Barrierefreies Bauen nach der neuen DIN Achim Fehrenbacher
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Ziele <strong>der</strong> Norm<br />
<strong>Barrierefreies</strong> <strong>Bauen</strong> für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
Neu aufgenommen bzw. weiter ausgearbeitet wurden in <strong>der</strong> Norm die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Bauten für Menschen mit :<br />
• Blindheit o<strong>der</strong> Sehbehin<strong>der</strong>ungen<br />
• Hörbehin<strong>der</strong>te wie Gehörlose, ertaubte o<strong>der</strong> Schwerhörige<br />
• Groß und Kleinwüchsige<br />
• Geistesbehin<strong>der</strong>ungen- Personen mit kognitiven Einschränkungen<br />
• Älteren Menschen<br />
• Kin<strong>der</strong>n sowie Personen mit Kin<strong>der</strong>wagen o<strong>der</strong> Gepäck<br />
Diese Personengruppen waren in <strong>der</strong> seitherigen <strong>DIN</strong> 18024 nicht o<strong>der</strong> nicht<br />
ausreichend berücksichtigt, jedoch in <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> alten Norm bereits<br />
sinngemäß erfasst.<br />
Geltungsbereich <strong>der</strong> Norm:<br />
Öffentlich zugängliche Gebäude und <strong>der</strong>en Außenanlagen<br />
Die Norm bezieht sich auf die <strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglichen Teile <strong>der</strong> Gebäude:<br />
• Gebäude des Kultur- und Bildungswesens<br />
• Sport und Freizeitstätten<br />
• Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />
• Büro und Verwaltungs- Gerichtsgebäude<br />
• Verkaufs- und Gaststätten<br />
• Stellplätze und Garagen<br />
• Öffentliche Toilettenanlagen<br />
Die Norm ist nicht für das Barrierefreie <strong>Bauen</strong> für Wohnungen und <strong>Bauen</strong> für<br />
Wohnungswirtschaft in Anwendung zu bringen, die <strong>DIN</strong> 18025 ist <strong>nach</strong> wie vor gültig<br />
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