25.08.2023 Aufrufe

Reisevielfalt 2024

Unsere Jubiläums-Reisevielfalt für 2024 ist online! Wir wünschen viel Spaß beim stöbern und freuen uns auf viele schöne Erlebnisse mit Ihnen und Euch!

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- seit 1999 Qualität und Kompetenz in Kierspe -

Springerweg 17, 58566 Kierspe

Tel.: 02359/90 35 05

e-Mail: info@holidayandmore.de

www.urlaub4me.de


Liebe Leser und liebe Reisefreunde!

Mit Freude und Stolz schauen wir im nächsten Jahr auf 25 Jahre

„HOLIDAY LAND“, seit 2021 „Holiday & more“ in Kierspe zurück!

Seit Dezember 1999 durften wir mit Ihnen/Euch und für Sie/Euch

die schönste Zeit des Jahres gestalten.

Seit 20 Jahren haben wir viele gemeinsame Stunden mit Ihnen/Euch auf

unseren Gruppenreisen verleben dürfen, viele tolle Erfahrungen gesammelt und

sehr viele, sehr nette Menschen kennengelernt.

In nüchternen Zahlen liest sich das wie folgt für die Jahre 2004 bis heute:

193 durchgeführte Gruppenreisen mit insgesamt 5 107 Teilnehmern!!

Diese 193 Reisen teilen sich auf in

17 Wellness-Reisen mit insgesamt 292 Gästen

25 Hochseekreuzfahrten mit insgesamt 642 Gästen

12 Flusskreuzfahrten mit insgesamt 307 Gästen

23 Flugreisen mit insgesamt 524 Gästen

61 Busreisen mit insgesamt 1 713 Gästen

54 Bus-Tagesfahrten mit insgesamt 1 600 Gästen

1 Sonderzugfahrt mit insgesamt 29 Gästen

Ein Riesen-Dankeschön dafür geht an SIE und an Euch,

ohne SIE und ohne EUCH wäre das NICHT möglich gewesen!!!!

Die obenstehenden Zahlen sind das größte Lob und der höchste Ansporn

für uns, weiterhin unseren exklusiven „Reise-Cocktail“ für Sie/Euch zu mixen.

Wir hoffen, Sie halten uns weiterhin die Treue und finden nun in unserem neuen

kleinen, feinen Gruppenreisen-Katalog für 2024 die richtige(n) Reise(n) für Sie.

Wir freuen uns sehr auf Ihre/Eure Rückmeldungen und viele schöne Erlebnisse

im neuen Reisejahr, denn auch 2024 haben wir wieder nur Ihren/Euren Urlaub

im Kopf.

Herzlichen Dank !

Sonnige Grüsse und eine gute Zeit, bis bald

Monika Lehmann und Ihr /Euer Holiday & more Experten Team


Übersicht Gruppenreisen 2024

17.01.2024 Shoppen im Gerry-Weber-Outlet Steinhagen

08. bis 18.02.2024

(ausgebucht) Exklusive Erlebnis-Reise „1001 Nacht – Marokko“

13.04.2024 Tagesfahrt „Gasometer und Centro“, Oberhausen

01.bis 05.05.2024

(ausgebucht) Kleingruppenreise „Emilia Romagna“

Juni 2024 Tagesfahrt zum “Spargel-Essen“ - Termin folgt -

19. bis 21.07.2024

Musicalsommer in Fulda

07. bis 17.08.2024

(Restplätze) „Mein Schiff 7“ ab Kiel/bis Warnemünde + 2 Verl.-Nächte

28. bis 29.09.2024

Jubiläums - Fahrt ins Blaue

16. bis 20.10.2024

Moselkreuzfahrt auf VivaTiara

07. bis 08.12.2024

Mannheimer Weihnachtsmarkt am Wasserturm

29.12.2024 bis 02.01.2025

Maritimer Jahresausklang in Hamburg auf der Elbe

-- in Planung --

- Änderungen jederzeit möglich –

P. S. Unsere Tagesfahrten werden Ende 2023 separat bekannt gegeben.

!!Ab sofort sind Vormerkungen möglich und „Gerry Weber“ ist buchbar!!


TOP Wellness Hotel Esperanto und Musical „Die Päpstin“

19. –21. Juli 2024

© Giata

© Giata

© Giata

Unsere Inklusivleistungen:

- Anreise im modernen Fernreisebus ab / bis Lüdenscheid

und Kierspe

- 2 Übernachtungen mit Frühstück

im 4,5* Wellnesshotel Esperanto (nur 500m vom Zentrum)

- kostenfreie Nutzung der Sauna- und Solelandschaft

- 2 x Abendessen im Rahmen der Halbpension

- persönliche Reisebegleitung

durch Ihr Holiday & more Kiersper Reisebüro

Preis pro Person

im DZ: 369,--

im EZ: 439,--

Mindestteilnehmerzahl;

- Änderungen vorbehalten -

Anmeldeschluss: 31.01.2024

Veranstalter: Holiday & more

Kiersper Reisebüro, Springerweg 17,

58566 Kierspe

© Spotlight Musical

Jubiläums-Bonbon

* 1 x Abendessen als HP-

Upgrade im brasilianischen

Rodizio TORO NEGRO

Eine spannende, mittelalterliche Geschichte

von höchstem Unterhaltungswert in einer

Produktion auf TOP-Niveau: mitreißende

Musik, bewegende Texte, die besten

Musicaldarsteller Deutschlands, eine

aufwendige, atemberaubende Bühnenshow.

