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Anzeiger Oberhasli Nr. 38 Freitag, 24. September 2021
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe
an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen,
gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber
auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten
Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur
Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen
schreibt das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 unter
anderem vor:
– Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen, allgemein
Anpflanzungen müssen seitlich mindestens
50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben.
Überhängende Äste dürfen nicht in den über der
Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe
hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine
Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung und Signalisationen
darf nicht beeinträchtigt werden.
– Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere
bei Kurven, Kreuzungen, Bahnübergängen,
dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art
inkl. Geäste und landwirtschaftliche Kulturen (z.B.
Mais), die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen,
weshalb ein je nach den öffentlichen Verhältnissen
ausreichender Seitenbereich frei zu halten ist.
2. Die Äste und andere Bepflanzungen müssen bis
spätestens 15. Oktober 2021 und im Verlauf des
Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene
Lichtmass zurückgenschnitten sein. Bei gefährlichen
Strassenstellen sind Bäume,
Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche
Kulturen in einem genügend grossen
Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen,
damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges
Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer
hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind
und den Witterungseinflüssen nicht genügend
Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu
stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat
die Verkehrsfläche von hinuntergefallenen Reisig
und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.
3. Bei Unklarheiten und Fragen stehen der zuständige
Werkhofchef, Martin Nägeli, Tel. 079 747 65
94 und der Abteilungsleiter Infrastruktur Thomas
Fuchs, Tel. 033 972 45 47 gerne zur Verfügung.
4. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher
das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird
die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung
auf seine Kosten durch Mitarbeiter des
Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch
kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher
nicht zu.
Die Mitarbeiter des Werkhofs und des Bereichs Sicherheit
werden weitere Kontrollen betreffend der
erwähnten Vorschriften durchführen.
Einwohnergemeinde Meiringen
Abteilung Infrastruktur /
Bereich Sicherheit Meiringen
Kirchenanzeiger
24. September – 30. September 2021
Evangelisch-reformierte Kirch ge mein den
Audio-Andacht im September: Mit Pfr. Samuel Bacher
und Organistin Gabriela Moser. «Vom Geheimnis der
Aufmerksamkeit». nicht von ungefähr hat uns unser
Schöpfer mit zwei Ohren ausgerüstet und nur mit
einem Mund. Zuhören auf www.refkgm.ch/agenda –
und in den Kirchen Hohfluh und Meiringen per CD-
Gerät. Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Welche Anlässe finden mit Zertifikatspflicht statt? Bei
Gottesdiensten und Anlässen beachten Sie den Kirchenanzeiger
oder www.refkgm.ch. Beisetzungen auf
dem Friedhof finden ohne Zertifikatspflicht statt, alle
sind herzlich willkommen. Jedoch besteht für die Abdankungsfeiern
in der Kirche Zertifikatspflicht.
Besten Dank für das Verständnis.
Meiringen
Heute Freitag, 19.00 Uhr: ökumenische Taizé-Feier in
der Kath. Kirche Guthirt. Mit dem Taizé-Team und Gabriela
Moser: singen und meditieren. – Samstag, 16.30
– 18.00 Uhr: Führung Michaelskirche, Ausgrabungen
und Kirchturm. Freiwillige Kollekte. – Sonntag, 10.00
Uhr: Erntedank-Gottesdienst, wenn möglich draussen,
sonst mit Zertifikatspflicht in der herbstlich geschmückten
Kirche. Mit Pfarrerin Mirjam Walser, Männerchor
Unterbach und Gabriela Moser, Orgel. –
Montag, Seniorennachmittag findet nicht statt. Besten
Dank für das Verständnis. 19.30 Uhr: Mystiker-Lesezirkel
in der Zeughauskapelle. – Mittwoch, 13.00 –
13.30 Uhr: Mittagsmusik, Maria Rosolemos spielt in
der Michaelskirche. 20.00 Uhr: Singkreis Meiringen
Hasliberg, Proben im Saal Kirchgemeindehaus.
Hasliberg
Samstag, 14.00 – 17.00 Uhr: Jungschar Hasliberg,
Treffpunkt bei der Kirche Hohfluh.