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Barrierefreies Bauen nach der neuen DIN Achim Fehrenbacher

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<strong>Barrierefreies</strong> <strong>Bauen</strong> <strong>nach</strong> <strong>der</strong> <strong>neuen</strong> <strong>DIN</strong><br />

<strong>Achim</strong> <strong>Fehrenbacher</strong><br />

<strong>DIN</strong> 18040-1: <strong>Barrierefreies</strong> <strong>Bauen</strong><br />

Planungsgrundlagen für öffentlich zugängliche Gebäude<br />

Ersatz für 18024-2<br />

Dip.- Ing. (FH), <strong>Achim</strong> <strong>Fehrenbacher</strong><br />

Freier Architekt<br />

Turnerstrasse 9<br />

73033 Göppingen<br />

Kontakt: Tel 07161 961280<br />

Info@Architekt-<strong>Fehrenbacher</strong>.de<br />

1


Ziele <strong>der</strong> Norm<br />

<strong>Barrierefreies</strong> <strong>Bauen</strong> für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

Neu aufgenommen bzw. weiter ausgearbeitet wurden in <strong>der</strong> Norm die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Bauten für Menschen mit :<br />

• Blindheit o<strong>der</strong> Sehbehin<strong>der</strong>ungen<br />

• Hörbehin<strong>der</strong>te wie Gehörlose, ertaubte o<strong>der</strong> Schwerhörige<br />

• Groß und Kleinwüchsige<br />

• Geistesbehin<strong>der</strong>ungen- Personen mit kognitiven Einschränkungen<br />

• Älteren Menschen<br />

• Kin<strong>der</strong>n sowie Personen mit Kin<strong>der</strong>wagen o<strong>der</strong> Gepäck<br />

Diese Personengruppen waren in <strong>der</strong> seitherigen <strong>DIN</strong> 18024 nicht o<strong>der</strong> nicht<br />

ausreichend berücksichtigt, jedoch in <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> alten Norm bereits<br />

sinngemäß erfasst.<br />

Geltungsbereich <strong>der</strong> Norm:<br />

Öffentlich zugängliche Gebäude und <strong>der</strong>en Außenanlagen<br />

Die Norm bezieht sich auf die <strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglichen Teile <strong>der</strong> Gebäude:<br />

• Gebäude des Kultur- und Bildungswesens<br />

• Sport und Freizeitstätten<br />

• Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />

• Büro und Verwaltungs- Gerichtsgebäude<br />

• Verkaufs- und Gaststätten<br />

• Stellplätze und Garagen<br />

• Öffentliche Toilettenanlagen<br />

Die Norm ist nicht für das Barrierefreie <strong>Bauen</strong> für Wohnungen und <strong>Bauen</strong> für<br />

Wohnungswirtschaft in Anwendung zu bringen, die <strong>DIN</strong> 18025 ist <strong>nach</strong> wie vor gültig<br />

2


Verkehrsflächen in <strong>der</strong> inneren Erschließung<br />

Bei Begegnung von 2 Rollstuhlfahrern 180 cm breit x 180 cm lang<br />

Bei Begegnung Rollstuhlfahrer und Personen 150 Breit und 180 cm lang<br />

Bei Richtungswechsel o. Rangiervorgang 150 cm breit und 150 cm lang<br />

Richtungsän<strong>der</strong>ung ohne Begegnung mit Personen 120 cm breit und ger. Länge (<br />

mindestens 120 cm lang )<br />

Bei Öffnungen o<strong>der</strong> Durchgängen ( Türen ) mindestens 90 cm breit<br />

Keine Einschränkung <strong>der</strong> Durchgangsbereite durch einstehende Bauteile o<strong>der</strong><br />

Ausstattungen erlaubt- Starke Kontraste bei breiten Verkehrsflächen und<br />

einstehenden Bauteilen gefor<strong>der</strong>t<br />

3


Abzusichern<strong>der</strong> Bereich<br />

2 Verkehrsfläche<br />

Höhe <strong>der</strong> Verkehrsfläche mindestens 220 cm an Türen 205 cm<br />

( Achtung normale Tür- Durchgangshöhe 1,99 m ) Rohbaumaß zukünftig 2,135 m<br />

Verkehrsflächen in <strong>der</strong> äußeren Erschließung<br />

Breite <strong>der</strong> Gehwege 150 cm mit max. 2,5 % Quer und 3 % Längsneigung<br />

Alle 15 m Ausweichfläche von 180 cm Breite notwendig<br />

Erschütterungsarm Befahrbar, griffige Oberfläche<br />

4 % Längsneigung möglich bei Zwischenpodest <strong>nach</strong> 10 m<br />

Randsteine o<strong>der</strong> Begrenzungen mindestens 3 cm hoch ( taktil )<br />