Musicalkarten (fakultativ)

„Die Päpstin“ / Kategorie 1

am Samstagnachmittag um 14:30 Uhr

(70,- € pro Karte)

Springerweg 17, 58566 Kierspe

Tel.: 02359/90 35 05

e-Mail: info@holidayandmore.de

www.urlaub4me.de


8 Nächte - Mein Schiff 7 –

„Wohlfühlen hoch sieben“

Norwegen mit Kopenhagen

+ 2 Nächte Warnemünde „5* Hohe Düne“

10 Nächte vom 07. – 17. August 2024

© TUICruises

© TUICruises

© TUICruises

Unsere Inklusiv-Leistungen für Sie!

* Infoabend vor Kreuzfahrtbeginn

* Bustransfer ab / bis Kierspe und Lüdenscheid

nach Kiel und zurück von Warnemünde

* 8 Nächte in Ihrer gebuchten Kabinenkategorie

* neuestes Schiff der TUI Cruises Flotte

* Holiday & more Jubiläums-Bonbon:

exklusiver Deluxe Champagner-Empfang mit

Canapés und anschließendem Schiffsrundgang

* Premium-Alles-Inklusive Verpflegung an Bord

* inkl. Trinkgelder an Bord

* freie Nutzung der Bordeinrichtungen

* persönliche Reisebegleitung durch

Ihr Holiday & more Kiersper Reisebüro

* Verlängerung im 5* Luxushotel „Hohe Düne“ in

Warnemünde

* 2 Übernachtungen inkl. reichhaltigem Frühstück

© Giata

- Änderungen jederzeit möglich -

Springerweg 17, 58566 Kierspe

Tel: 02359/90 35 05

Fax: 02359/903506

info@holidayandmore.de

www.urlaub4me.de

Preis pro Person in der Doppelkabine:

Innenkabine ab 2 149,--€

Balkonkabine ab 2 499,--€

Einzelkabine auf Anfrage

- RESTPLÄTZE AUF ANFRAGE -

garantierte Durchführung


Busreise im komfortablen Reisebus ab/bis Lüdenscheid und Kierspe

Übernachtung im Doppelzimmer, Abendessen incl. Getränke von 18 bis 22 Uhr

und sehr schönem Rahmenprogramm bei dieser „Fahrt ins Blaue“

zum Jubiläumsbonbon-Selbstkostenpreis

pro Person nur 199,-- €

Anmeldeschluß 29.02.2024

Mindest-Teilnehmerzahl 30 Personen

Veranstalter: Holiday & more Kiersper Reisebüro, Springerweg 17, 58566 Kierspe

Springerweg 17, 58566 Kierspe

Tel.: 02359/90 35 05

e-Mail: info@holidayandmore.de

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© Pixabay

Bereisen Sie mit dem Schiff die Mosel und gleiten

Sie durch die liebliche Landschaft mit den

sonnenbeschienenen Weinbergen und idyllischen

Orten. Das «Dornröschen der Mosel» Beilstein

ist auf jeden Fall einen Abstecher wert, der

historische Ort erhielt diesen romantischen

Beinamen nicht umsonst.

Beilstein wird von zwei Bächen eingerahmt, die

sich ihren Weg aus den Höhen des Hunsrücks ins

Tal gebahnt haben. Genießen Sie den

malerischen Ausblick auf die Weinberge von der

Reichsburg in Cochem aus und lassen Sie die

Reise mit einer Seilbahnfahrt über den Rhein in

Koblenz ausklingen.

© VivaCruises

Inkludierte Leistungen:

© VivaCruises

Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie

alle Kabinen mit franz. Balkon auf dem Rubin- und Diamantdeck

Viva All-Inclusive:

Vollpension mit Frühstücksbuffet, Mittagessen, Abendessen

(mehrgängige Gourmetmenüs, am Platz serviert) und Snacks

freier Tischwahl und flexiblen Essenszeitenganztags

hochwertige, alkoholische und nicht alkoholische Getränke aus

der gesamten Barkarte

High Tea: Auswahl an hausgemachten Scones mit Clotted

Cream & Marmelade, Sandwiches, Cupcakes, Pralinen,

Maccarones, exklusiven Teesorten und anderen Leckereien

täglich frisch gefüllte Mini-Bar auf der Kabine (Wasser, Bier,

Softdrinks)

persönliche Begleitung durch Ihr Kiersper Reisebüro

Springerweg 17, 58566 Kierspe

Tel: 02359/90 35 05

Fax: 02359/903506

info@holidayandmore.de

www.urlaub4me.de

Pro Person in der Doppelkabine:

Rubindeck (Mitteldeck) 895,-- €

auf dem Diamantdeck (Oberdeck) 995,-- €

Einzelkabine, limitiert auf Anfrage;

nur 30 % EZ-Zuschlag

zuzüglich Transfer von MK bis / ab Koblenz p. P. 65,-- €

Anmeldeschluss: 28.02.2024

- Mindest-Teilnehmerzahl, Änderungen und Zwischenverkauf jederzeit möglich –

Veranstalter: VIVA Cruises GmbH, Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf


Unsere Inklusivleistungen:

Jubiläums-Bonbon

* 1 Glühwein pro

Person inkl. Tasse

zur Erinnerung

Fahrt im 4-Sterne-Komfort-Reisebus

ab/bis Lüdenscheid und Kierspe nach Mannheim

1 Übernachtung im 4 * Dorint Kongress-Hotel Mannheim (Nähe Wasserturm)

Frühstück vom Buffet

sowie Nutzung von Schwimmbad- und Saunabereich und WLAN

Mittag- oder Abendessen exkl. Getränke

Reisebegleitung durch Ihr Holiday & more Kiersper Reisebüro

Preis pro Person

199,00 € im Doppelzimmer

Preis pro Person im 249,00 € Einzelzimmer

Mindestteilnehmerzahl, begrenzte Plätze, Änderungen möglich, Anmeldeschluss 15.06.2024

Springerweg 17

58566 Kierspe

02359/90 35 05

info@holidayandmore.de

www.urlaub4me.de


exklusive kleine Gruppen

individuell ausgearbeitete Programme

ausgesuchte Komforthotels in hervorragenden Lagen

alle Reisen nur ab/bis Kierspe und Lüdenscheid

Fahrt im Komfort–Fernreisebus

überwiegend Teil- oder Vollpension bzw. all inclusive

Reisepreis-Sicherungsschein

persönliche Begleitung durch Ihr Holiday & more Team (ab 20 Personen)

kleine Überraschungen nicht ausgeschlossen!

es gelten die jeweiligen Reise- und Stornobedingungen der Veranstalter

Mindestteilnehmerzahl, begrenzte Plätze

Änderungen möglich

Die Welt gehört dem,

der sie genießt !

