br />
zu bezahlen.<br />
VI. Investitionen der Mieterin/Schicksal derselben bei Beendigung<br />
Die Mieterin verzichtet unter Ausschluss der Erhaltungsregel des § 1096 ABGB auf<br />
jegliche etwaig notwendige Maßnahmen zur Herstellung eines brauchbaren Übergabezustandes.<br />
Sollten sich unter Berücksichtung der vereinbarten Verwendungsart als<br />
Imbissstand noch diverse Umbau- und Adaptierungsmaßnahmen als notwendig erweisen,<br />
sind <strong>die</strong>se der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen und bedürfen der schriftlichen<br />
Zustimmung derselben. Hinsichtlich <strong>die</strong>ser Maßnahmen vereinbaren <strong>die</strong> Parteien,<br />
dass sämtliche Kosten hiefür von der Vermieterin alleine zu tragen sind, <strong>die</strong>s<br />
ohne jeglichen Rückersatzanspruch. Bei Beendigung des Mietverhältnisses haben<br />
<strong>die</strong>se Aufwände unter Verzicht auf ein allfällig bestehendes Wegnahmerecht der Mieterin<br />
zu Gunsten des Vermieters entschädigungslos im Mietobjekt zu verbleiben.<br />
Wahlweise steht der Vermieterin jedoch <strong>die</strong> Möglichkeit offen, <strong>die</strong> Wiederherstellung<br />
des ursprünglichen Zustandes zu begehren, wobei <strong>die</strong>s bis spätestens 1 Monat vor<br />
dem Endtermin durch <strong>die</strong> Vermieterin schriftlich mitzuteilen ist. Bei Unterlassen einer<br />
derartigen schriftlichen Aufforderung zur Wiederherstellung durch <strong>die</strong> Vermieterin tritt<br />
automatisch der erstgenannte Fall ein, wonach <strong>die</strong> Aufwände entschädigungslos im<br />
Eigentum der Vermieterin verbleiben.<br />
Sämtliche sonstige baulichen Veränderungen und Investitionen jeglicher Art bedürfen<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Die Mieterin verzichtet ausdrücklich<br />
auf jegliche darauf bezogenen Ersatzansprüche, insbesondere auf solche<br />
nach § 1097 in Verbindung mit § 1036 und § 1037 ABGB. Bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />
haben sämtliche Veränderungen beziehungsweise Investitionen unter<br />
Verzicht auf ein allfällig bestehendes Wegnahmerecht der Mieterin zugunsten der<br />
Vermieterin entschädigungslos im Mietobjekt zu verbleiben. Wahlweise steht der<br />
Vermieterin jedoch jeweils <strong>die</strong> Möglichkeit offen, <strong>die</strong> Wiederherstellung des ursprünglichen<br />
Zustandes zu begehren, wobei <strong>die</strong>s bis spätestens 1 Monat vor dem Endtermin<br />
beziehungsweise bei späterer Kenntnisnahme binnen 14 Tagen ab <strong>die</strong>ser durch<br />
<strong>die</strong> Vermieterin schriftlich mitzuteilen ist. Bei Unterlassen einer derartigen schriftlichen<br />
Aufforderung zur Wiederherstellung durch <strong>die</strong> Vermieterin tritt automatisch der<br />
erstgenannte Fall ein, wonach <strong>die</strong> Aufwände entschädigungslos im Eigentum der<br />
Vermieterin verbleiben.
36<br />
VII. Vertragszweck/Weitergabe<br />
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zum Betrieb eines Imbissstandes (Würstelstand),<br />
jedwede Änderung der Benützungsart ist verboten bzw. nur bei ausdrücklicher<br />
schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zulässig.<br />
Der Imbisstand ist somit nur zum Zwecke der Verabreichung von Speisen und Ausschank<br />
von Getränken zu nutzen.<br />
Weiters wird festgehalten, dass jegliche (auch nur teilweise) Weitergabe – in welcher<br />
Form auch immer – ebenfalls unzulässig ist bzw. einer ausdrücklichen schriftlichen<br />
Zustimmung der Vermieterin bedarf. Dieses Weitergabeverbot bezieht sich auch auf<br />
eine etwaige Untervermietung (Unterverpachtung).<br />
Auch eine Unternehmungsveräußerung gem § 12 a MRG ist nur mit Zustimmung der<br />
Vermieterin möglich.<br />
VIII. Kompensationsverbot<br />
Eine Aufrechnung von jeglichen Gegenforderungen der Mieterin mit jenen – im Zusammenhang<br />
mit dem gegenständlichen Vertrag stehenden – der Vermieterin insbesondere<br />
sohin mit Gesamtbestandzins-, Benützungsentgelts-, Wertsicherungsforderungen,<br />
Schadenersatzforderung sowie Bereicherungsansprüche der Vermieterin,<br />
wird einvernehmlich zur Gänze ausgeschlossen.<br />
IX. Gerichtsstand<br />
Beide Vertragsteile vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten aus <strong>die</strong>sem Vertragsverhältnis<br />
<strong>die</strong> ausschließliche und alleinige Zuständigkeit des Bezirksgerichtes <strong>Enns</strong>.<br />
X. Gebühren/Mietvertragskosten<br />
Einvernehmlich festgehalten wird, dass <strong>die</strong> Auftragserteilung zur Erstellung <strong>die</strong>ses<br />
Vertrages von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen erfolgt ist. Die Vermieterin<br />
wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig eine Anzeige und Bezahlung<br />
der selbständig zu errechnenden Finanzamtsgebühren vornehmen. Sämtliche<br />
Mietervergebührung und Errichtung <strong>die</strong>ses Vertrages entstehenden Gebühren<br />
und Kosten trägt <strong>die</strong> Mieterin zur Gänze. Die Mieterin verpflichtet sich sohin an <strong>die</strong><br />
Vermieterin 100 % der von <strong>die</strong>sen vorausgelegten Finanzamtsgebühren binnen 14<br />
Tagen ab schriftlicher Aufforderung und Vorlage eines Einzahlungsnachweises zu<br />
entrichten.<br />
_________________________ _________________________<br />
für <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> Helga Pree<br />
Beratung<br />
Abstimmung
37<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.9<br />
Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen; Änderung der Satzung<br />
Vorlage: GG I/2007/0765/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist Mitglied beim Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen.<br />
Der Verband soll nunmehr um sechs Gemeinden aus dem Bezirk Linz-Land mit<br />
01.01.2008 erweitert werden. Es ist daher erforderlich <strong>die</strong> derzeit geltende Satzung<br />
um <strong>die</strong>se Gemeinden zu erweitern. Die neue Vereinbarung wurde gemeinsam mit<br />
der Abteilung Gemeinden des Landes OÖ erstellt.<br />
Der Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen ersucht daher <strong>die</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
den beigeschlossenen Satzungsentwurf zu genehmigen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den beigeschlossenen<br />
Satzungsentwurf genehmigen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 7 - Satzungsentwurf<br />
zu 1.10<br />
Gründung einer Tourismus- und Stadtmarketing <strong>Enns</strong> GmbH<br />
Vorlage: SD/2006/0313/1<br />
Im Zuge des derzeit laufenden Projektes mit der Firma CIMA bezüglich Standortmarketing,<br />
CITTASlow-Bewerbung, etc. stellt auch der Aufbau einer sogenannten (Altstadt-)Marketing-Plattform<br />
ein weiteres zentrales Vorhaben dar. Der wesentliche<br />
Kerninhalt <strong>die</strong>ses „Schlüsselprojektes“ ist <strong>die</strong> Entwicklung eines Organisationsmodells<br />
für ein professionalisiertes, langfristig angelegtes Tourismus- und Stadtmarketing<br />
unter Einbindung aller wesentlichen und interessierten Partner.<br />
Das Stadtmarketing in <strong>Enns</strong> umfasst den gesamtstädtischen Kommunikations- bzw.
38<br />
Gestaltungsprozess nach „Innen“ (gegen<strong>über</strong> den eigenen BürgerInnen, Wirtschaftstreibenden,<br />
Immobilienbesitzern, etc.) sowie nach „Außen“ (gegen<strong>über</strong> Umlandbewohnern,<br />
TouristInnen, Gästen, Investoren, etc.).<br />
Die Tourismus und Stadtmarketing <strong>Enns</strong> GmbH, kurz TSE GmbH, soll <strong>die</strong> Managementplattform<br />
für <strong>die</strong> wirtschaftliche Vermarktung und Gestaltung der (Alt-) Stadt,<br />
insbesondere im regionalen und <strong>über</strong>regionalen Umfeld darstellen. Gemeinsam mit<br />
den (zukünftigen) Hauptgesellschaftern ist <strong>die</strong> Tourismus und Stadtmarketing <strong>Enns</strong><br />
GmbH auch für <strong>die</strong> strategische (Weiter-)Entwicklung wichtiger Wirtschafts- und Infrastrukturprojekte<br />
in <strong>Enns</strong> verantwortlich.<br />
Die Tourismus und Stadtmarketing <strong>Enns</strong> GmbH versteht sich als eine von den bestehenden<br />
partei- und interessenspolitischen Strukturen und Abläufen der Stadt losgelöste,<br />
wirtschaftlich eigenständig agierende und nach privatwirtschaftlichen Gesichtpunkten<br />
geführte Unternehmung.<br />
Die GmbH erhält ihre Weisungen bzw. generellen Leitlinien ausschließlich vom zuständigen<br />
Gesellschafter-Gremium.<br />
Generelle Organisationsstruktur:<br />
Die TSE GmbH soll folgende generelle schematische Strukturierung aufweisen:<br />
Gesellschafter der<br />
Tourismus & Stadtmarketing <strong>Enns</strong><br />
GmbH<br />
insgesamt 4 Gesellschafter<br />
Stadt <strong>Enns</strong><br />
42% SK-Anteil<br />
TV <strong>Enns</strong><br />
42% SK-Anteil<br />
WAV <strong>Enns</strong><br />
7% SK-Anteil<br />
K&K Szene<br />
9% SK-Anteil<br />
4 Vertreter<br />
4 Stimmrechte<br />
3 Vertreter<br />
3 Stimmrechte<br />
1 Vertreter<br />
1 Stimmrechte<br />
2 Vertreter<br />
2 Stimmrechte<br />
Oberbank<br />
RAIBA<br />
Sparkasse<br />
Volksbank<br />
(ggf. VKB)<br />
4-5 Vertreter<br />
General-<br />
Versammlung<br />
4 Gesellschafter mit<br />
10 entsendete Delegierte und<br />
10 Stimmrechten<br />
bestellen Geschäftsführung und geben<br />
Ziele und Leitlinien vor<br />
Geschäftsführung<br />
Erläuterungen zur Organisationsstruktur:<br />
<strong>Enns</strong>hafen<br />
OÖ GmbH<br />
1 Vertreter<br />
5 weitere<br />
Wirtschaftsverterter<br />
aus <strong>Enns</strong><br />
5 Vertreter<br />
10 Delegierte<br />
der 4 GmbH-<br />
Gesellschafter<br />
10 Vertreter<br />
geschäftspolitischer Beirat<br />
20 - 21 Personen<br />
unterstützen und kontrollieren<br />
GmbH Gründung erfolgt durch insgesamt 4 Gesellschafter, wobei, aus Haftungs<strong>über</strong>legungen<br />
folgende Stammkapitalstruktur für <strong>die</strong> einzelnen Gesellschafter, unabhän-
39<br />
gig ihres stimmrechtlichen Einflusses, vorgeschlagen wird:<br />
- Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />
42 % Anteil sowie 4 Vertreter in Generalversammlung<br />
- Tourismusverband <strong>Enns</strong><br />
42 % Anteil sowie 3 Vertreter in Generalversammlung<br />
- WAV/Cityring<br />
7 % Anteil sowie 1 Vertreter in Generalversammlung<br />
- K&K Szene<br />
9 % Anteil sowie 2 Vertreter in Generalversammlung<br />
Stimmverhältnisse bzw. Beschlussfassungen<br />
Der GesmbH- Entwurf sieht vor, dass <strong>die</strong> Stimmgewichtungen bzw. Verhältnisse<br />
in der Generalversammlung <strong>nicht</strong> nach Stammkapitalanteilen durchgeführt<br />
werden sollen, sondern nach „Kopfanzahl“ der in der Generalversammlung<br />
vertretenen Delegierten pro Gesellschafter.<br />
Vorsitz in der Generalversammlung führt der Bürgermeister in seinem Verhinderungsfall<br />
der Obmann des TV<br />
unbefristete Dauer der Gesellschaft<br />
Finanzierungsunterstützung seitens der Gesellschafter – zunächst auf drei<br />
Jahre befristet.<br />
anstatt eines Aufsichtsrates wird ein „geschäftspolitischer Beirat“ installiert.<br />
Dieser Beirat besteht aus insgesamt 20 bzw. 21 Vertretern (je ein Vertreter pro<br />
<strong>Enns</strong>er Bankinstitut, 5 weitere Wirtschaftstreibende, welche durch Tourismusverband<br />
sowie WAV zu bestimmen wären, sowie aus 10 Delegierten der 4<br />
Gesellschafter)<br />
Kernaufgaben der Tourismus und Stadtmarketing <strong>Enns</strong> GmbH:<br />
Die Kernaufgaben umfassen folgende Tätigkeitsfelder (demonstrative Aufzählung):<br />
Hauptaufgabenfeld 1<br />
Hauptaufgabenfeld 2<br />
Stadt- bzw. Altstadtmarketing<br />
Tourismusentwicklung<br />
Stadt-Marketing und Kundenbindung Tourismusmarketing/- werbung, v.a.<br />
Positionierung als erste CITTA Slow<br />
Stadt<br />
Standort- und<br />
Incoming/Gästebetreuung<br />
Infrastrukturentwicklung<br />
Organisation von wirtschaftsnahen,<br />
kulturellen und touristischen Veranstaltungen<br />
Netzwerkmanagement und Unterstüt-<br />
zung von privaten Leitinstitutionen<br />
Vermarktung kommunaler Infrastrukturen/Gebäude<br />
Gastronomie-Betreuung und –<br />
entwicklung<br />
Geschäftsführung TV<br />
Betrieb der Donauradfähre
Personalbedarf/-anforderungen:<br />
40<br />
Der Personalbedarf der GmbH richtet sich nach den grundsätzlich angedachten Arbeitsfeldern<br />
bzw. –schwerpunkten sowie nach den vorhandenen budgetären Ressourcen.<br />
Folgende Personalausstattung für <strong>die</strong> ersten drei Jahre ist erforderlich:<br />
- 1 hauptberufliche/r Geschäftsführer/in<br />
- 1 Assistenzkraft (100% Beschäftigungsausmaß)<br />
- 1 Assistenzkraft (50% Beschäftigungsausmaß)<br />
- ggf. Studentinnen-Praktikanten<br />
Anmerkung: Die Assistenzkräfte werden vom TV <strong>über</strong>nommen werden.<br />
Budget und Finanzierung:<br />
Die notwendigen budgetären Mittel sowie <strong>die</strong> Finanzierungsvarianten für <strong>die</strong> ersten<br />
drei Bestandsjahre stellen sich wie folgt dar:<br />
Budgetansatz 2007 – 2009<br />
Ausgabenart 2007-2009<br />
1. Gehaltskosten Geschäftsführung (inkl DGA) 51.500,00<br />
2. Gehaltkosten bisherige Tourismusbüroangestellten (inkl. DGA) 42.000,00<br />
3. Sachausgaben Tourismus + Tourismus und Stadtmarketing<br />
(Büro- und Betriebskosten, Weiterbildung, Steuerberater, etc.)<br />
40.000,00<br />
Gesamtbasiskosten 133.500,00<br />
5. Projekt-Grundbudget Stadtmarketing 37.500,00<br />
6. Marketingausgaben Tourismus 100.000,00<br />
Projektspezifische Kosten 137.500,00<br />
Gesamtausgaben 271.000,00<br />
Finanzierungsvorschlag 2007-2009<br />
Die Mitgesellschafterin Tourismusverband <strong>Enns</strong> verwendet sein Gesamtbudget zu<br />
einem Großteil für Leistungseinkäufe von der GmbH. Daraus würden sich, auf Basis<br />
der aktuellen Einnahmen des Tourismusverbandes, folgende Finanzierung ergeben:<br />
• Stadtgemeine <strong>Enns</strong> € 120.000,00/Jahr<br />
• Tourismusverband <strong>Enns</strong> € 123.000,00/Jahr<br />
• WAV € 10.000,00/Jahr<br />
• K&K Szene € 10.000,00/Jahr<br />
• <strong>Enns</strong>hafen OÖ GmbH € 2.500,00/Jahr<br />
• <strong>Enns</strong>er Banken € 8.000,00/Jahr<br />
Insgesamt € 273.500,00/Jahr<br />
Selbstverständlich soll das Ziel sein, durch verstärktes Sponsoring einerseits andererseits<br />
durch das Forcieren von gewinnbringenden Projekten und Aktivitäten <strong>die</strong><br />
GmbH Eigenfinanzierung auszubauen, was zumindest in größerem Rahmen nach<br />
einer dreijährigen Einleitungs- und Entwicklungsphase ab dem Jahr 2010 gelingen<br />
soll.
41<br />
Folgende Prognose (anhand vergleichbarer Beispiele aus österreichischen und deutschen<br />
Stadtmarketinggesellschaften) wird beigestellt:<br />
Hauptaufgabenfeld Zu erzielende<br />
Überschüsse<br />
aus laufenden<br />
Jahresaktivitäten<br />
Geschäftsfeld 1<br />
Stadtmarketing und<br />
Kundenbindung<br />
Geschäftsfeld 2<br />
Standort- und Infra-<br />
strukturentwicklung<br />
Geschäftsfeld 3<br />
Organisation von wirtschaftsnahenVeran-<br />
staltungen<br />
Geschäftsfeld 4<br />
Netzwerkmanagment<br />
und Unterstützung von<br />
privaten Leitinstitutio-<br />
nen<br />
Zu erzielende Zu erzielende<br />
Überschüsse aus Überschüsse aus<br />
laufenden laufende<br />
Jahresaktivitäten Jahresaktivitäten<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
5.000,-- 7.000,-- 9.000,--<br />
0 0 0<br />
15.000,-- 20.000,-- 25.000,--<br />
5.000,-- 5.000,-- 5.000,--<br />
Geschäftsfeld 5<br />
Tourismusmarketing<br />
(ieL – Incoming)<br />
5.000,-- 8.000,-- 10.000,--<br />
Gesamteinnahmen 30.000,-- 40.000,-- 49.000,--<br />
Die Höhe der Sponsorengelder kann seriöser weise <strong>nicht</strong> beziffert werden.<br />
Zur Realisierung <strong>die</strong>ses Zukunftsmodells ist es notwendig eine GmbH-Satzung zu<br />
beschließen, welche seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> noch einer aufsichtsbehördlichen<br />
Genehmigung bedarf.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den in Beilage<br />
angeschlossenen Gesellschaftervertrag der Tourismus und Stadtmarketing<br />
<strong>Enns</strong> GmbH vollinhaltlich <strong>die</strong> Zustimmung erteilen.<br />
Es wird darauf verwiesen, dass der Gesellschaftervertrag einer aufsichtsbehördlichen<br />
Genehmigung bedarf.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.
42<br />
Weiters stelle ich den Antrag, dass folgende Personen als Vertreter der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> in <strong>die</strong> Generalversammlung gemäß § 8 Gesellschaftervertrag entsandt<br />
werden:<br />
Bürgermeister, ein Mitglied der SPÖ-Gemeinderatsfraktion, ein Mitglied der ÖVP-<br />
Gemeinderatsfraktion sowie der Stadtamtsdirektor<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 8 - Gesellschaftervertrag<br />
zu 1.11<br />
Grundsatzbeschluss - Beauftragung SBE; Umsetzung Saunakonzept<br />
Vorlage: SD/2007/0327/1<br />
Die Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH plant auf dem der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> gehörenden<br />
Freibadareal ein Saunakonzept zu verwirklichen, sofern <strong>die</strong> Gesellschafterin hiezu<br />
<strong>die</strong> notwendigen Aufträge erteilt. Es soll nach einer Planung des Ingenieurbüros für<br />
Bauwesen Hammer, 4381 St. Nikola, der bestehende Gebäudetrakt in der Födermayrstraße<br />
inkl. Freitreppe teilweise abgebrochen werden. Im Erdgeschoss bleiben<br />
<strong>die</strong> WC Anlagen und Duschen für das Freibad bestehen.<br />
Der Quertrakt soll im Erdgeschoss baulich unverändert bleiben. Ein Feld des Gastronomieraumes<br />
wird aufgelöst und dort das Lager für den Buffetbetrieb eingerichtet. Im<br />
frei werdenden ehemaligen Gastrolager werden der Erste Hilfe Raum, sowie der<br />
Chemielagerraum mit mechanischer Zu- und Abluft und Sicherheitswannen errichtet.<br />
1. Obergeschoss<br />
Im 1. Obergeschoss entsteht an der Westseite ein neuer Eingangsbereich mit Zugang<br />
zum Freibad und Behindertenweg, sowie Eingang in den Wellnessbereich.<br />
Der Eingang ist eben von der Straße erreichbar. Es wird ein Lift für <strong>die</strong> Wellness- und<br />
Freibadgäste errichtet. Im Eingangsbereich befindet sich <strong>die</strong> Kassa, <strong>die</strong> den Freibad-<br />
und Wellnessbereich erfasst. Der Wellnessbereich wird durch Garderoben/Umkleideraum,<br />
WC und Duschbereich betreten. Im Südbereich befindet sich <strong>die</strong><br />
Panoramazone mit 1 Whirlpool, Ruhezone und beheizten Stufenbänken.
