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SIBO Fluidra Katalog 2022

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

<strong>SIBO</strong> FLUIDRA NETHERLANDS BV<br />

ARTIKEL 1: ALLGEMEINES<br />

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge<br />

zum Verkauf, Kauf und / oder zur Lieferung von Waren von <strong>SIBO</strong> <strong>Fluidra</strong><br />

Netherlands B.V. auf der einen Seite, im Folgenden als “Verkäufer”<br />

bezeichnet, und auf der anderen Seite als Käufer. Abweichungen von<br />

diesen Bedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.<br />

2. In diesen Bedingungen wird verstanden unter:<br />

A. Käufer: Die Person, mit der der Verkäufer einen Vertrag abgeschlossen<br />

hat oder abschließen möchte.<br />

B. Order: Bestellung und/oder Auftrag und/oder Order.<br />

C. Waren/Liefersache: alle durch den Verkäufer gelieferten oder zu<br />

liefernden Waren und Materialien.<br />

ARTIKEL 2: ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS<br />

1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern ihre Unwiderrufbarkeit<br />

nicht ausdrücklich schriftlich niedergelegt worden ist. Angebote durch<br />

den Verkäufer werden widerrufen, bis ein Vertrag zustande gekommen<br />

ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Order ohne Angabe von<br />

Gründen abzulehnen.<br />

2. Verträge kommen nicht eher zustande als nach schriftlicher Akzeptierung<br />

durch den Verkäufer oder sobald der Verkäufer mit der Ausführung der<br />

durch den Käufer aufgegebenen Order begonnen hat.<br />

3. Eventuell später getroffene Zusatzvereinbarungen oder Änderungen<br />

sowie Vereinbarungen oder Zusagen binden den Verkäufer nur, wenn sie<br />

schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden sind.<br />

4. Alle Abbildungen, Zeichnungen und/oder anderen Angaben sind so genau<br />

wie möglich, binden den Verkäufer jedoch nur, wenn das ausdrücklich<br />

schriftlich niedergelegt worden ist.<br />

5. Für Lieferungen, für die aufgrund ihrer Art und/oder ihres Umfangs keine<br />

Offerte oder Auftragsbestätigung verschickt wird, wird der Lieferbon und/<br />

oder die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung betrachtet, von der<br />

angenommen wird, dass sie den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt.<br />

ARTIKEL 3: PREISE<br />

1. Alle Preise lauten in Euro und verstehen sich exklusive MwSt., Transportkosten<br />

und eventuell Versicherung.<br />

2. Der Preis für die betriebsbereite Installation wird gesondert ausgewiesen.<br />

3. Jeder Verkauf erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Preis<br />

auf im Moment des Vertragsschlusses geltenden Kostenfaktoren basiert,<br />

wie: Einkaufspreise, Löhne, Lohnkosten, Ausfuhrzölle, Fracht, Versicherung,<br />

Entladekosten, Einfuhrzölle, Abgaben, Steuern, Fremdwährungsverrechnung<br />

4. und Transportkosten.<br />

5. Der Verkäufer ist ausdrücklich berechtigt, einseitig die Bedingungen<br />

und den Inhalt eines geschlossenen Vertrages zu ändern, ohne dass der<br />

Käufer berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen, wenn Marktverhältnisse<br />

(vorweggenommen oder unvorhergesehen) oder kostenerhöhende<br />

Umstände dies veranlassen. Im Falle einer Änderung haftet der Verkäufer<br />

niemals für Schäden gegenüber dem Käufer.<br />

6. Der angebotene Preis gilt nur für die spezifische Order und die darin<br />

angebotenen Mengen.<br />

ARTIKEL 4: LIEFERUNG<br />

1. Die Lieferung erfolgt gemäß den vereinbarten Incoterms, wobei<br />

Lieferungen innerhalb Europas auf der zum Zeitpunkt der Vereinbarung<br />

geltenden Incoterm 2020 DAP basieren.<br />

2. Für den Fall, dass die Ware vom Käufer abgeholt wird, liefert der Verkäufer<br />

gemäß Incoterm 2020 FCA.<br />

3. In allen anderen Fällen werden die Waren auf Rechnung und Gefahr des<br />

Käufers befördert.<br />

ARTIKEL 5: LIEFERFRISTEN<br />

1. Die vom Verkäufer angegebene Lieferzeit ist indikativ und kann nicht<br />

als Frist gesehen werden. Der Käufer hat dem Verkäufer im Falle von<br />

Lieferverzug stets zuerst eine Verzugsmitteilung zu machen mit einer, je<br />

nach Situation, angemessenen Frist um die Lieferverpflichtung weiterhin<br />

erfüllen zu können.<br />

2. lm Falie einer Verzögerung der Lieferung, die dadurch entsteht, dass<br />

Umstände welcher Art auch immer sich ändern, wird die Lieferfrist urn<br />

die Dauer der Verzögerung verlängert. Der Verkäufer hat den Käufer von<br />

einer eventuellen Verzögerung rechtzeitig zu unterrichten. Eine verzögerte<br />

Lieferung gibt dem Käufer nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen oder<br />

