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6,12 MB - Fischamend

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<strong>Fischamend</strong>er Info für Hundehalter<br />

Liebe <strong>Fischamend</strong>er Bürgerinnen und Bürger!<br />

In der warmen Jahreszeit suchen Spaziergänger Erholung auf den<br />

Wander- und Spazierwegen in der Stadt. Aus diesem Anlass sollte auf<br />

die grundsätzlichen Pflichten eines Hundehalters hingewiesen werden.<br />

Nach dem NÖ Hundehaltegesetz ist ein Hund in der Weise zu führen<br />

und zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar<br />

belästigt werden können. Dementsprechend müssen sämtliche Hunde an öffentlichen Orten im<br />

Ortsbereich sowie beispielsweise in Parkanlagen, Freizeit- und Vergnügungsparks und in allgemeinen<br />

Teilen von Wohnhausanlagen an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. An den<br />

genannten Orten sind zudem Exkremente des Hundes unverzüglich zu beseitigen und zu<br />

entsorgen.<br />

Bei folgenden Rassen wird vom Gesetz ein „erhöhtes Gefährdungspotenzial“ vermutet: Bullterrier,<br />

American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitt-Bull, Bandog, Rottweiler<br />

und Tosa Inu.<br />

Diese Hunde müssen nicht nur an der Leine oder mit einem Maulkorb geführt werden sondern<br />

ist bei diesen Hunden die Leine und (!) der Maulkorb an öffentlichen Orten im Ortsbereich<br />

zwingend vorgeschrieben.<br />

Diese Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auch für „auffällige Hunde“, die bereits einen Menschen<br />

oder ein Tier schwer verletzt haben, ohne selbst angegriffen bzw. dazu provoziert worden zu<br />

sein oder die zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Aggressivitätssteigerung gezüchtet<br />

oder abgerichtet wurden. Diese Pflichten eines Hundehalters sind im NÖ Hundehaltegesetz<br />

mit Verwaltungsstrafen sanktioniert. Bewegt man sich mit einem Hund in einem<br />

Jagdgebiet, vereinfacht gesagt auf dem Feld, auf der Wiese oder im Wald, ist zudem das NÖ<br />

Jagdgesetz zu beachten.<br />

Zum Schutz der Wildtiere ist Spaziergängern und Hundehaltern („jagdfremde Personen“) jede<br />

Verfolgung oder Beunruhigung des Wildes verboten. Dieser Jagdschutz umfasst auch den<br />

Schutz des Wildes vor revierenden oder wildernden Hunden.<br />

Verstöße gegen das NÖ Jagdgesetz sind gleichfalls Verwaltungsübertretungen.<br />

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne im Rahmen der kostenlosen Rechtsberatung Dienstags<br />

nach Vereinbarung im Gemeindeamt oder sonst nach Terminvereinbarung (Telefon: 01/ 532 20<br />

22) zur Verfügung.<br />

In jedem Falle wünsche ich allen <strong>Fischamend</strong>er Bürgerinnen und Bürgern einen angenehmen und<br />

erholsamen Aufenthalt in den Erholungsgebieten <strong>Fischamend</strong>s.<br />

Rechtsanwalt Dr. Christian Frießnegger<br />

1010 Wien, Gonzagagasse 19/4<br />

Tel. 01/ 532 20 22, Fax 01/ 532 20 22 22<br />

<strong>Fischamend</strong> blüht auf<br />

Einladung zur Teilnahme am<br />

Blumenschmuck-Wettbewerb 20<strong>12</strong>!<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Fischamend</strong><br />

veranstaltet heuer wieder einen<br />

Blumenschmuck-Wettbewerb.<br />

Damit wollen wir einen Beitrag<br />

zu einem schöneren Ortsbild leisten<br />

und die vielen Hobby gärtnerInnen<br />

und Hobbygärtner in<br />

<strong>Fischamend</strong> vor den Vorhang<br />

bitten. Die Prämierung findet im<br />

Herbst statt.<br />

Eine unabhängige Jury wird<br />

anhand von Fotos die Sieger in<br />

den folgenden drei Kategorien<br />

ermitteln:<br />

■ Balkon<br />

■ Garten<br />

■ Fensterbrett<br />

Einsendeschluss für die Fotos ist<br />

der 31.07.20<strong>12</strong><br />

Anmeldung:<br />

Bitte übersenden Sie uns Ihr Foto<br />

an katja.drozd@fischamend.gv.at<br />

oder bringen Sie es persönlich<br />

(USB-Stick, auf CD oder entwickelt)<br />

am Stadtamt vorbei!<br />

Wir sind für Sie Mo – Do von 07.30<br />

– <strong>12</strong> Uhr, Di zusätzlich von 16 – 19<br />

Uhr und Fr von 07.30 – 13 Uhr da!<br />

<strong>Fischamend</strong>er Stadtbote 11

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