43<br />
Im Saunabereich befinden sich 3 Ruhezonen, 1 Duschzentrum mit Wasser- und Eisbecken<br />
und 6 Themenkabinen.<br />
2. Obergeschoss<br />
Das 2. Obergeschoss ist durch den Lift bzw. durch das Stiegenhaus (Fluchtstiege)<br />
erreichbar.<br />
Im ehemaligen Wohnbereich werden <strong>die</strong> Finnsauna, eine Ruhezone und ein Massagebereich<br />
eingerichtet. Die Freifläche für das Wellnesszentrum befindet sich auf dem<br />
Flachdach des Neubaues.<br />
Das gesamte Gebäude wird energetisch saniert, behindertengerecht und barrierefrei<br />
errichtet. Ein innovatives Energiekonzept für Wellnesszentrum und Freibad wird angestrebt.<br />
Angemerkt wird, dass es sich hiebei um eine Grobplanung handelt, <strong>die</strong> selbstverständlich<br />
einer nachfolgenden Detailplanung noch bedarf.<br />
Die SBE braucht hiezu einer Einräumung eines Baurechtes auf der gegenständlichen<br />
Liegenschaft, welches zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und der Stadtbetriebe<br />
<strong>Enns</strong> GmbH noch zu vereinbaren ist.<br />
Zu den Details vergleiche Beilage 9 a.<br />
Zur Finanzierung:<br />
Laut Grobkostenschätzung des technischen Büros Hammer ist von Gesamtkosten in<br />
Höhe von € 1.328.110,-- netto auszugehen. Inklu<strong>die</strong>rt sind dabei Kosten, <strong>die</strong> unmittelbar<br />
dem Freibad zugute kommen insofern, als ein attraktiver Eingangsbereich, eine<br />
behindertengerechte Erreichbarkeit der Außenanlage und so weiter gegeben ist<br />
(ca. € 239.000,- netto).<br />
Seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> soll zur Verwirklichung des Konzeptes ein Gesellschafterzuschuss<br />
in Höhe von € 500.000,-- an <strong>die</strong> SBE geleistet werden, was folglich<br />
auch <strong>die</strong> Finanzierungskosten für <strong>die</strong> SBE in Grenzen hält.<br />
Der restliche verbleibende Betrag ist von den Stadtbetrieben <strong>über</strong> den freien Finanzmarkt<br />
zu finanzieren.<br />
Weiters sollen seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> jegliche Finanzzuschüsse zum Projekt<br />
(zB. LZ, BZ) an <strong>die</strong> Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH zur Gänze weitergegeben werden.<br />
Zusätzlich ist vorgesehen, dass <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vor Abschluss eines Kreditvertrages<br />
seitens der SBE gegen<strong>über</strong> dem Bankinstitut eine entsprechende Kreditgarantie<br />
(Haftungsausfall) abgibt, um <strong>die</strong> SBE in <strong>die</strong> Lage zu versetzen <strong>die</strong> Bonitätskriterien<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> zu nutzen.<br />
Nach Fertigstellung der Anlage soll <strong>die</strong>se in ihrer Gesamtheit von den Stadtbetrieben<br />
<strong>Enns</strong> GmbH an <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> zum Betrieb der Sauna und des Freibades<br />
vermietet werden.<br />
Die Ausgaben selbst sind derzeit schwer abschätzbar und können nur auf Basis der<br />
Grobkostenschätzung kalkuliert werden. Die Ausgaben könnte sich wie folgt darstellen:
44<br />
Ausgaben:<br />
Mietzins ca. € 135.000,-- netto pro Jahr. Das ergibt bei einer Gesamtfläche (ohne<br />
Gastronomie) von ca. 1.070 m² einen Mietzins von € 10,5 pro m² zuzüglich Ust.<br />
Die Betriebskosten selbst bedürfen ebenfalls einer fachlich fun<strong>die</strong>rten Ermittlung, für<br />
<strong>die</strong> im Detailkonzept jedenfalls der Generalunternehmer zu beauftragen ist. Abgeschätzt<br />
werden <strong>die</strong> Betriebskosten derzeit mit ca. € 40.000,--.<br />
Für den Betrieb der Sauna sind selbstverständlich auch Personalkosten notwendig,<br />
<strong>die</strong> vorsichtshalber mit € 90.000,-- pro Jahr veranschlagt werden. Somit ergibt sich<br />
ein Gesamtaufwand für <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in Höhe von ca. € 265.000,--.<br />
Dem gegen<strong>über</strong> stehen folgende Einnahmen<br />
Vermietung Gastronomie ca. € 15.000,--<br />
Saunaeinnahmen ca. € 216.000,-- mit folgender Berechnungsgrundlage: Eintritt<br />
€ 9,-- x 300 Offenhaltetage x durchschnittlich 80 Tagesgäste ergibt € 216.000,--, somit<br />
Gesamteinnahmen ca. 231.000,--.<br />
Würden in <strong>die</strong>ser Berechnung <strong>die</strong> Kapital und Zinskosten zur Gänze herausfallen<br />
würde jedenfalls ein positives Betriebsergebnis zu Buche stehen. Um der SBE <strong>die</strong><br />
Möglichkeit zu geben, <strong>die</strong> weiteren Schritte im Hinblick auf Umsetzung des Saunakonzeptes<br />
zu ermöglichen sollen nunmehr folgende Beschlüsse gefasst werden.<br />
Bgm. Franz Stefan Karlinger<br />
Der vorliegende Amtsvortrag ist für <strong>die</strong> Entscheidungsfindung <strong>nicht</strong> relevant, da bereits<br />
in der Debatte im Finanzausschuss einige Punkte abgeändert wurden. Relevant<br />
ist <strong>die</strong> Formulierung des Antrages, deshalb werde ich den Amtsvortrag eigenständig<br />
formulieren.<br />
In den Budgetgesprächen der vergangenen Jahre, insbesondere auch bei der Budgeterstellung<br />
2006 hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, sich - zusätzlich zu<br />
verschiedenen anderen Projekten - intensiver damit zu beschäftigen, in naher Zukunft<br />
in <strong>Enns</strong> wieder eine Sauna situieren zu können.<br />
Aufgrund <strong>die</strong>se Umstandes hat es von Amts wegen und auch von meiner Seite bereits<br />
verschiedene Gespräche mit eventuell möglichen Betreibern gegeben.<br />
Eine Variante wäre z.B. einen externen Betreiber, der nebenbei dort noch ein Fitnessstudio<br />
oder ein Massageinstitut betreibt, mit dem Betreiben der Sauna zu beauftragen.<br />
Das Vorhaben, eine Sauna in den Räumlichkeiten der K&K-Szene unterzubringen,<br />
hat sich bereits zerschlagen.<br />
Es gäbe nur <strong>die</strong> Möglichkeit, sind in Objekten einzumieten oder gemeindeeigene Objekte<br />
zu nutzen.<br />
Des weiteren soll intensiv geprüft werden, ob sich das Freibadgelände für eine Nutzung<br />
eignen würde und ob es sich rechnen würde, <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> selbst<br />
als Betreiber auftreten zu lassen.<br />
Diese Entscheidungen können jedoch erst nach Erstellung eines Detailkonzeptes<br />
fallen. Die Investitionskosten müssen von der Stadtgemeinde oder seitens der Stadtbetriebe<br />
gedeckt werden, da <strong>die</strong>se alleine durch den Betrieb der Sauna keinesfalls<br />
ausgeglichen werden können.<br />
Unsere Zielsetzung muss ganz klar sein, <strong>die</strong> Realisierung <strong>die</strong>ses Projektes anzustreben,<br />
wenn sich realistisch abzeichnet, dass der Betrieb einer Sauna kostendeckend<br />
bzw. eventuell sogar gewinnbringend geführt werden kann.
45<br />
Ich darf als Beispiel <strong>die</strong> Sauna Ebelsberg anführen. Dort hat das angeschlossene<br />
Lehrschwimmbecken einen Kostendeckungsgrad von ca. 67 %, der Eislaufplatz ca.<br />
19 % und der Saunabereich <strong>über</strong> 100 %.<br />
Die <strong>Enns</strong>er Sauna muss zwar von der Ausstattung her sehr attraktiv sein, sollte jedoch<br />
trotzdem verantwortbar und leistbar sein.<br />
Man muss im Vergleich mit Wellness-Einrichtungen in anderen Gemeinden berücksichtigen,<br />
ob <strong>die</strong> Investitionskosten bei der Berechnung der Kostendeckung miteinbezogen<br />
wurden bzw. darf man bei der Kostendeckung des laufenden Betriebes<br />
auch eventuelle hohe (und deshalb kostspielige) Auflagen seitens der Sanitäts- bzw.<br />
Hygienebehörde außer acht lassen.<br />
Im Finanzausschuss wurde <strong>die</strong> Beauftragung einer Detailkonzeption mit den Stimmen<br />
der SPÖ abgesegnet – <strong>die</strong> ÖVP hat sich der Stimme enthalten, <strong>die</strong> Grünen und<br />
<strong>die</strong> FPÖ waren nur mit beratender Stimme vertreten. Bereits im Finanzausschuss<br />
wurde auf meinen Vorschlag hin der Antrag dahingehend geändert, dass von einer<br />
zwingenden Umsetzung eines Saunakonzeptes Abstand genommen wird.<br />
Erst nach Erstellung des beantragten Detailkonzeptes kann man aufgrund der geplanten<br />
Daten weitere Schritte planen – z.B. auch der an <strong>die</strong> Stadtbetriebe <strong>Enns</strong><br />
GmbH zu leistende Gesellschafterzuschuss in der Höhe von ca. EUR 500.000,- bis<br />
700.000,-.<br />
Dies ist aber für <strong>die</strong> heutige Entscheidungsfindung <strong>nicht</strong> relevant, der Antrag lautet<br />
deshalb wie folgt:<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen<br />
a) <strong>die</strong> Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH zu ermächtigen, das technische Büro Hammer<br />
mit der Erstellung einer Detailkonzeption auf gemeindeeigenem Grund mit<br />
Baurechtseinräumung zu beauftragen, wobei eine Betriebskostenberechnung,<br />
eine Detailplanung Sauna und ein ausführliches energetisches Konzept beinhaltet<br />
sein muss.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
b) dass bei Verwirklichung des Saunakonzeptes alle möglichen Förderungen, <strong>die</strong><br />
<strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> landesseitig erhält (LZ, BZ) zu 100 % an <strong>die</strong> Stadtbetriebe<br />
<strong>Enns</strong> weitergegeben werden<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
c) dass nach Vorlage eines entsprechenden Baurechtsvertrages <strong>die</strong> Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> mit der SBE <strong>die</strong>sen zu einem Abschluss bringt<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
d) dass nach Vorlage einer Darlehensvereinbarung der SBE mit einem Bankinsti-
46<br />
tut <strong>die</strong>sem gegen<strong>über</strong> eine Haftungsgarantie (Kreditgarantie) abgebeben wird,<br />
um <strong>die</strong> bestmöglichen Konditionen für <strong>die</strong> SBE sicherzustellen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
e) und dass <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> bereits jetzt dem Grunde nach beschließt<br />
nach Vorlage der Detailzahlen jedenfalls mit der SBE einen entsprechenden<br />
Mietvertrag abschließen zu wollen.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Aufgrund des Ergebnisses der Detailplanung wird entschieden, ob das Projekt umgesetzt<br />
werden kann. Im Moment soll beraten bzw. abgestimmt werden, ob der Auftrag<br />
zur Detailplanung gegeben wird.<br />
GR Mag. Gudrun Toppmann<br />
Grundsätzlich begrüßen <strong>die</strong> Grünen <strong>die</strong> Errichtung einer neuen Sauna in <strong>Enns</strong>. Vor<br />
allem jene, <strong>die</strong> <strong>nicht</strong> mobil genug sind in einem anderen Ort eine Sauna aufzusuchen,<br />
werden <strong>die</strong>ses Vorhaben begrüßen.<br />
Trotzdem möchte ich, wie schon im Finanzausschuss, kritisieren, dass ich <strong>die</strong> Vorgehensweise<br />
bei <strong>die</strong>sem Projekt <strong>nicht</strong> nachvollziehen kann. Wir sollen heute <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
Beauftragung eines Detailkonzeptes abstimmen, haben jedoch - zumindest <strong>nicht</strong><br />
gemeinsam - noch keine Eckpunkte festgelegt, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ses Konzept enthalten soll. Es<br />
ist <strong>nicht</strong> einmal ein Kostenlimit vorgegeben. Man sollte vorerst grob <strong>die</strong> Bedürfnisse<br />
abklären und ein Pflichtenheft erstellen und im Anschluss ein Detailkonzept beauftragen.<br />
Aus <strong>die</strong>sem Grund werden <strong>die</strong> Grünen gegen <strong>die</strong>sen Antrag stimmen.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Dazu möchte ich anmerken, dass <strong>die</strong> Grünen in der Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH, <strong>die</strong><br />
mit der Abwicklung <strong>die</strong>ses Projektes betraut werden soll, stimmberechtigt sind und<br />
Frau Anna Gintenreiter seitens der Grünen ihre Zustimmung gegeben hat.<br />
GR Anna Gintenreiter<br />
Allerdings war <strong>die</strong> Sitzung der Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH erst nach dem Finanzausschuss<br />
und wir konnten uns <strong>nicht</strong> austauschen.
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
47<br />
Das ist richtig. Richtig ist aber auch, dass Sie zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt dafür gestimmt<br />
haben und <strong>die</strong> Stimmabgabe <strong>nicht</strong> mehr revi<strong>die</strong>rt werden kann. Die damalige Stimmabgabe<br />
ist allerdings für den heutigen Antrag <strong>nicht</strong> mehr relevant.<br />
Zu der Wortmeldung von Frau GR Mag. Troppmann möchte ich anmerken, dass es<br />
meiner Meinung nach durchaus legitim ist, vorerst kostenlos eine grundsätzliche<br />
Grobplanung in Auftrag zu geben. In <strong>die</strong>sem Konzept ist eine Machbarkeitsstu<strong>die</strong><br />
bzw. eine grobe Kostenschätzung beinhaltet. Mit der Finanzabteilung und dem Technischen<br />
Büro Hammer wurde ein finanzieller Rahmen für das Projekt festgelegt. Dieser<br />
beträgt rein für <strong>die</strong> Sauna (ohne Strukturverbesserung für das Freibad) maximal<br />
EUR 1 Mio. Es ist angedacht, im Zuge des Saunaprojektes den Eingangsbereich des<br />
Freibades behinderten- bzw. familienfreundlicher zu gestalten.<br />
Das Detailkonzept soll eine Diskussionsgrundlage sein und zur Entscheidungsfindung<br />
beitragen. Wenn <strong>die</strong> Grünen dafür <strong>nicht</strong> zu gewinnen sind, dann nehme ich das<br />
selbstverständlich zur Kenntnis.<br />
Vbgm Klaus Kamptner<br />
Die Schließung des Hallenbades ist uns allen sicherlich <strong>nicht</strong> leicht gefallen. Bereits<br />
damals haben wir uns alle dazu bekannt, dass wir – solle es finanziell wieder möglich<br />
sein – wieder eine Sauna in <strong>Enns</strong> errichten werden. Anhand des Rechnungsabschlusses<br />
ist nun der Zeitpunkt gekommen, sich wieder Gedanken <strong>über</strong> eine neue<br />
Sauna in <strong>Enns</strong> zu machen. Der Wortmeldung von Frau GR Mag. Troppmann muss<br />
ich entgegenhalten, dass es sicherlich <strong>nicht</strong> Aufgabe der Politik sein kann, sich zum<br />
Beispiel Gedanken dar<strong>über</strong> zu machen, wie viele Saunakammern benötigt werden.<br />
Die Vorgabe von uns, aus meiner Sicht, müsste sein – wir wollen in <strong>Enns</strong> eine Sauna,<br />
<strong>die</strong> kostendeckend geführt werden kann, um laufende Kosten (siehe Hallenbad)<br />
zu verhindern. Nun ist es Aufgabe des Planers, <strong>die</strong>se Sauna so zu konzipieren, dass<br />
<strong>die</strong>se Forderung erfüllt wird. Des weiteren muss das Einzugsgebiet geprüft werden.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Trotzdem finde ich, dass sehr viele Eckpunkte <strong>die</strong>ser Detailplanung bereits im Vorfeld<br />
festgelegt wurden – z.B. der Standort Freibad. Für uns ist z.B. <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong> Erreichbarkeit<br />
ein Kriterium, das hier <strong>über</strong>haupt <strong>nicht</strong> berücksichtigt wurde.<br />
Warum können sich bei einem so wichtigen Projekt <strong>nicht</strong> im Vorfeld alle Fraktionen<br />
gemeinsam beraten und gemeinsam Grundsatzentscheidungen treffen, <strong>die</strong> gleichzeitig<br />
<strong>die</strong> Vorgaben für <strong>die</strong> Planung sind? Warum lässt man zuerst ein Detailkonzept<br />
erstellen und berät im Anschluss dar<strong>über</strong>?<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Fairerweise muss ich festhalten, dass der Standort Freibad <strong>nicht</strong> von der SPÖ vorgegeben<br />
wurde, sondern ein Vorschlag des Amtes ist. Natürlich trägt <strong>die</strong>ser Vorschlag<br />
meine Handschrift. Es gibt ja vom Grunde her Sinn, wenn man <strong>die</strong> Sauna in<br />
einem gemeindeeigenen Objekt unterbringt. Das Technische Büro Hammer ist<br />
grundsätzlich von einer Umsetzung des Projektes an <strong>die</strong>sem Standort <strong>über</strong>zeugt.<br />
Nun muss jedoch <strong>die</strong>ser Vorschlag detailliert geplant bzw. kostenmäßig durchgerechnet<br />
werden, um weiter <strong>über</strong> <strong>die</strong>ses Vorhaben diskutieren zu können.