(Giacomo Leopardi)

© privat


Allgemeine (Stand 06.2023)

Geschäftsbedingungen

Liebe Kunden,

bitte lesen Sie die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung

sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung

erkennen Sie diese als verbindlich an. Die

folgenden Hinweise und Bedingungen

regeln, soweit wirksam vereinbart, das

Vertragsverhältnis zwischen Ihnen

(Kunde) und Holiday & more Kiersper

Reisebüro (nachfolgend abgekürzt

„Kiersper RSB“) in Ergänzung zu den

gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a-

y (BGB) sowie der §§ 4-11 (BGB-InfoV)

und der Artikel 250-252 des EGBGB

(Einführungsgesetz zum BGB). Die

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ergänzen und füllen diese aus.

1 Anmeldung und Abschluss des

Reisevertrags

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde

Kiersper RSB den Abschluss eines

Reisevertrags verbindlich an. Dies kann

schriftlich, mündlich, fernmündlich oder

auf elektronischem Weg (E-Mail,

Internet) vorgenommen werden.

Grundlage dieses Angebots ist die

Reiseausschreibung mit allen darin

enthaltenen Informationen, sowie diese

Reisebedingungen.

1.2 Telefonisch nimmt Kiersper RSB,

worauf der Kunde ausdrücklich

darauf hinzuweisen ist, lediglich

verbindliche Reservierungen

vor, um den Kunden im Nachhinein nach

Maßgabe des Artikels 250 §§ 1-3 (EGBGB)

zu informieren, danach soll erst der

Reisevertrag nach Ziffer 1.4 erfolgen.

1.3 An die Reiseanmeldung ist der Kunde

10 Werktage, bei

einer Reiseanmeldung per Telefax oder

auf elektronischem Wege 5 Werktage

jeweils ab Zugang der Erklärung

gebunden.

1.4 Bei Vertragsschluss erhält der Kunde

durch E-Mail, Fax oder Post die

Reisebestätigung, die auch als

Bestätigung des Reisevertrags dient und

§ 651 d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind

beide Teile bei Vertragsschluss

anwesend, so hat der

Kunde auf jeden Fall Anspruch auf eine

Bestätigung in Papierform.

1.5 Der Vertrag kommt ausschließlich mit

der schriftlichen Reservierungsbestätigung

bzw. der Rechnungs-stellung

durch Kiersper RSB via E-Mail, Fax, Post

oder durch persönliche Übergabe

zustande. Die elektronische Bestätigung

des Zugangs der Reiseanmeldung sowie

ein ggfs. im Reisebüro oder auf Messen

unter- zeichnetes Buchungsformular

stellen keine Annahme des Reisevertrags

dar.

1.6 Der Kunde hat für alle

Vertragsverpflichtungen von

Mitreisenden, für die er die Buchung

vornimmt, wie für seine eigenen

einzustehen, sofern er diese

Verpflichtung durch ausdrückliche

und gesonderte Erklärung übernommen

hat.

1.7 Geht die Annahmeerklärung dem

Kunden nicht innerhalb der Bindungsfrist

nach Ziffer 1.3 zu, oder weicht der Inhalt

der Reisebestätigung vom Inhalt der

Anmeldung ab, ist Kiersper RSB

10 Tage an dieses neue Angebot

gebunden. Der Reisevertrag

kommt auf Grundlage dieses neuen

Angebots zustande, wenn der Kunde das

Angebot innerhalb dieser Frist durch

ausdrückliche oder stillschweigende

(Anzahlung oder Zahlung des

Reisepreises)

Erklärung annimmt.

1.8 Bei Reiseanmeldungen über das

Internet bietet der Kunde den Abschluss

des Reisevertrags durch Betätigung des

Buttons „Zahlungspflichtig buchen“

verbindlich an. Der Eingang seiner

Buchung (Reiseanmeldung) wird dem

Kunden unverzüglich auf elektronischem

Weg bestätigt.

2 Zahlungen

2.1 Kiersper RSB darf Zahlungen auf den

Reisepreis vor Beendigung

der Reise nur nach Maßgabe von § 651 t

(BGB) fordern oder annehmen. Den

Sicherungsschein erhält der Kunde

regelmäßig mit der Buchungsbestätigung.

Kiersper RSB hat zur Absicherung der

Kundengelder eine Versicherung bei der

R+V Allgemeine Versicherung AG,

Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

abgeschlossen.

2.2 Die Anzahlung beträgt, soweit im

Einzelfall (insbesondere

bei Sonderangeboten) keine

anderweitige Vereinbarung

getroffen wurde, 20 %. Die Anzahlung

muss auf den in der Buchungsbestätigung

bezeichneten Konten innerhalb von 7

Tagen nach Zugang der

Buchungsbestätigung gutgeschrieben

sein, falls keine andere Zahlungsfrist

vereinbart ist. Die Restzahlung wird

spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig,

soweit

der Sicherungsschein übergeben ist. Bei

Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn

ist der komplette Reisepreis sofort fällig.

