Download, PDF / 1,06 MB - Karl-Heinz Rausch
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www.rausch-steuerberater.de | ausgabe 2/10<br />
Ihr Erfolg<br />
ist unser Ziel!<br />
Topthema:<br />
solar- und<br />
Fotovoltaikanlagen<br />
► (BERUFs-)BEKlEiDUNG<br />
► DiE ABGElTUNGsTEUER<br />
► EHEvERTRAG<br />
► DAs KREDiTGEsPRäCH – TEil 3<br />
► HoTElüBERNACHTUNGEN<br />
► sTEUER-1x1<br />
► sCHlAGEN siE DEN sTREss<br />
miT iHREN EiGENEN WAFFEN<br />
► DiE FAllE BEim sommERFEsT<br />
► iNTERN<br />
3<br />
3<br />
4<br />
5<br />
8<br />
9<br />
10<br />
10<br />
11<br />
konkret<br />
AUF DEN PUNKT GEBRACHT!<br />
KARl-HEiNZ RAUsCH + KollEGEN | steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
RAUsCH & AlBERT GmbH | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
6<br />
Die sonne schickt<br />
uns keine Rechnung<br />
Franz Alt, 2009<br />
KANZlEi RAUsCH
vorwort<br />
Liebe Mandanten und Geschäftsfreunde,<br />
Die Inflationsangst ist derzeit das zentrale Thema in den Finanzmedien und bei Kapitalanlegern. Zunächst<br />
einmal ist die Angst vor (Hyper-)Inflation verständlich und berechtigt: Es geht ja um unser Geld, unsere<br />
Ersparnisse. Die Notenbanken weltweit haben die Märkte nun einmal zur Stabilisierung der Weltwirtschaft<br />
mit Liquidität, mit extrem viel Liquidität geflutet - und nach Lehrmeinungen führt die gestiegene<br />
Geldmenge zu Inflation, zu extrem hoher Inflation. Aber Vorsicht. Die Dinge sind, wie so oft, komplexer<br />
und damit differenzierter zu betrachten. Es gibt gewichtige Gründe, warum die aktuelle Geldflutung nicht<br />
zwangsläufig und vor allem nicht sofort die Inflationsspirale in Gang setzen muss:<br />
Entschuldung durch Inflation: Ein mögliches Argument für hohe Inflationsraten ist, dass sich die staatlichen<br />
Schuldner weltweit durch galoppierende Inflation am einfachsten ihrer wachsenden Schuldenberge<br />
entledigen können. Die Schulden werden real entwertet. Gutes Geld wird mit schlechtem Geld zurückgezahlt.<br />
Nur: Bekanntlich (»Schuldenspirale«!) benötigen Staaten immer wieder neues Geld, um ihre alten<br />
Schulden zu begleichen. Der Preis wären somit extrem höhere Zinskosten bei der Ausgabe neuer<br />
Staatsanleihen. Ergo: Die weltweite Staatsverschuldung lässt sich allein durch Inflation eben nicht so einfach<br />
weginflationieren. Zuvor gibt es natürlich noch die Möglichkeit, »Zwangsanleihen« (sogar mit niedrigerem<br />
Zinscoupon) herauszugeben.<br />
Flutung der realen Wirtschaft?: Ferner wird übersehen, dass die »Geldflutung« in der realen Wirtschaft,<br />
geschweige denn beim Verbraucher, gar nicht angekommen ist. Die vielfach gestellte Frage »wie kriegen<br />
wir die Zahnpasta zurück in die Tube?« stellt sich bislang gar nicht. Das Geld zirkuliert im Bankensystem<br />
und eben nicht in der »realen Wirtschaft«. Unternehmer und Verbraucher, die mit den Banken Kreditverhandlungen<br />
führen, können davon ein Lied singen.<br />
Aus allem folgt: Das Problem (schleichender) Inflation wird man sorgfältig im Auge behalten müssen.<br />
Vieles spricht jedoch dafür, dass die klassische Inflation (steigende Verbraucherpreise) nicht das Problem<br />
der nächsten Jahre sein wird. Nochmals: Das eigentliche Problem ist die weltweite Staatsverschuldung.<br />
Eine Möglichkeit ist, dass die Staaten versuchen, die wachsenden Schuldenberge »wegzuinflationieren«.<br />
Die Versuchung ist groß, aber langfristig ist das keine Lösung (siehe oben).<br />
Der aktuelle Trend läuft anders: Die weltweiten Schuldenexzesse sind schon lange unbezahlbar. Ob nun<br />
China die Schulden der USA stützt, Deutschland und die EU die Schulden von Griechenland, Spanien<br />
etc., in der Sache geht es nur um eins: Pleiten werden verhindert/verzögert, indem alte Schulden mit dem<br />
Geld aus neuen Schulden beglichen werden. Diese Spirale lässt sich nicht mehr zurückdrehen. Die Schuldenexzesse<br />
sind definitiv nur über einen Schuldenschnitt (ob das nun Währungsreform, »Hair-Cut«, teilweiser<br />
Forderungsverzicht oder was auch immer genannt wird) zu lösen. Und das hat gravierende Auswirkungen<br />
für Ihre aktuelle Kapitalanlage. Natürlich, ergibt sich daraus zunächst einmal ganz generell der<br />
Trend zur Anlage in sachwerten.<br />
Aber vorsicht: Die Anlage in »Rohstoffen« gehört nur bedingt dazu. Gold ist kein Inflationsschutz, sondern<br />
eher als Versicherung gegen Worst-Case-Szenarien zu betrachten. Gleiches gilt für Immobilien und<br />
natürlich auch für die grundsätzlich sinnvolle Anlage in Aktien. Der oberste Grundsatz für alles muss lauten:<br />
Diversifikation - oder anders und besser ausgedrückt: Klumpenrisiken vermeiden.<br />
Mit den besten Wünschen, Ihr<br />
2<br />
<strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong><br />
mit dem gesamten Team<br />
Deflation, inflation, schuldenschnitt?<br />
Achim Albert<br />
Wir sind Mitglied von delfi-net,<br />
dem Netzwerk zukunftsorientierter<br />
steuerberater.<br />
Steuerberatungskanzleien bei delfi-net<br />
► sind konsequent kundenorientiert,<br />
► haben einen hohen Qualitätsanspruch,<br />
► arbeiten intensiv an der ständigen<br />
Verbesserung ihrer Praxis,<br />
► schätzen den offenen Austausch<br />
mit Kollegen und sind bereit,<br />
kontinuierlich dazu zu lernen,<br />
► zeichnen sich durch Offenheit, Fairness<br />
und Achtung gegenüber Geschäftspartnern<br />
und Mitarbeitern aus.<br />
Rund 50 kanzleien haben sich bundesweit<br />
in diesem Netzwerk zusammengeschlossen,<br />
um Erfahrungen auszutauschen und<br />
Kompetenzen für die Mandanten zu bündeln.<br />
Unsere Kanzlei ist zertifiziert<br />
nach DiN EN iso 9001:2008 und mit<br />
dem Qualitätssiegel des deutschen<br />
steuerberaterverbandes (Dstv)<br />
ausgezeichnet.
