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Newsletter_Ausgabe_September 2021

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HolzKraft<br />

Der Ausbaupfad<br />

100 % Ökostrom bis 2030<br />

Mit dem Ausbaupfad im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz<br />

ist ein Zubau<br />

von einer Terawattstunde (TWh) für<br />

Biomasse geplant. Dieses Ziel ist<br />

äußerst ambitioniert und wird stark<br />

von den rechtlichen und organisatorischen<br />

Rahmenbedingungen<br />

beeinflusst werden.<br />

In dieser <strong>Ausgabe</strong> stellen wir verschiedene<br />

Szenarion vor, wie sich<br />

der Ausbaupfad mit verschiedenen<br />

Kraftwerksgrößen gestalten könnte.<br />

Viele Faktoren haben<br />

Einfluss<br />

Seit das Ausbauziel 2020 festgelegt<br />

wurde ist bereits einiges an<br />

Zeit vergangen. Diese und andere<br />

Faktoren spricht Alexander Kirchner<br />

in unserem Interview an.<br />

Die HolzKraft befragt ihn in dieser<br />

<strong>Ausgabe</strong> zu seiner Sicht bezüglich<br />

des Ausbaupfades. Genauer die<br />

wichtigsten Vorraussetzungen, die<br />

Einschätzung zur Entwicklung in<br />

den nächsten Jahren und den aktuell<br />

in Betrieb befindlichen Holzkraftwerken.<br />

Inhalt<br />

Vorwort von Hans-Christian Kirchmeier,<br />

Vorsitzender der IG Holzkraft<br />

........................................................... Seite 2<br />

Der Ausbaupfad hin zu 100 % Ökostrom<br />

bis 2030<br />

........................................................... Seite 2<br />

Interview mit Alexander Kirchner: Biomasse<br />

Ausbaupfad<br />

........................................................... Seite 3<br />

Allfälliges<br />

........................................................... Seite 4<br />

Veranstaltungshinweise<br />

Biogas PowerON <strong>2021</strong>/ Future of Biofuels <strong>2021</strong><br />

05. Oktober <strong>2021</strong> / Copenhagen, DK<br />

https://fortesmedia.com/<br />

Österreichische Fachtagung für Photovoltaik<br />

und Stromspeicherung<br />

13. & 14. Oktober <strong>2021</strong> / Allianz Stadion & Online<br />

https://pvaustria.at/fachtagung-pv-speicher/<br />

Geothermiesymposium & Generalversammlung<br />

10.-12. November <strong>2021</strong> / Fürstenfeld<br />

https://www.geothermie-oesterreich.at/veranstaltungskalender/<br />

Kongress biogas21<br />

9.-10. Dezember <strong>2021</strong> / Graz<br />

https://www.kompost-biogas.info/veranstaltungen/kongress-biogas21/<br />

<strong>Ausgabe</strong> 01/<strong>2021</strong><br />

1


Vorwort von Mag. Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender des<br />

Vorstandes der IG Holzkraft<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

das EAG ist beschlossen und seit Juli offiziell im Bundesgesetzblatt<br />

kundgemacht. Noch fehlen mit den zahlreichen Verordnungen und der<br />

Notifizierung durch die EU-Kommission wesentliche Bestandteile, damit<br />

das Gesetz seine Wirkung entfalten kann.<br />

Was es aber bereits gibt, ist eine sehr genaue Zielvorgabe und auch<br />

relativ konkrete Rahmenbedingungen für den Ausbaupfad bis 2030.<br />

27 TWh elektrische Energie jedes Jahr insgesamt, eine TWh davon aus<br />

Biomasse soll zusätzlich bis 2030 in Österreich erzeugt werden. Ein<br />

durchaus ambitionierter Plan, der noch ambitionierter wird, wenn man<br />

bedenkt, dass wir bereits in der zweiten Jahreshälfte <strong>2021</strong> angekommen<br />

sind.<br />

Bis das EAG vollständig in Kraft tritt, werden wir vermutlich schon das Jahr 2022 schreiben. Die<br />

Zeit, die bleibt um die Ziele zu erreichen, verrinnt. Statt 10 Jahren werden wir vermutlich nur<br />

knapp über 8 Jahre haben, um den Ausbau um 27 TWh zu bewerkstelligen. Umso wichtiger ist es<br />

jetzt, zumindest alle Details zum Gesetz öffentlich zu machen. Die ausständigen Verordnungen<br />

müssen möglichst rasch vorgelegt werden, damit Kraftwerksbetreiber und Anlagenbauer mit<br />

den Planungen beginnen können.<br />

Wie umfangreich diese Planungen sein werden und mit wie vielen zusätzlichen Holzkraftwerken<br />

wir bis 2030 rechnen können, ist das Thema der aktuellen <strong>Ausgabe</strong> der HolzKraft.<br />

