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Creußen Journal - Ausgabe 14 - Juli 2021

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SEITE 4<br />

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>,<br />

Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong>, Bürgerbüro, während der<br />

üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr<br />

bis <strong>14</strong>.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag<br />

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur jedermanns Einsicht aus<br />

Auf das Recht, auch außerhalb der Auslegung von der Geschäftsstelle<br />

des Gutachterausschusses Auskünfte über die<br />

Richtwerte verlangen zu können, wird hingewiesen.<br />

Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen<br />

auch auf folgender Internetseite der Stadt <strong>Creußen</strong> eingestellt:<br />

„www.stadt-creussen.de“. Maßgeblich ist jedoch der<br />

Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.<br />

<strong>Creußen</strong>, 20. <strong>Juli</strong> <strong>2021</strong><br />

M. Dannhäußer<br />

Erster Bürgermeister der Stadt <strong>Creußen</strong><br />

<strong>Creußen</strong>, den 21.07.<strong>2021</strong><br />

Gez. Dannhäußer<br />

Gemeinschaftsvorsitzender<br />

ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES<br />

ZUR ABGABE VON GRÜNGUT<br />

Mittwoch<br />

Samstag<br />

von 17.00 - 18.00 Uhr<br />

von 10.00 - 12.00 Uhr<br />

Stadt <strong>Creußen</strong><br />

STÖRUNGSDIENST BEI<br />

ENTSORGUNGSSTÖRUNGEN<br />

Um Störungen im Kanalnetz der Stadt <strong>Creußen</strong> beheben zu<br />

können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung.<br />

BEKANNTMACHUNG DER STADT CREUSSEN:<br />

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - vom 31.07.2009<br />

(BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020<br />

(BGBl I S. <strong>14</strong>08) und des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG<br />

- (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert<br />

durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl S. 737)<br />

Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis<br />

nach § 15 WHG für das Einleiten von Mischwasser aus<br />

sechs Mischwasserbehandlungsanlagen und von Niederschlagswasser<br />

aus den Regenwasserkanälen der Ortsteile <strong>Creußen</strong>,<br />

Gottsfeld, Haidhof, Kotzmannsreuth, Letten, Neuhof und<br />

Schwürz in verschiedene Vorfluter durch die Stadt <strong>Creußen</strong><br />

Das Vorhaben beinhaltet eine Gewässerbenutzung nach § 9<br />

Abs. 1 Nr. 4 WHG. Die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> hat<br />

infolgedessen für die Stadt <strong>Creußen</strong> die Erteilung einer gehobenen<br />

Erlaubnis nach § 15 WHG für die vorgenannten Einleitungen<br />

beantragt.<br />

Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens<br />

ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden<br />

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>,<br />

Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong>, Zimmer Nr. <strong>14</strong> zur Einsichtnahme<br />

aus. Die Auslegungsfrist beginnt am 02. Aug. <strong>2021</strong> und endet<br />

am 01. Sep. <strong>2021</strong>.<br />

Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem.<br />

Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis<br />

zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder<br />

zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Creußen</strong> oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee<br />

5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 232 erhoben werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen,<br />

- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin,<br />

der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht<br />

wird, behandelt werden;<br />

- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin<br />

ohne ihn verhandelt werden kann;<br />

- dass<br />

• die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die<br />

Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von<br />

einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung<br />

benachrichtigt werden können,<br />

• die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen<br />

durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,<br />

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen<br />

sind.<br />

Bei Störungen in der Abwasserentsorgung Tel. 0171 301 4304<br />

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer<br />

Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen<br />

zuständig.<br />

NEUVERMIETUNG<br />

von zwei städtischen Dachgeschosswohnungen in der Sudetenlandstr.<br />

8 + 10 in <strong>Creußen</strong>, voraussichtlich ab 1. September<br />

<strong>2021</strong><br />

• Wohnfläche ca. 26 m²<br />

• 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Kellernutzung, Gartennutzung<br />

Mietpreis: 5,90 € pro m² zzgl. Nebenkosten, Kaution 3 Monatsmieten<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wohnungen eine Belegungsbindung<br />

nach Maßgabe der Nrn. 9 und 11 des Kommunalen<br />

Wohnraumförderungsprogramms besteht.<br />

Die Wohnungen können deshalb nur an einkommensschwächere<br />

Haushalte vermietet werden. Für weitere Informationen<br />

hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Schriftliche Bewerbungen bis zum 20.08.<strong>2021</strong> per E-Mail oder<br />

auf den Postweg an die<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />

Bahnhofstr. 11<br />

95473 <strong>Creußen</strong><br />

E-Mail: info@vgem-creussen.bayern.de<br />

Telefonische Auskünfte unter: 09270 989-66<br />

VG-<strong>Creußen</strong>

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