STUD.Jur 1/2023
Themenschwerpunkt: Jurist:in sein anderswo
Themenschwerpunkt: Jurist:in sein anderswo
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Herausgegeben von Prof. Dr. Tobias Gostomzyk<br />
DAS MAGAZIN FÜR JURA-<strong>STUD</strong>IERENDE<br />
<strong>Jur</strong>ist:in sein anderswo<br />
Mit deutschen Examina ins Ausland<br />
Ausgabe 1/<strong>2023</strong><br />
37. Jahrgang<br />
ISSN 0932-5360
Erhältlich im Buchhandel oder bei: beck-shop.de | Verlag C.H.BECK oHG · 80791 München | kundenservice@beck.de | Preise inkl. MwSt. | 167897<br />
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Inhalt<br />
Belgien<br />
Fidèle au Roi 3<br />
Italien<br />
Arbeiten im Land, wo die Zitronen blühen! 6<br />
Österreich<br />
Kein Wiener Schmäh. 9<br />
Polen<br />
Zwei Jahrzehnte als Rechtsanwalt<br />
an der Weichsel 12<br />
Niederlande<br />
Lernen „on the job“ 15<br />
Dänemark<br />
Zwischen dänischer Hygge und<br />
deutscher Bürokratie 18<br />
Schottland<br />
Brexit, Braveheart und Berufseinstieg 21<br />
Irland<br />
German-Desk auf der grünen Insel 24<br />
Mexiko<br />
Land der unbegrenzten Möglichkeiten 27<br />
Noch mehr Länder<br />
Rückblick <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1/2020 30<br />
Impressum<br />
Redaktion: Tobias Gostomzyk<br />
Redaktionsadresse:<br />
<strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. Redaktion<br />
Waldseestr. 3-5 | 76530 Baden-Baden<br />
E-Mail: studjur@nomos.de<br />
Herausgeber:<br />
Nomos Verlagsgesellschaft | Baden-Baden<br />
Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, TU Dortmund<br />
Produktion & Druck: DESIGNWERK Ingrid Hornung<br />
Bildnachweis: © shutterstock: TTstudio, ventdusud,<br />
Simple Line, Mike Mareen, anon_tae, Anna ART,<br />
Aitormmfoto, Leonid Andronov, Lumella, BOLDG<br />
Titelbild: © istockphoto/zbruch<br />
Anzeigenbetreuung:<br />
Verlag C.H.BECK oHG<br />
Dipl.-<strong>Jur</strong>. Thomas Hepp | Bertram Mehling<br />
Wilhelmstr. 9<br />
80801 München<br />
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E-Mail: thomas.hepp@beck.de | bertram.mehling@beck.de<br />
Die Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen<br />
sind urherrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht<br />
ausdrücklich durch das Urheberrechtsgesetz zuge lassen ist, bedarf der<br />
vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen,<br />
Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilm ungen und die<br />
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gekennzeichnete Artikel müssen nicht die Meinung der Herausgeber/<br />
Redaktion wiedergeben. Unverlangt eingesandte Manuskripte – für die<br />
keine Haftung übernommen wird – gelten als Veröffent lichungsvorschlag<br />
zu den Bedingungen des Verlages. Es werden nur unver öffentlichte Originalarbeiten<br />
angenommen. Die Verfasser:innen erklären sich mit einer<br />
nicht sinnentstellenden redaktionellen Bearbeitung einverstanden.<br />
Liebe Leserin,<br />
lieber Leser,<br />
man kennt es von erfolgreichen Büchern oder Filmen: Wenn etwas gut funktionierte,<br />
folgt ein zweiter Teil, manchmal sogar eine ganze Serie. „Wegen des<br />
großen Erfolgs“, wie es dann oftmals heißt. So ist auch dieses Heft zu verstehen:<br />
Nachdem im Sommersemester 2020 das <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>.-Heft zum Thema „<strong>Jur</strong>ist:in<br />
sein anderswo. Mit deutschen Examina ins Ausland“ erschien, soll es nun eine<br />
Fortsetzung geben – selbstverständlich mit neuen Ländern, die zu einer Lese -<br />
reise einladen sollen, möglicherweise sogar zu einer beruflichen Karriere.<br />
Die Idee ist dabei so einfach wie persönlich: Anwält:innen mit deutschen Staatsexamina<br />
berichten über ihre Erfahrungen, im Ausland zu arbeiten. Was gab den<br />
Anstoß? Was musste neu gelernt werden? Gibt es Vorteile, etwa in puncto Lebensqualität?<br />
Aber auch: Warum kehren manche Anwält:innen zurück? Vorbild<br />
für diese Serie war übrigens das Buch „Briefe an junge <strong>Jur</strong>isten“, das 2015 erschienen<br />
ist und immer noch nachgefragt wird.<br />
Erhalten hat <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. vor allem Texte aus Ländern in Europa. Darunter befinden<br />
sich viele, in denen man gerne Urlaub macht - beispielsweise Italien, Irland<br />
oder Dänemark. Allerdings gab es meist vor allem andere Motive, im Ausland<br />
zu arbeiten, als den Reiz der Natur oder besonders schöner Städte zu genießen.<br />
Sie reichen von Partnerschaften, familiären Wurzeln bis hin zu Geschäftsideen.<br />
Oder es bot sich sogar eine historische Chance, sein Glück in einem anderem<br />
Land suchen.<br />
Auch heißt der Gang ins Ausland regelmäßig nicht, keine deutschen Mandant:innen<br />
mehr zu betreuen. Vielmehr arbeiten Rechtsanwält:innen mit<br />
deutschen Examina meist weiter für in Deutschland ansässige Unternehmen<br />
oder Privatpersonen – also an der Schnittstelle von zwei Rechtskreisen. Im<br />
Ausland wird hierfür ein „German Desk“ aufgebaut, um dort sprachlich und<br />
fachlich qualifiziert Mandant:innen aus dem Inland zu betreuen..<br />
Kurzum: Das neue <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. will weder Reiseführer noch Karriereratgeber sein.<br />
Es kann und soll Ihnen aber Mut machen und auch Tipps geben, Ihren eigenen<br />
Weg zu verfolgen. Schließlich ist Vieles möglich, nicht selten sogar mehr als man<br />
meint, wovon die Autor:innen in diesem Heft erfahrungsreich erzählen.<br />
Viel Freude beim Lesen wünsche ich Ihnen<br />
Tobias Gostomzyk<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong><br />
1
JURA TO GO<br />
Der Podcast für <strong>Jur</strong>astudierende<br />
und ReferendarInnen<br />
■ Größter <strong>Jur</strong>a-Podcast mit Lerninhalten<br />
■ Lernpodcast in Arbeitsgemeinschaftsatmosphäre<br />
■ Examenskurse für Strafrecht<br />
und Öffentliches Recht<br />
■ Repetitorium für <strong>Jur</strong>astudierende<br />
und ReferendarInnen<br />
■ Klausurenpodcast<br />
■ Auf Augenhöhe erklärt
Belgien<br />
Fidèle au Roi<br />
Seit über 30 Jahren war Klaus Heinemann als Anwalt in Brüssel tätig. Der Weg dorthin führte über Aachen, Montreal und die<br />
Universität zu Köln. Vor allem die Sehnsucht im Ausland und im Gesellschaftsrecht zu arbeiten, bildeten dabei Konstanten.<br />
Ucium sitatur, officab oresent quo eturi aut maximus aecerfe<br />
rspediatium dit que quo eatendi re nonsed et illenia inctiat<br />
iumquia velique alitium reperem fugitatem il ipsapero cumqua.<br />
© shutterstock/ TTstudio<br />
Es gibt kaum ein Studienfach, das so viele Möglichkeiten<br />
bietet wie das <strong>Jur</strong>astudium. Man kann Richter:in, Staatsanwält:in,<br />
Rechtsanwält:in oder Notar:in werden. Man<br />
kann auf vielen Ebenen im öffentlichen Dienst oder als<br />
angestellte <strong>Jur</strong>ist:in in Unternehmen oder Verband tätig<br />
sein oder eine akademische Laufbahn einschlagen. Oder<br />
etwas tun, was gar nichts oder nur entfernt mit der <strong>Jur</strong>isterei<br />
zu tun hat. Aber eine Wahl gibt es nicht: das erlernte<br />
deutsche Recht wird nur in Deutschland angewandt.<br />
Anders als bei vielen anderen Berufen steht der <strong>Jur</strong>ist:in<br />
eine Tätigkeit im Ausland nicht offen. Und so beginnt<br />
manch ein <strong>Jur</strong>astudium mit vielen Fragezeichen, aber eines<br />
steht fest: gearbeitet wird später in der Heimat.<br />
Bevor der Ernst des <strong>Jur</strong>istenlebens endgültig zuschlägt,<br />
lässt sich Fernweh vielleicht noch stillen mit Auslandssemester,<br />
Wahlstation im Ausland, einem LL.M.-Studium,<br />
Stöbern in ausländischen Bibliotheken während einer Promotion.<br />
So hatte ich mir das auch vorgestellt. Auslandssemester<br />
habe ich aber sein lassen, auch die Wahlstation<br />
im Ausland – bloß nichts unternehmen, was einen schnellen<br />
und erfolgreichen Abschluss in Gefahr bringen könnte. Ein<br />
LL.M-Studium war dann aber nach dem zweiten Examen<br />
als Krönung des Ganzen angesagt: ein Jahr an der McGill<br />
University in Montreal. Nach der Rückkehr nach Deutschland<br />
fing der Ernst des Lebens an: wissenschaftlicher<br />
Assistent an der Universität zu Köln mit dem Ziel der Habilitation.<br />
Mit einem Schwerpunkt auf Rechtsvergleichung<br />
im Gesellschaftsrecht, an der ich auch schon während der<br />
Promotion im Vertragsrecht Geschmack gefunden hatte.<br />
Gewissermaßen eine Befriedigung von Fernweh durch<br />
Schreiben auf Papier. Aber immer das Gefühl: Das kann es<br />
doch nicht gewesen sein!<br />
Das Jahr im Ausland hatte sich aber als “Droge” erwiesen.<br />
Und dieses Lebensgefühl wollte ich wieder und auf Dauer<br />
haben. Nicht ohne Grund heißt es ja auch Lebensgefühl<br />
und nicht Lebensabschnittsgefühl. Ich hielt den Kontakt<br />
zum Dekan der <strong>Jur</strong>istischen Fakultät der McGill University<br />
in der Absicht, dort nach der Habilitation in Deutschland<br />
wieder aufzutauchen – als Professor, was dort auch möglich<br />
war: Eine deutsche <strong>Jur</strong>istin war dort Professorin für<br />
Umweltrecht (heute Dekanin der <strong>Jur</strong>istischen Fakultät der<br />
University of Toronto). Im Laufe der Zeit merkte ich aber,<br />
dass mir die wissenschaftliche Tätigkeit auf Dauer nicht<br />
lag. Damit verbunden die schmerzliche Einsicht: In Kanada<br />
wird das nicht anders sein, diesen Weg solltest Du daher<br />
nicht gehen. Ein guter Rat war daher: Das Wo mag seine<br />
Wichtigkeit haben, das Was ist aber deutlich wichtiger.<br />
Wenn denn eine akademische Laufbahn nicht in Frage<br />
kommt, das Fernweh aber immer noch wirkt, was dann?<br />
Eines war klar: Jetzt brauche ich Action! Das sprach für<br />
Anwaltschaft, und es fügte sich, dass genau zu dieser Zeit<br />
in Erwartung der Eröffnung des Gemeinsamen Marktes<br />
viele Kanzleien aus aller Herren Länder in Brüssel ein Büro<br />
eröffneten. Das war die Gelegenheit! Für zweisprachige<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong> 3
Länder hatte ich ja schon in Kanada ein Faible entwickelt,<br />
und als Aachener war mir Belgien zwar nicht unbekannt,<br />
aber doch fremd genug, um eine Herausforderung zu sein.<br />
Und europabegeistert war ich sowieso. Aber was bedeutete<br />
das für den Inhalt der Tätigkeit? In Brüssel machte und<br />
macht man Kartellrecht, teils auch internationales Handelsrecht,<br />
daneben allgemeine Beratung im EU-Recht und<br />
seinerzeit noch sog. Artikel-30-Fälle (Beschränkungen des<br />
freien Warenverkehrs). Was sollte ich dort als Gesellschaftsrechtler?<br />
Als <strong>Jur</strong>ist ist man bekanntlich flexibel, die<br />
deutschen Kanzleien, bei denen ich vorgesprochen hatte,<br />
sahen das genauso, und so landete ich schnell im Brüsseler<br />
Büro der Kanzlei Deringer. Das war eine glückliche Wahl:<br />
anders als viele andere Büros hatte die Kanzlei in Brüssel<br />
ein echtes Büro, keine Antenne wie bei anderen Kanzleien,<br />
wo der ortsansässige Junganwalt Telefongespräche annimmt<br />
und an den im Heimatbüro tätigen Partner weiterleitet.<br />
Glückliche Fügung<br />
Das Kartellrecht fand ich interessant, aber Handels- und<br />
Gesellschaftsrecht, das ich während eines anderthalbjährigen<br />
Aufenthalts im Kölner Mutterhaus betrieb, fand<br />
ich viel aufregender. Aber ich wollte unbedingt zurück nach<br />
Brüssel. Dort gab es dann die weitere für mich glückliche<br />
Fügung, dass die Kanzlei in Brüssel eine deutsch-belgische<br />
Praxis aufbauen wollte und der hierfür vorgesehene Kollege<br />
die Kanzlei verließ. Das war meine Stunde: fortan machte<br />
ich in Brüssel Handels- und Gesellschaftsrecht, auch M&A,<br />
das ich in Köln erlernt hatte, und wurde Partner der Sozietät.<br />
Eine weitere glückliche Fügung war dann der Zusammenschluss<br />
mit Freshfields, die in Brüssel nicht nur EU-Recht,<br />
sondern auch eine belgische Abteilung betrieben.<br />
Ich sehe heute auf dreißig Jahre Anwaltstätigkeit in Belgien<br />
zurück, als deutscher <strong>Jur</strong>ist und belgischer Anwalt. Was<br />
während der Ausbildung ein Ding der Unmöglichkeit<br />
schien, hat sich als möglich erwiesen. Dabei hilft natürlich<br />
die Internationalität des Standorts Brüssel, die <strong>Jur</strong>isten mit<br />
nationaler Ausbildung vielfältige Möglichkeiten bietet: als<br />
<strong>Jur</strong>ist bei den europäischen Institutionen, bei Verbänden,<br />
bei internationalen Unternehmen, bei internationalen<br />
Kanzleien in den ureigenen Bereichen des EU-Rechts. Aber<br />
als belgischer Anwalt? Ja, auch das war und ist möglich:<br />
Von Anfang an sind mir deutsche <strong>Jur</strong>isten begegnet, die<br />
hier als belgische Anwälte heimisch geworden sind. Vielfach<br />
als deutsche <strong>Jur</strong>isten ohne belgische Zulassung oder aber<br />
nach Ablegung eines Examens vor der Anwaltskammer<br />
mit belgischer Zulassung, seit zwanzig Jahren mit der<br />
Möglichkeit der Zulassung als belgischer Anwalt über die<br />
EU-Richtlinie 98/5/EG. Ich selbst war der erste deutsche<br />
Anwalt, der über diese Richtlinie in Belgien zugelassen<br />
wurde, wofür der Nachweis mehrjähriger fast ausschließlicher<br />
Tätigkeit im belgischen Recht sowie ein Prüfgespräch<br />
mit der Anwaltskammer erforderlich waren. Die Zulassung<br />
erfolgte in einer feierlichen Zeremonie im Brüsseler Justizpalast<br />
mit dem Gelöbnis der Königstreue: Fidèle au Roi!<br />
Paradiesvogel in Belgien?<br />
Bin ich als deutscher <strong>Jur</strong>ist, der als belgischer Anwalt arbeitet,<br />
ein Paradiesvogel? Keine örtliche <strong>Jur</strong>istenausbildung<br />
und doch Tätigkeit im örtlichen Recht? Die Frage kann und<br />
sollte man sich stellen. Ein gewisser Mut gehört dazu, aber<br />
<strong>Jur</strong>isterei ist durchweg Aufnahme von Neuem, auch in der<br />
Heimat. In meinem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts/M&A<br />
ist der Zugang einfacher als in anderen<br />
Bereichen. Im Familien- und Erbrecht, im öffentlichen Recht<br />
und im Strafrecht mag das anders sein. Auch die Integration<br />
in den Kreis der Kollegen war nie ein Thema, auch<br />
nicht die Akzeptanz bei der Mandantschaft. Von großem<br />
Nutzen haben sich erwiesen meine Kenntnis der fran zö s-<br />
ischen Sprache sowie der Umstand, dass ich frühzeitig vor<br />
Ort die niederländische Sprache erlernt habe, was Flamen<br />
ebenso wie Niederländer gerade bei Deutschen besonders<br />
zu schätzen wissen. Daneben gilt: als Aachener kann man<br />
