Reisevielfalt 2022
Erleben Sie mit uns gemeinsam die schönsten Gruppenreisen 2022! Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen bunten Strauß an Angeboten zusammengestellt und freuen uns auf viele schöne und gemeinsam Eindrücke!
Erleben Sie mit uns gemeinsam die schönsten Gruppenreisen 2022!
Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen bunten Strauß an Angeboten zusammengestellt und freuen uns auf viele schöne und gemeinsam Eindrücke!
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Seit 1999
Qualität und Kompetenz in Kierspe
© Privat
GLÜCK KANN MAN NICHT KAUFEN,
ABER MAN KANN EINE REISE BUCHEN
UND DAS IST ZIEMLICH NAH DRAN !
Kiersper Reisebüro
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel. : 02359/90 35 05
E-Mail: info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
- ab sofort buchbar, Anmeldeschluss jeweils 60 Tage vor Abreise –
Samstag,
23.04.2022
Markttag und Shoppen in der
Einkaufsstadt Venlo
Preis pro Person: 32,50€
Inkl. Stadtrundfahrt ca. 3 Std. mit
einem „Kenner“ der Ruhrgebietsperle
Preis pro Person:
49 €
(max. 25 Personen)
Mindest-Teilnehmerzahl, Änderungen möglich!!!
Veranstalter: Holiday & more Kiersper Reisebüro, Springerweg 17, 58566 Kierspe
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel.: 02359/90 35 05
E-Mail: info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
Wellness de Luxe
4 Tage Wohlfühlen und Genuss im
Nordschwarzwald in einer der schönsten
Badethermen Deutschlands
vom 11. bis 14. März 2022
Gönnen Sie sich eine Auszeit!!
Kümmern Sie sich nur um sich -
Wellness für Körper, Gaumen und Seele!!!
Unsere Wohlfühlreise führt uns nach Bad Wildbad in den
Nordschwarzwald, unser Gastgeber wird das ausgezeichnete Hotel
Mokni`s Palais Hotel & Spa sein.
Romantisch-orientales Ambiente gepaart mit fürstlichem Bäderluxus
vergangener Epochen erwartet uns. Individuell gestaltete
Nichtraucher-Zimmer in mondänem Stil. Alle Zimmer in unserem
Wellnesshotel sind mit Kabel-TV, kostenfreiem WLAN, Safe und
Minibar ausgestattet. Ein Badezimmer mit echtem Thermalwasser komplettiert das Interieur
des „Badhotel“. Bitte lassen Sie sich auch verzaubern auf www.moknis.com
Unser Preis 669,-- € p.P. im DZ., 719,-- € im EZ beinhaltet:
Anreise ab/bis Lüdenscheid und Kierspe im modernen Reisebus
3 Übernachtungen im Comfort-Doppel- bzw. Einzelzimmer im „Bad-Hotel“ mit
direktem Zugang zum Palais Thermal (Bademantelgang)
3 x reichhaltiges Sekt-Frühstück
2 x 5-Gang-Wahlmenü am Abend
1 x 5-Gang-Gourmet-Menü am Abend (samstags)
täglich freier Eintritt in das „Palais Thermal“ und in die 2 Min. entfernte „Vital Therme“
flauschiger Bademantel und Badetücher
kostenfreies WLAN (außer im Wellnessreich)
inklusive Kurtaxe 3,30 € p.P./Tag
inklusive Konus-Gästekarte für die öffentlichen Verkehrsmittel (5 Min. Haltestelle Kurpark)
Stadtbesuch von Baden-Baden, Freizeit zur eigenen Gestaltung
Stadtbesuch von Heidelberg, Freizeit zur eigenen Gestaltung
Begleitung durch Eheleute Manfred und Monika Lehmann (Busfahrer + Reiseleitung)
Kleingruppenreise – begrenzte Plätze (max. 20 Personen)
- buchbar ab sofort bis zum 14.02.2022 –
Veranstalter: Holiday & more Kiersper Reisebüro
Tel. 02359/90 35 05; info@holidayandmore.de
im 5* Hotel Trendy Aspendos Beach (allseits beliebt-bekannt-wiederholt geprüft),
direkt am langen Sandstrand von Gündogdu.
von Samstag, dem 02. April bis Samstag, den 09. April 2022
(geplante Flugzeiten von Köln: Abflug 00:50 Uhr und Rückflug ab Antalya 22:55 Uhr)
„5 * Aspendos Beach besitzt eine legendäre römische Architektur und verfolgt die Qualitätspolitik, welche
sich die Trendy Hotels seit 1994 zum Grundsatz erklärt haben. Diese weitläufige Anlage bietet auf Ihnen auf 40 000 qm eine
wunderschöne Natur sowie ein breites kulinarisches Angebot und gehört zu den beliebtesten Urlaubsadressen an der
türkischen Riviera.
Zusätzlich zur landestypischen Küche, bietet das Aspendos Beach auch verschiedene Speisen der Weltküche an.
Im Laufe Ihres Urlaubes können Sie sich in der Bier- und/oder Weinstube oder auch an
verschiedenen Bars mit unzählbaren Getränken eine Erfrischung gönnen.
