bungsheft Standesamt 13_12
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Aus- und Fortbildung<br />
Welche Aussagen sind richtig?<br />
Für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Deutschland gibt es intensive<br />
Aus- und Fortbildungsangebote und gesetzliche Verpflichtungen, diese zu<br />
absolvieren.<br />
Durch die Landesfachverbände werden in den Bundesländern regelmäßige Frühjahrsund<br />
Herbstschulungen, in deren Rahmen aktuelle standesamtliche Themen<br />
besprochen werden, abgehalten.<br />
Auf Landesebene gibt es darüber hinaus weitere Fortbildungsveranstaltungen, wie z.<br />
B. weithin beachtete Fachtagungen der Landesfachverbände der Standesbeamtinnen<br />
und Standesbeamten.<br />
Die Akademie für Personenstandswesen bietet ein umfassendes und breites<br />
Seminarangebot für die Aus- und Fortbildung der Standesbeamtinnen und<br />
Standesbeamten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern<br />
und ihrer Aufsichtsbehörden.<br />
Zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten soll in der Regel erst ernannt werden,<br />
wer einen zweiwöchigen Ausbildungslehrgang besucht hat, mindestens drei Monate<br />
im <strong>Standesamt</strong> gearbeitet hat und in kreisfreien Städten grundsätzlich dem<br />
gehobenen Verwaltungsdienst angehört.<br />
Die inhaltliche Aus- und Fortbildung wird dabei nicht von oben, sprich von den<br />
Ministerien vorgegeben, sondern von den Landesfachverbänden bzw. dem<br />
Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten organisiert<br />
und durchgeführt.