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Fachinfo-Magazin MkG 03/2021

Die wichtigsten Fragen zur Urheberrechtsreform Der Gesetzgeber musste sie noch in dieser Legislaturperiode verabschieden: die umstrittene Urheberrechtsreform. Deshalb liefert Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz David Geßner die wichtigsten Fragen und Antworten zur Reform. Anwältin und Beraterin Dr. Anette Schunder-Hartung klärt auf, ob agile Methoden auch für Anwaltskanzleien zu empfehlen sind. Und Arbeitsrechtlerin Petra Geißinger liefert im zweiten Teil ihrer Artikelserie zur Gestaltung von Aufhebungsverträgen ein Klausel-ABC mit Formulierungsvorschlägen. In dieser Ausgabe lesen Sie: ►David Geßner: Die wichtigsten Fragen zur Urheberrechtsreform ►Petra Geißinger: Die Gestaltung von Aufhebungsverträgen in der anwaltlichen Praxis – Teil 2: Klausel-ABC – von A wie Abfindung bis E wie Erledigungsklausel ►Norbert Schneider: Beratungs- oder Geschäftsgebühr? Die zweite Entscheidung des BGH zur Abrechnung bei Entwurf eines Testaments ►Gesine Reisert: Parteiverrat – Teil 2: Praktische Umsetzung zur Verhinderung von Parteiverrat ►Benjamin Schauß: Berufungsbegründung im Zivilprozess – formelle und inhaltliche Anforderungen ►Anette Schunder-Hartung: Die agile Kanzlei – Modebegriff oder echter Mehrwert für die Anwaltschaft?

Die wichtigsten Fragen zur Urheberrechtsreform

Der Gesetzgeber musste sie noch in dieser Legislaturperiode verabschieden: die umstrittene Urheberrechtsreform. Deshalb liefert Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie
Gewerblichen Rechtsschutz David Geßner die wichtigsten Fragen und Antworten zur Reform. Anwältin und Beraterin Dr. Anette Schunder-Hartung klärt auf, ob agile Methoden auch für Anwaltskanzleien zu empfehlen sind. Und Arbeitsrechtlerin Petra Geißinger liefert im zweiten Teil ihrer Artikelserie zur Gestaltung von Aufhebungsverträgen ein Klausel-ABC mit Formulierungsvorschlägen.

In dieser Ausgabe lesen Sie:

►David Geßner: Die wichtigsten Fragen zur Urheberrechtsreform
►Petra Geißinger: Die Gestaltung von Aufhebungsverträgen in der anwaltlichen Praxis – Teil 2: Klausel-ABC – von A wie Abfindung bis E wie Erledigungsklausel
►Norbert Schneider: Beratungs- oder Geschäftsgebühr? Die zweite Entscheidung des BGH zur Abrechnung bei Entwurf eines Testaments
►Gesine Reisert: Parteiverrat – Teil 2: Praktische Umsetzung zur Verhinderung von Parteiverrat
►Benjamin Schauß: Berufungsbegründung im Zivilprozess – formelle und inhaltliche Anforderungen
►Anette Schunder-Hartung: Die agile Kanzlei – Modebegriff oder echter Mehrwert für die Anwaltschaft?

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3.<br />

OFFENE FRAGEN<br />

Probleme stellen sich im Bereich von Akteneinsichten,<br />

die im Auftrag der Mandanten/Mandantinnen<br />

eingeholt werden (Bespiel:<br />

Akte von der Staatsanwaltschaft oder<br />

Gutachten etc., die für die Geltendmachung<br />

erforderlich sind):<br />

M Parteiverrat, wenn im Auftrag der gegnerischen<br />

Haftpflichtversicherung die<br />

Akteneinsicht kopiert, übersandt und abgerechnet<br />

wird?<br />

M Pflichtwidriges Dienen eines Strafverteidigers<br />

bereits durch Akteneinsicht? 5<br />

M Verletzung der Verschwiegenheitspflicht<br />

durch Kopieren im Copyshop? 6 Merke:<br />

Der Copyshop-Mitarbeiter ist nicht Mitarbeiter<br />

des Rechtsanwalts!<br />

Auch wenn hier die Antworten nicht sofort<br />

auf der Hand liegen, sollte stets geprüft<br />

werden, in wessen Interesse tatsächlich gehandelt<br />

wird.<br />

Kontrollfrage aus Sicht des Mandanten kann<br />

sein: Wenn der Gegner meinem Rechtsanwalt<br />

einen Auftrag gibt, handelt er dann<br />

noch in meinem Interesse, wenn er diesen<br />

annimmt?<br />

Eine Kooperation mit anderen Kollegen hilft,<br />

um die Abwicklung der Mandate möglichst<br />

reibungslos zu ermöglichen. Räumliche und<br />

fachliche Nähe sind dabei hilfreich.<br />

Es sollte übrigens immer geprüft werden,<br />

ob der Mandant zuvor einen anderen<br />

Rechtsanwalt beauftragt hatte, weil hier<br />

Berufspflichten, wie die Information der<br />

Kollegen zu beachten sind. Es gehört also<br />

nicht nur zum kollegialen Umgang miteinan-<br />

der, dem bislang beauftragten Kollegen die<br />

Mandatsübernahme anzuzeigen, sondern<br />

dies auch schnellstmöglich zu tun. Allerdings<br />

dürfte diese Pflicht nicht bestehen, wenn<br />

der Mandant das Mandat bereits gekündigt<br />

hatte und Zustellungen durch die Gerichte<br />

nicht zu erwarten stehen. 7 Dennoch sollte<br />

die Kollisionsprüfung zur Verhinderung der<br />

Doppelvertretung in jedem Falle ebenfalls<br />

durchgeführt und auch dokumentiert werden.<br />

Mit kollegialen Grüßen<br />

Gesine Reisert<br />

Lesen Sie auch den ersten Teil der<br />

Artikelserie im <strong>MkG</strong>-<strong>Magazin</strong> 2/<strong>2021</strong><br />

HIER GRATIS LESEN<br />

5 Dies bejaht das OLG Hamburg insoweit, als in den Akteneinsichtsgesuchen auch ein pflichtwidriges Dienen durch Rat und Beistand liegen kann, da jede berufliche<br />

Tätigkeit eines Rechtsanwalts, durch die das Interesse einer Partei gefördert werden soll unter Vorlage einer Verteidigervollmacht ebenso wie die Informationsbeschaffung<br />

und Sachverhaltsaufklärung im Rahmen eines Mandats hierunter fällt. Dies gilt auch, wenn der Rechtsbeistand die Informationen durch Akteneinsicht erlangt.<br />

Darüber hinaus sei – anders als bei § 356 Abs. 2 StGB – ein Nachteil für oder eine Gefährdung der Interessen der anderen Partei nicht erforderlich.<br />

6 Berliner Anwaltsblatt 2011, 379.<br />

7 Vgl. auch Reisert, Anwaltsgebühren, § 1 Rn 45.<br />

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17 // FACHINFO-MAGAZIN<br />

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