Unsere Inklusivleistungen:
- Charterflug ab/bis Köln (unverbindliche Flugzeiten)
- Hotel Aspendos Beach ***** in Gündogdu
- 7 Übernachtungen / all inclusiv
- alle Zimmer mit seitlichem oder direktem Meerblick
- inklusive Nutzung der zertifizierten Wellness-Oase mit Hallenbad, Sauna und Hamam (2 000 qm)
- persönliche Reisebegleitung durch Ihr Reisebüro
pro Person 559,-- € im DZ/seitlicher Meerblick
pro Person 599,-- € im DZ/direkter Meerblick
Doppelzimmer/Meerblick zur Alleinnutzung p. Pers. 739,- -
zuzüglich Transfer ab/bis Kierspe und Lüdenscheid p. P. ca. 39,- €
(Frühbucherpreis bei Buchung bis 31.01.2022, begrenzte Plätze, Mindestteilnehmerzahl, Änderungen möglich) Veranstalter: Jahn Reisen
Kiersper Reisebüro
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel: 02359/90 35 05
info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
Unsere Inklusiv-Leistungen für Sie!
* Charterflug ab / bis Düsseldorf
* 7 Nächte Flusskreuzfahrt in Ihrer gebuchten
Kabinenkategorie
* Vollpension plus
* hochwertige Getränke ganztags inklusive
* Mineralwasser auf der Kabine
* A-Rosa Reise-Rücktrittskostenversicherung
(bei Buchung bis 30.11.2021)
* persönliche Reisebegleitung durch
Ihr KIERSPER REISEBÜRO
Preis pro Person in der Doppelkabine:
Kat. A außen ab p. P. 1 999,-- €
Kat. C -ausgebucht -
Kat. D Oberdeck ab p. P. 2 799,-- €
-- Kat. C + D mit absenkbarer Fensterfront --
Einzelbelegungszuschlag 60% p. P.
Frühbucherpreise bis 14.02.2022
Inklusive Flug ab/bis Düsseldorf zuzügl. Transfer nach DUS
- Zwischenverkauf und Änderungen jederzeit möglich –
Veranstalter:
A-Rosa Flussschiff GmbH, Loggerweg 5, 18055 Rostock
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel: 02359/90 35 05
Fax: 02359/903506
info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
AB/BIS KIERSPE UND LÜDENSCHEID
KOMFORTABLER REISEBUS MIT BORDSERVICE
2 ÜBERNACHTUNGEN MIT REICHHALTIGEM FRÜHSTÜCK IM
4 * H + HOTEL HERZOG WIDUKIND, ZENTRAL IN STADE GELEGEN
1 MITTAG- ODER ABENDESSEN AM ANREISETAG
BESUCH DES 15. WINZERFEST IN STADE
PANORAMA-FAHRT DURCH DAS ALTE LAND
BESUCH EINES OBSTHOFES
FAHRT MIT DEM OBSTHOF-EXPRESS INKL. VORTRAG
KAFFETRINKEN MIT SELBSTGEBACKENER TORTE UND KAFFEE/TEE SATT
REISEBEGLEITUNG DURCH IHR KIERSPER REISEBÜRO
PRO PERSON IM DOPPELZIMMER NUR 299,-- €, EZ-ZUSCHLAG 60,--
MINDESTTEILNEHMERZAHL, ANMELDESCHLUSS 30.04.2022
VERANSTALTER:
Kiersper Reisebüro
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel. 02359/903505; www.urlaub4me.de
Unsere Inklusiv-Leistungen für Sie:
- Charterflug von Köln bis/ab Mallorca
- Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie
- Premium Alles Inklusive Verpflegung
- inkl. Trinkgelder an Bord
- Freie Benutzung der Bordeinrichtungen
- Reisebegleitung durch Ihr Kiersper Reisebüro
Malaga - Granada, Alhambra & die "weißen Dörfer"
Gibraltar - Meerenge, Tropfsteinhöhlen und Affenfelsen
Lissabon - Nostalgie pur und immer wieder eine Reise wert
Cadiz - das "Silbertässchen“ Andalusiens
Valencia - "Stadt der Künste und Wissenschaften" & Heimat der Paella
Preis pro Person in der Doppelkabine:
Innenkabine ab 1 979,-- €
Balkonkabine ab 2 349,-- €
Einzelkabine
auf Anfrage
Frühbucherpreise bis 31.01.2022
zuzüglich Transfer: MK bis/ab Köln p. Pers. 45,-- €
- Zwischenverkauf und Änderungen jederzeit möglich -
Veranstalter: TUICruises GmbH, Heidenkampsweg 58,
20097 Hamburg
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel: 02359/90 35 05
Fax: 02359/903506
info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
Feiern Sie mit uns und gleiten Sie sorgenfrei ins neue Jahr, während
die winterliche Landschaft des schönen Mittelrheintals an Ihnen
vorbeizieht. Schlendern Sie durch die wunderschöne Altstadt von
Boppard und wandeln Sie in Mainz auf den Spuren Gutenbergs.