48<br />
Das Freibad ist sehr gut erreichbar – zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Pkw – es<br />
wird auch weiterhin in der Nähe eine Bushaltestelle geben.<br />
Ich habe mit dem gewählten Standort – im Bereich eines Sportzentrums, in einem<br />
gemeindeeigenen Gebäude, in der Nähe einer Bushaltestelle, in der Nähe des Stadtzentrums<br />
und trotzdem an der grünen Wiese und in der Nähe des Erholungsgebietes<br />
Eichberg – kein Problem, im Gegenteil, ich sehe sehr viele Vorteile.<br />
GRE Franz Uhl<br />
Man muss bedenken, dass viele <strong>Enns</strong>er und <strong>Enns</strong>erinnen, sowie <strong>die</strong> BewohnerInnen<br />
der umliegenden Nachbargemeinden, <strong>die</strong> unsere Sauna in <strong>Enns</strong> stets gerne besucht<br />
haben, immer wieder den Wunsch nach einer Sauna äußern. Ein Teil der ehemaligen<br />
SaunabesucherInnen sauniert derzeit in St. Florian, ein weiterer Teil fährt nach<br />
Mauthausen bzw. fahren einige bis nach Ebelsberg oder ins Schörgenhub Bad.<br />
Und ich möchte Frau GR Mag. Troppmann ebenfalls widersprechen – <strong>die</strong> Details der<br />
Sauna können in den entsprechenden Ausschüssen diskutiert werden. Nun müssen<br />
wir vorab klären, ob wir den <strong>Enns</strong>erinnen und <strong>Enns</strong>ern den vielgehegten Wunsch<br />
nach einer neuen Sauna erfüllen wollen.<br />
STR Klaus Haidinger<br />
Der Wunsch der Bevölkerung nach einer neuen Sauna ist unumstritten. Aber ich<br />
möchte auch <strong>die</strong> Umgestaltung des Eingangsbereiches des Freibades <strong>nicht</strong> außer<br />
acht lassen. Im Zuge der Projektrealisierung der Sauna im Freibadgebäude kann das<br />
Freibad mit einem behinderten- und kindergerechten Zugang ausgestattet werden.<br />
Es sollte uns Wert sein, <strong>die</strong> Detailplanung in Auftrag zu geben und uns im Anschluss<br />
gemeinsam beraten, wie und ob wir das Projekt umsetzen.<br />
Vbgm Harald Weingartner<br />
Ich möchte einen Gegenantrag stellen.<br />
Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates!<br />
Innerhalb der ÖVP-Fraktion hatten wir ca. 5 oder 6 Tage Zeit, <strong>die</strong> uns zur Verfügung<br />
gestellten Unterlagen zu diskutieren. Im Finanzausschuss sowie in der Sitzung der<br />
SBE wurde das Thema bereits sehr ausführlich diskutiert. Auch wir von der ÖVP sind<br />
mit der Vorgangsweise der Mehrheits-Fraktion hinsichtlich der Vorgangsweise bzw.<br />
Umsetzung des Projektes <strong>nicht</strong> einverstanden.<br />
Aber bereits zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt war ich der Meinung, dass es das Recht des Bürgermeisters<br />
sowie jeder Fraktion sei, Vorschläge zu machen. Dieses Recht gestehen<br />
wir uns selbstverständlich auch zu, darum möchten wir hiermit einen entsprechenden<br />
Gegenantrag stellen.<br />
Der Grund besteht darin, dass wir der Meinung sind, dass <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Sauna zu tätigenden<br />
Investitionen von EUR 1 Mio. bis EUR 1,5 Mio. nur einer geringen Anzahl der<br />
Bevölkerung zu Gute kommt.<br />
Wir haben uns mit verschiedensten Saunabetreibern (Perg, Ebelsberg, Leonding) in<br />
Verbindung gesetzt. Perg z.B. hat eine ältere Sauna und einen Tagesumsatz von 38<br />
bis 45 Saunagästen zu einem Eintrittspreis von EUR 7,70. Leonding muss einen jährlichen<br />
Abgang von EUR 160.000,- bis EUR 200.000,- verbuchen. Statt der prognostizierten<br />
180 Besucher pro Tag werden nur ca. 60 Saunagäste gezählt.<br />
Wir möchten nun eine Vision zur Diskussion stellen, denn <strong>die</strong> <strong>Enns</strong>er Bevölkerung<br />
wünscht sich <strong>nicht</strong> nur eine Sauna, sie wünscht sich vor allem auch ein Hallenbad. In
49<br />
unserem Gegenantrag stellen wir eine Konzeption vor, mit deren Umsetzung <strong>die</strong> SBE<br />
beauftragt werden soll.<br />
Die ÖVP stellt den Antrag, <strong>die</strong> Stadt <strong>Enns</strong> soll mit den umliegenden Gemeinden ein<br />
regionales Erholungs-, Sport- und Ausbildungs- sowie Wellness-Center errichten.<br />
Gerade im Bereich der regionalen Zusammenschlüsse von Gemeinden, gibt es gute<br />
Förderungsmittel. Dieses Projekt soll <strong>die</strong> Synergieeffekte aus dem bestehenden<br />
Freibadareal nutzen. Das bestehende Areal bietet mit den angrenzenden Grundstücken<br />
ausreichend Platz für <strong>die</strong>ses Zentrum. Das Zentrum soll ein attraktives Freibad<br />
mit Schul- und Sportbecken, ein Hallenbad und einen Wellness-Bereich mit einer<br />
Saunalandschaft für einen Ganzjahresbetrieb beinhalten.<br />
Gemeinsam mit unseren Nachbargemeinden (von Asten bis St. Florian und Mauthausen)<br />
könnten wir das Projekt umsetzen. Des weiteren muss natürlich auch geprüft<br />
werden, ob <strong>die</strong>ses Projekt als Leader-Projekt deklariert werden kann – dann<br />
bestünden Förderungsmöglichkeiten seitens der EU-Förderkonzeption 2007 bis<br />
2013.<br />
Das Regionalforum Linz-Land soll sich ebenfalls an <strong>die</strong>sem gemeinde<strong>über</strong>greifenden<br />
Projekt beteiligen und uns unterstützen. Eine Projektentwicklungskonzeption mit Planung,<br />
Kostenschätzung, Fördermöglichkeiten, Gemeindekostenanteilen und Finanzierungsplan<br />
soll erstellt werden.<br />
Die Stadt <strong>Enns</strong> beauftrage daher nach Zustimmung der anderen Gemeinden, <strong>die</strong><br />
SBE, <strong>die</strong> Grundlagen für eine Planung und Konzeptionierung vorzubereiten, weiters<br />
<strong>die</strong> gesellschafts- und vertragsrechtlichen Grundlagen für eine nach durch <strong>die</strong> Stadt<br />
<strong>Enns</strong> beauftragte Errichtung <strong>die</strong> Vermietung an <strong>die</strong> Stadt <strong>Enns</strong> vorzubereiten.<br />
Die Finanzierung der Detailplanung soll aus dem Budgetvoranschlag für das Saunakonzept<br />
erfolgen.<br />
Diese Konzept bietet für einen viel größeren Anteil der Bevölkerung in und um <strong>Enns</strong><br />
Vorteile. Es soll eine Freizeiteinrichtung entstehen, <strong>die</strong> den Schülern, der Jugend,<br />
den Kindergärten, dem Schwimmverein und natürlich auch denjenigen, <strong>die</strong> ihre Freizeit<br />
genießen wollen, ganzjährig zur Verfügung steht.<br />
Wenn wir schon so viel Geld investieren, dann sollen dafür auch viel mehr Bürger<br />
davon profitieren, als nur <strong>die</strong> Saunabesucher.<br />
Herr Bürgermeister, ich bitte um Diskussion und Abstimmung.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Dazu muss ich entgegen halten, dass, wenn man sich jahrelang intensiv mit <strong>die</strong>sem<br />
Thema befasst hat, <strong>die</strong>ser Antrag <strong>nicht</strong> umsetzbar ist.<br />
Ich habe bereits mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden Kontakt aufgenommen,<br />
wobei 3 Gemeinden zwar ein Hallenbad in <strong>Enns</strong> begrüßen würden, eine Mitfinanzierung<br />
aber außer Diskussion steht (Asten, Hargelsberg und Mauthausen). Wir<br />
haben im Gegenzug dazu auch eine Mitbeteiligung am Eislaufplatz Mauthausen abgelehnt.<br />
Sollte der ursprüngliche Antrag auf Detailkonzeptionierung heute beschlossen werden,<br />
werde ich gerne noch Kontakt mit anderen Gemeinden aufnehmen – sollten<br />
Kronstorf oder St. Florian <strong>die</strong>se Geldmittel zur Verfügung haben, kann man noch <strong>über</strong><br />
<strong>die</strong> eine oder andere Projekterweiterung nachdenken. Tatsache ist aber dennoch,<br />
dass es kein Hallenbad gibt, dessen Betrieb kostendeckend geführt werden<br />
kann – und man darf auf den Aufteilungsschlüssel für <strong>die</strong> mitfinanzierenden Gemeinden<br />
gespannt sein.
GR Christian Deleja-Hotko<br />
50<br />
Mich verwundert, dass <strong>die</strong> anderen Fraktionen erst seit 6 Tagen Kenntnis <strong>über</strong> das<br />
Projekt einer Sauna haben. Bereits vor 2 Monaten wurde ein Zeitungsartikel hinsichtlich<br />
der Standortsuche für <strong>die</strong> Sauna veröffentlicht, worauf sich <strong>die</strong> Union <strong>Enns</strong> mit<br />
Obmann STR Wolfgang Gruber als möglicher Standort für <strong>die</strong> neue Sauna beworben<br />
hat.<br />
GR Norbert Aichberger<br />
Warum hat man uns <strong>nicht</strong> damals schon zu Gesprächen eingeladen?<br />
GR Christian Deleja-Hotko<br />
Damals sind mehrere Angebote bzw. Vorschläge eingelangt, <strong>die</strong> allesamt <strong>über</strong>prüft<br />
wurden. Man muss allerdings bedenken, dass man bei einem Standort in einem gemeindefremden<br />
Objekt zusätzlich zu den Betriebskosten auch <strong>die</strong> Mieten als Fixkosten<br />
zu veranschlagen hat.<br />
Das Thema <strong>über</strong>regionale Finanzierung wurde ja schon hinlänglich besprochen. Wir<br />
hätten von einer Schließung des Hallenbades Abstand genommen, wenn sich <strong>die</strong><br />
Nachbargemeinden beim Abgang beteiligt hätten bzw. uns bei der Sanierung finanziell<br />
unterstützt hätten.<br />
Die angesprochene EU-Förderung im Zuge eines Leader-Projektes 2013 könnte man<br />
auch so interpretieren, dass <strong>die</strong> ÖVP mit allen Mitteln verhindern will, dass es vor<br />
2013 in <strong>Enns</strong> eine Sauna gibt.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Ich bin Herrn Vbgm Harald Weingartner dankbar für seine Ausführungen, weil er<br />
ganz klar auf den Punkt gebracht hat, dass man verantwortungsbewusst mit den Detailkennzahlen<br />
umgehen muss und somit Detailkonzept unerlässlich ist.<br />
Die Sauna in Leonding weist ein Fassungsvermögen von 108 Besuchern auf – bei<br />
den zu erwartenden 180 Tagesgästen dürfte es sich um einen Ziffernsturz handeln.<br />
Lediglich während der Sommermonate werden weniger als 100 Besucher täglich gezählt.<br />
Wenn man <strong>die</strong> Investitionskosten in <strong>die</strong> Kostenplanung miteinrechnet, ist auch<br />
auf Jahre gesehen kein kostendeckender Betrieb möglich.<br />
Genau aus dem von Vbgm. Weingartner genannten Grund muss man sich <strong>die</strong> Details<br />
im Vorfeld genau ansehen und dann verantwortungsbewusst entscheiden, ob<br />
das Projekt machbar ist oder <strong>nicht</strong>. Mit der <strong>Enns</strong>er Bevölkerung alleine wird kein kostendeckender<br />
Betrieb möglich sein. Die Sauna Ebelsberg z.B. hat ein Einzugsgebiet<br />
bis in den Amstettner Raum. Im Zuge des Detailkonzeptes kann ein zusätzliches<br />
Lehrschwimmbecken angedacht werden – wobei noch immer <strong>die</strong> Frage der Finanzierung<br />
offen bleibt. Verpflichtete Aussagen wird man sicherlich auch von den ÖVPgeführten<br />
Gemeinden Kronstorf und St. Florian <strong>nicht</strong> bekommen. Aber auch mit den<br />
verbleibenden 3 Gemeinden (<strong>Enns</strong> eingeschlossen) wäre das „große“ Projekt <strong>nicht</strong><br />
umzusetzen.<br />
Die ÖVP hat zwar damals der Schließung des Hallenbades <strong>nicht</strong> zugestimmt, <strong>die</strong><br />
SPÖ ist aber einen klaren Sparkurs gefahren und hat es geschafft, das Budget zu<br />
sanieren.<br />
Wir können uns alle dar<strong>über</strong> freuen und nun mit dem sanierten Budget - ganz egal,
51<br />
welche Fraktion - arbeiten und Vorschläge und Ideen mit einbringen. Ich würde mich<br />
freuen, wenn <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> sich heute der Stimme enthalten werden, trotzdem oder<br />
gerade deswegen meiner Einladung folgen, konstruktiv mitzuarbeiten und gemeinsam<br />
eine Lösung zu finden, <strong>die</strong> realisierbar ist.<br />
Vbgm Harald Weingartner<br />
Das Leader-Ship-Programm 2007-2013 besagt, dass <strong>die</strong> Projekte von 2007 bis 2013<br />
laufen und auch in <strong>die</strong>ser Zeit <strong>die</strong> Förderungsmittel aus Bund/Land/Gemeinden fließen.<br />
Es besagt <strong>nicht</strong>, dass <strong>die</strong> Projekte erst im Jahre 2013 verwirklicht werden.<br />
Nochmals zur Schließung des Hallenbades: Die SPÖ hat jahrelang Zeit gehabt, <strong>die</strong><br />
erforderlichen Sanierungsschritte zu setzen – zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt waren <strong>die</strong> notwendigen<br />
Investitionskosten zu hoch. Deshalb musste man das Hallenbad schließen<br />
– das hat <strong>nicht</strong>s mit der ÖVP zu tun.<br />
Vbgm Klaus Kamptner<br />
Würde das System der Mitfinanzierung funktionieren, hätten wir mit Sicherheit nach<br />
wie vor ein Hallenbad in <strong>Enns</strong>. Dass sich <strong>die</strong> <strong>Enns</strong>er Bevölkerung ein Hallenbad<br />
wünscht, steht außer Frage. Man muss trotzdem wieder auf den Boden der Realität<br />
zurückkommen – <strong>die</strong> Sanierung des Hallenbades zur damaligen Zeit war aus finanzieller<br />
Sicht unmöglich. Es ist budgetmäßig fair, ein Saunaprojekt zu realisieren, man<br />
kann auch eventuell ein zusätzliches Lehrschwimmbecken planen - unsere budgetären<br />
Möglichkeiten dürfen aber auf keinen Fall gesprengt werden<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Irgendwie verstehe ich ja auch den Antrag der ÖVP – sie haben <strong>die</strong> Gespräche mit<br />
den Bürgermeistern der Nachbargemeinden <strong>nicht</strong> geführt. Ich bin froh, dass <strong>die</strong>s<br />
thematisiert wurde und man wird in den nächsten Tagen und Wochen ganz klare<br />
Aussagen von den Kollegen aus den Nachbargemeinden hören, <strong>die</strong> wiederum eine<br />
negative Stellungnahme bezüglich Mitfinanzierung eines derartigen Projektes geben<br />
werden.<br />
GR Norbert Aichberger<br />
Ganz klar weise ich hiermit zurück, dass <strong>die</strong> ÖVP verhindern will, dass bis dorthin<br />
Förderungen fließen.<br />
Zu der Wortmeldung von Vbgm. Kamptner möchte ich anmerken, dass es sehr wohl<br />
Aufgabe der Politik – somit von uns allen hier – ist, dass wir uns Gedanken dar<strong>über</strong><br />
machen, wie wir gewisse Vorhaben umsetzen. Ich sehe es auch als unsere Aufgabe,<br />
der SBE unsere Wünsche und Vorstellungen zu unterbreiten und <strong>die</strong> entsprechenden<br />
Aufträge zu erteilen. Dazu wäre es allerdings wünschenswert gewesen, dass <strong>die</strong> übrigen<br />
Fraktionen im Vorfeld und <strong>nicht</strong> ein paar Tage vor der GR-Sitzung informiert<br />
werden und wir gemeinsam eine Lösung ausarbeiten - finanzielle Möglichkeiten, Förderungen<br />
des Landes OÖ, Machbarkeitsstu<strong>die</strong>n.<br />
Der gute Wille aller Fraktionen war auch in der Zustimmung des Budgets erkennbar,<br />
wo das Saunaprojekt einen Posten in der Höhe von EUR 350.000,- einnimmt – insofern<br />
ist es ja auch kein Geheimprojekt.<br />
Es ist ja auch <strong>nicht</strong> so, dass <strong>die</strong> ÖVP dem Vorhaben grundsätzlich negativ gegen<strong>über</strong>steht<br />
– ansonsten hätten wir keinen Gegenantrag eingebracht.
52<br />
Auch <strong>die</strong> Frage eines möglichen Abganges hätte man schon im Vorfeld diskutieren<br />
können, wobei es für uns nach wie vor <strong>nicht</strong> vorstellbar ist, dass <strong>die</strong>se Sauna kostendeckend<br />
geführt werden kann. Man möge uns in ein paar Jahren eines besseren<br />
belehren.<br />
In <strong>die</strong>sem Zusammenhang möchte ich der SPÖ noch ankreiden, dass wir in letzter<br />
Zeit eigentlich immer bei größeren Projekten erst kurz vor der GR-Sitzung informiert<br />
werden, ohne vorher gemeinsam in den Ausschüssen beraten zu haben. Ich verweise<br />
nur auf <strong>die</strong> Aufhebung der Fußgängerzone in der Linzer Straße oder auf das<br />
Schul- und Kindergartenkonzept. Es geht hier um <strong>die</strong> grundsätzliche Vorgangsweise<br />
der SPÖ als Mehrheitsfraktion.<br />
Ich möchte auch den heutigen Antrag der Grünen als Beispiel anführen, der nun<br />
doch gnadenhalber als Dringlichkeitsantrag genehmigt wurde. Das Anliegen der<br />
Grünen wurde ja bereits im Vorfeld abgewürgt, obwohl es dabei in Summe um EUR<br />
1.000,- oder EUR 2.000,- geht, mit denen man junge Familien unterstützen kann.<br />
Das ist sicherlich <strong>nicht</strong> unser Verständnis von gemeinsamer Arbeitsweise.<br />
Verweisen möchte ich auch auf das Schreiben des Eltern-Kind-Zentrums, das gleich<br />
vom Bürgermeister negativ beschieden wurde, ohne sich mit den anderen Fraktionen<br />
zu beraten. Gerade in <strong>die</strong>sem Fall gravierend, denn <strong>die</strong> SPÖ plä<strong>die</strong>rt doch immer für<br />
mehr Kinderbetreuungsstätten.<br />
Letztendlich hat sich <strong>die</strong> Zusammenarbeit zwischen ÖVP und SPÖ in der letzten Zeit<br />
zu einer Farce entwickelt.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Meiner Meinung nach war es für <strong>die</strong> ÖVP eher störend, dass der Bürgermeister um<br />
Gemeinsamkeiten bemüht war, was immer wieder in verschiedenen Aussendung des<br />
„Panorama“ deutlich wurde.<br />
Uns trennt im Prinzip <strong>nicht</strong> sehr viel, eine detaillierte Planung ist genau unsere Zielsetzung<br />
und darum möchten wir <strong>die</strong>ses Detailkonzept eines Fachmannes, um im Anschluss<br />
beraten und entscheiden zu können. Hätten wir alle Punkte - Kostendeckung,<br />
Standort, usw. - offen gelassen, hätte man mir genauso den Vorwurf machen<br />
können, mir kein Grobkonzept <strong>über</strong>legt zu haben, welches als Diskussionsgrundlage<br />
<strong>die</strong>nen könne.<br />
Zum Thema Aufhebung der Fußgängerzone in der Linzer Straße war für mich aus<br />
der Historie klar, dass <strong>die</strong> Öffnung im Sinne der ÖVP ist.<br />
Bezüglich dem Ansuchen der Grünen wurde im Vorfeld bereits innerhalb der Fraktion<br />
abgeklärt, <strong>die</strong>ses als Dringlichkeitsantrag auf <strong>die</strong> Tagesordnung zu setzen, da bei der<br />
nächsten GR-Sitzung im Juni schon ein Teil der Fahrradsaison vor<strong>über</strong> wäre. Es wäre<br />
unfair gewesen, das Thema noch hinauszuschieben, denn zu einer Entscheidungsfindung,<br />
ob positiv oder negativ, kann man genauso gut heute kommen.<br />
Die Vorgangsweise beim Eltern-Kind-Zentrum war konform mit der bei den Kinderfreunden.<br />
Man hätte auch einen Ausschuss damit beauftragen können, zu entscheiden<br />
ob eine Gleichstellung zu den Kinderfreunden erfolgen soll oder <strong>nicht</strong> – <strong>die</strong> Entscheidung<br />
wäre <strong>die</strong> gleiche geblieben.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Ich möchte mich noch einmal zum Thema Informationspolitik äußern - natürlich haben<br />
wir alle den Artikel <strong>über</strong> <strong>die</strong> Standortsuche für eine <strong>Enns</strong>er Sauna in der Zeitung<br />
gelesen - aber es kann <strong>nicht</strong> das Ziel sein, dass <strong>die</strong> Fraktionen <strong>die</strong>ses Vorhaben <strong>über</strong><br />
<strong>die</strong> Zeitung erfahren.
53<br />
Das Thema Sauna war zwar im Finanzausschuss, den entsprechenden Amtsvortrag<br />
habe ich angefordert, da er kurz vor der GR-Sitzung noch immer <strong>nicht</strong> bei Frau Gintenreiter<br />
im Facherl war.<br />
Dieser Plan ist mit 11.04.2007 datiert, was beweist, dass mit der Planung schon vor 2<br />
Wochen begonnen wurde und das es bereits detaillierte Pläne der Sauna gibt. Die<br />
Grüne Fraktion hat <strong>die</strong>sen Umstand <strong>nicht</strong> erfahren.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Ich möchte nochmals klarstellen, dass <strong>die</strong>ser Plan <strong>nicht</strong> detailliert ist. Dies kann aus<br />
der fachlichen Seite auch das Technische Büro Hammer bestätigen.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Trotzdem wurde <strong>die</strong> Planung schon begonnen, bevor der Finanzausschuss war – <strong>die</strong><br />
Sitzung der SBE war direkt nach dem Finanzausschuss – d.h. Anna Gintenreiter und<br />
ich konnten sich <strong>über</strong>haupt <strong>nicht</strong> abstimmen. Und wenn man nun zusätzlich <strong>die</strong> verspätete<br />
Information berücksichtigt, kann man doch jemandem zugestehen, seine<br />
Meinung zu ändern – ohne jedes Politikum.<br />
Zum Gegenantrag der ÖVP wollte ich noch fragen, ob <strong>die</strong>ses Hallenbad-Projekt der<br />
Vorspann ist und der Antrag eigentlich heißt, <strong>die</strong> SBE zu beauftragen, <strong>die</strong> Grundlagen<br />
zur Planung und Konzeptionierung vorzubereiten?<br />
Vbgm Harald Weingartner<br />
Ja. Unser Gegenantrag lautet, <strong>nicht</strong> nur ein Konzept für <strong>die</strong> Sauna anzudenken, sondern<br />
eine größere Lösung, d.h. mit einem Hallenbad. Interessant neben der Kostenfrage<br />
wäre natürlich auch <strong>die</strong> Möglichkeit einer Modul-Bauweise, d.h. in der ersten<br />
Bauphase wird eine Sauna errichtet, in einer weiteren Bauphase ein Hallenbad. Da<br />
gibt es genau so viele Möglichkeiten wie beim Antrag der SPÖ.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Der ursprüngliche Antrag lautet auf „Erstellung der Detailkonzeption“ und der Gegenantrag<br />
lautet auf „Vorbereitung von Grundlagen für Planung und Konzeptionierung“.<br />
Das wäre eigentlich genau das, was wir vorher eingefordert haben.<br />
GR Christian Deleja-Hotko<br />
Vorerst möchte ich nochmals betonen, dass <strong>die</strong>s ein Grobkonzept ist.<br />
Nun möchte ich näher auf den Hausbau bzw. das Pflichtenheft des Bauherrn eingehen.<br />
Der Bauherr besitzt einen Grund und möchte ein Haus darauf errichten. Das<br />
Haus soll zusätzlich 3 Kinderzimmer, einen Keller und eine Photovoltaikanlage beinhalten.<br />
Mit eben <strong>die</strong>sen groben Vorstellungen – <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat ein<br />
Grundstück und möchte darauf eine Sauna errichten – wird ein Architekt beauftragt,<br />
um <strong>die</strong>sen Wunsch umzusetzen und einen Vorschlag bzw. Plan anzufertigen.<br />
Im Anschluss arbeitet man mit dem Architekten den Plan im Detail durch und kann<br />
noch jederzeit seine eigenen Wünsche und Vorstellungen einbringen. Und genau um<br />
<strong>die</strong>se Beauftragung zu Erstellung eines Detailplanes geht es jetzt im konkreten. Nach<br />
Vorliegen sämtlicher Unterlagen, Gutachten und Kostenberechnungen kann eine<br />
Entscheidung getroffen werden.