sowieso gut mit seinen Nachbarn. Und zur Not gibt es immer<br />
noch die Möglichkeit, dass man als Kollege aus dem<br />
deutschsprachigen Ostbelgien durchgeht.<br />
In Deutschland <strong>Jur</strong>a studieren mit dem Ziel, im Ausland<br />
tätig zu sein? Ein gewagter Ansatz. Sich mit deutschen<br />
Examina in der Tasche ins Ausland aufmachen und dort<br />
als deutscher <strong>Jur</strong>ist tätig sein? Zumindest eine Option. Den<br />
Rest der Geschichte schreibt das Leben.<br />
Nach 16 Jahren verließ ich die Kanzlei. Teil einer Großkanzlei<br />
wollte ich nicht mehr sein, aber doch in Brüssel<br />
bleiben. Gelandet bin ich dann bei MVVP, einer mittelgroßen<br />
belgischen Kanzlei mit internationaler Ausrichtung,<br />
in der ich seit nunmehr 15 Jahren Partner bin.<br />
Zur Person<br />
Dr. Klaus Heinemann war als Avocat/Advocaat bei der<br />
Brüsseler Anwaltskammer zugelassen. Er war bis 2007<br />
Partner im Brüsseler Büro der Kanzlei Freshfields Bruckhaus<br />
Deringer. Seit 2007 arbeitete er als Partner der belgischen<br />
Kanzlei MVVP und beriet dort vornehmlich deutsche<br />
Mandanten im Bereich des belgischen Handels- und Gesellschaftsrechts<br />
sowie bei der Übernahme von Unternehmen<br />
in Belgien. Klaus Heinemann war Vorsitzender der<br />
Belgisch-Deutschen <strong>Jur</strong>istenvereinigung (www.bdjv.org).<br />
Klaus Heinemann ist im Februar <strong>2023</strong> verstorben.<br />
4<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong>
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Italien<br />
Arbeiten im Land,<br />
wo die Zitronen blühen!<br />
Dr. Vanessa Wagner arbeitet als <strong>Jur</strong>istin deutschen Ursprungs seit 15 Jahren in Italien: Eine große Portion Mut, Beharrlichkeit,<br />
gute Vorbilder und das konstante Interesse am Lernen sind das Rezept für den Erfolg.<br />
© shutterstock/ ventdusud<br />
Otatiatis con con nobis invello reictis senesequate nat adi ut<br />
doluptatem eat milibus nestia nostrunt estis santis acepe<br />
doloratem aut ilit vene la niet quatibus, iur?<br />
Aufgewachsen bin ich in einem deutsch-portugiesischen<br />
Elternhaus. Bis zu meinem Abitur habe ich zwischen Portugal,<br />
Brasilien und Deutschland gelebt. So wuchs ich zweisprachig<br />
auf. Sprachen spielten allgemein eine wichtige<br />
Rolle für mich, denn neben meinen Muttersprachen –<br />
Deutsch und Portugiesisch – lernte ich auch Englisch und<br />
Latein und später dann auch Französisch.<br />
Vorbereitung auf einen Beruf<br />
mit internationalem Bezug<br />
Mein Beruf sollte bereits deswegen internationalen Charakter<br />
haben. Ich spielte mit dem Gedanken in den diplomatischen<br />
Dienst zu gehen oder Karriere in Brüssel zu<br />
machen. Wegen der sich hierdurch eröffnenden Möglichkeiten<br />
bot sich ein <strong>Jur</strong>a-Studium an. Ich schrieb mich zum<br />
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität<br />
München ein. Dies sollte mir eine hervorragende<br />
Grundlage für meine zukünftigen Vorhaben<br />
geben. Vorab führte mich mein Weg aber an den Cours de<br />
Civilisation Française der Sorbonne Universität in Paris, um<br />
meine Kenntnisse in der französischen Sprache zu festigen.<br />
Nach meiner Zeit in Frankreich begann ich hochmotiviert<br />
mein Studium. Von Anfang an interessierte ich mich für<br />
Vorlesungen internationaler Natur, denn ich hatte ja ein Ziel.<br />
So standen neben den Pflichtvorlesungen auf meinem persönlichen<br />
Pflichtprogramm Völkerrecht, Europarecht, Internationale<br />
Organisationen und Internationales Privatrecht<br />
im Vordergrund. Hinzu kam das Ziel, die englische, französische<br />
und portugiesische Rechtsterminologie zu erlernen.<br />
Schnell entdeckte ich das Fachsprachenzentrum der <strong>Jur</strong>istischen<br />
Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität<br />
München, mit dem ich mein Vorhaben umsetzen konnte.<br />
Da wusste ich noch nicht, dass Italienisch die Sprache sein<br />
würde, die ich – neben Englisch – in meinem Berufsleben<br />
benötigen würde. Meine Pflichtpraktika absolvierte ich in<br />
Kanzleien in Deutschland und an der Ständigen Vertretung<br />
der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat in Straßburg.<br />
Bald müsste ich mich auf das Erste juristische Staatsexamen<br />
vorbereiten.<br />
Bereits vor Antritt des Referendariats beschloss ich, neben<br />
den Pflichtstationen Erfahrungen bei einer Wirtschaftskanzlei<br />
zu sammeln. Es ergab sich für mich die Gelegenheit<br />
bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Eversheds zu<br />
arbeiten, zunächst in München. Dort absolvierte ich dann<br />
auch meine Pflichtwahlstation im Zivilrecht, und wechselte<br />
später nach London. Bei der Hauptniederlassung von<br />
Eversheds in der City erhielt ich den ersten Einblick in die<br />
Aufgaben des damals von Carsten Rumberg geleiteten<br />
German Desk: die Anlaufstelle der deutschen Mandantschaft<br />
für den Markteintritt in ein fremdes Land, be gleitet von einer<br />
Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten aus dem eigenen<br />
Kulturkreis, die beide Welten verstehen, und auch die eigene<br />
Sprache sprechen. Meine Wahl station verbrachte ich in<br />
Frankfurt am Main bei Clifford Chance unter Aufsicht von<br />
Daniela Weber-Rey. Beide Erfahrungen waren für mich sehr<br />
lehrreich und prägend, ich denke gerne daran zurück. In<br />
der Referendariatszeit lernte ich dann auch meinen zukünftigen<br />
Ehemann kennen… Nein, er ist nicht Italiener.<br />
Nach der zweiten Staatsexamensprüfung in München standen<br />
wir beide vor der Entscheidung, wo unser gemeinsames<br />
Leben und unsere Karrieren stattfinden sollten. Mein Ehemann<br />
strebte eine internationale akademische Laufbahn an<br />
und wir hatten einige Standorte zur Auswahl. Eine naheliegende<br />
Wahl war für uns letztlich Mailand: eine europäische<br />
6<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong>
Metropole, das Finanzzentrum Italiens, die starken wirtschaftlichen<br />
Beziehungen zu Deutschland, der hohe Lebensstandard.<br />
Italienisch hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch<br />
nicht in mein Sprachrepertoire aufgenommen und ich hatte<br />
mich (für den Moment) bewusst gegen eine EU-Karriere<br />
entschieden. Gleichzeitig konkretisierte sich so mein neues<br />
Projekt – Italienisch lernen, promovieren und als Rechtsanwältin<br />
in Italien arbeiten, schließlich ermöglichte die<br />
Richtlinie 98/5/EG, die mit dem Gesetzesdekret 96/2001<br />
umgesetzt wurde, die Erleichterung der ständigen Ausübung<br />
des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat<br />
als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde.<br />
Promotion zum Dr. jur. und Anerkennung<br />
des Anwaltstitels<br />
Im Sommer 2007 zogen wir nach Mailand und ich belegte<br />
einen Anfängerkurs für Italienisch und arbeitete mich in das<br />
italienische Recht ein. Gleichzeitig fragte ich für eine Promotion<br />
zum Dr. jur. bei Professor Dr. Dr. h. c. Peter Kindler an;<br />
damals Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und<br />
Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung<br />
an der <strong>Jur</strong>istischen Fakultät der Universität<br />
Augsburg. Ich begann kurz darauf meine Dissertation über<br />
den „Verkehrsschutz beim redlichen Erwerb von GmbH-<br />
Geschäftsanteilen – Ein Vergleich des Rechts für Gesellschaften<br />
mit beschränkter Haftung in Deutschland, England und<br />
Italien“. Die ersten Monate in Italien waren arbeitsintensiv:<br />
der Umzug, die Hochzeit, die Anpassung an eine neue Umgebung<br />
– über den Gardasee hinaus waren mir Land und<br />
Leute fremd –, das Erlernen einer neuen Sprache, das Einarbeiten<br />
in das italienische Recht und die Dissertation. Bald<br />
darauf begann ich, mich bei internationalen Wirtschaftskanzleien<br />
zu bewerben. Ich wollte zwischen dem Abschluss<br />
des zweiten Staatsexamens – kurz darauf wurde ich als<br />
Rechtsanwältin zugelassen – und dem Beginn einer ersten<br />
Anstellung in Italien nicht zu viel Zeit vergehen lassen.<br />
Dann ging alles schneller als gedacht: Das dritte Bewerbungsgespräch<br />
führte zum Erfolg. Im Februar 2008 begann ich<br />
meine Arbeit als Rechtsanwältin in der Niederlassung von<br />
Rödl & Partner in Mailand am German Desk unter der Leitung<br />
des Managing Partners Stefan Brandes. Meine Sprachkenntnisse<br />
waren damals noch nicht ausgereift. Ich verstand das<br />
geschriebene Wort sehr gut aufgrund meiner Portugiesischund<br />
Französischkenntnisse, aber das gesprochene Wort und<br />
das Schreiben stellten mich zunächst vor eine Herausforderung.<br />
Das änderte sich jedoch auch dank der Unterstützung<br />
meiner Teammitglieder rasend schnell. Ich musste auf Italienisch<br />
arbeiten und das mir entgegengebrachte Vertrauen<br />
spornte mich an. Ich wollte in keinem Fall in meinen Verpflichtungen<br />
zurückstehen und ich wollte unbedingt meinen deutschen<br />
Rechtsanwaltstitel in Italien anerkennen lassen.<br />
Damals machte ich mich also daran, die Voraussetzungen für<br />
die Anerkennung des deutschen Rechtsanwaltstitels herauszufinden.<br />
Denn im Gegensatz zu heute gab es nicht einmal<br />
eine vollständige Website, auf der die Möglichkeiten zur Anerkennung<br />
von Berufstiteln und die Voraussetzungen für die<br />
Niederlassung erläutert wurden. Ich hatte u.a. die Richt linie<br />
98/5/EG und das gesetzesvertretende Dekret 96/2001 sowie<br />
die Erfahrungen anderer Kolleginnen und Kollegen in Italien<br />
und damit gerüstet ging ich zur Rechtsanwaltskammer Mailand,<br />
um Hinweise über die damaligen Voraussetzungen zu<br />
erlangen. Es gab zwei Wege: erstens das Ablegen einer Eignungsprüfung<br />
oder zweitens die Eintragung bei der Rechtsanwaltskammer<br />
in Mailand als Avvocato Stabilito und die<br />
nachweisbare Absolvierung eines 3-jährigen Praktikums. Ich<br />
wählte den letzteren Weg und nach drei Jahren stellte ich den<br />
Antrag auf Befreiung von der Eignungsprüfung und reichte<br />
bei der für mich zuständigen Rechtsanwaltskammer Mailand<br />
die Unterlagen ein: Anzahl und Art der bearbeiteten Fälle,<br />
sowie Angaben, die die tatsächliche und regelmäßige Ausübung<br />
der Berufstätigkeit nach nationalem Recht, einschließlich<br />
des Gemeinschaftsrechts, belegten. Nicht zu vergessen:<br />
Ich musste alle Unterlagen anonymisieren und übersetzen,<br />
denn aufgrund der internationalen Mandantschaft hatte ich<br />
überwiegend Schriftstücke auf Deutsch oder Englisch erstellt.<br />
So kam es also, dass ich 2011 zunächst meinen Doktorgrad<br />
erlangte und 2012 die Anerkennung als Avvocato. Seit 15<br />
Jahren arbeite ich nunmehr bei Rödl & Partner. Der Weg<br />
hierhin hat viel Einsatz gefordert. Heute gibt es Studiengänge<br />
mit Doppelabschluss, mit denen das Ziel einer<br />
Tätigkeit als <strong>Jur</strong>istin oder <strong>Jur</strong>ist im In- und Ausland leichter<br />
verwirklicht werden kann.<br />
Das Erfolgsrezept für deutsche <strong>Jur</strong>istinnen<br />
und <strong>Jur</strong>isten im Ausland<br />
Was sind nun die Zutaten für den Erfolg einer <strong>Jur</strong>ist:in deutschen<br />
Ursprungs im Ausland? Das Beherrschen der Landessprache<br />
ist Grundvoraussetzung, denn die juristische Arbeit<br />
hängt vor allem von ihrer Anwendung ab. Die Vorbereitung<br />
des Vorhabens durch Praktika oder sogar mit einem Doppelstudiengang<br />
ist sicherlich von Vorteil. Das Verständnis für<br />
die Unterschiede der Rechts- und Landeskulturen sowie die<br />
Mentalität der Menschen generiert Mehrwert. Die ständige<br />
Bereitschaft, Neues zu erlernen und Ausdauer gehören ebenso<br />
dazu und schließlich noch eine gute Portion Mut, denn<br />
den Mutigen hilft das Glück.<br />
Zur Person<br />
Dr. Vanessa Wagner ist als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer<br />
München und als Avvocato bei der Ordine<br />
degli Avvocati in Mailand zugelassen. Sie ist Associate<br />
Partner bei der Prüfungs- und Ber atungsgesellschaft Rödl<br />
& Partner in Mailand und berät internationale Unternehmen<br />
im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Der Schwerpunkt<br />
ihrer Tätigkeit liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
und M&A. Sie unterstützt dabei Mandanten beim<br />
Markteintritt und der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit.<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong> 7
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Österreich<br />
Kein Wiener Schmäh.<br />
Ein Auslandssemester in Wien prägte den beruflichen Werdegang von Nadja Sonnentag. Mittlerweile ist sie in Deutschland<br />
und Österreich als Rechtsanwältin zugelassen. Und auch wenn die Sprachbarrieren für sie geringer waren als in anderen<br />
Ländern: einige Fachbegriffe im österreichischen <strong>Jur</strong>istendeutsch hörten sich anfangs wie eine Fremdsprache an.<br />
© shutterstock/ Simple Line<br />
Während meines <strong>Jur</strong>a-Studiums an der Eberhard Karls<br />
Universität Tübingen bin ich eher zufällig über das ERAS-<br />
MUS-Programm bei einem Auslandssemester 1998/99<br />
im schönen Wien gelandet. Der von mir angesprochene<br />
Professor war entgegen den Angaben im Vorlesungsverzeichnis<br />
nur noch für Österreich zuständig. Ich habe<br />
damals die anderen Auslandsstudenten beneidet, die sich<br />
in ein „fremdsprachiges“ Land begeben hatten und innerhalb<br />
kürzester Zeit enorme sprachliche Fortschritte vorzeigen<br />
konnten. Stattdessen lernte ich in Wien einen<br />
Öster reicher kennen und schätzen. Schnell war klar, dass<br />
ich meine <strong>Jur</strong>istenausbildung in jedem Fall in Deutschland<br />
fortsetzen und abschließen würde. Zur Verkürzung der<br />
Fernbe ziehungszeit suchte ich während des Referendariats<br />
aber immer wieder die Nähe zu Wien. So absolvierte ich<br />
einen Teil der Verwaltungsstation bei einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei<br />
und die Wahlstation beim Informationsbüro<br />
des Europäischen Parlaments für Österreich in Wien,<br />
was mir bei der späteren Jobsuche half.<br />
Tätigkeit als niedergelassene<br />
europäische Rechtsanwältin<br />
Nach dem Zweiten Staatsexamen fand ich zügig eine Stelle<br />
bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Der österreichischen<br />
Ausbildung ist das deutsche Referendariat fremd. Wer in<br />