Genießen Sie in Frankfurts «neuer Altstadt» einen Frankfurter
„Schoppe“ oder spazieren Sie entlang des schönen Mainufers.
Verabschieden Sie sich an Silvesterabend vom alten Jahr während
sich das glitzernde Feuerwerk im Wasser spiegelt und das Jahr 2023
begrüßt.
Genießen Sie den legeren Lifestyle auf einer unserer exklusiven VIVA All-Inclusive Kreuzfahrten.
Freuen Sie sich auf den ersten Neubau von VIVA Cruises, die MS VIVA ONE! Lassen Sie sich vom Gourmetessen im Hauptrestaurant
"Riverside" oder im "VIVA's Bistro" kulinarisch verwöhnen und geniessen Sie nach dem Essen einen Drink in der Panoramalounge.
Gönnen Sie sich eine Auszeit im Wellnessbereich und entspannen Sie im Dampfbad oder der Sauna. Für die aktiveren Gäste stehen
Leihräder zur Verfügung, mit denen Sie individuell die Landschaft erkunden können. Kommen Sie auf eine unvergessliche Reise mit
der MS VIVA ONE.
Inkludierte Leistungen:
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel: 02359/90 35 05
Fax: 02359/903506
info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie
alle Kabinen mit franz. Balkon auf dem Rubin- und Diamantdeck
Viva All-Inclusive:
Vollpension mit Frühstücksbuffet, Mittagessen, Abendessen
(mehrgängige Gourmetmenüs, am Platz serviert) und Snacks
freier Tischwahl und flexiblen Essenszeiten
ganztags hochwertige, alkoholische und nicht alkoholische Getränke
aus der gesamten Barkarte
High Tea: Auswahl an hausgemachten Scones mit Clotted Cream &
Marmelade, Sandwiches, Cupcakes, Pralinen, Maccarones, exklusiven
Teesorten und anderen Leckereien
täglich frisch gefüllte Mini-Bar auf der Kabine (Wasser, Bier, Softdrinks)
Begrüssungssekt auf der Kabine; WLAN und Trinkgelder
persönliche Begleitung durch Ihr Kiersper Reisebüro
Pro Person in der Doppelkabine:
Rubindeck (Mitteldeck) ----ausgebucht ----
1 050,-- € auf dem Diamantdeck (Oberdeck)
Einzelkabine auf Anfrage
zuzüglich Transfer von MK bis / ab Koblenz p.P. 65,--
Anmeldeschluss 28.02.2022
-garantierte Durchführung -
Änderungen und Zwischenverkauf jederzeit möglich
Veranstalter: VIVA Cruises GmbH, Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf
Allgemeine (Stand 11w.2021)
Geschäftsbedingungen
Liebe Kunden,
bitte lesen Sie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung
sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung
erkennen Sie diese als verbindlich an. Die
folgenden Hinweise und Bedingungen
regeln, soweit wirksam vereinbart, das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
(Kunde) und Holiday & more Kiersper
Reisebüro (nachfolgend abgekürzt
„Kiersper RSB“) in Ergänzung zu den
gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a-
y (BGB) sowie der §§ 4-11 (BGB-InfoV)
und der Artikel 250-252 des EGBGB
(Einführungsgesetz zum BGB). Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ergänzen und füllen diese aus.
1 Anmeldung und Abschluss des
Reisevertrags
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde
Kiersper RSB den Abschluss eines
Reisevertrags verbindlich an. Dies kann
schriftlich, mündlich, fernmündlich oder
auf elektronischem Weg (E-Mail,
Internet) vorgenommen werden.
Grundlage dieses Angebots ist die
Reiseausschreibung mit allen darin
enthaltenen Informationen, sowie diese
Reisebedingungen.
1.2 Telefonisch nimmt Kiersper RSB,
worauf der Kunde ausdrücklich
darauf hinzuweisen ist, lediglich
verbindliche Reservierungen
vor, um den Kunden im Nachhinein nach
Maßgabe des Artikels 250 §§ 1-3 (EGBGB)
zu informieren, danach soll erst der
Reisevertrag nach Ziffer 1.4 erfolgen.
1.3 An die Reiseanmeldung ist der Kunde
10 Werktage, bei
einer Reiseanmeldung per Telefax oder
auf elektronischem Wege 5 Werktage
jeweils ab Zugang der Erklärung
gebunden.
1.4 Bei Vertragsschluss erhält der Kunde
durch E-Mail, Fax oder Post die
Reisebestätigung, die auch als
Bestätigung des Reisevertrags dient und
§ 651 d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind
beide Teile bei Vertragsschluss
anwesend, so hat der
Kunde auf jeden Fall Anspruch auf eine
Bestätigung in Papierform.
1.5 Der Vertrag kommt ausschließlich mit
der schriftlichen Reservierungsbestätigung
bzw. der Rechnungs-stellung
durch Kiersper RSB via E-Mail, Fax, Post
oder durch persönliche Übergabe
zustande. Die elektronische Bestätigung
des Zugangs der Reiseanmeldung sowie
ein ggfs. im Reisebüro oder auf Messen
unter- zeichnetes Buchungsformular
stellen keine Annahme des Reisevertrags
dar.