PKW- Stellplätze<br />

Immer in <strong>der</strong> Nähe von<br />

barrierefreien Zugängen<br />

Größe 3,50 m breit, 5,00 m<br />

lang<br />

Belag mit erschütterungsfreien<br />

Belägen<br />

Keine Quer o<strong>der</strong> Längsneigung<br />

außer zur Entwässerung<br />

1<br />

4


Zugangs- und Eingangsbereiche<br />

Zugangs und Eingangsbereiche müssen für Behin<strong>der</strong>te leicht erkennbar sein<br />

- kein Zugang über Hintereingang son<strong>der</strong>n im Haupteingangsbereich<br />

Zugänge müssen wie Gehwege gestaltet werden max. 3 % Längsgefälle<br />

4 % bei Längen bis 10 m möglich<br />

Stufen- und schwellenlos ( max. 2 cm Türschwellen )<br />

Taktil o<strong>der</strong> akustische Auffindbarkeit<br />

Visuell Kontrastreich gestaltete Eingangssituation<br />

Ganzglastüren müssen kontrastreich gestaltet sein<br />

Keine Karusselltüren als Eingang für Rollstuhlfahrer Dreh- o<strong>der</strong> Schiebetüren<br />

Türen leichtgängig <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> EN 12217 Klasse 3<br />

Mindestens 90 cm lichter Durchgang<br />

Griffhöhe 85 – 90 cm von FFB<br />

Drücker bei 85 cm über FFB<br />

Leibungstiefe max. 26 cm<br />

Freie Breite von Griff zu Bauteilen mindestens 50 cm<br />

Abstand Taster zu Türe mindestens 250 cm, seitlich 150 cm<br />

Beschil<strong>der</strong>ung 120 – 140 über FFB<br />

Innere Erschließung<br />

Fahrtreppen o<strong>der</strong> Fahrsteige als alleinige senkrechte Erschließung nicht möglich<br />

Jedoch als Unterstützung für barrierefreie Erschließung möglich<br />

Fahrtreppen max. 30 Grad Steigung<br />

Fahrsteige max. 6 % Steigung<br />

Rampen in den Gebäuden max. 3 % Neigung<br />

Bei Längen bis 10 m max. 4 % Neigung möglich<br />

Flurbreiten mindestens 150 cm<br />

Durchgänge und Türen mindestens 90 cm breit<br />

Bei Begegnungsverkehr von Rollstuhlfahrern mindestens 180 cm breit<br />

Mindestbreite von 1120 cm bei Längen bis 6 m ohne Richtungsän<strong>der</strong>ung und bei<br />

Wendemöglichkeit am Flurende und Anfang<br />

Glaswände und Türen müssen mit Sicherheitsmarkierungen ( Kontrastreich )<br />

versehen werden<br />

5


Türen und Bewegungsflächen<br />

Türschließer sollten einstellbar sowohl vom Schließdruck als auch <strong>der</strong><br />

Schließgeschwindigkeit sein.<br />

Drückergarnituren sollten durch waagerechte Griffe auf <strong>der</strong> Öffnungsseite ergänzt<br />

werden. Drehgriffe sind unzulässig<br />

Griffe und Griffstangen sind in geschossener Bauart auszuführen.<br />

Wird die aufgehende Seite <strong>der</strong> Türe durch ein Bauteil begrenzt ist von <strong>der</strong> Türe ein<br />

Bewegungsraum von mind. 150 cm notwendig<br />

Orientierungshilfen an den Türen müssen taktil sein, die Türen kontrasthaltig<br />

abgesetzt werden.<br />

Schwellen sind vom Bodenbelag kontrastreich abzusetzen.<br />

Sicherheitsmarkierungen an Glastüren müssen über die gesamte Türbreite reichen,<br />

zwischen 40-70 cm und 120-160 cm über FFB angeordnet sein<br />

Aufzugsanlagen<br />

Aufzüge müssen eine Größe von 90/140 cm aufweisen.<br />

Die Betätigung muss waagerecht angeordnet werden.<br />

Vor dem Aufzug ist eine Bewegungsflächen von 150 x 150 cm notwendig. Sie darf<br />

nicht in die notwendigen Fluchtwege eingreifen.<br />

Die Türanlagen sind motorisch zu betreiben.<br />

6


Treppenanlagen<br />

Nur geradläufige Treppen sind zulässig.<br />

Setzstufen sind kontrastreich auszubilden und dürfen max. 2 cm schräg<br />

unterschneiden<br />

Treppenlauflinien dürfen nur rechtwinklig ausgeführt werden.<br />

Die Treppe sollte zum Treppenauge eine Aufkantung aufweisen.<br />

Treppen müssen beidseitig einen Handlauf aufweisen, <strong>der</strong> 30 cm über die<br />