Österreich als Rechtsanwält:in tätig sein will, muss nach<br />
dem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften<br />
eine fünfjährige praktische Berufsausbildung absolvieren.<br />
Dabei müssen mehrere Monate bei Gericht und mindestens<br />
drei Jahre Berufserfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei<br />
gesammelt werden, begleitet von zahlreichen Pflichtseminaren.<br />
Am Ende steht dann die Rechtsanwaltsprüfung.<br />
Diesen Weg der Rechtsanwaltsanwärter: innen (auch<br />
„Konzipienten“ genannt) wollte und musste ich – dank der<br />
EU – nicht gehen. Nach Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer<br />
Stuttgart konnte ich mich im April 2003 in die Liste<br />
der nieder gelassenen europäischen Rechtsanwält:innen in<br />
Wien eintragen lassen. Dadurch war ich in der Lage, als<br />
Rechtsanwältin auch vor österreichischen Gerichten aufzutreten.<br />
Lediglich in Verfahren mit Anwaltszwang benötigte<br />
ich einen „Einvernehmensrechtsanwalt“, also eine österreichische<br />
Kolleg:in, welche pro Gerichtsverfahren schriftlich<br />
bestätigen musste, darauf zu achten, dass ich bei der Vertretung<br />
oder Verteidigung die Erfordernisse einer geordneten<br />
Rechts pflege einhalte. Aber auch diese Hürde war<br />
dank meiner Kanzleikolleg:innen vor Ort kein Problem.<br />
Die Zusammenarbeit mit den österreichischen Kolleg:-<br />
innen in der Kanzlei war im anwaltlichen Berufsalltag unerlässlich.<br />
Einige Abläufe waren mir zu Beginn meiner<br />
Tätigkeit recht fremd. So gibt es zum Beispiel in Österreich<br />
kein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren, sondern<br />
es muss spätestens mit Schluss der letzten Verhandlung<br />
ein Kostenverzeichnis vorgelegt werden. Andernfalls hat<br />
die obsiegende Partei keinen Erstattungsanspruch. Auch<br />
einige Begrifflichkeiten, wie etwa „Fahrnisexekution“, „Abfertigung“<br />
oder „Einverleibung“, fühlten sich für mich anfangs<br />
an wie eine Fremdsprache. Doch ich lernte schnell<br />
und verwendete rasch in Schreiben und Schriftsätzen völlig<br />
automatisch gebräuchliche Wörter wie „sohin“, „Jänner“<br />
und „mit vorzüglicher Hochachtung“. Offensichtlich inhalierte<br />
ich die österreichische Wortwahl so sehr, dass meine<br />
Kolleg:innen zu Beginn meiner späteren Rückkehr nach<br />
Deutschland auf meinen Schreibstil teilweise verwundert<br />
und mit Schmunzeln reagierten.<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong> 9
Entgegen den allgemeinen Ressentiments gegenüber<br />
„Piefke“ hatte ich als Deutsche bei meinem Kontakt zu<br />
österreichischen Mandant:innen und Kolleg:innen keine<br />
Probleme. Öfters erhielt ich das Feedback, dass diese meine<br />
Geradlinigkeit und direkte Art der Kommunikation begrüßten.<br />
Lediglich bei einem Mandat war ich froh, als mein<br />
österreichischer Kollege die weitere Bearbeitung übernahm:<br />
Der Mandant aus dem Großarltal und ich hatten<br />
gröbere Verständigungsprobleme. Kommunikationsschwierigkeiten<br />
gab es für mich ab und an auch im<br />
Gerichts saal, konkret, wenn die gegnerischen Kollegen<br />
meinten, in ihrem Vortrag Ausdrücke auf Latein verwenden<br />
zu müssen. Anders als in Österreich war Latein in<br />
Deutschland keine Zulassungsvoraussetzung mehr für das<br />
Studium der Rechtswissenschaften. Sofern mir der Vortrag<br />
wichtig genug erschien, musste ich höflichst um Übersetzung<br />
bitten. Aber auch das tat meiner Arbeit keinen<br />
Abbruch.<br />
Zulassung als österreichische Rechtsanwältin<br />
Im Jahr 2006 stellte ich dann bei der Rechtsanwaltskammer<br />
Wien den Antrag auf Eintragung in die Liste der<br />
österreichischen Rechtsanwälte gemäß § 18 EIRAG. Dazu<br />
musste eine Liste mit allen von mir in den vergangenen<br />
drei Jahren bearbeiteten Fällen im österreichischen Recht<br />
vorgelegt werden. Hier empfehle ich jedem, der einen<br />
solchen Weg gehen möchte, diese Liste von Anfang an<br />
kontinuierlich zu führen und über die Jahre gleich anonymisierte<br />
Kopien einiger selbst verfassten Schriftsätze zu<br />
sammeln. Bei meinem Termin bei der Rechtsanwaltskammer<br />
Wien wurde mir zwar mitgeteilt, dass sie dort<br />
noch nie so eine ausführliche Fallliste gesehen hätten,<br />
sodass ich weder Nachfragen zu den von mir bearbeiteten<br />
Fällen beantworten noch Arbeitsproben vorlegen musste,<br />
aber man weiß ja nie. Die einzige Rückfrage lautete, ob ich<br />
in Wien bleiben möchte, was ich freudig mit „Ja“ beantwortete.<br />
Alternativ hätte ich die Zulassung als österreichische<br />
Rechtsanwältin auch vor Ablauf der drei Jahre<br />
beantragen können, allerdings dann verbunden mit einer<br />
Eignungsprüfung vor der Rechtsanwaltsprüfungskommission<br />
– so eilig hatte ich es dann doch nicht.<br />
Als ich Anfang 2007 aus privaten Gründen nach Deutschland<br />
zurückgekehrt bin, fiel mir der Abschied aus Wien<br />
schwer. Eine befreundete Kollegin aus Wien kommentierte<br />
diesen Schritt mit den Worten: „Was willst Du denn in diesem<br />
Haifischbecken?“. In ganz Österreich gab es Ende 2006<br />
gerade mal rund 5.000 Rechtsanwält:innen, während mich<br />
allein in München bereits mehr als 15.000 Kolleg: innen<br />
erwarteten. Meine österreichische Zulassung habe ich<br />
natür lich behalten und einige Mandant:innen aus meiner<br />
Zeit in Wien betreue ich nach wie vor. Dank der fortschreitenden<br />
Digitalisierung ist das kein Problem und daneben<br />
immer wieder ein willkommener Anlass, um nach Österreich<br />
zu reisen. Bereits zu meiner Tätigkeit in Wien und<br />
auch noch heute bin ich immer wieder positiv erstaunt,<br />
wie fortschrittlich die Österreicher:innen im Vergleich zu<br />
den Deutschen an einigen Stellen sind. Und das kann sicher<br />
nicht mit der unterschiedlichen Größe der beiden Länder<br />
wegargumentiert werden. So gibt es in Österreich den<br />
elektronischen Rechtsverkehr weit länger als in Deutschland<br />
das beA. Und die Suche nach aktuellen Adressen (z.B.<br />
von Schuldner:innen) funktioniert über das Zentrale<br />
Melde register deutlich effektiver als die Einwohnermeldean<br />
fragen in Deutschland.<br />
Genaues Hinsehen stets unerlässlich<br />
Diejenigen, die die Chance haben, zumindest zeitweise im<br />
Ausland zu arbeiten, kann ich nur beglückwünschen. Die<br />
deutsche <strong>Jur</strong>istenausbildung stellt uns dabei nicht vor<br />
Grenzen, sondern bietet ein solides Handwerkszeug und<br />
Basiswissen. Dies hilft, sich auch in fremden Rechtssystemen<br />
zurechtzufinden. Wichtig ist eine gesunde Portion<br />
Selbstvertrauen, eine schnelle Auffassungsgabe und die<br />
eigene Neugier, genau hinzusehen. Der Unterschied –<br />
auch bei einem Vergleich zwischen dem österreichischen<br />
und deutschen Recht – liegt oftmals im Detail. Aber das<br />
genaue Hinsehen ist für einen <strong>Jur</strong>isten sowieso unabdingbar<br />
– egal in welchem Land, Rechtssystem, Rechtsgebiet<br />
und an welchem Fall er gerade arbeitet.<br />
Zur Person<br />
Nadja Sonnentag arbeitet seit 2007 bei der KNORR Rechtsanwälte<br />
AG in München. Seit Oktober 2021 ist sie Fachanwältin<br />
für Handels- und Gesellschaftsrecht und berät<br />
Mandanten vorwiegend im deutschen und österreichischen<br />
Wirtschaftsrecht. Sie ist Mitglied der Deutsch-<br />
Österreichischen <strong>Jur</strong>istenvereinigung e.V. (www.doejev.de).<br />
10<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong>
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Polen<br />
Zwei Jahrzehnte als Rechtsanwalt<br />
an der Weichsel – Manchmal kommt es<br />
anders, als man denkt …<br />
Es gibt historische Chancen im Leben. Guido Reker hat gleich zwei hiervon erlebt. Sein Anwaltsleben führte ihn nach der<br />
deutschen Einheit erst nach Dresden und anschließend nach Warschau. Beide Entscheidungen erwiesen sich als glücklich.<br />
© shutterstock / Mike Mareen<br />
<strong>Jur</strong>a und Sprachen<br />
Ich habe Anfang der achtziger Jahre mein <strong>Jur</strong>astudium an<br />
der Universität Passau begonnen. Diese warb mit dem<br />
Slogan „<strong>Jur</strong>a und Sprachen“. Ich war dann für ein Auslandsemester<br />
an der Universität Angers in Frankreich. Nach<br />
bayrischem Examen ging ich als Referendar in das Saarland<br />
und erhielt eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />
am Lehrstuhl für Französisches Öffentliches Recht des<br />
Centre d’études juridiques françaises der Universität des<br />
Saarlandes. Dies brachte mir auch kleine „Lehraufträge“<br />
zum deutschen Verfassungsrecht an der Universität Nancy II<br />
ein.<br />
It's a zonie<br />
Zur Zeit meines Zweiten Staatsexamens ereignete sich<br />
dann ein Karriere-Booster, der die Lebensläufe vieler Alterskollegen<br />
gezeichnet hat: die deutsche Wiederverei nigung!<br />
Ich ging für eine überörtliche Kanzlei nach Dresden und<br />
kämpfte mich dort durch das anfängliche organisatorische<br />
und zivilisatorische Chaos. Eine Art Manchester- Kapitalismus<br />
traf auf ein dysfunktionales Gerichts- und Verwaltungswesen,<br />
was sich erst so ab Mitte der 90iger Jahre<br />
besserte. Obschon in der Theorie das Recht der alten<br />
Bundes republik Deutschland ab dem 3. Oktober 1990 auch<br />
in den Neuen Bundesländern galt, war die dortige Tätigkeit<br />
davon geprägt, dass man Altrecht der DDR sowie extra<br />
für die Neuländer erlassene Gesetze [Treuhandgesetz; Restitutionsrecht;<br />
Investitionsvorrang; etc.] anwenden durfte.<br />
Ohne dies despektierlich zu meinen – ich bin selbst ein<br />
„Doppel-Wossi“ – hatte meine Dresdner Tätigkeit schon<br />
gewisse Anklänge einer Auslandstätigkeit.<br />
Little America on Vistula<br />
Als meine damalige Kanzlei dann mit einer US-amerikanischen<br />
Kanzlei fusionierte, bewarb ich mich an das Warschauer<br />
Büro der Amerikaner. Dieses Büro hatte über 70<br />
„fee earners“ und war organisiert wie eine typische amerikanische<br />
Kanzlei – also mit Cubicles, einem Maildepartment,<br />
billings, time sheets, library, you name it. Die Kanzlei-<br />
12<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong>
sprache war Englisch, was mir entgegenkam, da ich erst<br />
begonnen hatte, Polnisch zu lernen. Mein Wechsel an die<br />
Weichsel hatte mich quasi nach „little America“ gebracht.<br />
Hier habe ich gelernt, was „Law Business“ eigentlich heißt.<br />
On my own<br />
Nach einiger Zeit wechselte ich dann an den Warschauer<br />
Standort einer deutschen internationalen Kanzlei. Nachdem<br />
diese Kanzlei zerfiel, habe ich mich nach einem Exkurs<br />
in die Slowakei für eine namhafte österreichische Kanzlei<br />
im Jahre 2007 in Warschau als Rechtsanwalt selbständig<br />
gemacht. Ich bin bei der Anwaltskammer in Berlin (mit<br />
alleinigem Kanzleisitz Warschau) als Rechtsanwalt und bei<br />
der Anwaltskammer in Warschau als Europäischer Rechtsanwalt<br />
eingetragen. Letzteres eröffnet mir alle Rechte und<br />
Pflichten eines polnischen Anwalts.<br />
Seit über 15 Jahren vertritt unsere „Boutique firm“, wie ich<br />
denke, ziemlich erfolgreich vornehmlich mittelständische<br />
Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, aber<br />
auch „blue chip“-Unternehmen, welche zumeist über<br />
deutsche Anwälte zu uns kommen. Ich berate und vertrete<br />
zudem polnische Mandanten im deutschen Recht, nachdem<br />
ich in der polnischen Sprache recht sattelfest geworden<br />
bin.<br />
Die etablierten deutschen Anwälte werden nicht so<br />
schnell nach Kiew umziehen, um dort ein Büro aufzubauen,<br />
noch werden deren Ehegatten sehr erbaut sein, wenn<br />
der Partner in Kiew den „Di-Mi-Do“ gibt. Es wird so sein<br />
wie bei mir damals in Dresden, als wenige dort leben wollten<br />
oder Anfang der 2000er Jahre, als wenige verstanden,<br />
was ich eigentlich in Polen will. Die Aufgabe der deutschen<br />
<strong>Jur</strong>isten – etwa mit ukrainischem Familienhintergrund –<br />
wäre in der Ukraine nicht so sehr, das ukrainische System<br />
zu überarbeiten oder die Arbeit der dortigen <strong>Jur</strong>isten zu<br />
machen, sondern den deutschsprachigen Investoren und<br />
Firmen das ukrainische System und die dortige Praxis zu<br />
erklären und dafür gerade zu stehen, dass dort alles – mehr<br />
oder weniger – mit rechten Dingen zugeht.<br />
Und wer weiß, welche Länder in dieser Dekade noch<br />
der EU beitreten oder sich mit ihr assoziieren? Einen Blick<br />
sollte man übrigens auch auf den afrikanischen Markt<br />
werfen. Nordafrika wird als Lieferung grüner und fossiler<br />
Energien interessant. Das zu Kiew Gesagte gilt auch hier!<br />
Zukunftsmusik? Wenn mir jemand anlässlich meines<br />
1. Staatsexamens im Jahre 1986 gesagt hätte, dass ich<br />
6 Jahre später Anwalt in Dresden und 15 Jahre später<br />
Anwalt in Warschau sein würde, dann hätte ich meinen Unglauben<br />
wohl sehr nachdrücklich zum Ausdruck gebracht!<br />
Where there is a will there is a way<br />
Wie kommt man nun als deutscher <strong>Jur</strong>ist ins Ausland? Ich<br />
kann diese Frage nur für den Anwaltsberuf beantworten.<br />
Man muss sich klar sein, dass die juristische Ausbildung<br />
jurisdiktionsgebunden und damit weniger universell verwendbar<br />
ist als Wirtschaftswissenschaften, Naturwissenschaften,<br />
Ingenieurswesen etc. Der Schritt in ein anderes<br />
Land ist deshalb notwendig mit dem Erlernen der Sprache<br />
sowie des dortigen Rechtssystems verbunden. Für Polen<br />
würde sich ein Studium an der Universität Viadrina in<br />
Frankfurt/Oder oder im Rahmen der Deutsch-Polnischen<br />
Rechtsschule an der Humbold Universität Berlin empfehlen.<br />
Wie sieht der osteuropäische Anwaltsmarkt für deutsche<br />
<strong>Jur</strong>isten aus? Die osteuro päischen Rechtsmärkte<br />
sind erwachsen geworden. In den letzten 20 Jahren ist eine<br />
Generation von polnischen <strong>Jur</strong>isten nachgewachsen, die<br />
recht früh profunde Berufs er fahrung erworben haben und<br />
über gute Sprachkenntnisse verfügen. 35-jährige Kollegen<br />
haben hier bereits 10 Jahre Berufs erfahrung, da man bereits<br />
in der Referendarzeit kräftig mitarbeitet. Es gilt deshalb<br />
ein hartes Brett zu bohren, wenn man als im Ausland<br />
ausgebildete Newcomer in diesen Markt eindringen will.<br />
Dies dürfte auch für die anderen mittel europäischen EU-<br />
Länder gelten. Andererseits kann dies mit familiärem Hintergrund,<br />
Beziehungen und unternehmerischem Geschick<br />
immer noch gelingen.<br />
Zur Person<br />