1.6 Der Kunde hat für alle
Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.7 Geht die Annahmeerklärung dem
Kunden nicht innerhalb der Bindungsfrist
nach Ziffer 1.3 zu, oder weicht der Inhalt
der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, ist Kiersper RSB
10 Tage an dieses neue Angebot
gebunden. Der Reisevertrag
kommt auf Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde das
Angebot innerhalb dieser Frist durch
ausdrückliche oder stillschweigende
(Anzahlung oder Zahlung des
Reisepreises)
Erklärung annimmt.
1.8 Bei Reiseanmeldungen über das
Internet bietet der Kunde den Abschluss
des Reisevertrags durch Betätigung des
Buttons „Zahlungspflichtig buchen“
verbindlich an. Der Eingang seiner
Buchung (Reiseanmeldung) wird dem
Kunden unverzüglich auf elektronischem
Weg bestätigt.
2 Zahlungen
2.1 Kiersper RSB darf Zahlungen auf den
Reisepreis vor Beendigung
der Reise nur nach Maßgabe von § 651 t
(BGB) fordern oder annehmen. Den
Sicherungsschein erhält der Kunde
regelmäßig mit der Buchungsbestätigung.
Kiersper RSB hat zur Absicherung der
Kundengelder eine Versicherung bei der
R+V Allgemeine Versicherung AG,
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
abgeschlossen.
2.2 Die Anzahlung beträgt, soweit im
Einzelfall (insbesondere
bei Sonderangeboten) keine
anderweitige Vereinbarung
getroffen wurde, 20 %. Die Anzahlung
muss auf den in der Buchungsbestätigung
bezeichneten Konten innerhalb von 7
Tagen nach Zugang der
Buchungsbestätigung gutgeschrieben
sein, falls keine andere Zahlungsfrist
vereinbart ist. Die Restzahlung wird
spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig,
soweit
der Sicherungsschein übergeben ist. Bei
Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn
ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
2.3 Nach vollständiger Bezahlung der
Reise erhält der Kunde unverzüglich seine
Reiseunterlagen, frühestens jedoch circa
2 Wochen vor Reisebeginn.
2.4 Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht
fristgerecht nach, behält sich Kiersper
RSB das Recht vor, nach Mahnung und
Setzung einer angemessenen Nachfrist
vom Reisevertrag zurückzutreten und die
unter Ziffer 7.2 vereinbarten
Stornokosten zu berechnen.
2.5 Die Zahlung des Reisepreises hat zu
denen in der Reisebestätigung
ausgewiesenen Fälligkeitsterminen zu
erfolgen und kann wahlweise per
Überweisung, Electronic Cash oder
Barzahlung erfolgen.
3 Leistungen
3.1 Kiersper RSB behält sich Änderungen
von Reise-ausschreibungen in
Prospekten, Katalogen und Anzeigen vor,
insbesondere Änderungen der
Leistungsbeschreibung sowie der Preise
(siehe auch Ziffer 5.1).
3.2 Maßgeblich für den Leistungsumfang
nach dem Reisevertrag sind die gemäß
Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3-5 und 7
(EGBGB) gemachten Angaben. Abreden,
Nebenabreden, Vorgaben des eisenden
oder sonstige Vereinbarungen (z. B.
Sonder-wünsche), die den Umfang der
vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen der schriftlichen
Bestätigung von Kiersper RSB.
4 Leistungsänderungen
4.1 Die Angebote und Angaben zu den
vertraglichen Reiseleistungen
in Katalogen und Prospekten
entsprechen dem Stand der Drucklegung.
Bis zur Übermittlung des
Buchungswunschs des Kunden sind
jedoch aus sachlichen Gründen
Änderungen der Leistungen möglich, die
Kiersper RSB sich ausdrücklich vorbehält.
Über diese Änderungen wird Kiersper
RSB den Kunden gemäß § 651 f (BGB) vor
Vertragsschluss unterrichten.
4.2 Änderungen und Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbartetn Inhalt im Reisevertrag
(insbesondere auch Änderungen im
zeitlichen Ablauf der jeweiligen
Leistungserbringung) sind dann zulässig,
wenn sie nach Vertragsabschluss
erforderlich werden, von Kiersper RSB
nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden sind oder unter
Berück-sichtigung der Interessen des
Reiseteilnehmers für diesen
zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer
dann gegeben, wenn der Anlass für die
Änderung auf Umstände zurückzuführen
ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst
werden können, wie Naturkatastrophen,
Krieg oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen,
Streiks, terroristische
Anschläge, Krankheiten, politische,
wirtschaftliche und sonstige Ereignisse,
die eine Reiseleistung in Frage stellen.
Kiersper RSB ist verpflichtet, den Kunden
über solche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
4.3 Zu diesen Änderungen zählen
insbesondere bei Flusskreuzfahrten
z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches
oder höherwertiges
Schiff, Änderungen der Fahrtzeiten und /
oder der Routen bei Flussreisen, zu
denen es im Fall von nicht rechtzeitig
vorhersehbarem Hoch- bzw.