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!<br />

Foto: IG Holzkraft/Lisa Grebe<br />

Der Ausbaupfad hin zu 100 % Ökostrom bis 2030<br />

Das vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) legt<br />

einen Zielpfad zu 100 % Ökostrom in Österreich bis 2030 vor. Konkret soll die jährliche Stromerzeugung<br />

aus erneuerbaren Quellen bis 2030 um 27 TWh gesteigert werden. 11 TWh davon entfallen<br />

auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft und 5 TWh auf Wasserkraft. Für die Biomasse und<br />

damit auch für die Holzkraftwerke ist ein Ausbau um eine zusätzliche TWh geplant.<br />

Der genaue Ablauf des Ausbaus und wie viel Leistung in welchem Jahr zugebaut wird, ist schwer<br />

vorhersehbar und folglich im Gesetz auch nicht konkret festgelegt. Die vorgesehen Mindestvergabevolumina<br />

für die einzelnen Technologien orientieren sich jedoch an einem linearen Ausbaupfad<br />

und einer definierten Volllaststundenzahl. Diese Volllaststundenzahl beträgt für Holzkraftwerke<br />

6.850 Stunden. Konkret bedeutet das, dass für die Holzkraftwerke über einen Zeitraum<br />

von 10 Jahren jährlich mindestens 15.000 kW elektrischer Leistung zugebaut werden sollen. Das<br />

EAG sieht ein Mindestvergabevolumen von je 7.500 kW pro Jahr für Anlagen mit einer elektrischen<br />

Leistung bis 500 kW und Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 500 kW bis 5.000 kW vor.<br />

Doch was bedeuten der Ausbaupfad und die vorgesehen Vergabevolumina in tatsächlichen Anlagenzahlen?<br />

Das hängt sehr stark von der Größe der zu errichtenden Anlagen ab. In der Folge<br />

wollen wir je drei verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen durchschnittlichen Anlagengrößen<br />

näher beleuchten. Die angenommenen Vergabevolumina (je 7.500 kW) und Volllaststunden<br />

(6.850 h) entsprechen den Angaben aus dem EAG.<br />

Holzkraftwerke < 500 kWel<br />

Bei einer durchschnittlichen Anlagengröße von 150 kWel und 7.500 kW jährlich zuzubauender<br />

Leistung müssen im Zeitraum von 10 Jahren jedes Jahr 50 neue Holzkraftwerke dieser Leistungsklasse<br />

errichtet werden. Bei einer durchschnittlichen Anlagengröße von 300 kWel beträgt der<br />

Zubau 25 Kraftwerke pro Jahr. Geht man davon aus, dass nur Holzkraftwerke im obersten Leistungsbereich<br />

von rund 500 kWel gebaut werden, ergeben sich 15 neue Anlagen pro Jahr.<br />

2


Holzkraftwerke > 500 kWel<br />

Unter der Annahme, dass die zugebauten Kraftwerke über 500 kWel hauptsächlich im niedrigeren<br />

Leistungsbereich liegen werden und im Durchschnitt eine elektrische Leistung von 1.000 kW<br />

aufweisen, müssten zur Erreichung der Ziele bis 2030 insgesamt 75 Anlagen errichtet werden.<br />

Bei einem mittleren Leistungsbereich von durchschnittlich 2.500 kW liegt die Zahl bei 3 Anlagen<br />

pro Jahr bzw. insgesamt 30 Anlagen. Werden hauptsächlich Anlagen mit einer relativ hohen elektrischen<br />

Leistung von 5.000 kW errichtet, liegt die Gesamtzahl bis 2030 bei 15 Anlagen.<br />

Fazit<br />

Betrachtet man diese konkreten Anlagenzahlen zeigt sich, dass einerseits das Erreichen der<br />

Ziele bis 2030 eine durchaus ambitionierte Aufgabe ist. Andererseits zeigt sich aber auch, dass<br />

die reale Entwicklung des Ausbaus stark von den tatsächlich gewählten Rahmenbedingungen<br />

abhängen wird. Diese Rahmenbedingungen umfassen vor allem die Höhe der Strompreise und<br />

der Marktprämie, sowie die tatsächlich gewählten Vergabevolumina. So würde etwa ein durchschnittliche<br />

Anlagengröße von 5.000 kW bei einem Ausschreibungsvolumen von 7.500 kW bedeuten,<br />

dass maximal drei Holzkraftwerke alle zwei Jahre erfolgreich an der Ausschreibung teilnehmen<br />

können. Dass dies einen massiven Einfluss auf die Qualität eines wettbewerblichen<br />

Vergabesystems hat, steht außer Frage. Zusätzlich berücksichtigt diese theoretische Berechnung<br />

noch nicht die notwendigen Ersatzinvestitionen für bestehende Holzkraftwerke, die in den<br />

nächsten 10 Jahren das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreichen.<br />