(Berufs-)Bekleidung:<br />
Werbungskosten oder Privatvergnügen?<br />
konkret 2 |10<br />
für alle steuerpflichtigen<br />
Grundsätzlich gehören Aufwendungen für die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung der Kleidung zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen<br />
(§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG). Da sich der Große Senat des BFH (21.9.09, GrS 1/<strong>06</strong>) gegen eine Aufteilung ausgesprochen hat, steht weiterhin<br />
die Abgrenzung zwischen bürgerlicher Kleidung und Berufsbekleidung im Fokus.<br />
1. Aufteilungsverbot bei<br />
bürgerlicher Kleidung<br />
In seiner vielbeachteten Entscheidung hat<br />
der Große Senat des BFH seine langjährige<br />
Rechtsprechung zu beruflich und privat veranlassten<br />
Aufwendungen geändert. Dies hat<br />
u.a. zur Folge, dass Aufwendungen für gemischt<br />
veranlasste Reisen in größerem Umfang<br />
als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben<br />
bzw. Werbungskosten zugelassen<br />
werden. In seiner Urteilsbegründung stellte<br />
der BFH klar, dass sich z.B. auch Aufwendungen<br />
für bürgerliche Kleidung theoretisch<br />
aufteilen lassen, er an dem Abzugsverbot als<br />
Werbungskosten oder Betriebsausgaben jedoch<br />
festhält.<br />
2. Berufsbekleidung versus<br />
bürgerliche Kleidung<br />
Für die Finanzverwaltung gehören zur typischen<br />
Berufskleidung Kleidungsstücke,<br />
die als Arbeitsschutzkleidung auf die je-<br />
weils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten<br />
sind oder nach ihrer z.B. uniformartigen<br />
Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten<br />
Kennzeichnung durch Firmenemblem eine<br />
berufliche Funktion objektiv erfüllen (R 3.<br />
31 LStR).<br />
Wird Kleidung speziell für berufliche Zwecke<br />
angeschafft und ausschließlich beruflich<br />
getragen, wie z.B. Businesskleidung,<br />
werden die Aufwendungen dennoch der privaten<br />
Lebensführung zugeordnet, wenn eine<br />
private Mitbenutzung nicht ausgeschlossen<br />
werden kann. So z.B. auch bei einer weißen<br />
Designerhose, die ein Arzt im Rahmen seiner<br />
Berufsausübung trägt. Im Unterschied<br />
zu einer typischen OP-Hose, kann hier nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass der Arzt die<br />
Hose gelegentlich auch zu privaten Anlässen<br />
trägt.<br />
Hinweis<br />
Die Reinigungskosten teilen das Schicksal der<br />
Bekleidung, sodass nur die Reinigungskosten<br />
für die Berufskleidung als Werbungskosten<br />
oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Erfolgt<br />
die Reinigung mit privaten Haushaltsgeräten,<br />
können die Aufwendungen anhand der Kosten<br />
einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt<br />
werden (BFH 29.6.93, vi R 53/92). Grundlage<br />
hierfür können die von der Verbraucherzentrale<br />
Bundesverband e.V. errechneten Gesamtkosten<br />
pro Kilogramm Wäsche sein (aktueller<br />
Stand: 12/2002; www.steuertipps.de/download/akademische/112610<strong>06</strong><strong>06</strong>823/de_DE//<br />
waschkosten.pdf). Aufgrund der in den letzten<br />
Jahren gestiegenen Stromkosten sollten m.E.<br />
angemessene Zuschläge vorgenommen werden<br />
können.<br />
Die Abgeltungsteuer – Auswirkungen in der Einkommensteuererklärung 2009<br />
steuerbescheinigung der Banken<br />
immer erforderlich<br />
Ab dem 01.01.2009 wird seitens der Banken<br />
auf alle Kapitalerträge automatisch 25%<br />
Abgeltungsteuer einbehalten. Somit müssen<br />
in der Anlage KAP nur noch die Kapitalerträge<br />
angegeben werden, die bislang nicht<br />
oder nicht richtig besteuert wurden oder<br />
bei denen eine Überprüfung des Steuereinbehalts<br />
begehrt wird.<br />
Dies ist z.B. der Fall, wenn:<br />
► keine Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer<br />
abgeführt wurde, obwohl Kirchen-<br />
steuerpflicht besteht (Pflichtveranlagung!)<br />
► Abgeltungsteuer einbehalten wurde,<br />
obwohl der Sparer-Pauschbetrag nicht<br />
ausgeschöpft ist<br />
► eine Günstigerprüfung mit dem persönlichen<br />
Steuersatz durchgeführt werden<br />
soll, wenn dieser unter 25% liegt<br />
► Verluste oder ausländische Steuern<br />
angerechnet werden sollen<br />
► Zinsen aus Privatdarlehen, ausländische<br />
Erträge oder Erstattungszinsen vom<br />
Finanzamt vorliegen (Pflichtveranlagung!)<br />
► Lebensversicherungen oder GmbH-<br />
Anteile verkauft wurden<br />
(Pflichtveranlagung!)<br />
► Spenden, Kinderfreibeträge oderaußergewöhnliche<br />
Belastungen geltend gemacht<br />
werden (zur korrekten Ermittlung sind<br />
alle Kapitaleinkünfte anzugeben!)<br />
Inzwischen haben Fast alle Banken die Jahresbescheinigungen<br />
für 2009 an Ihre Kunden<br />
geschickt. Bitte überlassen Sie uns eine<br />
komplette Aufstellung Ihrer Zinseinkünfte<br />
und alle vorhandenen Bescheinigungen der<br />
Banken, damit wir weiterhin Ihre Steuererklärung<br />
optimal für Sie erstellen können.<br />
Übrigens war ein wesentliches Ziel der Abgeltungssteuer,<br />
ab 2009 im Regelfall bei<br />
Einkünften aus Kapitalvermögen auf eine<br />
Veranlagung verzichten zu können. Die<br />
Steuererhebung sollte vereinfacht und die<br />
Gleichmäßigkeit der Besteuerung erreicht<br />
werden ... (das Schreiben vom Bundesfinanzministerium<br />
zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer<br />
umfasst deswegen auch »nur«<br />
105 Seiten)<br />
3
altersvorsorge<br />
Ehevertrag – Fessel oder sicherheit?<br />
Heiraten wir mit oder ohne? Für manche<br />
Paare stellt das bereits am Anfang der Beziehung<br />
eine Belastungsprobe dar. Denn wer<br />
setzt sich schon gern mit einer möglichen<br />
Trennung auseinander, wenn die Welt rosarot<br />
leuchtet und kein Grund dafür vorstellbar<br />
ist. Dabei gibt es handfeste Gründe, sich<br />
in guten Zeiten schon für schlechte Zeiten<br />
vorzusorgen. Allein die Statistik zeigt, das<br />
zumindest 2008 für 50,9 % der Ehepaare ein<br />
Ehevertrag sinnvoll ist (377.055 Eheschliessungen/191.948<br />
Scheidungen).<br />
Und auch nach 10 Jahren Ehe ist man<br />
noch nicht auf der sicheren Seite, denn die<br />
durchschnittliche Dauer einer Ehe beträgt<br />
13,9 Jahre.<br />
Wir wünschen natürlich allen Paaren, dass<br />
sie gemeinsam ihr Leben verbringen, doch<br />
das dachten die 50,9 % wohl auch. Je höher<br />
die Scheidungsrate steigt, desto größer<br />
ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Auseinandersetzung<br />
vor Gericht landet. Und so<br />
hat das Bundesverfassungsgericht mit zwei<br />
Entscheidungen auch auf die Gestaltung von<br />
Eheverträgen Einfluss genommen: Eheverträge<br />
können – trotz bestehender Vertragsfreiheit<br />
– einer Inhaltskontrolle, also einer<br />
Wirksamkeitsprüfung, unterzogen werden.<br />
Folgende Punkte sind für Paare wichtig, die<br />
einen Ehevertrag schließen oder ihren bestehenden<br />
überprüfen wollen:<br />
Was steht im Ehevertrag?<br />
Sie können Vereinbarungen mit Ihrem Ehegatten<br />
vor der Eheschließung, aber auch jederzeit<br />
während bestehender Ehe vor einem Notar<br />
in Form eines Ehevertrages abschließen.<br />
4<br />
Bei genauer Betrachtung sind es überwiegend<br />
vorsorgliche Scheidungsvereinbarungen,<br />
deren wesentlicher Inhalt in den Regelungen<br />
für den Fall des Zerbrechens der<br />
Partnerschaft besteht:<br />
► Was geschieht mit dem Vermögenszuwachs<br />
während der Ehe<br />
(Zugewinnausgleich),<br />
► wer bekommt wieviel Unterhalt nach<br />
der Ehe,<br />
► wie wird der Versorgungsausgleich<br />
(Ausgleich der Renten) geregelt,<br />
► darüber hinaus enthalten viele Eheverträge<br />
auch erbrechtliche Regelungen.<br />
Auch wenn der Gestaltungsspielraum hinsichtlich<br />
der Regelungsmöglichkeiten durch<br />
die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts<br />
und nachfolgend des Bundesgerichtshofs<br />
erheblich eingeschränkt wurde,<br />
so sind Eheverträge in bestimmten Konstellationen<br />
nach wie vor unverzichtbar.<br />
Für wen ist der Ehevertrag unverzichtbar?<br />
Betroffen sind ganz besonders verheiratete<br />
Unternehmer. Wenn Sie zu dieser »Risikogruppe«<br />
gehören, ist der Abschluss<br />
eines Ehevertrages zum Schutz des Unternehmens<br />
im Scheidungsfall unbedingt notwendig.<br />
Solche Regelungen werden von der<br />
Rechtsprechung akzeptiert. Wichtig ist hier,<br />
dass bei der Vertragsgestaltung sorgfältig<br />
darauf geachtet wird, dass die übrigen Regelungen<br />
in einem Ehevertrag einer Unternehmerehe,<br />
also Regelungen zum nachehelichen<br />
Unterhalt und Versorgungsausgleich,<br />
mit den vom Bundesgerichtshof aufgestellten<br />
Grundsätzen vereinbar sind. Wird dies<br />
nicht beachtet, besteht die Gefahr, dass das<br />
Vertragswerk einseitig nur die Interessen<br />
eines Ehepartners widerspiegelt und damit<br />
als insgesamt sittenwidrig beurteilt werden<br />
könnte. Damit würden auch die Regelungen<br />
zum Zugewinnausgleich, die den Bestand<br />
des Unternehmens sichern sollen, hinfällig<br />
werden.<br />
Sinnvoll sind Eheverträge auch<br />
► bei sehr unterschiedlichen Einkommens-<br />
und Vermögensverhältnissen,<br />
► wenn einer der Partner mit einer<br />
größeren Erbschaft rechnet,<br />
► bei Ehen mit unterschiedlicher<br />
Staatsangehörigkeit<br />
► oder bei großem Altersunterschied.<br />
Denken Sie im Zusammenhang mit den<br />
Verträgen aber nicht nur an Vereinbarungen,<br />
die gesetzliche Ansprüche einschränken<br />
– wie die meisten Eheverträge –,<br />
sondern auch an Vereinbarungen, die gesetzliche<br />
Ansprüche konkretisieren. Angesichts<br />
der Entwicklung der Rechtsprechung<br />
zu den Verträgen sollten diese in jedem Fall<br />
sehr individuell zugeschnitten werden und<br />
auf einen Ausgleich der unterschiedlichen<br />
Interessen bedacht sein. Wichtig ist auch,<br />
bestehende Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls<br />
der aktuellen Situation interessengerecht<br />
anzupassen.<br />
Zu diesem Thema finden Sie noch ausführlichere<br />
Informationen unter<br />
www.steuerausblick.de<br />
Details klären wir gern in einem persönlichen<br />
Gespräch. sprechen sie uns an!
