Pfarrbrief November+Dezember 2021
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Wie wird gewählt?<br />
Der aktuelle Pfarreienrat hat in seiner letzten Sitzung am 27. Oktober die<br />
Weichen für die Pfarrgemeinderatswahl 2022 gestellt und notwendige<br />
Vorentscheidungen getroffen. Dazu zählt auch die Frage nach dem<br />
Wahlsystem.<br />
a) Die Wahl findet am 29. und 30. Januar 2022 in allen Pfarrbezirken<br />
statt. Zeiten und Wahllokale werden im nächsten <strong>Pfarrbrief</strong><br />
bekannt gegeben. Briefwahl ist möglich. Auch dazu mehr im<br />
Weihnachtspfarrbrief.<br />
b) Für den neuen PGR wählen wir 14 Personen, d.h. aus jedem<br />
Pfarrbezirk werden 2 Mitglieder in den Rat einziehen. Um eine Wahl<br />
zu ermöglichen, stellt jeder Pfarrbezirk mindestens 3 Kandidatinnen<br />
oder Kandidaten auf (es sind auch mehr als 3 möglich).<br />
c) Jeder Wähler/jede Wählerin kann pro Pfarrbezirk 2 Stimmen<br />
abgeben (also insgesamt 14 Stimmen). Gewählt sind die beiden<br />
erstplatzierten Kandidatinnen und Kandidaten eines jeden<br />
Pfarrbezirks.<br />
d) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der katholischen Kirche, die am<br />
Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und a) ihren Wohnsitz<br />
im Gebiet der Pfarrei haben oder b) in einer anderen Pfarrei des<br />
Bistums Trier wohnen und wichtige Dienste in der Pfarrei<br />
übernehmen.<br />
e) Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie Personen, die außerhalb<br />
des Bistums Trier wohnen, aber in der Pfarrei engagiert sind, wenn<br />
sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und Mitglied der<br />
katholischen Kirche sind (Bsp.: Studierende mit Wohnsitz<br />
außerhalb des Bistums Trier können gewählt werden, sind jedoch<br />
nicht aktiv wahlberechtigt).<br />
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