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Anzeiger 28-2021

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Anzeiger Oberhasli

Schattenhalb

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Hundetaxe 2021

Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2021 zur

Zahlung fällig. Die Taxe wird für jeden am 1. August

2021 gehaltenen und über 6 Monate alten

Hund erhoben und beträgt CHF 80.– pro Tier und

Jahr. Die Fakturierung erfolgt am 10. August 2021

und aufgrund der Daten in der Amicus-Datenbank.

Allfällige Mutationen sind bis am 31. Juli

2021 zu richten an:

Gemeindeschreiberei Schattenhalb, E-Mail:

info@schattenhalb.ch, Tel.-Nr. 033 971 16 26.

Meldepflichtig sind alle Hunde. Zur Anmeldung ist

der Impfausweis inkl. Mikrochip-Nr. vorzuweisen.

Halter von Hunden, die gemäss Art. 13 Abs. 3 des

kantonalen Hundegesetzes, von der Hundetaxe

befreit sind, haben jährlich einen Nachweis zu erbringen.

Gemeindeverwaltung Schattenhalb

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Geringfügige Änderung des Zonenplanes auf

den Parzellen Schattenhalb-Gbbl. Nrn. 896 und

199 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom

6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung

nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat der Gemischten Gemeinde

Schattenhalb hat die vorerwähnte geringfügige

Änderung des Zonenplanes auf den Parzellen

Schattenhalb-Gbbl. Nrn. 896 und 199 am 10. Juni

2021 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert

der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim

Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung

Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13,

3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde

erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung

eingesehen werden.

Gemischte Gemeinde Schattenhalb, 12.07.2021

Der Gemeinderat

der Gemischten Gemeinde Schattenhalb

Kanton

Archäologisches Inventar aller Gemeinden des

Kantons Bern

Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde

Nr. 28 Freitag, 16. Juli 2021

gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1) vom

Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt.

Der aktuelle Stand liegt jetzt vor. Im Inventar wurden

alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen

Stätten und Fundstellen (inklusive Einzelfunde)

sowie Ruinen aufgenommen. Vor dem Erlass des Inventars

durch das kantonale Amt für Kultur wird die aktualisierte

Nachführung des Archäologischen Inventars

gemäss Art. 13a, Abs. 1 Bauverordnung veröffentlicht

und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Die Akten können beim Archäologischen Dienst des

Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern-Bümpliz

vom Montag, 19. Juli 2021 bis und mit Donnerstag,

16. September 2021 eingesehen werden (Voranmeldung

obligatorisch unter adb.bauen@be.ch oder per

Telefon 031 633 98 98).

Nach Art. 13a der Bauverordnung können diejenigen

Personen, Behörden und Organisationen sich zum

Entwurf äussern und Anträge stellen, welche nach Art.

35 Abs. 2 und Art. 35a Baugesetz (BSG 721) zu einer

Einsprache berechtigt sind.

Die Äusserungen und Anträge sind schriftlich und

begründet bis spätestens am Donnerstag, 16. September

2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen

Dienst des Kantons Bern, Ressort

Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern einzureichen.

Das Amt für Kultur erlässt das Inventar in Kenntnis der

Eingaben. Beschwerden gegen die Inkraftsetzungsverfügung

können nur von Personen, Behörden und Organisationen

geführt werden, die eine Ergänzung des

Inventars verlangt haben. Archäologische Fundorte

können nicht aus dem Inventar gestrichen werden.

Im Übrigen wird auf die Art. 13 bis 13c der Bauverordnung

verwiesen.

Bern, 9. Juli 2021

Kantonales Amt fur Kultur

Der Vorsteher: Hans-Ueli Glarner

Archäologischer Dienst des Kantons Bern

Der Kantonsarchäologe: Adriano Boschetti

Kirchenanzeiger

16. – 22. Juli 2021

Evangelisch-reformierte Kirch ge mein den

Audio-Andacht im Juli: «Der Seiltänzer». Mit Diakon

und Katechet René Borgognon und Gabriela Moser,

Orgel. Zuhören auf www.refkgm.ch/agenda – und in

den Kirchen Hohfluh und Meiringen per CD-Gerät.

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

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