RSV-Lahn-Dill defense #1 Saison 2021/2022
Das offizielle Magazin des RSV Lahn-Dill - Gestaltung von KRÖNUNG Kommunikationsagentur, Gießen
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Brian Bell erzielte am Ende neun Punkte gegen die 99ers.<br />
Fotos: Armin Diekmann<br />
Auch Kai Möller stand 2018/2019<br />
im Kader des <strong>RSV</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>.<br />
Die Bilanz zwischen dem RBC Köln 99ers und<br />
dem <strong>RSV</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong> ist dabei so eindeutig,<br />
wie die beiden Ergebnisse aus der Spielzeit<br />
vor drei Jahren. Insgesamt 32-mal standen<br />
sich die beiden Kontrahenten in Pokal oder<br />
Meisterschaft gegenüber und exakt 32-mal<br />
rollten die Mittelhessen als Sieger vom Parkett.<br />
Auf Seite 19 können Sie einen ebenso<br />
detaillierten Blick auf diese Bilanz werfen,<br />
wie auch auf den Kader des Rückkehrers aus<br />
dem Rheinland.<br />
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Der „Kurzarbeit-Fall“<br />
Arbeitnehmer und Arbeitgeber stritten im Jahre 2020 über den zu gewährenden Jahresurlaub. Von den<br />
vereinbarten 30 Urlaubstagen sollte der Mitarbeiter nur 22,5 Tage erhalten. Hintergrund war, dass der<br />
Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für drei Monate in Kurzarbeit „Null“ geschickt hatte. Für diesen Zeitraum<br />
war der Arbeitgeber der Auffassung, dass kein Urlaubsanspruch, gem. § 3 Bundesurlaubsgesetz, erworben<br />
wurde, was der spätere Kläger nicht nachvollziehen wollte. Da hier keine Einigung erzielt werden konnte,<br />
mussten sich die Gerichte damit beschäftigen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, in Anlehnung<br />
an eine Entscheidung des EuGH, dass der beklagte Arbeitgeber berechtigt ist, den Urlaubsanspruch<br />
seines Mitarbeiters im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung zu verringern. Bei Kurzarbeit „Null“ verfällt daher<br />
der Urlaubsanspruch für den betreffenden Zeitraum ganz. Der Arbeitgeber hat daher zurecht, für jeden<br />
vollen Monat der Kurzarbeit „Null“, den Urlaub um 1/12 kürzen dürfen. Eine oft diskutierte Frage in Zeiten<br />
von Corona ist somit geklärt…<br />
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