Reisevielfalt 2024
Unsere Jubiläums-Reisevielfalt für 2024 ist online! Wir wünschen viel Spaß beim stöbern und freuen uns auf viele schöne Erlebnisse mit Ihnen und Euch!
Unsere Jubiläums-Reisevielfalt für 2024 ist online!
Wir wünschen viel Spaß beim stöbern und freuen uns auf viele schöne Erlebnisse mit Ihnen und Euch!
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- seit 1999 Qualität und Kompetenz in Kierspe -
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel.: 02359/90 35 05
e-Mail: info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
Liebe Leser und liebe Reisefreunde!
Mit Freude und Stolz schauen wir im nächsten Jahr auf 25 Jahre
„HOLIDAY LAND“, seit 2021 „Holiday & more“ in Kierspe zurück!
Seit Dezember 1999 durften wir mit Ihnen/Euch und für Sie/Euch
die schönste Zeit des Jahres gestalten.
Seit 20 Jahren haben wir viele gemeinsame Stunden mit Ihnen/Euch auf
unseren Gruppenreisen verleben dürfen, viele tolle Erfahrungen gesammelt und
sehr viele, sehr nette Menschen kennengelernt.
In nüchternen Zahlen liest sich das wie folgt für die Jahre 2004 bis heute:
193 durchgeführte Gruppenreisen mit insgesamt 5 107 Teilnehmern!!
Diese 193 Reisen teilen sich auf in
17 Wellness-Reisen mit insgesamt 292 Gästen
25 Hochseekreuzfahrten mit insgesamt 642 Gästen
12 Flusskreuzfahrten mit insgesamt 307 Gästen
23 Flugreisen mit insgesamt 524 Gästen
61 Busreisen mit insgesamt 1 713 Gästen
54 Bus-Tagesfahrten mit insgesamt 1 600 Gästen
1 Sonderzugfahrt mit insgesamt 29 Gästen
Ein Riesen-Dankeschön dafür geht an SIE und an Euch,
ohne SIE und ohne EUCH wäre das NICHT möglich gewesen!!!!
Die obenstehenden Zahlen sind das größte Lob und der höchste Ansporn
für uns, weiterhin unseren exklusiven „Reise-Cocktail“ für Sie/Euch zu mixen.
Wir hoffen, Sie halten uns weiterhin die Treue und finden nun in unserem neuen
kleinen, feinen Gruppenreisen-Katalog für 2024 die richtige(n) Reise(n) für Sie.
Wir freuen uns sehr auf Ihre/Eure Rückmeldungen und viele schöne Erlebnisse
im neuen Reisejahr, denn auch 2024 haben wir wieder nur Ihren/Euren Urlaub
im Kopf.
Herzlichen Dank !
Sonnige Grüsse und eine gute Zeit, bis bald
Monika Lehmann und Ihr /Euer Holiday & more Experten Team
Übersicht Gruppenreisen 2024
17.01.2024 Shoppen im Gerry-Weber-Outlet Steinhagen
08. bis 18.02.2024
(ausgebucht) Exklusive Erlebnis-Reise „1001 Nacht – Marokko“
13.04.2024 Tagesfahrt „Gasometer und Centro“, Oberhausen
01.bis 05.05.2024
(ausgebucht) Kleingruppenreise „Emilia Romagna“
Juni 2024 Tagesfahrt zum “Spargel-Essen“ - Termin folgt -
19. bis 21.07.2024
Musicalsommer in Fulda
07. bis 17.08.2024
(Restplätze) „Mein Schiff 7“ ab Kiel/bis Warnemünde + 2 Verl.-Nächte
28. bis 29.09.2024
Jubiläums - Fahrt ins Blaue
16. bis 20.10.2024
Moselkreuzfahrt auf VivaTiara
07. bis 08.12.2024
Mannheimer Weihnachtsmarkt am Wasserturm
29.12.2024 bis 02.01.2025
Maritimer Jahresausklang in Hamburg auf der Elbe
-- in Planung --
- Änderungen jederzeit möglich –
P. S. Unsere Tagesfahrten werden Ende 2023 separat bekannt gegeben.
!!Ab sofort sind Vormerkungen möglich und „Gerry Weber“ ist buchbar!!
