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www.rausch-steuerberater.de | ausgabe 2/10<br />

Ihr Erfolg<br />

ist unser Ziel!<br />

Topthema:<br />

solar- und<br />

Fotovoltaikanlagen<br />

► (BERUFs-)BEKlEiDUNG<br />

► DiE ABGElTUNGsTEUER<br />

► EHEvERTRAG<br />

► DAs KREDiTGEsPRäCH – TEil 3<br />

► HoTElüBERNACHTUNGEN<br />

► sTEUER-1x1<br />

► sCHlAGEN siE DEN sTREss<br />

miT iHREN EiGENEN WAFFEN<br />

► DiE FAllE BEim sommERFEsT<br />

► iNTERN<br />

3<br />

3<br />

4<br />

5<br />

8<br />

9<br />

10<br />

10<br />

11<br />

konkret<br />

AUF DEN PUNKT GEBRACHT!<br />

KARl-HEiNZ RAUsCH + KollEGEN | steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

RAUsCH & AlBERT GmbH | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

6<br />

Die sonne schickt<br />

uns keine Rechnung<br />

Franz Alt, 2009<br />

KANZlEi RAUsCH


vorwort<br />

Liebe Mandanten und Geschäftsfreunde,<br />

Die Inflationsangst ist derzeit das zentrale Thema in den Finanzmedien und bei Kapitalanlegern. Zunächst<br />

einmal ist die Angst vor (Hyper-)Inflation verständlich und berechtigt: Es geht ja um unser Geld, unsere<br />

Ersparnisse. Die Notenbanken weltweit haben die Märkte nun einmal zur Stabilisierung der Weltwirtschaft<br />

mit Liquidität, mit extrem viel Liquidität geflutet - und nach Lehrmeinungen führt die gestiegene<br />

Geldmenge zu Inflation, zu extrem hoher Inflation. Aber Vorsicht. Die Dinge sind, wie so oft, komplexer<br />

und damit differenzierter zu betrachten. Es gibt gewichtige Gründe, warum die aktuelle Geldflutung nicht<br />

zwangsläufig und vor allem nicht sofort die Inflationsspirale in Gang setzen muss:<br />

Entschuldung durch Inflation: Ein mögliches Argument für hohe Inflationsraten ist, dass sich die staatlichen<br />

Schuldner weltweit durch galoppierende Inflation am einfachsten ihrer wachsenden Schuldenberge<br />

entledigen können. Die Schulden werden real entwertet. Gutes Geld wird mit schlechtem Geld zurückgezahlt.<br />

Nur: Bekanntlich (»Schuldenspirale«!) benötigen Staaten immer wieder neues Geld, um ihre alten<br />

Schulden zu begleichen. Der Preis wären somit extrem höhere Zinskosten bei der Ausgabe neuer<br />

Staatsanleihen. Ergo: Die weltweite Staatsverschuldung lässt sich allein durch Inflation eben nicht so einfach<br />

weginflationieren. Zuvor gibt es natürlich noch die Möglichkeit, »Zwangsanleihen« (sogar mit niedrigerem<br />

Zinscoupon) herauszugeben.<br />

Flutung der realen Wirtschaft?: Ferner wird übersehen, dass die »Geldflutung« in der realen Wirtschaft,<br />

geschweige denn beim Verbraucher, gar nicht angekommen ist. Die vielfach gestellte Frage »wie kriegen<br />

wir die Zahnpasta zurück in die Tube?« stellt sich bislang gar nicht. Das Geld zirkuliert im Bankensystem<br />

und eben nicht in der »realen Wirtschaft«. Unternehmer und Verbraucher, die mit den Banken Kreditverhandlungen<br />

führen, können davon ein Lied singen.<br />

Aus allem folgt: Das Problem (schleichender) Inflation wird man sorgfältig im Auge behalten müssen.<br />

Vieles spricht jedoch dafür, dass die klassische Inflation (steigende Verbraucherpreise) nicht das Problem<br />

der nächsten Jahre sein wird. Nochmals: Das eigentliche Problem ist die weltweite Staatsverschuldung.<br />

Eine Möglichkeit ist, dass die Staaten versuchen, die wachsenden Schuldenberge »wegzuinflationieren«.<br />

Die Versuchung ist groß, aber langfristig ist das keine Lösung (siehe oben).<br />

Der aktuelle Trend läuft anders: Die weltweiten Schuldenexzesse sind schon lange unbezahlbar. Ob nun<br />

China die Schulden der USA stützt, Deutschland und die EU die Schulden von Griechenland, Spanien<br />

etc., in der Sache geht es nur um eins: Pleiten werden verhindert/verzögert, indem alte Schulden mit dem<br />

Geld aus neuen Schulden beglichen werden. Diese Spirale lässt sich nicht mehr zurückdrehen. Die Schuldenexzesse<br />

sind definitiv nur über einen Schuldenschnitt (ob das nun Währungsreform, »Hair-Cut«, teilweiser<br />

Forderungsverzicht oder was auch immer genannt wird) zu lösen. Und das hat gravierende Auswirkungen<br />

für Ihre aktuelle Kapitalanlage. Natürlich, ergibt sich daraus zunächst einmal ganz generell der<br />

Trend zur Anlage in sachwerten.<br />

Aber vorsicht: Die Anlage in »Rohstoffen« gehört nur bedingt dazu. Gold ist kein Inflationsschutz, sondern<br />

eher als Versicherung gegen Worst-Case-Szenarien zu betrachten. Gleiches gilt für Immobilien und<br />

natürlich auch für die grundsätzlich sinnvolle Anlage in Aktien. Der oberste Grundsatz für alles muss lauten:<br />

Diversifikation - oder anders und besser ausgedrückt: Klumpenrisiken vermeiden.<br />

Mit den besten Wünschen, Ihr<br />

2<br />

<strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong><br />

mit dem gesamten Team<br />

Deflation, inflation, schuldenschnitt?<br />

Achim Albert<br />

Wir sind Mitglied von delfi-net,<br />

dem Netzwerk zukunftsorientierter<br />

steuerberater.<br />

Steuerberatungskanzleien bei delfi-net<br />

► sind konsequent kundenorientiert,<br />

► haben einen hohen Qualitätsanspruch,<br />

► arbeiten intensiv an der ständigen<br />

Verbesserung ihrer Praxis,<br />

► schätzen den offenen Austausch<br />

mit Kollegen und sind bereit,<br />

kontinuierlich dazu zu lernen,<br />

► zeichnen sich durch Offenheit, Fairness<br />

und Achtung gegenüber Geschäftspartnern<br />

und Mitarbeitern aus.<br />

Rund 50 kanzleien haben sich bundesweit<br />

in diesem Netzwerk zusammengeschlossen,<br />

um Erfahrungen auszutauschen und<br />

Kompetenzen für die Mandanten zu bündeln.<br />

Unsere Kanzlei ist zertifiziert<br />

nach DiN EN iso 9001:2008 und mit<br />

dem Qualitätssiegel des deutschen<br />

steuerberaterverbandes (Dstv)<br />

ausgezeichnet.


(Berufs-)Bekleidung:<br />

Werbungskosten oder Privatvergnügen?<br />

konkret 2 |10<br />

für alle steuerpflichtigen<br />

Grundsätzlich gehören Aufwendungen für die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung der Kleidung zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen<br />

(§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG). Da sich der Große Senat des BFH (21.9.09, GrS 1/<strong>06</strong>) gegen eine Aufteilung ausgesprochen hat, steht weiterhin<br />

die Abgrenzung zwischen bürgerlicher Kleidung und Berufsbekleidung im Fokus.<br />

1. Aufteilungsverbot bei<br />

bürgerlicher Kleidung<br />

In seiner vielbeachteten Entscheidung hat<br />

der Große Senat des BFH seine langjährige<br />

Rechtsprechung zu beruflich und privat veranlassten<br />

Aufwendungen geändert. Dies hat<br />

u.a. zur Folge, dass Aufwendungen für gemischt<br />

veranlasste Reisen in größerem Umfang<br />

als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben<br />

bzw. Werbungskosten zugelassen<br />

werden. In seiner Urteilsbegründung stellte<br />

der BFH klar, dass sich z.B. auch Aufwendungen<br />

für bürgerliche Kleidung theoretisch<br />

aufteilen lassen, er an dem Abzugsverbot als<br />

Werbungskosten oder Betriebsausgaben jedoch<br />

festhält.<br />

2. Berufsbekleidung versus<br />

bürgerliche Kleidung<br />

Für die Finanzverwaltung gehören zur typischen<br />

Berufskleidung Kleidungsstücke,<br />

die als Arbeitsschutzkleidung auf die je-<br />

weils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten<br />

sind oder nach ihrer z.B. uniformartigen<br />

Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten<br />

Kennzeichnung durch Firmenemblem eine<br />

berufliche Funktion objektiv erfüllen (R 3.<br />

31 LStR).<br />

Wird Kleidung speziell für berufliche Zwecke<br />

angeschafft und ausschließlich beruflich<br />

getragen, wie z.B. Businesskleidung,<br />

werden die Aufwendungen dennoch der privaten<br />

Lebensführung zugeordnet, wenn eine<br />

private Mitbenutzung nicht ausgeschlossen<br />

werden kann. So z.B. auch bei einer weißen<br />

Designerhose, die ein Arzt im Rahmen seiner<br />

Berufsausübung trägt. Im Unterschied<br />

zu einer typischen OP-Hose, kann hier nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass der Arzt die<br />