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
54<br />
Nachdem nun jedes Gemeinderatsmitglied <strong>die</strong> Argumente kennt, könnten wir zu einem<br />
Ende der Debatte kommen, wobei ich keinem Mandatar das Mitspracherecht<br />
aberkennen möchte. Ich ersuche deshalb um letzte abschließende Wortmeldungen.<br />
STR Klaus Haidinger<br />
Als wir im Jahre 2003 den Prüfbericht des Landes erhalten haben, mussten wir leider<br />
den Entschluss fassen, das Hallenbad zu schließen. Wir wissen aus dem Jahr 2003,<br />
dass ein Neubau - und <strong>nicht</strong> nur ein Neubau, sondern eine Attraktivierung eines Hallenbades<br />
zwischen EUR 9 Mio. und EUR 11 Mio. kostet. Ich appelliere daher an alle,<br />
am Boden der Realität zu bleiben und keine Projekte zu planen, <strong>die</strong> absolut <strong>nicht</strong> finanzierbar<br />
sind.<br />
Anlässlich der Erstellung des letzten Budgets haben wir alle zusammen <strong>über</strong> den<br />
Wunsch nach einer neuen Sauna in <strong>Enns</strong> gesprochen – das Grobkonzept liegt vor,<br />
jetzt liegt es an uns, <strong>die</strong>ses gemeinsam umzusetzen.<br />
GR Daphne Brenner<br />
Ich appelliere ebenso an alle, dass wir gemeinsam eine Lösung finden. Ein Hallenbad<br />
zu planen, dass bei weitem unseren finanziellen Rahmen sprengt, kann ich als<br />
Obfrau des Prüfungsausschusses <strong>nicht</strong> zulassen.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Danke – das war eine wichtige und verantwortungsbewusste Aussage von der Obfrau<br />
des Prüfungsausschusses.<br />
GR Gerhard Hoflehner<br />
Ich möchte nochmals auf den Vergleich mit dem Hausbau zurückkommen. Im Unterschied<br />
zur Vorgangsweise von Herrn GR Deleja-Hotko habe ich vor Planungsbeginn<br />
mit meiner Familie gesprochen, welche Vorstellungen jeder hat – und genau <strong>die</strong>sen<br />
Punkt kritisieren wir auch beim Saunaprojekt.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Der Antrag der ÖVP lautet ja <strong>nicht</strong> auf Errichtung eines Hallenbades, es soll ja lediglich<br />
<strong>die</strong> Machbarkeit geprüft werden – ist das so richtig?<br />
Vbgm Harald Weingartner<br />
Das ist richtig – wir denken global und wollen <strong>die</strong> große Lösung, <strong>die</strong> auch schrittweise<br />
verwirklicht werden kann. Aufgrund des Antrages möchte ich sofort einen ersten<br />
Schritt setzen, das ist der gravierende Unterschied zum Antrag der SPÖ.<br />
Vbgm Klaus Kamptner<br />
Es gibt nur zwei Möglichkeiten.
55<br />
Es gibt den Gegenantrag der ÖVP mit einer „großen“ Lösung – nach der Planung<br />
werden wir mit Sicherheit feststellen, dass <strong>die</strong>ses Konzept in den nächsten Jahren<br />
<strong>nicht</strong> realisierbar ist.<br />
Auf der anderen Seite haben wir den ursprünglichen Antrag, dessen Konzept sehr<br />
wohl in den nächsten beiden Jahren umsetzbar ist.<br />
VORSITZENDER:<br />
Ich setze nun in der Zwischenzeit <strong>die</strong> Kenntnisnahme des Gegenantrages voraus.<br />
Ist <strong>die</strong> ÖVP-Fraktion einverstanden, von einer neuerlichen Verlesung des Gegenantrages<br />
Abstand zu nehmen?<br />
Es liegt keine Wortmeldung mehr vor.<br />
Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag der ÖVP-Fraktion einverstanden ist, möge zum Zeichen der<br />
Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion stimmt für den Antrag.<br />
SPÖ- und FPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmen gegen den Antrag.<br />
Grüne-Gemeinderatsfraktion enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ABLEHNUNG FEST.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen<br />
a) <strong>die</strong> Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH zu ermächtigen, das technische Büro Hammer<br />
mit der Erstellung einer Detailkonzeption auf gemeindeeigenem Grund mit<br />
Baurechtseinräumung zu beauftragen, wobei eine Betriebskostenberechnung,<br />
eine Detailplanung Sauna und ein ausführliches energetisches Konzept beinhaltet<br />
sein muss.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
SPÖ-, FPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmen für den Antrag.<br />
ÖVP-, Grüne-Gemeinderatsfraktion stimmen gegen den Antrag.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
b) dass bei Verwirklichung des Saunakonzeptes alle möglichen Förderungen, <strong>die</strong><br />
<strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> landesseitig erhält (LZ, BZ) zu 100 % an <strong>die</strong> Stadtbetriebe<br />
<strong>Enns</strong> weitergegeben werden<br />
Beratung
56<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
SPÖ-, FPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmen für den Antrag.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion stimmt gegen den Antrag.<br />
Grüne-Gemeinderatsfrakton enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
c) dass nach Vorlage eines entsprechenden Baurechtsvertrages <strong>die</strong> Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> mit der SBE <strong>die</strong>sen zu einem Abschluss bringt<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
SPÖ-, FPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmen für den Antrag.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion stimmt gegen den Antrag.<br />
Grüne-Gemeinderatsfrakton enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
d) dass nach Vorlage einer Darlehensvereinbarung der SBE mit einem Bankinstitut<br />
<strong>die</strong>sem gegen<strong>über</strong> eine Haftungsgarantie (Kreditgarantie) abgebeben wird,<br />
um <strong>die</strong> bestmöglichen Konditionen für <strong>die</strong> SBE sicherzustellen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
SPÖ-, FPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmen für den Antrag.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion stimmt gegen den Antrag.<br />
Grüne-Gemeinderatsfrakton enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
e) und dass <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> bereits jetzt dem Grunde nach beschließt<br />
nach Vorlage der Detailzahlen jedenfalls mit der SBE einen entsprechenden<br />
Mietvertrag abschließen zu wollen.
57<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
SPÖ-, FPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmen für den Antrag.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion stimmt gegen den Antrag.<br />
Grüne-Gemeinderatsfrakton enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
GR Norbert Aichberger<br />
Nachdem es der ÖVP-Fraktion vor allem um den Informationsnotstand und <strong>die</strong> Vorgangsweise<br />
in den Vorberatungen geht, werden wir nun als klares Zeichen <strong>die</strong> Gemeinderatssitzung<br />
verlassen.<br />
Die gesamte ÖVP-Fraktion verlässt um 19:32 Uhr <strong>die</strong> Gemeinderatssitzung.<br />
Beilage 9 a - Grobkonzept<br />
zu 2<br />
Kultur- und Sportangelegenheiten<br />
Referent: Vbgm Klaus Kamptner<br />
zu 2.1<br />
Ansuchen um Akontozahlung 2007<br />
zu 2.1.1<br />
Ansuchen um Akontozahlung 2007; Kulturzentrum d ´Zuckerfabrik<br />
Vorlage: GG I/2007/0759/1<br />
Mit Ansuchen vom 28.03.2007 ersucht das Kulturzentrum d`Zuckerfabrik um Gewährung<br />
einer Akontozahlung in der Höhe von € 6.000,00.<br />
Begründet wird das Ansuchen damit, dass der Verein durch <strong>die</strong> Anmietung der Vereinsräumlichkeiten<br />
in der Zuckerfabrik jährliche Mietkosten zu tragen hat und für<br />
Veranstaltungen Leistungen bereits im Voraus bezahlt werden müssen.<br />
Gemäß den Vereinsförderungsrichtlinien vom 16. Februar 2007 ist es möglich, bei<br />
geplanten größeren Vorhaben eine Akontoleistung zu beantragen.<br />
Das Kulturzentrum d`Zuckerfabrik leistet einen wertvollen Beitrag zum kulturellen
58<br />
Leben in der Stadt <strong>Enns</strong>. Um <strong>die</strong>ses Angebot auch weiterhin den Bürgerinnen und<br />
Bürgern unsere Stadt bieten zu können ist es für den Verein notwendig einen Teil der<br />
Subvention bereits im Laufe des Vereinsjahres zur Verfügung zu haben, um <strong>die</strong> laufenden<br />
Ausgaben bestreiten zu können.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
dem Verein Kulturzentrum d`Zuckerfabrik eine Akontozahlung gemäß § 2 Abs. 2<br />
der Vereinsförderungsrichtlinien vom 16. Februar 2007 in Höhe von<br />
zu gewähren.<br />
€ 6.000,00<br />
Die Bedeckung erfolgt aus dem Ansatz 1/329010-757290 „Subventionen Veranstaltungsvereine“.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 2.1.2<br />
Ansuchen um Akontozahlung 2007; <strong>Enns</strong>er Kammerorchester<br />
Vorlage: GG I/2007/0767/1<br />
Das <strong>Enns</strong>er Kammerorchester sucht um eine Akontozahlung der zu erwartenden Kulturförderungsmittel<br />
zur Durchführung der kommenden Konzerte der laufenden Saison<br />
2007 an. Im Jahr 2007 sind insgesamt 4 Konzerte geplant, welche im März, Juni,<br />
Oktober und in der Adventzeit abgehalten werden.<br />
Die Konzerte des <strong>Enns</strong>er Kammerorchesters sind bereits seit Jahren fixer Bestandteil<br />
des kulturellen Angebotes und sollen auch weiterhin den kulturellen Angebotsmix in<br />
der Stadt <strong>Enns</strong> bereichern.<br />
Gemäß § 2 Abs. 2 der Vereinsförderungsrichtlinien der Stadt <strong>Enns</strong> können für geplante<br />
größere Projekte Akontozahlungen bewilligt werden, wobei dazu eine Projektbeschreibung<br />
sowie ein Finanzierungsplan anzuschließen sind.<br />
Dem Stadtamt <strong>Enns</strong> liegen sowohl <strong>die</strong> Beschreibungen als auch der Finanzaufwand<br />
zu den einzelnen Konzerte vor.
59<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge gemäß § 2<br />
Abs. 2 der Vereinsförderungsrichtlinien beschließen, dem <strong>Enns</strong>er Kammerorchester<br />
eine Akontozahlung in Höhe von<br />
zu gewähren.<br />
€ 2.200,00<br />
Die Bedeckung ist mit dem Haushaltsansatz 1/322000-757270 „Subventionen Musikpflege“<br />
gegeben.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 2.1.3<br />
Ansuchen um Akontozahlung 2007; Theater im Hof<br />
Vorlage: GG I/2007/0769/1<br />
Das Theater im Hof sucht um Gewährung einer Akontozahlung für <strong>die</strong> heurige Sommerproduktion<br />
an.<br />
Gemäß den Vereinsförderungsrichtlinien vom 15. Februar 2007 ist es möglich, bei<br />
geplanten größeren Vorhaben eine Akontoleistung zu beantragen.<br />
Das Theater im Hof leistet einen wertvollen Beitrag zum kulturellen Leben in der<br />
Stadt <strong>Enns</strong>. Um einerseits <strong>die</strong>ses Angebot auch weiterhin den Bürgerinnen und Bürgern<br />
unsere Stadt bieten und andererseits <strong>die</strong> laufenden Ausgaben bestreiten zu<br />
können, ist es für den Verein notwendig einen Teil der Subvention bereits im Laufe<br />
des Vereinsjahres zur Verfügung zu haben.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
dem Verein Theater im Hof eine Akontozahlung gemäß § 2 Abs. 2 der Vereinsförderungsrichtlinien<br />
vom 15. Februar 2007 in Höhe von<br />
zu gewähren.<br />
€ 4.000,00
60<br />
Die Bedeckung erfolgt aus dem Ansatz 1/324000-757280 „Subventionen darstellende<br />
Kunst“.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 2.1.4<br />
Ansuchen um Akontozahlung 2007; Forum <strong>Enns</strong>egg<br />
Vorlage: GG I/2007/0772/1<br />
Das Forum <strong>Enns</strong>egg sucht um eine Akontozahlung der zu erwartenden Kulturförderungsmittel<br />
zur Durchführung der kommenden Veranstaltungen im Jahre 2007 an.<br />
Das Forum <strong>Enns</strong>egg leistet einen wertvollen Beitrag zum kulturellen Leben in der<br />
Stadt <strong>Enns</strong>.<br />
Gemäß § 2 Abs. 2 der Vereinsförderungsrichtlinien der Stadt <strong>Enns</strong> können für geplante<br />
größere Projekte Akontozahlungen bewilligt werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge gemäß § 2<br />
Abs. 2 der Vereinsförderungsrichtlinien beschließen, dem Forum <strong>Enns</strong>egg eine<br />
Akontozahlung in Höhe von<br />
zu gewähren.<br />
€ 2.200,00<br />
Die Bedeckung ist mit dem Haushaltsansatz 1/329010-757290 „Subventionen Musikpflege“<br />
gegeben.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.
61<br />
zu 2.2<br />
Grundsatzbeschluss <strong>über</strong> <strong>die</strong> Durchführung einer Fassadenrestaurierungsaktion<br />
Vorlage: GG II/2007/0678/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat gemeinsam mit dem Bund und dem Land OÖ in den<br />
Jahren 1993 bis 2000 eine Fassadenrestaurierungsaktion gestartet. Diese Aktion<br />
umfasste 4 Bauphasen mit Sanierungssummen zwischen € 70.000,00 und €<br />
250.000,00.<br />
Bei den Fassadenrestaurierungsaktionen handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion<br />
des Bundes, des Landes und der Gemeinde.<br />
Eine Förderung erfolgt nur dann, wenn alle drei Beteiligten einen gleich hohen Zuschussbetrag<br />
(im Allgemeinen jeweils 10 % der förderbaren Gesamtkosten) leisten.<br />
Nach den Förderungsrichtlinien des Bundes können nur jene Objekte in <strong>die</strong> Fassadenrestaurierungsaktion<br />
aufgenommen werden,<br />
- <strong>die</strong> entweder unter Denkmalschutz stehen oder<br />
- für <strong>die</strong> Umgebung eines unter Denkmalschutz stehendes Objektes von Bedeutung<br />
sind.<br />
- Die Aufnahme anderer Objekte in <strong>die</strong> Aktion ist ausgeschlossen.<br />
- Ebenfalls ausgeschlossen sind Objekte, <strong>die</strong> dem Bund, dem Land, der antragstellenden<br />
Gemeinde, einer <strong>öffentliche</strong>n Gebietskörperschaft oder einer Kirche gehören.<br />
- Vor Baubeginn ist ein Generalplan zu erstellen, in dem <strong>die</strong> Bauphasen sowie <strong>die</strong><br />
zu restaurierenden Objekte darzustellen sind.<br />
- Gefördert wird <strong>die</strong> Restaurierung des straßenseitigen Erscheinungsbildes eines<br />
Objektes - das sind all jene Teile des Objektes, <strong>die</strong> von einer <strong>öffentliche</strong>n Straße<br />
deutlich erblickt werden können.<br />
- Höfe und Durchfahrten werden nur bei freiem <strong>öffentliche</strong>n Zugang berücksichtigt.<br />
- Zu den förderungswürdigen Arbeiten gehören jedenfalls <strong>die</strong> Maßnahmen für<br />
- Fassaden<br />
- Außenfenster<br />
- Außentüren<br />
- Dachrinnen und<br />
- Kamine.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den<br />
Grundsatzbeschluss für den Start einer neuen Fassadenaktion fassen.<br />
Es werden entsprechende Ansuchen an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst<br />
und Kultur sowie an den Landeshauptmann von OÖ zur Durchführung einer neuen<br />
Fassadenrestaurierungsaktion gestellt.<br />
Nach der Zustimmung von Bund und Land OÖ werden dem Gemeinderat der Generalplan<br />
für <strong>die</strong> Fassadenrestaurierungsaktion sowie <strong>die</strong> Auflistung der vorgesehenen<br />
Bauphasen samt Kostenschätzung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung
62<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 3<br />
Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenangelegenheiten sowie Sozial- und<br />
Gesundheitswesen<br />
Referentin: STR Monika Dreer<br />
zu 3.1<br />
Tätigkeitsbericht 2006 Essen auf Rädern<br />
Vorlage: GG I/2007/0717/1<br />
Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vom 15. Februar 1990<br />
wurde mit 1. April 1990 im Gemeindegebiet von <strong>Enns</strong> zur Versorgung älterer oder<br />
hilfsbedürftiger Mitbewohner <strong>die</strong> Aktion ”Essen auf Rädern” eingeführt und wird gemäß<br />
§ 11 der Richtlinien dem Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> fristgerecht<br />
nachstehender Tätigkeitsbericht erstattet:<br />
1) Finanzielle Gebarung:<br />
a Ausgaben:<br />
Betriebsausstattung (Warmhaltegeschirr) € 1.862,53<br />
Lebensmittel € 91.699,96<br />
Treibstoff € 1.228,27<br />
Instandhaltung des Fahrzeuges € 757,55<br />
Versicherung € 3.384,80<br />
Anerkennungszins € 47,38<br />
Entgelte für Zustellung € 12.500,00<br />
Summe € 111.480,49<br />
b Einnahmen:<br />
Entgelte für Mittagessen (Leistungserlöse) € 103.913,59<br />
Abgang € 7.566,90<br />
Die Aufwendungen für <strong>die</strong> soziale Staffelung Essen auf Räder im Jahr 2006 betragen<br />
€ 4.493,00.<br />
2) Versorgte Personen, ausgegebene Mahlzeiten<br />
Vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2006 wurden im Durchschnitt pro Tag ca. 64 ältere.<br />
<strong>Enns</strong>erInnen mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt.
63<br />
Zugestellt wurden insgesamt 17.983 Essensportionen.<br />
Zusätzlich wurden drei Personen, <strong>die</strong> in Seniorenwohnungen leben, im Bezirksaltenheim<br />
mit Essen versorgt. Auch <strong>die</strong>se Kosten finden sich in den obigen Gesamtausgaben.<br />
3) Organisation:<br />
Das Essen (Normal-, Schon- und Zuckerdiätkost sowie Vitale Kost) wird frisch vom<br />
Bezirksaltenheim <strong>Enns</strong> bezogen. Der Abgabepreis betrug durch das gesamte Jahr<br />
€ 5,70, wobei der Einstandspreis brutto vom 01.01.2006 bis zum 01.12.2006 vom<br />
SHV mit € 5,00 brutto beziffert wurde. Es wird ein Zustellbeitrag von € 0,70 pro Portion<br />
eingehoben, damit es langsam zu einer Kostendeckung kommt. 22 Klienten nehmen<br />
<strong>die</strong> Soziale Staffelung Essen auf Räder in Anspruch. Die Staffelung richtet sich<br />
nach dem Einkommen und beträgt entweder € 4,50 oder € 5,00 pro Portion.<br />
Die Zustellung erfolgt durch den Sozial<strong>die</strong>nst des Roten Kreuzes <strong>Enns</strong>, 33 Mitarbeiter<br />
leisteten hiefür 3.308,5 Arbeitsstunden. Mit den von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> beigestellten<br />
Zustellautos wurden insgesamt 11.457 km zurückgelegt.<br />
Dem Sozial<strong>die</strong>nst wurde für <strong>die</strong>se Tätigkeit ein Betrag von € 12.500,00 zuerkannt.<br />
Von <strong>die</strong>sem Betrag wurden € 7.155,00 im Verrechnungsweg für das tägl. Mittagessen,<br />
das <strong>die</strong> Zusteller erhalten, einbehalten. Der Restbetrag von € 5.345,00 wurde<br />
dem Sozial<strong>die</strong>nst im Verrechnungsweg <strong>über</strong>wiesen.<br />
Dieser Betrag wird zweckgewidmet zum Ankauf von Dienstbekleidung oder sonstigem<br />
Hilfsmaterial für <strong>die</strong> Hauskrankenpflege sowie als kleine Entschädigung für <strong>die</strong><br />
Zusteller, z.B. Beihilfe zum Ankauf von Schuhen, verwendet.<br />
4) Sonstiges:<br />
Abschließend wird festgestellt, dass <strong>die</strong> Aktion „Essen auf Rädern” auch im Jahr<br />
2006 von der Bevölkerung sehr positiv aufgenommen wurde und dank der Mitarbeiter<br />
des Sozial<strong>die</strong>nstes des Österreichischen Roten Kreuzes, des Bezirksaltenheimes<br />
<strong>Enns</strong> und der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eine im Wesentlichen kostengünstige Versorgungseinrichtung<br />
für unsere älteren und hilfsbedürftigen Mitbürger darstellt. Durch<br />
<strong>die</strong> Einführung der sozialen Staffelung nach dem Einkommen wird es ermöglicht,<br />
dass Klienten mit geringerem Einkommen einen günstigeren Preis bezahlen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge <strong>die</strong>sen Bericht<br />
zur Kenntnis nehmen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Kenntnisnahme fest.