TOP Wellness Hotel Esperanto und Musical „Die Päpstin“
19. –21. Juli 2024
© Giata
© Giata
© Giata
Unsere Inklusivleistungen:
- Anreise im modernen Fernreisebus ab / bis Lüdenscheid
und Kierspe
- 2 Übernachtungen mit Frühstück
im 4,5* Wellnesshotel Esperanto (nur 500m vom Zentrum)
- kostenfreie Nutzung der Sauna- und Solelandschaft
- 2 x Abendessen im Rahmen der Halbpension
- persönliche Reisebegleitung
durch Ihr Holiday & more Kiersper Reisebüro
Preis pro Person
im DZ: 369,--
im EZ: 439,--
Mindestteilnehmerzahl;
- Änderungen vorbehalten -
Anmeldeschluss: 31.01.2024
Veranstalter: Holiday & more
Kiersper Reisebüro, Springerweg 17,
58566 Kierspe
© Spotlight Musical
Jubiläums-Bonbon
* 1 x Abendessen als HP-
Upgrade im brasilianischen
Rodizio TORO NEGRO
Eine spannende, mittelalterliche Geschichte
von höchstem Unterhaltungswert in einer
Produktion auf TOP-Niveau: mitreißende
Musik, bewegende Texte, die besten
Musicaldarsteller Deutschlands, eine
aufwendige, atemberaubende Bühnenshow.
Musicalkarten (fakultativ)
„Die Päpstin“ / Kategorie 1
am Samstagnachmittag um 14:30 Uhr
(70,- € pro Karte)
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel.: 02359/90 35 05
e-Mail: info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
8 Nächte - Mein Schiff 7 –
„Wohlfühlen hoch sieben“
Norwegen mit Kopenhagen
+ 2 Nächte Warnemünde „5* Hohe Düne“
10 Nächte vom 07. – 17. August 2024
© TUICruises
© TUICruises
© TUICruises
Unsere Inklusiv-Leistungen für Sie!
* Infoabend vor Kreuzfahrtbeginn
* Bustransfer ab / bis Kierspe und Lüdenscheid
nach Kiel und zurück von Warnemünde
* 8 Nächte in Ihrer gebuchten Kabinenkategorie
* neuestes Schiff der TUI Cruises Flotte
* Holiday & more Jubiläums-Bonbon:
exklusiver Deluxe Champagner-Empfang mit
Canapés und anschließendem Schiffsrundgang
* Premium-Alles-Inklusive Verpflegung an Bord
* inkl. Trinkgelder an Bord
* freie Nutzung der Bordeinrichtungen
* persönliche Reisebegleitung durch
Ihr Holiday & more Kiersper Reisebüro
* Verlängerung im 5* Luxushotel „Hohe Düne“ in
Warnemünde
* 2 Übernachtungen inkl. reichhaltigem Frühstück
© Giata
- Änderungen jederzeit möglich -
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel: 02359/90 35 05
Fax: 02359/903506
info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
Preis pro Person in der Doppelkabine:
Innenkabine ab 2 149,--€
Balkonkabine ab 2 499,--€
Einzelkabine auf Anfrage
- RESTPLÄTZE AUF ANFRAGE -
garantierte Durchführung
Busreise im komfortablen Reisebus ab/bis Lüdenscheid und Kierspe
Übernachtung im Doppelzimmer, Abendessen incl. Getränke von 18 bis 22 Uhr
und sehr schönem Rahmenprogramm bei dieser „Fahrt ins Blaue“
zum Jubiläumsbonbon-Selbstkostenpreis
pro Person nur 199,-- €
Anmeldeschluß 29.02.2024
Mindest-Teilnehmerzahl 30 Personen
Veranstalter: Holiday & more Kiersper Reisebüro, Springerweg 17, 58566 Kierspe
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel.: 02359/90 35 05
e-Mail: info@holidayandmore.de
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© Pixabay
Bereisen Sie mit dem Schiff die Mosel und gleiten
Sie durch die liebliche Landschaft mit den
sonnenbeschienenen Weinbergen und idyllischen
Orten. Das «Dornröschen der Mosel» Beilstein
ist auf jeden Fall einen Abstecher wert, der
historische Ort erhielt diesen romantischen
Beinamen nicht umsonst.
Beilstein wird von zwei Bächen eingerahmt, die
sich ihren Weg aus den Höhen des Hunsrücks ins
Tal gebahnt haben. Genießen Sie den
malerischen Ausblick auf die Weinberge von der
Reichsburg in Cochem aus und lassen Sie die
Reise mit einer Seilbahnfahrt über den Rhein in
Koblenz ausklingen.