Hose gelegentlich auch zu privaten Anlässen<br />

trägt.<br />

Hinweis<br />

Die Reinigungskosten teilen das Schicksal der<br />

Bekleidung, sodass nur die Reinigungskosten<br />

für die Berufskleidung als Werbungskosten<br />

oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Erfolgt<br />

die Reinigung mit privaten Haushaltsgeräten,<br />

können die Aufwendungen anhand der Kosten<br />

einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt<br />

werden (BFH 29.6.93, vi R 53/92). Grundlage<br />

hierfür können die von der Verbraucherzentrale<br />

Bundesverband e.V. errechneten Gesamtkosten<br />

pro Kilogramm Wäsche sein (aktueller<br />

Stand: 12/2002; www.steuertipps.de/download/akademische/112610<strong>06</strong><strong>06</strong>823/de_DE//<br />

waschkosten.pdf). Aufgrund der in den letzten<br />

Jahren gestiegenen Stromkosten sollten m.E.<br />

angemessene Zuschläge vorgenommen werden<br />

können.<br />

Die Abgeltungsteuer – Auswirkungen in der Einkommensteuererklärung 2009<br />

steuerbescheinigung der Banken<br />

immer erforderlich<br />

Ab dem 01.01.2009 wird seitens der Banken<br />

auf alle Kapitalerträge automatisch 25%<br />

Abgeltungsteuer einbehalten. Somit müssen<br />

in der Anlage KAP nur noch die Kapitalerträge<br />

angegeben werden, die bislang nicht<br />

oder nicht richtig besteuert wurden oder<br />

bei denen eine Überprüfung des Steuereinbehalts<br />

begehrt wird.<br />

Dies ist z.B. der Fall, wenn:<br />

► keine Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer<br />

abgeführt wurde, obwohl Kirchen-<br />

steuerpflicht besteht (Pflichtveranlagung!)<br />

► Abgeltungsteuer einbehalten wurde,<br />

obwohl der Sparer-Pauschbetrag nicht<br />

ausgeschöpft ist<br />

► eine Günstigerprüfung mit dem persönlichen<br />

Steuersatz durchgeführt werden<br />

soll, wenn dieser unter 25% liegt<br />

► Verluste oder ausländische Steuern<br />

angerechnet werden sollen<br />

► Zinsen aus Privatdarlehen, ausländische<br />

Erträge oder Erstattungszinsen vom<br />

Finanzamt vorliegen (Pflichtveranlagung!)<br />

► Lebensversicherungen oder GmbH-<br />

Anteile verkauft wurden<br />

(Pflichtveranlagung!)<br />

► Spenden, Kinderfreibeträge oderaußergewöhnliche<br />

Belastungen geltend gemacht<br />

werden (zur korrekten Ermittlung sind<br />

alle Kapitaleinkünfte anzugeben!)<br />

Inzwischen haben Fast alle Banken die Jahresbescheinigungen<br />

für 2009 an Ihre Kunden<br />

geschickt. Bitte überlassen Sie uns eine<br />

komplette Aufstellung Ihrer Zinseinkünfte<br />

und alle vorhandenen Bescheinigungen der<br />

Banken, damit wir weiterhin Ihre Steuererklärung<br />

optimal für Sie erstellen können.<br />

Übrigens war ein wesentliches Ziel der Abgeltungssteuer,<br />

ab 2009 im Regelfall bei<br />

Einkünften aus Kapitalvermögen auf eine<br />

Veranlagung verzichten zu können. Die<br />

Steuererhebung sollte vereinfacht und die<br />

Gleichmäßigkeit der Besteuerung erreicht<br />

werden ... (das Schreiben vom Bundesfinanzministerium<br />

zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer<br />

umfasst deswegen auch »nur«<br />

105 Seiten)<br />

3


altersvorsorge<br />

Ehevertrag – Fessel oder sicherheit?<br />

Heiraten wir mit oder ohne? Für manche<br />

Paare stellt das bereits am Anfang der Beziehung<br />

eine Belastungsprobe dar. Denn wer<br />

setzt sich schon gern mit einer möglichen<br />

Trennung auseinander, wenn die Welt rosarot<br />

leuchtet und kein Grund dafür vorstellbar<br />

ist. Dabei gibt es handfeste Gründe, sich<br />

in guten Zeiten schon für schlechte Zeiten<br />

vorzusorgen. Allein die Statistik zeigt, das<br />

zumindest 2008 für 50,9 % der Ehepaare ein<br />

Ehevertrag sinnvoll ist (377.055 Eheschliessungen/191.948<br />

Scheidungen).<br />

Und auch nach 10 Jahren Ehe ist man<br />

noch nicht auf der sicheren Seite, denn die<br />

durchschnittliche Dauer einer Ehe beträgt<br />

13,9 Jahre.<br />

Wir wünschen natürlich allen Paaren, dass<br />

sie gemeinsam ihr Leben verbringen, doch<br />

das dachten die 50,9 % wohl auch. Je höher<br />

die Scheidungsrate steigt, desto größer<br />

ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Auseinandersetzung<br />

vor Gericht landet. Und so<br />

hat das Bundesverfassungsgericht mit zwei<br />

Entscheidungen auch auf die Gestaltung von<br />

Eheverträgen Einfluss genommen: Eheverträge<br />

können – trotz bestehender Vertragsfreiheit<br />

– einer Inhaltskontrolle, also einer<br />

Wirksamkeitsprüfung, unterzogen werden.<br />

Folgende Punkte sind für Paare wichtig, die<br />

einen Ehevertrag schließen oder ihren bestehenden<br />

überprüfen wollen:<br />

Was steht im Ehevertrag?<br />

Sie können Vereinbarungen mit Ihrem Ehegatten<br />

vor der Eheschließung, aber auch jederzeit<br />

während bestehender Ehe vor einem Notar<br />

in Form eines Ehevertrages abschließen.<br />

4<br />

Bei genauer Betrachtung sind es überwiegend<br />

vorsorgliche Scheidungsvereinbarungen,<br />

deren wesentlicher Inhalt in den Regelungen<br />

für den Fall des Zerbrechens der<br />

Partnerschaft besteht:<br />

► Was geschieht mit dem Vermögenszuwachs<br />

während der Ehe<br />

(Zugewinnausgleich),<br />

► wer bekommt wieviel Unterhalt nach<br />

der Ehe,<br />

► wie wird der Versorgungsausgleich<br />

(Ausgleich der Renten) geregelt,<br />

► darüber hinaus enthalten viele Eheverträge<br />

auch erbrechtliche Regelungen.<br />

Auch wenn der Gestaltungsspielraum hinsichtlich<br />

der Regelungsmöglichkeiten durch<br />

die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts<br />

und nachfolgend des Bundesgerichtshofs<br />

erheblich eingeschränkt wurde,<br />

so sind Eheverträge in bestimmten Konstellationen<br />

nach wie vor unverzichtbar.<br />

Für wen ist der Ehevertrag unverzichtbar?<br />

Betroffen sind ganz besonders verheiratete<br />

Unternehmer. Wenn Sie zu dieser »Risikogruppe«<br />

gehören, ist der Abschluss<br />

eines Ehevertrages zum Schutz des Unternehmens<br />

im Scheidungsfall unbedingt notwendig.<br />

Solche Regelungen werden von der<br />

Rechtsprechung akzeptiert. Wichtig ist hier,<br />

dass bei der Vertragsgestaltung sorgfältig<br />

darauf geachtet wird, dass die übrigen Regelungen<br />

in einem Ehevertrag einer Unternehmerehe,<br />

also Regelungen zum nachehelichen<br />

Unterhalt und Versorgungsausgleich,<br />

mit den vom Bundesgerichtshof aufgestellten<br />

Grundsätzen vereinbar sind. Wird dies<br />

nicht beachtet, besteht die Gefahr, dass das<br />

Vertragswerk einseitig nur die Interessen<br />

eines Ehepartners widerspiegelt und damit<br />

als insgesamt sittenwidrig beurteilt werden<br />

könnte. Damit würden auch die Regelungen<br />

zum Zugewinnausgleich, die den Bestand<br />

des Unternehmens sichern sollen, hinfällig<br />

werden.<br />

Sinnvoll sind Eheverträge auch<br />

► bei sehr unterschiedlichen Einkommens-<br />

und Vermögensverhältnissen,<br />

► wenn einer der Partner mit einer<br />

größeren Erbschaft rechnet,<br />

► bei Ehen mit unterschiedlicher<br />

Staatsangehörigkeit<br />

► oder bei großem Altersunterschied.<br />

Denken Sie im Zusammenhang mit den<br />

Verträgen aber nicht nur an Vereinbarungen,<br />

die gesetzliche Ansprüche einschränken<br />

– wie die meisten Eheverträge –,<br />

sondern auch an Vereinbarungen, die gesetzliche<br />

Ansprüche konkretisieren. Angesichts<br />

der Entwicklung der Rechtsprechung<br />

zu den Verträgen sollten diese in jedem Fall<br />

sehr individuell zugeschnitten werden und<br />

auf einen Ausgleich der unterschiedlichen<br />

Interessen bedacht sein. Wichtig ist auch,<br />

bestehende Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls<br />

der aktuellen Situation interessengerecht<br />

anzupassen.<br />

Zu diesem Thema finden Sie noch ausführlichere<br />

Informationen unter<br />

www.steuerausblick.de<br />

Details klären wir gern in einem persönlichen<br />

Gespräch. sprechen sie uns an!


Das Kreditgespräch – Horror oder Heimspiel?<br />

In einer dreiteiligen Serie »lotsen« wir Sie durch die Untiefen des Bankgespräches!<br />