Soll das EAG ein Erfolg sein<br />

und den Weg hin zu 100 %<br />

Ökostrom bis 2030 und zur<br />

Klimaneutralität bis 2040<br />

ebnen, wird daher eine regelmäßige<br />

Evaluierung der<br />

festgesetzten Rahmenbedingungen<br />

und deren Anpassung<br />

an die gesteckten<br />

Ziele unerlässlich sein.<br />

Szenario<br />

150 kW<br />

Szenarien jährlicher Zubau nach Anlagengröße<br />

Szenario<br />

300 kW<br />

Szenario<br />

500 kW<br />

Szenario<br />

1 000 kW<br />

Szenario<br />

2 500 kW<br />

Szenario<br />

5 000 kW<br />

Interview mit Alexander Kirchner (Geschäftsbereichsleiter Asset Betrieb &<br />

Asset Service bei Wien Energie) - Thema Biomasse Ausbaupfad<br />

Bis 2030 soll eine zusätzliche TWh elektrische Energie aus Biomasse<br />

bereitgestellt werden. Was sind die wichtigsten Voraussetzungen,<br />

um dieses Ziel zu erreichen?<br />

Es ist wichtig zu wissen, dass sich diese zusätzliche TWh elektrische<br />

Energie aus Biomasse gemäß EAG auf die Erzeugung im Jahr 2020 bezieht.<br />

In der Zwischenzeit sind bereits Anlagen vom Netz gegangen<br />

und weitere Anlagen werden bis 2030 ihr technisches Lebensende erreichen.<br />

Diese Anlagen müssen durch zusätzliche Neuanlagen ersetzt<br />

werden. Es ist daher auch erforderlich die Vergabemengen entsprechend<br />

zu erhöhen um am Ende tatsächlich eine zusätzliche TWh zu<br />

bekommen.<br />

Weitere Faktoren sind natürlich eine ambitionierte Strategie zum Ausbau der Fernwärme und zur<br />

Erhöhung des Erneuerbaren-Anteils in der Raumwärme. Auch durch die geplante CO2-Bepreisung<br />

sind Impulse zu erwarten. Übergeordnet ist zudem die Verfügbarkeit von entsprechenden<br />

Holzmengen sicherzustellen.<br />

Bitte umblättern<br />

3


Wie schätzen Sie die Entwicklung des Ausbaupfades für Holzkraftwerke ein? Werden wir einen gleichmäßigen<br />

Zubau an Kraftwerken über die nächsten Jahre sehen?<br />

Der gleichmäßige Ausbaupfad ist im EAG grundsätzlich so vorgesehen, hängt aber schlussendlich auch von<br />

der Entwicklung der Holz- und Wärmepreise und somit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Sollten<br />

in einer Ausschreibung die entsprechenden Mengen einmal nicht abgerufen werden, würden diese aber beim<br />

nächsten Termin zusätzlich zur Verfügung stehen und der Ausbau daher wieder seinem Pfad folgen.<br />

Wie viele der aktuell in Betrieb befindlichen Holzkraftwerke müssen Ihrer Meinung nach bis 2030 ersetzt<br />

werden und wie hoch ist deren gesamte elektrische Leistung?<br />

Es wird angenommen, dass ca. 1 TWh an Stromerzeugung aus Biomasse-KWK bis 2030 wegfallen werden.<br />

Somit wird tatsächlich ein Zubau von insgesamt 2 TWh für schlussendlich 1 TWh Netto-Zubau benötigt. Leider<br />

verzögert sich die Notifizierung der Marktprämien-Förderung womit bis zur ersten Fördervergabe wohl bereits<br />

das Jahr 2022 erreicht sein wird. Damit werden Anlagen deren Förderung ausläuft und die bis dahin ja keine<br />

Nachfolgeprämien bekommen können, schließen müssen.<br />

Wie viele der Anlagen dann in Richtung 2030 ihre technische Lebensdauer erreichen und wann dies genau<br />

der Fall sein wird, lässt sich nicht exakt abschätzen. Dies hängt vom Zeitpunkt des Auftretens größerer Reparaturen<br />

und der dann geltenden Höhe von Nachfolgeprämien ab. Sofern diese Reparaturen nicht mit den<br />

Nachfolgeprämien realisiert werden, müssten diese Analgen repowert werden und an der Ausschreibung für<br />

Neuanlagen teilnehmen. Da es sich bei solchen Anlagen aber um keinen zusätzlichen Neubau handelt, müssen<br />

die Förderkontingente dann entsprechend erhöht werden.<br />

Ausblick auf die nächste <strong>Ausgabe</strong><br />

Die nächste <strong>Ausgabe</strong> der "HolzKraft" erscheint im<br />

Dezember <strong>2021</strong>.<br />

Impressum<br />

Herausgeber: IG Holzkraft, Graben 19/5, 1010 Wien;<br />

Kontakt: Tel.: +43 1 93087-3127, Mail: office@ig-holzkraft.at; Gendering: Sämtliche<br />

personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.<br />

4

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