6,12 MB - Fischamend
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<strong>Fischamend</strong>er Info für Hundehalter<br />
Liebe <strong>Fischamend</strong>er Bürgerinnen und Bürger!<br />
In der warmen Jahreszeit suchen Spaziergänger Erholung auf den<br />
Wander- und Spazierwegen in der Stadt. Aus diesem Anlass sollte auf<br />
die grundsätzlichen Pflichten eines Hundehalters hingewiesen werden.<br />
Nach dem NÖ Hundehaltegesetz ist ein Hund in der Weise zu führen<br />
und zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar<br />
belästigt werden können. Dementsprechend müssen sämtliche Hunde an öffentlichen Orten im<br />
Ortsbereich sowie beispielsweise in Parkanlagen, Freizeit- und Vergnügungsparks und in allgemeinen<br />
Teilen von Wohnhausanlagen an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. An den<br />
genannten Orten sind zudem Exkremente des Hundes unverzüglich zu beseitigen und zu<br />
entsorgen.<br />
Bei folgenden Rassen wird vom Gesetz ein „erhöhtes Gefährdungspotenzial“ vermutet: Bullterrier,<br />
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitt-Bull, Bandog, Rottweiler<br />
und Tosa Inu.<br />
Diese Hunde müssen nicht nur an der Leine oder mit einem Maulkorb geführt werden sondern<br />
ist bei diesen Hunden die Leine und (!) der Maulkorb an öffentlichen Orten im Ortsbereich<br />
zwingend vorgeschrieben.<br />
Diese Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auch für „auffällige Hunde“, die bereits einen Menschen<br />
oder ein Tier schwer verletzt haben, ohne selbst angegriffen bzw. dazu provoziert worden zu<br />
sein oder die zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Aggressivitätssteigerung gezüchtet<br />
oder abgerichtet wurden. Diese Pflichten eines Hundehalters sind im NÖ Hundehaltegesetz<br />
mit Verwaltungsstrafen sanktioniert. Bewegt man sich mit einem Hund in einem<br />
Jagdgebiet, vereinfacht gesagt auf dem Feld, auf der Wiese oder im Wald, ist zudem das NÖ<br />
Jagdgesetz zu beachten.<br />
Zum Schutz der Wildtiere ist Spaziergängern und Hundehaltern („jagdfremde Personen“) jede<br />
Verfolgung oder Beunruhigung des Wildes verboten. Dieser Jagdschutz umfasst auch den<br />
Schutz des Wildes vor revierenden oder wildernden Hunden.<br />
Verstöße gegen das NÖ Jagdgesetz sind gleichfalls Verwaltungsübertretungen.<br />
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne im Rahmen der kostenlosen Rechtsberatung Dienstags<br />
nach Vereinbarung im Gemeindeamt oder sonst nach Terminvereinbarung (Telefon: 01/ 532 20<br />
22) zur Verfügung.<br />
In jedem Falle wünsche ich allen <strong>Fischamend</strong>er Bürgerinnen und Bürgern einen angenehmen und<br />
erholsamen Aufenthalt in den Erholungsgebieten <strong>Fischamend</strong>s.<br />
Rechtsanwalt Dr. Christian Frießnegger<br />
1010 Wien, Gonzagagasse 19/4<br />
Tel. 01/ 532 20 22, Fax 01/ 532 20 22 22<br />
<strong>Fischamend</strong> blüht auf<br />
Einladung zur Teilnahme am<br />
Blumenschmuck-Wettbewerb 20<strong>12</strong>!<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Fischamend</strong><br />
veranstaltet heuer wieder einen<br />
Blumenschmuck-Wettbewerb.<br />
Damit wollen wir einen Beitrag<br />
zu einem schöneren Ortsbild leisten<br />
und die vielen Hobby gärtnerInnen<br />
und Hobbygärtner in<br />
<strong>Fischamend</strong> vor den Vorhang<br />
bitten. Die Prämierung findet im<br />
Herbst statt.<br />
Eine unabhängige Jury wird<br />
anhand von Fotos die Sieger in<br />
den folgenden drei Kategorien<br />
ermitteln:<br />
■ Balkon<br />
■ Garten<br />
■ Fensterbrett<br />
Einsendeschluss für die Fotos ist<br />
der 31.07.20<strong>12</strong><br />
Anmeldung:<br />
Bitte übersenden Sie uns Ihr Foto<br />
an katja.drozd@fischamend.gv.at<br />
oder bringen Sie es persönlich<br />
(USB-Stick, auf CD oder entwickelt)<br />
am Stadtamt vorbei!<br />
Wir sind für Sie Mo – Do von 07.30<br />
– <strong>12</strong> Uhr, Di zusätzlich von 16 – 19<br />
Uhr und Fr von 07.30 – 13 Uhr da!<br />
<strong>Fischamend</strong>er Stadtbote 11