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Anzeiger 38_2021

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Anzeiger Oberhasli Nr. 38 Freitag, 24. September 2021

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Bauherrschaft:

Michel Gruppe AG, Willigen, 3860 Meiringen

Projektverfasser:

Beat Schäfer, Architekt HTL, Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen

Bauvorhaben:

Aufstellen Modulbau mit fünf Pflegezimmern

sowie Technik- und Lagerräumen (Provisorium für

drei Jahre).

Standort:

Laueli 89b, Parzelle Nr. 434, Koordinaten:

2’656’820 / 1’177'621, Hotelzone

Schutzzonen:

Gewässerschutzzone A

Schutzobjekt:

Erhaltenswertes Objekt

Ausnahmen:

Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Baugestaltung

(12 ff. GBR) und Befreiung winterlichen Wärmeschutz

(Art. 17 KenV)

Auflage- und Einsprachefrist:

18. Oktober 2021

Auflagestelle:

Gemeinde Hasliberg, Urseni 331 C,

6085 Hasliberg Goldern

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren sind

schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken

einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die

nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und

weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen

und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im

Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand

verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Gesuchsteller:

Andreas und Roland von Bergen AG, Urseni,

6085 Hasliberg Goldern

Projektverfasser:

Andreas und Roland von Bergen AG, Urseni,

6085 Hasliberg Goldern

Standort:

Hasliberg Goldern, Urseni 331a, Parzelle Nr. 419

Nutzungszone:

Wohn- und Gewerbezone, 2-geschossig (WG2)

Bauvorhaben:

Aufgabe Altholzverwertung; Umnutzung Schnitzellager

in Geschlossene Zimmereihalle sowie in

Holzlager und Garage. Anbau Unterstand südostseitig.

Fassadenveränderungen aufgrund Fenstereinbauten

und Holzverkleidungen sowie neuem

Aussenaufgang Süd. Ersatz der Achryl-Wellplatten

durch Isolierglas, westseitig.

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A

Ausnahmen:

– Art. 34 GBR, Unterschreiten minimale

Dachneigung

– Art. 44 GBR, Überschreiten Gebäudelänge

Hinweis:

Der Ersatz der Achryl-Wellplatten durch Isolierglas,

westseitig wurde bereits ausgeführt.

Einsprachefrist:

Montag, 18. Oktober 2021

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,

6085 Hasliberg Goldern

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb der

Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren

um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,

die der Gemeindebehörde innert der

Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken

(Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und

31 Baugesetz (BauG):

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil,

der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine

Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher

Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er

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