Das Kreditgespräch – Horror oder Heimspiel?<br />
In einer dreiteiligen Serie »lotsen« wir Sie durch die Untiefen des Bankgespräches!<br />
Teil 3: Mit dem 1 x 7 der Unterlagen zum Erfolg<br />
1. Darf die Bank das? Ja!<br />
§ 18 Kreditwesengesetz regelt die Pflicht für<br />
Ihre Bank, sich umfassend und zeitnah über<br />
die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden<br />
zu informieren.<br />
2. Was wird verlangt?<br />
Abhängig von der Situation und der Größe<br />
Ihres Unternehmens sowie Ihres Kreditvolumens<br />
braucht die Bank die im Kasten beschriebenen<br />
Unterlagen. Seien Sie großzügig,<br />
die Banken lieben Papier!<br />
► Wichtig: Erst Ihre Unterschrift mit Ort und Da-<br />
tum machen die Unterlagen rechtsverbindlich!<br />
3. sprechen sie »Bankisch«!<br />
Jede Branche hat ihre eigene Sprache. Bereiten<br />
Sie Ihre Unterlagen bankgerecht auf,<br />
indem Sie die richtigen Begriffe verwenden<br />
(Kreditlinie und Überziehungskredit werden<br />
häufig verwechselt). Entscheidend ist auch<br />
die Präsentation der Informationen! Professionalität<br />
hier (z. B. ein Inhaltsverzeichnis,<br />
Schaubilder, Farbe) strahlt auf Ihr Unternehmen<br />
ab. Ihr Steuerberater kennt den<br />
»Jargon« und die Sichtweise Ihrer Bank.<br />
4. Erst geben, dann reden!<br />
Geben Sie Ihrem Bankberater die Chance,<br />
sich die Unterlagen vor dem Gespräch anzusehen.<br />
Das schafft die gleiche Informationsgrundlage<br />
auf beiden Seiten und hilft,<br />
konkret 2 |10<br />
das Gespräch von beiden Seiten optimal<br />
vorzubereiten.<br />
5. ihre Bank – mehr als Kreditgeber<br />
Banken verstehen sich heute als multifunktionale<br />
Dienstleister. Von Ihnen in Anspruch<br />
genommene Zusatzdienstleistungen wie Versicherungen,<br />
Bausparen und Vermögensanlagen<br />
erhöhen das Interesse Ihrer Bank an<br />
der Geschäftsbeziehung. Vergleichen Sie jedoch<br />
trotzdem mit Angeboten anderer Anbieter<br />
und verhandeln Sie die Konditionen!<br />
6. Zwei Banken sind besser als eine<br />
Nicht nur für große Unternehmen gilt: Machen<br />
Sie sich den Wettbewerb zwischen den<br />
Banken zu Nutze! Ihre Motivation liegt dabei<br />
nicht nur auf Preisvergleichen. Sie verteilen<br />
das Kreditrisiko auf mehrere Banken,<br />
haben zusätzliche Empfehler wenn es um<br />
Aufträge geht und sind weniger anfällig für<br />
Mitarbeiterwechsel und / oder Änderung der<br />
Geschäftspolitik Ihrer Bank.<br />
7. Alternativen offen halten<br />
Ein Wechsel der Bank ist zwar grundsätzlich<br />
möglich, aber aufwändig und in einer Krise<br />
sicher nicht zu empfehlen. Auch die »neue«<br />
Bank unterliegt dem Kreditwesengesetz und<br />
wird das Risiko für sich neu einschätzen.<br />
Es gibt aber auch alternative Finanzierungsformen,<br />
die Sie im Auge behalten sollten<br />
(z. B. Leasing, Factoring, private Anbieter<br />
oder gar Mezzanine Finanzierungen)<br />
Das braucht ihre Bank:<br />
finanzierung<br />
►Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre<br />
► Die aktuelle BWA mit Summen-<br />
und Saldenliste<br />
► Gegebenenfalls Zwischenabschlüsse<br />
► Unterlagen zu den Kreditsicherheiten<br />
(Checkliste stellt Ihre Bank zur Verfügung)<br />
►Aktueller Forderungs- und Warenbestand<br />
►Aufstellung kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
►Gesellschaftsverträge<br />
►Handelsregisterauszug<br />
►Ehevertrag<br />
►Investitionsplan plus Investitionsrechnung<br />
►Liquiditätsvorschau<br />
► Umsatz-, Kosten- und Ertragsplanung<br />
für 12 Monate, soweit möglich auch noch<br />
für Folgejahre<br />
►Vermögens- und Schuldenaufstellung<br />
► Budgetplanung und Soll-Ist-Vergleich<br />
(mit Abweichungsanalyse)<br />
►Auftragsbestände<br />
► Einkommenssteuererklärung,<br />
Einkommenssteuerbescheid<br />
ihr Ansprechpartner<br />
<strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong><br />
<strong>06</strong>021 | 5965 –0<br />
k-h-rausch@rausch-steuerberater.de<br />
5
für unternehmer<br />
solar- und Fotovoltaikanlagen:<br />
Kürzung der Förderung – wie geht es weiter?<br />
Gastbeitrag von Joachim Kraus (Kraus Finanz), Alzenau.<br />
Mitte Januar überraschte Umweltminister<br />
Norbert Röttgen die Solarbranche mit einer<br />
Ankündigung, die Einspeisevergütung<br />
für Photovoltaikanlagen außerplanmäßig<br />
um zusätzliche 15 % abzusenken. Die Kürzung<br />
sollte für Anlagen gelten, die nach<br />
dem 31.03.2010 in Betrieb genommen werden.<br />
Bei Investoren begann ein Run auf die<br />
letzten Anlagen, die noch bis 31.03.2010<br />
fertig gestellt werden können. Die Solarbranche<br />
reagierte mit allen verfügbaren<br />
Mitteln – von Arbeitsplatzabbau bis Verfassungsklage<br />
war die Rede.<br />
Am 03.03.2010 beschloss die Bundesregierung<br />
eine Gesetzesvorlage, dass die gesetzlich<br />
festgeschriebene Vergütung für Dachanlagen<br />
zum 1. Juli 2010 um 16 % sinken<br />
soll. Damit erhielten dann Anlagen:<br />
6<br />
Leistung Cent pro eingespeiste<br />
Kilowattstunde<br />
bis 30 Kilowatt 32,88 Cent<br />
bis 100 Kilowatt 31,27 Cent<br />
ab 100 Kilowatt 29,59 Cent<br />
ab einem Megawatt 24,67 Cent<br />
Für Freiflächenanlagen verringert sich der<br />
Tarif um 15 % auf 24,16 Cent. Befinden sich<br />
die Kraftwerke auf Konversionsflächen,<br />
fällt die Vergütung dagegen nur um 11 %<br />
auf 25,3 Cent; befinden sie sich auf Ackerflächen,<br />
erhalten die Betreiber künftig keine<br />
Förderung mehr. Bis Jahresende dürfen<br />
aber noch Projekte auf Äckern abgeschlossen<br />
werden, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan<br />
beschlossen wurde.<br />
Ein Anreizeffekt soll für den Eigenverbrauch<br />
geschaffen werden: Betreiber von<br />
Anlagen bis 800 Kilowatt, die einen Teil<br />
ihres Stroms selbst nutzen, erhalten bis Ende<br />
2011 unter Berücksichtigung des Haushaltsstrompreises<br />
für die selbstverbrauchte Energie<br />
künftig acht Cent pro Kilowattstunde<br />
mehr als für jede eingespeiste Einheit. Erweitert<br />
wird darüber hinaus die Regelung<br />
für die Degression der Einspeisetarife. Bisher<br />
wurde von einer jährlichen Verringerung<br />
um 9 % ausgegangen, die je nach Zubau der<br />
Photovoltaikleistung um einen Prozentpunkt<br />
sinken oder steigen konnte. Ab dem<br />
Jahr 2011 soll die Degression 9 % betragen,<br />
wenn in diesem Jahr zwischen 2.500<br />
und 3.500 MW (Megawatt = 1000 Kilowatt)<br />
neu errichtet werden. Der Prozentsatz<br />
kann sich je nach Zubau beliebig stark nach<br />
oben erhöhen: Wird der Korridor um bis zu<br />