© VivaCruises
Inkludierte Leistungen:
© VivaCruises
Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie
alle Kabinen mit franz. Balkon auf dem Rubin- und Diamantdeck
Viva All-Inclusive:
Vollpension mit Frühstücksbuffet, Mittagessen, Abendessen
(mehrgängige Gourmetmenüs, am Platz serviert) und Snacks
freier Tischwahl und flexiblen Essenszeitenganztags
hochwertige, alkoholische und nicht alkoholische Getränke aus
der gesamten Barkarte
High Tea: Auswahl an hausgemachten Scones mit Clotted
Cream & Marmelade, Sandwiches, Cupcakes, Pralinen,
Maccarones, exklusiven Teesorten und anderen Leckereien
täglich frisch gefüllte Mini-Bar auf der Kabine (Wasser, Bier,
Softdrinks)
persönliche Begleitung durch Ihr Kiersper Reisebüro
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel: 02359/90 35 05
Fax: 02359/903506
info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
Pro Person in der Doppelkabine:
Rubindeck (Mitteldeck) 895,-- €
auf dem Diamantdeck (Oberdeck) 995,-- €
Einzelkabine, limitiert auf Anfrage;
nur 30 % EZ-Zuschlag
zuzüglich Transfer von MK bis / ab Koblenz p. P. 65,-- €
Anmeldeschluss: 28.02.2024
- Mindest-Teilnehmerzahl, Änderungen und Zwischenverkauf jederzeit möglich –
Veranstalter: VIVA Cruises GmbH, Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf
Unsere Inklusivleistungen:
Jubiläums-Bonbon
* 1 Glühwein pro
Person inkl. Tasse
zur Erinnerung
Fahrt im 4-Sterne-Komfort-Reisebus
ab/bis Lüdenscheid und Kierspe nach Mannheim
1 Übernachtung im 4 * Dorint Kongress-Hotel Mannheim (Nähe Wasserturm)
Frühstück vom Buffet
sowie Nutzung von Schwimmbad- und Saunabereich und WLAN
Mittag- oder Abendessen exkl. Getränke
Reisebegleitung durch Ihr Holiday & more Kiersper Reisebüro
Preis pro Person
199,00 € im Doppelzimmer
Preis pro Person im 249,00 € Einzelzimmer
Mindestteilnehmerzahl, begrenzte Plätze, Änderungen möglich, Anmeldeschluss 15.06.2024
Springerweg 17
58566 Kierspe
02359/90 35 05
info@holidayandmore.de
www.urlaub4me.de
exklusive kleine Gruppen
individuell ausgearbeitete Programme
ausgesuchte Komforthotels in hervorragenden Lagen
alle Reisen nur ab/bis Kierspe und Lüdenscheid
Fahrt im Komfort–Fernreisebus
überwiegend Teil- oder Vollpension bzw. all inclusive
Reisepreis-Sicherungsschein
persönliche Begleitung durch Ihr Holiday & more Team (ab 20 Personen)
kleine Überraschungen nicht ausgeschlossen!
es gelten die jeweiligen Reise- und Stornobedingungen der Veranstalter
Mindestteilnehmerzahl, begrenzte Plätze
Änderungen möglich
Die Welt gehört dem,
der sie genießt !
(Giacomo Leopardi)
© privat
Allgemeine (Stand 06.2023)
Geschäftsbedingungen
Liebe Kunden,
bitte lesen Sie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung
sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung
erkennen Sie diese als verbindlich an. Die
folgenden Hinweise und Bedingungen
regeln, soweit wirksam vereinbart, das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
(Kunde) und Holiday & more Kiersper
Reisebüro (nachfolgend abgekürzt
„Kiersper RSB“) in Ergänzung zu den
gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a-
y (BGB) sowie der §§ 4-11 (BGB-InfoV)
und der Artikel 250-252 des EGBGB
(Einführungsgesetz zum BGB). Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ergänzen und füllen diese aus.
1 Anmeldung und Abschluss des
Reisevertrags
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde
Kiersper RSB den Abschluss eines
Reisevertrags verbindlich an. Dies kann
schriftlich, mündlich, fernmündlich oder
auf elektronischem Weg (E-Mail,
Internet) vorgenommen werden.
Grundlage dieses Angebots ist die
Reiseausschreibung mit allen darin
enthaltenen Informationen, sowie diese
Reisebedingungen.
1.2 Telefonisch nimmt Kiersper RSB,
worauf der Kunde ausdrücklich
darauf hinzuweisen ist, lediglich
verbindliche Reservierungen
vor, um den Kunden im Nachhinein nach
Maßgabe des Artikels 250 §§ 1-3 (EGBGB)
zu informieren, danach soll erst der
Reisevertrag nach Ziffer 1.4 erfolgen.
1.3 An die Reiseanmeldung ist der Kunde
10 Werktage, bei
einer Reiseanmeldung per Telefax oder
auf elektronischem Wege 5 Werktage
jeweils ab Zugang der Erklärung
gebunden.
1.4 Bei Vertragsschluss erhält der Kunde
durch E-Mail, Fax oder Post die
Reisebestätigung, die auch als
Bestätigung des Reisevertrags dient und
§ 651 d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind
beide Teile bei Vertragsschluss
anwesend, so hat der
Kunde auf jeden Fall Anspruch auf eine
Bestätigung in Papierform.
1.5 Der Vertrag kommt ausschließlich mit
der schriftlichen Reservierungsbestätigung
bzw. der Rechnungs-stellung
durch Kiersper RSB via E-Mail, Fax, Post
oder durch persönliche Übergabe
zustande. Die elektronische Bestätigung
des Zugangs der Reiseanmeldung sowie
ein ggfs. im Reisebüro oder auf Messen
unter- zeichnetes Buchungsformular
stellen keine Annahme des Reisevertrags
dar.
