Unterkünfte Gastein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wichtige Informationen<br />
Sicherer Urlaub in <strong>Gastein</strong><br />
Aktuelle Informationen, Fragen und Anworten unter www.gastein.com/aktuelle-informationen/<br />
Richtpreise<br />
Die in dieser Preisliste angeführten Preise verstehen sich als Richtpreise (Zimmerpreise pro Person/Nacht, Appartementpreise pro Appartement/<br />
Nacht) und dienen als Orientierungshilfe bei der Quartiersuche. Die tatsächlichen Preise können je nach Ausstattung, Lage und Größe sowie je nach<br />
Saison – insbesondere in der Hauptsaison und den Zwischensaisonen von den angegebenen Richtpreisen abweichen. Alle Preise und Angaben wurden<br />
von den Beherbergungsbetrieben eingeholt und werden in diesem Katalog ohne Gewähr seitens <strong>Gastein</strong>ertal Tourismus veröffentlicht.<br />
Die Preise sind exklusive der gesetzlichen Kur- bzw. Ortstaxe!<br />
Nächtigungsabgabe (Stand August 2020)<br />
Bad <strong>Gastein</strong> Bad Hofgastein Dorfgastein<br />
Im Kurbezirk € 3,00 Im Ortsbereich alle Betriebe € 2,40 Ortstaxe alle Kategorien € 1,70<br />
Im Außenbezirk € 2,00 Im Außenbezirk € 2,10<br />
(Anlauftal, Ardacker, Remsach,<br />
alle Betriebe Hinterschneeberg, Kurheime der SV-Träger € 2,20<br />
oberhalb der Bahntrasse)<br />
ab Mai 2022 € 2,30<br />
Forschungsinstitutsbeitrag € 1,10 Forschungsinstitutsbeitrag € 1,10<br />
einmalig bei einem Aufenthalt<br />
einmalig bei einem Aufenthalt<br />
ab der 4. Nacht<br />
ab der 5. Nacht<br />
Österreichische Hotelvertragsbedingungen<br />
Fachverband der Hotel- und Beherbergungsbetriebe<br />
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag -<br />
Stornogebühr<br />
1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung<br />
vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger<br />
ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.<br />
2. Falls der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint,<br />
besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer<br />
Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.<br />
3. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen<br />
die Räumlichkeiten bis spätestens 12:00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages<br />
folgenden Tag reserviert. Bei Voraus- Zahlung von mehr als<br />
vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18:00 Uhr des vierten Tages,<br />
wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der<br />
Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.<br />
4. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners<br />
kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger,<br />
aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes<br />
vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.<br />
Rücktritt durch den Vertragspartner -<br />
Stornogebühr<br />
5. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes<br />
kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr<br />
durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.<br />
6. Außerhalb des im § 5.5 festgelegten Zeitraumes ist ein Rücktritt durch<br />
einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Einrichtung folgender<br />
Stornogebühren möglich:<br />
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40% vom gesamten Arrangementpreis<br />
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% vom gesamten Arrangementpreis<br />
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90% vom gesamten Arrangementpreis<br />
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft<br />
1. Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate<br />
Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn<br />
dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung<br />
geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.<br />
2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn<br />
der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte<br />
Gäste Ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder<br />
sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.<br />
3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten<br />
des Beherbergers.<br />
Die komplette Fassung der „ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUN-<br />
GEN FÜR DIE HOTELERIE“ finden Sie unter www.gastein.com<br />
Kur- & Tourismusverband Bad <strong>Gastein</strong><br />
Kaiser-Franz-Josef-Straße 27<br />
5640 Bad <strong>Gastein</strong>, Österreich<br />
T. +43 6432 3393 560, badgastein@gastein.com<br />
16 17