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Bildungsberatung
Bildungsscheck
Sie haben ein Ziel, wissen aber noch nicht, wie Sie, Ihre
Mitarbeitenden oder Ihr Team es erreichen können?
Gemeinsam gestalten wir Inhalte, Lernziele, Kursformen und
Kurszeiten. Ob bei Ihnen vor Ort oder in einem unserer Schulungsräume
– Sie bestimmen Thema und Termine, wir sorgen
für erfahrene und kompetente Trainer.
Für Beschäftigte und Betriebe – Weiterkommen mit dem Bildungsscheck NRW
Wir beraten Sie und stellen Ihnen ein optimales und
individuelles Weiterbildungspaket zusammen!
Michael Klaucke
VHS Brilon
Kreuziger Mauer 31
59929 Brilon
Telefon: 02961 6416
Fax: 02961 51453
E-Mail: brilon@vhs-bmo.de
Anika Schnieders
VHS Marsberg
Hauptstraße 49
34431 Marsberg
Telefon: 02992 1280
Fax: 02992 2044
E-Mail: marsberg@vhs-bmo.de
Als Unternehmen, Verein, gemeinnützige Einrichtung oder
Einzelperson profitieren Sie von unseren Erfahrungen und
dem Praxiswissen unserer Kursleitenden. Wir freuen uns auf
Ihre Anfrage und stehen gerne für eine individuelle Beratung
zur Verfügung!
Friederike Gretsch
VHS Olsberg
Hauptstraße 73 a
59939 Olsberg
Telefon: 02962 3080
Fax: 02962 6986
E-Mail: olsberg@vhs-bmo.de
Das Land Nordrhein-
Westfalen fördert die
berufliche Weiterbildung
von Beschäftigten
und Berufsrückkehrenden.
Dabei
setzt das Land aufgrund
der begrenzt
zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds
(ESF) fachliche Schwerpunkte bei der Ausgestaltung des
Bildungsschecks NRW. Übernommen werden anfallende
Kursgebühren – für Teilnahme und Prüfung – bis zur Hälfte,
höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Arbeitsstätte in
NRW können für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten
einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten, wenn
sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Beschäftigte (auch in
Elternzeit), Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz
in NRW können einen Bildungsscheck für eine berufliche
Weiterbildung beantragen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen
bei Einzelveranlagung mehr als 20.000 € und
maximal 40.000 € beträgt. Der Bildungsscheck NRW wird
ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben.
Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der
nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können
Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und
wann ein Beratungstermin stattfinden kann. Der Bildungsscheck
muss vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung
beantragt werden.
Beratungsstelle in Brilon:
BWT - Brilon Wirtschaft und Tourismus GmbH
Derkere Straße 10a · 59929 Brilon
Telefon: 02961 96990 · E-Mail: bwt@brilon.de
Beratungsstelle in Marsberg:
Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Marsberg e. V.
Bäckerstraße 8 · 34431 Marsberg
Telefon: 02992 8200
E-Mail: info@stadtmarketing-marsberg.de
Buchen Sie hier direkt
Ihren Beratungstermin:
https://calendly.com/vhsbmo
Bildungsprämie des Bundes
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Konzerte und Lesungen auf einen Blick
15.500
Lese- und Bildvortrag:
„Mit dem Hollandrad in
die Schweizer Berge“
Eine unsinnige Idee? Keineswegs!
Gabriele Reiß
1 Abend = 3 Ustd., 10,00 €
Brilon, VHS-Haus, Kreuziger Mauer 31
Freitag, 29. Oktober 2021, 19:00 - 21:00 Uhr
Weitere Informationen auf Seite 42
15.502
Lesung: Cornelia Frettlöh
– „Schwesternblues“
Cornelia Frettlöh
1 Abend = 3 Ustd., 10,00 €
Brilon, VHS-Haus, Kreuziger Mauer 31
Freitag, 12. November 2021, 19:00 - 21:00 Uhr
15.504
121. Rathauskonzert:
Ludwig van Beethoven
Lesekonzert mit Kazuyuki Ogimoto
(Klavier), Arne Diekow (Cello) und
Christian Göbel (Texte)
Christian Göbel/Kazuyuki Ogimoto/
Arne Diekow
1 Abend = 3 Ustd., 15,00 €
(Schüler/Studenten 10,00 €)
Brilon, Rathaus (historischer Ratssaal)
Sonntag, 21. November 2021,
17:00 - 19:15 Uhr
Weitere Informationen auf Seite 42
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt
der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung,
maximal 500 Euro.
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie
durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig
sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,
Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maxi-
mal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)
verfügen, Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein
erhalten haben und Sie die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen bzw. in Deutschland arbeiten dürfen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.bildungspraemie.info
Steuerliche Absetzbarkeit von Kursen
Um die Investition in die lebenslange berufliche Weiterbildung
zu fördern, können in Deutschland berufsbegleitende
Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Für die Absetzbarkeit ist entscheidend, dass die Fortbildungsmaßnahme
geeignet ist, die beruflichen Chancen zu
verbessern. Die steuerliche Absetzbarkeit richtet sich jedoch
in jedem Einzelfall nach den individuellen finanziellen und beruflichen
Verhältnissen der Interessenten.
Weitere Informationen auf Seite 42
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www.vhs-bmo.de
facebook.com/vhsbmo
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