1.6 Der Kunde hat für alle
Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.7 Geht die Annahmeerklärung dem
Kunden nicht innerhalb der Bindungsfrist
nach Ziffer 1.3 zu, oder weicht der Inhalt
der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, ist Kiersper RSB
10 Tage an dieses neue Angebot
gebunden. Der Reisevertrag
kommt auf Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde das
Angebot innerhalb dieser Frist durch
ausdrückliche oder stillschweigende
(Anzahlung oder Zahlung des
Reisepreises)
Erklärung annimmt.
1.8 Bei Reiseanmeldungen über das
Internet bietet der Kunde den Abschluss
des Reisevertrags durch Betätigung des
Buttons „Zahlungspflichtig buchen“
verbindlich an. Der Eingang seiner
Buchung (Reiseanmeldung) wird dem
Kunden unverzüglich auf elektronischem
Weg bestätigt.
2 Zahlungen
2.1 Kiersper RSB darf Zahlungen auf den
Reisepreis vor Beendigung
der Reise nur nach Maßgabe von § 651 t
(BGB) fordern oder annehmen. Den
Sicherungsschein erhält der Kunde
regelmäßig mit der Buchungsbestätigung.
Kiersper RSB hat zur Absicherung der
Kundengelder eine Versicherung bei der
R+V Allgemeine Versicherung AG,
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
abgeschlossen.
2.2 Die Anzahlung beträgt, soweit im
Einzelfall (insbesondere
bei Sonderangeboten) keine
anderweitige Vereinbarung
getroffen wurde, 20 %. Die Anzahlung
muss auf den in der Buchungsbestätigung
bezeichneten Konten innerhalb von 7
Tagen nach Zugang der
Buchungsbestätigung gutgeschrieben
sein, falls keine andere Zahlungsfrist
vereinbart ist. Die Restzahlung wird
spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig,
soweit
der Sicherungsschein übergeben ist. Bei
Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn
ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
2.3 Nach vollständiger Bezahlung der
Reise erhält der Kunde unverzüglich seine
Reiseunterlagen, frühestens jedoch circa
2 Wochen vor Reisebeginn.
2.4 Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht
fristgerecht nach, behält sich Kiersper
RSB das Recht vor, nach Mahnung und
Setzung einer angemessenen Nachfrist
vom Reisevertrag zurückzutreten und die
unter Ziffer 7.2 vereinbarten
Stornokosten zu berechnen.
2.5 Die Zahlung des Reisepreises hat zu
denen in der Reisebestätigung
ausgewiesenen Fälligkeitsterminen zu
erfolgen und kann wahlweise per
Überweisung, Electronic Cash oder
Barzahlung erfolgen.
3 Leistungen
3.1 Kiersper RSB behält sich Änderungen
von Reise-ausschreibungen in
Prospekten, Katalogen und Anzeigen vor,
insbesondere Änderungen der
Leistungsbeschreibung sowie der Preise
(siehe auch Ziffer 5.1).
3.2 Maßgeblich für den Leistungsumfang
nach dem Reisevertrag sind die gemäß
Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3-5 und 7
(EGBGB) gemachten Angaben. Abreden,
Nebenabreden, Vorgaben des eisenden
oder sonstige Vereinbarungen (z. B.
Sonder-wünsche), die den Umfang der
vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen der schriftlichen
Bestätigung von Kiersper RSB.
4 Leistungsänderungen
4.1 Die Angebote und Angaben zu den
vertraglichen Reiseleistungen
in Katalogen und Prospekten
entsprechen dem Stand der Drucklegung.
Bis zur Übermittlung des
Buchungswunschs des Kunden sind
jedoch aus sachlichen Gründen
Änderungen der Leistungen möglich, die
Kiersper RSB sich ausdrücklich vorbehält.
Über diese Änderungen wird Kiersper
RSB den Kunden gemäß § 651 f (BGB) vor
Vertragsschluss unterrichten.
4.2 Änderungen und Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt im Reisevertrag
(insbesondere auch Änderungen im
zeitlichen Ablauf der jeweiligen
Leistungserbringung) sind dann zulässig,
wenn sie nach Vertragsabschluss
erforderlich werden, von Kiersper RSB
nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden sind oder unter
Berücksichtigung der Interessen des
Reiseteilnehmers für diesen
zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer
dann gegeben, wenn der Anlass für die
Änderung auf Umstände zurückzuführen
ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst
werden können, wie Naturkatastrophen,
Krieg oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen,
Streiks, terroristische
Anschläge, Krankheiten, politische,
wirtschaftliche und sonstige Ereignisse,
die eine Reiseleistung in Frage stellen.