Treppenenden waagerecht fortgeführt wird Die Handläufe dürfen keine offenen<br />

Enden aufweisen<br />

Der Durchmesser sollte zwischen 30 – 45 mm liegen,<br />

Die Befestigung muss von unten erfolgen<br />

Der Abschluss des Handlaufes muss abgerundet sein<br />

Orientierungshilfen an Treppen<br />

Mit Stufenmarkierungen auf Trittstufen 4 – 5 cm breit<br />

An Oberkante <strong>der</strong> Setzstufen 1 – 2 cm breit<br />

Alle Markierungen kontrastreich ausgebildet<br />

Bei frei endenden Stufen in Räumen o<strong>der</strong> Bewegungsflächen jede Stufe<br />

Ansonsten erste und letzte Stufe<br />

Handläufe müssen am Anfang und Ende mit Hinweisen auf Stockwerke und Lage<br />

taktil sein.<br />

Vor und hinter den Treppen müssen über Bodenindikatoren o<strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Bodenstrukturen <strong>der</strong> Beginn und das Ende <strong>der</strong> Treppenanlage angezeigt werden.<br />

Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige<br />

Max. Geschwindigkeit 0,5 m / sec<br />

Vorlauf bei Fahrsteigen mindestens 3 Stufen<br />

Steigungswinkel max. 30 Grad ( 58 % )<br />

Fahrsteige Neigungswinkel max. 7 Grad ( 121,3 % )<br />

Beginn und Ende kontrastreich markiert<br />

Rampen<br />

Neigung max. 6 %, Länge max. 6 m<br />

Keine Querneigung<br />

Bewegungsflächen von 1,5 x 1,5 m am Anfang und Ende<br />

Freie Breite 1,20 m<br />

Zwischen Rampen Zwischenpodeste von 1,50 m erfor<strong>der</strong>lich<br />

Am Anfang und Ende keine geradläufige Treppenanlage<br />

Handlauf Durchmesser 3 – 4,5 cm auf 85 cm über FFB, beidseitig<br />

Radabweiser als Aufkantung o<strong>der</strong> Holm 10 cm hoch<br />

Am Anfang und Ende abgerundet, 30 cm in waagerechten Bereich hineingehend<br />

Oberfläche griffig und eben, erschütterungsfrei befahrbar<br />

7


Rollstuhlabstellplätze<br />

Rollstuhlabstellplätze benötigen eine Größe von 180 x 150 cm<br />

Vor dem Abstellplatz ist eine Bewegungsfläche von gleicher Größe vorzuhalten, die<br />

auch im Verkehrsbereich liegen kann<br />

Warnen/ Orientieren/ Informieren / Leiten<br />

Als Hinweise zur Gestaltung<br />

Visuell<br />

Immer <strong>nach</strong> dem 2 Sinne- Prinzip, d. h. Sehen, Tasten, Hören muss erfolgen können<br />

Die Hinweise dürfen nicht überlagert werden, z. B. durch Werbung<br />

Gefahrenstellen sind für Blinde zu sichern durch ertastbare und stark kontrastierende<br />

Absperrungen<br />

Flure und Verkehrsflächen sind über geeignete Leitsysteme kenntlich zu machen<br />

Kenntlichmachung mit Leuchtdichtekontrast, Größe, Form, Anordnung,<br />

Betrachtungsabstand o<strong>der</strong> ausreichende Beleuchtung / Belichtung<br />

Auditiv<br />

Das Verhältnis zwischen Nutzsignal und Störsignal muss ausreichend sein (10 dB)<br />

Die Nachhallzeit im Gebäude muss berücksichtigt werden ( <strong>DIN</strong> 18041 )<br />

Taktil<br />

9


Informationen müssen über lateinische Grossbuchstaben und Braille-Schrift<br />

(Punktschrift für Blinde) abrufbar sein.<br />

Tastbare ( taktile ) Informationen können über Finger, Hände, Füße o<strong>der</strong> Langstock<br />

abgetastet werden.<br />

Informationen sollten an WC- Anlagen, Duschanlagen o<strong>der</strong> Umkleiden o<strong>der</strong><br />

Zimmertüren angebracht werden<br />

Bedienelemente<br />

Alle Bedienelemente müssen barrierefrei erreichbar, erkennbar und nutzbar sein<br />

