Pfarrbrief November+Dezember 2021
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Das Dekret können Sie komplett auf der Internetseite der<br />
Pfarreiengemeinschaft (www.kpga.de) einsehen und als pdf-Dokument<br />
auch downloaden. Es beinhaltet nach einer ausführlichen Begründung des<br />
Schrittes zur Gründung der neuen Pfarrei folgende wichtige Satzungen:<br />
- Übergang aller beweglichen und unbeweglichen Vermögen, sowie<br />
die Rechte, Pflichten Verbindlichkeiten und Forderungen der<br />
bisherigen Pfarreien sowie des Kirchengemeindeverbandes auf die<br />
neue Pfarrei und Kirchengemeinde St. Marien.<br />
- Der Bischof wird eine der Kirchen zu gegebener Zeit als „Pfarrkirche“<br />
benennen. Unabhängig davon behalten alle Kirchen ihren Namen<br />
und ihr Inventar. An die Kirchengebäude gebundenes Vermögen<br />
(Stiftungen, Spenden, Erbschaften) bleibt bestehen.<br />
- Übergang aller Beschäftigungsverhältnisse des Kirchengemeindeverbandes<br />
Andernach (also aller in Vollzeit, Teilzeit, oder geringfügig<br />
beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) auf die neue<br />
Kirchengemeinde St. Marien.<br />
- Außer den freien Rücklagen der bisherigen Pfarreien bleiben alle<br />
zweckgebundenen Vermögensarten in ihrer bisherigen Bestimmung<br />
unberührt. Sie sind im Haushaltsplan auszuweisen.<br />
- Die Räte der der aufgehobenen Pfarreien und des<br />
Kirchengemeindeverbandes werden aufgelöst. An ihre Stelle treten<br />
die im neuen Jahr zu wählenden Gremien<br />
o<br />
o<br />
„Pfarrgemeinderat St. Marien, Andernach“ und<br />
„Verwaltungsrat St. Marien, Andernach“.<br />
- Die neue Pfarrei hat die Adresse:<br />
Kath. Kirchengemeinde St. Marien<br />
Agrippastrase 13<br />
56626 Andernach<br />
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