1.000 MW überschritten, fallen die Einspeisetarife<br />
um 11 %, wird er um bis zu 2.000<br />
MW übertroffen, steigt die Degression um<br />
13 %, ... Im Jahr 2012 erhöht sich der Satz<br />
sogar um jeweils drei Prozentpunkte für jedes<br />
begonnene Gigawatt Leistung über der<br />
Korridorobergrenze. Andererseits kann die<br />
Degression auch sinken, wenn in einem Jahr<br />
Preisentwicklung von 20<strong>06</strong>–2009<br />
Seit 2004 sind die Vergütungssätze nach Anlagengröße<br />
gestaffelt. Anlagen bis 30 kWp<br />
installierte Leistung erhalten die Höchstförderung<br />
(aktuell: 39,57 cent / kWh), bei größeren<br />
Anlagen verringert sich der Vergütungssatz.<br />
Die nachfolgende Betrachtung ist<br />
für eine PV-Anlage mit 100 kWp berechnet.<br />
Das entspricht bei einem Schrägdach einer<br />
Dachfläche von ca. 900 m².<br />
Im Jahr 20<strong>06</strong> wurden zwar rund 50 cent / kWh<br />
vergütet, jedoch kosteten die Anlagen ca.<br />
600.000<br />
500.000<br />
400.000<br />
300.000<br />
200.000<br />
100.000<br />
0<br />
480.000<br />
456.800<br />
444.800 439.500 435.400 430.300 427.500<br />
425.400 421.600<br />
weniger als 2.500 Megawatt neu ans Netz gebracht<br />
werden. Als Zielmarke für den künftigen<br />
Ausbau nennt die Bundesregierung<br />
3.000 Megawatt. Es bleibt jedoch abzuwarten,<br />
ob das Gesetz auch durch den Bundesrat<br />
geht, da einigen Ländern, die Modulhersteller<br />
angesiedelt haben, diese Kürzungen<br />
zu weit gehen. In einer Studie des renommierten<br />
Fraunhofer Instituts vom Februar<br />
2010 wird eine Kürzung von 6 % ermittelt,<br />
ohne das den deutschen Modulherstellern<br />
das Wasser abgegraben wird. Es bleibt abzuwarten,<br />
wann und wie hoch die Kürzung<br />
zum Tragen kommt. Positiv ist in diesem<br />
Zusammenhang, dass die von Minister Röttgen<br />
angekündigte, überstürzte Kürzung zum<br />
31.03.10 nicht zum Tragen kommt.<br />
4.800 Euro / kWp. Der Bundesverband Solarwirtschaft<br />
e. V. hat die durchschnittlichen<br />
Anlagenpreise pro Quartal ermittelt. Setzt<br />
man nun die Einspeisevergütung (Annahme:<br />
900 kWp / kWh) ins Verhältnis mit den vom<br />
BSW ermittelten Kaufpreisen erhält man<br />
einen »Einkaufsfaktor« vor Kosten und<br />
Abschreibung.<br />
Wie man der Grafik unschwer entnehmen<br />
kann, lagen die Einkaufsfaktoren in den<br />
Jahren 20<strong>06</strong> bis 2008 zwischen dem 10 und<br />
392.200<br />
362.000<br />
325.300<br />
45.032 42.777 42.777 42.777 42.777 40.639 40.639 40.639 40.639 37.386 37.386 37.386 37.386<br />
Sep <strong>06</strong> Jan 07 Apr 07 Jul 07 Sep 07 Jan 08 Apr 08 Jul 08 Sep 08 Jan 09 Apr 09 Jul 09 Sep 09<br />
313.500<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0
10,5 – fachen der Einspeisevergütung. Auf<br />
Grund des Preisverfalls der Module sank im<br />
letzten Jahr der Einkaufsfaktor im vierten<br />
Quartal 2009 auf das 8,5 – fache ab. Wer<br />
in dieser Phase investiert hat, hat vor Kosten<br />
und Abschreibung eine Anfangsrendite<br />
von knapp 12 %. Solange die Einspeisevergütung<br />
nicht abgesenkt wird, sind ähnliche<br />
Renditen zu erzielen.<br />
Welche Auswirkungen haben die Kürzungen<br />
für investoren?<br />
Nach der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur<br />
vom 19.10.2009 erhalten Anlagenbetreiber,<br />
die aktuell eine 100-KWp-Anlage<br />
in Betrieb nehmen, eine Vergütung von<br />
37,8 cent / KWh bis 31.12.2031. Die Kaufpreise<br />
liegen um 3.000 Euro / kWp, was einen<br />
Einkaufsfaktor von unter dem 9-fachen<br />
entspricht. Unterstellt man nun die<br />
angekündigte Kürzung von 16 %, sinkt die<br />
Einspeisevergütung auf 31,75 cent / kWp<br />
ab. Bei den angenommenen Prämissen<br />
(900 kWp / kWh) ergeben sich dann für eine<br />
100-kWp-Anlage eine Einspeisevergütung<br />
von 28.575 Euro für das erste volle Betriebsjahr.<br />
Um zum 9-fachen einzukaufen, müsste<br />
konkret 2 |10<br />
der Kaufpreis 2.572 Euro / kWp betragen.<br />
Am 01.01.2011 sinkt die Förderung weiter<br />
auf unter 30 cent/kwh, je nach dem Zubau<br />
im laufenden Jahr. Dann dürfte der kWp-<br />
Preis nur noch 2.289 Euro betragen. Dass<br />
der Markt diese Kürzung der Solarförderung<br />
durch günstigere Modulpreise vollständig<br />
kompensieren kann, ist unwahrscheinlich.<br />
Geht man jedoch vom 10-fachen als Einkaufsfaktor<br />
aus, sieht man, dass die Kaufpreise<br />
– auch in den nächsten Jahren – realistisch<br />
sind. Zu diesen Faktoren wurden<br />
in den letzten Jahren PV-Anlagen im großen<br />
Stil von privaten und institutionellen Investoren<br />
gekauft. Außerdem erwarten alle<br />
Branchenteilnehmer die Steigerung Wirkungsgrade<br />
der Module durch technische<br />
Verbesserungen.<br />
Fazit: Allen Unkenrufen zum Trotz: Investitionen<br />
in Photovoltaik-Anlagen werden sich auch – nach<br />
der Kürzung – rentieren. Der langfristig planbare<br />
Cash-flow, die geringe Wartungsanfälligkeit und<br />
die hohen Abschreibungsmöglichkeiten sind Garanten<br />
für eine attraktive Kapitalanlage. Außerdem<br />
haben Investoren das gute Gefühl, etwas<br />
Sinnvolles mit ihrem Kapital zu tun.<br />
Einkaufsfaktor 10<br />
Jahr der Inbetriebnahme Einspeisevergütung Kaufpreis Kaufpreis/kWp<br />
2010 / 16 % 28.575 € 285.750 € 2.858 €<br />
2011 25.434 € 254.340 € 2.543 €<br />
2012 22.635 € 226.350 € 2.264 €<br />
2013 20.151 € 201.510 € 2.015 €<br />
überraschung:<br />
(Quelle: Photon, Stand 21.<strong>06</strong>.2010)<br />
Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am<br />
04.<strong>06</strong>.2010 das Gesetzgebungsverfahren<br />
zur Novelle des EEG vorerst gestoppt und<br />
den Vermittlungsausschuss angerufen. Ob<br />
der die Absenkung der Solarvergütung um<br />
15 beziehungsweise 16% zum 1. Juli aufhalten<br />
kann, ist fraglich.<br />
letzte meldung vom 6.7.2010:<br />
Förderkürzung kommt später<br />
Die Förderung der Solarenergie in Deutschland<br />
wird deutlich gekürzt – allerdings später<br />
und etwas geringer als bislang erwartet.<br />
So einigten sich Bund und Länder darauf,<br />
die Subventionen zwischen 11 % bis 16 % zu<br />
senken.<br />
In vollem Umfang kommt der Schnitt allerdings<br />
erst ab Anfang Oktober diesen Jahres.<br />
Experten erwarten nun einen Boom bei Solaranlagen,<br />
damit Häuslebauer noch in den Genuss<br />
der höheren Förderung kommen.<br />
Anpassung der Fördersätze<br />
für alle steuerpflichtigen<br />
Der zuvor im Vermittlungsausschuss von<br />
Bund und Ländern erzielte Kompromiss sieht<br />
ein Zwei-Stufen-Modell vor. Zunächst soll die<br />