Sie dürfen keine scharfen Kanten aufweisen ( abrunden )<br />

Alle Bedienelemente müssen eindeutige Rückmeldung geben<br />

Sensortasten sind als alleinige Befehlsgeber unzulässig<br />

Bewegungsflächen von 1,5 x 1,5 m vor den Bedienelementen sind anzuordnen<br />

Mindestens 50 cm seitlicher Abstand zu an<strong>der</strong>en Bauteilen<br />

Mindestens 15 cm Unterfahrbarkeit bei frontaler Bedienung<br />

Bedienhöhen müssen bei 85 cm über FFB liegen (max. 105 cm über FFB)<br />

Ausstattungselemente<br />

Dürfen nicht in nutzbare Flächen hineinragen ( Flure, Bewegungsflächen )<br />

Müssen bis auf den Boden hinunterreichen und mit Langstock ertastbar sein<br />

Max 15 cm über Boden enden und mit einem 3 cm hohen Sockel versehen sein<br />

10


Alarmierung und Evakuierung<br />

In Brandschutzkonzepten sind Belange Behin<strong>der</strong>ter zu berücksichtigen durch<br />

- Bereitstellung sicherer Bereich<br />

- Sicherstellung visueller o<strong>der</strong> akustischer Warnsignale<br />

Vor allem in Räumen in denen sich Behin<strong>der</strong>te alleine aufhalten<br />

Veranstaltungsbereiche<br />

Bei Räumen mit festen Bestuhlungen o<strong>der</strong> festen Tischen sind Flächen für<br />

Rollstuhlfahrer und <strong>der</strong>en Begleitperson freizuhalten.<br />

Die Flächen sind 90 cm breit und 1,3 m lang vorzuhalten ( frontal anfahrbar )<br />

1,50 m tief und 90 breit bei seitlicher Anfahrbarkeit<br />

Sitzplätze neben den Stellflächen für Begleitpersonen<br />

Sanitärräume<br />

Türen <strong>nach</strong> außen aufgehend<br />

Armaturen als Einhebelmischer Wassertemperatur auf 45 Grad begrenzt<br />

Klei<strong>der</strong>haken für sitzende und stehende Position<br />

Bewegungsfläche von 1,5 x 1,5 m vor Sanitärobjekten<br />

WC beidseitig anfahrbar<br />

Mindestens 90 cm Bewegungsfläche beidseitig<br />

WC Sitz Vor<strong>der</strong>kante bei 70 cm von Wand<br />

Je Sanitäranlage eine barrierefrei Toilette<br />

Höhe WC 46 – 48 cm<br />

Rückenstütze muss vorhanden sein<br />

Spülung muss ohne Körperbewegung auslösbar sein<br />

Beidseitig vom WC Klappgriff mit 1 Kn Stützlast<br />

Klappgriffe 65 – 70 cm lichte Weite, 75 cm über FFB<br />

Toilettenpapierhalter muss erreichbar sein<br />

Abfallbehälter muss vorhanden sein<br />

Eine Notrufanlage muss vom Sitz und vom Boden erreichbar sein<br />

11


Waschplätze<br />

Müssen unterfahrbar sein, mindestens 55 cm tief<br />

Armatur max. 40 cm von Vor<strong>der</strong>kante Waschtisch<br />

Höhe Waschtisch max. 80 cm<br />

Spiegel mit 100 cm Höhe für Steh und Sitzposition über Waschtisch<br />

Seifenspen<strong>der</strong> Handtuschspen<strong>der</strong> und Abfallbehälter im Bereich des<br />

Handwaschbeckens anordnen<br />

12


Duschplätze<br />

Niveaugleich zu Sanitärraum<br />

Max. 2 cm Gefälle<br />

1,5 x 1,5 m Bewegungsbereich<br />

Waagerechter Haltegriff 85 cm über FFB<br />

Einhebelmischer auf 85 cm über FFB<br />

Dusch- Klappsitz auf Höhe 46 – 48 cm über FFB<br />

Klappgriff beidseitig des Sitzes , 78 cm über FFB<br />

Anstelle Klappsitz kann auch ein mobiler Duschsitz verwendet werden<br />

Glas- Trennwände sind wie Türen zu markieren<br />

Im Umkleidebereich <strong>der</strong> Dusche ist eine Liege mit 180 x 90 auf 46 -48 über FFB<br />

notwendig<br />

Vor <strong>der</strong> Liege ist eine Bewegungsfläche mit 150 x 150 notwendig<br />

Schwimm und Therapiebecken<br />

Muss für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen und Bewegungseinschränkungen leicht und<br />

eigenständig möglich sein.<br />

Müssen mit Ein- und Ausstiegshilfen ausgestattet werden können.<br />

13

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