Kiersper RSB ist verpflichtet, den Kunden
über solche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
4.3 Zu diesen Änderungen zählen
insbesondere bei Flusskreuzfahrten
z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches
oder höherwertiges
Schiff, Änderungen der Fahrtzeiten und /
oder der Routen bei Flussreisen, zu
denen es im Fall von nicht rechtzeitig
vorhersehbarem Hoch- bzw.
Niedrigwasser oder Verzögerungen bei
Schleusen- und Brückendurchfahrten
kommen
kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe),
das ganz oder teilweise
Ausfallen von Teilstrecken oder die
Durchführung von Teilstrecken mit
anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen
von oder Änderungen bei
Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen
können Hotelübernachtungen
erforderlich werden.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
Gewährleistungsansprüche wegen der
zulässigen Änderung der Reiseleistung
bestehen nicht.
4.5 Im Falle einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen
Reiseleistung des Reisevertrags gilt § 651
g (BGB).
4.6 Sofern Kiersper RSB in der
Ausschreibung oder in den Reiseunterlagen
den Namen eines Reiseleiters
bekannt gibt, so ist
diese Angabe unverbindlich und wird
nicht Bestandteil des Reisevertrags.
Kurzfristige Änderungen behält sich
Kiersper RSB vor. Eine Änderung in der
Reiseleitung ist kein Rücktritts-grund.
4.7 Veröffentlichte Flugzeiten
entsprechen der Planung bei
Drucklegung. Flugzeiten können sich –
gelegentlich auch kurzfristig
nach Zusendung der Reiseunterlagen –
ändern. Kiersper RSB ist grundsätzlich
bemüht, einen möglichst langen
Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten.
Ein Rückerstattungsgrund entsteht aber
nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag
/Abend und Rückflüge bereits am
Morgen/Vormittag stattfinden. Die
Angabe der Reisedauer in der
Ausschreibung nach Tagen bedeutet
nicht jeweils 24 Stunden Reise-leistung.
5 Preise und Preisänderungen
5.1 Die in der Ausschreibung
angegebenen Preise sind für
Kiersper RSB bindend. Kiersper RSB
behält sich jedoch ausdrücklich
das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine
Änderung des Reisepreises
insbesondere aus folgenden Gründen zu
erklären, über die Kiersper RSB den
Kunden vor der Buchung
selbstverständlich informiert: Erhöhung
der Beförderungskosten, Erhöhung der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder
eine Änderung der für die betreffende
Reise
geltenden Wechselkurse. Eine
Preisanpassung ist außerdem
zulässig, wenn die vom Kunden
gewünschte und im Katalog
ausgeschriebene Reise nur durch den
Einkauf zusätzlicher touristischer
Leistungen (Kontingente) nach
Veröffentlichung der Ausschreibung
verfügbar gemacht werden kann.
5.2 Kiersper RSB behält sich das Recht
vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Fall der
nachträglichen Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend
wie folgt zu ändern:
a) Die Änderungen des Reisepreises
werden wie folgt berechnet:
Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrags bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann Kiersper RSB
den Reisepreis nach Maßgabe der
folgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung kann Kiersper RSB vom
Reisenden den Erhöhungs-betrag
verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann Kiersper RSB
vom Reisenden
verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des
Reisevertrags bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren
gegenüber Kiersper RSB erhöht, so kann
der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Ändert sich der für die betreffende
Reise geltende Wechselkurs, wird der
rechnerische Anteil der Kursdifferenz an
den Kunden weitergegeben.
5.3 Ergeben sich Ermäßigungen, die aus
dem Alter des Kunden resultieren, so ist
das Alter bei Reiseantritt maßgebend.
6 Rücktritt und Kündigung durch
Kiersper RSB
6.1 Wird eine ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl, auf die
im Reisevertrag ausdrücklich hingewiesen
wird, nicht erreicht,
ist Kiersper RSB nach § 651 h Absatz 4
(BGB) berechtigt von der betroffenen
Reiseleistung oder Reise bis zum 20. Tag
vor Reisebeginn
zurückzutreten. Wird die Reise-leistung
oder Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erhält der Kunde die auf
diese Reiseleistung oder – sofern es sich
um eine Kündigung der Reise handelt –
die auf die Reise geleistete Zahlung
zurück. Diese Erstattung erfolgt binnen
14 Tagen.
6.2 Kiersper RSB ist berechtigt bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
bei der Reiseleistung Busanreise den
Transfer oder Teilstrecken des Transfers
auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen.
6.3 Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann Kiersper RSB für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist
Kiersper RSB verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
6.4 Kiersper RSB kann den Reisevertrag
nach Reisebeginn ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde trotz einer Abmahnung von
Kiersper RSB den Reiseablauf erheblich
stört, sich oder andere Personen
gefährdet oder verletzt, sich nicht an
sachlich begründete Hinweise oder
Anweisungen hält oder
sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass seine weitere
Teilnahme für Kiersper RSB und / oder für
andere Mitreisende
nicht zumutbar ist. Einer Abmahnung
bedarf es nicht, wenn eine solche
offensichtlich keinen Erfolg verspricht
oder die sofortige Kündigung aus
besonderen Gründen unter Abwägung
der beiderseitigen Interessen
gerechtfertigt ist.
