Hygieneverordnung (HygMedVo NRW) und Medizinproduktegesetz (MPG) – Fortbildungstermine 2022
Fortbildungen: Hygienebeauftragter Arzt/Krankenhaushygiene gem. Weiterbildungsordnung der ÄKWL vom 01.07.2020, Hygiene und Desinfektion zur Bestellung einer_s Hygienebeauftragten in der Arztpraxis, Aufbereitung von Medizinprodukten zum Erwerb der Sachkunde gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung, Refresherkurse Medizinproduktebetreiberverodnung/Hygiene
Fortbildungen: Hygienebeauftragter Arzt/Krankenhaushygiene gem. Weiterbildungsordnung der ÄKWL vom 01.07.2020, Hygiene und Desinfektion zur Bestellung einer_s Hygienebeauftragten
in der Arztpraxis, Aufbereitung von Medizinprodukten zum Erwerb der Sachkunde gemäß
Medizinproduktebetreiberverordnung, Refresherkurse Medizinproduktebetreiberverodnung/Hygiene
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20 Refresherkurs Hygiene in der Arztpraxis<br />
Refresherkurs Hygiene in der Arztpraxis<br />
zum Nachweis der Verpflichtung zur regelmäßigen<br />
Fortbildung von Hygienebeauftragten<br />
gem. § 6 Abs. 1 <strong>HygMedVo</strong> <strong>NRW</strong><br />
Themen <strong>und</strong> Inhalte<br />
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes<br />
neue rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
zur Verbesserung der Hygienesituation<br />
in medizinischen Einrichtungen geschaffen.<br />
Einzelheiten regeln die Verordnung über die<br />
Hygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention in medizinischen<br />
Einrichtungen (HygMedVO <strong>NRW</strong>)<br />
vom 13. März 2012 bzw. die jeweiligen <strong>Hygieneverordnung</strong>en<br />
der einzelnen B<strong>und</strong>esländer.<br />
Erfasst sind gemäß § 1 Abs. 1 der<br />
HygMedVO <strong>NRW</strong> Krankenhäuser, Einrichtungen<br />
für ambulantes Operieren, Vorsorge<strong>und</strong><br />
Reha-Einrichtungen, in denen eine den<br />
Krankenhäusern vergleichbare medizinische<br />
Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen,<br />
Tageskliniken sowie invasiv tätige Praxen.<br />
Demnach ist in jeder Einrichtung nach § 1<br />
Abs. 1 mindestens ein klinisch tätiger Arzt,<br />
der über entsprechende Kenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen<br />
in der Hygiene verfügt, fachlich<br />
weisungsbefugt ist <strong>und</strong> an einer entsprechenden<br />
40-stündigen curricularen Fortbildung<br />
„Hygiene“ mit Erfolg teilgenommen<br />
hat, zum Hygienebeauftragten zu bestellen.<br />
Hygieneplänen festgelegt werden, dabei gilt<br />
bereits die Blutabnahme bzw. die Akupunktur<br />
als invasiver Eingriff. Außerdem müssen<br />
die Praxen eine Hygienebeauftragte Person<br />
benennen. Dies kann ein nichtärztlicher Mitarbeiter<br />
sein oder der Arzt selbst. Die Praxisleitung<br />
trägt die Gesamtverantwortung <strong>und</strong><br />
muss die Eignung <strong>und</strong> die fachliche Qualifikation<br />
der benannten Person sicherstellen.<br />
Hygienebeauftragte Ärzte_innen <strong>und</strong> entsprechend<br />
qualifiziertes medizinisches<br />
Fachpersonal sind nach § 6 Abs. 1 HygMed-<br />
VO <strong>NRW</strong> dazu verpflichtet, sich mit dem aktuellen<br />
Stand der Hygiene vertraut zu machen<br />
<strong>und</strong> spätestens alle zwei Jahre an einer<br />
entsprechenden Fortbildungsveranstaltung<br />
teilzunehmen.<br />
Nicht nur Ärzte_innen, sondern das gesamte<br />
Praxisteam befasst sich tagtäglich mit<br />
Fragen zum Thema Hygiene. Mit diesem<br />
Fortbildungsangebot schaffen wir für das<br />
gesamte Praxisteam eine Möglichkeit, sich<br />
über aktuelle Entwicklungen im Bereich der<br />
Hygiene zu informieren, vorhandenes Wissen<br />
aufzufrischen <strong>und</strong> mit Experten zu diskutieren.<br />
Für Arztpraxen, die invasive Eingriffe durchführen,<br />
müssen innerbetriebliche Verfahrensweisen<br />
zur Infektionshygiene in