2.3 Nach vollständiger Bezahlung der

Reise erhält der Kunde unverzüglich seine

Reiseunterlagen, frühestens jedoch circa

2 Wochen vor Reisebeginn.

2.4 Kommt der Kunde seinen

Zahlungsverpflichtungen nicht

fristgerecht nach, behält sich Kiersper

RSB das Recht vor, nach Mahnung und

Setzung einer angemessenen Nachfrist

vom Reisevertrag zurückzutreten und die

unter Ziffer 7.2 vereinbarten

Stornokosten zu berechnen.

2.5 Die Zahlung des Reisepreises hat zu

denen in der Reisebestätigung

ausgewiesenen Fälligkeitsterminen zu

erfolgen und kann wahlweise per

Überweisung, Electronic Cash oder

Barzahlung erfolgen.

3 Leistungen

3.1 Kiersper RSB behält sich Änderungen

von Reise-ausschreibungen in

Prospekten, Katalogen und Anzeigen vor,

insbesondere Änderungen der

Leistungsbeschreibung sowie der Preise

(siehe auch Ziffer 5.1).

3.2 Maßgeblich für den Leistungsumfang

nach dem Reisevertrag sind die gemäß

Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3-5 und 7

(EGBGB) gemachten Angaben. Abreden,

Nebenabreden, Vorgaben des eisenden

oder sonstige Vereinbarungen (z. B.

Sonder-wünsche), die den Umfang der

vertraglichen Leistungen

verändern, bedürfen der schriftlichen

Bestätigung von Kiersper RSB.

4 Leistungsänderungen

4.1 Die Angebote und Angaben zu den

vertraglichen Reiseleistungen

in Katalogen und Prospekten

entsprechen dem Stand der Drucklegung.

Bis zur Übermittlung des

Buchungswunschs des Kunden sind

jedoch aus sachlichen Gründen

Änderungen der Leistungen möglich, die

Kiersper RSB sich ausdrücklich vorbehält.

Über diese Änderungen wird Kiersper

RSB den Kunden gemäß § 651 f (BGB) vor

Vertragsschluss unterrichten.

4.2 Änderungen und Abweichungen

einzelner Reiseleistungen von dem

vereinbarten Inhalt im Reisevertrag

(insbesondere auch Änderungen im

zeitlichen Ablauf der jeweiligen

Leistungserbringung) sind dann zulässig,

wenn sie nach Vertragsabschluss

erforderlich werden, von Kiersper RSB

nicht wider Treu und Glauben

herbeigeführt worden sind oder unter

Berücksichtigung der Interessen des

Reiseteilnehmers für diesen

zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer

dann gegeben, wenn der Anlass für die

Änderung auf Umstände zurückzuführen

ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst

werden können, wie Naturkatastrophen,

Krieg oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen,

Streiks, terroristische

Anschläge, Krankheiten, politische,

wirtschaftliche und sonstige Ereignisse,

die eine Reiseleistung in Frage stellen.

Kiersper RSB ist verpflichtet, den Kunden

über solche Leistungsänderungen

unverzüglich nach Kenntnis von dem

Änderungsgrund zu informieren.

4.3 Zu diesen Änderungen zählen

insbesondere bei Flusskreuzfahrten

z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches

oder höherwertiges

Schiff, Änderungen der Fahrtzeiten und /

oder der Routen bei Flussreisen, zu

denen es im Fall von nicht rechtzeitig

vorhersehbarem Hoch- bzw.

Niedrigwasser oder Verzögerungen bei

Schleusen- und Brückendurchfahrten

kommen

kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe),

das ganz oder teilweise

Ausfallen von Teilstrecken oder die

Durchführung von Teilstrecken mit

anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen

von oder Änderungen bei

Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen

können Hotelübernachtungen

erforderlich werden.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche

bleiben unberührt,

soweit die geänderten Leistungen mit

Mängeln behaftet sind.

Gewährleistungsansprüche wegen der

zulässigen Änderung der Reiseleistung

bestehen nicht.

4.5 Im Falle einer erheblichen Änderung

einer wesentlichen

Reiseleistung des Reisevertrags gilt § 651

g (BGB).

4.6 Sofern Kiersper RSB in der

Ausschreibung oder in den Reiseunterlagen

den Namen eines Reiseleiters

bekannt gibt, so ist


diese Angabe unverbindlich und wird

nicht Bestandteil des Reisevertrags.

Kurzfristige Änderungen behält sich

Kiersper RSB vor. Eine Änderung in der

Reiseleitung ist kein Rücktritts-grund.

4.7 Veröffentlichte Flugzeiten

entsprechen der Planung bei

Drucklegung. Flugzeiten können sich –

gelegentlich auch kurzfristig

nach Zusendung der Reiseunterlagen –

ändern. Kiersper RSB ist grundsätzlich

bemüht, einen möglichst langen

Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten.

Ein Rückerstattungsgrund entsteht aber

nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag

/Abend und Rückflüge bereits am

Morgen/Vormittag stattfinden. Die

Angabe der Reisedauer in der

Ausschreibung nach Tagen bedeutet

nicht jeweils 24 Stunden Reise-leistung.

5 Preise und Preisänderungen

5.1 Die in der Ausschreibung

angegebenen Preise sind für

Kiersper RSB bindend. Kiersper RSB

behält sich jedoch ausdrücklich

das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine

Änderung des Reisepreises

insbesondere aus folgenden Gründen zu

erklären, über die Kiersper RSB den

Kunden vor der Buchung

selbstverständlich informiert: Erhöhung

der Beförderungskosten, Erhöhung der

Abgaben für bestimmte Leistungen wie

Hafen- oder Flughafengebühren oder

eine Änderung der für die betreffende

Reise

geltenden Wechselkurse. Eine

Preisanpassung ist außerdem

zulässig, wenn die vom Kunden

gewünschte und im Katalog

ausgeschriebene Reise nur durch den

Einkauf zusätzlicher touristischer

Leistungen (Kontingente) nach

Veröffentlichung der Ausschreibung

verfügbar gemacht werden kann.

