Es tut sich was! - invest in greece
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Dienstbarkeiten und Nutzungsrechte<br />
178<br />
Immobilienrecht <strong>in</strong> Griechenland<br />
Die Voraussetzungen für die Begründung e<strong>in</strong>er Dienstbarkeit oder e<strong>in</strong>es Nutzungsrechts an<br />
e<strong>in</strong>em Grundstück entsprechen jenen für die Eigentumsübertragung (notarielle<br />
Beurkundung und E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong>s Grundbuch). Der konkrete Inhalt der Dienstbarkeit (z.B.<br />
Wege-, Überfahrtsrechte am Nachbargrundstück, Leitungsrechte für Wasser und Strom,<br />
Bauverbot bzw. -beschränkung, Aus<strong>sich</strong>tsrecht usw.) wird von den Parteien im E<strong>in</strong>zelfall<br />
frei vere<strong>in</strong>bart.<br />
Der Nießbrauch oder das Wohnungsrecht gewähren dem Berechtigten e<strong>in</strong> Recht auf<br />
Nutzung der Sache unter Ausschluss des Eigentümers. Nießbrauchskonstruktionen werden<br />
<strong>in</strong> der Praxis oft empfohlen. So erwerben beim Kauf e<strong>in</strong>er Immobilie beispielsweise gleich<br />
die K<strong>in</strong>der als künftige Erben das Eigentum, während die Eltern lediglich als Nießbraucher<br />
auftreten. Beim Tod der Eltern soll damit e<strong>in</strong>e Erbschaftssteuer lediglich aus dem<br />
ger<strong>in</strong>geren Wert des Nießbrauchs anfallen. Auch im Erbfall kommt es häufig vor, dass e<strong>in</strong><br />
Ehegatte dem Überlebenden den Nießbrauch am Nachlass vermacht, um auf diese Weise<br />
dessen Existenz zu <strong>sich</strong>ern.<br />
Hypothek<br />
Das griechische Recht kennt als Grundpfandrechte nur die Hypothek und die<br />
Hypothekenvormerkung. Der sog. Privattitel (vertragliche Hypothek) ist der wichtigste<br />
Grund des Hypothekenerwerbs. Die Hypothekenbestellung erfolgt durch e<strong>in</strong>seitige<br />
Willenserklärung des Eigentümers, die notariell beurkundet und <strong>in</strong>s Hypothekenbuch des<br />
Grundbuchamtes e<strong>in</strong>getragen wird. Um die Notarkosten (Wertgebühr iHv 1,2%) zu sparen,<br />
wird deshalb <strong>in</strong> der Immobilienpraxis der Hypothekenvormerkung der Vorzug gegeben.<br />
Die Hypothekenvormerkung ist im Grunde genommen e<strong>in</strong>e Rangreservierung bzw. e<strong>in</strong>e<br />
bed<strong>in</strong>gte Hypothek. Deren E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Hypothekenbuch des Grundbuchamtes erfolgt<br />
auf der Basis e<strong>in</strong>es Gerichtsurteils im Schnellverfahren der Sicherungsmaßnahmen<br />
(Maßnahmen der e<strong>in</strong>stweiligen Verfügung), das im E<strong>in</strong>vernehmen des Grundverpfänders<br />
und des Gläubigers ergeht. Die Hypothekenvormerkung als beliebtes Mittel der<br />
Kredit<strong>sich</strong>erung wird stets für e<strong>in</strong>en bestimmten Betrag e<strong>in</strong>getragen, der <strong>in</strong> der Praxis die<br />
Hauptforderung um 20-30% übersteigt, um auch eventuelle Verzugsz<strong>in</strong>sen und<br />
Anwaltskosten des Hypothekengläubigers (im Regelfall der Bank) für die<br />
Zwangsvollstreckung <strong>in</strong> die belastete Immobilie zu decken.<br />
18.2.2 System der Grundstücksregister<br />
Kataster- und Grundbuchämter<br />
Kataster nach dem deutschen, schweizerischen und österreichischen Modell werden <strong>in</strong><br />
Griechenland derzeit erst errichtet. Das Katastersystem wird schrittweise von Gebiet zu<br />
Gebiet e<strong>in</strong>geführt, <strong>in</strong>dem die e<strong>in</strong>zelnen Grundobjekte genau (unter Zuteilung e<strong>in</strong>er<br />
e<strong>in</strong>maligen 12ziffrigen bzw. für Eigentumswohnungen 16ziffrigen sog.<br />
Nationalkatasterregisternummer) bezeichnet werden und die Rechtslage für jedes