24.12.2012 Aufrufe

Sozialreferat - RIS

Sozialreferat - RIS

Sozialreferat - RIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Telefon: 0 233 - 40765<br />

Telefax: 0 233 - 40644<br />

Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum<br />

Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung<br />

im Anwesen Tal 19 / 3. OG links und rechts<br />

für das Beratungs- und Therapiezentrum für<br />

Suchtgefährdete und Abhängige "TAL 19"<br />

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 02064<br />

4 Anlagen<br />

Beschluss des Sozialausschusses vom 28.05.2009 (SB)<br />

Öffentliche Sitzung<br />

<strong>Sozialreferat</strong><br />

Amt für Wohnen und Migration<br />

S-III-W/BS 112-1-19<br />

I. Vortrag des Referenten<br />

1. Sachverhalt<br />

1.1 Antrag<br />

Am 28.11.2008 beantragte die Spieker Hausverwaltung GmbH als Bevollmächtigte<br />

der Grundstücksgemeinschaft Tal 19 / Erben Kalter die Erteilung der Genehmigung<br />

zur Zweckentfremdung durch Nutzungsänderung der zwei Wohnungen<br />

Tal 19 / 3. OG links und rechts. Die Räumlichkeiten sollen dem weiteren Betrieb<br />

des Beratungs- und Therapiezentrums für Suchtgefährdete und Abhängige<br />

"TAL 19" dienen.<br />

1.2 Begründung<br />

Der Antrag wurde von der Hausverwaltung mit vorrangigen öffentlichen Belangen<br />

wie folgt begründet (Anlage 1):<br />

"Gemäß Mietvertrag ... hat der Telefon-Notruf für Suchtgefährdete e.V. das Büro<br />

im 3. OG links ab 01.07.1986 angemietet. Das Büro im 3. OG rechts wurde von<br />

der Firma Daytop, Gesellschaft für soziale Planung und Alternativen mbH ... ab<br />

01.11.1988 angemietet. Zum Zeitpunkt der Anmietung war Herr Ludwig Kalter, inzwischen<br />

verstorbener Miteigentümer des Anwesens Tal 19, erster Vorsitzender<br />

des Telefon-Notruf für Suchtgefährdete e.V. und Geschäftsführer der Daytop, Gesellschaft<br />

für für soziale Planung und Alternativen mbH. Es war Herrn Ludwig Kalter<br />

ein Anliegen, für Suchtkranke in zentraler Lage mit der hervorragenden Anbindung<br />

an öffentliche Verkehrsmittel eine anonyme Zugangsmöglichkeit in belebter<br />

Lage zu bieten.


Seite 2<br />

Von Anfang an, also seit über 20 Jahren, wird in den Räumen das Beratungs- und<br />

Therapiezentrum Tal 19 geführt. Dieses erfüllt einen wichtigen gemeinnützigen<br />

Versorgungsauftrag im Rahmen der Suchtkrankenhilfe. ... Die Stadt München förderte<br />

von Anfang an die Einrichtung in den Bereichen Miet- und Sachkosten. Nach<br />

Aussage des Beratungs- und Therapiezentrums Tal 19 fungiert diese für etwa<br />

1.000 Menschen jährlich als wichtige Anlaufstelle. ...<br />

Aufgrund der langjährigen Tätigkeit des Beratungs- und Therapiezentrums Tal 19<br />

ist inzwischen eine Institution geschaffen worden und die vertrauten Räume sind<br />

vielen Suchtkranken bei Krisenfällen vertraut und wirken wie eine Heimat. Nach<br />

Aussage des Beratungs- und Therapiezentrums Tal 19 ist gerade bei Suchtkranken<br />

die Akzeptanz einer Einrichtung äußerst wichtig. "Tal 19" ist für sie ein fester<br />

Begriff im Sinne einer Zuflucht.<br />

Anzumerken ist, dass sich die Raumsuche in zentraler Lage für Suchtberatungsstellen<br />

als äußerst schwierig erweist, da sie sowohl bei Anwohnern als auch bei<br />

Mitmietern auf wenig Akzeptanz stoßen. Seitens der Rechtsprechung wurde schon<br />

entschieden, dass Mitmietern ein Anspruch auf Mietminderung zusteht, wenn im<br />