Teil 3: Mit dem 1 x 7 der Unterlagen zum Erfolg<br />

1. Darf die Bank das? Ja!<br />

§ 18 Kreditwesengesetz regelt die Pflicht für<br />

Ihre Bank, sich umfassend und zeitnah über<br />

die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden<br />

zu informieren.<br />

2. Was wird verlangt?<br />

Abhängig von der Situation und der Größe<br />

Ihres Unternehmens sowie Ihres Kreditvolumens<br />

braucht die Bank die im Kasten beschriebenen<br />

Unterlagen. Seien Sie großzügig,<br />

die Banken lieben Papier!<br />

► Wichtig: Erst Ihre Unterschrift mit Ort und Da-<br />

tum machen die Unterlagen rechtsverbindlich!<br />

3. sprechen sie »Bankisch«!<br />

Jede Branche hat ihre eigene Sprache. Bereiten<br />

Sie Ihre Unterlagen bankgerecht auf,<br />

indem Sie die richtigen Begriffe verwenden<br />

(Kreditlinie und Überziehungskredit werden<br />

häufig verwechselt). Entscheidend ist auch<br />

die Präsentation der Informationen! Professionalität<br />

hier (z. B. ein Inhaltsverzeichnis,<br />

Schaubilder, Farbe) strahlt auf Ihr Unternehmen<br />

ab. Ihr Steuerberater kennt den<br />

»Jargon« und die Sichtweise Ihrer Bank.<br />

4. Erst geben, dann reden!<br />

Geben Sie Ihrem Bankberater die Chance,<br />

sich die Unterlagen vor dem Gespräch anzusehen.<br />

Das schafft die gleiche Informationsgrundlage<br />

auf beiden Seiten und hilft,<br />

konkret 2 |10<br />

das Gespräch von beiden Seiten optimal<br />

vorzubereiten.<br />

5. ihre Bank – mehr als Kreditgeber<br />

Banken verstehen sich heute als multifunktionale<br />

Dienstleister. Von Ihnen in Anspruch<br />

genommene Zusatzdienstleistungen wie Versicherungen,<br />

Bausparen und Vermögensanlagen<br />

erhöhen das Interesse Ihrer Bank an<br />

der Geschäftsbeziehung. Vergleichen Sie jedoch<br />

trotzdem mit Angeboten anderer Anbieter<br />

und verhandeln Sie die Konditionen!<br />

6. Zwei Banken sind besser als eine<br />

Nicht nur für große Unternehmen gilt: Machen<br />

Sie sich den Wettbewerb zwischen den<br />

Banken zu Nutze! Ihre Motivation liegt dabei<br />

nicht nur auf Preisvergleichen. Sie verteilen<br />

das Kreditrisiko auf mehrere Banken,<br />

haben zusätzliche Empfehler wenn es um<br />

Aufträge geht und sind weniger anfällig für<br />

Mitarbeiterwechsel und / oder Änderung der<br />

Geschäftspolitik Ihrer Bank.<br />

7. Alternativen offen halten<br />

Ein Wechsel der Bank ist zwar grundsätzlich<br />

möglich, aber aufwändig und in einer Krise<br />

sicher nicht zu empfehlen. Auch die »neue«<br />

Bank unterliegt dem Kreditwesengesetz und<br />

wird das Risiko für sich neu einschätzen.<br />

Es gibt aber auch alternative Finanzierungsformen,<br />

die Sie im Auge behalten sollten<br />

(z. B. Leasing, Factoring, private Anbieter<br />

oder gar Mezzanine Finanzierungen)<br />

Das braucht ihre Bank:<br />

finanzierung<br />

►Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre<br />

► Die aktuelle BWA mit Summen-<br />

und Saldenliste<br />

► Gegebenenfalls Zwischenabschlüsse<br />

► Unterlagen zu den Kreditsicherheiten<br />

(Checkliste stellt Ihre Bank zur Verfügung)<br />

►Aktueller Forderungs- und Warenbestand<br />

►Aufstellung kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

►Gesellschaftsverträge<br />

►Handelsregisterauszug<br />

►Ehevertrag<br />

►Investitionsplan plus Investitionsrechnung<br />

►Liquiditätsvorschau<br />

► Umsatz-, Kosten- und Ertragsplanung<br />

für 12 Monate, soweit möglich auch noch<br />

für Folgejahre<br />

►Vermögens- und Schuldenaufstellung<br />

► Budgetplanung und Soll-Ist-Vergleich<br />

(mit Abweichungsanalyse)<br />

►Auftragsbestände<br />

► Einkommenssteuererklärung,<br />

Einkommenssteuerbescheid<br />

ihr Ansprechpartner<br />

<strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong><br />

<strong>06</strong>021 | 5965 –0<br />

k-h-rausch@rausch-steuerberater.de<br />

5


für unternehmer<br />

solar- und Fotovoltaikanlagen:<br />

Kürzung der Förderung – wie geht es weiter?<br />

Gastbeitrag von Joachim Kraus (Kraus Finanz), Alzenau.<br />

Mitte Januar überraschte Umweltminister<br />

Norbert Röttgen die Solarbranche mit einer<br />

Ankündigung, die Einspeisevergütung<br />

für Photovoltaikanlagen außerplanmäßig<br />

um zusätzliche 15 % abzusenken. Die Kürzung<br />

sollte für Anlagen gelten, die nach<br />

dem 31.03.2010 in Betrieb genommen werden.<br />

Bei Investoren begann ein Run auf die<br />

letzten Anlagen, die noch bis 31.03.2010<br />

fertig gestellt werden können. Die Solarbranche<br />

reagierte mit allen verfügbaren<br />

Mitteln – von Arbeitsplatzabbau bis Verfassungsklage<br />

war die Rede.<br />

Am 03.03.2010 beschloss die Bundesregierung<br />

eine Gesetzesvorlage, dass die gesetzlich<br />

festgeschriebene Vergütung für Dachanlagen<br />

zum 1. Juli 2010 um 16 % sinken<br />

soll. Damit erhielten dann Anlagen:<br />

6<br />

Leistung Cent pro eingespeiste<br />

Kilowattstunde<br />

bis 30 Kilowatt 32,88 Cent<br />

bis 100 Kilowatt 31,27 Cent<br />

ab 100 Kilowatt 29,59 Cent<br />

ab einem Megawatt 24,67 Cent<br />

Für Freiflächenanlagen verringert sich der<br />

Tarif um 15 % auf 24,16 Cent. Befinden sich<br />

die Kraftwerke auf Konversionsflächen,<br />

fällt die Vergütung dagegen nur um 11 %<br />

auf 25,3 Cent; befinden sie sich auf Ackerflächen,<br />

erhalten die Betreiber künftig keine<br />

Förderung mehr. Bis Jahresende dürfen<br />

aber noch Projekte auf Äckern abgeschlossen<br />

werden, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan<br />

beschlossen wurde.<br />

Ein Anreizeffekt soll für den Eigenverbrauch<br />

geschaffen werden: Betreiber von<br />

Anlagen bis 800 Kilowatt, die einen Teil<br />

ihres Stroms selbst nutzen, erhalten bis Ende<br />

2011 unter Berücksichtigung des Haushaltsstrompreises<br />

für die selbstverbrauchte Energie<br />

künftig acht Cent pro Kilowattstunde<br />

mehr als für jede eingespeiste Einheit. Erweitert<br />

wird darüber hinaus die Regelung<br />

für die Degression der Einspeisetarife. Bisher<br />

wurde von einer jährlichen Verringerung<br />

um 9 % ausgegangen, die je nach Zubau der<br />

Photovoltaikleistung um einen Prozentpunkt<br />

sinken oder steigen konnte. Ab dem<br />

Jahr 2011 soll die Degression 9 % betragen,<br />

wenn in diesem Jahr zwischen 2.500<br />

und 3.500 MW (Megawatt = 1000 Kilowatt)<br />

neu errichtet werden. Der Prozentsatz<br />

kann sich je nach Zubau beliebig stark nach<br />

oben erhöhen: Wird der Korridor um bis zu<br />

1.000 MW überschritten, fallen die Einspeisetarife<br />

um 11 %, wird er um bis zu 2.000<br />

MW übertroffen, steigt die Degression um<br />

13 %, ... Im Jahr 2012 erhöht sich der Satz<br />

sogar um jeweils drei Prozentpunkte für jedes<br />

begonnene Gigawatt Leistung über der<br />

Korridorobergrenze. Andererseits kann die<br />

Degression auch sinken, wenn in einem Jahr<br />

Preisentwicklung von 20<strong>06</strong>–2009<br />

Seit 2004 sind die Vergütungssätze nach Anlagengröße<br />

gestaffelt. Anlagen bis 30 kWp<br />

installierte Leistung erhalten die Höchstförderung<br />

(aktuell: 39,57 cent / kWh), bei größeren<br />

Anlagen verringert sich der Vergütungssatz.<br />

Die nachfolgende Betrachtung ist<br />

für eine PV-Anlage mit 100 kWp berechnet.<br />

Das entspricht bei einem Schrägdach einer<br />

Dachfläche von ca. 900 m².<br />

Im Jahr 20<strong>06</strong> wurden zwar rund 50 cent / kWh<br />

vergütet, jedoch kosteten die Anlagen ca.<br />

600.000<br />

500.000<br />

400.000<br />

300.000<br />

200.000<br />

100.000<br />

0<br />

480.000<br />

456.800<br />

444.800 439.500 435.400 430.300 427.500<br />

425.400 421.600<br />

weniger als 2.500 Megawatt neu ans Netz gebracht<br />

werden. Als Zielmarke für den künftigen<br />

Ausbau nennt die Bundesregierung<br />

3.000 Megawatt. Es bleibt jedoch abzuwarten,<br />

ob das Gesetz auch durch den Bundesrat<br />

geht, da einigen Ländern, die Modulhersteller<br />

angesiedelt haben, diese Kürzungen<br />

zu weit gehen. In einer Studie des renommierten<br />

Fraunhofer Instituts vom Februar<br />

2010 wird eine Kürzung von 6 % ermittelt,<br />

ohne das den deutschen Modulherstellern<br />

das Wasser abgegraben wird. Es bleibt abzuwarten,<br />

wann und wie hoch die Kürzung<br />

zum Tragen kommt. Positiv ist in diesem<br />

Zusammenhang, dass die von Minister Röttgen<br />

angekündigte, überstürzte Kürzung zum<br />

31.03.10 nicht zum Tragen kommt.<br />

4.800 Euro / kWp. Der Bundesverband Solarwirtschaft<br />

e. V. hat die durchschnittlichen<br />

Anlagenpreise pro Quartal ermittelt. Setzt<br />

man nun die Einspeisevergütung (Annahme:<br />

900 kWp / kWh) ins Verhältnis mit den vom<br />

BSW ermittelten Kaufpreisen erhält man<br />

einen »Einkaufsfaktor« vor Kosten und<br />

Abschreibung.<br />

Wie man der Grafik unschwer entnehmen<br />

kann, lagen die Einkaufsfaktoren in den<br />

Jahren 20<strong>06</strong> bis 2008 zwischen dem 10 und<br />

392.200<br />

362.000<br />

325.300<br />

45.032 42.777 42.777 42.777 42.777 40.639 40.639 40.639 40.639 37.386 37.386 37.386 37.386<br />

Sep <strong>06</strong> Jan 07 Apr 07 Jul 07 Sep 07 Jan 08 Apr 08 Jul 08 Sep 08 Jan 09 Apr 09 Jul 09 Sep 09<br />