Senkung rückwirkend zum 1. Juli mit 13 %<br />
um 3 % geringer ausfallen als ursprünglich<br />
vom Bundestag beschlossen. Für die verschiedenen<br />
Solarstrom-Arten bedeutet das:<br />
Für Strom aus Solaranlagen auf dem Hausdach<br />
wird die Förderung zunächst um 13 %<br />
gekürzt, für Freiflächenanlagen um zwölf Prozent<br />
und für Anlagen auf Mülldeponien oder<br />
ehemaligen Militäranlagen um acht Prozent.<br />
In einer zweiten Stufe sollen sich die staatlichen<br />
Zuschüsse für Strom aus Anlagen, die<br />
erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb<br />
genommen werden, zusätzlich um jeweils<br />
drei Prozent verkürzen.<br />
Bundestag und Bundesrat müssen den<br />
Kompromiss noch bestätigen. Das soll am<br />
8.7.2010 (Bundestag) und 9.7.2010 (Bundesrat)<br />
passieren. Der Bundesrat hatte vor einigen<br />
Wochen die schwarz-gelbe Solar-Reform<br />
zunächst gestoppt.<br />
Unakzeptable Kapitalrenditen mit<br />
solarstrom<br />
Der Preis für Solaranlagen war zuletzt um<br />
rund 30 % gesunken. Da die staatliche Förderung<br />
viel schwächer zurückging, war der Sonnenstrom<br />
über viele Jahre ein lohnendes Geschäft.<br />
»Einige wenige haben unakzeptable<br />
Kapitalrenditen erzielt, und die große Mehrheit<br />
der Verbraucher musste das über die<br />
Stromrechnung bezahlen«, sagte Bundesminister<br />
Norbert Röttgen (CDU).<br />
Die Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn kritisierte<br />
die Einigung. »Das ist ein Abwürgen<br />
und gefährdet viele Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche.«SPD-Fraktionsgeschäftsführer<br />
Thomas Oppermann sagte, seine Partei<br />
habe eine Reduzierung um nur zwölf Prozent<br />
beantragt. Schwarz-Gelb sei aber nicht an<br />
einem echten Kompromiss interessiert gewesen<br />
und wolle die drastischen Kürzungen nun<br />
lediglich um drei Monate aufschieben. »Dies<br />
ist ein Rückschlag für die deutsche Solarwirtschaft.«<br />
Der FDP-Experte Michael Kauch<br />
sprach dagegen von einem fairen Ergebnis.<br />
Den Solarfirmen werde eine »weichere Landung«<br />
ermöglicht.<br />
7
für alle unternehmen<br />
Hotelübernachtungen: mehr Ballaststoffe zum Frühstück<br />
Was möchten Sie zuerst hören: die guten<br />
oder die schlechten Nachrichten?<br />
Beginnen wir mit den guten:<br />
Mit Wirkung ab 01.01.2010 hat der Gesetzgeber<br />
den USt-Satz für die kurzfristige Beherbergung<br />
auf 7 % ermäßigt. Dies gilt für<br />
alle kurzfristigen Übernachtungsleistungen<br />
von bis zu sechs Monaten in Hotels, Pensionen,<br />
Gasthöfen, Ferienwohnungen und<br />
Fremdenzimmern sowie möblierten Appar-<br />
tements.<br />
Neben dem reinen Übernachtungsangebot<br />
gilt der ermäßigte Steuersatz auch für übliche<br />
Nebenleistungen.<br />
Und jetzt die schlechte Nachricht:<br />
Das gilt nicht für sonstige Angebote des Hoteliers<br />
wie z.B. die Ausgabe von Frühstück<br />
und anderen Mahlzeiten oder die Gebühren<br />
für Telefon oder den Pkw-Parkplatz.<br />
Es gilt ein Aufteilungsgebot. Das bedeutet,<br />
die dem Regelsteuersatz unterliegenden<br />
Leistungen sind gesondert in der Rechnung<br />
auszuweisen. Es ist zulässig diesen in einem<br />
Sammelposten zusammenzufassen und als<br />
»Business-Package, Service-Pauschale«, o.ä.<br />
zu bezeichnen. Dabei kann die Servicepauschale<br />
mit 20 % des Pauschalpreises angesetzt<br />
werden.<br />
Doch wie muss das nun in der Praxis aus-<br />
sehen, damit das lohnsteuerlich korrekt<br />
ist? Hierzu existieren drei Lösungsmög-<br />
lichkeiten:<br />
8<br />
1. Die »Business-Pauschale-lösung«<br />
Weist das Hotel in der Rechnung einen<br />
Sammelposten aus, sind 4,80 Euro aus diesem<br />
Sammelposten als Frühstück herauszurechnen.<br />
Der verbleibende Teil ist als Reisenebenkosten<br />
zu behandeln, wenn kein<br />
Anlass für die Vermutung besteht, dass in<br />
dem Sammelposten etwaige private Nebenleistungen<br />
enthalten sind (Pay-TV, Private<br />
Telefonate, Massagen,o.ä.). In der Rechnung<br />
sollte die Bezeichnung »Frühstück«<br />
also möglichst nicht erscheinen.<br />
2. Die »sachbezugslösung«<br />
Wird das Frühstück (und die Übernachtung)<br />
durch den Arbeitgeber gestellt, so wird für<br />
das Frühstück nur der Sachbezugswert von<br />
1,57 Euro (= Wert 2010) als geldwerter Vorteil<br />
versteuert. Die gesamten Hotelkosten<br />
werden dann vom Arbeitgeber übernommen.<br />
Der Arbeitgeber darf daneben die vollen<br />
Verpflegungspauschalen steuerfrei erstatten.<br />
Voraussetzung hierfür ist:<br />
► Auswärtstätigkeit ist im Interesse des<br />
Arbeitgebers<br />
► Rechnung ist auf den Arbeitgeber aus-<br />
gestellt<br />
► Arbeitgeber bucht die Übernachtung und<br />
hat eine entsprechende Buchungsbestätigung<br />
vom Hotel. (Möglich ist auch eine<br />
Buchung durch den Arbeitnehmer, wenn<br />
dies in einer Dienstanweisung, im Arbeitsvertrag<br />
oder in einer Betriebsvereinbarung<br />
geregelt ist, oder die planmäßige<br />
Buchung durch den Arbeitgeber ausnahmsweise<br />
nicht möglich war).<br />
Liegt nach diesen Grundsätzen eine arbeitgeberveranlasste<br />
Frühstücksgestellung vor,<br />
kommt es nicht mehr darauf an, wie die<br />
Rechnung aussieht. Hier ist es also unschädlich,<br />
wenn das Frühstück (z.B. mit 15 Euro)<br />
als solches ausgewiesen ist.<br />
3. Die »Weiter-wie-bisher-lösung«<br />
Das Hotel weist wie bisher einen Gesamtbetrag<br />
für Übernachtung und Frühstück aus. Für<br />
das Frühstück werden dann 20 % der Verpflegungspauschale<br />
für eine 24-stündige Abwesenheit<br />
(in Inlandsfällen: 20 % von 24 Euro =<br />
4,80 Euro) aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet.<br />
Der Rest kann vom Arbeitgeber<br />
steuerfrei erstattet oder vom Arbeitnehmer<br />
als Werbungskosten abgezogen werden.<br />
Bei Übernachtungen von Unternehmern<br />
ist allerdings die Sachbezugslösung nicht<br />
anwendbar.<br />
Weitere Informationen unter<br />
www.steuerausblick.de
Die neuesten Entwicklungen bei Autokauf, Privatnutzung und Fahrtenbuch:<br />
steuer-1x1 zum betrieblichen Fuhrpark<br />
konkret 2 |10<br />
für unternehmer und arbeitnehmer<br />
Das Thema Betriebs-Pkw ist und beibt bei Betriebs-, Lohn- und Umsatzsteuerprüfungen Reiz- und Streitthema Nummer eins. Kein Wunder,<br />
schließlich hat beinahe jeder Handwerksbetrieb seinen betrieblichen Fuhrpark. Im Folgenden stellen wir Ihnen die neuesten und interessantesten<br />
steuerlichen Entwicklungen rund um das Thema »betrieblicher Fuhrpark und Finanzamt« vor:<br />
Autokauf: Betrieblich oder privat?<br />
Können Sie dem Finanzamt beim besten<br />