Niedrigwasser oder Verzögerungen bei
Schleusen- und Brückendurchfahrten
kommen
kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe),
das ganz oder teilweise
Ausfallen von Teilstrecken oder die
Durchführung von Teilstrecken mit
anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen
von oder Änderungen bei
Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen
können Hotelübernachtungen
erforderlich werden.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
Gewährleistungsansprüche wegen der
zulässigen Änderung der Reiseleistung
bestehen nicht.
4.5 Im Falle einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen
Reiseleistung des Reisevertrags gilt § 651
g (BGB).
4.6 Sofern Kiersper RSB in der
Ausschreibung oder in den Reiseunterlagen
den Namen eines Reiseleiters
bekannt gibt, so ist
diese Angabe unverbindlich und wird
nicht Bestandteil des Reisevertrags.
Kurzfristige Änderungen behält sich
Kiersper RSB vor. Eine Änderung in der
Reiseleitung ist kein Rücktritts-grund.
4.7 Veröffentlichte Flugzeiten
entsprechen der Planung bei
Drucklegung. Flugzeiten können sich –
gelegentlich auch kurzfristig
nach Zusendung der Reiseunterlagen –
ändern. Kiersper RSB ist grundsätzlich
bemüht, einen möglichst langen
Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten.
Ein Rückerstattungsgrund entsteht aber
nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag
/Abend und Rückflüge bereits am
Morgen/Vormittag stattfinden. Die
Angabe der Reisedauer in der
Ausschreibung nach Tagen bedeutet
nicht jeweils 24 Stunden Reise-leistung.
5 Preise und Preisänderungen
5.1 Die in der Ausschreibung
angegebenen Preise sind für
Kiersper RSB bindend. Kiersper RSB
behält sich jedoch ausdrücklich
das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine
Änderung des Reisepreises
insbesondere aus folgenden Gründen zu
erklären, über die Kiersper RSB den
Kunden vor der Buchung
selbstverständlich informiert: Erhöhung
der Beförderungskosten, Erhöhung der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flug-hafengebühren oder
eine Änderung der für die betreffende
Reise
geltenden Wechselkurse. Eine
Preisanpassung ist außerdem
zulässig, wenn die vom Kunden
gewünschte und im Katalog
ausgeschriebene Reise nur durch den
Einkauf zusätzlicher touristischer
Leistungen (Kontingente) nach
Veröffentlichung der Ausschreibung
verfügbar gemacht werden kann.
5.2 Kiersper RSB behält sich das Recht
vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Fall der
nachträglichen Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend
wie folgt zu ändern:
a) Die Änderungen des Reisepreises
werden wie folgt berechnet:
Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrags bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann Kiersper RSB
den Reisepreis nach Maßgabe der
folgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung kann Kiersper RSB vom
Reisenden den Erhöhungs-betrag
verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann Kiersper RSB
vom Reisenden
verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des
Reisevertrags bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren
gegenüber Kiersper RSB erhöht, so kann
der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Ändert sich der für die betreffende
Reise geltende Wechselkurs, wird der
rechnerische Anteil der Kursdifferenz an
den Kunden weitergegeben.
5.3 Ergeben sich Ermäßigungen, die aus
dem Alter des Kunden resultieren, so ist
das Alter bei Reiseantritt maßgebend.
6 Rücktritt und Kündigung durch
Kiersper RSB
6.1 Wird eine ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl, auf die
im Reisevertrag ausdrücklich hingewiesen
wird, nicht erreicht,
ist Kiersper RSB nach § 651 h Absatz 4
(BGB) berechtigt von der betroffenen
Reiseleistung oder Reise bis zum 20. Tag
vor Reisebeginn
zurückzutreten. Wird die Reise-leistung
oder Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erhält der Kunde die auf
diese Reiseleistung oder – sofern es sich
um eine Kündigung der Reise handelt –
die auf die Reise geleistete Zahlung
zurück. Diese Erstattung erfolgt binnen
14 Tagen.
6.2 Kiersper RSB ist berechtigt bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
bei der Reiseleistung Busanreise den
Transfer oder Teilstrecken des Transfers
auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen.
6.3 Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann Kiersper RSB für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist
Kiersper RSB verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die ückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen.Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
6.4 Kiersper RSB kann den Reise-vertrag
nach Reisebeginn ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde trotz einer Abmahnung von
Kiersper RSB den Reiseablauf erheblich
stört, sich oder andere Personen
gefährdet oder verletzt, sich nicht an
sachlich begründete Hinweise oder
Anweisungen hält oder
sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass seine weitere
Teil-nahme für Kiersper RSB und / oder
für andere Mitreisende
nicht zumutbar ist. Einer Abmahnung
bedarf es nicht, wenn eine solche
offensichtlich keinen Erfolg verspricht
oder die sofortige Kündigung aus
besonderen Gründen unter Abwägung
der beiderseitigen Interessen
gerechtfertigt ist.