64<br />
zu 3.2<br />
Tätigkeitsbericht Streetworker 2006<br />
Vorlage: GG I/2007/0744/1<br />
Seit Jänner 2003 gibt es für <strong>die</strong> Gemeinden <strong>Enns</strong>, Asten und St. Florian einen<br />
Streetworkstützpunkt mit 2 Streetworkern. Das Büro der Streetworker befindet sich<br />
im Freibad <strong>Enns</strong>, Födermayrstr. 4.<br />
Die Gesamtkosten des Streetworkstützpunktes werden wie folgt aufgeteilt:<br />
50,0 % Land Oberösterreich,<br />
25,0 % Sozialhilfeverband Linz-Land<br />
12,5 % <strong>Enns</strong><br />
6,25 % Asten<br />
6,25 % St.Florian.<br />
Trägerverein der Initiative Streetwork ist der Verein I.S.I.- Initiativen für soziale Integration,<br />
der in Linz seinen Vereinssitz hat und vom Geschäftsführer Lothar Jochade<br />
geführt wird. Herr Jochade legt nun für das Jahr 2006 der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> den<br />
im Anhang befindlichen Jahresbericht vor:<br />
Tätigkeitsbericht 2006:<br />
Einsatzorte der Streetworker in <strong>Enns</strong> sind der Busbahnhof, Lokale, <strong>die</strong> Jugendzentren<br />
Netstorm und Zion, Skaterpark, Eichberg, Schlosspark, Allee und das Einkaufszentrum<br />
<strong>Enns</strong>park .<br />
Die gesetzten Ziele weiterhin spontan und flexibel, unbürokratisch, individuell für <strong>die</strong><br />
Jugendlichen zur Verfügung zu stehen bzw. <strong>die</strong>se weiterzuvermitteln werden von<br />
Ihnen laufend umgesetzt.<br />
Vier Gruppen von Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 20 Jahren wurde von den<br />
Streetworkern laufende Unterstützung angeboten und zwar mit der Zielsetzung den<br />
Selbstwert der Jugendlichen zu stärken, Kontakte zu vertiefen und in langfristige Unterstützung<br />
einzusteigen, das Konsumverhalten der Jugendlichen zu thematisieren<br />
und vieles mehr.<br />
Die Streetworker nahmen regelmäßig bei Arbeitskreisen wie Jugendsozialplattform<br />
und Sozialstammtisch teil. Ebenso waren sie in <strong>die</strong> Vorbereitungen für den Jugendtag<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> voll eingebunden. Der laufende Kontakt mit der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> funktioniert im besten Einvernehmen.<br />
Die Streetworker stellten sich in allen Klassen der Polytechnischen Schule <strong>Enns</strong> und<br />
der vierten Klassen der Hauptschulen vor.<br />
Mindestens einmal jährlich findet ein Gespräch mit der Polizei, der Jugendwohlfahrt<br />
und sonstigen Vernetzungspartner statt.<br />
Eine detailliertere Auflistung ist dem im Anhang befindlichen Tätigkeitsbericht der<br />
Streetworker zu entnehmen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Tätigkeitsbericht<br />
und den im Anhang befindlichen Tätigkeits- und Finanzbericht des Stütz-
65<br />
punktes <strong>Enns</strong>/Asten/St. Florian zur Kenntnis nehmen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Kenntnisnahme fest.<br />
Beilage 9 b – Tätigkeitsbericht Streetworker<br />
zu 3.3<br />
Errichtung eine Filialapotheke im Einkaufszentrum "Donaupark", Mauthausen<br />
Vorlage: GG I/2007/0762/1<br />
Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat mit Schreiben vom 28.03.2007, AZ: SanRB01-<br />
13-4-2007, dem Stadtamt <strong>Enns</strong> mitgeteilt, dass Frau mag. pharm. Monika Aichberger,<br />
wh. in 4310 Mauthausen, Rathausstraße 2, am 01.03.2007 <strong>die</strong> behördliche Bewilligung<br />
(Konzession) zum Betrieb einer neuen <strong>öffentliche</strong>n Apotheke an der voraussichtlichen<br />
Betriebsstätte in 4310 Mauthausen, Poschacherstraße 12, im Donaupark<br />
Einkaufszentrum Mauthausen, beantragt hat.<br />
Gleichzeitig wurde der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> Gelegenheit gegeben, sich im Sinne des<br />
§ 49 Apothekengesetz, RGBl Nr. 5/1907 idF BGBl I Nr. 41/2006 zur Konzessionswerbung<br />
mittels Gemeinderatsbeschluss zu äußern.<br />
Bemerkt wird, dass <strong>die</strong> von Herrn Mag. pharm. Norbert Aichberger am 04.10.2004<br />
zur Errichtung einer Filialapotheke im Einkaufszentrum Donaupark beantragte Bewilligung<br />
aufgrund der Stellungnahmen der beiden <strong>Enns</strong>er Apotheke von der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> mit Gemeinderatsbeschluss <strong>nicht</strong> beeinsprucht wurde. Dieser Antrag<br />
wurde allerdings im Juli 2005 abgewiesen.<br />
Die beiden <strong>Enns</strong>er Apotheker wurden neuerlich zum gegenständlichen Antrag auf<br />
behördliche Bewilligung zur Errichtung einer neuen Apotheke in Mauthausen befragt<br />
und es besteht ihrerseits kein Einwand.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
Stellungnahme <strong>über</strong> <strong>die</strong> beantragte behördliche Bewilligung (Konzession) zum Betrieb<br />
einer neuen <strong>öffentliche</strong>n Apotheke an der voraussichtlichen Betriebsstätte in<br />
4310 Mauthausen, Poschacherstraße 12, im Donaupark Einkaufszentrum Mauthausen<br />
abgeben:
66<br />
Festgestellt wird, dass in <strong>Enns</strong> zwei Apotheken ihren Standort haben. Es handelt sich<br />
dabei um <strong>die</strong> „Stadtapotheke“ welche von der Mag. Franz Paul KEG im Standort<br />
<strong>Enns</strong>, Hauptplatz 3 betrieben wird, und der „Severin-Apotheke“, <strong>die</strong> von Herrn Mag.<br />
Andreas Prets in <strong>Enns</strong>, Wiener Straße 9, betrieben wird.<br />
Beide Apotheker erklären <strong>über</strong>einstimmend, dass sie bei der Errichtung einer Filialapotheke<br />
im Donaupark Mauthausen kaum finanzielle Einbußen zu erwarten sind<br />
und daher auch <strong>die</strong> Errichtung <strong>nicht</strong> beeinspruchen werden.<br />
Seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> wird daher kein Einwand <strong>über</strong> <strong>die</strong> Errichtung einer<br />
neuen Apotheke am voraussichtlichen Standort 4310 Mauthausen, Poschacherstraße<br />
12, Einkaufszentrum Donaupark, erhoben.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 4<br />
Schulwesen, kommunale Einrichtung und gemeindeeigene Objekte<br />
Referent: STR Klaus Haidinger<br />
zu 4.1<br />
Sporthalle: Änderung der Tarifordnung<br />
Vorlage: GG II/2007/0652/1<br />
Für <strong>die</strong> Sporthalle <strong>Enns</strong> wurde 2006 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> eine Fußballbande<br />
angekauft.<br />
Für den Auf- und Abbau der Bande werden von den Stadt- und Sporthallenwarten ca.<br />
10 Mannstunden benötigt.<br />
Der Aufbau erfolgt während der Normalarbeitszeit, für den Abbau fallen Mehrleistungsstunden<br />
an, da der Schulsportbetrieb <strong>nicht</strong> behindert werden darf.<br />
Dieser Mehraufwand soll durch eine Pauschale in Höhe von € 200,00 abgegolten<br />
werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge nachstehende Änderungen der Tarifordnung<br />
für <strong>die</strong> Sporthalle <strong>Enns</strong> beschließen:
67<br />
TARIFORDNUNG FÜR DIE SPORTHALLE ENNS<br />
II. Hilfskräfte und Zubehör<br />
Fußballbande inkl. Auf- und Abbau Pauschale € 200,00 / Veranstaltung<br />
V. Sonderbestimmungen<br />
Die Änderung der Tarifordnung tritt rückwirkend mit 01. Jänner 2007 in Kraft.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 4.2<br />
Krabbelstube; Mietvertrag<br />
Vorlage: GG III/2007/0335/1<br />
Der Mietvertrag zwischen dem Verein OÖ Familienzentren und der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> endet mit Juni 2007 und soll deshalb in ein unbefristetes Mietverhältnis <strong>über</strong>gehen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den nachstehenden<br />
unbefristeten Mietvertrag beschließen.<br />
Mietvertrag<br />
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, vertreten durch den Bürgermeister,<br />
Herrn Franz Stefan Karlinger, geb. 13.12.1962, Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>,<br />
als Vermieterin einerseits und dem Verein OÖ Familienzentren, Hauptstraße 51,<br />
4040 Linz, als Mieterin andererseits.
68<br />
I. Mietgegenstand<br />
Festgehalten wird, dass das Haus Bräuergasse 9, 4470 <strong>Enns</strong>, mehr als drei selbständige<br />
Einheiten umfasst, und der tatsächliche Baubeginn des Objektes weit vor<br />
dem Mai 1945 liegt.<br />
Die Vermieterin ist alleiniger Eigentümer <strong>die</strong>ser Liegenschaft. Gegenstand <strong>die</strong>ses<br />
Mietvertrages bildet der, einen integrierten Bestandteil <strong>die</strong>ses Vertrages bildende<br />
Lageplan, auf dem <strong>die</strong> mietgegenständlichen Räumlichkeiten, bestehend aus zwei<br />
Gruppenräumen, zwei Rückzugsbereichräume, WC und Wickelraum. Garderobe und<br />
Flur, dargestellt sind. Die Gesamtmietfläche umfasst 158,21 m² Nutzfläche. Zusätzlich<br />
ist der Freibereich – Garten im Ausmaß von ca. 82 m² vom Mietvertrag umfasst.<br />
II. Vertragsdauer, Kündigung<br />
Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2007 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />
Es kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist<br />
zum Ende eines jeden Kalendermonats aufgekündigt werden.<br />
Dar<strong>über</strong> hinaus steht der Vermieterin das Recht auf Kündigung dann zu, wenn das<br />
sogenannte „Brauereiareal“, zu dem <strong>die</strong>se Liegenschaft zählt, einer anderen Nutzung,<br />
Verwertung und Gestaltung zugeführt wird. In <strong>die</strong>sem Fall wird sich <strong>die</strong> Vermieterin<br />
bemühen, ein geeignetes Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen.<br />
III. Hauptmietzins/Wertsicherung<br />
Der nach § 16 Abs. 1 MRG angemessene monatliche Hauptmietzins beträgt netto €<br />
4,18/m² sohin 661,31 netto monatlich. Zudem ist <strong>die</strong> Mieterin zur Leistung der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer aus dem Mietzins (derzeit 20%) verpflichtet. Dieser Bruttozins,<br />
sowie <strong>die</strong> Akontobeträge für Nebenkosten (lt. Pkt. IV. <strong>die</strong>ses Vertrages) sind<br />
jeweils bis spätestens zum 5. eines jeden Monates im Vorhinein an <strong>die</strong> Vermieterin<br />
zu bezahlen. Die Mieterin hat das Bestandsobjekt vor Abschluss <strong>die</strong>ser Vereinbarung<br />
und Fertigung des Mietvertrages genauestens besichtigt, bestätigt dass der vereinbarte<br />
Hauptmietzins unter Berücksichtigung der Kriterien des § 16 Abs. 1 MRG angemessen<br />
und ortsüblich ist und erklärt sich mit der vereinbarten Höhe derselben<br />
ausdrücklich und ohne Vorbehalt als einverstanden.<br />
Dieser Hauptmietzins ist wertgesichert zu leisten, zur Berechnung der Wertbeständigkeit<br />
<strong>die</strong>nt der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex<br />
2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis ist <strong>die</strong> zum<br />
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl. Schwankungen<br />
der Indexzahlen noch oben oder unten bis 5 % bleiben unberücksichtigt. Dar<strong>über</strong><br />
hinausgehende Schwankungen werden jedoch voll, demnach unter Einbeziehung<br />
der 5 % berücksichtigt. Die erste außerhalb des jeweils gültigen Spielraumes liegende<br />
Indexzahl bildet <strong>die</strong> Basis sowohl für <strong>die</strong> Festsetzung des neuen Hauptmietzinses<br />
als auch für <strong>die</strong> Berechnung des neuen 5 % Spielraumes.<br />
Die durch <strong>die</strong> Wertsicherung eingetretene Erhöhung des Mietzinses wird der Mieterin<br />
von der Vermieterin schriftlich bis spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin bekanntgegeben,<br />
zudem dann <strong>die</strong> Mieterin zur Bezahlung des erhöhten Betrages verpflichtet<br />
ist.
69<br />
IV. Betriebs-, Heiz- und sonstige Nebenkosten<br />
Einvernehmlich wird festgehalten, dass zur Deckung der Betriebskosten, laufenden<br />
<strong>öffentliche</strong>n Abgaben und sonstigen Aufwendungen, <strong>die</strong> im Laufe eines Kalenderjahres<br />
anfallen, ein gleichbleibender monatlicher Teilbetrag – fällig bis spätestens zum<br />
5. eines jeden Monats im Vorhinein – vorgeschrieben wird (Jahrespauschalverrechnung).<br />
Dieser monatliche Pauschalbetrag beträgt derzeit € 250,00 brutto und ist wie<br />
<strong>die</strong> Miete unter Pkt. III. wertgesichert.<br />
Alle Zahlungen sind auf das Konto Nr. 04400-018.605 bei der Allgem. Sparkasse OÖ<br />
Bank AG, BLZ 20320, zu erlegen und im Fall des Verzuges mit 5 % jährlich zu verzinsen.<br />
V. Erhaltungs- und Reparaturpflichten<br />
Übereinstimmend festgehalten wird, dass eine eingehende Besichtigung des Mietgegenstandes<br />
durch den Mieter stattgefunden hat, welcher bestätigt, dass keinerlei<br />
Mängel an der Sache und den Einrichtungsgegenständen bestehen, <strong>die</strong> sich vielmehr<br />
im ordnungsgemäßen, üblich abgenützten Zustand befinden. Die Mieterin verpflichtet<br />
sich, den Mietgegenstand samt Einrichtung sorgfältig zu behandeln und<br />
nach Beendigung des Mietverhältnisses in gleich gutem Zustand unter Berücksichtigung<br />
normaler Abnützung zurückzustellen. Dies trifft weiters <strong>die</strong> Verpflichtung, den<br />
Mietgegenstand und <strong>die</strong> für <strong>die</strong>sen bestimmten Einrichtungen, wie im besonderen <strong>die</strong><br />
Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs-, und Sanitäranlagen, regelmäßig<br />
und fachgerecht zu warten und instand zu halten.<br />
Bei ernsten Schäden des Hauses ist <strong>die</strong> Mieterin bei sonstigem Schadensersatz verpflichtet,<br />
<strong>die</strong> Vermieterin unverzüglich hievon in Kenntnis zu setzen und <strong>die</strong> erforderlichen<br />
Reparaturen zuzulassen.<br />
VI. Veränderungen im Mietgegenstand<br />
Beabsichtigte Veränderungen (Verbesserungen) im Mietgegenstand sind nur unter<br />
den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Ziff. 2-5 MRG zulässig, sowie bei Einhaltung<br />
der im § 9 Abs. 1 MRG normierten Vorgehensweise. Hinsichtlich sämtlicher <strong>die</strong>sbezüglicher<br />
Veränderungen verzichtet <strong>die</strong> Mieterin auf jegliche Ersatzansprüche bei<br />
Beendigung und verbleiben <strong>die</strong>se Investitionen entschädigungslos im Eigentum des<br />
Vermieters. Insoweit <strong>die</strong> Vermieterin auch gemäß § 9 Abs. 3 MRG berechtigt ist,<br />
bzw. bei Unterlassung der Anzeige berechtigt gewesen wäre, bei Beendigung <strong>die</strong><br />
Herstellung des früheren Zustandes zu begehren, steht der Vermieterin das <strong>die</strong>sbezügliche<br />
Wahlrecht zu, wobei <strong>die</strong>ses bis spätestens 14 Tage vor dem Endtermin bzw.<br />
bei späterer Kenntnisnahme binnen 14 Tagen ab <strong>die</strong>ser durch <strong>die</strong> Vermieterin schriftlich<br />
auszuüben ist. Bei Unterlassen einer derartigen schriftlichen Aufforderung zur<br />
Wiederherstellung durch <strong>die</strong> Vermieterin tritt automatisch der erstgenannte Fall ein,<br />
wonach <strong>die</strong> Aufwände entschädigungslos im Eigentum der Vermieterin verbleiben.<br />
Die Mieterin verzichtet ausdrücklich auf jegliche sonstige Ersatzansprüche für geleistete<br />
Investitionen, insbesondere nach § 1097 in Verbindung mit § 1037 ABGB. Bei<br />
Beendigung des Mietverhältnisses haben sohin sämtliche sonstige Investitionen unter<br />
Verzicht auf ein allfälliges bestehendes Wegnahmerecht der Mieterin zugunsten<br />
der Vermieterin entschädigungslos im Mietobjekt zu verbleiben. Wahlwiese steht der
70<br />
Vermieterin jedoch jeweils <strong>die</strong> Möglichkeit offen, <strong>die</strong> Wiederherstellung des ursprünglichen<br />
Zustandes zu begehren, wobei bis spätestens 14 Tagen vor dem Endtermin<br />
bzw. bei späterer Kenntnisnahme binnen 14 Tagen ab <strong>die</strong>ser durch den Vermieter<br />
schriftlich mitzuteilen ist.<br />
VII. Vertragszweck/Weitergabe<br />
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Kinderbetreuung und zwar zur<br />
Führung einer Krabbelstube. Jedwede Änderung der Benützungsart ist verboten,<br />
bzw. nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zulässig.<br />
Weiters wird festgehalten, dass jegliche (auch nur teilweise) Weitergabe – in welcher<br />
Form auch immer – ebenfalls unzulässig ist, bzw. einer ausdrücklichen schriftlichen<br />
Zustimmung der Vermieterin bedarf. Dieses Weitergabeverbot bezieht sich auch auf<br />
eine etwaige Untervermietung und Mietrechtsabtretung und ist nur beschränkt durch<br />
<strong>die</strong> zugunsten der Mieterin zwingenden Reglungsgehalt der §§ 12a, 46a MRG. Dar<strong>über</strong><br />
hinaus ist jede Form der Weitergabe ausnahmslos <strong>nicht</strong> gestattet.<br />
VIII. Gerichtsstand<br />
Beide Vertragsteile vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten aus <strong>die</strong>sem Vertragsverhältnis<br />
<strong>die</strong> ausschließliche und alleinige Zuständigkeit des Bezirksgerichtes. <strong>Enns</strong>.<br />
IX. Gebühren/Mietvertragskosten<br />
Die Vermieterin wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine Anzeige<br />
und Bezahlung der selbstständig zu errechnenden Finanzamtsgebühr vornehmen.<br />
Sämtliche mit der Vergebührung und Errichtung <strong>die</strong>ses Vertrages entstehenden Gebühren<br />
und Kosten trägt <strong>die</strong> Mieterin, und zwar binnen 14 tagen ab schriftlicher Aufforderung<br />
und Vorlage eines Einzahlungsnachweises.<br />
<strong>Enns</strong>, am ______________<br />
Für <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>:<br />
Unterfertigt auf Grund des Gemeinde-<br />
ratsbeschlusses vom 26.04.2007<br />
____________________________ _____________________________<br />
Für den Verein Der Bürgermeister<br />
OÖ Familienzentren Franz Stefan Karlinger<br />
Beratung<br />
Abstimmung
71<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 5<br />
Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen<br />
Referent: STR Wolfgang Prinz<br />
zu 5.1<br />
Bezuschussung für Projekt "Mobilitätsmanagement Volksschule I und II <strong>Enns</strong>"<br />
Vorlage: GG III/2007/0331/1<br />
Die beiden <strong>Enns</strong>er Volksschulen arbeiten seit Herbst in Zusammenarbeit mit klima:aktiv<br />
im Profipaket für schulisches Mobilitätsmanagement. Grundgedanke ist,<br />
dem motorisierten Individualverkehr umwelt- und schülerinnenfreundliche Alternativen<br />
entgegenzustellen. Die Schulwege sollen für körperliche Bewegung genutzt und<br />
auch kindgerecht gestaltet werden.<br />
Ein MOBITEAM (Direktorinnen, Lehrkräfte, Eltern, SchülerInnen) will nun einige Ideen<br />
auch in der Praxis umsetzen.<br />
Die Einrichtung von Elternhaltestellen, <strong>die</strong> Gestaltung der Schulumgebung zu einem<br />
geschützten Raum für <strong>die</strong> Kinder, <strong>die</strong> Gestaltung der Schulwege (Sicherheit und Attraktivität)<br />
sind einige davon.<br />
Die SchülerInnen entwerfen auch ein Maskottchen, das auf Regenponchos aufgedruckt<br />
wird. Die Prämierung erfolgt in einer Vernissage in der Raika <strong>Enns</strong>. Dazu gibt<br />
es ein Rahmenprogramm. Herr Ecker wird das Projekt vorstellen. Herr Prof. DI Dr.<br />
Thomas Macoun vom Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik in Wien sowie<br />
Dr. Hans Peter Hutter vom Verein „Ärzte und Ärztinnen für eine gesunde Umwelt“<br />
werden zum Thema referieren.<br />
Am 26. Juni gibt es für beide Schulen einen „verkehrten Wandertag“ und Anfang Oktober<br />
<strong>die</strong> große Eröffnung der Elternhaltestellen. Für <strong>die</strong> Kinder werden Workshops<br />
angeboten, in denen sie das Thema Mobilität und Klimaschutz bearbeiten können.<br />
Ich stelle daher den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
das Mobilitätsprojekt der beiden <strong>Enns</strong>er Volksschulen mit einem Zuschuss<br />
von € 200,00 zu unterstützen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung
Frau GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
72<br />
Ich sehe es als sehr positiv, dass <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das Mobilitätsprojekt der<br />
<strong>Enns</strong>er Volksschulen unterstützt. Ich kenne das Team, das sehr ambitioniert und engagiert<br />
an das Projekt herangeht - natürlich ehrenamtlich.<br />
Die <strong>Enns</strong>er Grünen haben das Projekt mit einer Spende von EUR 200,00 unterstützt<br />
und es wäre schön, wenn sich <strong>die</strong> anderen Fraktionen im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />
ebenfalls beteiligen würden.<br />
Herr STR Wolfgang Prinz<br />
Ich möchte ergänzend hinzufügen, dass es für <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> <strong>nicht</strong> mit <strong>die</strong>sen<br />
EUR 200,00 abgetan ist – wir benötigen zur Sicherung der Schulwege <strong>die</strong> Leistungen<br />
des Bauhofes, <strong>die</strong> selbstverständlich auch von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6<br />
Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau- u. -erhaltung<br />
Referent: STR Helmut Käferböck<br />
zu 6.1<br />
Widmung von bestehenden Straßen für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung<br />
als Gemeindestraße<br />
Vorlage: GG II/2007/0638/1<br />
Für <strong>die</strong> Erschließung von Einzelbauplätzen und Wohngebieten wurden <strong>die</strong> in der<br />
Verordnung angeführten und bereits bestehende Straßen bzw. Straßenteile lastenfrei<br />
und kostenlos in das <strong>öffentliche</strong> Gut der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> abgetreten.<br />
Diese bereits bestehenden Straßen bzw. Straßenteile sollen nun gemäß § 11 Abs. 1<br />
Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 Oö.<br />
Gemeindeordnung 1990 als <strong>öffentliche</strong>s Gut verordnet und als Gemeindestraßen<br />
eingereiht werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge nachstehend<br />
angeführte Verordnung beschließen:
73<br />
Gemäß § 94 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, idF. LGBl. 152/2001 wird<br />
kundgemacht:<br />
VERORDNUNG<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat am 26. April 2007 gemäß § 11<br />
Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und<br />
43 Oö. Gemeindeordnung 1990 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Die Gemeinde beabsichtigt bereits bestehende Straßen im Gemeindegebiet von<br />
<strong>Enns</strong>:<br />
Dallinger – Straße (Teil aus Grst. 1183/3 KG <strong>Enns</strong>)<br />
Teil Hanusch-Straße (Teil aus Grst. Bfl. .983 und Grst. 1038/5 KG <strong>Enns</strong>)<br />
Teil Hofmann – Ring (Verlängerung Richtung Eichberg, Teil aus Grst. 1151/80<br />
KG <strong>Enns</strong>)<br />
Dr. Körner – Straße (Teil aus Grst. 1779/8 KG Lorch)<br />
Lindenstraße (Grst. 616 KG Kristein)<br />
Dr. Marckhgott – Platz (Grst. 121/1 und 121/5 KG <strong>Enns</strong>)<br />
Teil Mittermayrgutstraße (3 Stichstraßen Grst. 448/2, 473/2 und Teil aus 475/1<br />
KG Hiesendorf)<br />
Neubauer-Straße (Grst. 306/4 KG <strong>Enns</strong>)<br />
Dr. Schärf – Straße (Teil aus Grst. 1779/8 KG Lorch)<br />
zu widmen und als Gemeindestraße in das <strong>öffentliche</strong> Gut zu <strong>über</strong>nehmen.<br />
Diese Straßen werden dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße<br />
gemäß § 8 Abs. 2 Z. 1 Oö. Straßengesetz 1991 eingereiht.<br />
Diese Straßen <strong>die</strong>nen vorwiegend der Aufschließung der an <strong>die</strong>ser Verkehrsfläche<br />
liegenden Grundstücke.<br />
§ 2<br />
Die genaue Lage <strong>die</strong>ser Straßen sind aus den Lageplänen im Maßstab 1 : 2000 zu<br />
ersehen, <strong>die</strong> beim Stadtamt <strong>Enns</strong> (Bauverwaltung) während der Amtsstunden von<br />
jedermann eingesehen werden konnten und auch vor Erlassung <strong>die</strong>ser Verordnung<br />
durch vier Wochen im Stadtamt <strong>Enns</strong> (Bauverwaltung) zur <strong>öffentliche</strong>n Einsichtnahme<br />
aufgelegen sind.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag rechtswirksam.
