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RSV-Lahn-Dill defense #1 Saison 2021/2022

Das offizielle Magazin des RSV Lahn-Dill - Gestaltung von KRÖNUNG Kommunikationsagentur, Gießen

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Brian Bell erzielte am Ende neun Punkte gegen die 99ers.<br />

Fotos: Armin Diekmann<br />

Auch Kai Möller stand 2018/2019<br />

im Kader des <strong>RSV</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>.<br />

Die Bilanz zwischen dem RBC Köln 99ers und<br />

dem <strong>RSV</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong> ist dabei so eindeutig,<br />

wie die beiden Ergebnisse aus der Spielzeit<br />

vor drei Jahren. Insgesamt 32-mal standen<br />

sich die beiden Kontrahenten in Pokal oder<br />

Meisterschaft gegenüber und exakt 32-mal<br />

rollten die Mittelhessen als Sieger vom Parkett.<br />

Auf Seite 19 können Sie einen ebenso<br />

detaillierten Blick auf diese Bilanz werfen,<br />

wie auch auf den Kader des Rückkehrers aus<br />

dem Rheinland.<br />

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AKADEMIE<br />

Global<br />

Der „Kurzarbeit-Fall“<br />

Arbeitnehmer und Arbeitgeber stritten im Jahre 2020 über den zu gewährenden Jahresurlaub. Von den<br />

vereinbarten 30 Urlaubstagen sollte der Mitarbeiter nur 22,5 Tage erhalten. Hintergrund war, dass der<br />

Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für drei Monate in Kurzarbeit „Null“ geschickt hatte. Für diesen Zeitraum<br />

war der Arbeitgeber der Auffassung, dass kein Urlaubsanspruch, gem. § 3 Bundesurlaubsgesetz, erworben<br />

wurde, was der spätere Kläger nicht nachvollziehen wollte. Da hier keine Einigung erzielt werden konnte,<br />

mussten sich die Gerichte damit beschäftigen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, in Anlehnung<br />

an eine Entscheidung des EuGH, dass der beklagte Arbeitgeber berechtigt ist, den Urlaubsanspruch<br />

seines Mitarbeiters im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung zu verringern. Bei Kurzarbeit „Null“ verfällt daher<br />

der Urlaubsanspruch für den betreffenden Zeitraum ganz. Der Arbeitgeber hat daher zurecht, für jeden<br />

vollen Monat der Kurzarbeit „Null“, den Urlaub um 1/12 kürzen dürfen. Eine oft diskutierte Frage in Zeiten<br />

von Corona ist somit geklärt…<br />

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