6.5 Lässt der geistige oder körperliche
Zustand eines Kunden eine Reise bzw.
Weiterreise nicht zu, weil dieser den
Kunden reiseunfähig macht oder eine
Gefahr für den Kunden selbst
oder jemanden sonst darstellt, kann die
Beförderung verweigert oder die
Urlaubsreise jederzeit abgebrochen
werden. Für eventuell entstehende
Mehrkosten steht Kiersper RSB nicht ein.
Gleiches gilt, wenn eine geistige oder
körperliche Behinderung
eine besondere Betreuung des Kunden
erfordert, die über die
vertraglich vereinbarten Leistungen von
Kiersper RSBhinausgeht
und der Kunde keine diese Betreuung
übernehmende Begleitperson hat. Im
Zweifel ist zur Nachfrage vor der Buchung
geraten.
6.6 Ferner kann Kiersper RSB den
Reisevertrag ohne Einhaltung
von Fristen kündigen, wenn der Kunde
unter falscher Angabe zur
Person, zur Adresse und zum
Ausweisdokument gebucht hat.
6.7 Bei Kündigung nach Antritt der Reise
wird Kiersper RSB durch
den jeweiligen Reiseleiter vertreten,
sofern ein solcher die Reise begleitet.
7 Rücktritt durch den Kunden
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung
bei Kiersper RSB innerhalb der
Öffnungszeiten des Reisebüros.
Der Rücktritt muss in jedem Falle
schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der
Reise steht dem Rücktritt vom
Reisevertrag am Anreisetag gleich.
7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so kann Kiersper RSB nach § 651
h Absatz 2 (BGB) Ersatz
für die getroffenen Reisevor-kehrungen
und für ihre Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Die Entschädigung ist
von der gewählten Leistung abhängig und
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung des Kunden
pauschaliert berechnet. Beachten Sie
bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben in den Buchungs-bedingungen
der einzelnen Angebote. Die Höhe der
Rücktrittskosten ist von
der gewählten und hauptsächlichen
Beförderungsleistung der Reise abhängig
und nachfolgend aufgelistet:
BUSREISEN
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 40 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 50 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 70 %
9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80 %
Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei
Nichtantritt der Reise 95 %
FLUGREISEN
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 45 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 55 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 65 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 75 %
9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 85 %
Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei
Nichtantritt der Reise 95 %
KREUZFAHRTEN / FLUSSKREUZFAHRTEN
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 45 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 65 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 85 %
9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 90 %
Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei
Nichtantritt der Reise 95 %
Prämien für über Kiersper RSB
vermittelte Reiseversicherungen
fallen zusätzlich zur pauschalen
Entschädigung in voller Höhe an.
7.3 Bei lediglich vermittelten
Eintrittskarten (z. B. für Musicals,
Biathlon, Konzerte, etc.) ab Ausstellung
100 % Stornokosten an.
7.4 Dem Kunden ist der Nachweis
gestattet, dass Kiersper RSB kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist, als die von ihm geforderte
Pauschale. Kiersper RSB behält sich vor,
anstelle der vorstehenden Pauschalen
eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern, soweit sie nachweist, dass ihr
wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind.
7.5. Bei Teilstornierung eines
Reiseteilnehmers stehen Kiersper RSB die
Stornokosten gemäß vorstehenden
Pauschalsätzen,
jedoch mindestens eine pauschale
Entschädigung in Höhe von
80 % zu. Für die Umstellung der Buchung
auf Einzelbelegung
für den verbleibenden Reise-teilnehmer
erheben wir eine pauschale
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-
bei Busreisen
und € 50,- bei Flugreisen und
Kreuzfahrten pro Buchung.
7.6 Das gesetzliche Recht des Kunden,
gemäß § 651 e (BGB)
einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt
durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt.
7.7 Bearbeitungs- und
Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
7.8 Wir weisen darauf hin, dass die
Möglichkeit besteht, bei unserer
Partnerversicherung ALLIANZ eine Reise-
Rücktrittskostenversicherung,
ein Komplettschutzpaket, sowie
weitere Reiseversicherungen
abzuschließen.
8 Umbuchung
8.1 Ein Anspruch des Kunden nach
Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes, des Reise-antritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart,
insbesondere auch der Teilstornierung
von Zusatz-leistungen,
Beförderungsleistungen bei der Anreise
(Umbuchung) besteht nicht.
8.2 Für Umbuchungen, die auf Wunsch
des Kunden dennoch unter Beibehaltung
des Gesamtzuschnitts der Reise
vorgenommen werden (insbesondere
unter Beibehaltung der Reisedauer und
des Reisepreises), werden bis 30 Tage vor
Reisebeginn
von Kiersper RSB folgende Kosten
berechnet:
- Für eine Umbuchung von Reiseterminen
oder Reisezielen
werden bei Busreisen bis drei Tagen €
15,- Bearbeitungsgebühr
pro Person berechnet.