Haus an eine Drogenberatungsstelle vermietet wird. Nach anfänglichen Problemen<br />

besteht im Tal 19 inzwischen ein sehr gutes Verhältnis zur Nachbarschaft. ..."<br />

1.3 Kurzbeschreibung des verloren gehenden Wohnraumes<br />

1.3.1 Lage<br />

Das Anwesen Tal 19 befindet sich im Stadtbezirk 1 und dort im Bezirksteil Altstadt<br />

(Anlage 2).<br />

1.3.2 Art Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung<br />

Behelfsheim<br />

Zweifamilienhaus<br />

Werk-Dienstgebäude<br />

Wohn-/Geschäftshaus<br />

Mehrfamilienhaus<br />

familiengerecht ja nein<br />

1 WE (links), 150 m², 5 Zimmer, Küche, Bad, Diele und<br />

1 WE (rechts), 80 m², 3 Zimmer, Küche, Bad, Diele (Anlage 3)<br />

1.3.3 Beschaffenheit<br />

Baulicher Zustand schlecht mittel gut<br />

Ausstattung schlecht mittel gut<br />

Grundriss schlecht normal gut<br />

Umweltbelastung stark normal gering


Seite 3<br />

2. Stellungnahme des Bezirksausschusses (Anlage 4)<br />

Der Bezirksausschuss 1 Altstadt-Lehel wurde mit Schreiben vom 09.02.2009 gehört.<br />

Er hat dem Antrag in seiner Sitzung am 17.03.2009 einstimmig zugestimmt.<br />

3. Belange von Mieterinnen und Mietern<br />

Die Räumlichkeiten werden seit 1986 bzw. 1988 vom Beratungs- und Therapiezentrum<br />

für Suchtgefährdete und Abhängige "TAL 19" genutzt. Belange von Mieterinnen<br />

bzw. Mietern sind deshalb nicht berührt.<br />

4. Belange einer Erhaltungssatzung<br />

Das Anwesen befindet sich nicht im räumlichen Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung.<br />

5. Stellungnahme des <strong>Sozialreferat</strong>es<br />

5.1 Öffentliches Interesse an der Zweckentfremdung<br />

Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Beratungs- und Therapiezentrums<br />

für Suchtgefährdete und Abhängige "TAL 19" wurde durch das Referat für<br />

Gesundheit und Umwelt (Sucht- und Psychiatriekoordination) und dem Bezirk<br />

Oberbayern (Psychiatrie-/Suchthilfe-Koordination) bestätigt.<br />

5.1.1 Stellungnahme des Referates für Gesundheit und Umwelt vom 22.12.2008<br />

"Der Antrag des Vermieters des oben genannten Anwesens auf Nutzungsänderung<br />

zugunsten der Suchtberatungsstelle TAL 19 des Deutschen Ordens wird<br />

von der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe der LHM dringlich unterstützt.<br />

Das Beratungs- und Therapiezentrum des Deutschen Ordens (früherer Träger:<br />

Daytop) befindet sich seit Jahrzehnten in diesen Räumlichkeiten. Es ist ein fester<br />

Bestandteil der Suchthilfe in München und genießt mit seinem breiten Spektrum<br />

an Beratungs- und Behandlungsangeboten und mit vielfältigen Aktionen zur Öffentlichkeitsarbeit<br />

einen ausgezeichneten Ruf in der Fachwelt wie in der Münchner<br />

Bevölkerung. Die zentrale Verortung in der Münchner Innenstadt trägt wesentlich<br />

zu diesem Erfolg bei. So ist die Beratungsstelle einerseits leicht mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln erreichbar, andererseits wird ein Beratungsgespräch dabei so<br />

selbstverständlich wie der Einkauf in den umliegenden Geschäften. Der Eingangsbereich<br />

ermöglicht dabei einen geschützten Zugang, der nicht offen legt, dass<br />

eine Suchtberatung aufgesucht wird – die befürchtete Stigmatisierung ist an anderen<br />