6.5 Lässt der geistige oder körperliche
Zustand eines Kunden eine Reise bzw.
Weiterreise nicht zu, weil dieser den
Kunden reiseunfähig macht oder eine
Gefahr für den Kunden selbst
oder jemanden sonst darstellt, kann die
Beförderung verweigert oder die
Urlaubsreise jederzeit abgebrochen
werden. Für eventuell entstehende
Mehrkosten steht Kiersper RSB nicht ein.
Gleiches gilt, wenn eine geistige oder
körperliche Behinderung
eine besondere Betreuung des Kunden
erfordert, die über die
vertraglich vereinbarten Leistungen von
Kiersper RSB hinausgeht
und der Kunde keine diese Betreuung
übernehmende Begleitperson hat. Im
Zweifel ist zur Nachfrage vor der Buchung
geraten.
6.6 Ferner kann Kiersper RSB den
Reisevertrag ohne Einhaltung
von Fristen kündigen, wenn der Kunde
unter falscher Angabe zur
Person, zur Adresse und zum
Ausweisdokument gebucht hat.
6.7 Bei Kündigung nach Antritt der Reise
wird Kiersper RSB durch
den jeweiligen Reiseleiter vertreten,
sofern ein solcher die Reise begleitet.
7 Rücktritt durch den Kunden
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung
bei Kiersper RSB innerhalb der
Öffnungszeiten des Reisebüros.
Der Rücktritt muss in jedem Falle
schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der
Reise steht dem Rücktritt vom
Reisevertrag am Anreisetag gleich.
7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so kann Kiersper RSB nach § 651
h Absatz 2 (BGB) Ersatz
für die getroffenen Reisevor-kehrungen
und für ihre Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Die Entschädigung ist
von der gewählten Leistung abhängig und
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung des Kunden
pauschaliert berechnet. Beachten Sie
bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben in den Buchungs-bedingungen
der einzelnen Angebote. Die Höhe der
Rücktrittskosten ist von
der gewählten und hauptsächlichen
Beförderungsleistung der Reise abhängig
und nachfolgend aufgelistet:
BUSREISEN
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 40 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 50 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 70 %
9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80 %
Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei
Nichtantritt der Reise 95 %
FLUGREISEN
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 45 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 55 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 65 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 75 %
9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 85 %
Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei
Nichtantritt der Reise 95 %
KREUZFAHRTEN / FLUSSKREUZFAHRTEN
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 45 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 65 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 85 %
9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 90 %
Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei
Nichtantritt der Reise 95 %
Prämien für über Kiersper RSB
vermittelte Reiseversicherungen
fallen zusätzlich zur pauschalen
Entschädigung in voller Höhe an.
7.3 Bei lediglich vermittelten
Eintrittskarten (z. B. für Musicals,
Biathlon, Konzerte, etc.) ab Ausstellung
100 % Stornokosten an.
7.4 Dem Kunden ist der Nachweis
gestattet, dass Kiersper RSB kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist, als die von ihm geforderte
Pauschale. Kiersper RSB behält sich vor,
anstelle der vorstehenden Pauschalen
eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern, soweit sie nachweist, dass ihr
wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind.
7.5. Bei Teilstornierung eines
Reiseteilnehmers stehen Kiersper RSB die
Stornokosten gemäß vorstehenden
Pauschalsätzen,
jedoch mindestens eine pauschale
Entschädigung in Höhe von
80 % zu. Für die Umstellung der Buchung
auf Einzelbelegung
für den verbleibenden Reise-teilnehmer
erheben wir eine pauschale
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-
bei Busreisen
und € 50,- bei Flugreisen und
Kreuzfahrten pro Buchung.
7.6 Das gesetzliche Recht des Kunden,
gemäß § 651 e (BGB)
einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt
durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt.
7.7 Bearbeitungs- und
Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
7.8 Wir weisen darauf hin, dass die
Möglichkeit besteht, bei unserer
Partnerversicherung ALLIANZ eine Reise-
Rücktrittskostenversicherung,
ein Komplettschutzpaket, sowie
weitere Reiseversicherungen
abzuschließen.
8 Umbuchung
8.1 Ein Anspruch des Kunden nach
Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes, des Reise-antritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart,
insbesondere auch der Teilstornierung
von Zusatz-leistungen,
Beförderungsleistungen bei der Anreise
(Umbuchung) besteht nicht.
