07.02.2022 Aufrufe

Hygieneverordnung (HygMedVo NRW) und Medizinproduktegesetz (MPG) – Fortbildungstermine 2022

Fortbildungen: Hygienebeauftragter Arzt/Krankenhaushygiene gem. Weiterbildungsordnung der ÄKWL vom 01.07.2020, Hygiene und Desinfektion zur Bestellung einer_s Hygienebeauftragten in der Arztpraxis, Aufbereitung von Medizinprodukten zum Erwerb der Sachkunde gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung, Refresherkurse Medizinproduktebetreiberverodnung/Hygiene

Fortbildungen: Hygienebeauftragter Arzt/Krankenhaushygiene gem. Weiterbildungsordnung der ÄKWL vom 01.07.2020, Hygiene und Desinfektion zur Bestellung einer_s Hygienebeauftragten
in der Arztpraxis, Aufbereitung von Medizinprodukten zum Erwerb der Sachkunde gemäß
Medizinproduktebetreiberverordnung, Refresherkurse Medizinproduktebetreiberverodnung/Hygiene

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20 Refresherkurs Hygiene in der Arztpraxis<br />

Refresherkurs Hygiene in der Arztpraxis<br />

zum Nachweis der Verpflichtung zur regelmäßigen<br />

Fortbildung von Hygienebeauftragten<br />

gem. § 6 Abs. 1 <strong>HygMedVo</strong> <strong>NRW</strong><br />

Themen <strong>und</strong> Inhalte<br />

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes<br />

neue rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

zur Verbesserung der Hygienesituation<br />

in medizinischen Einrichtungen geschaffen.<br />

Einzelheiten regeln die Verordnung über die<br />

Hygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention in medizinischen<br />

Einrichtungen (HygMedVO <strong>NRW</strong>)<br />

vom 13. März 2012 bzw. die jeweiligen <strong>Hygieneverordnung</strong>en<br />

der einzelnen B<strong>und</strong>esländer.<br />

Erfasst sind gemäß § 1 Abs. 1 der<br />

HygMedVO <strong>NRW</strong> Krankenhäuser, Einrichtungen<br />

für ambulantes Operieren, Vorsorge<strong>und</strong><br />

Reha-Einrichtungen, in denen eine den<br />

Krankenhäusern vergleichbare medizinische<br />

Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen,<br />

Tageskliniken sowie invasiv tätige Praxen.<br />

Demnach ist in jeder Einrichtung nach § 1<br />

Abs. 1 mindestens ein klinisch tätiger Arzt,<br />

der über entsprechende Kenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen<br />

in der Hygiene verfügt, fachlich<br />

weisungsbefugt ist <strong>und</strong> an einer entsprechenden<br />

40-stündigen curricularen Fortbildung<br />

„Hygiene“ mit Erfolg teilgenommen<br />

hat, zum Hygienebeauftragten zu bestellen.<br />

Hygieneplänen festgelegt werden, dabei gilt<br />

bereits die Blutabnahme bzw. die Akupunktur<br />

als invasiver Eingriff. Außerdem müssen<br />

die Praxen eine Hygienebeauftragte Person<br />

benennen. Dies kann ein nichtärztlicher Mitarbeiter<br />

sein oder der Arzt selbst. Die Praxisleitung<br />

trägt die Gesamtverantwortung <strong>und</strong><br />

muss die Eignung <strong>und</strong> die fachliche Qualifikation<br />

der benannten Person sicherstellen.<br />

Hygienebeauftragte Ärzte_innen <strong>und</strong> entsprechend<br />

qualifiziertes medizinisches<br />

Fachpersonal sind nach § 6 Abs. 1 HygMed-<br />

VO <strong>NRW</strong> dazu verpflichtet, sich mit dem aktuellen<br />

Stand der Hygiene vertraut zu machen<br />

<strong>und</strong> spätestens alle zwei Jahre an einer<br />

entsprechenden Fortbildungsveranstaltung<br />

teilzunehmen.<br />

Nicht nur Ärzte_innen, sondern das gesamte<br />

Praxisteam befasst sich tagtäglich mit<br />

Fragen zum Thema Hygiene. Mit diesem<br />

Fortbildungsangebot schaffen wir für das<br />

gesamte Praxisteam eine Möglichkeit, sich<br />

über aktuelle Entwicklungen im Bereich der<br />

Hygiene zu informieren, vorhandenes Wissen<br />

aufzufrischen <strong>und</strong> mit Experten zu diskutieren.<br />

Für Arztpraxen, die invasive Eingriffe durchführen,<br />

müssen innerbetriebliche Verfahrensweisen<br />

zur Infektionshygiene in

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