Willen nicht nachweisen, dass Sie Ihren betrieblichen<br />
Pkw zu mehr als 50 % für betriebliche<br />
Zwecke nutzen, scheidet die<br />
1 %-Regelung für die zu versteuernde Privatnutzung<br />
aus.<br />
Folge: Das Finanzamt schätzt die Privatnutzung<br />
und übrig bleiben kaum absetzbare<br />
Pkw-Kosten.<br />
Tipp: Aus diesem Grund kann es sinnvoll<br />
sein, den Pkw im Privatvermögen zu halten.<br />
Sie sparen sich hier das Führen eines Fahrtenbuchs,<br />
Diskussionen mit dem Finanzamt<br />
und müssen Ihrem Gewinn weder einen<br />
Privatnutzungsanteil hinzurechnen noch Betriebsausgaben<br />
buchen. Und dennoch gibt es<br />
auf Antrag Geld zurück. Sie können den Pkw<br />
nämlich Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen<br />
zuordnen. Das funktioniert,<br />
sobald Sie eine mindestens zehnprozentige<br />
unternehmerische Nutzung nachweisen können.<br />
In diesem Fall gibt es die Umsatzsteuer<br />
aus dem Kaufpreis vom Finanzamt zurück<br />
und Sie müssen jeden Monat nur für die Umsatzsteuer<br />
einen Privatanteil versteuern und<br />
dafür Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.<br />
Beispiel: Sie kaufen sich einen Nissan X-Tran<br />
für 27.000 Euro zzgl. 5.130 Euro Umsatzsteuer.<br />
Sie ordnen diesen Pkw nicht ihrem Betriebsvermögen,<br />
sondern nur Ihrem Unternehmensvermögen<br />
zu.<br />
Folge: Sie bekommen die 5.130 Euro als<br />
Vorsteuer erstattet. Dafür müssen Sie jeden<br />
Monat Umsatzsteuer ans Finanzamt in Höhe<br />
von 49 Euro überweisen (32.130 Euro ×<br />
1 % = 321 Euro, davon 80 % = 257 Euro, davon<br />
19 %).<br />
Fazit: Das Fahrzeug nur dem Unternehmensvermögen<br />
zuzurechnen ist also ein echter<br />
Finanzierungskick.<br />
Privatnutzung: Eiserne Disziplin ist gefragt<br />
Haben Sie mehrere Fahrzeuge in Ihrem<br />
Fuhrpark, darf das Finanzamt mit Rückendeckung<br />
des Bundesfinanzhofs für jedes<br />
einzelne Fahrzeug eine Privatnutzung durch<br />
Sie oder Ihre Familienangehörigen unterstellen.<br />
Das kann ziemlich teuer werden.<br />
Tipp: Da das Argument, dass Sie im Privatvermögen<br />
ebenfalls Fahrzeuge besitzen,<br />
nicht mehr zieht, sollten Sie bei mehreren<br />
Fahrzeugen im Betrieb unbedingt Fahrtenbücher<br />
führen. Nur so können Sie das Finanzamt<br />
letztendlich davon überzeugen,<br />
dass Sie nicht jedes Fahrzeug privat nutzen.<br />
Apropos Fahrtenbuch:<br />
Das sind die stolperfallen<br />
Doch die Aufzeichnungen über ein Fahrtenbuch<br />
sind leider kein Garant dafür, dass das<br />
Finanzamt Ihren Gewinn wegen der Privatnutzung<br />
mehrerer Fahrzeuge nicht erhöht. Insbesondere<br />
bei elektronischen Fahrtenbüchern<br />
kommt es bei Prüfungen des Finanzamts immer<br />
wieder zu bösen Überraschungen. Hintergrund:<br />
Die Aufzeichnungen dürfen nachträglich<br />
nicht mehr änderbar sein.<br />
Tipp: Geben Sie sich noch so viel Mühe und<br />
zeichnen Ihre Fahrten über eine Excel-Datei<br />
fein säuberlich auf, wird das Finanzamt diese<br />
Aufzeichnungen nicht akzeptieren. Denn<br />
bei Excel sind nachträgliche Änderungen<br />
(0-Ton Finanzamt: »Manipulationen«) nicht<br />
ausgeschlossen. Dasselbe gilt für installierte<br />
Fahrtenschreiber, bei denen Sie zumindest<br />
den Grund für die Fahrt und den Namen des<br />
besuchten Kunden eintragen können. Denn<br />
diese manuellen Eingaben sind häufig auch<br />
nach Herunterladen der Dateien auf den<br />
Computer noch änderbar.<br />
Folge: Das Fahrtenbuch ist steuerlich unwirksam<br />
(FA Münster, Urteil v. 04.02.2010,<br />
Az. 5 K 5046/07).<br />
Privatnutzung von Werkstatt- bzw.<br />
Kastenwagen – nein danke<br />
Nicht alle Fahrzeuge des Fuhrparks eignen<br />
sich zur Privatnutzung. Das musste bereits<br />
2008 der Bundesfinanzhof zugeben (Urteil<br />
v 18.12.2008, Az. VI R 34/07). Bei einem<br />
Fahrzeug, das im hinteren Bereich verblechte<br />
Fenster und statt Rücksitzen eingebaute<br />
Material- und Werkzeugschränke hat, ist die<br />
Privatnutzung ausgeschlossen. Ein Privatanteil<br />
ist für solche Fahrzeuge nicht anzusetzen,<br />
selbst wenn kein Fahrtenbuch geführt<br />
wurde.<br />
Tipp: Um auf der sicheren Seite zu sein,<br />
sollten Fotos von dem Fahrzeug gemacht<br />
werden. Denn bei Jahre später stattfindenden<br />
Prüfungen des Finanzamts kann es schon<br />
einmal vorkommen, dass die fraglichen<br />
Fahrzeuge sich nicht mehr im Fuhrpark befinden<br />
(verkauft, verschrottet, gestohlen). In<br />
diesem Fall dürfte ohne Beweisfotos die Besteuerung<br />
des Privatnutzungsanteils nicht<br />
verhindert werden können.<br />
9
allgemein | personal<br />
schlagen sie den stress mit ihren eigenen Waffen<br />
Stresssymptome wie Müdigkeit, Schlafprobleme<br />
oder Nervosität sind ein natürliches<br />
Alarmsystem, wenn die innere Balance aus<br />
dem Gleichgewicht gerät.<br />
Das persönliche Alarmsystem<br />
Was aber ist das persönliche Alarmsystem<br />
und wann genau schlägt es an? Aus der Persönlichkeitstypenforschung<br />
weiß man, dass<br />
jeder Mensch sich im Laufe des Lebens seine<br />
individuellen (Über-)Lebensstrategie aneignet.<br />
In diese Strategien fließen persönliche<br />
Kompetenzen ein, die sich im Wesentlichen<br />
aus 3 Basisfähigkeiten zusammensetzen:<br />
DENKEN – FÜHLEN – HANDELN. Man<br />
ist aber nur in einem dieser Bereiche ein<br />
Spezialist. Solange man aus seinem Spezialgebiet<br />
heraus agieren kann, fühlt man sich<br />
wohl, sicher und ist zuversichtlich. Wird<br />
man aber durch äußere Umstände gezwungen<br />
in einen anderen Bereiche zu gehen,<br />
schlägt das Alarmsystem.<br />
Folgende Beispiele sollen das verdeut-<br />
lichen:<br />
► Jemand, der sich aufs DENKEN spezialisiert<br />
hat ist zufrieden, wenn er z. B.<br />
Probleme analysieren, Lösungen entwickeln<br />
und Ratschläge geben kann und diese<br />
auch umgesetzt werden. Er kommt in<br />
Stress, wenn seine Ideen abgelehnt, igno-<br />
Die Falle beim sommerfest<br />
Veranstalten auch Sie mit Ihren Mitarbeitern ein Sommerfest? Oder unternehmen Sie einen Betriebsausflug? Alles schon organisiert?<br />
Gut! Aber haben Sie auch an die steuerliche Seite gedacht?<br />
Das Finanzamt hat eine ganze Reihe von<br />
teuren Steuerfallen rund um solche betrieblichen<br />
Veranstaltungen ausgelegt. Schnell<br />
kann es passieren, dass Sie von den Kosten<br />
Ihres Sommerfestes keinen Cent absetzen<br />
können. Das passiert immer dann, wenn<br />
Ihr Fest den Rahmen des »Üblichen« überschreitet.<br />
Das kann den Teilnehmerkreis betreffen,<br />
die Kosten, die Anzahl der Feiern<br />
