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Anzeiger Oberhasli Nr. 38 Freitag, 24. September 2021
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Bauherrschaft:
Michel Gruppe AG, Willigen, 3860 Meiringen
Projektverfasser:
Beat Schäfer, Architekt HTL, Grimselstrasse 1,
3862 Innertkirchen
Bauvorhaben:
Aufstellen Modulbau mit fünf Pflegezimmern
sowie Technik- und Lagerräumen (Provisorium für
drei Jahre).
Standort:
Laueli 89b, Parzelle Nr. 434, Koordinaten:
2’656’820 / 1’177'621, Hotelzone
Schutzzonen:
Gewässerschutzzone A
Schutzobjekt:
Erhaltenswertes Objekt
Ausnahmen:
Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Baugestaltung
(12 ff. GBR) und Befreiung winterlichen Wärmeschutz
(Art. 17 KenV)
Auflage- und Einsprachefrist:
18. Oktober 2021
Auflagestelle:
Gemeinde Hasliberg, Urseni 331 C,
6085 Hasliberg Goldern
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sowie Lastenausgleichsbegehren sind
schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken
einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die
nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet
werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und
weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen
und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im
Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung
wegen der grossen Zahl der eingelangten
Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand
verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Gesuchsteller:
Andreas und Roland von Bergen AG, Urseni,
6085 Hasliberg Goldern
Projektverfasser:
Andreas und Roland von Bergen AG, Urseni,
6085 Hasliberg Goldern
Standort:
Hasliberg Goldern, Urseni 331a, Parzelle Nr. 419
Nutzungszone:
Wohn- und Gewerbezone, 2-geschossig (WG2)
Bauvorhaben:
Aufgabe Altholzverwertung; Umnutzung Schnitzellager
in Geschlossene Zimmereihalle sowie in
Holzlager und Garage. Anbau Unterstand südostseitig.
Fassadenveränderungen aufgrund Fenstereinbauten
und Holzverkleidungen sowie neuem
Aussenaufgang Süd. Ersatz der Achryl-Wellplatten
durch Isolierglas, westseitig.
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich A
Ausnahmen:
– Art. 34 GBR, Unterschreiten minimale
Dachneigung
– Art. 44 GBR, Überschreiten Gebäudelänge
Hinweis:
Der Ersatz der Achryl-Wellplatten durch Isolierglas,
westseitig wurde bereits ausgeführt.
Einsprachefrist:
Montag, 18. Oktober 2021
Einsprachestelle und Auflageort:
Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,
6085 Hasliberg Goldern
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet innerhalb der
Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren
um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,
die der Gemeindebehörde innert der
Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken
(Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und
31 Baugesetz (BauG):
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil,
der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine
Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher
Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er