Das schenke ich mir gerne! 24DIGI XMAS Digitales Kabel-Tv + - Enns
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Nächste Gemeinderatssitzung: Donnerstag, 24. März 2011, 18 00<br />
Bürgerfragestunde von 17 30 – 18 00 Uhr.<br />
Anmeldung bis spätestens eine Woche vor der Gemeinderatssitzung im Sekretariat des Stadtamtes<br />
07223/82181 -113 od. -117)<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>; Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 45 – „Werbe- und Ankündigungseinr<strong>ich</strong>tungen“<br />
KUNDMACHUNG<br />
Gemäß § 33 Abs. 3 des O.Ö. Raumordnungsgesetzes, idF. LGBl. 115/2005 wird kundgemacht, dass die<br />
Für die Dauer von 4 Wochen, von<br />
Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.45<br />
„Werbe und Ankündigungseinr<strong>ich</strong>tungen“<br />
5. Jänner 2011 bis 3. Februar 2011<br />
beim Stadtamt <strong>Enns</strong>, Bauabteilung, <strong>Enns</strong>, Mauthausner Straße 4 während der Amtsstunden zur öffentl<strong>ich</strong>en Eins<strong>ich</strong>tnahme<br />
aufliegt.<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat im Jahr 2006 eine klare Regelung über die Form und Größe von Werbe- und<br />
Ankündigungseinr<strong>ich</strong>tungen sowie ein Verbot von Großtafelwerbungen – ausgenommen in den dafür bestimmten Bere<strong>ich</strong>en<br />
– beschlossen.<br />
Auf Sport- und Freizeitanlagen war bisher nur die sogenannte „Bandenwerbung“ erlaubt. Werbe- und Ankündigungseinr<strong>ich</strong>tungen<br />
mit mehr als 3 m² waren n<strong>ich</strong>t zulässig. Nunmehr ist beabs<strong>ich</strong>tigt, die Ausnahmebestimmung auf das gesamte Gelände<br />
von Sport- und Freizeitanlagen auszudehnen.<br />
Jedermann der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftl<strong>ich</strong>e Anregungen<br />
oder Einwendungen beim Stadtamt <strong>Enns</strong> einzubringen.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> lebt einmal mehr den città slow<br />
Gedanken. Bis 31.12. 2015, so lautet der Gemeinderatsbeschluss,<br />
dürfen weder neue Geschäftsgebietswidmungen in<br />
der Innenstadt noch solche für weitere Lebens-mittelmärkte<br />
genehmigt werden.<br />
Bestehende Geschäftsgebiete sowie Geschäfte in der Innenstadt<br />
und bestehende Lebensmittelmärkte im Nahbere<strong>ich</strong> des<br />
Stadtzentrums sollen durch dieses selbstauf-erlegte Gebot,<br />
keine Neugebietswidmung von Geschäftsgebieten zu beschließen,<br />
in ihrer Existenz ges<strong>ich</strong>ert und unterstützt werden.<br />
Ausgenommen von dieser Verpfl<strong>ich</strong>tung (Umwidmungsverz<strong>ich</strong>t)<br />
sind alle Liegen-schaften, die derzeit schon als Bauland – Kerngebiet<br />
(gem. § 22 Abs 4 OÖ ROG 1994) im Flächenwidmungsplan<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ausgewiesen sind.<br />
Weiters wird verstärkt auf das Angebot regionaler Produkte<br />
gesetzt, insofern als durch diesen Beschluss auch die ausgeze<strong>ich</strong>nete<br />
Marktsituation (Wochen-, Frische- und Bauernmarkt)<br />
gefördert wird.<br />
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