13.12.2021 Aufrufe

bungsheft Standesamt 13_12

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Stellung in der öffentlichen Verwaltung<br />

Welche Aussagen sind richtig?<br />

Als Urkundsbeamte unabhängig und keinen fachlichen Weisungen von<br />

Vorgesetzten unterworfen. Die Anweisung zu einer bestimmten Bearbeitung<br />

eines konkreten Personenstandsfalls kann ausschließlich durch den<br />

Personenstandsrichter am Amtsgericht bzw. durch die weiteren<br />

Gerichtsinstanzen erfolgen<br />

Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sind als Urkundsbeamte in der<br />

Kommunalverwaltung fachlich unabhängig.<br />

Die Eigenverantwortlichkeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist<br />

im Personenstandsgesetz normiert.<br />

Die Eigenständigkeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist ein<br />

Vorbild für die „schlanke Verwaltung“ bzw. den Abbau von Verwaltungsebenen<br />

und die Verlagerung von Entscheidungen nach unten und kann Vorbild für<br />

den Umbau der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland<br />

sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!