und die Dauer.<br />
Checken Sie deshalb jetzt mit diesen Tipps, ob<br />
bei Ihrem Fest 2010 steuerlich alles richtig läuft:<br />
10<br />
riert oder sogar kritisiert werden. Eigenständiges<br />
Handeln wird als gefährlich<br />
und bedrohlich empfunden.<br />
► Ein Mensch, der im FÜHLEN zu Hause<br />
ist, legt sehr viel Wert auf gute Beziehungen.<br />
Die »Chemie« untereinander<br />
muss stimmen und er muss sich in seiner<br />
Umgebung einfach wohlfühlen. Stress<br />
tritt auf, wenn es Streit und Konflikte<br />
gibt, weil sie die Beziehung gefährden.<br />
Er erkennt oft nicht die sachliche Ebene<br />
des Themas.<br />
► Der Spezialist im HANDELN kommt immer<br />
dann auf Touren, wenn er seine Energien<br />
sofort in die Praxis umsetzen kann.<br />
Er mag es gar nicht, wenn er in der Umsetzung<br />
ausgebremst und eingeschränkt<br />
wird. Er fühlt sich blockiert.<br />
Aktive stressbewältigung<br />
Stressempfindung und –wahrnehmung hat<br />
daher immer mit der Persönlichkeit und den<br />
eigenen (Über-)Lebensstrategien zu tun.<br />
Aktive Stressbewältigung heißt, sich auch<br />
auf die anderen Lebensbereiche einzulassen<br />
und sich dadurch in der Persönlichkeit<br />
weiterzuentwickeln.<br />
Wie kommt man aus seiner stressfalle raus?<br />
Wichtig ist zunächst sich selbst wahrzunehmen<br />
und sein persönliches Verhaltensmuster<br />
steuerfalle 1: Teilnehmerkreis<br />
Wichtig ist, dass Ihr Sommerfest jedem<br />
Mitarbeiter offensteht. Die Teilnahme an<br />
der Veranstaltung darf kein Privileg für bestimmte<br />
Mitarbeiter sein. Das heißt:<br />
► Sommerfest für alle Mitarbeiter<br />
= kein Privileg<br />
= Steuer- und Abgabenfreiheit<br />
► Fest für die besten Mitarbeiter als Dank<br />
für herausragende Leistung<br />
= Privileg<br />
= Steuer- und Abgabenpflicht<br />
zu erkennen. Leidet man vorwiegend emotional<br />
unter der Stresssituation? Hängt man<br />
im Grübeln fest und findet keine passende<br />
Lösung oder werden eigene Erwartungen,<br />
die man an sich und andere stellt nicht erfüllt?<br />
Wer ehrlich zu sich selbst ist, kann erfolgsversprechende<br />
Lösungen entwickeln.<br />
Tip 1 stresssituation analysieren<br />
Was ist das Beziehungs- und was ist das Sachthema<br />
der Stresssituation? Z. B. Mein Chef / Vorgesetzter<br />
ist im Moment beruflich stark eingespannt.<br />
Seine schlechte Laune hat nichts mit mir<br />
als Person oder mit meiner Leistung zu tun.<br />
Tip 2 Auf ein Ziel konzentrieren<br />
Rauben Ihnen tausend Gedanken mal wieder den<br />
Schlaf? Werden Pläne geschmiedet und nichts<br />
davon umgesetzt? Konzentrieren Sie sich auf ein<br />
Ziel. Setzen Sie es konsequent in der Praxis um.<br />
Nehmen Sie allen Mut zusammen sich offen und<br />
wertfrei dem Ergebnis zu stellen.<br />
Tip 3 Prioritäten setzen<br />
Mal wieder zu viel aufgehalst und übersehen,<br />
dass der Tag nur 24 h hat? Sie wissen nicht<br />
wann Sie alles erledigen sollen? Zeit für eine<br />
Bestandsaufnahme. Was können Sie wie und<br />
in welcher Zeit schaffen? Setzen Sie Prioritäten<br />
und spüren dabei in sich hinein. Was tut Ihnen<br />
gut und was nicht?<br />
Tipp: Ist z. B. Ihr Ehepartner Ihr einziger Angestellter,<br />
dürfen Sie auch zu zweit feiern.<br />
steuerfalle 2: Zahl ihrer jährlichen<br />
veranstaltungen<br />
Sie dürfen nicht mehr als 2 Betriebsveranstaltungen<br />
pro Jahr durchführen – eine 3.<br />
Veranstaltung für Ihre Mitarbeiter gilt als<br />
»unüblich« –; auf den Kosten dafür würden<br />
Sie sitzenbleiben. Das heißt:<br />
► Nur sommerlicher Betriebsausflug und<br />
eine Weihnachtsfeier für alle Mitarbeiter
= alle Veranstaltungen steuer- und<br />
abgabenfrei<br />
► Weihnachtsfeier, Sommerfest und Betriebsausflug<br />
für alle Mitarbeiter<br />
= für eine der Feiern werden Steuern und<br />
Sozialabgaben fällig<br />
Ausnahme: Sie veranstalten ein Sommerfest<br />
für Abteilung A und eins für Abteilung B sowie<br />
eine Weihnachtsfeier für alle. In solchen Fällen<br />
sind alle Veranstaltungen abgabenfrei.<br />
steuerfalle 3: Kosten pro mitarbeiter<br />
Ihre Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung<br />
dürfen insgesamt nicht mehr als<br />
110 Euro brutto pro Mitarbeiter betragen.<br />
Nur dann bleiben die Leistungen lohnsteuer-<br />
und sozialversicherungsfrei (R 72<br />
Präsentation der neuen<br />
Kanzleibroschüre<br />
Am 22. April 2010 war es soweit. Nach<br />
sechsmonatiger Vorbereitung konnte <strong>Karl</strong>-<br />
<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong> den mitwirkenden Personen<br />
bei der Erstellung der Kanzleibroschüre ein<br />
druckfrisches Exemplar präsentieren. Für<br />
die Konzeption und Texte war Frau Reglindis<br />
Pfeiffer, M.A., für die Gestaltung und<br />
Fotografien war Frau Dipl.-Designerin Julia<br />
Kahl und für den Druck die Firma Dinnes<br />
& Fischer GmbH aus Maintal verantwortlich.<br />
Den langjährigen Mandanten, die in<br />
der Kanzleibroschüre ihr Unternehmen vorgestellt<br />
haben, wurde ein herzliches Dankeschön<br />
ausgesprochen.<br />
Mit der neuen Kanzleibroschüre geben wir<br />
nicht nur einen Einblick in unsere Dienstleistungen,<br />
sondern wir wollen auch veranschaulichen,<br />
was uns bei der Zusammenarbeit<br />
mit unseren Mandanten wichtig ist. Ein<br />
wenig Stolz sind wir schon darauf, dass sich<br />
der Name »<strong>Rausch</strong>« in den vergangenen 30<br />
Jahren einen guten Namen in der Region<br />
geschaffen hat. Aber auch in der Zukunft<br />
wollen wir uns nicht ausruhen, sondern mit<br />
Professionalität und Engagement unsere Tätigkeit<br />
mit Erfolg weiterführen. Geschäftsführer<br />
Herr Achim Albert und Kollege<br />
Steuerberater Kai Berninger schließen sich<br />
dieser Aussage an.<br />
konkret 2 |10<br />
Abs. 4 Lohnsteuerrichtlinien –LStR).<br />
vorsicht! Überschreiten Sie diesen Betrag, handelt<br />
es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Und<br />
das gilt dann nicht nur für den über 110 Euro hinausgehenden<br />
Teil, sondern für den gesamten Betrag.<br />
Dann bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, die<br />
Lohnsteuer pauschal mit 25 % abzuführen, damit<br />
Ihre Zuwendung im Zusammenhang mit der Veranstaltung<br />
wenigstens sozialversicherungsfrei bleibt<br />
steuerfalle 4: Die Angehörigen<br />
Oft ist es üblich, dass auch die Lebenspartner<br />
oder Kinder der Mitarbeiter an der betrieblichen<br />
Feier teilnehmen. Hier lauert<br />
eine weitere Falle: Die 110-Euro-Grenze gilt<br />
nicht pro Teilnehmer Ihrer Veranstaltung,<br />