313.500<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0


10,5 – fachen der Einspeisevergütung. Auf<br />

Grund des Preisverfalls der Module sank im<br />

letzten Jahr der Einkaufsfaktor im vierten<br />

Quartal 2009 auf das 8,5 – fache ab. Wer<br />

in dieser Phase investiert hat, hat vor Kosten<br />

und Abschreibung eine Anfangsrendite<br />

von knapp 12 %. Solange die Einspeisevergütung<br />

nicht abgesenkt wird, sind ähnliche<br />

Renditen zu erzielen.<br />

Welche Auswirkungen haben die Kürzungen<br />

für investoren?<br />

Nach der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur<br />

vom 19.10.2009 erhalten Anlagenbetreiber,<br />

die aktuell eine 100-KWp-Anlage<br />

in Betrieb nehmen, eine Vergütung von<br />

37,8 cent / KWh bis 31.12.2031. Die Kaufpreise<br />

liegen um 3.000 Euro / kWp, was einen<br />

Einkaufsfaktor von unter dem 9-fachen<br />

entspricht. Unterstellt man nun die<br />

angekündigte Kürzung von 16 %, sinkt die<br />

Einspeisevergütung auf 31,75 cent / kWp<br />

ab. Bei den angenommenen Prämissen<br />

(900 kWp / kWh) ergeben sich dann für eine<br />

100-kWp-Anlage eine Einspeisevergütung<br />

von 28.575 Euro für das erste volle Betriebsjahr.<br />

Um zum 9-fachen einzukaufen, müsste<br />

konkret 2 |10<br />

der Kaufpreis 2.572 Euro / kWp betragen.<br />

Am 01.01.2011 sinkt die Förderung weiter<br />

auf unter 30 cent/kwh, je nach dem Zubau<br />

im laufenden Jahr. Dann dürfte der kWp-<br />

Preis nur noch 2.289 Euro betragen. Dass<br />

der Markt diese Kürzung der Solarförderung<br />

durch günstigere Modulpreise vollständig<br />

kompensieren kann, ist unwahrscheinlich.<br />

Geht man jedoch vom 10-fachen als Einkaufsfaktor<br />

aus, sieht man, dass die Kaufpreise<br />

– auch in den nächsten Jahren – realistisch<br />

sind. Zu diesen Faktoren wurden<br />

in den letzten Jahren PV-Anlagen im großen<br />

Stil von privaten und institutionellen Investoren<br />

gekauft. Außerdem erwarten alle<br />

Branchenteilnehmer die Steigerung Wirkungsgrade<br />

der Module durch technische<br />

Verbesserungen.<br />

Fazit: Allen Unkenrufen zum Trotz: Investitionen<br />

in Photovoltaik-Anlagen werden sich auch – nach<br />

der Kürzung – rentieren. Der langfristig planbare<br />

Cash-flow, die geringe Wartungsanfälligkeit und<br />

die hohen Abschreibungsmöglichkeiten sind Garanten<br />

für eine attraktive Kapitalanlage. Außerdem<br />

haben Investoren das gute Gefühl, etwas<br />

Sinnvolles mit ihrem Kapital zu tun.<br />

Einkaufsfaktor 10<br />

Jahr der Inbetriebnahme Einspeisevergütung Kaufpreis Kaufpreis/kWp<br />

2010 / 16 % 28.575 € 285.750 € 2.858 €<br />

2011 25.434 € 254.340 € 2.543 €<br />

2012 22.635 € 226.350 € 2.264 €<br />

2013 20.151 € 201.510 € 2.015 €<br />

überraschung:<br />

(Quelle: Photon, Stand 21.<strong>06</strong>.2010)<br />

Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am<br />

04.<strong>06</strong>.2010 das Gesetzgebungsverfahren<br />

zur Novelle des EEG vorerst gestoppt und<br />

den Vermittlungsausschuss angerufen. Ob<br />

der die Absenkung der Solarvergütung um<br />

15 beziehungsweise 16% zum 1. Juli aufhalten<br />

kann, ist fraglich.<br />

letzte meldung vom 6.7.2010:<br />

Förderkürzung kommt später<br />

Die Förderung der Solarenergie in Deutschland<br />

wird deutlich gekürzt – allerdings später<br />

und etwas geringer als bislang erwartet.<br />

So einigten sich Bund und Länder darauf,<br />

die Subventionen zwischen 11 % bis 16 % zu<br />

senken.<br />

In vollem Umfang kommt der Schnitt allerdings<br />

erst ab Anfang Oktober diesen Jahres.<br />

Experten erwarten nun einen Boom bei Solaranlagen,<br />

damit Häuslebauer noch in den Genuss<br />

der höheren Förderung kommen.<br />

Anpassung der Fördersätze<br />

für alle steuerpflichtigen<br />

Der zuvor im Vermittlungsausschuss von<br />

Bund und Ländern erzielte Kompromiss sieht<br />

ein Zwei-Stufen-Modell vor. Zunächst soll die<br />

Senkung rückwirkend zum 1. Juli mit 13 %<br />

um 3 % geringer ausfallen als ursprünglich<br />

vom Bundestag beschlossen. Für die verschiedenen<br />

Solarstrom-Arten bedeutet das:<br />

Für Strom aus Solaranlagen auf dem Hausdach<br />

wird die Förderung zunächst um 13 %<br />

gekürzt, für Freiflächenanlagen um zwölf Prozent<br />

und für Anlagen auf Mülldeponien oder<br />

ehemaligen Militäranlagen um acht Prozent.<br />

In einer zweiten Stufe sollen sich die staatlichen<br />

Zuschüsse für Strom aus Anlagen, die<br />

erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb<br />

genommen werden, zusätzlich um jeweils<br />

drei Prozent verkürzen.<br />

Bundestag und Bundesrat müssen den<br />

Kompromiss noch bestätigen. Das soll am<br />

8.7.2010 (Bundestag) und 9.7.2010 (Bundesrat)<br />

passieren. Der Bundesrat hatte vor einigen<br />

Wochen die schwarz-gelbe Solar-Reform<br />

zunächst gestoppt.<br />

Unakzeptable Kapitalrenditen mit<br />

solarstrom<br />

Der Preis für Solaranlagen war zuletzt um<br />

rund 30 % gesunken. Da die staatliche Förderung<br />

viel schwächer zurückging, war der Sonnenstrom<br />

über viele Jahre ein lohnendes Geschäft.<br />

»Einige wenige haben unakzeptable<br />

Kapitalrenditen erzielt, und die große Mehrheit<br />

der Verbraucher musste das über die<br />

