Verhandlungsschrift - Natternbach
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noch nicht abgeschlossenen Schulsanierung auch betroffen sind.<br />
Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl gibt zu bedenken, dass es im Bildungsbereich wohl<br />
nicht sehr viel Sinn macht, für die Gemeinden als Schulerhalter den Führungsbereich zu<br />
verteuern und geplante Investitionen durch die Streichung des Vorsteuerabzuges nunmehr<br />
vielleicht in Frage gestellt werden. Mit vorliegender Resolution sollte Frau Finanzministerin<br />
darauf aufmerksam gemacht werden bzw. dazu gedrängt werden auf die 20%ige Vorsteuer<br />
in diesem Bereich zu verzichten.<br />
Gemeinderatsmitglied Dunzinger hat dazu eine konträre Meinung. Es wurden früher auch<br />
Schulen gebaut und zwar ohne KG´s und ohne Vorsteuerabzug. Er ist natürlich vehement<br />
dafür, dass das Bildungsbudget auch für bauliche Maßnahmen erhöht und ausgeweitet wird,<br />
jedoch ist das seiner Meinung nach auch auf andere Weise möglich. Dazu sieht er den<br />
Vorsteuerabzug nicht als geeignet an. Die baulichen Maßnahmen können an das<br />
Bildungskonzept – z. B. Ausbau von Ganztagesschulen und Vergrößerung der Lehrerbüros –<br />
gekoppelt werden. Dem Wortlaut – wie soeben vorgetragen – steht er eher skeptisch<br />
gegenüber und begründet so sein Abstimmungsverhalten.<br />
Es kommt natürlich immer auf die zur Verfügung stehenden Mittel an, bekräftigt<br />
Bürgermeister Ruschak.<br />
Gemeindevorstand Chloupek bemerkt, wenn er nicht als Österreicher denken würde,<br />
sondern als „Europäer“ müsste er seinem Vorredner zustimmen um die 20 % zuerst<br />
einzuheben um dann dementsprechend wieder abzuführen. Da dem nicht so ist, steht der<br />
Unterfertigung der Resolution nichts entgegen, sagt Chloupek.<br />
Vizebürgermeister Stichlberger und Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellen den<br />
A n t r a g,<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, an das Bundesministerium für Finanzen, an die Frau<br />
Finanzministerin Dr. Maria Fekter und an das Land Oberösterreich nachstehende Resolution<br />
abzugeben:<br />
Resolution<br />
Vorsteuerabzug für Schulen - Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert<br />
werden!<br />
Die Städte und Gemeinden werden durch die Bundesverfassung bzw. durch die zuständigen<br />
Materiengesetzgeber mit zahlreichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut. Das