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Unterkünfte Gastein

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Wichtige Informationen<br />

Sicherer Urlaub in <strong>Gastein</strong><br />

Aktuelle Informationen, Fragen und Anworten unter www.gastein.com/aktuelle-informationen/<br />

Richtpreise<br />

Die in dieser Preisliste angeführten Preise verstehen sich als Richtpreise (Zimmerpreise pro Person/Nacht, Appartementpreise pro Appartement/<br />

Nacht) und dienen als Orientierungshilfe bei der Quartiersuche. Die tatsächlichen Preise können je nach Ausstattung, Lage und Größe sowie je nach<br />

Saison – insbesondere in der Hauptsaison und den Zwischensaisonen von den angegebenen Richtpreisen abweichen. Alle Preise und Angaben wurden<br />

von den Beherbergungsbetrieben eingeholt und werden in diesem Katalog ohne Gewähr seitens <strong>Gastein</strong>ertal Tourismus veröffentlicht.<br />

Die Preise sind exklusive der gesetzlichen Kur- bzw. Ortstaxe!<br />

Nächtigungsabgabe (Stand August 2020)<br />

Bad <strong>Gastein</strong> Bad Hofgastein Dorfgastein<br />

Im Kurbezirk € 3,00 Im Ortsbereich alle Betriebe € 2,40 Ortstaxe alle Kategorien € 1,70<br />

Im Außenbezirk € 2,00 Im Außenbezirk € 2,10<br />

(Anlauftal, Ardacker, Remsach,<br />

alle Betriebe Hinterschneeberg, Kurheime der SV-Träger € 2,20<br />

oberhalb der Bahntrasse)<br />

ab Mai 2022 € 2,30<br />

Forschungsinstitutsbeitrag € 1,10 Forschungsinstitutsbeitrag € 1,10<br />

einmalig bei einem Aufenthalt<br />

einmalig bei einem Aufenthalt<br />

ab der 4. Nacht<br />

ab der 5. Nacht<br />

Österreichische Hotelvertragsbedingungen<br />

Fachverband der Hotel- und Beherbergungsbetriebe<br />

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag -<br />

Stornogebühr<br />

1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung<br />

vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger<br />

ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.<br />

2. Falls der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint,<br />

besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer<br />

Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.<br />

3. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen<br />

die Räumlichkeiten bis spätestens 12:00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages<br />

folgenden Tag reserviert. Bei Voraus- Zahlung von mehr als<br />

vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18:00 Uhr des vierten Tages,<br />

wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der<br />

Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.<br />

4. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners<br />

kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger,<br />

aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes<br />

vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.<br />

Rücktritt durch den Vertragspartner -<br />

Stornogebühr<br />

5. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes<br />

kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr<br />

durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.<br />

6. Außerhalb des im § 5.5 festgelegten Zeitraumes ist ein Rücktritt durch<br />

einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Einrichtung folgender<br />

Stornogebühren möglich:<br />

- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40% vom gesamten Arrangementpreis<br />

- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% vom gesamten Arrangementpreis<br />

- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90% vom gesamten Arrangementpreis<br />

§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft<br />

1. Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate<br />

Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn<br />

dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung<br />

geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.<br />

2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn<br />

der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte<br />

Gäste Ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder<br />

sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.<br />

3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten<br />

des Beherbergers.<br />

Die komplette Fassung der „ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUN-<br />

GEN FÜR DIE HOTELERIE“ finden Sie unter www.gastein.com<br />

Kur- & Tourismusverband Bad <strong>Gastein</strong><br />

Kaiser-Franz-Josef-Straße 27<br />

5640 Bad <strong>Gastein</strong>, Österreich<br />

T. +43 6432 3393 560, badgastein@gastein.com<br />

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