Stromrechnung bezahlen«, sagte Bundesminister<br />

Norbert Röttgen (CDU).<br />

Die Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn kritisierte<br />

die Einigung. »Das ist ein Abwürgen<br />

und gefährdet viele Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche.«SPD-Fraktionsgeschäftsführer<br />

Thomas Oppermann sagte, seine Partei<br />

habe eine Reduzierung um nur zwölf Prozent<br />

beantragt. Schwarz-Gelb sei aber nicht an<br />

einem echten Kompromiss interessiert gewesen<br />

und wolle die drastischen Kürzungen nun<br />

lediglich um drei Monate aufschieben. »Dies<br />

ist ein Rückschlag für die deutsche Solarwirtschaft.«<br />

Der FDP-Experte Michael Kauch<br />

sprach dagegen von einem fairen Ergebnis.<br />

Den Solarfirmen werde eine »weichere Landung«<br />

ermöglicht.<br />

7


für alle unternehmen<br />

Hotelübernachtungen: mehr Ballaststoffe zum Frühstück<br />

Was möchten Sie zuerst hören: die guten<br />

oder die schlechten Nachrichten?<br />

Beginnen wir mit den guten:<br />

Mit Wirkung ab 01.01.2010 hat der Gesetzgeber<br />

den USt-Satz für die kurzfristige Beherbergung<br />

auf 7 % ermäßigt. Dies gilt für<br />

alle kurzfristigen Übernachtungsleistungen<br />

von bis zu sechs Monaten in Hotels, Pensionen,<br />

Gasthöfen, Ferienwohnungen und<br />

Fremdenzimmern sowie möblierten Appar-<br />

tements.<br />

Neben dem reinen Übernachtungsangebot<br />

gilt der ermäßigte Steuersatz auch für übliche<br />

Nebenleistungen.<br />

Und jetzt die schlechte Nachricht:<br />

Das gilt nicht für sonstige Angebote des Hoteliers<br />

wie z.B. die Ausgabe von Frühstück<br />

und anderen Mahlzeiten oder die Gebühren<br />

für Telefon oder den Pkw-Parkplatz.<br />

Es gilt ein Aufteilungsgebot. Das bedeutet,<br />

die dem Regelsteuersatz unterliegenden<br />

Leistungen sind gesondert in der Rechnung<br />

auszuweisen. Es ist zulässig diesen in einem<br />

Sammelposten zusammenzufassen und als<br />

»Business-Package, Service-Pauschale«, o.ä.<br />

zu bezeichnen. Dabei kann die Servicepauschale<br />

mit 20 % des Pauschalpreises angesetzt<br />

werden.<br />

Doch wie muss das nun in der Praxis aus-<br />

sehen, damit das lohnsteuerlich korrekt<br />

ist? Hierzu existieren drei Lösungsmög-<br />

lichkeiten:<br />

8<br />

1. Die »Business-Pauschale-lösung«<br />

Weist das Hotel in der Rechnung einen<br />

Sammelposten aus, sind 4,80 Euro aus diesem<br />

Sammelposten als Frühstück herauszurechnen.<br />

Der verbleibende Teil ist als Reisenebenkosten<br />

zu behandeln, wenn kein<br />

Anlass für die Vermutung besteht, dass in<br />

dem Sammelposten etwaige private Nebenleistungen<br />

enthalten sind (Pay-TV, Private<br />

Telefonate, Massagen,o.ä.). In der Rechnung<br />

sollte die Bezeichnung »Frühstück«<br />

also möglichst nicht erscheinen.<br />

2. Die »sachbezugslösung«<br />

Wird das Frühstück (und die Übernachtung)<br />

durch den Arbeitgeber gestellt, so wird für<br />

das Frühstück nur der Sachbezugswert von<br />

1,57 Euro (= Wert 2010) als geldwerter Vorteil<br />

versteuert. Die gesamten Hotelkosten<br />

werden dann vom Arbeitgeber übernommen.<br />

Der Arbeitgeber darf daneben die vollen<br />

Verpflegungspauschalen steuerfrei erstatten.<br />

Voraussetzung hierfür ist:<br />

► Auswärtstätigkeit ist im Interesse des<br />

Arbeitgebers<br />

► Rechnung ist auf den Arbeitgeber aus-<br />

gestellt<br />

► Arbeitgeber bucht die Übernachtung und<br />

hat eine entsprechende Buchungsbestätigung<br />

vom Hotel. (Möglich ist auch eine<br />

Buchung durch den Arbeitnehmer, wenn<br />

dies in einer Dienstanweisung, im Arbeitsvertrag<br />

oder in einer Betriebsvereinbarung<br />

geregelt ist, oder die planmäßige<br />

Buchung durch den Arbeitgeber ausnahmsweise<br />

nicht möglich war).<br />

Liegt nach diesen Grundsätzen eine arbeitgeberveranlasste<br />

Frühstücksgestellung vor,<br />

kommt es nicht mehr darauf an, wie die<br />

Rechnung aussieht. Hier ist es also unschädlich,<br />

wenn das Frühstück (z.B. mit 15 Euro)<br />

als solches ausgewiesen ist.<br />

3. Die »Weiter-wie-bisher-lösung«<br />

Das Hotel weist wie bisher einen Gesamtbetrag<br />

für Übernachtung und Frühstück aus. Für<br />

das Frühstück werden dann 20 % der Verpflegungspauschale<br />

für eine 24-stündige Abwesenheit<br />

(in Inlandsfällen: 20 % von 24 Euro =<br />

4,80 Euro) aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet.<br />

Der Rest kann vom Arbeitgeber<br />

steuerfrei erstattet oder vom Arbeitnehmer<br />

als Werbungskosten abgezogen werden.<br />

Bei Übernachtungen von Unternehmern<br />

ist allerdings die Sachbezugslösung nicht<br />

anwendbar.<br />

Weitere Informationen unter<br />

www.steuerausblick.de


Die neuesten Entwicklungen bei Autokauf, Privatnutzung und Fahrtenbuch:<br />

steuer-1x1 zum betrieblichen Fuhrpark<br />

konkret 2 |10<br />

für unternehmer und arbeitnehmer<br />

Das Thema Betriebs-Pkw ist und beibt bei Betriebs-, Lohn- und Umsatzsteuerprüfungen Reiz- und Streitthema Nummer eins. Kein Wunder,<br />

schließlich hat beinahe jeder Handwerksbetrieb seinen betrieblichen Fuhrpark. Im Folgenden stellen wir Ihnen die neuesten und interessantesten<br />

steuerlichen Entwicklungen rund um das Thema »betrieblicher Fuhrpark und Finanzamt« vor:<br />