Orten durchaus ein Grund, Beratungsangebote zu meiden. Mit diesen Voraussetzungen<br />

ist das Tal 19 ein sehr guter Ort für die dringend benötigten Beratungs-<br />

und Behandlungsangebote in München.<br />

Das Referat für Gesundheit und Umwelt fördert das Beratungs- und Therapiezentrum<br />

TAL 19 mit Zuschüssen zu den Personal- und Mietkosten, der Hauptkostenträger<br />

ist der Bezirk Oberbayern. Die Versorgung der Münchner Bevölkerung mit


Seite 4<br />

Angeboten der Suchthilfe ist insbesondere im Bereich der Alkoholabhängigkeit<br />

noch nicht bedarfsgerecht ausgebaut, hier fehlen noch weitere Beratungs- und Behandlungsangebote<br />

sowie Kontakt- und Begegnungsstätten. Neben den Personalressourcen,<br />

die zur Verfügung gestellt werden müssen, ist auch die Anmietung<br />

geeigneter Räume zu bezahlbaren Preisen für die Träger der freien Wohlfahrtspflege<br />

in München oft kaum zu leisten. Hinzu kommen Ängste und Vorbehalte, die<br />

Teile der Bevölkerung gegen geplante Suchthilfeeinrichtungen in ihrem Umfeld<br />

äußern. Umso wichtiger ist es, bestehende und in die Stadtgesellschaft sehr gut<br />

integrierte Einrichtungen und Hilfsangebote nicht zu gefährden.<br />

Die Nutzungsänderung für die Räume im dritten Stock des Hauses TAL 19 ist<br />

deshalb im dringenden und vorrangigen öffentlichen Interesse."<br />

5.1.2 Stellungnahme des Bezirks Oberbayern vom 19.12.2008<br />

"Der Bezirk Oberbayern unterstützt und begrüßt ausdrücklich die bestehende<br />

räumliche Situation der Psychosozialen Suchtberatungsstelle des Deutschen Ordens<br />

im Tal 19. Die Lage an einer belebten Straße gewährleistet zentrale Erreichbarkeit<br />

aber auch den bei Suchthilfeeinrichtungen so wichtigen anonymen Zugang.<br />

Die Beratungsstelle hat den gesetzlichen Auftrag nach SGB XII für die Versorgung<br />

suchtkranker Menschen bzw. von Menschen mit Suchtproblemen (Menschen, die<br />

seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind) zu sorgen.<br />

Sie ist ein fachliches Kompetenzzentrum und ein wichtiger Knotenpunkt des psychosozialen<br />

Versorgungssystems in München. Die hier vorgehaltenen Angebote<br />

und die vielfältige und umfassende Beratungs- und Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit<br />

kommen der Gesundheit der Münchner Bevölkerung zu Gute. Diese<br />

Dienstleistungen sind ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein für die psychosoziale<br />

Versorgung der Münchner und Münchnerinnen.<br />

Die Beratungseinrichtungen des Deutschen Ordens im Tal 19 sind weit über München<br />

hinaus bekannt und es wäre ein großer Verlust, wenn die Beratungsstelle als<br />

Anlaufstelle nicht mehr an der bewährten und bekannten Adresse erreichbar wäre.<br />

Aus diesem Grund ist der Bezirk Oberbayern sehr daran interessiert, dass die bestehende<br />

Adresse beibehalten werden kann.<br />

Wir bitten aus diesen Gründen um die Erteilung einer Ausnahmeregelung für die<br />

Beibehaltung der bestehenden Räumlichkeiten."<br />

5.2 Unvermeidbarkeit der Zweckentfremdung<br />

Die Antragstellerin hat glaubhaft dargestellt und nachgewiesen, dass der bisherige<br />

