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Endbericht - IAW

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5.2.1 Intensität der Beratung, Betreuung und Vermittlung durch SGB II-internes<br />

Personal<br />

Bei der empirischen Abbildung der Betreuungsintensität werden als Indikatoren häufig Betreuungsrelationen<br />

verwendet, bei denen die Zahl der zu betreuenden Personen auf die Zahl der für die<br />

Betreuung zur Verfügung stehenden Personen bezogen wird. Dahinter steht die Vorstellung, dass<br />

ein möglichst günstiger Betreuungsschlüssel eine intensivere Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />

ermöglicht und somit deren Integrationschancen und Beschäftigungsfähigkeit erhöht.<br />

Auf der Grundlage der <strong>IAW</strong>-SGB II-Organisationserhebung lassen sich zwei unterschiedliche Betreuungsrelationen<br />

ermitteln, die jeweils einen etwas anderen Analysefokus haben:<br />

• Betreuungsrelation I: Eine erste Betreuungsrelation stellt die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />

in Relation zur Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen, die in einer SGB II-Einheit<br />

beschäftigt sind. Dieser Indikator unterstellt somit, dass sämtliche Personen in einer SGB<br />

II-Einheit gleichermaßen für die Betreuung der SGB II-Kunden/innen verantwortlich sind –<br />

sei es in Form direkter persönlicher Betreuung oder auch in Form strategischadministrativer<br />

Unterstützung. Die Zahl der Mitarbeiter/innen wird dabei in Vollzeitäquivalenten<br />

gemessen.<br />

• Betreuungsrelation II: Eine zweite Betreuungsrelation setzt die Zahl der erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen nicht ins Verhältnis zum gesamten Personal der SGB II-Einheiten, sondern<br />

bezieht diese nur auf das Personal (in Vollzeitäquivalenten), das für Eingliederungsleistungen<br />

und/oder Fallmanagement zuständig ist und somit die Betreuung in einem engeren<br />

Sinne übernimmt. Neben den in diesem Bereich zuständigen Betreuer/innen mit direktem<br />

Kundenkontakt werden auch die in Bezug auf Eingliederungsleistungen und/oder Fallmanagement<br />

verwendeten geschätzten Zeitanteile von Leitungspersonen sowie von Personal<br />

aus dem Backoffice berücksichtigt.<br />

Zu beachten ist, dass ein Teil der SGB II-Einheiten seine Kunden/innen hinsichtlich aller Eingliederungsleistungen<br />

auch durch beauftragte freie Träger betreuen kann. Daher wird bereits in diesem<br />

Abschnitt nach der Darstellung der Betreuungsrelationen in den Grundsicherungsstellen auch<br />

überprüft, in welchem Maße SGB II-Einheiten eine Externalisierung der Betreuung praktizieren,<br />

und ob bzw. in welchem Maße die gefundenen Ergebnisse bezüglich der Betreuungsrelationen in<br />

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