74<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilagen 10a bis 10h- Pläne<br />
zu 6.2<br />
Widmung von bestehenden Straßen für den Gemeingebrauch und Einreihung<br />
als Gemeindestraße/Parkplätze<br />
Vorlage: GG II/2007/0639/1<br />
Bei der Überarbeitung der <strong>öffentliche</strong>n Verkehrsflächen, wurde festgestellt, dass einzelne<br />
<strong>öffentliche</strong> Stellplätze <strong>nicht</strong> als Gemeindestraße/Parkplatz verordnet beziehungsweise<br />
eingereiht wurden.<br />
Diese bereits bestehenden Stellplätze sollen nun gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz<br />
1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 Oö. Gemeindeordnung<br />
1990 als <strong>öffentliche</strong>s Gut verordnet und als Gemeindestraßen/Parkplätze eingereiht<br />
werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge nachstehend<br />
angeführte Verordnung beschließen:<br />
Gemäß § 94 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 idgF, wird<br />
kundgemacht:<br />
VERORDNUNG<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat am 26. April 2007 gemäß § 11 Abs. 1<br />
Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 Oö.<br />
Gemeindeordnung 1990 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Die Gemeinde beabsichtigt bereits bestehende Straßen im Gemeindegebiet von<br />
<strong>Enns</strong>:<br />
Parkplatz “Stadthalle” (Grundstück 1039/69 KG <strong>Enns</strong>)<br />
Parkplatz “Stadlgasse 1” (Grundstück 1039/70 KG <strong>Enns</strong>)
75<br />
Parkplatz “Stadlgasse 2” (Grundstück 1038/7 KG <strong>Enns</strong>)<br />
Parkplatz “Mauthausner Straße” (Grundstück 100/6 KG <strong>Enns</strong>)<br />
Parkplatz “Schloßpark” (Grundstück 281/19 KG <strong>Enns</strong>)<br />
Parkplatz “Friedhof” (Grundstück 393 KG Lorch und 1101/2,1128/5,1128/4 KG<br />
<strong>Enns</strong>)<br />
in das <strong>öffentliche</strong> Gut (Gemeindestraße/Parkplätze) zu <strong>über</strong>nehmen.<br />
Diese Straßen werden dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße/Parkplatz<br />
gemäß § 8 Abs. 2 Z. 1 Oö. Straßengesetz 1991 eingereiht.<br />
Diese Straßen/Parkplätze <strong>die</strong>nen vorwiegend als Parkplätze.<br />
§ 2<br />
Die genaue Lage <strong>die</strong>ser Gemeindestraßen/Parkplätze ist aus den Lageplänen im<br />
Maßstab 1 : 1500 zu ersehen, <strong>die</strong> beim Stadtamt <strong>Enns</strong> (Bauverwaltung) während der<br />
Amtsstunden von jedermann eingesehen werden konnten und auch vor Erlassung<br />
<strong>die</strong>ser Verordnung durch vier Wochen im Stadtamt <strong>Enns</strong> (Bauverwaltung) zur <strong>öffentliche</strong>n<br />
Einsichtnahme aufgelegen sind.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag rechtswirksam.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilagen 11a bis 11c - Pläne<br />
zu 6.3<br />
Teilauflassung des <strong>öffentliche</strong>n Gutes 1703/1 KG <strong>Enns</strong>, nächst Liegenschaft<br />
Steyrer Straße 18<br />
Vorlage: GG II/2007/0641/1
76<br />
Nach Abbruch der Objekte am alten Standort der Gablonzer-Genossenschaft. (Steyrer<br />
Straße 18) beabsichtigt <strong>die</strong> GWG (Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft) <strong>die</strong> Errichtung<br />
von 57 neuen Wohneinheiten.<br />
Neben Tiefgaragenstellplätzen sollen auch Längsparker parallel zur Steyrer Straße<br />
angeordnet werden. Aus <strong>die</strong>sem Grunde ist <strong>die</strong> GWG mit dem Wunsch an <strong>die</strong> Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> herangetreten, den Gehsteig zu verlegen und zwischen den Längsparkern<br />
und dem neuen Objekt zu situieren.<br />
Aus Sicht der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> besteht gegen <strong>die</strong>se Teilauflassung von ca. 96m²<br />
kein Einwand, wenn <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> Errichtung, Instandhaltung, der Winter<strong>die</strong>nst<br />
sowie <strong>die</strong> Dienstbarkeit der <strong>öffentliche</strong>n Benützung in einem eigenen Übereinkommen<br />
geregelt werden.<br />
Dieses Übereinkommen soll auch in <strong>die</strong>ser Gemeinderatssitzung behandelt werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge nachstehend<br />
angeführte Verordnung beschließen:<br />
Gemäß § 94 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, idF. LGBl. 152/2001 wird<br />
kundgemacht:<br />
VERORDNUNG<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am 26. April 2007 gemäß §<br />
11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der<br />
Oö. Gemeindeordnung 1990 beschlossen:<br />
§1<br />
Dieser Verordnung liegt der Lageplan der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vom 26. Februar 2007 im<br />
Maßstab 1 : 1000 zugrunde. Der Plan liegt im Stadtamt <strong>Enns</strong> (Bauverwaltung) während<br />
der Amtsstunden auf und kann von jedermann eingesehen werden. Weiters ist der Plan<br />
vor Erlassung <strong>die</strong>ser Verordnung durch vier Wochen zur <strong>öffentliche</strong>n Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§2<br />
Der im Plan (§ 1) rot markierte Straßenteil des Grundstückes Nr. 1703/1, KG <strong>Enns</strong>, wird<br />
als <strong>öffentliche</strong> Straße aufgelassen, weil <strong>die</strong>ser Straßenteil wegen mangelnder Verkehrsbedeutung<br />
sowie privatrechtlich sichergestellter Alternativen für den Gemeingebrauch<br />
entbehrlich geworden ist.<br />
§3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der Oö. GemO 1990 idgF durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />
rechtswirksam.<br />
Beratung<br />
Abstimmung
77<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 12 - Plan<br />
zu 6.4<br />
Änderung einer Kurzparkzone - Dingolfinger Platz im Bereich des Postamtes<br />
Vorlage: GG I/2007/0763/1<br />
In Zukunft sollen Busse, welche <strong>über</strong> <strong>die</strong> Mauthausner Straße den Hauptplatz anfahren,<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> Linzer Straße – Renner Straße wieder auf <strong>die</strong> Bundesstraße 1 zurückgeführt<br />
werden. Im Bereich des Postamtes <strong>Enns</strong> (Dingolfingerplatz) müssen, unter<br />
Berücksichtigung des Schleppradius der Busse, zwei Stellplätze aufgelassen werden,<br />
um so ein ungehindertes Befahren <strong>die</strong>ses Teilstückes zu ermöglichen.<br />
Aus <strong>die</strong>sen Gründen soll <strong>die</strong> bisherige Verordnung <strong>die</strong>ser Kurzparkzone am Dingolfingerplatz<br />
abgeändert werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
Verordnung beschließen<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> betreffend <strong>die</strong> Errichtung einer Kurzparkzone<br />
auf dem Dingolfingerplatz<br />
Gemäß §§ 40 Abs 2 Z 4 und 43 Abs 1 Oö Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr.<br />
91/1990 idgF und §§ 94d Z 1b, 25 Abs 1 und 43 Abs 1 lit b Z 1 StVO 1960, BGBl. Nr.<br />
159/1960 idgF, werden aufgrund der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> vom 15.02.2007 folgende Verkehrsverbote bzw. Beschränkungen erlassen:<br />
Kurzparkzone auf dem Dingolfingerplatz stadteinwärts gesehen auf der rechten<br />
Fahrbahnseite ab dem Kreuzungsbereich mit dem Maderberg auf einer Länge<br />
von 27,5 Meter, werktags Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Parkdauer 90<br />
Minuten gebührenpflichtig<br />
Ein der Verordnung beigeschlossner Lageplan, der den örtlichen Geltungsbereich<br />
bestimmt, wird zum wesentlichen Bestandteil der Verordnung erklärt. Die Verordnung<br />
wird gemäß § 44 Abs 1 StVO 1960 idgF durch Anbringung der Verkehrszeichen nach<br />
§ 52 lit a Z 13 d und 13 e und § 54 StVO 1960 idgF kundgemacht.
78<br />
Mit Inkrafttreten der Verordnung wird <strong>die</strong> Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong>, Zl. 120-2-59-1995/P vom 13.01.1995 aufgehoben.<br />
Die Anhörungsrechte gemäß § 94 f Abs 1 b Z 2 StVO 1960 idgF wurden gewahrt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 13 - Plan<br />
zu 6.5<br />
Änderung einer Kurzparkzone - Dingolfinger Platz (gegen<strong>über</strong> Schuhhaus Peterseil)<br />
Vorlage: GG I/2007/0764/1<br />
Auf Wunsch der <strong>Enns</strong>er Taxiunternehmen sollen <strong>die</strong> Taxistellplätze am Dingolfinger<br />
Platz <strong>nicht</strong> wie im letzten Gemeinderat beschlossen westlich vom Park, sondern gegen<strong>über</strong><br />
dem Schuhhaus Peterseil, Parzelle Nr. .63 KG <strong>Enns</strong>, situiert werden. Hiezu<br />
ist <strong>die</strong> bestehende Kurzparkzone neu zu verordnen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
Verordnung beschließen.<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> betreffend <strong>die</strong> Errichtung einer Kurzparkzone<br />
auf dem Dingolfingerplatz<br />
Gemäß §§ 40 Abs 2 Z 4 und 43 Abs 1 Oö Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr.<br />
91/1990 idgF und §§ 94d Z 1b, 25 Abs 1 und 43 Abs 1 lit b Z 1 StVO 1960, BGBl. Nr.<br />
159/1960 idgF, werden aufgrund der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> vom 15.02.2007 folgende Verkehrsverbote bzw. -beschränkungen erlassen:<br />
Kurzparkzone auf dem Dingolfingerplatz ab dem Kreuzungsbereich mit der<br />
Bräuergasse auf einer Länge von 22 Meter Richtung Kreuzungsbereich mit der<br />
Linzer Straße, werktags Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Parkdauer 90<br />
Minuten gebührenpflichtig
79<br />
Ein der Verordnung beigeschlossener Lageplan, der den örtlichen Geltungsbereich<br />
bestimmt, wird zum wesentlichen Bestandteil der Verordnung erklärt. Die Verordnung<br />
wird gemäß § 44 Abs 1 StVO 1960 idgF durch Anbringung der Verkehrszeichen nach<br />
§ 52 lit a Z 13 d und 13 e und § 54 StVO 1960 idgF kundgemacht.<br />
Mit Inkrafttreten <strong>die</strong>ser Verordnung wird <strong>die</strong> Verordnung Zl. 120-2-744/1993/P vom<br />
26.06.1993 aufgehoben.<br />
Die Anhörungsrechte gemäß § 94 f Abs 1 b Z 2 StVO 1960 idgF wurden gewahrt.<br />
Frau GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Ich werde mich der Stimme enthalten, weil <strong>die</strong> Veränderung der Kurzparkzone mit<br />
der Entfernung der Taxiplätze vom Hauptplatz zusammenhängt. Es gibt meiner Meinung<br />
nach verschiedenste Gründe, <strong>die</strong> gegen <strong>die</strong> Verlegung der Taxistandplätze<br />
sprechen. Es ist aus meiner Sicht ein falsches Signal, <strong>die</strong> Taxistandplätze durch<br />
Parkplätze zu ersetzen, weil es wieder eine Bevorzugung der PKW-Besitzer darstellt.<br />
Jene, <strong>die</strong> ohne Auto auskommen wollen, werden an den Rand abgedrängt. Weiters<br />
werden Ortsunkundige ein Taxi im Zentrum suchen und sicherlich <strong>nicht</strong> am Ende einer<br />
Einkaufsstraße. Ich appelliere nochmals an den Herrn Bürgermeister, <strong>die</strong> Taxistandplätze<br />
auf dem Hauptplatz zu belassen.<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Unsere Aufzeichnungen haben ergeben, dass während der Geschäftszeiten kaum<br />
ein Taxi auf dem Standplatz steht, da sie dauernd unterwegs sind. Der <strong>über</strong>wiegende<br />
Teil der Taxifahrten wird telefonisch angefordert, deshalb ist es <strong>nicht</strong> von so großer<br />
Bedeutung, wo sich im Innenstadtbereich der Taxistandplatz befindet.<br />
Ich möchte nochmals betonen, dass heute <strong>nicht</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Verlegung des Taxistandplatzes<br />
vom Hauptplatz zum Dingolfinger-Platz abgestimmt wird, sondern <strong>die</strong> Verlegung<br />
vom Standort gegen<strong>über</strong> der Post auf den neuen Standort gegen<strong>über</strong> dem<br />
Schuhhaus Peterseil. Diese Änderung soll vor allem eine höhere Verkehrssicherheit<br />
bewirken. Des weiteren wäre bei der ursprünglichen Variante gegen<strong>über</strong> der Post<br />
durch <strong>die</strong> Verkehrsführung bzw. <strong>die</strong> Straßenneigung der Ein- bzw. Ausstieg für ältere<br />
Personen erschwert.<br />
Ich nehme <strong>die</strong> Botschaft trotzdem auf, hat aber im indirekten Sinne sehr wohl aber im<br />
direkten Sinne mit der Änderung der Kurzparkzone und somit mit <strong>die</strong>sem Amtsvortrag<br />
<strong>nicht</strong>s zu tun.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
SPÖ-, FPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmen für den Antrag.
80<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Grüne-Gemeinderatsfraktion enthält sich der Stimme.<br />
Ich stelle mehrstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 14 - Plan<br />
zu 6.6<br />
Änderung einer Kurzparkzone in der Wiener Straße<br />
Vorlage: GG I/2007/0770/1<br />
In den Monaten August bis Oktober 2006 wurde <strong>die</strong> gesamte Wiener Straße saniert,<br />
wodurch einige Parkplätze in <strong>die</strong>ser Straße in Halte- und Parkverbotsbereiche umgewandelt<br />
werden mussten.<br />
Auf Bestreben der Wirtschaftstreibenden der Wiener Straße sollen zwei Stellplätze<br />
der Kurzparkzone im Bereich Volkskreditbank (Wiener Straße 7) aufgehoben werden<br />
und in weiterer Folge in ein Parkverbot abgeändert werden. Dadurch soll den Kunden<br />
der dort situierten Betriebe ein Halten mit kurzzeitiger Ladetätigkeit ermöglicht werden.<br />
Die bestehende Kurzparkzone soll dahingehend abgeändert werden, sodass <strong>die</strong> beiden<br />
Stellplätze im Bereich Wiener Straße 7 aufgehoben werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
Verordnung beschließen:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> betreffend <strong>die</strong> Errichtung einer Kurzparkzone<br />
in der Wiener Straße<br />
Gemäß §§ 40 Abs 2 Z 4 und 43 Abs 1 Oö Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr.<br />
91/1990 idgF und §§ 94d Z 1b, 25 Abs 1 und 43 Abs 1 lit b Z 1 StVO 1960, BGBl. Nr.<br />
159/1960 idgF, werden folgende Verkehrsverbote bzw. -beschränkungen erlassen:<br />
Kurzparkzone in der Wiener Straße auf der rechten Fahrbahnseite Richtung<br />
Hauptplatz gesehen ab dem südlichen Hauseck des Objektes Wiener Straße 3<br />
auf einer Länge von 23 Meter (Parzellen .152 und .153 KG <strong>Enns</strong>), werktags Montag<br />
bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag<br />
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,<br />
Parkdauer 90 Minuten<br />
gebührenpflichtig<br />
Ein der Verordnung beigeschlossner Lageplan, der den örtlichen Geltungsbereich<br />
bestimmt, wird zum wesentlichen Bestandteil der Verordnung erklärt. Die Verordnung<br />
wird gemäß § 44 Abs 1 StVO 1960 idgF durch Anbringung der Verkehrszeichen nach<br />
§ 52 lit a Z 13 d und 13 e und § 54 StVO 1960 idgF kundgemacht.
