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4. Ausgabe - Sparkasse Weserbergland

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14 Wohn-Riester<br />

Mit „Wohn-Riester“ ins eigene Heim<br />

Egal ob Sie von den eigenen vier Wänden träumen, ob Sie den Wert Ihrer eigenen Immobilie langfristig<br />

erhalten möchten oder ob Sie sich alle Möglichkeiten offenhalten wollen: Mit Wohn-Riester<br />

fördert der Staat die eigene Immobilie als wesentlichen Bestandteil der privaten Altersvorsorge<br />

– die einzige Vorsorge, die Sie schon heute genießen können.<br />

Mit staatlicher Förderung<br />

zum Ziel - beim<br />

Bausparen kommt<br />

jetzt mehr zusammen,<br />

als Sie sich vorstellen können. Denn<br />

mit der Riester-Förderung hat der<br />

Staat neben der Wohnungsbauprämie<br />

und den Vermögenswirksamen<br />

Leistungen eine sehr attraktive Förderung<br />

geschaffen, die auch steuerlich<br />

hoch interessant für Sie sein<br />

kann. Dabei ist es egal, ob Sie den<br />

Traum von der eigenen Immobilie<br />

sofort oder erst in ein paar Jahren<br />

erfüllen möchten: Mit Wohn-Riester<br />

erhöhen Sie Ihr Eigenkapital und damit<br />

Ihren Darlehensanspruch. Und<br />

in der Tilgungsphase fl ießen die<br />

Riester-Zulagen weiter – Ihr Zuhause<br />

gehört Ihnen viel schneller ganz!<br />

Die eigene Immobilie bietet Ihnen<br />

heute schon viele Vorteile:<br />

Sie erleben von Anfang an mehr<br />

Lebensqualität, Wohnkomfort und<br />

Freiheit – Sie wohnen in Ihrer Geldanlage.<br />

Sie stecken heute die Miete in die<br />

eigene Tasche – so haben Sie morgen<br />

mehr Rente verfügbar und müssen<br />

auf nichts verzichten.<br />

Sie schaffen einen bleibenden und<br />

sicheren Sachwert – für sich und Ihre<br />

Familie.<br />

So funktioniert Wohn-Riester<br />

Mit dem Eigenheimrentengesetz<br />

(EigRentG) wurden die Regelungen<br />

zur herkömmlichen Riester-Rente<br />

auf die Finanzierung von Wohneigentum<br />

ausgedehnt. Hier die Eckpunkte<br />

im Überblick:<br />

Die neue Förderung<br />

Mit der Riester-Förderung wird<br />

auch der Kauf oder der Bau einer<br />

Wohnung oder eines selbst bewohnten<br />

Hauses belohnt, wenn das<br />

Objekt nach dem 31. Dezember<br />

2007 erworben wurde.<br />

Voraussetzung für die Förderung<br />

ist, dass sich die Immobilie in<br />

Deutschland befi ndet und Hauptwohnsitz<br />

des Eigentümers ist.<br />

Darlehensverträge für die Anschaffung<br />

und den Bau von selbst genutzten<br />

Wohnimmobilien und Genossenschaftsanteilen<br />

gehören zu<br />

den begünstigten Anlageprodukten.<br />

Auch Bausparverträge werden gefördert.<br />

Die Tilgung von Immobilienkrediten<br />

wird grundsätzlich genauso<br />

behandelt wie Altersvorsorgebeiträge.<br />

So werden Erwerber von Wohneigentum<br />

bei der Finanzierung direkt<br />

entlastet.<br />

Zu Beginn der Auszahlungsphase –<br />

in der Regel bei Renteneintritt – ist<br />

auch die Entschuldung einer bereits<br />

vor 2008 erworbenen Immobilie<br />

möglich.<br />

Bestehende Riester-Verträge<br />

Wer bereits staatlich gefördert ein

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