5.2 Kiersper RSB behält sich das Recht

vor, den im Reisevertrag

vereinbarten Preis im Fall der

nachträglichen Erhöhung der

Beförderungskosten oder der Abgaben

für bestimmte Leistungen

wie Hafen- oder Flughafengebühren oder

einer Änderung der für die betreffende

Reise geltenden Wechselkurse

entsprechend

wie folgt zu ändern:

a) Die Änderungen des Reisepreises

werden wie folgt berechnet:

Erhöhen sich die bei Abschluss des

Reisevertrags bestehenden

Beförderungskosten, insbesondere die

Treibstoffkosten, so kann Kiersper RSB

den Reisepreis nach Maßgabe der

folgenden Berechnung erhöhen:

- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen

Erhöhung kann Kiersper RSB vom

Reisenden den Erhöhungs-betrag

verlangen.

- In anderen Fällen werden die vom

Beförderungsunternehmen

pro Beförderungsmittel geforderten,

zusätzlichen Beförderungskosten

durch die Zahl der Sitzplätze des

vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.

Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag

für den Einzelplatz kann Kiersper RSB

vom Reisenden

verlangen.

b) Werden die bei Abschluss des

Reisevertrags bestehenden Abgaben wie

Hafen- oder Flughafengebühren

gegenüber Kiersper RSB erhöht, so kann

der Reisepreis um den entsprechenden,

anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Ändert sich der für die betreffende

Reise geltende Wechselkurs, wird der

rechnerische Anteil der Kursdifferenz an

den Kunden weitergegeben.

5.3 Ergeben sich Ermäßigungen, die aus

dem Alter des Kunden resultieren, so ist

das Alter bei Reiseantritt maßgebend.

6 Rücktritt und Kündigung durch

Kiersper RSB

6.1 Wird eine ausgeschriebene

Mindestteilnehmerzahl, auf die

im Reisevertrag ausdrücklich hingewiesen

wird, nicht erreicht,

ist Kiersper RSB nach § 651 h Absatz 4

(BGB) berechtigt von der betroffenen

Reiseleistung oder Reise bis zum 20. Tag

vor Reisebeginn

zurückzutreten. Wird die Reise-leistung

oder Reise aus diesem Grund nicht

durchgeführt, erhält der Kunde die auf

diese Reiseleistung oder – sofern es sich

um eine Kündigung der Reise handelt –

die auf die Reise geleistete Zahlung

zurück. Diese Erstattung erfolgt binnen

14 Tagen.

6.2 Kiersper RSB ist berechtigt bei

Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

bei der Reiseleistung Busanreise den

Transfer oder Teilstrecken des Transfers

auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen.

6.3 Wird die Reise infolge bei

Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer

höherer Gewalt erheblich erschwert,

gefährdet oder

beeinträchtigt, so können sowohl der

Reiseveranstalter als auch der Reisende

den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag

gekündigt, so kann Kiersper RSB für die

bereits erbrachten oder zur Beendigung

der Reise noch zu erbringenden

Reiseleistungen eine angemessene

Entschädigung verlangen. Weiterhin ist

Kiersper RSB verpflichtet, die

notwendigen Maßnahmen zu treffen,

insbesondere, falls der Vertrag die

Rückbeförderung umfasst, den Reisenden

zurückzubefördern. Die Mehrkosten für

die Rückbeförderung sind von den

Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im

Übrigen fallen die Mehrkosten dem

Reisenden zur Last.

6.4 Kiersper RSB kann den Reisevertrag

nach Reisebeginn ohne

Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der

Kunde trotz einer Abmahnung von

Kiersper RSB den Reiseablauf erheblich

stört, sich oder andere Personen

gefährdet oder verletzt, sich nicht an

sachlich begründete Hinweise oder

Anweisungen hält oder

sich in solchem Maße vertragswidrig

verhält, dass seine weitere

Teilnahme für Kiersper RSB und / oder für

andere Mitreisende

nicht zumutbar ist. Einer Abmahnung

bedarf es nicht, wenn eine solche

offensichtlich keinen Erfolg verspricht

oder die sofortige Kündigung aus

besonderen Gründen unter Abwägung

der beiderseitigen Interessen

gerechtfertigt ist.

6.5 Lässt der geistige oder körperliche

Zustand eines Kunden eine Reise bzw.

Weiterreise nicht zu, weil dieser den

Kunden reiseunfähig macht oder eine

Gefahr für den Kunden selbst

oder jemanden sonst darstellt, kann die

Beförderung verweigert oder die

Urlaubsreise jederzeit abgebrochen

werden. Für eventuell entstehende

Mehrkosten steht Kiersper RSB nicht ein.

Gleiches gilt, wenn eine geistige oder

körperliche Behinderung

eine besondere Betreuung des Kunden

erfordert, die über die

vertraglich vereinbarten Leistungen von

Kiersper RSB hinausgeht

und der Kunde keine diese Betreuung

übernehmende Begleitperson hat. Im

Zweifel ist zur Nachfrage vor der Buchung

geraten.

6.6 Ferner kann Kiersper RSB den

Reisevertrag ohne Einhaltung

von Fristen kündigen, wenn der Kunde

unter falscher Angabe zur

Person, zur Adresse und zum

Ausweisdokument gebucht hat.