Standort für den Betrieb des Beratungs- und Therapiezentrums für Suchtgefährdete<br />

und Abhängige "TAL 19" aus Gründen der Erreichbarkeit, der Möglichkeit des<br />

anonymen Zugangs und vor allem wegen der bestehenden Akzeptanz (sowohl bei<br />

Menschen mit Suchtproblemen als auch bei der direkten Nachbarschaft) unbe-


dingt beibehalten werden sollte. Die Beeinträchtigung des Wohnungsmarktes ist<br />

somit nicht vermeidbar.<br />

Seite 5<br />

5.3 Rechtslage<br />

Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der<br />

Zweckentfremdung von Wohnraum sind vorrangige öffentliche Belange für eine<br />

Zweckentfremdung in der Regel gegeben, wenn Wohnraum zur Versorgung der<br />

Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen (zum Beispiel für Erziehungs-, Ausbildungs-,<br />

Betreuungs- oder gesundheitliche Zwecke) oder lebenswichtigen Diensten<br />

(zum Beispiel ärztliche Betreuung) verwendet werden soll, die gerade an dieser<br />

Stelle der Gemeinde dringend benötigt werden und für die andere Räume nicht<br />

zur Verfügung stehen oder nicht zeitgerecht geschaffen werden können.<br />

Die genannten Voraussetzungen sind hier gegeben. Es wurde auch glaubhaft dargelegt,<br />

dass andere geeignete Räume nicht zur Verfügung stehen.<br />

In Abwägung mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt des Wohnraumes ist das<br />

öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Beratungs- und Therapiezentrums<br />

für Suchtgefährdete und Abhängige "TAL 19" daher als vorrangig zu bewerten.<br />

5.4 Kurze rechtliche Würdigung:<br />

Der Antrag ist nach Art. 1, 2 und 3 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung<br />

von Wohnraum (ZwEWG) vom 10.12.2007 (GVBl S. 864, BayRS 2330-<br />

11-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.06.2008 (GVBl S. 319) in Verbindung<br />

mit der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung<br />

von Wohnraum (ZeS) vom 02.01.2009 (MüABl. Nr. 1/2009 S. 4) wie<br />

folgt zu beurteilen:<br />

Es liegen vorrangige öffentliche Belange vor, die eine Genehmigung der Zweckentfremdung<br />

rechtfertigen (§ 6 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt München<br />

über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum).<br />

Deshalb sollte die Genehmigung zur Zweckentfremdung unter den im Antrag des<br />

Referenten enthaltenen Nebenbestimmungen erteilt werden.


Seite 6<br />

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman,<br />

der Stadtkämmerei, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Referat<br />

für Gesundheit und Umwelt, der Frauengleichstellungsstelle, dem <strong>Sozialreferat</strong> / Stelle für<br />

interkulturelle Arbeit sowie dem Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprechern<br />

und der/dem Kinder- und Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des<br />

1. Stadtbezirkes ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.<br />

II. Antrag des Referenten<br />

1. Die Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzungsänderung<br />

der zwei Wohnungen Tal 19 / 3. OG links und rechts wird unter nachstehenden Nebenbestimmungen<br />

erteilt:<br />

Die Genehmigung wird befristet auf die Dauer der Nutzung als Beratungs- und Therapiezentrum<br />

für Suchtgefährdete und Abhängige "TAL 19". Nach Beendigung dieser<br />

Nutzung sind die Wohnräume wieder unverzüglich Wohnzwecken zuzuführen.<br />

2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.<br />

III. Beschluss<br />

nach Antrag.<br />

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />

Die Vorsitzende Der Referent<br />

Christine Strobl Friedrich Graffe<br />

Bürgermeisterin Berufsm. Stadtrat


IV. Abdruck von I. mit III.<br />

über den Stenografischen Sitzungsdienst<br />

an das Direktorium - Dokumentationsstelle<br />

an die Stadtkämmerei<br />

an das Revisionsamt<br />

an die Frauengleichstellungsstelle<br />

z. K.<br />

Seite 7<br />

V. Wv. <strong>Sozialreferat</strong><br />

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird<br />

bestätigt.<br />

2. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung<br />

An das Referat für Gesundheit und Umwelt<br />

An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher und<br />

die/den Kinder- und Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des<br />

1. Stadtbezirkes (5-fach)<br />

An das <strong>Sozialreferat</strong>, S-Z-SP<br />

An das <strong>Sozialreferat</strong>, S-III-M<br />

z. K.<br />

Am<br />

I.A.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!