sondern pro teilnehmendem Mitarbeiter!<br />
Eine RAUsCH-ende<br />
Hochzeit<br />
personal| intern<br />
Beispiel: Sie veranstalten eine sommerliche<br />
Grillparty zur WM für Ihre 5 Mitarbeiter, die<br />
jeweils ihren Lebenspartner mitbringen –<br />
also für insgesamt 10 Teilnehmer. Die Gesamtkosten<br />
belaufen sich auf 700 Euro –<br />
macht pro Teilnehmer 70 Euro. Aber Vorsicht:<br />
Die Gesamtkosten dürfen nur pro<br />
teilnehmendem Mitarbeiter gerechnet werden.<br />
Das ergibt bei 5 Mitarbeitern jeweils<br />
140 Euro. Die Grenze ist überschritten –<br />
Steuern und Sozialabgaben werden fällig.<br />
Tipp: Wenn Sie etwas Besonderes bieten wollen<br />
und die 110-Euro-Grenze überschreiten, vereinbaren<br />
Sie mit Ihren Mitarbeitern, dass diese<br />
sich mit einem Eigenanteil an den Kosten beteiligen,<br />
um Ihren Arbeitgeberanteil so auf 110 Euro<br />
pro Mitarbeiter zu drücken. Voraussetzung: Das<br />
muss bereits vor der Veranstaltung vereinbart<br />
Am 19.<strong>06</strong>.2010 war es soweit, unsere Mitarbeiterin<br />
Verena Schüßler hat sich getraut<br />
und sagte JA zu ihrem Benno. Sie trägt nun<br />
den Familiennamen Bischoff. Frau Bischoff<br />
gehört seit 2005 zu unserem Team. Zu ihren<br />
Tätigkeiten gehören unter anderem die<br />
Bearbeitung von Buchhaltungen, Löhnen<br />
und die Erstellung von Jahresabschlüssen<br />
und Steuererklärungen. Wir wünschen den<br />
frisch Vermählten alles Liebe und einen guten<br />
Start ins Eheleben!<br />
11
zum schmunzeln | leistungsangebot<br />
• Erstellung von Jahresabschlüssen und<br />
steuererklärungen<br />
• vertretung gegenüber Finanzämtern,<br />
Behörden, sozialversicherungsträgern,<br />
Gemeinden<br />
• vertretung bei Betriebsprüfungen und<br />
sozialversicherungsprüfungen<br />
• Abschlussprüfung für<br />
Kapitalgesellschaften<br />
• Gestaltungsberatung / steuerplanung<br />
• internationales steuerrecht<br />
• Beratung bei Betriebsübergaben,<br />
Nachfolgeberatung<br />
• Finanzbuchhaltung sowie lohn-<br />
und Gehaltsabrechnungen<br />
• Gestaltung von Umwandlungen<br />
• Beratungen bei Unternehmensnachfolge,<br />
Erbschaft und schenkung<br />
• Gründung von Gesellschaften wie GmbH,<br />
GbR, oHG, KG, AG, stille Gesellschaft<br />
• Beratung und mitwirkung bei<br />
vertragserrichtung<br />
• Beratung bei letztwilliger<br />
verfügung/Testament<br />
• Private vermögensvorsorge<br />
• Treuhandtätigkeit<br />
12<br />
► Der Bundeskanzler<br />
Er überblickt alle deutschen Gesetze, kann<br />
mühelos sämtliche veröffentlichte deutsche<br />
Gesetzesliteratur auf Händen tragen und<br />
regelt mit GOTT die neuen Gesetze.<br />
► Der Bundesfinanzminister<br />
Er überblickt grob die Steuergesetze, kann<br />
sämtliche veröffentlichte Gesetzesliteratur<br />
lesen und redet manchmal mit GOTT.<br />
► Der Landesfinanzminister<br />
Er macht große Sprüche, meint die kompletten<br />
Steuergesetze zu kennen und<br />
UNsER lEisTUNGsANGEBoT<br />
steuerberatung Unternehmensberatung<br />
Rechtsberatung<br />
»Gott steht ihnen bei«<br />
kann seine eigene Steuererklärung nicht<br />
erstellen und wird ab und zu von GOTT<br />
angesprochen.<br />
► Der Vorstand der Oberfinanzdirektion<br />
Kennt den Unterschied zwischen Bundessteuerblatt<br />
Teil I und II. Kann es sich<br />
nicht verkneifen, schlaue Anweisungen<br />
zu schreiben, führt Selbstgespräche und<br />
denkt an GOTT.<br />
► Der vorstand des Finanzamts<br />
Er ist außerhalb des Amtes kaum sicher<br />
und hat eine Steuererklärung von der<br />
• Beratung über Basel ll / Rating<br />
• Beratung zur optimalen Rechtsform<br />
• Unternehmensberatung und<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
• Finanzierungsvergleiche, leasing / Kredit<br />
• Erstellung von Finanzierungskonzepten /<br />
Bankgespräche<br />
• Beratung bei Unternehmensgründung<br />
• Beratung bei Unternehmensveräußerung<br />
und –kauf<br />
• Externer und interner Betriebsvergleich<br />
• Planung und Budgetierung<br />
• Controlling / soll-ist-vergleich<br />
• Einrichtung einer Kostenrechnung<br />
• Ablauforganisation im Rechnungswesen<br />
Wirtschaftsmediation<br />
(Durch <strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong>) mehr informationen<br />
unter www.rausch-steuerberater.de<br />
Weitere Tätigkeit als<br />
Treuhänder, vermögens-, Grundstücks-,<br />
Hausverwalter, Beirat, Aufsichtsrat, Testa-<br />
mentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund,<br />
Betreuer, insolvenzverwalter, liquidator,<br />
schiedsrichter, sachverständiger,<br />
Gutachter<br />
Ferne gesehen. Kann kaum schreiben und<br />
spricht nur auf Anweisung.<br />
► Der steuerberater<br />
Kennt die Gesetze schon, bevor sie im<br />
Bundestag beschlossen sind. Neben<br />
Unternehmensberatung, Vermögensplanung,<br />
Controlling, Rating, Kanzleiorganisation<br />
kann er eine Unmenge von Belegen<br />
durch seinen Blick in Bilanzen und Steuererklärungen<br />
verwandeln und ... ist GOTT<br />
sei Dank Ihr Steuerberater.<br />
Wirtschaftsprüfung<br />
(durch die <strong>Rausch</strong> & Albert GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)<br />
• Abschlussprüfung für<br />
Kapitalgesellschaften<br />
• Pflicht-, Sonder- und freiwillige Prüfung<br />
sowie Prüfung nach der maBv<br />
• Unternehmensbewertung, Gutachten und<br />
Treuhandtätigkeit<br />
imPREssUm<br />
Herausgeber & Redaktion:<br />
<strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong> + Kollegen steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
siemensstraße 23 | 63768 Hösbach<br />
Tel.: <strong>06</strong>021/5965-0 | Fax: <strong>06</strong>021/5965-30<br />
info@rausch-steuerberater.de<br />
www.rausch-steuerberater.de<br />
Geschäftsführer:<br />
<strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong>, Achim Albert<br />
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8915<br />
Gestaltung:<br />
Dipl.-Designerin Julia Kahl,<br />
info@julia-kahl.com<br />
Fotoquellen:<br />
steuerberatungsgesellschaft <strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong> + Kollegen,<br />
Julia Kahl, Fotolia.de: Titel, s.7 / © simon Kraus, s.3/ © khz, s.4 /<br />
© martin Duriska, s.5 / © wrangler, s.8 o. / © Elenathewise, s.8 u. /<br />
© Klaus Eppele, S.9 / © frogfisch<br />
Auflage & Erscheinungsweise:<br />
1000 stück, 3 mal jährlich<br />
konkret ist eine informationsbroschüre ausschließlich für unsere<br />
mandanten und Geschäftspartner. Die fachlichen informationen<br />
sind der verständlichkeit halber kurz gehalten und können eine<br />
individuelle Beratung nicht ersetzen.