Anzeiger 28-2021
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anzeiger Oberhasli
Schattenhalb
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Hundetaxe 2021
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2021 zur
Zahlung fällig. Die Taxe wird für jeden am 1. August
2021 gehaltenen und über 6 Monate alten
Hund erhoben und beträgt CHF 80.– pro Tier und
Jahr. Die Fakturierung erfolgt am 10. August 2021
und aufgrund der Daten in der Amicus-Datenbank.
Allfällige Mutationen sind bis am 31. Juli
2021 zu richten an:
Gemeindeschreiberei Schattenhalb, E-Mail:
info@schattenhalb.ch, Tel.-Nr. 033 971 16 26.
Meldepflichtig sind alle Hunde. Zur Anmeldung ist
der Impfausweis inkl. Mikrochip-Nr. vorzuweisen.
Halter von Hunden, die gemäss Art. 13 Abs. 3 des
kantonalen Hundegesetzes, von der Hundetaxe
befreit sind, haben jährlich einen Nachweis zu erbringen.
Gemeindeverwaltung Schattenhalb
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Geringfügige Änderung des Zonenplanes auf
den Parzellen Schattenhalb-Gbbl. Nrn. 896 und
199 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom
6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung
nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat der Gemischten Gemeinde
Schattenhalb hat die vorerwähnte geringfügige
Änderung des Zonenplanes auf den Parzellen
Schattenhalb-Gbbl. Nrn. 896 und 199 am 10. Juni
2021 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert
der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim
Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung
Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13,
3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde
erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung
eingesehen werden.
Gemischte Gemeinde Schattenhalb, 12.07.2021
Der Gemeinderat
der Gemischten Gemeinde Schattenhalb
Kanton
Archäologisches Inventar aller Gemeinden des
Kantons Bern
Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde
Nr. 28 Freitag, 16. Juli 2021
gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1) vom
Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt.
Der aktuelle Stand liegt jetzt vor. Im Inventar wurden
alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen
Stätten und Fundstellen (inklusive Einzelfunde)
sowie Ruinen aufgenommen. Vor dem Erlass des Inventars
durch das kantonale Amt für Kultur wird die aktualisierte
Nachführung des Archäologischen Inventars
gemäss Art. 13a, Abs. 1 Bauverordnung veröffentlicht
und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Die Akten können beim Archäologischen Dienst des
Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern-Bümpliz
vom Montag, 19. Juli 2021 bis und mit Donnerstag,
16. September 2021 eingesehen werden (Voranmeldung
obligatorisch unter adb.bauen@be.ch oder per
Telefon 031 633 98 98).
Nach Art. 13a der Bauverordnung können diejenigen
Personen, Behörden und Organisationen sich zum
Entwurf äussern und Anträge stellen, welche nach Art.
35 Abs. 2 und Art. 35a Baugesetz (BSG 721) zu einer
Einsprache berechtigt sind.
Die Äusserungen und Anträge sind schriftlich und
begründet bis spätestens am Donnerstag, 16. September
2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen
Dienst des Kantons Bern, Ressort
Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern einzureichen.
Das Amt für Kultur erlässt das Inventar in Kenntnis der
Eingaben. Beschwerden gegen die Inkraftsetzungsverfügung
können nur von Personen, Behörden und Organisationen
geführt werden, die eine Ergänzung des
Inventars verlangt haben. Archäologische Fundorte
können nicht aus dem Inventar gestrichen werden.
Im Übrigen wird auf die Art. 13 bis 13c der Bauverordnung
verwiesen.
Bern, 9. Juli 2021
Kantonales Amt fur Kultur
Der Vorsteher: Hans-Ueli Glarner
Archäologischer Dienst des Kantons Bern
Der Kantonsarchäologe: Adriano Boschetti
Kirchenanzeiger
16. – 22. Juli 2021
Evangelisch-reformierte Kirch ge mein den
Audio-Andacht im Juli: «Der Seiltänzer». Mit Diakon
und Katechet René Borgognon und Gabriela Moser,
Orgel. Zuhören auf www.refkgm.ch/agenda – und in
den Kirchen Hohfluh und Meiringen per CD-Gerät.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.