8.2 Für Umbuchungen, die auf Wunsch
des Kunden dennoch unter Beibehaltung
des Gesamtzuschnitts der Reise
vorgenommen werden (insbesondere
unter Beibehaltung der Reisedauer und
des Reisepreises), werden bis 30 Tage vor
Reisebeginn
von Kiersper RSB folgende Kosten
berechnet:
- Für eine Umbuchung von Reiseterminen
oder Reisezielen
werden bei Busreisen bis drei Tagen €
15,- Bearbeitungsgebühr
pro Person berechnet.
- Für eine Umbuchung von Reiseterminen
oder Reisezielen
werden bei Busreisen mit vier oder mehr
Tagen € 25,- Bearbeitungsgebühr pro
Person berechnet. Kiersper RSB wird sich
im
Rahmen der Umbuchungsanfrage
bemühen, alle ursprünglichen
Arrangements auf den Umbuchungswunsch
anzupassen. Hieraus
resultierende Mehrkosten durch
Stornierungen, zwischenzeitliche
Preiserhöhungen oder Verfügbarkeiten
trägt der Reisende.
8.3 Umbuchungen von Reiseterminen
und Reisezielen bei Busreisen ab 29 Tage
vor Reisebeginn, gelten grundsätzlich als
Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter
Ziffer 7.2 genannten Bedingungen.
8.4 Umbuchungen von Reiseterminen
und Reisezielen bei Flug- und
Schiffsreisen gelten immer als Rücktritt
vom Reisevertrag zu den unter Ziffer 7.2
genannten Bedingungen verbunden mit
einer Neubuchung. Sollte im Einzelfall
eine Veränderung von Reisetermin und
Reiseziel möglich sein, wird ein
Bearbeitungsentgelt von € 50,- pro
Person erhoben.
8.5 Für eine Vertragsübertragung auf
eine dritte Person gilt § 651 e (BGB).
8.6 Umbuchungsgebühren sind sofort
fällig.
9 Nicht in Anspruch genommene
Leistung
Nimmt der Reisende einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus anderen, nicht von
Kiersper RSB zu vertretenden
Gründen nicht in Anspruch, so besteht
kein Anspruch des Kunden auf anteilige
Rückerstattung. Kiersper RSB wird sich
jedoch bei den Leistungsträgern um die
Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Eine Erstattung der ersparten
Aufwendungen entfällt in Fällen, bei
denen es sich um unerhebliche
Leistungen handelte oder wenn einer
Erstattung
gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
10 Gewährleistung, Kündigung durch
den Kunden
10.1 Wird die Reise nicht vertrags-gemäß
erbracht, kann der Kunde gemäß § 651 k
(BGB) Abhilfe verlangen. Er ist
verpflichtet, der von Kiersper RSB
eingesetzten Reise-leitung eventuelle
Reisemängel unverzüglich anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen. Ist eine
Reiseleitung am Urlaubsort nicht
vorhanden, sind
etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter
an dessen Sitz zur Kenntnis
zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft,
tritt eine Minderung des Reisepreises
nicht ein. Über die Erreichbarkeit der
Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters
wird in der Leistungsbeschreibung,
spätestens jedoch mit den
Reiseunterlagen,
unterrichtet. Die Reiseleitung ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht
befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2 Bei Schäden oder
Zustellverzögerungen bei Flugreisen
empfehlen wir dringend, dies
unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung
binnen 7 Tagen und bei Verspätung
innerhalb von 21 Tagen nach
Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen
sind der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck der
Reiseleitung anzuzeigen. Ohne
ordnungsgemäße Anzeige besteht die
Gefahr eines Anspruchsverlusts.
10.3 Will ein Kunde den Reisevertrag
wegen eines Reisemangels kündigen, gilt
§ 651 l (BGB).
10.4 Die Geltendmachung von
Ansprüchen kann fristwahrend nur
gegenüber Kiersper RSB unter folgender
Anschrift erfolgen:
Holiday & more Kiersper Reisebüro,
Monika Lehmann, Springer Weg 17,
58566 Kierspe, Deutschland.
11 Haftung und Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung von
Kiersper RSB für Schäden, die
nicht Körperschäden sind (auch die
Haftung für die Verletzung vor-, nebenoder
nachvertraglicher Pflichten), ist auf
den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Kunden von Kiersper
RSB weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder
b) Kiersper RSB für einen dem Kunden
entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche aufgrund
internationaler Abkommen bleiben von
dieser Haftungsbeschränkung
unberührt. Im Übrigen gilt § 651 p (BGB).
11.2 Kiersper RSB haftet nicht für den
Verlust oder die Beschädigung von
Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige
Dokumente, Edelmetalle,
Juwelen, Schmuck, Kunstgegen-stände,
Foto- und Filmapparate,
mobile Endgeräte – wie etwa Laptops,
Smartphones oder Tablets –, jeweils mit
Zubehör etc.), es sei denn, sie wurden bei
der Beförderung zur sicheren
Aufbewahrung hinterlegt.
