Creußen Journal - Ausgabe 14 - Juli 2021
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SEITE 4<br />
im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>,<br />
Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong>, Bürgerbüro, während der<br />
üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr<br />
bis <strong>14</strong>.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag<br />
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur jedermanns Einsicht aus<br />
Auf das Recht, auch außerhalb der Auslegung von der Geschäftsstelle<br />
des Gutachterausschusses Auskünfte über die<br />
Richtwerte verlangen zu können, wird hingewiesen.<br />
Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen<br />
auch auf folgender Internetseite der Stadt <strong>Creußen</strong> eingestellt:<br />
„www.stadt-creussen.de“. Maßgeblich ist jedoch der<br />
Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.<br />
<strong>Creußen</strong>, 20. <strong>Juli</strong> <strong>2021</strong><br />
M. Dannhäußer<br />
Erster Bürgermeister der Stadt <strong>Creußen</strong><br />
<strong>Creußen</strong>, den 21.07.<strong>2021</strong><br />
Gez. Dannhäußer<br />
Gemeinschaftsvorsitzender<br />
ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES<br />
ZUR ABGABE VON GRÜNGUT<br />
Mittwoch<br />
Samstag<br />
von 17.00 - 18.00 Uhr<br />
von 10.00 - 12.00 Uhr<br />
Stadt <strong>Creußen</strong><br />
STÖRUNGSDIENST BEI<br />
ENTSORGUNGSSTÖRUNGEN<br />
Um Störungen im Kanalnetz der Stadt <strong>Creußen</strong> beheben zu<br />
können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung.<br />
BEKANNTMACHUNG DER STADT CREUSSEN:<br />
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - vom 31.07.2009<br />
(BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020<br />
(BGBl I S. <strong>14</strong>08) und des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG<br />
- (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert<br />
durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl S. 737)<br />
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis<br />
nach § 15 WHG für das Einleiten von Mischwasser aus<br />
sechs Mischwasserbehandlungsanlagen und von Niederschlagswasser<br />
aus den Regenwasserkanälen der Ortsteile <strong>Creußen</strong>,<br />
Gottsfeld, Haidhof, Kotzmannsreuth, Letten, Neuhof und<br />
Schwürz in verschiedene Vorfluter durch die Stadt <strong>Creußen</strong><br />
Das Vorhaben beinhaltet eine Gewässerbenutzung nach § 9<br />
Abs. 1 Nr. 4 WHG. Die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> hat<br />
infolgedessen für die Stadt <strong>Creußen</strong> die Erteilung einer gehobenen<br />
Erlaubnis nach § 15 WHG für die vorgenannten Einleitungen<br />
beantragt.<br />
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens<br />
ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden<br />
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>,<br />
Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong>, Zimmer Nr. <strong>14</strong> zur Einsichtnahme<br />
aus. Die Auslegungsfrist beginnt am 02. Aug. <strong>2021</strong> und endet<br />
am 01. Sep. <strong>2021</strong>.<br />
Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem.<br />
Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis<br />
zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder<br />
zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Creußen</strong> oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee<br />
5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 232 erhoben werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen,<br />
- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin,<br />
der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht<br />
wird, behandelt werden;<br />
- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin<br />
ohne ihn verhandelt werden kann;<br />
- dass<br />
• die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die<br />
Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von<br />
einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung<br />
benachrichtigt werden können,<br />
• die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen<br />
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,<br />
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen<br />
sind.<br />
Bei Störungen in der Abwasserentsorgung Tel. 0171 301 4304<br />
Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer<br />
Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen<br />
zuständig.<br />
NEUVERMIETUNG<br />
von zwei städtischen Dachgeschosswohnungen in der Sudetenlandstr.<br />
8 + 10 in <strong>Creußen</strong>, voraussichtlich ab 1. September<br />
<strong>2021</strong><br />
• Wohnfläche ca. 26 m²<br />
• 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Kellernutzung, Gartennutzung<br />
Mietpreis: 5,90 € pro m² zzgl. Nebenkosten, Kaution 3 Monatsmieten<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wohnungen eine Belegungsbindung<br />
nach Maßgabe der Nrn. 9 und 11 des Kommunalen<br />
Wohnraumförderungsprogramms besteht.<br />
Die Wohnungen können deshalb nur an einkommensschwächere<br />
Haushalte vermietet werden. Für weitere Informationen<br />
hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Schriftliche Bewerbungen bis zum 20.08.<strong>2021</strong> per E-Mail oder<br />
auf den Postweg an die<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />
Bahnhofstr. 11<br />
95473 <strong>Creußen</strong><br />
E-Mail: info@vgem-creussen.bayern.de<br />
Telefonische Auskünfte unter: 09270 989-66<br />
VG-<strong>Creußen</strong>