Autokauf: Betrieblich oder privat?<br />

Können Sie dem Finanzamt beim besten<br />

Willen nicht nachweisen, dass Sie Ihren betrieblichen<br />

Pkw zu mehr als 50 % für betriebliche<br />

Zwecke nutzen, scheidet die<br />

1 %-Regelung für die zu versteuernde Privatnutzung<br />

aus.<br />

Folge: Das Finanzamt schätzt die Privatnutzung<br />

und übrig bleiben kaum absetzbare<br />

Pkw-Kosten.<br />

Tipp: Aus diesem Grund kann es sinnvoll<br />

sein, den Pkw im Privatvermögen zu halten.<br />

Sie sparen sich hier das Führen eines Fahrtenbuchs,<br />

Diskussionen mit dem Finanzamt<br />

und müssen Ihrem Gewinn weder einen<br />

Privatnutzungsanteil hinzurechnen noch Betriebsausgaben<br />

buchen. Und dennoch gibt es<br />

auf Antrag Geld zurück. Sie können den Pkw<br />

nämlich Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen<br />

zuordnen. Das funktioniert,<br />

sobald Sie eine mindestens zehnprozentige<br />

unternehmerische Nutzung nachweisen können.<br />

In diesem Fall gibt es die Umsatzsteuer<br />

aus dem Kaufpreis vom Finanzamt zurück<br />

und Sie müssen jeden Monat nur für die Umsatzsteuer<br />

einen Privatanteil versteuern und<br />

dafür Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.<br />

Beispiel: Sie kaufen sich einen Nissan X-Tran<br />

für 27.000 Euro zzgl. 5.130 Euro Umsatzsteuer.<br />

Sie ordnen diesen Pkw nicht ihrem Betriebsvermögen,<br />

sondern nur Ihrem Unternehmensvermögen<br />

zu.<br />

Folge: Sie bekommen die 5.130 Euro als<br />

Vorsteuer erstattet. Dafür müssen Sie jeden<br />

Monat Umsatzsteuer ans Finanzamt in Höhe<br />

von 49 Euro überweisen (32.130 Euro ×<br />

1 % = 321 Euro, davon 80 % = 257 Euro, davon<br />

19 %).<br />

Fazit: Das Fahrzeug nur dem Unternehmensvermögen<br />

zuzurechnen ist also ein echter<br />

Finanzierungskick.<br />

Privatnutzung: Eiserne Disziplin ist gefragt<br />

Haben Sie mehrere Fahrzeuge in Ihrem<br />

Fuhrpark, darf das Finanzamt mit Rückendeckung<br />

des Bundesfinanzhofs für jedes<br />

einzelne Fahrzeug eine Privatnutzung durch<br />

Sie oder Ihre Familienangehörigen unterstellen.<br />

Das kann ziemlich teuer werden.<br />

Tipp: Da das Argument, dass Sie im Privatvermögen<br />

ebenfalls Fahrzeuge besitzen,<br />

nicht mehr zieht, sollten Sie bei mehreren<br />

Fahrzeugen im Betrieb unbedingt Fahrtenbücher<br />

führen. Nur so können Sie das Finanzamt<br />

letztendlich davon überzeugen,<br />

dass Sie nicht jedes Fahrzeug privat nutzen.<br />

Apropos Fahrtenbuch:<br />

Das sind die stolperfallen<br />

Doch die Aufzeichnungen über ein Fahrtenbuch<br />

sind leider kein Garant dafür, dass das<br />

Finanzamt Ihren Gewinn wegen der Privatnutzung<br />

mehrerer Fahrzeuge nicht erhöht. Insbesondere<br />

bei elektronischen Fahrtenbüchern<br />

kommt es bei Prüfungen des Finanzamts immer<br />

wieder zu bösen Überraschungen. Hintergrund:<br />

Die Aufzeichnungen dürfen nachträglich<br />

nicht mehr änderbar sein.<br />

Tipp: Geben Sie sich noch so viel Mühe und<br />

zeichnen Ihre Fahrten über eine Excel-Datei<br />

fein säuberlich auf, wird das Finanzamt diese<br />

Aufzeichnungen nicht akzeptieren. Denn<br />

bei Excel sind nachträgliche Änderungen<br />

(0-Ton Finanzamt: »Manipulationen«) nicht<br />

ausgeschlossen. Dasselbe gilt für installierte<br />

Fahrtenschreiber, bei denen Sie zumindest<br />

den Grund für die Fahrt und den Namen des<br />

besuchten Kunden eintragen können. Denn<br />

diese manuellen Eingaben sind häufig auch<br />

nach Herunterladen der Dateien auf den<br />

Computer noch änderbar.<br />

Folge: Das Fahrtenbuch ist steuerlich unwirksam<br />

(FA Münster, Urteil v. 04.02.2010,<br />

Az. 5 K 5046/07).<br />

Privatnutzung von Werkstatt- bzw.<br />

Kastenwagen – nein danke<br />

Nicht alle Fahrzeuge des Fuhrparks eignen<br />

sich zur Privatnutzung. Das musste bereits<br />

2008 der Bundesfinanzhof zugeben (Urteil<br />

v 18.12.2008, Az. VI R 34/07). Bei einem<br />

Fahrzeug, das im hinteren Bereich verblechte<br />

Fenster und statt Rücksitzen eingebaute<br />

Material- und Werkzeugschränke hat, ist die<br />

Privatnutzung ausgeschlossen. Ein Privatanteil<br />

ist für solche Fahrzeuge nicht anzusetzen,<br />

selbst wenn kein Fahrtenbuch geführt<br />

wurde.<br />

Tipp: Um auf der sicheren Seite zu sein,<br />

sollten Fotos von dem Fahrzeug gemacht<br />

werden. Denn bei Jahre später stattfindenden<br />

Prüfungen des Finanzamts kann es schon<br />

einmal vorkommen, dass die fraglichen<br />

Fahrzeuge sich nicht mehr im Fuhrpark befinden<br />

(verkauft, verschrottet, gestohlen). In<br />

diesem Fall dürfte ohne Beweisfotos die Besteuerung<br />

des Privatnutzungsanteils nicht<br />

verhindert werden können.<br />

9


allgemein | personal<br />

schlagen sie den stress mit ihren eigenen Waffen<br />

Stresssymptome wie Müdigkeit, Schlafprobleme<br />

oder Nervosität sind ein natürliches<br />

Alarmsystem, wenn die innere Balance aus<br />

dem Gleichgewicht gerät.<br />

Das persönliche Alarmsystem<br />

Was aber ist das persönliche Alarmsystem<br />

und wann genau schlägt es an? Aus der Persönlichkeitstypenforschung<br />

weiß man, dass<br />

jeder Mensch sich im Laufe des Lebens seine<br />

individuellen (Über-)Lebensstrategie aneignet.<br />

In diese Strategien fließen persönliche<br />

Kompetenzen ein, die sich im Wesentlichen<br />

aus 3 Basisfähigkeiten zusammensetzen:<br />

DENKEN – FÜHLEN – HANDELN. Man<br />

ist aber nur in einem dieser Bereiche ein<br />

Spezialist. Solange man aus seinem Spezialgebiet<br />

heraus agieren kann, fühlt man sich<br />

wohl, sicher und ist zuversichtlich. Wird<br />

man aber durch äußere Umstände gezwungen<br />

in einen anderen Bereiche zu gehen,<br />

schlägt das Alarmsystem.<br />

Folgende Beispiele sollen das verdeut-<br />

lichen:<br />

► Jemand, der sich aufs DENKEN spezialisiert<br />

hat ist zufrieden, wenn er z. B.<br />

Probleme analysieren, Lösungen entwickeln<br />

und Ratschläge geben kann und diese<br />

auch umgesetzt werden. Er kommt in<br />

Stress, wenn seine Ideen abgelehnt, igno-<br />

Die Falle beim sommerfest<br />

Veranstalten auch Sie mit Ihren Mitarbeitern ein Sommerfest? Oder unternehmen Sie einen Betriebsausflug? Alles schon organisiert?<br />

