Newsletter_Ausgabe_September 2021
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Vorwort von Mag. Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender des<br />
Vorstandes der IG Holzkraft<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
das EAG ist beschlossen und seit Juli offiziell im Bundesgesetzblatt<br />
kundgemacht. Noch fehlen mit den zahlreichen Verordnungen und der<br />
Notifizierung durch die EU-Kommission wesentliche Bestandteile, damit<br />
das Gesetz seine Wirkung entfalten kann.<br />
Was es aber bereits gibt, ist eine sehr genaue Zielvorgabe und auch<br />
relativ konkrete Rahmenbedingungen für den Ausbaupfad bis 2030.<br />
27 TWh elektrische Energie jedes Jahr insgesamt, eine TWh davon aus<br />
Biomasse soll zusätzlich bis 2030 in Österreich erzeugt werden. Ein<br />
durchaus ambitionierter Plan, der noch ambitionierter wird, wenn man<br />
bedenkt, dass wir bereits in der zweiten Jahreshälfte <strong>2021</strong> angekommen<br />
sind.<br />
Bis das EAG vollständig in Kraft tritt, werden wir vermutlich schon das Jahr 2022 schreiben. Die<br />
Zeit, die bleibt um die Ziele zu erreichen, verrinnt. Statt 10 Jahren werden wir vermutlich nur<br />
knapp über 8 Jahre haben, um den Ausbau um 27 TWh zu bewerkstelligen. Umso wichtiger ist es<br />
jetzt, zumindest alle Details zum Gesetz öffentlich zu machen. Die ausständigen Verordnungen<br />
müssen möglichst rasch vorgelegt werden, damit Kraftwerksbetreiber und Anlagenbauer mit<br />
den Planungen beginnen können.<br />
Wie umfangreich diese Planungen sein werden und mit wie vielen zusätzlichen Holzkraftwerken<br />
wir bis 2030 rechnen können, ist das Thema der aktuellen <strong>Ausgabe</strong> der HolzKraft.<br />
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!<br />
Foto: IG Holzkraft/Lisa Grebe<br />
Der Ausbaupfad hin zu 100 % Ökostrom bis 2030<br />
Das vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) legt<br />
einen Zielpfad zu 100 % Ökostrom in Österreich bis 2030 vor. Konkret soll die jährliche Stromerzeugung<br />
aus erneuerbaren Quellen bis 2030 um 27 TWh gesteigert werden. 11 TWh davon entfallen<br />
auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft und 5 TWh auf Wasserkraft. Für die Biomasse und<br />
damit auch für die Holzkraftwerke ist ein Ausbau um eine zusätzliche TWh geplant.<br />
Der genaue Ablauf des Ausbaus und wie viel Leistung in welchem Jahr zugebaut wird, ist schwer<br />
vorhersehbar und folglich im Gesetz auch nicht konkret festgelegt. Die vorgesehen Mindestvergabevolumina<br />
für die einzelnen Technologien orientieren sich jedoch an einem linearen Ausbaupfad<br />
und einer definierten Volllaststundenzahl. Diese Volllaststundenzahl beträgt für Holzkraftwerke<br />
6.850 Stunden. Konkret bedeutet das, dass für die Holzkraftwerke über einen Zeitraum<br />
von 10 Jahren jährlich mindestens 15.000 kW elektrischer Leistung zugebaut werden sollen. Das<br />
EAG sieht ein Mindestvergabevolumen von je 7.500 kW pro Jahr für Anlagen mit einer elektrischen<br />
Leistung bis 500 kW und Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 500 kW bis 5.000 kW vor.<br />
Doch was bedeuten der Ausbaupfad und die vorgesehen Vergabevolumina in tatsächlichen Anlagenzahlen?<br />
Das hängt sehr stark von der Größe der zu errichtenden Anlagen ab. In der Folge<br />
wollen wir je drei verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen durchschnittlichen Anlagengrößen<br />
näher beleuchten. Die angenommenen Vergabevolumina (je 7.500 kW) und Volllaststunden<br />
(6.850 h) entsprechen den Angaben aus dem EAG.<br />
Holzkraftwerke < 500 kWel<br />
Bei einer durchschnittlichen Anlagengröße von 150 kWel und 7.500 kW jährlich zuzubauender<br />
Leistung müssen im Zeitraum von 10 Jahren jedes Jahr 50 neue Holzkraftwerke dieser Leistungsklasse<br />
errichtet werden. Bei einer durchschnittlichen Anlagengröße von 300 kWel beträgt der<br />
Zubau 25 Kraftwerke pro Jahr. Geht man davon aus, dass nur Holzkraftwerke im obersten Leistungsbereich<br />
von rund 500 kWel gebaut werden, ergeben sich 15 neue Anlagen pro Jahr.<br />
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