4. Ausgabe - Sparkasse Weserbergland
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14 Wohn-Riester<br />
Mit „Wohn-Riester“ ins eigene Heim<br />
Egal ob Sie von den eigenen vier Wänden träumen, ob Sie den Wert Ihrer eigenen Immobilie langfristig<br />
erhalten möchten oder ob Sie sich alle Möglichkeiten offenhalten wollen: Mit Wohn-Riester<br />
fördert der Staat die eigene Immobilie als wesentlichen Bestandteil der privaten Altersvorsorge<br />
– die einzige Vorsorge, die Sie schon heute genießen können.<br />
Mit staatlicher Förderung<br />
zum Ziel - beim<br />
Bausparen kommt<br />
jetzt mehr zusammen,<br />
als Sie sich vorstellen können. Denn<br />
mit der Riester-Förderung hat der<br />
Staat neben der Wohnungsbauprämie<br />
und den Vermögenswirksamen<br />
Leistungen eine sehr attraktive Förderung<br />
geschaffen, die auch steuerlich<br />
hoch interessant für Sie sein<br />
kann. Dabei ist es egal, ob Sie den<br />
Traum von der eigenen Immobilie<br />
sofort oder erst in ein paar Jahren<br />
erfüllen möchten: Mit Wohn-Riester<br />
erhöhen Sie Ihr Eigenkapital und damit<br />
Ihren Darlehensanspruch. Und<br />
in der Tilgungsphase fl ießen die<br />
Riester-Zulagen weiter – Ihr Zuhause<br />
gehört Ihnen viel schneller ganz!<br />
Die eigene Immobilie bietet Ihnen<br />
heute schon viele Vorteile:<br />
Sie erleben von Anfang an mehr<br />
Lebensqualität, Wohnkomfort und<br />
Freiheit – Sie wohnen in Ihrer Geldanlage.<br />
Sie stecken heute die Miete in die<br />
eigene Tasche – so haben Sie morgen<br />
mehr Rente verfügbar und müssen<br />
auf nichts verzichten.<br />
Sie schaffen einen bleibenden und<br />
sicheren Sachwert – für sich und Ihre<br />
Familie.<br />
So funktioniert Wohn-Riester<br />
Mit dem Eigenheimrentengesetz<br />
(EigRentG) wurden die Regelungen<br />
zur herkömmlichen Riester-Rente<br />
auf die Finanzierung von Wohneigentum<br />
ausgedehnt. Hier die Eckpunkte<br />
im Überblick:<br />
Die neue Förderung<br />
Mit der Riester-Förderung wird<br />
auch der Kauf oder der Bau einer<br />
Wohnung oder eines selbst bewohnten<br />
Hauses belohnt, wenn das<br />
Objekt nach dem 31. Dezember<br />
2007 erworben wurde.<br />
Voraussetzung für die Förderung<br />
ist, dass sich die Immobilie in<br />
Deutschland befi ndet und Hauptwohnsitz<br />
des Eigentümers ist.<br />
Darlehensverträge für die Anschaffung<br />
und den Bau von selbst genutzten<br />
Wohnimmobilien und Genossenschaftsanteilen<br />
gehören zu<br />
den begünstigten Anlageprodukten.<br />
Auch Bausparverträge werden gefördert.<br />
Die Tilgung von Immobilienkrediten<br />
wird grundsätzlich genauso<br />
behandelt wie Altersvorsorgebeiträge.<br />
So werden Erwerber von Wohneigentum<br />
bei der Finanzierung direkt<br />
entlastet.<br />
Zu Beginn der Auszahlungsphase –<br />
in der Regel bei Renteneintritt – ist<br />
auch die Entschuldung einer bereits<br />
vor 2008 erworbenen Immobilie<br />
möglich.<br />
Bestehende Riester-Verträge<br />
Wer bereits staatlich gefördert ein