Gut! Aber haben Sie auch an die steuerliche Seite gedacht?<br />

Das Finanzamt hat eine ganze Reihe von<br />

teuren Steuerfallen rund um solche betrieblichen<br />

Veranstaltungen ausgelegt. Schnell<br />

kann es passieren, dass Sie von den Kosten<br />

Ihres Sommerfestes keinen Cent absetzen<br />

können. Das passiert immer dann, wenn<br />

Ihr Fest den Rahmen des »Üblichen« überschreitet.<br />

Das kann den Teilnehmerkreis betreffen,<br />

die Kosten, die Anzahl der Feiern<br />

und die Dauer.<br />

Checken Sie deshalb jetzt mit diesen Tipps, ob<br />

bei Ihrem Fest 2010 steuerlich alles richtig läuft:<br />

10<br />

riert oder sogar kritisiert werden. Eigenständiges<br />

Handeln wird als gefährlich<br />

und bedrohlich empfunden.<br />

► Ein Mensch, der im FÜHLEN zu Hause<br />

ist, legt sehr viel Wert auf gute Beziehungen.<br />

Die »Chemie« untereinander<br />

muss stimmen und er muss sich in seiner<br />

Umgebung einfach wohlfühlen. Stress<br />

tritt auf, wenn es Streit und Konflikte<br />

gibt, weil sie die Beziehung gefährden.<br />

Er erkennt oft nicht die sachliche Ebene<br />

des Themas.<br />

► Der Spezialist im HANDELN kommt immer<br />

dann auf Touren, wenn er seine Energien<br />

sofort in die Praxis umsetzen kann.<br />

Er mag es gar nicht, wenn er in der Umsetzung<br />

ausgebremst und eingeschränkt<br />

wird. Er fühlt sich blockiert.<br />

Aktive stressbewältigung<br />

Stressempfindung und –wahrnehmung hat<br />

daher immer mit der Persönlichkeit und den<br />

eigenen (Über-)Lebensstrategien zu tun.<br />

Aktive Stressbewältigung heißt, sich auch<br />

auf die anderen Lebensbereiche einzulassen<br />

und sich dadurch in der Persönlichkeit<br />

weiterzuentwickeln.<br />

Wie kommt man aus seiner stressfalle raus?<br />

Wichtig ist zunächst sich selbst wahrzunehmen<br />

und sein persönliches Verhaltensmuster<br />

steuerfalle 1: Teilnehmerkreis<br />

Wichtig ist, dass Ihr Sommerfest jedem<br />

Mitarbeiter offensteht. Die Teilnahme an<br />

der Veranstaltung darf kein Privileg für bestimmte<br />

Mitarbeiter sein. Das heißt:<br />

► Sommerfest für alle Mitarbeiter<br />

= kein Privileg<br />

= Steuer- und Abgabenfreiheit<br />

► Fest für die besten Mitarbeiter als Dank<br />

für herausragende Leistung<br />

= Privileg<br />

= Steuer- und Abgabenpflicht<br />

zu erkennen. Leidet man vorwiegend emotional<br />

unter der Stresssituation? Hängt man<br />

im Grübeln fest und findet keine passende<br />

Lösung oder werden eigene Erwartungen,<br />

die man an sich und andere stellt nicht erfüllt?<br />

Wer ehrlich zu sich selbst ist, kann erfolgsversprechende<br />

Lösungen entwickeln.<br />

Tip 1 stresssituation analysieren<br />

Was ist das Beziehungs- und was ist das Sachthema<br />

der Stresssituation? Z. B. Mein Chef / Vorgesetzter<br />

ist im Moment beruflich stark eingespannt.<br />

Seine schlechte Laune hat nichts mit mir<br />

als Person oder mit meiner Leistung zu tun.<br />

Tip 2 Auf ein Ziel konzentrieren<br />

Rauben Ihnen tausend Gedanken mal wieder den<br />

Schlaf? Werden Pläne geschmiedet und nichts<br />

davon umgesetzt? Konzentrieren Sie sich auf ein<br />

Ziel. Setzen Sie es konsequent in der Praxis um.<br />

Nehmen Sie allen Mut zusammen sich offen und<br />

wertfrei dem Ergebnis zu stellen.<br />

Tip 3 Prioritäten setzen<br />

Mal wieder zu viel aufgehalst und übersehen,<br />

dass der Tag nur 24 h hat? Sie wissen nicht<br />

wann Sie alles erledigen sollen? Zeit für eine<br />

Bestandsaufnahme. Was können Sie wie und<br />

in welcher Zeit schaffen? Setzen Sie Prioritäten<br />

und spüren dabei in sich hinein. Was tut Ihnen<br />

gut und was nicht?<br />

Tipp: Ist z. B. Ihr Ehepartner Ihr einziger Angestellter,<br />

dürfen Sie auch zu zweit feiern.<br />

steuerfalle 2: Zahl ihrer jährlichen<br />

veranstaltungen<br />

Sie dürfen nicht mehr als 2 Betriebsveranstaltungen<br />

pro Jahr durchführen – eine 3.<br />

Veranstaltung für Ihre Mitarbeiter gilt als<br />

»unüblich« –; auf den Kosten dafür würden<br />

Sie sitzenbleiben. Das heißt:<br />

► Nur sommerlicher Betriebsausflug und<br />

eine Weihnachtsfeier für alle Mitarbeiter


= alle Veranstaltungen steuer- und<br />

abgabenfrei<br />

► Weihnachtsfeier, Sommerfest und Betriebsausflug<br />

für alle Mitarbeiter<br />

= für eine der Feiern werden Steuern und<br />

Sozialabgaben fällig<br />

Ausnahme: Sie veranstalten ein Sommerfest<br />

für Abteilung A und eins für Abteilung B sowie<br />

eine Weihnachtsfeier für alle. In solchen Fällen<br />

sind alle Veranstaltungen abgabenfrei.<br />

steuerfalle 3: Kosten pro mitarbeiter<br />

Ihre Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung<br />

dürfen insgesamt nicht mehr als<br />

110 Euro brutto pro Mitarbeiter betragen.<br />

Nur dann bleiben die Leistungen lohnsteuer-<br />

und sozialversicherungsfrei (R 72<br />

Präsentation der neuen<br />

Kanzleibroschüre<br />

Am 22. April 2010 war es soweit. Nach<br />

sechsmonatiger Vorbereitung konnte <strong>Karl</strong>-<br />

<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong> den mitwirkenden Personen<br />

