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bungsheft Standesamt 13_12

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Aus- und Fortbildung<br />

Welche Aussagen sind richtig?<br />

Für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Deutschland gibt es intensive<br />

Aus- und Fortbildungsangebote und gesetzliche Verpflichtungen, diese zu<br />

absolvieren.<br />

Durch die Landesfachverbände werden in den Bundesländern regelmäßige Frühjahrsund<br />

Herbstschulungen, in deren Rahmen aktuelle standesamtliche Themen<br />

besprochen werden, abgehalten.<br />

Auf Landesebene gibt es darüber hinaus weitere Fortbildungsveranstaltungen, wie z.<br />

B. weithin beachtete Fachtagungen der Landesfachverbände der Standesbeamtinnen<br />

und Standesbeamten.<br />

Die Akademie für Personenstandswesen bietet ein umfassendes und breites<br />

Seminarangebot für die Aus- und Fortbildung der Standesbeamtinnen und<br />

Standesbeamten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern<br />

und ihrer Aufsichtsbehörden.<br />

Zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten soll in der Regel erst ernannt werden,<br />

wer einen zweiwöchigen Ausbildungslehrgang besucht hat, mindestens drei Monate<br />

im <strong>Standesamt</strong> gearbeitet hat und in kreisfreien Städten grundsätzlich dem<br />

gehobenen Verwaltungsdienst angehört.<br />

Die inhaltliche Aus- und Fortbildung wird dabei nicht von oben, sprich von den<br />

Ministerien vorgegeben, sondern von den Landesfachverbänden bzw. dem<br />

Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten organisiert<br />

und durchgeführt.

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