6.7 Bei Kündigung nach Antritt der Reise

wird Kiersper RSB durch

den jeweiligen Reiseleiter vertreten,

sofern ein solcher die Reise begleitet.

7 Rücktritt durch den Kunden

7.1. Der Kunde kann jederzeit vor

Reisebeginn von der Reise

zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang

der Rücktrittserklärung

bei Kiersper RSB innerhalb der

Öffnungszeiten des Reisebüros.

Der Rücktritt muss in jedem Falle

schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der

Reise steht dem Rücktritt vom

Reisevertrag am Anreisetag gleich.

7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag

zurück oder tritt er die Reise

nicht an, so kann Kiersper RSB nach § 651

h Absatz 2 (BGB) Ersatz

für die getroffenen Reisevor-kehrungen

und für ihre Aufwendungen verlangen.

Bei der Berechnung des Ersatzes sind

gewöhnlich ersparte Aufwendungen und

gewöhnlich mögliche anderweitige

Verwendungen der Reiseleistungen zu

berücksichtigen. Die Entschädigung ist

von der gewählten Leistung abhängig und

wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der

Rücktrittserklärung des Kunden

pauschaliert berechnet. Beachten Sie

bitte unbedingt etwaige abweichende

Angaben in den Buchungs-bedingungen

der einzelnen Angebote. Die Höhe der

Rücktrittskosten ist von

der gewählten und hauptsächlichen

Beförderungsleistung der Reise abhängig

und nachfolgend aufgelistet:

BUSREISEN

Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20 %

49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30 %

30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 40 %

23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 50 %

16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 70 %

9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80 %

Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei

Nichtantritt der Reise 95 %

FLUGREISEN

Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %

49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 45 %

30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 55 %

23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 65 %

16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 75 %


9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 85 %

Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei

Nichtantritt der Reise 95 %

KREUZFAHRTEN / FLUSSKREUZFAHRTEN

Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %

49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 45 %

30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 65 %

23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 75 %

16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 85 %

9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 90 %

Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei

Nichtantritt der Reise 95 %

Prämien für über Kiersper RSB

vermittelte Reiseversicherungen

fallen zusätzlich zur pauschalen

Entschädigung in voller Höhe an.

7.3 Bei lediglich vermittelten

Eintrittskarten (z. B. für Musicals,

Biathlon, Konzerte, etc.) ab Ausstellung

100 % Stornokosten an.

7.4 Dem Kunden ist der Nachweis

gestattet, dass Kiersper RSB kein oder ein

wesentlich geringerer Schaden

entstanden ist, als die von ihm geforderte

Pauschale. Kiersper RSB behält sich vor,

anstelle der vorstehenden Pauschalen

eine höhere, konkrete Entschädigung zu

fordern, soweit sie nachweist, dass ihr

wesentlich höhere Aufwendungen als die

jeweils anwendbare Pauschale

entstanden sind.

7.5. Bei Teilstornierung eines

Reiseteilnehmers stehen Kiersper RSB die

Stornokosten gemäß vorstehenden

Pauschalsätzen,

jedoch mindestens eine pauschale

Entschädigung in Höhe von

80 % zu. Für die Umstellung der Buchung

auf Einzelbelegung

für den verbleibenden Reise-teilnehmer

erheben wir eine pauschale

Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-

bei Busreisen

und € 50,- bei Flugreisen und

Kreuzfahrten pro Buchung.

7.6 Das gesetzliche Recht des Kunden,

gemäß § 651 e (BGB)

einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt

durch die vorstehenden

Bedingungen unberührt.

7.7 Bearbeitungs- und

Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

7.8 Wir weisen darauf hin, dass die

Möglichkeit besteht, bei unserer

Partnerversicherung ALLIANZ eine Reise-

Rücktrittskostenversicherung,

ein Komplettschutzpaket, sowie

weitere Reiseversicherungen

abzuschließen.

8 Umbuchung

8.1 Ein Anspruch des Kunden nach

Vertragsabschluss auf Änderungen

hinsichtlich des Reisetermins, des

Reiseziels, des Ortes, des Reise-antritts,

der Unterkunft oder der Beförderungsart,

insbesondere auch der Teilstornierung

von Zusatz-leistungen,

Beförderungsleistungen bei der Anreise

(Umbuchung) besteht nicht.

8.2 Für Umbuchungen, die auf Wunsch

des Kunden dennoch unter Beibehaltung

des Gesamtzuschnitts der Reise

vorgenommen werden (insbesondere

unter Beibehaltung der Reisedauer und

des Reisepreises), werden bis 30 Tage vor

Reisebeginn

von Kiersper RSB folgende Kosten

berechnet:

- Für eine Umbuchung von Reiseterminen

oder Reisezielen

werden bei Busreisen bis drei Tagen €

15,- Bearbeitungsgebühr

pro Person berechnet.

- Für eine Umbuchung von Reiseterminen

oder Reisezielen

werden bei Busreisen mit vier oder mehr

Tagen € 25,- Bearbeitungsgebühr pro

Person berechnet. Kiersper RSB wird sich

im

Rahmen der Umbuchungsanfrage

bemühen, alle ursprünglichen

Arrangements auf den Umbuchungswunsch

anzupassen. Hieraus

resultierende Mehrkosten durch

Stornierungen, zwischenzeitliche

Preiserhöhungen oder Verfügbarkeiten

trägt der Reisende.

8.3 Umbuchungen von Reiseterminen

und Reisezielen bei Busreisen ab 29 Tage

vor Reisebeginn, gelten grundsätzlich als

Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter

Ziffer 7.2 genannten Bedingungen.