81<br />
Mit Inkrafttreten der Verordnung wird <strong>die</strong> Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong>, Zl. 120-2-736-1993/P vom 28.06.1993 aufgehoben.<br />
Die Anhörungsrechte gemäß § 94 f Abs 1 b Z 2 StVO 1960 idgF wurden gewahrt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 15 - Plan<br />
zu 7<br />
Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft<br />
Referent: Vbgm Harald Weingartner (abwesend)<br />
Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
zu 7.1<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4<br />
zu 7.1.1<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 18 -<br />
Döner<br />
Vorlage: GG II/2007/0665/1<br />
Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
zu 7.1.2<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 24 - Steinpass<br />
Vorlage: GG II/2007/0666/1<br />
Auf Grund der projektierten neuen Anbindungsstraße von der Lorcher Brücke an <strong>die</strong><br />
B1 Umfahrung (Knoten Ost) war es erforderlich, <strong>die</strong> Flächenwidmung im westlichen,<br />
unbebauten Bereich der Steinpaßsiedlung zu <strong>über</strong>arbeiten. Nachdem bereits ein Bebauungskonzept<br />
vorliegt, ist <strong>die</strong> Widmung zahlreicher Grundstücke bzw. Grundstücksteile<br />
in <strong>die</strong>sem Gebiet in „Fließenden Verkehr, Wohngebiet, Trenngrün 5 und<br />
MB2 Gebiet zu ändern.
82<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 2 und 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes,<br />
LGBl. 114/1993, wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />
Interesse glaubhaft machen konnte, vom 20.12.2006 bis 16.02.2007 Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme gegeben.<br />
Vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Raumordnung wurde in der Stellungnahme<br />
vom 16.02.2007 festgestellt, dass <strong>die</strong> gegenständliche Planänderung lediglich eine<br />
Konkretisierung der dzt. geltenden Festlegungen für den unbebauten Bereich der<br />
Steinpasssiedlung im Zusammenhang mit der neuen Anbindungsstraße von der Lorcher<br />
Brücke zur B1 Umfahrung Knoten Ost betrifft.<br />
Das Bundesdenkmalamt Wien hat in seiner Stellungnahme vom 28.12.2006 festgestellt,<br />
dass <strong>die</strong> Umwidmung und anschließende Verbauung aus der Sicht der archäologischen<br />
Denkmalpflege negativ beurteilt wird, weil <strong>die</strong> Zone vor der einzig sichtbar<br />
erhaltenen NO-Ecke des Legionslagers Lauriacum liegt und damit <strong>die</strong> ungestörte<br />
Sicht auf <strong>die</strong>ses in Oberösterreich einzigartige Geländedenkmal mit der dahinter liegenden<br />
Silhouette der Stadt unmöglich gemacht würde.<br />
Die Linz Strom AG sowie <strong>die</strong> Landwirtschaftskammer haben bekannt gegeben, keine<br />
Einwände zu haben. Weitere Stellungnahmen sind beim Stadtamt <strong>Enns</strong> <strong>nicht</strong> eingetroffen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge <strong>die</strong> 24. Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß Plan Nr. AE-24 des Architekturbüros<br />
Hinterwirth vom 20.09.2006 als Verordnung beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
SPÖ-, FPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmen für den Antrag.<br />
Grüne-Gemeinderatsfraktion stimmt gegen den Antrag.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle mehrstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 16 - Lageplan
83<br />
zu 7.2<br />
Änderung von Bebauungsplänen - Beschlussfassung; Nr. 29.02 - Steinpass<br />
Vorlage: GG II/2007/0667/1<br />
Bedingt durch <strong>die</strong> projektierte Anbindungsstraße von der Lorcher Brücke an <strong>die</strong> B1<br />
Umfahrung ist es erforderlich, das Planungsgebiet des Bebauungsplanes Steinpaß<br />
auf den unbebauten und als Bauland gewidmeten Flächen neu zu definieren. Das<br />
Bebauungskonzept von Architekt Hinterwirth sieht <strong>die</strong> Schaffung von 33 Grundstücken<br />
für Einfamilienwohnhäuser, sowie Flächen mit eingeschränktem gemischten<br />
Baugebiet (MB2) für Dienstleistungsbetriebe vor.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 2 und 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes,<br />
LGBl. 114/1993, wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />
Interesse glaubhaft machen konnte, vom 21.12.2006 bis 16.02.2007 Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme gegeben.<br />
Vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Raumordnung wurde in der Stellungnahme<br />
vom 16.02.2007 folgendes festgestellt:<br />
• Auf Grund der geänderten Flächenwidmung aus dem Jahre 2002 als auch im<br />
Hinblick auf <strong>die</strong> erforderliche Konkretisierung wird <strong>die</strong> geplante Überarbeitung<br />
des dzt. gültigen Bebauungsplans aus dem Jahr 1985 vorgenommen.<br />
• Wie aus der beiliegenden Stellungnahme der Umwelttechnik hervorgeht, kann<br />
anhand der vorliegenden Unterlagen <strong>nicht</strong> eindeutig festgestellt werden, ob im<br />
Bereich der geplanten Wohnnutzung <strong>die</strong> Einhaltung der Grenzwerte für Lärmimmissionen<br />
gewährleistet werden kann. Eine weitergehende Prüfung und allfällige<br />
Modifikation der vorliegenden Planung ist daher noch erforderlich.<br />
Die Abt. Umwelt- und Anlagentechnik hat folgende Stellungnahme abgegeben<br />
(zusammenfassend):<br />
• Es wurde durch <strong>die</strong> funktionelle Gliederung des Planungsgebietes versucht,<br />
eine möglichst bewohnerfreundliche Lärmsituation herzustellen.<br />
• Lt. Bahnlärmkataster für das Land OÖ ist das Planungsgebiet größtenteils mit<br />
mehr als 50 dB nachts belastet, wobei <strong>die</strong>sem Wert der HL-Ausbau der Westbahnstrecke<br />
noch <strong>nicht</strong> berücksichtigt ist.<br />
• Weiters sind verkehrsbedingte Lärmimmissionen von der Lorcher Straße zu<br />
erwarten, sodass insgesamt nach wie vor von einem stark verkehrsbelasteten<br />
Gebiet auszugehen ist.<br />
• In wie weit <strong>die</strong> vorgelagerten Gewerbenutzungen <strong>die</strong> Situation soweit verbessern,<br />
dass im Bereich der Wohnnutzungen von einer Einhaltung der Grenzwerte<br />
für Lärmimmissionen auszugehen ist, kann anhand der vorliegenden<br />
Unterlagen <strong>nicht</strong> eindeutig festgestellt werden.<br />
• Berücksichtigt man z.B., dass durch den Ausbau der Westbahn unter Umständen<br />
mit einer Erhöhung der bahnbedingten Lärmemissionen um ca. 5 dB<br />
auszugehen ist und dass in den angeführten Pegelwerten ein sog. 5 dB-<br />
Bahnbonus berücksichtigt ist, so liegen <strong>die</strong> physikalischen Schallimmissionen<br />
zumindest in Teilgebieten des Planungsgebietes bei ca. 60 dB zur Nachtzeit.
84<br />
Ob <strong>die</strong>se Situation durch eine vorgelagerte Bebauung entsprechend zu reduzieren<br />
ist, erscheint eher unwahrscheinlich.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich hier bereits um rechtswirksame Flächenwidmungen<br />
(geändert erst 2002) handelt, wobei <strong>die</strong> MB2 Widmungen durch <strong>die</strong><br />
gegenständlichen Änderungen keinesfalls kleiner geworden sind bzw. <strong>die</strong> Wohngebietswidmungen<br />
keinesfalls in Richtung der Lärmquellen ausgedehnt wurden. Dar<strong>über</strong><br />
hinaus wurden – insbesondere zum zusätzlichen Schutz der Wohnbauten – Auflagen<br />
wie <strong>die</strong> verbindliche Vorgabe der Firstrichtung in den MB2 Zonen erteilt.<br />
Baudirektor Dipl.-Ing. Gurtner hat zur Stellungnahme der Abt. Raumordnung, Örtliche<br />
Raumordnung, mit Dipl.-Ing. Maier Rücksprache gehalten und darauf hingewiesen,<br />
dass im Zuge der B1 - Anbindung Ost Mitterstraße von der Fa. TAS Schreiner<br />
GmbH. eine lärmtechnische Voruntersuchung vom 27.10.2005 erstellt wurde, <strong>die</strong><br />
entsprechende Schallschutzmaßnahmen in <strong>die</strong>sem Bereich vorsehen.<br />
Der Lärmschutztechnische Sachverständige vom Amt der Oö. Landesregierung hat<br />
in der <strong>Verhandlungsschrift</strong> zur straßenrechtliche Bewilligung der Anbindung Lorcher<br />
Straße zur B1-Nordumfahrung eine lärmtechnische Stellungnahme für <strong>die</strong>sen Bereich<br />
abgegeben.<br />
Von der Schimetta Consult GmbH. wurde eine lärmtechnische Untersuchung <strong>über</strong><br />
<strong>die</strong> Lärmbelastung des Bebaungsplangebietes in Bezug auf <strong>die</strong> ÖBB Westbahnstrecke<br />
HL 2 erstellt.<br />
Mit Dipl.-Ing. Maier wurde vereinbart, dass <strong>die</strong>se beschriebenen Gutachten und Stellungnahmen<br />
dem Verfahrensakt im Genehmigungsverfahren beigelegt werden.<br />
Stellungnahme von Minichmayr Johann, Parz. 326/6:<br />
Herr Minichmayr ist der Ansicht, dass er mehr Bauland „W“ abgibt bzw. bekommt er<br />
mehr „MB2“ als gewollt. Er hat sich mit den Grundeigentümern Kranzl auf folgende<br />
Lösung geeinigt: Herr Minichmayr tritt um 100 m² weniger „W“ an Kranzl ab, <strong>die</strong>se<br />
erhalten dafür um 100 m² mehr an „MB2“. Der beabsichtigte Grundtausch wurde<br />
planlich dargestellt und von beiden Parteien unterfertigt.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die Erklärung der ungerechtfertigten Widmungsverteilung ist aus ortsplanerischer<br />
Sicht <strong>nicht</strong> nachvollziehbar, der geplanten und gegenseitig abgestimmten geringfügigen<br />
Verschiebung der Bauplätze kann jedoch zugestimmt werden, da sich dadurch<br />
an der Gesamtkonzeption <strong>nicht</strong>s ändert.<br />
Stellungnahme von Minichmayr Josef, Parz. 326/1:<br />
Es wird um eine Überarbeitung der Quadratmeteraufteilung seines Grundstückes<br />
gebeten, da lt. Plan ein verhältnismäßig hoher Anteil an „MB2-Gebiet“ zugeteilt wurde.<br />
Gewünscht wird eine Abänderung des Wohngebietes von +200 m² gegen<strong>über</strong><br />
der MB2-Widmung von –200 m².
85<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Aus ortsplanerischer Sicht erfolgte eine bestmögliche Aufteilung bei der künftigen<br />
Parzellierung der Grundstücke. Es wurde vorgegeben, einen flächengleichen Tausch<br />
der Grundstücke der jeweiligen Grundeigentümer zu erzielen, was hier auch gelungen<br />
ist. Eine reine Verschiebung der MB2 Flächen zugunsten von Josef Minichmayr<br />
könnte nur zu Ungusten von Fam. Walderdorff erfolgen. Demzufolge wäre aus<br />
ortsplanerischer Sicht auch hier eine Vereinbarung zwischen Minichmayr Josef und<br />
Walderdorff, ähnlich jener zwischen Minichmayr Johann und Kranzl notwendig, um<br />
entsprechende Veränderungen vornehmen zu können. Weiters wird erwähnt, dass<br />
<strong>die</strong> im BBPL eingetragenen Bauplatzgrenzen im MB2 unverbindlich sind, d.h. eine<br />
Verschiebung <strong>die</strong>ser jederzeit möglich ist. Daher ist grundsätzlich <strong>die</strong> Eingabe des<br />
Herrn Josef Minichmayr <strong>nicht</strong> bebauungsplanrelevant, außer Hr. Walderdorff stimmt<br />
einer Verkleinerung seiner Grundstücke innerhalb der Widmung „Wohngebiet“ zu.<br />
Stellungnahme Neue Heimat, Parz. 316, 317::<br />
Die im Bebauungsplan vorgesehene Grundflächenzahl von 0,5 verringert <strong>die</strong> Möglichkeit<br />
der wirtschaftlichen Verwertung der genannten Grundstücke erheblich. Diese<br />
sollte daher für sämtliche MB2 Flächen auf zumindest 0,7 angehoben werden. Den<br />
auf den Grundstücken mit der Widmung MB2 zu errichtenden Gebäuden sollen nach<br />
dem vorliegenden Konzept zu Gunsten der dahinter projektierten Einfamilienhäuser<br />
eine Schallschutzfunktion gegen<strong>über</strong> der Eisenbahntrasse und der Umfahrungsstraße<br />
zukommen. Auch unter <strong>die</strong>sem Aspekt ist eine Grundflächenzahl von 0,7 sinnvoll.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Der Anhebung der Grundflächenzahl auf ein aus ortsplanerischer Sicht maximal vertretbares<br />
Ausmaß von 0,7 kann dann zugestimmt werden, wenn durch ein entsprechendes<br />
und verbindliches Frei- und Grünflächenkonzept eine ausreichende Durchgrünung<br />
der Gewerbeflächen sicher gestellt wird. Demzufolge wird vorgeschlagen,<br />
<strong>die</strong> Satzungen unter § 32 (2) 10 wie folgt zu ergänzen: „Für <strong>die</strong> Freiflächen der<br />
Dienstleistungsbetriebe in der Widmung MB2 ist verbindlich mit den Einreichunterlagen<br />
ein entsprechendes Grün- und Freiflächenkonzept beizulegen, um eine optisch<br />
ansprechende Durchgrünung der Gewerbefläche sicher zu stellen. Unter Ergänzung<br />
des zuvor genannten kann einer Anhebung der GRZ auf 0,7 für sämtliche Gewerbeflächen<br />
in der Widmung MB2 zugestimmt werden.<br />
Die Linz Strom AG, OÖ. Ferngas und das BDA Wien haben in ihren Stellungnahmen<br />
mitgeteilt, keine Einwände zu erheben.<br />
Weitere Stellungnahmen sind beim Stadtamt <strong>Enns</strong> <strong>nicht</strong> eingetroffen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge <strong>die</strong> Bebauungsplanänderung<br />
29.02 – Steinpass gemäß Plan Nr. AE-02/2, Proj. Nr. 810 des<br />
Architekturbüros Hinterwirth vom 20.09.2006 als Verordnung beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung
Frau GR Doris Alkin<br />
86<br />
Das Bundesdenkmalamt Wien hat in seiner Stellungnahme vom Dezember 2006<br />
festgestellt, dass <strong>die</strong> Umwidmung und anschließende Verbauung aus der Sicht der<br />
archäologischen Denkmalpflege negativ beurteilt wird.<br />
Die ablehnende Beurteilung des Bundesdenkmalamtes ist <strong>nicht</strong> ganz unberechtigt –<br />
wir sind sehr stolz auf unsere Funde aus der Römerzeit und verbauen jetzt alles –<br />
was wollen wir bei der Landesausstellung herzeigen außer Parkplätze?<br />
Daher wird <strong>die</strong> Grüne-Fraktion dagegen stimmen.<br />
Vbgm Klaus Kamptner<br />
Diese Widmungen sind weit <strong>über</strong> 30 Jahre alt und das ist nur eine Adaptierung aufgrund<br />
der Parzellierung, weil es von der Erschließung her vernünftiger ist Die Flächen<br />
würden trotzdem <strong>nicht</strong> erhalten bleiben – wir müssten in Grünland zurückwidmen,<br />
d.h. wir müssten gewaltige Vorleistungen von der Gemeinde her tätigen. Wir<br />
könnten uns <strong>die</strong> Rückzahlung der Wertsteigerung der letzten Jahren als Gemeinde<br />
<strong>nicht</strong> leisten.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
SPÖ-, FPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmen für den Antrag.<br />
Grüne-Gemeinderatsfraktion stimmt gegen den Antrag.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle mehrstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 17 - Lageplan<br />
zu 8<br />
Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhofsangelegenheiten<br />
Referent: STR Franz Groschupfer<br />
Es liegen keine Tagesordnungspunkte vor.<br />
zu 9<br />
Wirtschaftsangelegenheiten<br />
Referent: STR Wolfgang Gruber<br />
Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger
zu 9.1<br />
Marktgebührenordnung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>; Adaptierung<br />
Vorlage: GG I/2007/0748/1<br />
87<br />
Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
zu 9.2<br />
Wirtschaftsförderung für 2006; Rückerstattung Kommunalsteuer nach den alten<br />
Richtlinien<br />
Vorlage: GG I/2007/0755/1<br />
Gemäß Punkt II.1. der in der Zwischenzeit außer Kraft gesetzten „Richtlinien für <strong>die</strong><br />
Förderung der Wirtschaft in <strong>Enns</strong>“ wurden zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze in der<br />
Form einer Refun<strong>die</strong>rung von 33 % der Kommunalsteuer auf <strong>die</strong> Dauer von höchstens<br />
3 Jahren gefördert.<br />
Nachstehend angeführte Firmen haben bereits 2005 bzw. 2006 um Gewährung <strong>die</strong>ser<br />
Förderung angesucht und haben nun <strong>die</strong> Höhe der im Jahre 2006 abgeführten<br />
Kommunalsteuer für <strong>die</strong>se zusätzlichen Arbeitsplätze bekannt gegeben.<br />
Firma Adresse Jahr *)<br />
Kommunalsteuer<br />
in EUR<br />
Förderung<br />
in EUR<br />
C & A GesmbH & Co KG Fabrikstraße 13 2004 17.755,70 5.859,40<br />
CEMTEC GmbH Stadlgasse 8 a 2005 8.569,20 2.827,80<br />
Donausäge Rumplmayr Industriehafenstr. 8<br />
2004<br />
2005<br />
17.453,20<br />
15.469,36<br />
10.864,40<br />
Hasenöhrl GmbH Kristein 51<br />
2004<br />
2005<br />
6.020,84<br />
6.190,42<br />
4.029,70<br />
Team-Bau GmbH Bäckergasse 1 2004 24.329,45 7.298,80<br />
Wozabal MPZ Regensburger Str.6 2005 6.793,34 2.241,80<br />
GESAMT 33.121,90<br />
*) Das angeführte Jahr bezeichnet jenes Jahr, in dem <strong>die</strong> zusätzlichen Arbeitsplätze<br />
geschaffen wurden.<br />
Die Ansuchen entsprechen den außer Kraft gesetzten Wirtschaftsförderungsrichtlinien<br />
und sollen daher einer positiven Erledigung zugeführt werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge auf Empfehlung<br />
des Wirtschaftsausschusses beschließen, dass an <strong>die</strong> oben angeführten Firmen<br />
eine Wirtschaftsförderung für das Jahr 2006 in der Höhe von<br />
ausbezahlt wird.<br />
insgesamt EUR 33.121,90<br />
Die Bedeckung erfolgt aus dem Ansatz 1/782000-755030 „Wirtschaftspolitische<br />
Maßnahmen“.