Schadensersatz zu verlangen.<br />

3. Die Übergabe von Waren, die betriebsbereit installiert werden, gilt als an<br />

dem Tag erfolgt, an dem der Lieferant dies dem Abnehmer mitteilt.<br />

ARTIKEL 6: KONTROLLE UND BEANSTANDUNG<br />

1. Die auf den Frachtbriefen, Lieferbons oder gleichartigen Dokumenten<br />

angegebenen Mengen geiten als korrekt, wenn sie nicht sofort nach<br />

Empfang und vor der Verarbeitung und/oder Bearbeitung beanstandet<br />

werden und dies nicht auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbestätigung<br />

vermerkt ist.<br />

2. Der Käufer hat die gelieferte Ware innerhalb von 24 Stunden nach<br />

Lieferung auf sichtbare Mängel zu prüfen. Vom Käufer wird erwartet, dass<br />

er mit den Verpackungsmaterialien und / oder Oberflächenschutzfolien,<br />

den Anweisungen und dem CE-Sicherheitszustand der gelieferten<br />

Ware sorgfältig umgeht. Das Recht zur Beanstandung aufgrund dieser<br />

sichtbaren Mängel erlischt, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb<br />

von 24 Stunden nach Erhalt der Ware unter Angabe der Beanstandung<br />

dem Verkäufer schriftlich gemeldet hat. Reklamationen aufgrund dieser<br />

sichtbaren Mängel verfallen, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb<br />

von 24 Stunden nach Erhalt der Ware dem Verkäufer meldet.<br />

3. Der Käufer muss eventuelle Fehler in der Rechnung dem Verkäufer innerhalb<br />

von 5 Werktagen nach Empfang gemeldet haben, andernfalls gilt die<br />

Rechnung als korrekt.<br />

4. Alle anderen als die in den Absätzen 1,2 und 3 beschriebenen möglichen<br />

Mängel, sind dem Verkäufer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Feststellung<br />

eines Mangels durch den Käufer unter Angabe der Art und der Gründe der<br />

Beanstandung schriftlich anzuzeigen oder zumindest nach vernünftigem<br />

Ermessen festzustellen. berichtet. Nach dieser Frist kann sich der Käufer<br />

nicht mehr auf einen Mangel der Leistung berufen.<br />

5. Reklamationen und/oder Beanstandungen im Sinne dieses Artikels<br />

berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung der Rechnungszahlung<br />

oder zur (anteiligen) Verrechnung von Beträgen.<br />

ARTIKEL 7: BEZAHLUNG<br />

1. Zwischen Käufer und Verkäufer gilt ein vereinbarter Zahlungstermin von 30<br />

Tagen nach Rechnungsdatum. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 30<br />

Tagen bezahlt, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder<br />

Inverzugsetzung erforderlich ist. Zu diesem Zeitpunkt werden alle offenen<br />

Rechnungen vom Verkäufer an den Käufer sofort und uneingeschränkt fällig.<br />

2. Der Verkäufer kann einen Kreditaufschlag in Rechnung stellen und/oder<br />

Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.<br />

3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung der Rechnungen auszusetzen.<br />

Alle Zahlungen müssen geleistet werden ohne Abzug oder Verrechnung.<br />

4. Kommt ein Käufer der Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der<br />

vereinbarten Zahlungsfrist nach, so kommt er rechtlich in Verzug. Bei<br />

verspäteter Zahlung schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 2,0%<br />

pro Monat auf den gesamten ausstehenden Rechnungsbetrag mit einem<br />

Mindestbetrag von 300,00 € pro Monat.<br />

5. Wenn der Verkäufer aufgrund des Zahlungsverzuges des Käufers<br />

gezwungen ist, seine Forderung zur Einziehung abzutreten, trägt der<br />

Käufer alle damit verbundenen Kosten, wie z. B. Verwaltungskosten,<br />

gerichtliche und außergerichtliche Kosten einschließlich der Kosten eines<br />

Insolvenzantrags. Bei einer Hauptsumme bis einschließlich 2.500 € betragen<br />

die außergerichtlichen Inkassokosten mindestens 15% der Hauptsumme,<br />

mindestens 40 € und höchstens 375 €, entsprechend der Höhe der<br />

außergerichtlichen Inkassokosten. Die außergerichtlichen Inkassokosten<br />

für Forderungen über 2.500 € richten sich nach der außergerichtlichen<br />

Inkassokostenstaffel.<br />

6. Zahlungen des Käufers, unabhängig von der Angebe zu welchem Zweck<br />

dies ist, dienen stets zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und<br />

nachträglich zur Begleichung der am längsten ausstehenden Rechnungen.<br />

Wenn der Käufer mit der Erfüllung eines Vertrags mit dem Verkäufer säumig<br />

bleibt, oder wenn bei dem Verkäufer anderswie berechtigte Zweifel an der<br />

Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, ist der Verkäufer berechtigt, die<br />

Lieferung der Waren auszusetzen, bis der Käufer eine (zusätzliche) Sicherheit<br />

für die Forderungen und die Bezahlung der zu liefernden Waren geleistet<br />

hat. Der Käufer ist verpflichtet, auf die erste Aufforderung hin eine Sicherheit<br />

beizubringen.<br />

7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung auszusetzen, wenn durch den<br />

Kreditversicherer keine Kreditgrenze bewilligt wird beziehungsweise die<br />

bewilligte Kreditgrenze überschritten oder widerrufen worden ist.<br />

<strong>SIBO</strong> <strong>Fluidra</strong> <strong>Katalog</strong> | Februar <strong>2022</strong>

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