Guido Reker studierte in Passau und Angers (Frankreich)<br />
und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Saarbrücken.<br />
Er arbeitete von 1991 bis 2000 für eine deutsche<br />
überregionale Kanzlei in Dresden und ab 2000 – nach<br />
Fusion dieser Kanzlei mit einer US-Kanzlei – in Warschau<br />
(Polen). Er ist dort seit 2007 in eigener Kanzlei tätig. Seine<br />
Kanzlei ist in Polen für Mandanten aus dem deutschen<br />
Sprachraum sowie in Deutschland für polnische Mandanten<br />
tätig.<br />
Wer ins Ausland will, sollte meines Erachtens den ukrainischen<br />
Markt prüfen. Wenn dieser Krieg gottlob vorbei sein<br />
wird, wird dieses Land zur nächsten „Baustelle der Weltgeschichte“<br />
werden. Chancen sehe ich für ungebundene<br />
junge deutsche Rechtsanwälte mit etwas Berufs erfahrung.<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong> 13
Nomos Lehrbücher<br />
Die Inhalte der Lehrveranstaltungen<br />
verständlich aufbereitet<br />
NOMOSLEHRBUCH<br />
NomosLehrbuch<br />
NomosLehrbuch<br />
NomosLehrbuch<br />
NomosStudium<br />
Weiler<br />
Bieber | Epiney | Haag | Kotzur<br />
Kindhäuser | Böse<br />
Baer<br />
Schmitz-Herscheidt | Wagner<br />
Schuldrecht<br />
Allgemeiner Teil<br />
NOMOSLEHRBUCH<br />
Die Europäische<br />
Union<br />
Europarecht und Politik<br />
NomosLehrbuch<br />
Strafrecht<br />
Besonderer Teil II<br />
Straftaten gegen Vermögensrechte<br />
NomosLehrbuch<br />
Rechtssoziologie<br />
Eine Einführung in die<br />
interdisziplinäre Rechtsforschung<br />
NomosLehrbuch<br />
Zivilprozess- und<br />
Verhandlungstaktik<br />
7. Auflage<br />
15. Auflage<br />
12. Auflage<br />
5. Auflage<br />
2. Auflage<br />
Adolphsen<br />
Brömmelmeyer<br />
Michael | Morlok<br />
Guckelberger<br />
Nomos<br />
Zivilprozessrecht<br />
Nomos<br />
Schuldrecht<br />
Besonderer Teil<br />
Helbing<br />
Lichtenhahn<br />
Nomos<br />
Grundrechte<br />
Nomos<br />
Allgemeines<br />
Verwaltungsrecht<br />
Nomos<br />
Vertragliche Schuldverhältnisse<br />
mit Verwaltungsprozessrecht<br />
und Staatshaftungsrecht<br />
8. Auflage<br />
6. Auflage<br />
8. Auflage<br />
11. Auflage<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
Schuldrecht Allgemeiner Teil<br />
Von Prof. Dr. Frank Weiler<br />
7. Auflage <strong>2023</strong>, ca. 520 S.,<br />
brosch., ca. 26,90 €<br />
ISBN 978-3-7560-0565-9<br />
E-Book 978-3-7489-3919-1<br />
Erscheint ca. September <strong>2023</strong><br />
Zivilprozessrecht<br />
Von Prof. Dr. Jens Adolphsen<br />
8. Auflage <strong>2023</strong>, ca. 360 S.,<br />
brosch., ca. 26,90 €<br />
ISBN 978-3-7560-0621-2<br />
E-Book 978-3-7489-4156-9<br />
Erscheint ca. September <strong>2023</strong><br />
Die Europäische Union<br />
Europarecht und Politik<br />
Von Prof. (em.) Dr. Roland Bieber, Prof.<br />
Dr. Astrid Epiney, LL.M., Marcel Haag und<br />
Prof. Dr. Markus Kotzur, LL.M.<br />
15. Auflage <strong>2023</strong>, 795 S., brosch., 39,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7428-9<br />
E-Book 978-3-7489-1430-3<br />
Schuldrecht Besonderer Teil<br />
Vertragliche Schuldverhältnisse<br />
Von Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer<br />
6. Auflage <strong>2023</strong>, ca. 410 S.,<br />
brosch., ca. 26,90 €<br />
ISBN 978-3-7560-0486-7<br />
E-Book 978-3-7489-3811-8<br />
Erscheint ca. April <strong>2023</strong><br />
Rechtssoziologie<br />
Eine Einführung in die<br />
interdisziplinäre Rechtsforschung<br />
Von Ri‘inBVerfG Prof. Dr. Dr. h.c.<br />
Susanne Baer, LL.M.<br />
5. Auflage <strong>2023</strong>, 314 S., brosch., 26,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7296-4<br />
E-Book 978-3-7489-1312-2<br />
Strafrecht Besonderer Teil II<br />
Straftaten gegen Vermögensrechte<br />
Von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser<br />
und Prof. Dr. Martin Böse<br />
12. Auflage <strong>2023</strong>, 480 S., brosch., 26,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-8662-6<br />
E-Book 978-3-7489-3033-4<br />
Allgemeines Verwaltungsrecht<br />
mit Verwaltungsprozessrecht<br />
und Staatshaftungsrecht<br />
Von Prof. Dr. Annette Guckelberger<br />
11. Auflage <strong>2023</strong>, 667 S., brosch., 26,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-8136-2<br />
E-Book 978-3-7489-2552-1<br />
Grundrechte<br />
Von Prof. Dr. Lothar Michael<br />
und Prof. em. Dr. Martin Morlok<br />
8. Auflage <strong>2023</strong>, 541 S.,<br />
brosch., 26,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7217-9<br />
E-Book 978-3-7489-1229-3<br />
Zivilprozess- und<br />
Verhandlungstaktik<br />
TIPP<br />
Von RAuN Prof. Dr. Stephan<br />
Schmitz-Herscheidt, FAHuGR und<br />
RA Dr. Benjamin Wagner, LL.M., FAHuGR<br />
2. Auflage <strong>2023</strong>, 350 S., brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-8621-3<br />
E-Book 978-3-7489-3152-2<br />
Nomos<br />
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Niederlande<br />
Lernen „on the job“<br />
Ute Acker arbeitet seit über 25 Jahren in den Niederlanden als deutsche und niederländische Rechtsanwältin, Schwerpunkt<br />
Wirtschaftsrecht. Dabei war es ursprünglich nicht ihr Ziel, in den Niederlanden zu arbeiten, Rückblickend war es für sie<br />
aber die beruflich und persönlich richtige Entscheidung.<br />
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© shutterstock/ TTstudio<br />
Schon im Studium war ich auslandsorientiert: ein Studienjahr<br />
in Genf, und zwar ohne die deutschen Vorlesungen,<br />
und nach dem ersten Staatsexamen ein LL.M.-Programm<br />
in London. Eine Tätigkeit am Institut für Auslandsrecht an<br />
der Uni Köln folgte, später eine Zeit beim Max-Planck-<br />
Institut in Hamburg und die Wahlstation in Brüssel. Aber<br />
„Holland“ war mir nie in den Sinn gekommen. Bis ich im<br />
Rahmen eines Summercourse zum amerikanischen Recht<br />
(!) in Amsterdam einen netten Holländer kennengelernt<br />
habe. Nach zwei Jahren Fernbeziehung während des<br />
Referendariats habe ich nach meinem zweiten Staatsexamen<br />
erst einmal meine Koffer gepackt, um in Holland<br />
meine Dissertation fertig zu schreiben. Das gemeinsame<br />
Ziel danach war Brüssel. Die Dissertation kam dann nicht<br />
recht voran. Stattdessen lernte ich Niederländisch, machte<br />
mich mit niederländischem Zivilrecht vertraut und versuchte<br />
einen ersten Einstieg in das niederländische Berufsleben,<br />
weil das Schreiben an der Dissertation recht einsam<br />
war. Zwei Jahre habe ich bei der Deutsch-Niederländischen<br />
Handelskammer als Justiziarin gearbeitet, bis ich endgültig<br />
den Entschluss gefasst habe, meine Dissertation an<br />
den Nagel zu hängen und mich zu 100 Prozent auf ein<br />
Berufsleben in den Niederlanden einzulassen. Inzwischen<br />
bin ich seit mehr als 25 Jahren in Rotterdam tätig, doppelt<br />
in beiden Ländern zugelassen. Mein Schwerpunkt ist die<br />
grenzüberschreitende Rechtsberatung.<br />
Im Rückblick war dies eine glückliche Entscheidung. Die<br />
deutsch-niederländischen Handelsbeziehungen sind sehr<br />
intensiv, und entsprechend groß ist das Bedürfnis an<br />
Rechtsberatung. Viele deutsche Unternehmen, gerade im<br />
mittelständischen Bereich, ziehen eine Beratung in der<br />
deutschen Sprache dem englischen vor. Umgekehrt ist<br />
auch für holländische Unternehmer Beratung zum deutschen<br />
Recht in ihrer eigenen Sprache ein großes Plus. Es<br />
ist aber nicht nur die Sprache, die für die grenzüberschreitende<br />
Rechtsberatung bedeutsam ist. Es ist der Brückenschlag<br />
zwischen den beiden Rechtskreisen und sogar<br />
Rechtskulturen, die man als <strong>Jur</strong>ist:in bei grenzüberschreitender<br />
Tätigkeit vermittelt. Dieser Aspekt gibt der täglichen<br />
Anwaltspraxis auch ein gewisses Extra. Neben dem<br />
rein rechtlichen ist man immer auch interkulturell unterwegs.<br />
Außerdem arbeitet man täglich rechtsvergleichend.<br />
Alles neu<br />
Wie wird man in den Niederlanden Rechtsanwält:in? Die<br />
formellen Hürden für eine Anwaltstätigkeit im europäischen<br />
Ausland sind dank der europäischen Niederlassungs-<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong> 15
freiheit relativ gering. Wer in Deutschland Rechtsanwält:in<br />
ist, kann sich überall in Europa unter seinem home title<br />
niederlassen. Und darf dort alles das tun, was Rechtsanwält:innen<br />
im Niederlassungsland auch darf, also auch<br />
vor Gericht auftreten.<br />
Aber in der Sache muss man natürlich alles neu lernen.<br />
Wer zum nationalen Recht beraten will, fängt als deutsche<br />
<strong>Jur</strong>ist:in inhaltlich wieder von vorne an. Das fremde Recht<br />
muss man schließlich erst einmal lernen. Hier merkt man<br />
aber, dass man mit der deutschen <strong>Jur</strong>istenausbildung –<br />
über die man auch viel Schlechtes sagen kann – letztlich<br />
gute Voraussetzungen mitbekommen hat, sich schnell<br />
und systematisch in ein unbekanntes Rechtsgebiet einzuarbeiten.<br />
Und bereits das hilft enorm.<br />
Ausbildung in der Praxis<br />
In den Niederlanden werden Rechtsanwält:innen in der<br />
Praxis ausgebildet. Wer nach seinem Studienabschluss<br />
Rechtsanwält:in werden will, der sucht einen Lehr- und<br />
Arbeitsplatz in einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Ausbildung<br />
ist praktisch und „on the job“, daneben gibt es ein begleitendes<br />
Kursprogramm, das von der Anwaltskammer organisiert<br />
wird. Bei diesem Kursprogramm gibt es ab und zu<br />
mal eine Prüfung, aber nichts, was mit dem zweiten<br />
Staatsexamen oder dem bar exam vergleichbar ist. Diese<br />
Anwaltsausbildung dauert drei Jahre. Man ist bereits<br />
während dieser Ausbildung als Anwält:in zugelassen und<br />
auf der Visitenkarte steht „advocaat“.<br />
Niederländische Anwaltskanzleien sind es also gewöhnt,<br />
mit Berufseinsteiger:innen frisch von der Uni zu arbeiten.<br />
Das erleichtert einem auch als ausländische <strong>Jur</strong>ist:in den<br />
Einstieg. So war es auch bei meiner ersten Stelle in einer<br />
niederländischen Kanzlei: Genau wie bei allen anderen<br />
Jung anwält:innen verlies keine E-Mail und kein Schriftsatz<br />
die Kanzlei, ohne dass nicht mein Mentor/Ausbilder darauf<br />
geschaut hätte. Die Lernkurve in der Praxis ist aber schnell,<br />
und wenn man bereits Arbeitserfahrung als Anwält:in<br />
gehabt hat, geht es natürlich erheblich schneller.<br />
Auffällig ist, dass in den Niederlanden die Anwaltspraxis<br />
eine Art „Geheimwissenschaft“ ist. Ein dem „Palandt“<br />
(heute Grüneberg) vergleichbaren Kommentar gibt es<br />
nicht. Während man in Deutschland zu fast allem ein<br />
Muster oder Formular in einem Anwaltshandbuch findet,<br />
gibt es so etwas in den Niederlanden kaum. Beispiels weise<br />
werden Vertragsmuster als eigenes Know-How von Anwaltskanzleien<br />
entwickelt und geschützt. Entwicklungen<br />
in der Rechtsprechung muss man selbst folgen, in dem<br />
man Entscheidungen liest. Zusammenfassende, die Linien<br />
der Rechtsprechung nachzeichnende Aufsätze gibt es<br />
kaum.<br />
Deutsch-niederländischer Rechtsverkehr<br />
Vor 25 Jahren gab es in den Niederlanden nur sehr wenige<br />
deutscher <strong>Jur</strong>ist:innen. Inzwischen ist das anders. Es gibt<br />
in den kleinen Niederlanden verhältnismäßig viele Rechtsanwaltskanzleien,<br />
die ein German Desk haben und sich<br />
auf die grenzüberschreitende deutsch-niederländische<br />
Beratung richten. Viele davon sind im Grenzgebiet aktiv,<br />
aber auch in den großen Städten wie Amsterdam und<br />
Rotterdam gibt es eine Reihe von Kanzleien bzw. Kolleginnen<br />
und Kollegen mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt.<br />
Wegen der intensiven Handelsbeziehungen zwischen<br />
beiden Ländern gibt es auch genug in diesem Bereich zu<br />
tun. Wen es als deutsche <strong>Jur</strong>ist:in ins Ausland zieht, der<br />
kann in den Niederlanden sicherlich fündig werden.<br />
Exotisch und abenteuerlich ist es nicht, aber die Niederlande<br />
sind ein sehr angenehmes Land, die Lebensqualität<br />
ist sehr hoch und das berufliche Alltagsleben auch unter<br />
Rechtsanwält:innen ist sehr locker und aufgeschlossen.<br />
Neu gierde und den Willen zum juristischen Neulernen<br />
sollte man natürlich mitbringen. Auch niederländische<br />
Sprachkenntnisse sind Grundvoraussetzung.<br />
Zur Person<br />
Ute Acker, LL.M. , ist deutsche und niederländische Rechtsanwältin<br />
in Rotterdam. Sie ist seit 25 Jahren in den Niederlanden<br />
im Bereich des deutsch-niederländischen Wirtschaftsrechts<br />
tätig. Nachdem sie zwölf Jahre den German<br />
Desk einer mittelgroßen niederländischen Wirtschaftskanzlei<br />
geleitet hat, hat sie in 2018 gemeinsam mit einer Kollegin<br />
die auf deutsch-niederländisches Arbeits- und Wirtschaftsrecht<br />
spezialisierte Kanzlei HELEX Advocaten & Rechtsanwälte<br />
gegründet. Ute Acker ist Vorstandsvorsitzende der<br />
Deutsch-Niederländischen Rechtsanwaltsvereinigung e.V.<br />
Alles, was man zur Anwaltstätigkeit wissen muss, lernt man<br />
in den Niederlanden in der Anwaltspraxis und von seinen<br />
Kolleginnen und Kollegen. Ständige Weiterbildung wird hier<br />
ganz groß geschrieben. Jede Anwält:in muss sich jährlich<br />
fortbilden und dies auch nachweisen, alle größeren Kanzleien<br />
haben eigene Inhouse-Schulungsprogramme.<br />
16<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong>
DEIN STAATSEXAMEN.<br />
DEIN JURCASE.<br />
DEINE ENTSCHEIDUNG.<br />
DIE NUMMER 1 BEI DER VERMIETUNG VON<br />
GESETZESTEXTEN UND KOMMENTAREN!<br />
DEIN EXKLUSIVER<br />
RABAT T-CODE:<br />
SJ5EURO<br />
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Dänemark<br />
Zwischen dänischer Hygge<br />
und deutscher Bürokratie<br />
Alexander Maierski lebt in Aarhus. Dort zog er zunächst der Liebe wegen hin, sieht aber heute auch deutlich die Vorteile, dort<br />
als Anwalt zu arbeiten. Denn das Konzept der “Hygge” gilt auch für den Beruf.<br />
...<br />
© shutterstock / Anna ART<br />
Dänemark ist für viele sicherlich ein Sehnsuchtsland, aber<br />
den meisten doch eher von Sommerurlauben an der Nordsee<br />
bekannt, anstatt als Kandidat zum Auswandern wahrgenommen<br />
zu werden. Während es in Schleswig-Holstein<br />
üblich ist, auch in Dänemark zu arbeiten, war es für mich<br />
als Süddeutscher erst einmal überraschend, als mein<br />
professoraler Gefährte mich gefragt hat, ob ich mir einen<br />
Umzug von München nach Aarhus vorstellen könnte.<br />
Selbst als begeisterter Ferienhausurlauber an der<br />