- Für eine Umbuchung von Reiseterminen
oder Reisezielen
werden bei Busreisen mit vier oder mehr
Tagen € 25,- Bearbeitungs-gebühr pro
Person berechnet. Kiersper RSB wird sich
im
Rahmen der Umbuchungsanfrage
bemühen, alle ursprünglichen
Arrangements auf den Umbuchungswunsch
anzupassen. Hieraus
resultierende Mehrkosten durch
Stornierungen, zwischenzeitliche
Preiserhöhungen oder Verfügbar-keiten
trägt der Reisende.
8.3 Umbuchungen von Reiseterminen
und Reisezielen bei Busreisen ab 29 Tage
vor Reisebeginn, gelten grundsätzlich als
Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter
Ziffer 7.2 genannten Bedingungen.
8.4 Umbuchungen von Reiseterminen
und Reisezielen bei Flug- und
Schiffsreisen gelten immer als Rücktritt
vom Reisevertrag zu den unter Ziffer 7.2
genannten Bedingungen verbunden mit
einer Neubuchung. Sollte im Einzelfall
eine Veränderung von Reisetermin und
Reiseziel möglich sein, wird ein
Bearbeitungsentgelt von € 50,- pro
Person erhoben.
8.5 Für eine Vertragsübertragung auf
eine dritte Person gilt § 651 e (BGB).
8.6 Umbuchungsgebühren sind sofort
fällig.
9 Nicht in Anspruch genommene
Leistung
Nimmt der Reisende einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus anderen, nicht von
Kiersper RSB zu vertretenden
Gründen nicht in Anspruch, so besteht
kein Anspruch des Kunden auf anteilige
Rückerstattung. Kiersper RSB wird sich
jedoch bei den Leistungsträgern um die
Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Eine Erstattung der ersparten
Aufwendungen entfällt in Fällen, bei
denen es sich um unerhebliche
Leistungen handelte oder wenn einer
Erstattung
gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
10 Gewährleistung, Kündigung durch
den Kunden
10.1 Wird die Reise nicht vertrags-gemäß
erbracht, kann der Kunde gemäß § 651 k
(BGB) Abhilfe verlangen. Er ist
verpflichtet, der von Kiersper RSB
eingesetzten Reise-leitung eventuelle
Reisemängel unverzüglich anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen. Ist eine
Reiseleitung am Urlaubsort nicht
vorhanden, sind
etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter
an dessen Sitz zur Kenntnis
zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft,
tritt eine Minderung des Reisepreises
nicht ein. Über die Erreichbarkeit der
Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters
wird in der Leistungsbeschreibung,
spätestens jedoch mit den
Reiseunterlagen,
unterrichtet. Die Reiseleitung ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht
befugt, Ansprüche anzuer-kennen.
10.2 Bei Schäden oder
Zustellverzögerungen bei Flugreisen
empfehlen wir dringend, dies
unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die Schadens-anzeige ist bei
Gepäckbeschädigung
binnen 7 Tagen und bei Verspätung
innerhalb von 21 Tagen nach
Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen
sind der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck der
Reiseleitung anzuzeigen. Ohne
ordnungsgemäße Anzeige besteht die
Gefahr eines Anspruchsverlusts.
10.3 Will ein Kunde den Reisevertrag
wegen eines Reisemangels kündigen, gilt
§ 651 l (BGB).
10.4 Die Geltendmachung von
Ansprüchen kann fristwahrend nur
gegenüber Kiersper RSB unter folgender
Anschrift erfolgen:
Holiday & more Kiersper Reisebüro,
Monika Lehmann, Springer Weg 17,
58566 Kierspe, Deutschland.
11 Haftung und Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung von
Kiersper RSB für Schäden, die
nicht Körperschäden sind (auch die
Haftung für die Verletzung vor-, nebenoder
nachvertraglicher Pflichten), ist auf
den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Kunden von Kiersper
RSB weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder
b) Kiersper RSB für einen dem Kunden
entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche aufgrund
internationaler Abkommen bleiben von
dieser Haftungsbeschränkung
unberührt. Im Übrigen gilt § 651 p (BGB).
11.2 Kiersper RSB haftet nicht für den
Verlust oder die Beschädigung von
Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige
Dokumente, Edelmetalle,
Juwelen, Schmuck, Kunstgegen-stände,
Foto- und Filmapparate,
mobile Endgeräte – wie etwa Laptops,
Smartphones oder Tablets –, jeweils mit
Zubehör etc.), es sei denn, sie wurden bei
der Beförderung zur sicheren
Aufbewahrung hinterlegt.
11.3 Kiersper RSB haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen und
Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden oder die von
Dritten und Unabhängigen durchgeführt
werden (z. B. öffentliche
Verkehrsmittel, Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseaus-schreibung
und der Buchungs-bestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertrags-partners als
Fremdleistung so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den
Kunden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen
von Kiersper RSB sind. §§ 651 b, 651 c,
651 w, 651 y (BGB) bleiben hiervon
unberührt. Kiersper RSB haftet jedoch,
wenn und insoweit für einen Schaden des
Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten von Kiersper RSB
ursächlich geworden sind.