88<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 9.3<br />
Genehmigung eines Schanigartens<br />
zu 9.3.1<br />
Genehmigung eines Schanigartens - Michael Baczmanov, Cafe Bolero, Hanuschstraße<br />
31<br />
Vorlage: GG I/2007/0756/1<br />
Herr Michael Baczmanov-Lipowac, Inhaber des „Cafe-Pub Bolero“, 4470 <strong>Enns</strong>, Hanuschstraße<br />
31, stellte am 19.02.2007 ein Ansuchen um <strong>die</strong> Errichtung und Betrieb<br />
eines Schanigartens in der Hanuschstraße von dem Objekt Hanuschstraße 31,<br />
Grundstück Nr. 1038/5, KG <strong>Enns</strong> im Bereich des Gehsteiges.<br />
Ausmaß: 1,50 m (Breite) mal 10,00 m (Länge)<br />
Gesamtfläche: 15,00 m².<br />
Saison: Sommersaison vom 01.03. bis 31.10.<br />
Die Betriebzeiten für <strong>die</strong> Schanigärten wurden in der Innenstadt (Hauptplatz) wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
Vom 01.03. bis 14.06 und vom 16.09. bis 31.10 eines jeden Jahres: täglich von<br />
08.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Vom 15.06. bis 15.09. eines jeden Jahres: täglich von<br />
08.00 Uhr bis 24.00 Uhr.<br />
Zu Überdenken wären jedoch <strong>die</strong>se Betriebszeiten, da sich der Schanigarten in einem<br />
stark besiedeltem Wohngebiet befindet. Es kommt seitens der Anrainer laufend<br />
zu Beschwerden wegen nächtlicher Lärmerregung, welche von dem Gastgewerbebetrieb<br />
ausgehen. Dar<strong>über</strong> hinaus wurde regelmäßig von den Anrainern <strong>die</strong> Polizeiinspektion<br />
<strong>Enns</strong> verständigt um <strong>die</strong> nächtliche Ruhe wieder herzustellen. Seitens der<br />
Anrainer wird befürchtet, dass durch den Schanigartenbetrieb <strong>die</strong> Wohnqualität noch<br />
weiter absinkt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge auf Empfehlung<br />
des Wirtschaftsausschusses das Ansuchen des Herrn Michael Baczmanov-
89<br />
Lipowac, Inhaber des Cafe-Pub Bolero, Hansuchstraße 31, 4470 <strong>Enns</strong>, um Genehmigung<br />
zum Betrieb eines Schanigartens ablehnen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 9.3.2<br />
Genehmigung eines Schanigartens - Wolfgang Brunner, Hauptplatz 23; Änderung<br />
des Ausmaßes<br />
Vorlage: GG I/2007/0761/1<br />
Herr Wolfgang Brunner, Inhaber des Gasthauses „Zum Goldenen Schiff“, 4470 <strong>Enns</strong>,<br />
Hauptplatz 23, teilte dem Stadtamt <strong>Enns</strong> mit, dass bei seinem Zustimmungsvertrag<br />
Zl. 1/120-2-231/2004-Stöll-En, einige Unstimmigkeiten aufgetreten sind.<br />
In der Sommersaison wurde der Gehsteig miteingerechnet und in der Wintersaison<br />
nutze er nur <strong>die</strong> Schirmbar (56 m 2 ).<br />
Eine Prüfung seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ergab, dass Herr Brunner während<br />
der Sommersaison <strong>nicht</strong> 92 m 2 nutzt, sondern nur 73 m 2 . Die Fläche des Gehsteiges<br />
wurde irrtümlich zur Ermittlung des jährlichen Entgeltes herangezogen. Während der<br />
Wintersaison nutzt Herr Brunner nur 56 m 2 .<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge auf Empfehlung<br />
des Wirtschaftsausschusses folgenden Zustimmungsvertrag beschließen<br />
abgeschlossen zwischen<br />
Zustimmungsvertrag<br />
1. der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, als Nutzungsgeberin und<br />
2. Herrn Wolfgang Brunner, Inhaber des Gasthauses „Zum Goldenen Schiff“,<br />
Hauptplatz 23, 4470 <strong>Enns</strong>, als Nutzungsberechtigter<br />
Rechtsgrundlage: § 7 Oö Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84/1991 idgF
90<br />
I. Vertragsgegenstand<br />
Benützung des <strong>öffentliche</strong>n Gutes zur Errichtung und zum Betrieb eines Schanigartens<br />
und einer Schirmbar vor dem Objekt Hauptplatz 23, Grundstück Nr. 1310/4, KG<br />
<strong>Enns</strong> im Bereich des Gehsteiges und der gebührenpflichtigen Kurzparkzone.<br />
Ausmaß: 2,0 m (Breite) mal 8,50 m – Schanigarten und im Ausmaß von 7,0 m (Breite)<br />
mal 8,0 m (Länge) – Schirmbar - vgl. Planbeilage<br />
Gesamtfläche: 73,00 m² (Sommersaison) und 56 m 2 (Wintersaison).<br />
Saison: Sommersaison vom 1.03. bis 31.10.<br />
Wintersaison vom 1.11. – 28./29.02.<br />
II. Vertragsdauer und Kündigung<br />
1. Grundsätzlich erstreckt sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit.<br />
2. Beide Vertragspartner können jedoch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von drei Monaten vor Endigung der Sommersaison den Vertrag einseitig aufkündigen.<br />
Diese Kündigung bedarf der Schriftform. Ansonsten verlängert sich<br />
der Vertrag bis zum Ende der nächsten Saison.<br />
3. Die Kündigung mit sofortiger Wirkung kann von beiden Vertragspartnern bei<br />
vertrags- bzw. gesetzwidriger Vorgangsweise bzw. bei Vorkommnissen, <strong>die</strong><br />
geeignet sind, das Vertrauensverhältnis zum Vertragspartner so zu erschüttern,<br />
dass eine weitere Vertragsbindung <strong>nicht</strong> mehr zumutbar erscheint, jederzeit<br />
durch einseitige, schriftliche Erklärung ausgesprochen werden.<br />
4. Bei Beendigung des Rechtsverhältnisses hat der Nutzungsberechtigte <strong>die</strong> von<br />
ihm eingebauten Anlagen binnen einem Monat auf seine Kosten zu entfernen<br />
und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Das Rechtsverhältnis<br />
endet mit dem Monat der abgeschlossenen Entfernung der Anlage. Die Entfernung<br />
ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />
5. Sollte der Nutzungsberechtigte <strong>die</strong> Anlagen <strong>nicht</strong> binnen Frist entfernen, ist <strong>die</strong><br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> berechtigt, <strong>die</strong>se Arbeiten auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />
durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.<br />
III. Allgemeine Vertragsbedingungen<br />
1. Der Nutzungsberechtigte hat im Bereich des <strong>öffentliche</strong>n Gutes (Straße und<br />
Gehsteig) <strong>die</strong> Anlage (Schanigarten) unter Entsprechung der beigelegten Pläne,<br />
welche Vertragsbestandteil sind, auf seine Kosten und Gefahr nach den<br />
Anordnungen der Vertreter der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> nach den dafür geltenden<br />
gesetzlichen Bestimmungen zu errichten und zu erhalten.<br />
2. Der Nutzungsberechtigte hat <strong>die</strong> Anlage so herzustellen, zu erhalten und zu<br />
betreuen, dass hiedurch weder der Straßenbestand noch der Verkehr auf der
91<br />
Straße beeinträchtigt wird. Diesbezügliche Anordnungen der Gemeindestraßenverwaltung<br />
bzw. deren Organe ist unverzüglich Folge zu leisten.<br />
3. Mindestens drei Tage vor Beginn der Errichtungsarbeiten für <strong>die</strong> Anlage bzw.<br />
für eventuelle Umbauarbeiten hat der Nutzungsberechtigte den Baubeginn<br />
schriftlich bekannt zu geben.<br />
4. Vom Nutzungsberechtigten sind alle jene Kosten zu ersetzen, <strong>die</strong> in Folge der<br />
Herstellung, des Bestandes, der Änderung oder der Beseitigung seiner Anlagen<br />
der Gemeindestraßenverwaltung erwachsen. Ebenso sind auch <strong>die</strong> Kosten,<br />
<strong>die</strong> aufgrund der erforderlichen baulichen Maßnahmen an der Straße und<br />
deren Anlagen sowie der allfälligen Mehraufwendungen für <strong>die</strong> Straßenerhaltung,<br />
<strong>die</strong> wegen der gegenständlichen Zustimmung aufgetreten sind, zu ersetzen.<br />
5. Vom Nutzungsberechtigten sind <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> Herstellung und Erhaltung<br />
jener Maßnahmen zu tragen, <strong>die</strong> zur Sicherung der Straße und deren Anlagen<br />
erforderlich sind.<br />
6. Alle baulichen Umgestaltungen an der Straße und der dazugehörigen Anlagen,<br />
<strong>die</strong> in Folge der gegenständlichen Zustimmung notwendig werden, gehen<br />
entschädigungslos in das Eigentum der Gemeindestraßenverwaltung <strong>über</strong>.<br />
7. Sind Arbeiten jedweder Art in oder an der Straße und den dazugehörigen Anlagen<br />
notwendig, dürfen <strong>die</strong>se nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeindestraßenverwaltung<br />
durchgeführt werden.<br />
8. Die Straßenverwaltung ist berechtigt, bei augenscheinlicher, vertragswidriger<br />
Arbeitsdurchführung eine Bauaufsicht, <strong>die</strong> auch anordnungsbefugt ist, auf<br />
Kosten des Nutzungsberechtigten einzusetzen.<br />
9. Ohne Zustimmung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist es dem Nutzungsberechtigten<br />
<strong>nicht</strong> gestattet, <strong>die</strong> ihm eingeräumten Rechte an Dritte, in welcher Rechtsform<br />
auch immer, ganz oder teilweise weiterzugeben.<br />
10. Änderungen und Ergänzungen <strong>die</strong>ses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
11. Dieser Zustimmungsvertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von denen<br />
jeder Vertragsteil eine Ausfertigung erhält.<br />
12. Mit Abschluss <strong>die</strong>ses Zustimmungsvertrages sind alle bisherigen Vereinbarungen,<br />
welche in schriftlicher oder mündlicher Form geschlossen wurden,<br />
gegenstandlos.<br />
13. Für alle Streitigkeiten aus <strong>die</strong>sem Zustimmungsvertrag wird der Gerichtsstandort<br />
des für <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes<br />
vereinbart.<br />
14. Der Nutzungsberechtigte verzichtet auf <strong>die</strong> Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen<br />
gegen <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für Schäden, <strong>die</strong> durch Maßnahmen<br />
der Straßenerhaltung an seinen Anlagen entstehen können. Weiters<br />
verzichtet der Nutzungsberechtigte auf <strong>die</strong> Geltendmachung von Ansprüchen
92<br />
gemäß § 14 OÖ Straßengesetz 1991 in Zusammenhang mit Beeinträchtigungen,<br />
<strong>die</strong> von der Gemeindestraße selbst auf den Zustimmungsgegenstand<br />
wirken.<br />
15. Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich <strong>die</strong> Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> gegen<strong>über</strong><br />
Dritten schad- und klaglos zu halten.<br />
16. Die anlässlich des Zustandekommens <strong>die</strong>ses Nutzungsvertrages an das Finanzamt<br />
zu entrichtenden Gebühr belasten den Nutzungsberechtigten. Dieser<br />
hat den Vertrag binnen einem Monat ab Unterfertigung beim zuständigen Finanzamt<br />
zur Vergebührung anzuzeigen.<br />
IV. Nutzung<br />
1. Der Schanigarten darf nur zum Zwecke der Verabreichung von Speisen und<br />
Ausschank von Getränken betrieben werden. Eine andere Nutzung insbesondere<br />
als Parkplatz oder Lagerplatz wird untersagt.<br />
2. Das Zubereiten von Speisen im Bereich des Schanigartens beispielsweise<br />
durch „Grillen“ ist nur zu besonderen Anlässen und <strong>die</strong>s nur nach Genehmigung<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> zulässig. Dazu ist eine schriftliche Eingabe an<br />
das Stadtamt <strong>Enns</strong> erforderlich.<br />
V. Entgeltbestimmungen<br />
1. Das Entgelt richtet sich nach der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> vom 11. Dezember 2003 in der Fassung vom 1. Juli 2004,<br />
betreffend <strong>die</strong> Einhebung von Entgelten für <strong>die</strong> Benützung <strong>öffentliche</strong>n Gutes<br />
und des dar<strong>über</strong> befindlichen Luftraumes, welche <strong>über</strong> den Gemeingebrauch<br />
hinausgeht, im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> („Luftsteuer-<br />
Verordnung“).<br />
2. Laut o.a. Verordnung beträgt das Entgelt im Rahmen der TP 5 b) für <strong>die</strong> Nutzung<br />
der Sommer- bzw. Wintersaison € 12,50 netto pro angefangenem m². In<br />
<strong>die</strong>sem Vertrag wurde ein Nutzungsbereich von 73 m² für <strong>die</strong> Sommersaison<br />
vereinbart. Sohin beträgt das Benützungsentgelt € 912,50 netto, zuzüglich 20<br />
% Mwst von € 182,50 ergibt einen zu leistenden Betrag von € 1.095,00 /<br />
Sommersaison brutto. Für <strong>die</strong> Wintersaison wurde ein Nutzungsbereich von<br />
56 m² (Schirmbar) vereinbart. Sohin beträgt das Benützungsentgelt € 700,00<br />
netto, zuzüglich 20 % Mwst von € 140,00 ergibt einen zu leistenden Betrag<br />
von 840,00 brutto.<br />
3. Der Tarif von € 12,50 netto pro angefangenem m² wird für eine Dauer von fünf<br />
Jahren, gerechnet ab der Sommersaison 2005, sohin bis einschließlich der<br />
Wintersaison 2009, vereinbart.<br />
4. Das Benützungsentgelt von insgesamt € 1.935,00 inkl. 20 % Ust ist jeweils im<br />
Vorhinein spätestens zum 1.02. jedes Kalenderjahres auf das Konto Nr.<br />
04400-018605 bei der Allgemeinen Sparkasse Oö, Blz 20320, der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> zu <strong>über</strong>weisen.
93<br />
5. Bei <strong>nicht</strong> fristgerechter Überweisung des Benützungsentgeltes stehen der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> unbeschadet der ihr vor <strong>die</strong>sen Fall sonst zustehenden<br />
Rechte, beginnend von dem der Fälligkeit folgenden Tages gesetzliche Verzugszinsen<br />
in der jeweils geltenden Höhe zu.<br />
VI. Spezifische Vertragsbedingungen<br />
1. Eventuelle notwendige Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Gas,<br />
Strom etc.) dürfen nur mit entsprechender schriftlicher Zustimmung der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> verlegt werden. Nach Beendigung der Verlegearbeiten<br />
sind <strong>die</strong>se unaufgefordert der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> binnen einer Woche<br />
anzuzeigen.<br />
2. Innerhalb von drei Jahren nach der vorläufigen Übernahme sind nachträgliche<br />
Fahrbahnsetzungen im Künettenbereich unaufgefordert fachgerecht<br />
instand zu setzen.<br />
3. Die zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen sind fachgemäß zu<br />
verlegen und dürfen nur durch eine hierzu befugte Person/Firma/Anstalt<br />
durchgeführt werden. Über <strong>die</strong> Verlegung selbst ist der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> ein entsprechendes Attest vorzulegen.<br />
4. Bereits verlegte Leitungen sind binnen vier Wochen ab Unterfertigung <strong>die</strong>ses<br />
Zustimmungsvertrages der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mittels Verlegeplan<br />
und technischem Bericht (Beschreibung) zur Zustimmung vorzulegen widrigenfalls<br />
das Vertragsverhältnis ex nunc aufgelöst gilt und <strong>die</strong> Anlage somit<br />
umgehend zu entfernen ist.<br />
VII. Reinigung und Pflege<br />
Der Nutzungsberechtigte hat das zur Verfügung gestellte <strong>öffentliche</strong> Gut auf seine<br />
Kosten zu reinigen, so wie auch sonst zu jeder Jahreszeit für <strong>die</strong> sichere Benützung<br />
<strong>die</strong>se Platzes zu sorgen.<br />
IX. Hinweisteil<br />
1. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Gemeindestraßenverwalterin ist in Sinne des § 7<br />
Oö Straßengesetz 1991 idgF berechtigt, ohne Entschädigung zu leisten, eine<br />
Änderung oder <strong>die</strong> gänzliche Entfernung der Einrichtungen zu verlangen,<br />
wenn <strong>die</strong>s wegen allfälliger Schäden an der Straße, wegen sonstiger Beeinträchtigung<br />
des Gemeingebrauches oder der Durchführung eines Straßenbaues<br />
notwendig ist.<br />
2. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, alle anderen für <strong>die</strong>se Zustimmung allenfalls<br />
erforderlichen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen<br />
und alle sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten.
94<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 18 - Plan<br />
zu 10<br />
Dringlichkeitsanträge<br />
Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
zu 10.1<br />
DA - Förderung für den Kauf von Fahrradanhängern<br />
Vorlage: SD/2007/0328/1<br />
Nach der Geburt eines Kindes – spätestens nach dem zweiten Kind – brechen viele<br />
Eltern mit der Gewohnheit, Kurzstreckenwege mit dem Rad zu erledigen. Sie steigen<br />
stattdessen für Fahrten zum Lebensmitteleinkauf, zum Freibad, zum Spielplatz, zum<br />
Kindergarten usw. auf den PKW um.<br />
Dabei gibt es für Rad fahrende Eltern sehr wohl Möglichkeiten, auch mit Kleinkindern<br />
unterwegs zu sein. Eine für Kinder sehr attraktive, bequeme und gleichzeitig sichere<br />
Transportmöglichkeit stellen Kinder- Fahrradanhänger dar. Ein weiterer Vorteil ist,<br />
dass darin auch zwei Kinder mitgeführt werden können. Von Nachteil sind <strong>die</strong> hohen<br />
Anschaffungskosten. Ein Anhänger mit Überrollbügel, der der Fahrradverordnung<br />
entspricht, kostet im Fachhandel mindestens 180,-- Euro und mit besserer Ausstattung<br />
bis zu 1.000,-- Euro.<br />
Vor allem im Fahrradland Vorarlberg fördern bereits viele Städte den Kauf von Kindertransport-Fahrradanhängern.<br />
In Bregenz (28.000 EinwohnerInnen), wo <strong>die</strong> Förderungshöhe<br />
beispielsweise mit 100,-- Euro begrenzt ist, wurden im Jahr 2006 <strong>über</strong> 70<br />
Förderungsansuchen bewilligt.<br />
Gemeinden, wie Wolfurt oer Tulln/NÖ fördern zusätzlich auch den Kauf von Fahrradanhängern<br />
zum Lastentransport.<br />
Wer Fahrradanhänger für Kinder- und/oder für Lastentransport verwendet, leistet einen<br />
Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung des Kraftfahrzeugaufkommens in<br />
<strong>Enns</strong>. Er/Sie entschärft das Parkplatzproblem und übt eine Vorbildfunktion aus.<br />
Dies ist im Sinne einer Klimabündnis-Gemeinde und künftigen Slow City und gehört –<br />
nach Meinung der Grünen <strong>Enns</strong> – unterstützt.
95<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen:<br />
1. den Ankauf von Fahrradanhängern für Kinder- oder Lastentransport – unter<br />
den nachfolgend genannten Voraussetzungen – in Höhe von 30 % des Kaufpreises,<br />
maximal jedoch mit 100,-- Euro zu subventionieren.<br />
2. Voraussetzungen für <strong>die</strong> Erlangung der Förderung:<br />
a) Der/Die FörderungswerberIn hat seinen/Ihren Hauptwohnsitz in<br />
<strong>Enns</strong>.<br />
b) Der geförderte Fahrradanhänger entspricht dem § 5 der Fahrradverordnung<br />
(BGBl. 146/2001).<br />
c) Der/Die FörderungswerberIn legt <strong>die</strong> Originalrechnung vor und gibt<br />
seine/ihre Kontoverbindung an.<br />
d) Der Anhänger wurde bei einer ortsansässigen Firma erstanden, <strong>die</strong><br />
auch einen Service in <strong>Enns</strong> anbietet.<br />
e) Pro Familie wird maximal ein Fahrradanhänger gefördert.<br />
f) Für <strong>die</strong> Förderung von Fahrradanhängern zum Kindertransport<br />
muss mindestens ein noch <strong>nicht</strong> schulpflichtiges Kind im Haushalt<br />
des Förderungswerbers/der Förderungswerberin leben.<br />
3. Die Gesamtförderungshöhe wird auf 1.500,-- Euro pro Jahr geschätzt. Für<br />
2007 ist <strong>die</strong> Bedeckung im Nachtragsvoranschlag, für <strong>die</strong> kommenden Jahre<br />
im jeweiligen Voranschlag zu berücksichtigen.<br />
4. Förderungshöhe und Förderungsrichtlinien sind den ortsansässigen Fahrradhändlern<br />
zu kommunizieren und jährlich im Frühjahr in der <strong>Enns</strong>er Gemeindezeitung<br />
bekannt zu machen bzw. in Erinnerung zu rufen.<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Von einer neuerlichen Verlesung wird Abstand genommen, weil <strong>die</strong>ser in der Dringlichkeit<br />
schon zur Kenntnis gebracht wurde, lediglich der Antrag wird vorgetragen.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Es ist bekannt, dass <strong>die</strong> Grünen das Radfahren im Alltag fördern wollen – wir deponieren<br />
<strong>die</strong>s auch immer wieder in den Budgetverhandlungen. Wenn <strong>die</strong>sem Antrag<br />
zugestimmt wird, dann ist das zwar ein kleiner aber doch ein Schritt in <strong>die</strong> richtige<br />
Richtung.<br />
Beratung<br />
Abstimmung
96<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit <strong>die</strong>sem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion ist bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt <strong>nicht</strong> mehr anwesend.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 11<br />
Allfälliges<br />
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
97<br />
Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet, schließt der Vorsitzende, Bürgermeister<br />
Franz Stefan KARLINGER <strong>die</strong> Sitzung des Gemeinderates.<br />
Vorsitzender:<br />
________________________<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
Protokollprüfer der SPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
GR Karl Witzmann<br />
Protokollprüfer der ÖVP-Gemeinderatsfraktion:<br />
(bis inklusive Tagesordnungspunkt 1.11.)<br />
________________________<br />
GR Michael Korherr<br />
Protokollprüfer der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
GR Anna Gintenreiter<br />
Protokollprüfer der FPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
GR Daphne Brenner<br />
Schriftführerin:<br />
________________________<br />
Helga Kocmann