dänischen Nordseeküste war Aarhus, immerhin die zweitgrößte<br />
Stadt in Dänemark, noch nicht auf meinem Radar.<br />
Nachdem also Dänemark im Gespräch war, stellte sich<br />
gleich die Frage „Wieso nicht Kopenhagen, und kann man<br />
im Zweifel nicht pendeln?“.<br />
Nach gut 4,5 Jahren kann ich aber mit Überzeugung sagen,<br />
dass Aarhus eine ganz wunderbare Stadt zum Leben ist.<br />
Die Nähe der Innenstadt zu sowohl Strand als auch Wald<br />
ermöglicht einen Freizeitwert, der seinesgleichen sucht,<br />
vorausgesetzt man ist bereit, Funktionskleidung zu tragen.<br />
Mit ca. 350.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und<br />
knapp 100.000 Studierenden an einer der größten Universitäten<br />
in Skandinavien und zahlreichen weiteren Hochschulen<br />
ist das Stadtleben doch sehr abwechslungsreich<br />
und das kulturelle Angebot auch ausgezeichnet. Einzig die<br />
Anbindung lässt etwas zu wünschen übrig. Mit Zugverbindungen<br />
nach Kopenhagen (3 Stunden) und Hamburg<br />
(4 Stunden) sowie zwei regionalen Flughäfen, welche aber<br />
auch etwa 60 bzw. 90 Minuten von der Stadt entfernt sind,<br />
wird jeder Urlaub und Heimatbesuch schnell aufwendig.<br />
Wie aber arbeitet man als deutscher <strong>Jur</strong>ist in Dänemark?<br />
In Dänemark konnte ich erst meinen deutschen Job remote<br />
weiterführen. Das Entgegenkommen meines damaligen<br />
Arbeitgebers in München war enorm. Im Jahr 2018 war<br />
Homeoffice nämlich noch nicht Teil des üblichen Repertoires<br />
in deutschen Unternehmen.<br />
Herausforderungen als deutscher <strong>Jur</strong>ist<br />
in Dänemark<br />
Dennoch kam schnell der Wunsch nach mehr Integration<br />
und damit auch einem dänischen Job auf, was überraschend<br />
aufwendig war. Zuerst habe ich es bei großen<br />
Unternehmen versucht, welche einen geschäftlichen Bezug<br />
zu Deutschland haben. Meine Bewerbungen sind aber nicht<br />
unbedingt auf großes Interesse gestoßen. Niemand konnte<br />
etwas mit meinen Staatsexamina anfangen und die Noten<br />
wurden als ganz und gar merkwürdig aufgenommen. Der<br />
Höhepunkt war ein Telefoninterview, in welchem mein Gesprächspartner<br />
hörbar irritiert feststellte, dass ich ja eigentlich<br />
vom Profil her auf die Stelle passen würde, nur um mir<br />
dann zu erklären, wieso es nicht funktioniert.<br />
Über die Universität als Arbeitgeber meines Partners habe<br />
ich aber Zugang zu einem ausgesprochen gut organisierten<br />
business mentoring Programm erhalten, in welchem ich<br />
einen leitenden Angestellten in der Rechtsabteilung eines<br />
internationalen Unternehmens in Aarhus als Mentor zur<br />
Seite gestellt bekommen habe. Dank seiner Tipps und<br />
Beziehungen konnte ich dann Kontakt zu den großen<br />
dänischen Wirtschaftskanzleien aufnehmen.<br />
18<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong>
Hier bin ich auf deutlich mehr gegenseitiges Interesse gestoßen<br />
und relativ zügig war klar, dass ich den German Desk einer<br />
der führenden Kanzleien in Dänemark unterstützen werde.<br />
Aufgrund seiner Größe und geografischen Gegebenheiten<br />
ist die dänische Wirtschaft stark auf das Ausland fokussiert.<br />
Größter Außenhandelspartner ist dabei Deutschland, aber<br />
die dänische Wirtschaft fokussiert auf Diversifizierung und<br />
diese globale Sichtweise beeinflusst auch den Arbeitsalltag<br />
für <strong>Jur</strong>istinnen und <strong>Jur</strong>isten.<br />
Selbst traditionsbewusste dänische Unternehmen benutzen<br />
gerne Englisch als Bürosprache und es besteht kaum Zurückhaltung,<br />
mit einem erfolgreichen Konzept umgehend ins<br />
Ausland zu expandieren. Nicht, dass der deutsche Mittelstand<br />
nicht auch enorm international ausgerichtet ist, aber<br />
in Dänemark ist dies noch deutlich ausgeprägter.<br />
Damit waren allerdings nicht alle Hürden genommen. Denn<br />
die dänische Sprache ist wirklich besonders. Sie hat zwar in<br />
der Realität nichts mit der Karikatur von Hape Kerkeling zu<br />
tun, aber gewöhnungsbedürftig ist sie dennoch. Vor- und<br />
Nachteil zugleich ist aber, dass man Dänisch im Alltag kaum<br />
benötigt. Dank dem Umstand, dass Film und Fernsehen<br />
nicht synchronisiert werden, spricht beinahe die gesamte<br />
Bevölkerung fließend Englisch. Es fehlt somit allerdings auch<br />
der Druck, die Sprache intensiv zu lernen. Immerhin hat der<br />
dänische Staat dieses Problem erkannt und bietet allen Neuankömmlingen<br />
kostenfreie Dänisch-Kurse an, welche nicht<br />
nur die Grundlagen der Sprache vermitteln, sondern einem<br />
auch die Kultur näherbringen und den Aufbau eines ersten<br />
kleinen Netzwerkes ermöglichen.<br />
Bei der schon erwähnten Jobsuche war Dänisch aber erst<br />
einmal doch eine Voraussetzung, was in einem von Sprache<br />
dominierten Berufsfeld auch nicht besonders überrascht. Es<br />
ist daher empfehlenswert, sich der Sprache zu stellen, insbesondere<br />
wenn man auch vor Gericht auftreten möchte.<br />
Was kann man in Dänemark<br />
als Deutscher lernen?<br />
Weiter ist die Digitalisierung des Rechtswesens für deutsche<br />
<strong>Jur</strong>istinnen und <strong>Jur</strong>isten beeindruckend. Während in<br />
Deutschland das besondere elektronische Anwaltspostfach<br />
(kurz „beA“) nur mühselig in Gang kommt und die<br />
Diskussion sowie Einführung der e-Akte spannend zu<br />
verfolgen ist, gibt es dies in Dänemark schon seit langem.<br />
Das gesamte Gerichts- und Verwaltungswesen wird in Dänemark<br />
digital über einen gemeinsamen Zugang abgewickelt.<br />
Über diesen Zugang meldet man sich in seinem Online-Banking<br />
an, gibt seine Steuererklärung ab, kauft eine Wohnung<br />
und als Anwältin oder Anwalt nutzt man diesen Zugang, um<br />
Schriftsätze einzureichen und die Gerichtsakten einzusehen.<br />
Und noch mehr Besonderheiten sind festzustellen: Skandinavien<br />
und speziell Dänemark kultivieren den Ruf einer<br />
zufriedenen und glücklichen Gesellschaft mit dem einmaligen<br />
Konzept der „Hygge“. Dies wird auch im juristischen<br />
Berufsalltag nicht außer Acht gelassen. Es geht dabei aber<br />
nicht unbedingt darum, weniger zu arbeiten,, sondern eher<br />
um flexibles und vor allen Dingen effizientes Arbeiten.<br />
Zeit wird als kostbares Gut angesehen, welches nicht<br />
leichtfertig verschwendet werden darf. Dies gilt auch für<br />
nicht unbedingt notwendiges „Präsenz zeigen“ in der<br />
Kanzlei. Das Konzept, am Abend auf keinen Fall vor der<br />
Partnerin das Büro zu verlassen, gibt es hier schlicht nicht.<br />
Man vermeidet Prokrastination und arbeitet nach Bedarf.<br />
Dabei können auch schon einmal Nächte draufgehen, aber<br />
wirklich nur, wenn es notwendig ist.<br />
Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat in Dänemark<br />
einen besonders hohen Stellenwert. Meetings in der<br />
Familienzeit am frühen Abend werden vermieden und<br />
selbstverständlich holt auch ein Partner seine Kinder von<br />
der Schule ab.<br />
Was bringen einem die deutschen Examina<br />
in Dänemark?<br />
Die dänische <strong>Jur</strong>a-Ausbildung basiert auf einem Bachelor<br />
und Master gefolgt von einer 3-jährigen praktischen Ausbildungszeit<br />
als Bevollmächtigte:r entweder in einer Kanzlei,<br />
bei einem Unternehmen oder mit Einschränkungen auch<br />
direkt bei Gericht. Hierbei werden sehr schnell Schwerpunkte<br />
gesetzt und man merkt doch Unterschiede zur breiten<br />
Ausbildung, welche die deutschen Examina erzwingen.<br />
Mit deutschen Examina kann man sich in Dänemark darauf<br />
verlassen, dass man sich bei der Problemlösung vor dänischen<br />
Kolleginnen und Kollegen nicht verstecken muss.<br />
Dies dürfte allerdings in vielen Ländern der Fall sein.<br />
Besonders hilfreich sind die deutschen Examina daher für<br />
dänische Mandantinnen und Mandanten. Wie bereits erwähnt,<br />
ist Deutschland der größte Außenhandelspartner<br />
von Dänemark und dementsprechend hat der Durchblick<br />
durch das deutsche Recht einen enormen Wert für dänische<br />
Unternehmen und Kanzleien.<br />
Zusammenfassend würde ich jederzeit wieder nach Dänemark<br />
ziehen und empfehle dies auch gerne.<br />
Zur Person<br />
Alexander Maierski lebt seit Sommer 2018 in Aarhus, Dänemark<br />
und arbeitet seit Januar 2020 als Rechtsanwalt bei<br />
Gorrissen Federspiel, einer der führenden Wirtschaftskanzleien<br />
Dänemarks mit Büros in Kopenhagen und Aarhus.<br />
Zuvor arbeitete er für ein online Startup in Regensburg und<br />
beck-online in München, wo er 2012 und 2014 auch beide<br />
Examina abgelegt hat. In seiner Freizeit ist Alexander inzwischen<br />
begeisterter Winterbader und führt gerne Besuch<br />
durch die zahlreichen Museen in Aarhus.<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong> 19
Die aktuellen Nomos-Gesetzestexte<br />
Die Sicherheit, immer den letzten Stand der Gesetzesgebung zu haben,<br />
Die Sicherheit, immer auf dem letzten Stand der Gesetzesgebung zu sein,<br />
macht macht die kompakten die kompakten Bücher Bücher in in Neuauflage Neuauflage zu zu unabdingbaren unabdingbaren Begleitern Begleitern im Studium. im Studium.<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Dolde | Graßhof | Remmert<br />
Landesrecht<br />
Baden-Württemberg<br />
Textsammlung<br />
17. Auflage<br />
Nomos<br />
Dolde | Graßhof | Remmert<br />
Landesrecht<br />
Baden-Württemberg<br />
17. Auflage 2022, 920 S.,<br />
brosch., 28,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7310-7<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Götz | Starck<br />
Landesrecht<br />
Niedersachsen<br />
Textsammlung<br />
31. Auflage<br />
Nomos<br />
Götz | Starck<br />
Landesrecht Niedersachsen<br />
31. Auflage <strong>2023</strong>, 929 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7410-4<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Heckmann | Huber | Numberger<br />
Landesrecht<br />
Bayern<br />
Textsammlung<br />
17. Auflage<br />
Heckmann | Huber | Numberger<br />
Landesrecht Bayern<br />
17. Auflage 2022, 988 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7413-5<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Mayen | Sachs | Seibert<br />
Landesrecht<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Textsammlung<br />
17. Auflage<br />
Mayen | Sachs | Seibert<br />
Landesrecht Nordrhein-Westfalen<br />
17. Auflage <strong>2023</strong>, 1.060 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-7560-0043-2<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Sodan | Kuhla<br />
Landesrecht<br />
Berlin<br />
Textsammlung<br />
18. Auflage<br />
Nomos<br />
Sodan | Kuhla<br />
Landesrecht Berlin<br />
18. Auflage 2022, 936 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7418-0<br />
NOMOSGESETZE<br />
Hufen | Jutzi | Westenberger<br />
Landesrecht<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Textsammlung<br />
31. Auflage<br />
Nomos<br />
Hufen | Jutzi | Westenberger<br />
Landesrecht<br />
Rheinland-Pfalz<br />
31. Auflage 2022, 1.086 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-8623-7<br />
N OMO SG E SETZE<br />
von Brünneck | Härtel | Dombert<br />
Landesrecht<br />
Brandenburg<br />
Textsammlung<br />
26. Auflage<br />
von Brünneck | Härtel | Dombert<br />
Landesrecht Brandenburg<br />
26. Auflage 2022, 940 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7411-1<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Freymann | Kröninger | Wendt<br />
Landesrecht<br />
Saarland<br />
Textsammlung<br />
28. Auflage<br />
Freymann | Kröninger | Wendt<br />
Landesrecht Saarland<br />
28. Auflage 2022, 941 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7408-1<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Lange | Sperlich | Schütte<br />
Landesrecht<br />
Bremen<br />
Textsammlung<br />
25. Auflage<br />
Lange | Sperlich | Schütte<br />
Landesrecht Bremen<br />
25. Auflage <strong>2023</strong>, 1.007 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-7560-0084-5<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Musall | Birk | Faßbender<br />
Landesrecht<br />
Sachsen<br />
Textsammlung<br />
27. Auflage<br />
Musall | Birk | Faßbender<br />
Landesrecht Sachsen<br />
27. Auflage <strong>2023</strong>, 929 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-7560-0081-4<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Hoffmann-Riem | Schwemer<br />
Landesrecht<br />
Hamburg<br />
Textsammlung<br />
32. Auflage<br />
Hoffmann-Riem | Schwemer<br />
Landesrecht Hamburg<br />
32. Auflage 2022, 767 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7414-2<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Kluth | Robra<br />
Landesrecht<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Textsammlung<br />
24. Auflage<br />
Kluth | Robra<br />
Landesrecht Sachsen-Anhalt<br />
24. Auflage <strong>2023</strong>, 877 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-7560-0082-1<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
N OMO SG E SETZE<br />
von Zezschwitz<br />
Landesrecht<br />
Hessen<br />
Textsammlung<br />
32. Auflage<br />
von Zezschwitz<br />
Landesrecht Hessen<br />
32. Auflage <strong>2023</strong>, 1.108 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7415-9<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Brüning | Ewer | Thomsen<br />
Landesrecht<br />
Schleswig-Holstein<br />
Textsammlung<br />
29. Auflage<br />
Brüning | Ewer | Thomsen<br />
Landesrecht Schleswig-Holstein<br />
29. Auflage <strong>2023</strong>, 1.110 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7416-6<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Schlacke | Kronisch | Darsow<br />
Landesrecht<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Textsammlung<br />
24. Auflage<br />
Nomos<br />
Schlacke | Kronisch | Darsow<br />
Landesrecht<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
24. Auflage 2022, 896 S.,<br />
brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7409-8<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Brenner | Schneider<br />
Landesrecht<br />
Thüringen<br />
Textsammlung<br />
24. Auflage<br />
Nomos<br />
Brenner | Schneider<br />
Landesrecht Thüringen<br />
24. Auflage 2022, 895 S.,<br />
brosch., 28,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7313-8<br />
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Schottland<br />
Brexit, Braveheart und Berufseinstieg:<br />
Als deutsche <strong>Jur</strong>istin in Schottland<br />
Dr. Hannah Frahm hat nach ihrem zweiten Staatsexamen vier Jahre in einem internationalen Umfeld in Edinburgh gelebt,<br />