12 Pass- , Visa- und
Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Kunde hat alle Gesetze,
Verordnungen, Anordnungen
und Reisebestimmungen (Vorschriften)
der Länder, die von der
Reise berührt werden, zu befolgen.
12.2 Kiersper RSB wird deutsche
Staatsangehörige über Be-stimmungen
von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren
eventuelle Änderungen vor Reise-antritt
unterrichten. Angehörigen anderer
Staaten gibt das jeweils zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird hiervon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten
in der Person des Reisenden und
eventuell Mitreisender (z. B. Doppestaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit,
Voreintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis,
etc.) vorliegen.
12.3 Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reise-dokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Etwaige hierfür
anfallende Kosten sind allein vom Kunden
zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und
sonstige Auslagen oder auch zusätzlich
anfallende Reisekosten, gehen zu seinen
Lasten. Dies gilt nicht, wenn Kiersper RSB
nicht oder nur unzureichend informiert
hat.
12.4 Der Kunde hat Kiersper RSB alle für
die jeweilige Reise erforderlichen
persönlichen Daten (Manifestdaten) bis
spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur
Verfügung zu stellen
und zu gewährleisten, dass die angegebenen
Manifestdaten mit den Daten in
den Reisedokumenten (z. B. Reisepass
und Personalausweis) übereinstimmen.
Bei Buchung ab 6 Wochen vor
Reisebeginn sind die Manifestdaten
unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.5 Kiersper RSB haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende diese mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, Kiersper RSB
hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft
verletzt.
12.6 Sind für die Einreise in ein Land, das
von der Reise berührt wird, vom Kunden
Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben
zu entrichten oder sind kostenpflichtige
Reisedokumente
(z. B. Visum) erforderlich, deren
Besorgung Kiersper RSB übernommen
hat, so ist Kiersper RSB berechtigt, hierfür
anfallende
und verauslagte Kosten an den Kunden
weiter zu belasten.
Dies gilt nicht, wenn diese Kosten in den
Reiseleistungen der Ausschreibung
inkludiert wurden.
13 Informationspflichten über die
Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Kiersper RSB ist laut EU-Verordnung dazu
verpflichtet, dem Kunden
die Fluggesellschaft zu nennen, die aller
Voraussicht nach seinen Flug
durchführen wird. Sobald Kiersper RSB
sicher weiß, um welche Fluggesellschaft
es sich handelt, ist Kiersper RSB
verpflichtet, den Kunden darüber zu
informieren. Sollte sich daran noch etwas
ändern, muss der Kunde darüber in
Kenntnis
gesetzt werden. Die „Black List“ ist auf
folgender Internetseite
abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/airban/list_de.htm
14 Verjährung, Abtretung, Gerichtsstand
und Verbraucherstreit-beilegung
14.1 Ansprüche des Kunden wegen
Reisemängeln nach § 651 i
(BGB) verjähren in 2 Jahren. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
14.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche
des Kunden aus Anlass
der Reise, gleich aus welchem
Rechtsgrund, an Dritte, auch Ehepartner,
ist ausgeschlossen. Ebenso
ausgeschlossen ist die gerichtliche
Geltendmachung der vorbezeichneten
Ansprüche des Kunden durch Dritte in
eigenem Namen. Dies gilt nicht zwischen
dem Kunden und mitreisenden Familienangehörigen
oder diejenigen, für welche
der Kunde eine Verpflichtung
nach Ziffer 1.6 übernommen hat.
14.3 Der Kunde kann Kiersper RSB nur an
dessen Sitz in Kierspe,
Deutschland verklagen. Für Klagen von
Kiersper RSB gegen den
Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder gegen
Personen, die nach Abschluss des
Vertrags ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz von Kiersper RSB
maßgebend.
14.4 Kiersper RSB nimmt nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle
teil.
14.5 Kiersper RSB weist für alle im
elektronischen Geschäftsverkehr
geschlossenen Reiseverträge auf die
europäische Online-Streitbeilegungs-
Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.6 Die Nichtigkeit und / oder die
Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrags und /
oder dieser Bestimmungen
haben nicht die Nichtigkeit und / oder
Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrags oder der
Reisebedingungen zur Folge.
15 Reiseveranstalter
Holiday & more Kiersper Reisebüro
Inh. Monika Lehmann
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel. 02359/90 35 05
www.urlaub4me.de;
info@holidayandmore.de
exklusive kleine Gruppen
individuell ausgearbeitete Programme
ausgesuchte Komforthotels in hervorragenden Lagen
alle Reisen nur ab/bis Kierspe und Lüdenscheid
Fahrt im Komfort–Fernreisebus
überwiegend Teil- oder Vollpension bzw. all inclusive
Reisepreis-Sicherungsschein
persönliche Begleitung durch Ihr HOLIDAY LAND Team (ab 24 Personen)
kleine Überraschungen nicht ausgeschlossen!
es gelten die jeweiligen Reise- und Stornobedingungen der Veranstalter
Mindestteilnehmerzahl, begrenzte Plätze
Änderungen möglich
Es fehlt etwas im Leben,
wenn man keine Reise
gebucht hat, auf die man
sich freuen kann.
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