8.4 Umbuchungen von Reiseterminen

und Reisezielen bei Flug- und

Schiffsreisen gelten immer als Rücktritt

vom Reisevertrag zu den unter Ziffer 7.2

genannten Bedingungen verbunden mit

einer Neubuchung. Sollte im Einzelfall

eine Veränderung von Reisetermin und

Reiseziel möglich sein, wird ein

Bearbeitungsentgelt von € 50,- pro

Person erhoben.

8.5 Für eine Vertragsübertragung auf

eine dritte Person gilt § 651 e (BGB).

8.6 Umbuchungsgebühren sind sofort

fällig.

9 Nicht in Anspruch genommene

Leistung

Nimmt der Reisende einzelne

Reiseleistungen infolge vorzeitiger

Rückreise oder aus anderen, nicht von

Kiersper RSB zu vertretenden

Gründen nicht in Anspruch, so besteht

kein Anspruch des Kunden auf anteilige

Rückerstattung. Kiersper RSB wird sich

jedoch bei den Leistungsträgern um die

Erstattung der ersparten Aufwendungen

bemühen. Eine Erstattung der ersparten

Aufwendungen entfällt in Fällen, bei

denen es sich um unerhebliche

Leistungen handelte oder wenn einer

Erstattung

gesetzliche oder behördliche

Bestimmungen entgegenstehen.

10 Gewährleistung, Kündigung durch

den Kunden

10.1 Wird die Reise nicht vertrags-gemäß

erbracht, kann der Kunde gemäß § 651 k

(BGB) Abhilfe verlangen. Er ist

verpflichtet, der von Kiersper RSB

eingesetzten Reise-leitung eventuelle

Reisemängel unverzüglich anzuzeigen

und Abhilfe zu verlangen. Ist eine

Reiseleitung am Urlaubsort nicht

vorhanden, sind

etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter

an dessen Sitz zur Kenntnis

zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft,

tritt eine Minderung des Reisepreises

nicht ein. Über die Erreichbarkeit der

Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters

wird in der Leistungsbeschreibung,

spätestens jedoch mit den

Reiseunterlagen,

unterrichtet. Die Reiseleitung ist

beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern

dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht

befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.2 Bei Schäden oder

Zustellverzögerungen bei Flugreisen

empfehlen wir dringend, dies

unverzüglich an Ort und Stelle mittels

Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen

Fluggesellschaft anzuzeigen.

Fluggesellschaften lehnen in der Regel

Erstattungen ab, wenn die

Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden

ist. Die Schadensanzeige ist bei

Gepäckbeschädigung

binnen 7 Tagen und bei Verspätung

innerhalb von 21 Tagen nach

Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen

sind der Verlust, die Beschädigung oder

die Fehlleitung von Reisegepäck der

Reiseleitung anzuzeigen. Ohne

ordnungsgemäße Anzeige besteht die

Gefahr eines Anspruchsverlusts.

10.3 Will ein Kunde den Reisevertrag

wegen eines Reisemangels kündigen, gilt

§ 651 l (BGB).

10.4 Die Geltendmachung von

Ansprüchen kann fristwahrend nur

gegenüber Kiersper RSB unter folgender

Anschrift erfolgen:

Holiday & more Kiersper Reisebüro,

Monika Lehmann, Springer Weg 17,

58566 Kierspe, Deutschland.

11 Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 Die vertragliche Haftung von

Kiersper RSB für Schäden, die

nicht Körperschäden sind (auch die

Haftung für die Verletzung vor-, nebenoder

nachvertraglicher Pflichten), ist auf

den dreifachen

Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Kunden von Kiersper

RSB weder vorsätzlich

noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde

oder

b) Kiersper RSB für einen dem Kunden

entstehenden Schaden

allein wegen eines Verschuldens eines

Leistungsträgers verantwortlich ist.

Möglicherweise darüber hinausgehende

Ansprüche aufgrund

internationaler Abkommen bleiben von

dieser Haftungsbeschränkung

unberührt. Im Übrigen gilt § 651 p (BGB).

11.2 Kiersper RSB haftet nicht für den

Verlust oder die Beschädigung von

Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige

Dokumente, Edelmetalle,

Juwelen, Schmuck, Kunstgegen-stände,

Foto- und Filmapparate,

mobile Endgeräte – wie etwa Laptops,

Smartphones oder Tablets –, jeweils mit

Zubehör etc.), es sei denn, sie wurden bei

der Beförderung zur sicheren

Aufbewahrung hinterlegt.

11.3 Kiersper RSB haftet nicht für

Leistungsstörungen, Personen und

Sachschäden im Zusammenhang mit

Leistungen, die als Fremdleistungen

lediglich vermittelt werden oder die von

Dritten und Unabhängigen durchgeführt

werden (z. B. öffentliche

Verkehrsmittel, Ausflüge, Sportveranstaltungen,

Theaterbesuche, Ausstellungen,

Beförderungsleistungen von

und zum ausgeschriebenen

Ausgangs- und Zielort), wenn diese

Leistungen in der Reiseaus-schreibung

und der Buchungs-bestätigung

ausdrücklich und unter Angabe des


vermittelten Vertrags-partners als

Fremdleistung so eindeutig

gekennzeichnet werden, dass sie für den

Kunden erkennbar nicht Bestandteil der

Reiseleistungen

von Kiersper RSB sind. §§ 651 b, 651 c,

651 w, 651 y (BGB) bleiben hiervon

unberührt. Kiersper RSB haftet jedoch,

wenn und insoweit für einen Schaden des

Kunden die Verletzung

von Hinweis-, Aufklärungs- oder

Organisationspflichten von Kiersper RSB

ursächlich geworden sind.

12 Pass- , Visa- und

Gesundheitsbestimmungen

12.1 Der Kunde hat alle Gesetze,

Verordnungen, Anordnungen

und Reisebestimmungen (Vorschriften)

der Länder, die von der

Reise berührt werden, zu befolgen.