studiert und gearbeitet. Ursprünglich geplant war allein ein LL.M.-Studium. Hier berichtet sie über einen ungewöhnlichen<br />
Berufseinstieg.<br />
© shutterstock / anon_tae<br />
...<br />
Als ich nach meinem zweiten Staatsexamen Freund:innen<br />
und Familie verkündete, ich würde jetzt noch ein Masterstudium<br />
im englischsprachigen Ausland „hinterherschieben“,<br />
traf das nicht überall auf Verständnis. Die juristische<br />
Ausbildung in Deutschland ist bereits sehr zeitaufwendig<br />
und ich hatte zudem gerade eine Promotion begonnen.<br />
Doch ich war überzeugt, dass dies für mich der richtige<br />
Weg war. Kurze Zeit später stieg ich also in das Flugzeug<br />
nach Edinburgh und sollte, was ich zu diesem Zeitpunkt<br />
noch nicht ahnte, erst vier Jahre später nach Deutschland<br />
zurückkehren.<br />
Zusatzqualifikation: Masterstudium<br />
Der Masterstudiengang Comparative and European<br />
Private Law an der University of Edinburgh war eine absolute<br />
Bereicherung. Die Kurse waren sehr gut strukturiert<br />
und die Professor:innen extrem motiviert und fachlich erstklassig.<br />
Mein Jahrgang bestand unter anderem aus Studierenden<br />
aus Italien, Frankreich, den Niederlanden, Thailand,<br />
China, England und Schottland. Am Ende des Jahres hatten<br />
wir sämtliche Rechtsgebiete des Privatrechts „im Schnelldurchlauf“<br />
und mit rechtsvergleichender Linse vertieft,<br />
diskutiert und geprüft – und ganz nebenbei neue Freundschaften<br />
geschlossen. Auch meine eigene Recherche für die<br />
Promotion profitierte sehr von den tiefen Einblicken in das<br />
englische und schottische Recht, von der vorhandenen<br />
Literatur und der Nähe zu den Professor:innen, die für meine<br />
Fragen stets ein offenes Ohr hatten. Ein Studien aufenthalt<br />
im Ausland bietet zudem die Möglichkeit, Land und Leute<br />
kennenzulernen und zu reisen, während man eine begehrte<br />
Zusatzqualifikation erwirbt: Insbesondere international<br />
agierende Kanzleien oder große Wirtschaftsunternehmen<br />
wissen den LL.M. und die oftmals damit erworbenen (juristischen)<br />
Sprachkenntnisse sehr zu schätzen.<br />
Gerichtspraktikum:<br />
European Young Lawyers' Scheme<br />
Zeitgleich zu meinem Studium nahm ich an dem dreimonatigen<br />
European Young Lawyers’ Scheme teil, einer Art<br />
Gerichtspraktikum an der schottischen Faculty of Advocates<br />
in Edinburgh in Kooperation mit der European Lawyers’<br />
Association (ELA). Das European Young Lawyers’ Scheme<br />
gibt es im Wesentlichen seit dem Beitritt des Vereinigten<br />
Königreiches zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft<br />
im Jahre 1973 und zwar mit dem Ziel, jungen europäischen<br />
<strong>Jur</strong>ist:innen das schottische Rechtssystem und Gerichtswesen<br />
näherzubringen. Uns wurden jeweils zwei bis drei<br />
Ausbilder:innen aus den Reihen der advocates (das schottische<br />
Äquivalent zur englischen Bezeichnung barrister) sowie<br />
Richter:innen zugeteilt. Sie begleiteten wir in ihrer täglichen<br />
Arbeit und unterstützten sie bei der Recherche und Erstellung<br />
von Dokumenten. Ich habe meine Tage bei vielfältigen<br />
Gerichtsverhandlungen (Straf-, Zivil- und Verwaltungskammer)<br />
unter anderem auch vor dem Supreme Court, bei<br />
Besprechungen mit der Mandantschaft und solicitors, bei<br />
dem ein oder anderen Gefängnisbesuch oder einfach in der<br />
Bibliothek der advocates im Parliament House im Herzen der<br />
Altstadt verbracht. Mit meinen Kolleg:innen aus der Slowakei,<br />
Luxemburg, Polen, Dänemark, Italien, Estland, Frankreich,<br />
Portugal, Finnland und Spanien verbrachte ich drei<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong> 21
sehr intensive Monate, die mir neben meinem Studium<br />
einen ganz und gar praktischen Einblick in das schottische<br />
Recht ermöglichten.<br />
Berufseinstieg:<br />
Professional Support Lawyer und Solicitor<br />
Am Ende eines ereignisreichen Jahres wurde mir klar, dass<br />
ich in Schottland bleiben wollte. Im Rahmen meiner Jobsuche<br />
bekam ich jedoch die Grenzen der national-geprägten<br />
juristischen Ausbildung am eigenen Leib zu spüren: Die in<br />
Deutschland (oder jedem anderen Land) erworbenen Qualifikationen<br />
können leider nicht so einfach ins Ausland<br />
„übertragen“ werden, zumindest nicht, wenn man in dem<br />
klassisch-juristischen Bereich bleiben will. Nach ein paar<br />
Monaten als tutor an der Universität und einer freien Mitarbeit<br />
bei der Scottish Law Commission, eine Einrichtung der<br />
schottischen Regierung, die das schottische Recht überprüft<br />
und notwendige Reformen empfiehlt, wurde mir eine<br />
Stelle als Professional Support Lawyer für den Themenbereich<br />
Brexit bei einer der führenden unabhängigen<br />
Wirtschaftskanzleien in Schottland angeboten.<br />
Professional Support Lawyer ist eine Jobbeschreibung, die<br />
in Deutschland in dieser Form bislang noch nicht weit verbreitet,<br />
aber definitiv auf dem Vormarsch ist. Weitestgehend<br />
von der direkten Mandatsarbeit „befreit“, beschäftigen<br />
sich Professional Support Lawyers (auch bezeichnet als<br />
Transaction Support Lawyer, Project Lawyer oder Wirtschaftjurist:in)<br />
vornehmlich damit, für die Mandatsarbeit kritische<br />
Ressourcen praxisnah aufzubereiten. Die Tätigkeit umfasst<br />
je nach Tätigkeitsumfeld grundsätzlich all das, was nicht<br />
direkte Rechtsberatung ist, also etwa Transaktions- und<br />
Projektmanagement, Durchführung einer Due Diligence,<br />
Prüfung von rechtlichen Dokumenten, mandatsbezogene<br />
Recherche, Erstellung von internen und externen Memos,<br />
Planung und Durchführung von Veranstaltungen usw.<br />
Meine Tätigkeiten umfassten unter anderem die Koordination<br />
und Bündelung aller Brexit-bezogenen Auf gaben, auch<br />
im Rahmen von mandatsbezogener Arbeit. Darüber hinaus<br />
hielt ich die interne Brexit-Arbeitsgruppe (Brexit Advisory<br />
Group) über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden,<br />
schrieb Beiträge für den Brexit Hub der Kanzlei sowie<br />
für Tageszeitungen, verfasste interne und externe Memos,<br />
bereitete vor und hielt interne und externe Vorträge und<br />
Schulungen zu einzelnen Brexit-Teilaspekten und vertrat die<br />
Kanzlei bei einschlägigen Veranstaltungen.<br />
Meine Erfahrungen aus dem Masterstudium und dem<br />
Gerichtspraktikum konnte ich im Rahmen meiner Arbeit<br />
sehr gut einfließen lassen. Auch sind die Fähigkeiten, die<br />
wir uns im Rahmen der juristischen Ausbildung in<br />
Deutschland aneignen, im Ausland bei weitem nicht verloren:<br />
Die im Studium erlernten Fähigkeiten, strukturiert<br />
und technisch sauber an komplexe Sachverhalte heranzugehen<br />
und sich in kürzester Zeit in unbekannte Bereiche<br />
einzuarbeiten, brachten mich auch in Schottland weiter.<br />
Die im Vergleich zur klassischen Mandatsarbeit geregelteren<br />
Arbeitszeiten als Professional Support Laywer ermöglichten<br />
es mir zudem, meine Promotion weitestgehend<br />
berufsbegleitend zum Abschluss zu bringen.<br />
Parallel zu meiner Tätigkeit als Professional Support Lawyer<br />
begann ich mich auf den sogenannten Aptitude Test for<br />
EU Qualified Lawyers vorzubereiten, denn ich wollte die<br />
Zulassung zur schottischen Rechtsanwältin (solicitor) erwerben.<br />
Ich war eine der letzten europäischen Kandidat:innen,<br />
die noch den „vereinfachten“ europäischen Weg<br />
einschlagen konnten: das Examen bestand damals noch<br />
aus vier Klausuren zu verschiedenen Aspekten des schottischen<br />
und des EU-Rechts. Nach dem Austritt des Vereinigten<br />
Königreichs aus der EU gelten nun verschärfte<br />
Regelungen. Statt inzwischen sind 11 Klausuren zu bestehen.<br />
Die Prüfungen sind recht anspruchsvoll, jedoch bei<br />
weitem nicht so arbeitsintensiv wie das erste und zweite<br />
Staatsexamen. Sie werden von der Kammer (Law Society<br />
of Scotland) abgenommen. Nach meiner Zulassung zur<br />
solicitor habe ich dann auch verstärkt mandatsbezogene<br />
Tätigkeiten übernommen. Dann kam die Pandemie und<br />
ich entschied mich schweren Herzens, Schottland zu verlassen<br />
und wieder nach Deutschland zurückzukehren.<br />
Fazit<br />
Mein persönliches „Schottland-Fazit“ ist durchweg positiv.<br />
Ich habe es sehr genossen, in eine andere Welt einzutauchen,<br />
mich im Ausland persönlich und in meinem Beruf<br />
neu zu erfahren, neue Freundschaften zu schließen und<br />
an Herausforderungen zu wachsen. Etwas Mut, sich auf<br />
Unplanbares einzulassen, brauchte es allerdings schon,<br />
was aber belohnt wurde. Ich werde immer mit Freude auf<br />
meinen etwas anderen Berufseinstieg zurückblicken.<br />
Zur Person<br />
Rechtsanwältin Dr. Hannah Frahm, LL.M. (Edinburgh) ist<br />
derzeit als Associate in der Praxisgruppe Corporate/M&A<br />
bei Norton Rose Fulbright LLP tätig. Sie studierte Rechtswissenschaften<br />
an der Christian-Albrechts-Universität zu<br />
Kiel und am ICP in Paris. Im Rahmen ihres Referendariats<br />
war Hannah Frahm u.a. bei der Deutschen Botschaft in<br />
Bangkok tätig. Nach dem Zweiten Staatsexamen absolvierte<br />
sie ein Masterstudium an der University of Edinburgh (Comparative<br />
and European Private Law). Die Promotion an der<br />
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg erfolgte größtenteils<br />
berufsbegleitend. Hannah Frahm ist sowohl in Schottland<br />
als auch in Deutschland als Rechtsanwältin (solicitor) zugelassen.<br />
22<br />
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Irland<br />
German-Desk<br />
auf der grünen Insel<br />
Irland gilt als eines der Sehnsuchtsziele der Deutschen. Die grüne Insel ist eines der beliebtesten Reiseziele in Europa und<br />
bekannt für seine Natur, reiche Geschichte und die große Gastfreundschaft. Auch das Arbeiten in Irland ist für viele Deutsche<br />
attraktiv. Dr. Michael Hördt berichtet über seine Erfahrungen.<br />
© shutterstock / Aitormmfoto<br />
Irland ist nach dem Brexit das größte verbliebene common<br />
law Land in der EU. Kennzeichnend für das Rechtssystem<br />
sind sicherlich das case law und das damit verbundene<br />
Prinzip des precedent. Diese juristischen Prinzipien sind<br />
dem deutschen <strong>Jur</strong>isten erstmal fremd, was zumindest<br />
anfangs die Arbeit im irischen Recht erschwert.<br />
Der Anwaltsberuf in Irland<br />
Ebenso muss man sich bewusst sein, dass das Anwaltsbild<br />
in Irland sich anders darstellt, als man es in Deutschland<br />
gewohnt ist. Irland kennt wie das Vereinigte Königreich<br />
auch die Unterscheidung zwischen dem Solicitor, der<br />
vereinfacht gesagt die außergerichtliche Vertretung vornimmt,<br />
und dem Barrister, der vor Gericht vertritt. Der<br />
Ausbildungsweg beider Berufsstände ist sehr unterschiedlich.<br />
Der deutsche <strong>Jur</strong>ist erlangt den Titel des irischen<br />
Solictors, wenn er die dazugehörigen Prüfungen absolviert<br />
oder für mindestens 3 Jahre eine Beratungstätigkeit im<br />
irischen oder Unionsrecht vorweist. Letzteres basiert auf<br />
der Richtlinie 98/5/EG. Mir ist nicht bekannt, dass aktuell<br />
ein deutscher <strong>Jur</strong>ist die Ausbildung zum Barrister absolviert<br />
hat; sofern dies der Fall ist, handelt es sich um Ausnahmefälle.<br />
Als deutscher <strong>Jur</strong>ist sind aufgrund der Verschiedenheit der<br />
Rechtssysteme die Tätigkeiten in rein juristischen Berufen<br />
grundsätzlich erstmal eingeschränkt. In Kanzleien sind<br />
deutsche <strong>Jur</strong>isten, die nicht den irischen Titel des<br />
Solicitors führen, häufig für die Beratung im Rahmen eines<br />
German Desk zuständig. Dies betrifft aber die Beratung<br />
im deutschen Recht in oder aus Irland.<br />
Tätigkeitsfelder und Aufgaben<br />
Typischerweise sind deutsche <strong>Jur</strong>isten für internationale<br />
Organisationen, europäische Institutionen oder deutsche<br />
Repräsentanzen in Irland tätig. Ein möglicher Arbeitsplatz,<br />
in dem auch im irischen Recht beraten werden kann, ist<br />
dabei die Industrie- und Handelskammer in Dublin. Ich<br />
selbst habe während meines Referendariats in Dublin dort<br />
gearbeitet und in ausgewählten Bereichen des irischen<br />
Rechts beratende Tätigkeiten vorgenommen. Zu den typischen<br />
Aufgaben eines deutschen <strong>Jur</strong>isten in der Handelskammer<br />
gehört unter anderem die Unterstützung bei der<br />
Gesellschaftsgründung. Die häufigste Gesellschaftsform<br />
ist in Irland die Limited. Die Gründung verläuft relativ<br />
geradlinig und hat deutlich weniger formelle Voraussetzungen<br />
als in Deutschland. Dies ist jedoch nicht damit<br />
24<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong>
gleichzusetzen, dass keine Beratung benötigt wird. Zu<br />
meinen Aufgaben gehörte etwa die Erläuterung der Article<br />
of Association, die den Mandanten ihre Pflichten vor Augen<br />
führen. Beratungsbedarf besteht auch bei Besonderheiten<br />
des Gesellschaftsrechts wie der Voraussetzung des Company<br />
Secretary. Viele Mandanten möchten eine Gesellschaft in<br />
Irland gründen, weil sie sich steuerliche Vorteile versprechen.<br />
Dabei stellen sich die Mandaten die Unternehmensgründung-<br />
und Voraussetzungen genau wie in Deutschland<br />
vor, nur weniger formell. Dies ist aber ein Trugschluss,<br />
wie sich schon anhand des Company Secretary zeigt. Die<br />
Rolle des Company Secretary ist verpflichtend zu besetzen<br />
und wird auch gerne an einen deutschen <strong>Jur</strong>isten in Irland<br />
quasi „ausgelagert“. Den Mandanten habe ich dabei die<br />
Rolle des Company Secretary erläutert. Zu den Aufgaben<br />
des Company Secretary gehört beispielsweise, darauf zu<br />
achten, dass die Gesellschaft sich an die irischen Gesetze<br />
und regulatorischen Auflagen hält sowie das Company<br />
Registration Office (CRO) über Änderungen informiert ist<br />
und die notwendigen Unterlagen rechtzeitig in korrekter<br />
Form erhält. Ich selbst habe nicht die Rolle des Company<br />
Secretary innegehabt, allerdings habe ich bei der Wahrnehmung<br />
der Aufgaben unterstützt und zum Beispiel Mandanten<br />
auf notwendige Angaben in Formularen und deren<br />
korrekte Ausgestaltung hingewiesen. Zusätzlich zu den<br />
genannten Aufgaben kommt die Einreichung der Jahressteuererklärung.<br />
Auch bei solchen Erklärungen habe ich<br />
mitgewirkt und im irischen Recht beraten. <strong>Jur</strong>istische<br />
Fachkenntnisse werden in diesem Bereich von Mandanten<br />
