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Bildungsberatung

Bildungsscheck

Sie haben ein Ziel, wissen aber noch nicht, wie Sie, Ihre

Mitarbeitenden oder Ihr Team es erreichen können?

Gemeinsam gestalten wir Inhalte, Lernziele, Kursformen und

Kurszeiten. Ob bei Ihnen vor Ort oder in einem unserer Schulungsräume

– Sie bestimmen Thema und Termine, wir sorgen

für erfahrene und kompetente Trainer.

Für Beschäftigte und Betriebe – Weiterkommen mit dem Bildungsscheck NRW

Wir beraten Sie und stellen Ihnen ein optimales und

individuelles Weiterbildungspaket zusammen!

Michael Klaucke

VHS Brilon

Kreuziger Mauer 31

59929 Brilon

Telefon: 02961 6416

Fax: 02961 51453

E-Mail: brilon@vhs-bmo.de

Anika Schnieders

VHS Marsberg

Hauptstraße 49

34431 Marsberg

Telefon: 02992 1280

Fax: 02992 2044

E-Mail: marsberg@vhs-bmo.de

Als Unternehmen, Verein, gemeinnützige Einrichtung oder

Einzelperson profitieren Sie von unseren Erfahrungen und

dem Praxiswissen unserer Kursleitenden. Wir freuen uns auf

Ihre Anfrage und stehen gerne für eine individuelle Beratung

zur Verfügung!

Friederike Gretsch

VHS Olsberg

Hauptstraße 73 a

59939 Olsberg

Telefon: 02962 3080

Fax: 02962 6986

E-Mail: olsberg@vhs-bmo.de

Das Land Nordrhein-

Westfalen fördert die

berufliche Weiterbildung

von Beschäftigten

und Berufsrückkehrenden.

Dabei

setzt das Land aufgrund

der begrenzt

zur Verfügung stehenden

finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds

(ESF) fachliche Schwerpunkte bei der Ausgestaltung des

Bildungsschecks NRW. Übernommen werden anfallende

Kursgebühren – für Teilnahme und Prüfung – bis zur Hälfte,

höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Arbeitsstätte in

NRW können für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten

einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten, wenn

sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Beschäftigte (auch in

Elternzeit), Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz

in NRW können einen Bildungsscheck für eine berufliche

Weiterbildung beantragen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen

bei Einzelveranlagung mehr als 20.000 € und

maximal 40.000 € beträgt. Der Bildungsscheck NRW wird

ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben.

Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der

nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können

Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und

wann ein Beratungstermin stattfinden kann. Der Bildungsscheck

muss vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung

beantragt werden.

Beratungsstelle in Brilon:

BWT - Brilon Wirtschaft und Tourismus GmbH

Derkere Straße 10a · 59929 Brilon

Telefon: 02961 96990 · E-Mail: bwt@brilon.de

Beratungsstelle in Marsberg:

Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Marsberg e. V.

Bäckerstraße 8 · 34431 Marsberg

Telefon: 02992 8200

E-Mail: info@stadtmarketing-marsberg.de

Buchen Sie hier direkt

Ihren Beratungstermin:

https://calendly.com/vhsbmo

Bildungsprämie des Bundes

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Konzerte und Lesungen auf einen Blick

15.500

Lese- und Bildvortrag:

„Mit dem Hollandrad in

die Schweizer Berge“

Eine unsinnige Idee? Keineswegs!

Gabriele Reiß

1 Abend = 3 Ustd., 10,00 €

Brilon, VHS-Haus, Kreuziger Mauer 31

Freitag, 29. Oktober 2021, 19:00 - 21:00 Uhr

Weitere Informationen auf Seite 42

15.502

Lesung: Cornelia Frettlöh

– „Schwesternblues“

Cornelia Frettlöh

1 Abend = 3 Ustd., 10,00 €

Brilon, VHS-Haus, Kreuziger Mauer 31

Freitag, 12. November 2021, 19:00 - 21:00 Uhr

15.504

121. Rathauskonzert:

Ludwig van Beethoven

Lesekonzert mit Kazuyuki Ogimoto

(Klavier), Arne Diekow (Cello) und

Christian Göbel (Texte)

Christian Göbel/Kazuyuki Ogimoto/

Arne Diekow

1 Abend = 3 Ustd., 15,00 €

(Schüler/Studenten 10,00 €)

Brilon, Rathaus (historischer Ratssaal)

Sonntag, 21. November 2021,

17:00 - 19:15 Uhr

Weitere Informationen auf Seite 42

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt

der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung,

maximal 500 Euro.

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie

durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig

sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,

Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maxi-

mal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)

verfügen, Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein

erhalten haben und Sie die deutsche Staatsangehörigkeit

besitzen bzw. in Deutschland arbeiten dürfen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bildungspraemie.info

Steuerliche Absetzbarkeit von Kursen

Um die Investition in die lebenslange berufliche Weiterbildung

zu fördern, können in Deutschland berufsbegleitende

Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Für die Absetzbarkeit ist entscheidend, dass die Fortbildungsmaßnahme

geeignet ist, die beruflichen Chancen zu

verbessern. Die steuerliche Absetzbarkeit richtet sich jedoch

in jedem Einzelfall nach den individuellen finanziellen und beruflichen

Verhältnissen der Interessenten.

Weitere Informationen auf Seite 42

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www.vhs-bmo.de

facebook.com/vhsbmo

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