12.2 Kiersper RSB wird deutsche

Staatsangehörige über Be-stimmungen

von Pass-, Visa- und

Gesundheitsvorschriften vor

Vertragsabschluss sowie über deren

eventuelle Änderungen vor Reise-antritt

unterrichten. Angehörigen anderer

Staaten gibt das jeweils zuständige

Konsulat Auskunft. Dabei wird hiervon

ausgegangen, dass keine Besonderheiten

in der Person des Reisenden und

eventuell Mitreisender (z. B. Doppestaatsangehörigkeit,

Staatenlosigkeit,

Voreintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis,

etc.) vorliegen.

12.3 Der Kunde ist verantwortlich für das

Beschaffen und Mitführen der behördlich

notwendigen Reise-dokumente,

eventuell erforderliche Impfungen sowie

das Einhalten von Zoll- und

Devisenvorschriften. Etwaige hierfür

anfallende Kosten sind allein vom Kunden

zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem

Nichtbefolgen dieser Vorschriften

erwachsen, z. B. die Zahlung von

Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und

sonstige Auslagen oder auch zusätzlich

anfallende Reisekosten, gehen zu seinen

Lasten. Dies gilt nicht, wenn Kiersper RSB

nicht oder nur unzureichend informiert

hat.

12.4 Der Kunde hat Kiersper RSB alle für

die jeweilige Reise erforderlichen

persönlichen Daten (Manifestdaten) bis

spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur

Verfügung zu stellen

und zu gewährleisten, dass die angegebenen

Manifestdaten mit den Daten in

den Reisedokumenten (z. B. Reisepass

und Personalausweis) übereinstimmen.

Bei Buchung ab 6 Wochen vor

Reisebeginn sind die Manifestdaten

unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

12.5 Kiersper RSB haftet nicht für die

rechtzeitige Erteilung und den Zugang

notwendiger Visa durch die jeweilige

diplomatische Vertretung, wenn der

Reisende diese mit der Besorgung

beauftragt hat, es sei denn, Kiersper RSB

hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft

verletzt.

12.6 Sind für die Einreise in ein Land, das

von der Reise berührt wird, vom Kunden

Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben

zu entrichten oder sind kostenpflichtige

Reisedokumente

(z. B. Visum) erforderlich, deren

Besorgung Kiersper RSB übernommen

hat, so ist Kiersper RSB berechtigt, hierfür

anfallende

und verauslagte Kosten an den Kunden

weiter zu belasten.

Dies gilt nicht, wenn diese Kosten in den

Reiseleistungen der Ausschreibung

inkludiert wurden.

13 Informationspflichten über die

Identität des ausführenden

Luftfahrtunternehmens

Kiersper RSB ist laut EU-Verordnung dazu

verpflichtet, dem Kunden

die Fluggesellschaft zu nennen, die aller

Voraussicht nach seinen Flug

durchführen wird. Sobald Kiersper RSB

sicher weiß, um welche Fluggesellschaft

es sich handelt, ist Kiersper RSB

verpflichtet, den Kunden darüber zu

informieren. Sollte sich daran noch etwas

ändern, muss der Kunde darüber in

Kenntnis

gesetzt werden. Die „Black List“ ist auf

folgender Internetseite

abrufbar:

http://ec.europa.eu/transport/airban/list_de.htm

14 Verjährung, Abtretung, Gerichtsstand

und Verbraucherstreit-beilegung

14.1 Ansprüche des Kunden wegen

Reisemängeln nach § 651 i

(BGB) verjähren in 2 Jahren. Die

Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem

die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

14.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche

des Kunden aus Anlass

der Reise, gleich aus welchem

Rechtsgrund, an Dritte, auch Ehepartner,

ist ausgeschlossen. Ebenso

ausgeschlossen ist die gerichtliche

Geltendmachung der vorbezeichneten

Ansprüche des Kunden durch Dritte in

eigenem Namen. Dies gilt nicht zwischen

dem Kunden und mitreisenden Familienangehörigen

oder diejenigen, für welche

der Kunde eine Verpflichtung

nach Ziffer 1.6 übernommen hat.

14.3 Der Kunde kann Kiersper RSB nur an

dessen Sitz in Kierspe,

Deutschland verklagen. Für Klagen von

Kiersper RSB gegen den

Kunden ist der Wohnsitz des Kunden

maßgebend, es sei denn,

die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute

oder Personen, die

keinen allgemeinen Gerichtsstand im

Inland haben, oder gegen

Personen, die nach Abschluss des

Vertrags ihren Wohnsitz

oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins

Ausland verlegt haben, oder deren

Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthaltsort im Zeitpunkt der

Klageerhebung nicht bekannt ist. In

diesen Fällen ist der Sitz von Kiersper RSB

maßgebend.

14.4 Kiersper RSB nimmt nicht an einem

Streitbeilegungsverfahren

vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle

teil.

14.5 Kiersper RSB weist für alle im

elektronischen Geschäftsverkehr

geschlossenen Reiseverträge auf die

europäische Online-Streitbeilegungs-

Plattform

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

14.6 Die Nichtigkeit und / oder die

Unwirksamkeit einzelner

Bestimmungen des Reisevertrags und /

oder dieser Bestimmungen

haben nicht die Nichtigkeit und / oder

Unwirksamkeit

des gesamten Reisevertrags oder der

Reisebedingungen zur Folge.

15 Reiseveranstalter

Holiday & more Kiersper Reisebüro

Inh. Monika Lehmann

Springerweg 17, 58566 Kierspe

Tel. 02359/90 35 05

www.urlaub4me.de;

info@holidayandmore.de

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