sehr geschätzt. Dabei kommt bei der Beratung zugute,<br />
dass das irische Steuerrecht in seinen Grundzügen einfach<br />
gehalten ist. Man sieht an diesen Punkten aber auch: Die<br />
Arbeit als deutscher <strong>Jur</strong>ist in diesem Bereich ist häufig mit<br />
administrativen Aufgaben verbunden, bei denen aber<br />
juristische Kenntnisse sehr hilfreich sind. Nach der Gründung<br />
einer Limited stellt sich beispielsweise oft noch weiterer<br />
Beratungsbedarf in weiteren Punkten ein. Arbeitsrechtler<br />
sind dagegen etwa mit Fragen der Entsendung<br />
konfrontiert und müssen diesbezüglich auch Fragen des<br />
deutschen und irischen Kollisionsrechts klären. Ich selbst<br />
war im Bausektor mit Sachverhalten konfrontiert, die zum<br />
einen eine Entsendung beinhalteten, die arbeitsrechtliche<br />
Fragestellungen im Hinblick auf das anwendbare Recht<br />
auslösten und sodann eine sozialver sicherungsrechtliche<br />
Bewertung erforderten. Dies sind Fälle, in denen das Kollisionsrecht<br />
sowohl von Irland als auch Deutschland geprüft<br />
werden muss und die insofern eine hohe Komplexität<br />
aufweisen und spannende Rechtsfragen mit sich bringen.<br />
Die Mandanten erwarten dabei regelmäßig schnelle Antworten,<br />
da häufig enge Fristen einzuhalten sind. Dieses<br />
grenzüberschreitende Arbeiten macht aber einen großen<br />
Reiz der Tätigkeit aus. Man muss sich allerdings in der Praxis<br />
bewusst sein: Sofern irisches Recht Anwendung findet, wird<br />
der Fall an irische Anwälte abgegeben, da gerade in dem<br />
Bereich der Sozialversicherung die Haftungsrisiken erheblich<br />
sein können.<br />
Häufig wurde ich auch mit der Bitte einer Ersteinschätzung<br />
konfrontiert. Tatsächlich möchten Mandanten wissen,<br />
ob bestimmte Vorgehensweisen sich aus steuerlicher<br />
Sicht lohnen oder ob Aufwand und Ertrag nicht übereinstimmen.<br />
Auch sind sich Mandanten häufig nicht über die<br />
Steuerpflichtigkeit in Irland bewusst. Ebenso musste ein<br />
Mandant darauf hingewiesen werden, dass zumindest<br />
einer der Geschäftsführer im EWR ansässig sein muss und<br />
es nicht möglich ist, dass bspw. beide Geschäftsführer in<br />
den USA ansässig sind.<br />
Mein Fazit: Wer als deutscher <strong>Jur</strong>ist in einem juristischen<br />
Beruf Irland tätig werden will, sollte sich bewusst sein,<br />
dass der Arbeitsbereich durchaus eingeschränkt sein kann.<br />
Aus diesem Grund streben die meisten deutschen <strong>Jur</strong>isten,<br />
die dauerhaft oder mehrere Jahre in Irland tätig sein wollen,<br />
den Titel des Solicitor an.<br />
Abschließende Bemerkungen<br />
Meine Tätigkeit für die Industrie- und Handelskammer in<br />
Dublin war sehr abwechslungsreich, lehrreich und herausfordernd.<br />
Man muss sich aber den Einschränkungen bewusst<br />
sein, da man in der Regel nicht mehr nach außen<br />
beraten kann beziehungsweise das Haftungsrisiko auch<br />
erheblich ist, sobald vertieftes Wissen notwendig ist.<br />
Dennoch bestehen viele Möglichkeiten in Irland tätig zu<br />
werden, so dass die grüne Insel nicht nur für Urlauber, sondern<br />
auch für deutsche <strong>Jur</strong>isten attraktiv ist.<br />
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Dr. Michael Hördt, M.C.L. (Mannheim/ Adelaide) studierte<br />
Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg mit<br />
Praktika in Zürich und Dublin und erwarb im Anschluss in<br />
Mannheim und Adelaide seinen Masterabschluss. Danach<br />
promovierte er und absolvierte sein Referendariat mit<br />
Stationen in Dublin und Washington, D.C. Er war Rechtsanwalt<br />
in einer mittelständischen Kanzlei in Frankfurt a.M.<br />
im Arbeitsrecht und für das Irlandgeschäft der Kanzlei<br />
zuständig. Aktuell ist er Syndikusrechtsanwalt bei Infosys<br />
Limited im Arbeitsrecht in Frankfurt a.M. Er ist Vorstandsmitglied<br />
der Deutsch-Irischen <strong>Jur</strong>isten- und Wirtschaftsvereinigung.<br />
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Mexiko<br />
Land der unbegrenzten Möglichkeiten<br />
Dr. Mauricio Foeth ist in Mexiko Anwalt geworden. Der dortigen Bürokratie zum Trotz. Dabei hat er eine ermutigende<br />
Erfahrung gemacht: In Mexiko ist alles möglich. Und wenn doch mal ein Weg versperrt sein sollte, nimmt man einen<br />
anderen. Der mag etwas länger oder gewundener sein, aber man kommt an.<br />
© shutterstock/ Leonid Andronov<br />
Als Deutsch-Mexikaner wollte ich schon immer in Mexiko<br />
leben und arbeiten. Meine Geschwister zogen nach meinem<br />
Abitur Mitte der 90er Jahre aus beruflichen Gründen<br />
mit meinen Eltern nach Mexiko und beendeten dort das<br />
Gymnasium. Derweil blieb ich in Deutschland und begann<br />
mein <strong>Jur</strong>astudium in Hamburg. Gegen Ende meines Referendariats<br />
in Kiel bewarb ich mich bei diversen mexikanischen<br />
Kanzleien, aber es passte noch nicht so richtig. So fing<br />
ich an, in Hamburg zu arbeiten und verwarf den Gedanken,<br />
nach Mexiko zu ziehen. Ein knappes Jahr später fand ich auf<br />
meinem Anrufbeantworter - so etwas hatte man früher in<br />
Zeiten ohne Handy - eine Nachricht der Kanzlei, die mir nach<br />
langen Interviews doch abgesagt hatte. Es handelte sich um<br />
das mexikanische Büro einer internationalen Kanzlei mit<br />
Sitz in New York. Man fragte mich, ob ich sie nicht bei einem<br />
Projekt von maximal sechs Monaten in Mexiko unterstützen<br />
möchte. Ich sagte zu, verhandelte die Umzugshilfe und<br />
Gehalt, brach alle meine Zelte in Deutschland ab. Selbst<br />
wenn nach den sechs Monaten Schluss sein sollte, wollte<br />
ich bleiben und mir woanders in Mexiko einen Job suchen.<br />
Aus den sechs Monaten wurden sechs Jahre. Ich arbeitete<br />
an vielen interessanten internationalen und sogar teilweise<br />
für Lateinamerika zeitgeschichtlich relevanten Projekten<br />
mit. Die Arbeitssprache war Englisch. Da in Mexiko alles<br />
möglich ist, konnte ich als deutscher Anwalt ohne mexikanische<br />
Zulassung arbeiten. Zwar nur beratend, da vor Gericht<br />
die lokale Zulassung notwendig ist. Dieser Bereich<br />
inter essierte mich nicht so sehr. Mein Schwerpunkt lag auf<br />
der Beratung ausländischer Unternehmen, die in Mexiko<br />
investieren wollten und dies ist bis dato mein Arbeitsfeld.<br />
Der Weg zur mexikanischen Anwaltszulassung<br />
Im Jahre 2007 begann ich damit, meine mexikanische<br />
Zulassung zu beantragen. Der gesamte Prozess dauerte von<br />
der Antragstellung bis zur Aushändigung der sogenannten<br />
„Cédula Profesional“, also der Anwaltszulassung, fast drei<br />
Jahre. Wer sich jemals über deutsche Bürokratie beschwert,<br />
der sollte die hohen Künste der mexikanischen Bürokratie<br />
kennenlernen. Es gab damals für mich zwei Optionen, ein<br />
mexikanischer Anwalt zu werden. Entweder ich studierte<br />
nochmals an einer lokalen Universität <strong>Jur</strong>a oder ich versuchte,<br />
über einen Test, der die Grundkenntnisse des Fachs abfragte,<br />
den Titel „Licenciado en Derecho“ zu bekommen. Das entspricht<br />
etwa einen Bachelor in <strong>Jur</strong>a. Da ich nicht nochmal<br />
vier Jahre studieren wollte, wählte ich die zweite Option.<br />
Das Verfahren war recht aufwendig. Zuerst musste ich beim<br />
Bundesbildungsministerium einen Antrag auf Äquivalenz<br />
meines deutschen Studiums stellen, wobei man mir schon<br />
gleich kühl sagte, dass mein Studium nicht anerkannt werde.<br />
Nach dem negativen Bescheid hätte ich aber die Möglichkeit,<br />
den Test abzulegen. Mit dem bestandenen Test, mit dem<br />
ich die notwendigen <strong>Jur</strong>akenntnisse nachwies, könne ich<br />
die Anwaltszulassung beantragen. Hierfür musste ich all<br />
meine deutschen Studienunterlagen, Semesterbescheinigungen,<br />
Seminarscheine, Studienbuch und weiteres<br />
Offizielle übersetzen und die Staatsexamina und Anwaltszulassung<br />
apostillieren lassen. Nach dem negativen Bescheid<br />
besorgte ich mir im Internet die Lernunterlagen für<br />
den Test. Es wurden dreizehn Fächer im Multiple-Choice-<br />
Verfahren abgefragt, von denen ich alle mit mindestens<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong> 27
tausend Punkten bestehen musste (Ethik bestand ich knapp<br />
mit 1008 Punkten). Es kamen so exotische Themen wie<br />
Militärrecht und Ejido-und Agrarrecht, aber auch Staatsangehörigkeits-<br />
und Einwanderungsrecht dran. Nach bestandener<br />
Prüfung lief ich freudestrahlend zum Bildungsministerium,<br />
um meine Anwaltszulassung zu beantragen, wo<br />
man mich darauf hinwies, dass ich zunächst noch mein<br />
Abiturzeugnis anerkennen lassen musste. Man beachte,<br />
dass das Ministerium schon meinen Studienabschluss als<br />
Licenciado anerkannt hatte. Dafür musste ich die Sekundarstufe<br />
revalidieren und die Grundschule. Mein Vater hatte<br />
glücklicherweise alle Schulunterlagen seit der Grundschule<br />
fein säuberlich in Aktenordnern aufgehoben. Alle Zeugnisse<br />
von Grundschule bis Abitur wurden offiziell übersetzt und<br />
vorgelegt. Das dauerte wieder ein halbes Jahr – dann hielt<br />
ich endlich die Anwaltszulassung in meinen Händen.<br />
Nach sechs Jahren bei der der amerikanischen Kanzlei wechselte<br />
ich ein paar Mal, jeweils auf Einladung, die Kanzlei. Die<br />
Arbeit in Mexiko bot mir die Möglichkeit, an interessanten<br />
Projekten mitzuarbeiten und an Mandate zu gelangen, von<br />
denen ich nicht geträumt hätte. Zum Beispiel wurde ich von<br />
einem Ingolstädter Automobilkonzern kontaktiert, um<br />
diesen beim Aufbau des neuen Werkes in allen kollektiv- und<br />
individualarbeitsrechtlichen Aspekten zu beraten.<br />
Anwalt und Brückenbauer<br />
Auch in Mexiko gilt, dass das Beherrschen der Sprache die<br />
Grundlage ist. Zwar kann man mittlerweile in den vielen<br />
Kanzleien, die sich auf die über eintausend deutschen Unternehmen<br />
spezialisieren, auch mit Englisch und Deutsch<br />
zurechtkommen, aber erst die Beherrschung der Sprache<br />
eröffnet alle Möglichkeiten.<br />
Neben den juristischen Themen besteht ein großer Teil meiner<br />
Arbeit darin, als kulturell-fachlicher Brückenbauer zu<br />
agieren. Mexikanische <strong>Jur</strong>ist:innen, Steuerberater:inn,<br />
Behörden und Vertragspartner:innen setzen voraus, dass<br />
der ausländische Investor die Geschäftsterminologie kennt.<br />
So wird ohne weitere Erklärung nach einem sog. Comprobante<br />
de Domicilio gefragt, also einer Adressbestätigung.<br />
Da es in Mexiko kein Melderegister gibt, wird hierfür<br />
üblicher weise eine Telefonrechnung o.ä. benutzt, die auf<br />
den Namen der Person oder Firma ausgestellt ist. Ausländische<br />
Unternehmen können nicht immer solch eine Rechnung<br />
vorweisen, also müssen alternative Dokumente als<br />
Adressnachweis gefunden werden, so z.B. ein HR-Auszug.<br />
Im Laufe der Zeit wurde ich auch zum Honorary Legal<br />
Advisor der britischen Botschaft ernannt und Vertrauensanwalt<br />
der deutschen, österreichischen und diverser weiterer<br />
Botschaften, wobei ich sie bei internen rechtlichen<br />
Angelegenheiten unterstütze. Die täglichen Geschäftssprachen<br />
sind Englisch, Spanisch und Deutsch, wobei meine<br />
Grundkenntnisse in Polnisch und Französisch auch in diversen<br />
Situationen hilfreich waren.<br />
Zusammen mit einem mexikanischen Partner gründete ich<br />
TAXAVO.MX, eine Steuerkanzlei, die sich auf die Beratung<br />
ausländischer Unternehmen mit Geschäft in Mexiko spezialisiert.<br />
Dieses Projekt entstand aus dem Wunsch der Mandanten,<br />
professionell auf Deutsch steuerliche Beratung zu<br />
erhalten. Mittlerweile ist unser TAXAVO-Team gut gewachsen.<br />
Gleichzeitig kollaboriere ich mit zwei mexikanischen<br />
Kanzleien, über die ich meine rechtlichen Mandate bearbeite<br />
und kooperiere mit einer führenden amerikanischen<br />
Arbeitsrechtskanzlei, für die ich alle mexikanischen Rechtsthemen<br />
betreue.<br />
Ende 2017 schloss ich noch meine Promotion im internationalen<br />
Schiedsverfahren am renommierten Instituto de Investigaciones<br />
<strong>Jur</strong>ídicas (IIJ) der Universidad Nacional Autónoma<br />
de México (UNAM) erfolgreich ab. Auch das war eine lange<br />
Odyssee, würde aber den Rahmen dieses Artikels sprengen.<br />
Von Deutschland aus in Mexiko arbeiten<br />
Im Jahr 2015 bin ich aus familiären Gründen wieder nach<br />
Deutschland gezogen. Seitdem lebe ich in Deutschland und<br />
arbeite im Home-Office. Das Geschäft läuft weiterhin in<br />
Mexiko. So konnte ich mich ganz auf die Kinder konzentrieren<br />
und viel Zeit mit ihnen verbringen. Das geht aber nur<br />
mit meinem großartigen Team vor Ort. Denn es kommt oft<br />
vor, dass man zur Mandant:in ins Büro kommen oder vor<br />
Gericht erscheinen muss. In diesen Fällen koordiniere ich<br />
mich mit den Kollegen, die dies übernehmen. Andererseits<br />
bin ich regelmäßig in Mexiko, um Kolleg:innen und Mandant:innen<br />
zu treffen, aber auch, um Familie und Freunde<br />
zu sehen und das tolle Essen zu genießen.<br />
Wie gesagt, in Mexiko ist alles möglich. Auch, seinen individuellen<br />
Lebensweg zu verwirklichen.<br />
Zur Person<br />
Dr. (UNAM) Mauricio Foeth ist seit 2005 in Mexiko-Stadt und<br />
Berlin tätig und verfügt über eine Zulassung als Rechtsanwalt<br />
in Deutschland und Mexiko. Er betreut eine große Anzahl<br />
europäischer Unternehmen bei ihren rechtlichen Bedürfnissen<br />
und Herausforderungen mit Fokus auf Mexiko. Mauricio<br />
ist Partner bei TAXAVO.MX und Pönisch Abogados. Er ist Vertrauensanwalt<br />
der deutschen und österreichischen Botschaften,<br />
Honorary Legal Advisor der Botschaft des Vereinigten<br />
Königreichs und berät verschiedene andere europäische und<br />
außereuropäische Botschaften. Mauricio ist Mitglied im Vorstand<br />
der Deutsch-Mexikanischen <strong>Jur</strong>istenvereinigung<br />
(DMJV) und der Deutsch-Mexikanischen Gesellschaft (DMG).<br />
28<br />
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Nomos<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Digitalrecht<br />
Textsammlung mit Einführungen<br />
DatenschutzR | DatenR | WirtschaftsR<br />
eGovernmentR | eJusticeR<br />
eCommerceR | IT-SicherheitsR<br />
Classen | Hufeld<br />
Europäisches<br />
Verfassungsrecht<br />
Vertragliches Europaverfassungsrecht<br />
Staatliches Verfassungsrecht<br />
Textsammlung<br />
4. Auflage<br />
Nomos<br />
N OMO SG E SETZE<br />
Sodan<br />
Öffentliches, Privates und Europäisches<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Textsammlung<br />