bei der Erstellung der Kanzleibroschüre ein<br />

druckfrisches Exemplar präsentieren. Für<br />

die Konzeption und Texte war Frau Reglindis<br />

Pfeiffer, M.A., für die Gestaltung und<br />

Fotografien war Frau Dipl.-Designerin Julia<br />

Kahl und für den Druck die Firma Dinnes<br />

& Fischer GmbH aus Maintal verantwortlich.<br />

Den langjährigen Mandanten, die in<br />

der Kanzleibroschüre ihr Unternehmen vorgestellt<br />

haben, wurde ein herzliches Dankeschön<br />

ausgesprochen.<br />

Mit der neuen Kanzleibroschüre geben wir<br />

nicht nur einen Einblick in unsere Dienstleistungen,<br />

sondern wir wollen auch veranschaulichen,<br />

was uns bei der Zusammenarbeit<br />

mit unseren Mandanten wichtig ist. Ein<br />

wenig Stolz sind wir schon darauf, dass sich<br />

der Name »<strong>Rausch</strong>« in den vergangenen 30<br />

Jahren einen guten Namen in der Region<br />

geschaffen hat. Aber auch in der Zukunft<br />

wollen wir uns nicht ausruhen, sondern mit<br />

Professionalität und Engagement unsere Tätigkeit<br />

mit Erfolg weiterführen. Geschäftsführer<br />

Herr Achim Albert und Kollege<br />

Steuerberater Kai Berninger schließen sich<br />

dieser Aussage an.<br />

konkret 2 |10<br />

Abs. 4 Lohnsteuerrichtlinien –LStR).<br />

vorsicht! Überschreiten Sie diesen Betrag, handelt<br />

es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Und<br />

das gilt dann nicht nur für den über 110 Euro hinausgehenden<br />

Teil, sondern für den gesamten Betrag.<br />

Dann bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, die<br />

Lohnsteuer pauschal mit 25 % abzuführen, damit<br />

Ihre Zuwendung im Zusammenhang mit der Veranstaltung<br />

wenigstens sozialversicherungsfrei bleibt<br />

steuerfalle 4: Die Angehörigen<br />

Oft ist es üblich, dass auch die Lebenspartner<br />

oder Kinder der Mitarbeiter an der betrieblichen<br />

Feier teilnehmen. Hier lauert<br />

eine weitere Falle: Die 110-Euro-Grenze gilt<br />

nicht pro Teilnehmer Ihrer Veranstaltung,<br />

sondern pro teilnehmendem Mitarbeiter!<br />

Eine RAUsCH-ende<br />

Hochzeit<br />

personal| intern<br />

Beispiel: Sie veranstalten eine sommerliche<br />

Grillparty zur WM für Ihre 5 Mitarbeiter, die<br />

jeweils ihren Lebenspartner mitbringen –<br />

also für insgesamt 10 Teilnehmer. Die Gesamtkosten<br />

belaufen sich auf 700 Euro –<br />

macht pro Teilnehmer 70 Euro. Aber Vorsicht:<br />

Die Gesamtkosten dürfen nur pro<br />

teilnehmendem Mitarbeiter gerechnet werden.<br />

Das ergibt bei 5 Mitarbeitern jeweils<br />

140 Euro. Die Grenze ist überschritten –<br />

Steuern und Sozialabgaben werden fällig.<br />

Tipp: Wenn Sie etwas Besonderes bieten wollen<br />

und die 110-Euro-Grenze überschreiten, vereinbaren<br />

Sie mit Ihren Mitarbeitern, dass diese<br />

sich mit einem Eigenanteil an den Kosten beteiligen,<br />

um Ihren Arbeitgeberanteil so auf 110 Euro<br />

pro Mitarbeiter zu drücken. Voraussetzung: Das<br />

muss bereits vor der Veranstaltung vereinbart<br />

Am 19.<strong>06</strong>.2010 war es soweit, unsere Mitarbeiterin<br />

Verena Schüßler hat sich getraut<br />

und sagte JA zu ihrem Benno. Sie trägt nun<br />

den Familiennamen Bischoff. Frau Bischoff<br />

gehört seit 2005 zu unserem Team. Zu ihren<br />

Tätigkeiten gehören unter anderem die<br />

Bearbeitung von Buchhaltungen, Löhnen<br />

und die Erstellung von Jahresabschlüssen<br />

und Steuererklärungen. Wir wünschen den<br />

frisch Vermählten alles Liebe und einen guten<br />

Start ins Eheleben!<br />

11


zum schmunzeln | leistungsangebot<br />

• Erstellung von Jahresabschlüssen und<br />

steuererklärungen<br />

• vertretung gegenüber Finanzämtern,<br />

Behörden, sozialversicherungsträgern,<br />

Gemeinden<br />

• vertretung bei Betriebsprüfungen und<br />

sozialversicherungsprüfungen<br />

• Abschlussprüfung für<br />

Kapitalgesellschaften<br />

• Gestaltungsberatung / steuerplanung<br />

• internationales steuerrecht<br />

• Beratung bei Betriebsübergaben,<br />

Nachfolgeberatung<br />

• Finanzbuchhaltung sowie lohn-<br />

und Gehaltsabrechnungen<br />

• Gestaltung von Umwandlungen<br />

• Beratungen bei Unternehmensnachfolge,<br />

Erbschaft und schenkung<br />

• Gründung von Gesellschaften wie GmbH,<br />

GbR, oHG, KG, AG, stille Gesellschaft<br />

• Beratung und mitwirkung bei<br />

vertragserrichtung<br />

• Beratung bei letztwilliger<br />

verfügung/Testament<br />

• Private vermögensvorsorge<br />

• Treuhandtätigkeit<br />

12<br />

► Der Bundeskanzler<br />

Er überblickt alle deutschen Gesetze, kann<br />

mühelos sämtliche veröffentlichte deutsche<br />

Gesetzesliteratur auf Händen tragen und<br />

regelt mit GOTT die neuen Gesetze.<br />

► Der Bundesfinanzminister<br />

Er überblickt grob die Steuergesetze, kann<br />

sämtliche veröffentlichte Gesetzesliteratur<br />

lesen und redet manchmal mit GOTT.<br />

► Der Landesfinanzminister<br />

Er macht große Sprüche, meint die kompletten<br />

Steuergesetze zu kennen und<br />

UNsER lEisTUNGsANGEBoT<br />

steuerberatung Unternehmensberatung<br />

Rechtsberatung<br />

»Gott steht ihnen bei«<br />

kann seine eigene Steuererklärung nicht<br />

erstellen und wird ab und zu von GOTT<br />

angesprochen.<br />

► Der Vorstand der Oberfinanzdirektion<br />

Kennt den Unterschied zwischen Bundessteuerblatt<br />

Teil I und II. Kann es sich<br />

nicht verkneifen, schlaue Anweisungen<br />

zu schreiben, führt Selbstgespräche und<br />

denkt an GOTT.<br />

► Der vorstand des Finanzamts<br />

Er ist außerhalb des Amtes kaum sicher<br />

und hat eine Steuererklärung von der<br />

• Beratung über Basel ll / Rating<br />

• Beratung zur optimalen Rechtsform<br />

• Unternehmensberatung und<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

• Finanzierungsvergleiche, leasing / Kredit<br />

• Erstellung von Finanzierungskonzepten /<br />

Bankgespräche<br />

• Beratung bei Unternehmensgründung<br />

• Beratung bei Unternehmensveräußerung<br />

und –kauf<br />

• Externer und interner Betriebsvergleich<br />

• Planung und Budgetierung<br />

• Controlling / soll-ist-vergleich<br />

• Einrichtung einer Kostenrechnung<br />

• Ablauforganisation im Rechnungswesen<br />

Wirtschaftsmediation<br />

(Durch <strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong>) mehr informationen<br />

unter www.rausch-steuerberater.de<br />

Weitere Tätigkeit als<br />

Treuhänder, vermögens-, Grundstücks-,<br />

Hausverwalter, Beirat, Aufsichtsrat, Testa-<br />

mentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund,<br />

Betreuer, insolvenzverwalter, liquidator,<br />

schiedsrichter, sachverständiger,<br />

Gutachter<br />

Ferne gesehen. Kann kaum schreiben und<br />

spricht nur auf Anweisung.<br />

► Der steuerberater<br />

Kennt die Gesetze schon, bevor sie im<br />

Bundestag beschlossen sind. Neben<br />

Unternehmensberatung, Vermögensplanung,<br />

Controlling, Rating, Kanzleiorganisation<br />

kann er eine Unmenge von Belegen<br />

durch seinen Blick in Bilanzen und Steuererklärungen<br />

verwandeln und ... ist GOTT<br />

sei Dank Ihr Steuerberater.<br />

Wirtschaftsprüfung<br />

(durch die <strong>Rausch</strong> & Albert GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)<br />

• Abschlussprüfung für<br />

Kapitalgesellschaften<br />

• Pflicht-, Sonder- und freiwillige Prüfung<br />

sowie Prüfung nach der maBv<br />

• Unternehmensbewertung, Gutachten und<br />

Treuhandtätigkeit<br />

imPREssUm<br />

Herausgeber & Redaktion:<br />

<strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong> + Kollegen steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

siemensstraße 23 | 63768 Hösbach<br />

Tel.: <strong>06</strong>021/5965-0 | Fax: <strong>06</strong>021/5965-30<br />

info@rausch-steuerberater.de<br />

www.rausch-steuerberater.de<br />

Geschäftsführer:<br />

<strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong>, Achim Albert<br />

Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8915<br />

Gestaltung:<br />

Dipl.-Designerin Julia Kahl,<br />

info@julia-kahl.com<br />

Fotoquellen:<br />

steuerberatungsgesellschaft <strong>Karl</strong>-<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong> + Kollegen,<br />

Julia Kahl, Fotolia.de: Titel, s.7 / © simon Kraus, s.3/ © khz, s.4 /<br />

© martin Duriska, s.5 / © wrangler, s.8 o. / © Elenathewise, s.8 u. /<br />

© Klaus Eppele, S.9 / © frogfisch<br />

Auflage & Erscheinungsweise:<br />

1000 stück, 3 mal jährlich<br />

konkret ist eine informationsbroschüre ausschließlich für unsere<br />

mandanten und Geschäftspartner. Die fachlichen informationen<br />

sind der verständlichkeit halber kurz gehalten und können eine<br />

individuelle Beratung nicht ersetzen.

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