11.3 Kiersper RSB haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen und
Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden oder die von
Dritten und Unabhängigen durchgeführt
werden (z. B. öffentliche
Verkehrsmittel, Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseaus-schreibung
und der Buchungs-bestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertrags-partners als
Fremdleistung so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den
Kunden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen
von Kiersper RSB sind. §§ 651 b, 651 c,
651 w, 651 y (BGB) bleiben hiervon
unberührt. Kiersper RSB haftet jedoch,
wenn und insoweit für einen Schaden des
Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten von Kiersper RSB
ursächlich geworden sind.
12 Pass- , Visa- und
Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Kunde hat alle Gesetze,
Verordnungen, Anordnungen
und Reisebestimmungen (Vorschriften)
der Länder, die von der
Reise berührt werden, zu befolgen.
12.2 Kiersper RSB wird deutsche
Staatsangehörige über Be-stimmungen
von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren
eventuelle Änderungen vor Reise-antritt
unterrichten. Angehörigen anderer
Staaten gibt das jeweils zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird hiervon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten
in der Person des Reisenden und
eventuell Mitreisender (z. B. Doppestaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit,
Voreintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis,
etc.) vorliegen.
12.3 Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reise-dokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Etwaige hierfür
anfallende Kosten sind allein vom Kunden
zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und
sonstige Auslagen oder auch zusätzlich
anfallende Reisekosten, gehen zu seinen
Lasten. Dies gilt nicht, wenn Kiersper RSB
nicht oder nur unzureichend informiert
hat.
12.4 Der Kunde hat Kiersper RSB alle für
die jeweilige Reise erforderlichen
persönlichen Daten (Manifestdaten) bis
spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur
Verfügung zu stellen
und zu gewährleisten, dass die angegebenen
Manifestdaten mit den Daten in
den Reisedokumenten (z. B. Reisepass
und Personalausweis) übereinstimmen.
Bei Buchung ab 6 Wochen vor
Reisebeginn sind die Manifestdaten
unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.5 Kiersper RSB haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende diese mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, Kiersper RSB
hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft
verletzt.
12.6 Sind für die Einreise in ein Land, das
von der Reise berührt wird, vom Kunden
Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben
zu entrichten oder sind kostenpflichtige
Reisedokumente
(z. B. Visum) erforderlich, deren
Besorgung Kiersper RSB übernommen
hat, so ist Kiersper RSB berechtigt, hierfür
anfallende
und verauslagte Kosten an den Kunden
weiter zu belasten.
Dies gilt nicht, wenn diese Kosten in den
Reiseleistungen der Ausschreibung
inkludiert wurden.
13 Informationspflichten über die
Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Kiersper RSB ist laut EU-Verordnung dazu
verpflichtet, dem Kunden
die Fluggesellschaft zu nennen, die aller
Voraussicht nach seinen Flug
durchführen wird. Sobald Kiersper RSB
sicher weiß, um welche Fluggesellschaft
es sich handelt, ist Kiersper RSB
verpflichtet, den Kunden darüber zu
informieren. Sollte sich daran noch etwas
ändern, muss der Kunde darüber in
Kenntnis
gesetzt werden. Die „Black List“ ist auf
folgender Internetseite
abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/airban/list_de.htm
14 Verjährung, Abtretung, Gerichtsstand
und Verbraucherstreit-beilegung
14.1 Ansprüche des Kunden wegen
Reisemängeln nach § 651 i
(BGB) verjähren in 2 Jahren. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
14.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche
des Kunden aus Anlass
der Reise, gleich aus welchem
Rechtsgrund, an Dritte, auch Ehepartner,
ist ausgeschlossen. Ebenso
ausgeschlossen ist die gerichtliche
Geltendmachung der vorbezeichneten
Ansprüche des Kunden durch Dritte in
eigenem Namen. Dies gilt nicht zwischen
dem Kunden und mitreisenden Familienangehörigen
oder diejenigen, für welche
der Kunde eine Verpflichtung
nach Ziffer 1.6 übernommen hat.
14.3 Der Kunde kann Kiersper RSB nur an
dessen Sitz in Kierspe,
Deutschland verklagen. Für Klagen von
Kiersper RSB gegen den
Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder gegen
Personen, die nach Abschluss des
Vertrags ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz von Kiersper RSB
maßgebend.
14.4 Kiersper RSB nimmt nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle
teil.
14.5 Kiersper RSB weist für alle im
elektronischen Geschäftsverkehr
geschlossenen Reiseverträge auf die
europäische Online-Streitbeilegungs-
Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.6 Die Nichtigkeit und / oder die
Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrags und /
oder dieser Bestimmungen
haben nicht die Nichtigkeit und / oder
Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrags oder der
Reisebedingungen zur Folge.
15 Reiseveranstalter
Holiday & more Kiersper Reisebüro
Inh. Monika Lehmann
Springerweg 17, 58566 Kierspe
Tel. 02359/90 35 05
www.urlaub4me.de;
info@holidayandmore.de