22. Auflage<br />
2. Auflage<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
Glaesner<br />
Europarecht<br />
Textausgabe mit einer Einführung<br />
von Prof. Dr. Roland Bieber<br />
27. Auflage 2022, 883 S., brosch., 17,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-8998-6<br />
Die 27. Auflage der Textsammlung zum Europarecht<br />
enthält den EU-Vertrag, den AEUV,<br />
die Charta der Grundrechte, die Datenschutzgrundverordnung<br />
sowie weitere wichtige<br />
Grundlagentexte des Europäischen Rechts.<br />
Darüber hinaus erfasst sie die Satzung des<br />
Europarats und die EMRK mit ihren wichtigsten<br />
Protokollen sowie die wichtigsten Bestimmungen<br />
zur Finanzstabilisierung.<br />
Terhechte [Hrsg.]<br />
Europarecht [EUV | AEUV | GRCh]<br />
European Law [TEU | TFEU | CFREU]<br />
Droit Européen [TUE | TFUE | CDFEU]<br />
Textsammlung | Text Collection |<br />
Recueil de textes<br />
2. Auflage 2021, 553 S., brosch., 44,– €<br />
ISBN 978-3-8487-7127-1<br />
Die Textsammlung zum europäischen<br />
Primärrecht in englischer, deutscher und<br />
französischer Sprache trägt der erheblichen<br />
Bedeutung des Sprachenvergleichs bei der<br />
Auslegung und Anwendung europarechtlicher<br />
Normen Rechnung.<br />
Tomuschat | Walter [Hrsg.]<br />
Völkerrecht<br />
Textsammlung<br />
9. Auflage 2021, 752 S., brosch., 22,– €<br />
ISBN 978-3-8487-7122-6<br />
Der zunehmende Einfluss internationaler<br />
Vorgaben auf die nationale Gesetzgebung<br />
erfordert solide Kenntnisse im Völkerrecht.<br />
Mit der Neuaufnahme des 16. Zusatzprotokolls<br />
zur EMRK und den Conclusions on identification<br />
of customary international law<br />
wird die für das Studium und die Praxis<br />
bestens geeignete Sammlung um wichtige<br />
Rechtstexte ergänzt.<br />
Digitalrecht<br />
DatenschutzR | DatenR | WirtschaftsR |<br />
eGovernmentR | eJusticeR | eCommerceR |<br />
IT-SicherheitsR<br />
Textsammlung mit Einführungen<br />
<strong>2023</strong>, 1.444 S., brosch., 49,– €<br />
ISBN 978-3-8487-8996-2<br />
Die Textsammlung zum Digitalrecht umfasst<br />
die wichtigsten Regelungen aus den<br />
Bereichen Daten- und Datenschutzrecht,<br />
Wirtschaftsrecht, eGovernment-Recht,<br />
eJustice-Recht, eCommerce-Recht und<br />
IT-Sicherheitsrecht. Einführungen erläutern<br />
kurz und prägnant die jeweiligen Themen.<br />
Classen | Hufeld [Hrsg.]<br />
Europäisches Verfassungsrecht<br />
Vertragliches Europaverfassungsrecht |<br />
Staatliches Verfassungsrecht<br />
Textsammlung<br />
4. Auflage 2021, 711 S., brosch., 42,– €<br />
ISBN 978-3-8487-7913-0<br />
Die Zusammenfassung der EU-Verträge und<br />
ausgewählter Staatsverfassungen in einem<br />
Band erleichtert den Zugang zum Europäischen<br />
Verfassungsrecht insgesamt und ist<br />
für alle, die sich mit den Grundfragen der<br />
europäischen Integration befassen eine<br />
unverzichtbare Arbeitshilfe.<br />
Sodan [Hrsg.]<br />
Öffentliches, Privates und<br />
Europäisches Wirtschaftsrecht<br />
Textsammlung<br />
22. Auflage 2022, 1.521 S., brosch., 34,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7417-3<br />
Die aktualisierte 22. Auflage der systematisch<br />
angeordneten Textsammlung enthält die<br />
wesentlichen Vorschriften des privaten und<br />
öffentlichen Wirtschaftsrechts vom Verfassungsrecht<br />
über das Europarecht hin zum<br />
Verwaltungs- und Privatrecht. Der Inhalt<br />
orientiert sich an den Bedürfnissen der Studierenden<br />
an den Universitäten und Fachhochschulen<br />
sowie ihrer Dozent:innen und<br />
der in der Praxis Tätigen.<br />
Bestellen Sie im Buchhandel oder versandkostenfrei online unter nomos-shop.de<br />
Bestell-Hotline +49 7221 2104-260 | E-Mail bestellung@nomos.de | Fax +49 7221 2104-265<br />
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Noch mehr Länder<br />
Rückblick <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1/2020<br />
Im <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>.-Heft 1/2020 – ebenfalls mit dem Titel „<strong>Jur</strong>ist sein anderswo“ – berichteten bereits <strong>Jur</strong>istinnen und <strong>Jur</strong>isten<br />
über ihre Erfahrungen im Ausland. Sie arbeiteten und arbeiten etwa in Schweden, Frankreich, Portugal, Spanien,<br />
Argentinien, Vietnam, China, Kanada und Lettland. Das Heft lässt sich nach wie vor kostenfrei im Netz abrufen<br />
(https://indd.adobe.com/view/dfebfedc-8b50-425c-82c5-5807a79523ca).<br />
© shutterstock/ Lumella<br />
Zunächst stellt sich Ansgar Firsching vor, der nach seinem<br />
einjährigen Masterstudium an der Universität Stockholm<br />
in Schweden blieb. Nachdem der schwedische juristische<br />
Arbeitsmarkt ihn allein mit der deutschen <strong>Jur</strong>istenausbildung<br />
für nicht geeignet hielt, absolvierte er nicht nur das<br />
schwedische <strong>Jur</strong>astudium, sondern promovierte auch erfolgreich<br />
in Schweden. Heute berät er Unternehmen und<br />
Privatpersonen im deutsch -schwedischen Rechtsverkehr.<br />
Clemens Kochinke stellt seinen Weg als deutscher <strong>Jur</strong>ist in<br />
den USA vor. Er berät heute als Rechtsanwalt und Attorney<br />
in Washington D.C. vornehmlich Staaten und IT-Unternehmen<br />
und wirkt auch als Sachverständiger bei Fragen<br />
internationalen Rechts.<br />
Leonie Schönhagen führte ihr Weg für einen LL.M. Studiengang<br />
nach Schottland. Während ihres Masters arbeitete<br />
sie als Legal Analyst. Obgleich der Werdegang zur Rechtsanwältin<br />
in Großbritannien insgesamt stark vom deutschen<br />
System abweicht, beschreibt sie, dass die deutsche<br />
<strong>Jur</strong>istenausbildung sehr wertvoll für sie war. Inzwischen<br />
arbeitet sie in einer Kanzlei in Frankfurt am Main als<br />
Rechtsanwältin für IT - und Datenschutzrecht.<br />
Christophe Kühl beschreibt, wie er in Köln, Paris und Lyon<br />
– also Frankreich – Büros der nach eigenen Angaben führenden<br />
Kanzlei im deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr<br />
Kanzlei „Epp & Kühl“ gründete. Christoph Kühl<br />
begann diesen Weg mit einem Doppelstudium des deutschen<br />
und französischen Rechts am Centre <strong>Jur</strong>idique<br />
Franco -Allemand in Saarbrücken.<br />
Miriam Anders und Dorothea Garffs Weg führte nach Argentinien.<br />
In einem Interview sprechen beide über die<br />
Unter schiede der Rechtssysteme und ihren Arbeitsalltag.<br />
Sie berichten, dass diversen Kanzleien einen direkten Bezug<br />
zu Deutschland pflegen und viele deutsche Unternehmen<br />
einen Sitz in Argentinien haben, sodass ein gewisses Interesse<br />
an deutschen Anwält:innen besteht. Für beide <strong>Jur</strong>istinnen<br />
ist Argentinien inzwischen eine Heimat geworden.<br />
Jan Valentin Deichsel hat sechs Jahre in Ho- Chi- Minh-<br />
Stadt – also in Vietnam – gelebt und als Anwalt bei der<br />
Kanzlei Brendel & Associates gearbeitet. Er gibt <strong>Jur</strong>a-<br />
Studierenden fünf Tipps für ihren erfolgreichen Weg ins<br />
Ausland.<br />
Madeleine Martinek berichtet von ihrem Weg nach China<br />
und verrät, was sie an diesem Land fasziniert und wie es<br />
ist, dort als deutsche <strong>Jur</strong>istin zu arbeiten. Sie leitet derzeit<br />
die Abteilung Legal & Invest der Auslandshandelskammer<br />
in Peking. Sie berichtet, wie sie durch das Leben im Ausland<br />
und die rechtsvergleichende Arbeit auch das Rechtssystem<br />
und die Kultur in Deutschland besser verstehen lernte.<br />
30<br />
Nomos <strong>STUD</strong>.<strong>Jur</strong>. 1 | <strong>2023</strong>
Dustin Hoffmann ist parlamentarischer Assistent bei einem<br />
Abgeordneten des Europaparlaments. Noch am Tag seines<br />
Jobangebots flog er nach Brüssel und stürzte sich in das<br />
Berufsabenteuer EU. In seinem Beitrag beschreibt er, wie<br />
es zum Umzug nach Belgien kam.<br />
Stephanie Müller- Bromley wagt den Spagat zwischen zwei<br />
Ländern. Sie arbeitet in Deutschland, fliegt aber einmal im<br />
Monat für einige Tage nach Portugal, um dort Mandate zu<br />
erledigen. Stephanie Müller-Bromley berichtet, wie ihr dies<br />
gelingt und was ihr daran besonders gefällt.<br />
Sonja Willner ist, nachdem sie mehrere Jahre in einer deutschen<br />
Kanzlei arbeitete, mit ihrem spanischen Mann und<br />
zwei Kleinkindern nach Mallorca gezogen. Zufälligerweise<br />
sollte in einer mallorquinischen Kanzlei ein German Desk<br />
aufgebaut werden. In ihrem Erfahrungsbericht berichtet<br />
sie, wie sie spanische Abogada wurde und von den Unterschieden<br />
zwischen der Arbeit in Deutschland und Spanien.<br />
1/2020<br />
Zuletzt berichtet Dace Līga Luters -Thümmel was sie daran<br />
reizt, im Ausland zu arbeiten und wie sich die Arbeit im<br />
Ausland von der in Deutschland unterscheidet. Beratungsaufträge<br />
der Europäischen Kommission führten sie inzwischen<br />
in neun verschiedene Länder, so auch nach Lettland.<br />
Sie ist in Deutschland und Lettland zugelassene<br />
Rechtsanwältin.<br />
<br />
Hanna Püschel<br />
S T U D<br />
Ausgabe 1/2020<br />
34. Jahrgang<br />
ISSN 0932-5360<br />
Herausgegeben von Prof. Dr. Tobias Gostomzyk<br />
das magazin für jura-studierende<br />
<strong>Jur</strong>ist sein anderswo<br />
Mit deutschen Examina ins Ausland<br />
Felix Hilgert zog es für eine Station im Referendariat nach<br />
Kanada. Schnell fasste er den Entschluss, nach dem Examen<br />
noch einmal nach Kanada zurückzukehren. Die Anerkennung<br />
des deutschen Examens zur Anwaltszulassung<br />
in Kanada war ihm zwar nicht möglich, trotzdem eröffnete<br />
auch die juristische Mitarbeit ohne Anwaltszulassung ein<br />
breit gefächertes Tätigkeitsspektrum, was von der Übersetzung<br />
von Unterlagen über die Aufbereitung teilweise<br />
komplexer Sachverhalte und die rechtliche Recherche im<br />
deutschen und kanadischen Recht bis zum Entwurf von<br />
Dokumenten reichte.<br />
Kanzleimarketing: Man muss auch<br />
einmal abseits vom Mainstream denken<br />
IM RECHT<br />
Beitrag<br />
Entscheidung für Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Interview<br />
Werbung oder Information – der neue § 219 a StGB<br />
Magazin für Referendare und Berufseinsteiger<br />
Wissen für<br />
unterwegs<br />
Ein idealer Begleiter in der Zeit<br />
der Prüfungsvorbereitung<br />
Schwerpunkt<br />
NomosLehrbuch<br />
Taschen-<br />
Definitionen<br />
Zivilrecht | Strafrecht | Öffentliches Recht<br />
5. Auflage<br />
Nomos<br />
Taschen-<br />
Definitionen<br />
Zivilrecht | Strafrecht |<br />
Öffentliches Recht |<br />
5. Auflage <strong>2023</strong>, 343 S.,<br />
brosch., 19,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7425-8<br />
Der Band versammelt eine Vielzahl von Definitionen unbestimmter<br />
Rechtsbegriffe aus den verschiedensten<br />
Rechts gebieten. Mit den „Definitionen in der Tasche“<br />
kannst Du dir sofort einen ersten Überblick über die<br />
wichtigsten Begriffe eines Rechtsgebietes verschaffen,<br />
schnell nachschlagen und für die Prüfung lernen.<br />
Die 5. Auflage wurde grundlegend aktualisiert.
International gut aufgestellt<br />
NomosLehrbuch<br />
NomosEinführung<br />
Krajewski<br />
Völkerrecht<br />
Neumann | Berg<br />
Französisches Recht<br />
3. Auflage<br />
2. Auflage<br />
Nomos<br />
Nomos<br />
Völkerrecht<br />
Von Prof. Dr. Markus Krajewski<br />
3. Auflage <strong>2023</strong>, 436 S., brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7319-0<br />
E-Book 978-3-7489-1329-0<br />
(NomosLehrbuch)<br />
Französisches Recht<br />
Von Prof. Dr. Sybille Neumann und<br />
RA (Paris) Dr. Oliver Berg, Docteur en droit<br />
2. Auflage <strong>2023</strong>, 161 S., brosch., 29,90 €<br />
ISBN 978-3-8487-7333-6<br />
E-Book 978-3-7489-1339-9<br />
Das Lehrbuch zum Völkerrecht verfolgt einen anderen Ansatz: Als<br />
Ordnungsidee gliedert Krajewski das Völkerrecht in einen Allgemeinen<br />
und einen Besonderen Teil. Dieses Strukturierungsangebot dient<br />
dem besseren Verständnis von Zusammenhängen und Prinzipien<br />
innerhalb des Völkerrechts. Die aktualisierte und überarbeitete<br />
3. Auflage greift die völkerrechtlichen Herausforderungen des<br />
Krieges in der Ukraine auf und ordnet sie in das geltende Recht ein.<br />
Außerdem werden mit Abhandlungen zum internationalen Gesundheitsrecht,<br />
Arbeitsvölkerrecht sowie Flüchtlings- und Migrationsrecht<br />
Teilrechtsgebiete des Völkerrechts neu und erstmals in<br />
einem deutschsprachigen Lehrbuch dargestellt, die für aktuelle<br />
politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen (u.a.<br />
Covid-19-Pandemie und Lieferkettengesetz) von Relevanz sind.<br />
»Allen, die sich in das Völkerrecht einarbeiten wollen oder Antworten<br />
auf konkrete Fragen suchen, kann dieses nun schon in 2. Auflage<br />
vorliegende Buch uneingeschränkt empfohlen werden.<br />
MinR Dr. Christian Raap, BWV 6/2020, 144*<br />
Fazit: Krajewskis Lehrbuch zum Völkerrecht bietet einen geeigneten<br />
Einstieg in die Materie und schafft die Herausforderung, einen guten<br />
Überblick zu schaffen ohne dabei an Tiefgang vermissen zu lassen.<br />
frs-jura.uni-jena.de 9/2017*«<br />
Das vorliegende Werk führt deutsche <strong>Jur</strong>ist:innen in das französische<br />
Rechtssystem ein. Im Privatrecht wird ausführlich auf allgemeines<br />
und besonderes Schuldrecht, mit Vertragsrecht und deliktscher<br />
Haftung, und auf das Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
eingegangen. Das öffentliche Recht und das Strafrecht werden<br />
dargestellt, aber auch die französischen Gerichtsbarkeiten mitsamt<br />
ihren Zuständigkeiten. Geschichtliche Abrisse zu den einzelnen<br />
Rechtsgebieten tragen zum tieferen Verständnis bei. Hinweise zur<br />
juristischen Ausbildung, zu Prüfungsmethoden und den Rechtsberufen<br />
runden das Bild ab. Dabei werden Unterschiede zum<br />
deutschen Recht stets hervorgehoben und Rechtsterminologie<br />
wird übersetzt.<br />
»Der große Vorteil des Buches von Neumann und Berg ist seine<br />
Aktualität nach den rezenten Veränderungen im französischen<br />
Recht. FAZ 03.02.2020*<br />
eine empfehlenswerte Lektüre für eine breite Zielgruppe, sei es im<br />
Rahmen eines deutsch-französischen Studienganges, eines Studienaufenthaltes<br />
in Frankreich, einer rechtsvergleichenden Studie oder<br />
in der Praxis. Dr. Konstanze Brieskorn, dfj 1/2020*«<br />
<br />
* zur Vorauflage<br />
Nomos<br />
eLibrary<br />
nomos-elibrary.de<br />
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Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer