Haid-Mitte - Kulturlandschaft Württembergisches Allgäu
Haid-Mitte - Kulturlandschaft Württembergisches Allgäu
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GROSSE KREISSTADT<br />
WANGEN IM ALLGÄU<br />
Teil-Bebauungspläne „<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“<br />
und „Gewerbegebiet <strong>Haid</strong>“<br />
mit Örtlichen Bauvorschriften<br />
auf der Gemarkung der Stadt Wangen im <strong>Allgäu</strong><br />
und der Ortschaft Niederwangen<br />
Begründung und Erläuterung<br />
Vorbemerkung<br />
a) Der Umgriff des Teil-Bebauungsplanes „<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“ mit entsprechenden Örtlichen<br />
Bauvorschriften liegt in Teilen auch auf der Gemarkung der Ortschaft<br />
Niederwangen; es handelt sich hierbei um sogenannte Ausgleichsflächen incl. der<br />
Flächen für Versickerung. Die Gesamtfläche der Überplanung beträgt ca.<br />
38,09 ha Fläche.<br />
b) Wie aus der Überschrift entnommen werden kann, handelt es sich um zwei Teil-<br />
Bebauungspläne, welche gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.1990<br />
getrennt oder zusammengefasst aufgestellt werden können.<br />
c) Das Verfahren für die beiden Teilbebauungspläne wurde zusammen<br />
weitergeführt. Im Zeichnerischen Teil ist keine Trennlinie dargestellt.
A) Allgemeines<br />
Anlass und Ziel der Planung<br />
2 von 34<br />
Für die Kernstadt Wangen im <strong>Allgäu</strong> wurde 1990 konkret mit der<br />
Entwicklungsplanung „<strong>Haid</strong>“ begonnen, um den erforderlichen Bedarf an<br />
Wohnbauflächen und Flächen für das produzierende Gewerbe auszuweisen.<br />
Mehrere Wohngebiete (z. B. Kohlplatz, Hinteres Ebnet, Vorderes Ebnet), die vor<br />
1990 erschlossen wurden, sowie die für Gewerbe / Industrie ausgewiesenen Flächen<br />
(z. B. Industrie-Ost), die auch vor 1990 erschlossen wurden, sind weitgehend einer<br />
Bebauung zugeführt worden.<br />
Diese Ausweisungen, insbesondere die Wohnbauflächen, waren erforderlich, um den<br />
sog. inneren Bedarf abzudecken.<br />
Im Jahre 1990 lag die Einwohnerzahl der Kernstadt bei 15390, erhöhte sich bis 1993<br />
auf 16004 und sank bis Ende 1999 auf 15895. Eine ähnliche Entwicklung nahm auch<br />
die Gesamtzahl in der Großen Kreisstadt von 24746 in 1990 auf 25748 in 1993 und<br />
auf 25995 in 2000.<br />
Der oben genannte Entwicklungsplan bot auch die Grundlage für eine sinnvolle,<br />
abschnittsweise Realisierung der beabsichtigten Bebauung dieser letzten größeren<br />
stadtnahen Entwicklungsfläche.<br />
Mit dem Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“, rechtskräftig seit 22.01.1996, wurde der<br />
1. Planabschnitt abgeschlossen. Zwischenzeitlich ist auch die Erschließung<br />
(weitestgehend) verwirklicht, so dass dieser Bereich bis auf wenige Lücken bebaut<br />
ist. Im Bereich dieses Teilbebauungsplanes können laut Statistik vom 18.05.1994<br />
etwa 800 Einwohner auf einer Bruttofläche von ca. 9,08 ha (ohne die Fläche für den<br />
Gemeinbedarf und die Ausgleichsfläche) untergebracht werden.<br />
Eine Auswirkung auf die Zahl der Einwohner in der Kernstadt ist deshalb auch kaum<br />
gegeben.<br />
Ziel der Planung ist es, die Bedarfsdeckung für die ungebrochen starke Nachfrage<br />
nach relativ preiswertem Bauland für den Wohnungsbau längerfristig zu sichern; die<br />
hier angesprochene Bodenpreissituation kann insofern gewährleistet werden, als im<br />
Bereich des Teil-Bebauungsplanes „<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“ die Stadt Wangen im <strong>Allgäu</strong> über<br />
sämtliche Flächen verfügt.<br />
Auch in Bezug auf die weitere Ausweisung von Gewerbeflächen kann angemerkt<br />
werden, dass diese gerechtfertigt und notwendig ist, da mit Ausnahme des<br />
„Interkommunalen Gewerbegebietes“ keine stadtnahen Gewerbeflächen zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Die in Zusammenarbeit mit dem „Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet“<br />
ausgewiesenen Flächen in Geiselharz-Schauwies können aufgrund der stetigen<br />
Nachfrage zügig einer Bebauung zugeführt werden, so dass Vorsorge für Flächen,<br />
auf denen Gewerbe / Dienstleistung angesiedelt werden kann, auch im Bereich der<br />
Kernstadt getroffen werden muss.
3 von 34<br />
Die natürlichen Grenzen dieses Plangebietes erfordern eine nachhaltige städtebauliche<br />
Entwicklung, die auch eine weitere Entwicklungsmöglichkeit Richtung Nieratz<br />
gedanklich einbezieht.<br />
In den Geltungsbereich des Teil-Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-<strong>Haid</strong>“ wurden<br />
auch Flächen mit einbezogen, für die bereits eine rechtsverbindliche Bauleitplanung<br />
besteht. Hierbei handelt es sich u. a. um den Bereich, in welchem sich der Toom-<br />
Baumarkt angesiedelt hat sowie um den Bereich der Firma Thiermann und die<br />
angrenzenden Flächen in Richtung Süden.<br />
Ziel ist es hier, die rechtsverbindlichen Nutzungen den bestehenden Verhältnissen<br />
anzupassen; d. h. die bisher zulässigen GI-Nutzungen werden künftig als GE<br />
ausgewiesen.<br />
Mit der oben genannten Einbeziehung von Teilbereichen aus dem Bebauungsplan<br />
„Industrie-West II“ ist es auch möglich, die dort ausgewiesene Fläche für<br />
Bahnanlagen entfallen zu lassen (?) , da eine Notwendigkeit hierfür nicht mehr<br />
besteht.<br />
Ziel der Planung ist es auch, die verkehrsmäßige Erschließung / Anbindung an das<br />
bestehende Straßennetz so zu konzipieren, dass die Leistungsfähigkeit der<br />
Ravensburger Straße (B 32) als Zubringer zur Autobahn (A 96) wie auch zur<br />
Aufnahme des innerörtlichen Verkehrs erhalten bleibt. Westliche<br />
Entlastungsmöglichkeiten werden freigehalten.<br />
Auf der Grundlage der Planstatistik für das Gesamtgebiet vom 25.06.1990 ist von<br />
einer Einwohnerzahl von etwa 2540 Personen auszugehen.<br />
Diese Annahme macht es erforderlich, innerhalb des Gebietes an geeigneter Stelle<br />
eine sogenannte „Stadtteil-Versorgung“ planungsrechtlich auszuweisen, um die<br />
Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu ermöglichen.<br />
Ein weiteres Ziel der Planung ist es, soweit möglich, innerhalb des<br />
Geltungsbereiches für beide Teilbebauungspläne den naturschutzrechtlichen<br />
Ausgleich durch geeignete Maßnahmen / Festsetzungen zu sichern.<br />
Der dafür vorgesehene Bereich zwischen den Gewerbe- und Wohnbauflächen dient<br />
auch der „Trennung“ dieser Nutzungen in immissionsrechtlicher Hinsicht<br />
(Schallquellenfreie Zone lt. Gutachten).<br />
Auf die Abgrenzung der Wohnnutzung und Gewerbenutzung wurde durch<br />
Erweiterung der gutachtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit dem<br />
Bebauungsplan „Ravensburger Straße - Teil 1“ viel Sorgfalt verwendet. Über<br />
ausführliche Emissionsmessungen und wissenschaftliche Verarbeitung der<br />
gewonnenen Daten durch die Firma ITA und über ein Rechtsgutachten von<br />
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dolde, in Verbindung mit Rückkoppelung beim RP Tübingen<br />
wurde die im Plan dargestellte Abgrenzung erarbeitet. Dazu erfolgte nach Eingang<br />
der Stellungnahme eine Abklärung mit dem GAA über die geplanten<br />
immissionsrechtlichen Bedingungen.
4 von 34<br />
Einfügung in die örtlichen und überörtlichen Planungen (FNP,<br />
Regionalplan u. a.)<br />
Der seit 16.12.1982 rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) der vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Achberg, Amtzell und Wangen im<br />
<strong>Allgäu</strong> weist im überplanten Gebiet eine Wohnbaufläche, eine Grünfläche, eine<br />
Gewerbebaufläche sowie Gewerbebauflächenbestand aus.<br />
Der kleine Bereich südlich der Ausgleichsfläche um den August-Lämmle-Weg ist im<br />
FNP als bestehende Wohnbaufläche ausgewiesen.<br />
Die im FNP als bestehende Gewerbebaufläche ausgewiesenen Teilbereiche sind im<br />
seit 23.01.1973 rechtskräftigen Bebauungsplan „Industrie West II“ erfasst und als<br />
Industrie- bzw. Gewerbegebiet ausgewiesen.<br />
Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (nach der Verbindlicherklärung vom<br />
04.04.1996) ist die große Kreisstadt Wangen im <strong>Allgäu</strong> als „MITTELZENTRUM“<br />
ausgewiesen; diese Ausweisung bedeutet auch, dass die Stadt ein<br />
Siedlungsschwerpunkt ist.<br />
Zusammen mit den Gemeinden Achberg, Amtzell, Kißlegg und Argenbühl bildet sie<br />
einen <strong>Mitte</strong>lbereich, welcher in der Entwicklungsachse Lindau, Wangen, Kißlegg,<br />
Leutkirch liegt. Gutachtlich kann auch von Teilen der bayerischen Nachbarschaft<br />
ausgegangen werden.<br />
Gemäß dem Ziel des Regionalplanes ist die Siedlungsentwicklung vorrangig in<br />
Siedlungsschwerpunkten zu konzentrieren, wobei qualifizierte Arbeitsplätze für die<br />
Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf<br />
und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben sind.<br />
Die Stadt Wangen im <strong>Allgäu</strong> ist gemäß dem Regionalplan auch ein Schwerpunkt für<br />
Gewerbe und Industrie; dieser ist für die zukünftigen Erfordernisse in der<br />
Bauleitplanung gegen konkurrierende Nutzungen zu sichern (z. B. Einschränkung bei<br />
Einzelhandel).<br />
Die oben genannten Aussagen aus dem Regionalplan sind dem Landesentwicklungsplan<br />
in der Fassung vom 12.12.1983 entnommen; sie orientieren sich an<br />
den Grundsätzen der Raumordnung.<br />
Die vorliegenden Teil-Bebauungspläne sind aus den oben genannten örtlichen und<br />
überörtlichen Vorgaben entwickelt.<br />
Information über die Fortschreibung des FNP<br />
Mit Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses vom 05.12.1989 wurde die<br />
Fortschreibung des FNP in die Wege geleitet; die Veröffentlichung dieses<br />
Beschlusses erfolgte am 11.12.1989 als amtliche Bekanntmachung in der<br />
Schwäbischen Zeitung, Ausgabe Wangen.
5 von 34<br />
Der Gemeinsame Ausschuss befasste sich in der Sitzung vom 22.12.1993 mit dem<br />
Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“. Es wurde beschlossen, die Planabsichten und ggf.<br />
die Rechtswirksamkeit dieser Planung in die Fortschreibung des FNP aufzunehmen<br />
und bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen.<br />
Wie im vorausgegangenen Kapitel dargelegt, sind die im FNP 82 angesprochenen<br />
Flächen bereits weitgehend ausgewiesen. Aufgrund der Immission aus dem<br />
ehemaligen Betrieb „Edel“ musste laut gutachtlicher Stellungnahme ein größerer<br />
Abstand eingehalten werden, der dazu führte, dass die Vorgaben des FNP 82<br />
bezüglich der Lage der Wohnbauflächen nicht mehr eingehalten werden konnten.<br />
Der Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ hat dies dann berücksichtigt, was wiederum<br />
Auswirkungen auf die nun vorliegenden Teil-Bebauungspläne hat.<br />
Diese „Anpassung“ ist auch Gegenstand der FNP-Fortschreibung.<br />
Am 16.06.1997 befasste sich der Gemeinderat der Stadt Wangen im <strong>Allgäu</strong> bei der<br />
Fortsetzung der Beratung über die Fortschreibung des FNP mit den geplanten<br />
Ausweisungen in der Kernstadt; die Fläche „<strong>Haid</strong>“ war unstrittig.<br />
Mit Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses vom 03.09.1998 wurde die<br />
vorgezogene Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB in die<br />
Wege geleitet.<br />
Mit Schreiben vom 23.12.1998 wurden die TÖB um eine Stellungnahme bis zum<br />
26.02.1999 gebeten; mit Schreiben vom 23.03.1999 wurden noch einige TÖB an die<br />
Abgabe ihrer Anregungen, Hinweise zu den jeweiligen Fach- bzw. Interessengebieten<br />
erinnert.<br />
Situation / Lagebeschreibung<br />
Das überplante Gebiet der beiden Teilbebauungspläne hat eine Gesamtfläche von<br />
ca. 38,10 ha, wovon ca. 1,28 ha auf der Gemarkung der Ortschaft Niederwangen<br />
liegen. Es weist eine Nord-Südausdehnung von max. 800 m und eine Ost-<br />
Westausdehnung von max. 900 m aus.<br />
Der als „Wohnbauland“ ausgewiesene Bereich umfasst eine Fläche von ca. 9,99 ha<br />
(netto). Der Bereich der „Gewerblichen Bauflächen“ hat eine Größe von ca. 14,76 ha<br />
(netto) und die Flächen für den erforderlichen Ausgleich gemäß § 1 a BauGB<br />
nehmen ca. 6,8 ha in Anspruch. Anzumerken ist hier, dass ca. 0,26 ha an Ausgleichsfläche<br />
noch dem Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ zuzuordnen sind.<br />
Der Planungsbereich liegt am südlichen Siedlungsrand von „Wittwais“ und im Norden<br />
des Wohngebietes „Berger Höhe“ sowie des Gewerbegebiets „West“. Im Osten<br />
grenzt er an die Ravensburger Straße, im Südwesten an die Bebauung aus dem<br />
Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ und westlich an landwirtschaftlich genutzte Flächen;<br />
letzteres gilt auch noch für einen größeren Bereich im Norden.
6 von 34<br />
Das Gebiet ist als weitgehend ebene Fläche zu bezeichnen. Außerhalb des<br />
Plangebietes im Westen steigt das Gelände z. T. stufenartig an. Ein Wassergraben<br />
tangiert im Westen den Planungsbereich. Ein befestigter Weg von Norden nach<br />
Süden verbindet den Siedlungsbereich „Wittwais“ mit dem Siedlungsbereich „Berger<br />
Höhe“; vom letztgenannten Bereich führt ein unbefestigter Weg nach Norden zum<br />
Weiler „Nieratz“. Einige landwirtschaftliche Wege erschließen die derzeit<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />
Bindungen der Teil-Bebauungspläne<br />
Als wichtige Bindung ist der im Vorgriff bereits gebaute Hauptsammler (∅ 1200) zu<br />
nennen, welcher vom Baugebiet „Waltersbühl-II“ kommend durch das<br />
Wohnbaugebiet in Richtung Süden zum Hauffweg etc. führt.<br />
Eine weitere Abwasserleitung führt vom AKO-Werk nach Westen bzw. Norden, um<br />
am Ende der Siemensstraße in den Hauptsammler zu münden. Die von der<br />
ehemaligen Firma Geiger gebaute private, derzeit ungenutzte Leitung wird nicht als<br />
Bindung angesehen.<br />
Das bestehende Straßennetz, insbesondere die anbaufreie Ravensburger Straße,<br />
hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Straßenführung innerhalb des Geltungsbereiches<br />
dieser Bauleitplanung.<br />
Auch die Immissionen, insbesondere aus den gewerblichen Flächen werden als<br />
Bindung in der Planung berücksichtigt.<br />
Der Wassergraben im Westen ist als natürliche Grenze anzusehen.<br />
Versorgungsleitungen der EVS, ob Freileitungen oder Kabel, haben u. E. eher einen<br />
nachrichtlichen Charakter.<br />
Als Bindung, was die Höhenentwicklung der Gebäude anbetrifft, ist die umgebende /<br />
angrenzende Bebauung zu sehen.<br />
Die Linde und die Pappel am Verbindungsweg nach Wittwais werden in ihrem<br />
Bestand gesichert.
B) Erfordernisse der Planung<br />
7 von 34<br />
Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung<br />
Das Gebiet liegt nach heutiger Erkenntnis nicht im Erdbebenbereich; diesbezügliche<br />
Sicherungsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.<br />
In den Unterlagen zur „Historischen Erkundung“ ist je nach Abgrenzung des<br />
Geltungsbereiches, der Altstandort „Tankstelle Schneble“ östlich der Ravensburger<br />
Straße berührt; anzumerken ist hierzu, dass sich an dieser Stelle die vor kurzem<br />
errichtete DEA-Tankstelle befindet.<br />
Im übrigen Bereich ist nach diesen Unterlagen keine Altablagerung oder ein weiterer<br />
Altstandort vorhanden.<br />
Emissionen gehen wie schon erwähnt von den gewerblich genutzten Flächen aus.<br />
Auch von der Ravensburger Straße mit derzeit teilweise über 20000 Fahrzeugen pro<br />
Tag gehen Emissionen der verschiedensten Arten (Lärm, Staub, Erschütterungen<br />
etc.) aus.<br />
Das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten untersucht im 1. Teil (MIV-Analyse),<br />
welche Entlastungsmöglichkeiten im Raum Wangen und für die B 32 denkbar wären.<br />
Im Zuge der Gesamtplanung „<strong>Haid</strong>“ wurden von der Ingenieurgesellschaft für<br />
technische Akustik (ITA) mehrere gutachtliche Stellungnahmen gefertigt, welche die<br />
Basis für die Bauleitplanung und deren Vorausetzungen bildeten.<br />
Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere der damalige Hauptemittent nicht mehr<br />
existiert und die Nachfolgenutzung weniger störend ist, wird davon ausgegangen,<br />
dass im Hinblick auf die Wohnbaunutzung die Einhaltung der Lärmschutzrichtlinien<br />
gewährleistet ist; gegebenenfalls ergibt sich dadurch eine Verschiebung der<br />
zulässigen Werte im Rahmen des flächenbezogenen Schallleistungspegels. Die<br />
hydrogeologischen Verhältnisse im unbebauten Bereich der beiden Teil-<br />
Bebauungspläne sind in einem Gutachten zusammengefasst. Gefährdungen sind<br />
nicht erkennbar.<br />
Gesundheitliche Gefahren sind auch im Hinblick auf den Bestand an elektrischen<br />
Leitungen nicht zu erwarten, da es sich hier nur um <strong>Mitte</strong>lspannungsleitungen<br />
handelt, von einer Verkabelung im Zuge der Erschließung kann ausgegangen<br />
werden.<br />
Wohnbedürfnisse der Bevölkerung<br />
Wie im Kapitel „Anlass und Ziel der Planung“ dargestellt, ist der Bedarf an<br />
Wohnbauflächen weiter dringlich, so dass die Bereitstellung unumgänglich ist.<br />
Im Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ sowie in den Ortschaften selbst wurde der<br />
dringendste Bedarf abgedeckt; der Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“ deckt somit<br />
weiteren Bedarf ab.
8 von 34<br />
Die Planung sieht sowohl Flächen für Einfamilien- und Doppelhäuser vor, wie auch<br />
Flächen für Reihenhäuser und Hausgruppen, in denen der Bedarf an Eigentumswohnungen<br />
abgedeckt werden kann.<br />
Größere Flächen, auf denen sozialer Wohnungsbau möglich ist, sind in diesem Teil-<br />
Bebauungsplan nicht vorgesehen; die entsprechenden Voraussetzungen sind im<br />
Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ geschaffen worden.<br />
Die Größe der Grundstücke auf denen Einzel- und / oder Doppelhäuser errichtet<br />
werden können, liegt zwischen 590 m² und 1170 m².<br />
Die Flächen auf denen Hausgruppen oder Doppelhäuser zulässig sind, liegen<br />
zwischen 1200 m² und 2380 m².<br />
Die Flächen auf denen die der Versorgung des Gebietes dienenden Einrichtungen<br />
(Läden, Dienstleistungen etc.) möglich sind, betragen zwischen 3010 m² und<br />
3830 m², wobei die Läden nur im EG und die Dienstleistungen im EG und 1. OG<br />
zulässig sind.<br />
Bei einer Brutto-Baulandfläche im Bereich des Teil-Bebauungsplanes „<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“<br />
(ohne die Ausgleichsflächen) von ca. 12,73 ha ist mit etwa 390 Wohneinheiten (WE)<br />
zu rechnen; bei einer angenommenen Haushaltsgröße von 2,5 – 3,0 Personen ergibt<br />
dies etwa 975 bis 1170 Personen, d. h. ca. 75 - 90 EW/ha im <strong>Mitte</strong>l. Damit wird<br />
Nachhaltigkeit erreicht, die auch Ziel des Bodenschutzgesetzes ist.<br />
Soziale und kulturelle Bedürfnisse<br />
Anlagen für soziale Zwecke wie z. B. Alten-Pflegheime sind in ausreichender Zahl<br />
und Größe im Gebiet der Kernstadt Wangen vorhanden, so dass derartiger Bedarf<br />
hier nicht abzudecken ist (Hospital z. Hl. Geist, Seniorenzentrum St. Vinzenz,<br />
Seniorenwohnanlage in der Flandernstraße, Karl- und Karoline-Kohler-Haus).<br />
Im Bereich des Teil-Bebauungsplanes „<strong>Haid</strong>-Süd“ ist eine Erweiterungsfläche für<br />
soziale Zwecke ausgewiesen.<br />
Kinderheime gibt es im Bereich der Großen Kreisstadt ebenfalls (Jugendhaus<br />
Haslach, verschiedene private Einrichtungen).<br />
Im Kindergarten „<strong>Haid</strong>“ ist die Kindertagesstätte integriert; das Jugendhaus wurde<br />
1998 eröffnet. Auch für die Obdachlosen gibt es seit langem ein Haus am Südring.<br />
Anlagen für kulturelle Zwecke sind ebenfalls in der Kernstadt Wangen vorhanden, so<br />
z. B. Museen, Büchereien, alle Schultypen, Archive, Stadthalle, Kleinbühne auch mit<br />
Aktivitäten der vhs.<br />
Offen bleibt die Frage, ob auf Grund des Zuwachses an Einwohnern in diesem<br />
Quartier ein Kindergarten und / oder eine weitere Schuleinheit erforderlich werden.<br />
Im übrigen sind Einrichtungen der oben genannten Art gemäß § 4 (2) 3 BauNVO im<br />
Allgemeinen Wohngebiet auch allgemein zulässig, so dass es keiner besonderen
9 von 34<br />
Ausweisung bedarf; eine Fläche „Gemeinbedarf Schule“ ist vorsorglich an der Nahtstelle<br />
zur Siedlung Wittwais vorgesehen (außerhalb des Bebauungsplanes).<br />
Sport / Freizeit / Erholung<br />
Der zurzeit bestehende „Bolzplatz“ am Verbindungsweg nach Wittwais entfällt an<br />
dieser Stelle bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes; um jedoch den Jugendlichen<br />
auch in Zukunft einen solchen Platz anbieten zu können, ist dieser in der<br />
Grünzone an geeigneter Stelle ausgewiesen; weitere Anlagen für sportliche Zwecke<br />
sind in ausreichender Zahl in der Kernstadt vorhanden (z. B. Stadien, Sportplätze im<br />
Vorderen Ebnet, Skate-Factory, Half-Pipe, etc.).<br />
Bezüglich Freizeit und Erholung kann angemerkt werden, dass die hier geplante<br />
Grünzone, wenngleich auch als Ausgleichsfläche ausgewiesen, eine Fläche ist, die<br />
gemeinsam der Freizeit und Erholung dienen kann.<br />
Da sich der Gesamtbereich in Stadtrandlage befindet, erscheint es nicht erforderlich,<br />
weitere Flächen hierfür auszuweisen.<br />
Einbindung in den Baubestand und in das Orts- / Landschaftsbild<br />
Aufgrund der geografischen Lage der Baugebietsteile zwischen der „Berger Höhe“<br />
und dem Ortsteil „Wittwais“ wird insbesondere mit der Satzung über die Örtlichen<br />
Bauvorschriften, die sich an den rechtskräftigen Bebauungsplänen <strong>Haid</strong>-Süd,<br />
Ravensburger Straße - Teil I und Industrie West II orientiert, die Einbindung<br />
weitestgehend gewährleistet.<br />
Der baulich höhere <strong>Mitte</strong>lteil im Teil-Bebauungsplan <strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong> soll auch optisch<br />
dokumentieren, wo die Stadtteilversorgung / Dienstleistungen etc. angesiedelt sind,<br />
wo <strong>Mitte</strong> ist.<br />
Auch die landschaftsbezogenen Textteile wie z. B. die Pflanzfestsetzungen und die<br />
Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie die gestaltete<br />
Grünzone sind wesentlicher Teil für die Einbindung in die Landschaft.<br />
Soweit kleinere Modellierungen in der Grünzone ausgewiesen sind, dienen diese<br />
dem Sichtschutz (Privatheit) bzw. auch als Lärmschutz (Rasenspielfeld).<br />
Denkmalschutz / Denkmalpflege / Erhaltenswertes / Historisches<br />
Der beim Hof Stauber stehende gemauerte Bildstock aus dem 19. Jahrhundert ist<br />
unter Denkmalschutz gestellt und somit erhaltenswert.<br />
Die „Rauchsche Landtafel“ von 1617 zeigt ebenfalls einen Bildstock „Zum<br />
Eißelinsbild“ in diesem Bereich; in der Urflurkarte von 1825 ist diesbezüglich keine<br />
Eintragung zu erkennen.
10 von 34<br />
In der „Rauchschen Landtafel“ ist die Bezeichnung „Auf der <strong>Haid</strong>“ zu finden; ebenso<br />
sind Wege eingetragen die z. T. heute noch bestehen.<br />
Als erstes ist hier die heutige Ravensburger Straße zu nennen. Abgehend von dieser<br />
Straße im Bereich des Bildstockes führt ein Weg nach Süden; dieser Weg ist auch in<br />
der Urflurkarte als Fußweg ausgewiesen. Aus heutiger Sicht führte dieser Fußweg<br />
direkt durch das Betriebsgelände der Firma Waldner auf der Trasse der Straße „Im<br />
Weißen Bild“.<br />
Der in Teilen heute noch bestehende unbefestigte Weg nach Nieratz ist sowohl in<br />
der Rauchschen Landtafel wie in der Urflurkarte nachvollziehbar.<br />
Anzumerken ist auch, dass die heutige Flurstückseinteilung zumindest westlich des<br />
befestigten Weges nach Wittwais in weiten Teilen mit der vom Jahre 1825<br />
übereinstimmt.<br />
Die Straße „<strong>Haid</strong>ösch“ wurde laut Messurkunde (MU) von 1966 Nr. 14 ab dem Hof<br />
Johler (<strong>Haid</strong>ösch 7) nach Westen erweitert; der nach Osten führende Teil war laut<br />
MU von 1951 Nr. 34 Teil der Straße „Im Weißen Bild“, die durch das Betriebsgelände<br />
der Firma Waldner führte.<br />
Die Ursprünge der Peter-Dörfler-Straße sind in der MU 1957 Nr. 26 im Bereich<br />
Mörikeweg / Im Grund zu finden; in den nachfolgenden Jahren wurde sie nach<br />
Norden und Süden fortgeführt. Der Zusammenschluss mit der Straße „<strong>Haid</strong>ösch“ ist<br />
in der MU 1966 Nr. 14 dokumentiert.<br />
Der heute befestigte Weg nach Wittwais, in Fortführung des Nieratzer Weges, ist in<br />
Teilen bereits in der Urflurkarte enthalten; der Abschnitt zwischen der Linde und der<br />
Oderstraße ist in der MU 1967 Nr. 3 erstmals aufgeführt.<br />
Das Gebäude Peter-Dörfler-Straße 33 ist erstmals in der MU 1968 Nr. 31 aufgelistet,<br />
das Geb. 35 in der MU 1965 Nr. 38 und das Geb. 37 in der MU 1970 Nr. 2.<br />
Die Gebäude unter der Bezeichnung Ravensburger Straße 71 und <strong>Haid</strong>ösch 6 sind<br />
katastermäßig erstmals in der MU 1970 Nr. 21 erfasst.<br />
In der MU 1903 Nr. 12 ist erstmals eine Hofstelle an der Ravensburger Straße ins<br />
Kataster aufgenommen; für diese Hofstelle wurde am 09.08.1962 die<br />
Baugenehmigung zum Teilabbruch und Umbau sowie Neubau des<br />
Ökonomiegebäudes in der heute bekannten Form erteilt. Katastermäßig wurde die<br />
Hofstelle Ravensburger Straße 83 in der MU 1970 Nr. 21 erfasst.<br />
Kirchliche Erfordernisse<br />
Obwohl im Gesamtwohngebiet „<strong>Haid</strong>“ mit etwa 2500 Einwohnern zu rechnen sein<br />
wird, ist auf Grund des Bestandes an Kirchen und Versammlungsräumen für die<br />
verschiedenen Religionen / Religionsgemeinschaften eine Ausweisung für<br />
diesbezügliche Zwecke nicht erforderlich.
11 von 34<br />
Soweit Flächen / Räume für pastorale Arbeit, Jugendarbeit, Altenbetreuung,<br />
Familienbetreuung und dergleichen aus Sicht der Kirchen etc. notwendig sind, ist es<br />
möglich, diese im Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 (2) 3 BauNVO zu<br />
verwirklichen.<br />
Die hier angesprochene Möglichkeit ist aus städtebaulichen Gründen nur in den mit<br />
WA 1 bezeichneten Gebieten zulässig (Fußläufigkeit, zentrale Lage).<br />
Umwelt- und Naturschutz / Landschaftspflege / Naturhaushalt<br />
Gemäß § 1 a Baugesetzbuch (BauGB) sind umweltschützende Belange in die<br />
Abwägung einzustellen; danach ist gemäß § 1 a (1) BauGB mit Grund und Boden<br />
sparsam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelung auf das notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Hierzu kann ausgeführt werden, dass die im Geltungsbereich der beiden Teil-<br />
Bebauungspläne liegenden Flächen größtenteils unbebaut sind, lediglich die Flächen<br />
entlang der Peter-Dörfler-Straße und der Straße <strong>Haid</strong>ösch sind bebaut und auf<br />
Grund ihrer Nutzungen weitestgehend versiegelt.<br />
Sowohl in den „Gewerbeflächen“ wie auch in den „Wohnbauflächen“ wird über die<br />
Grundflächenzahl die Versiegelung durch Überbauung bestimmt; in einer „zweiten“<br />
Zahl ist festgelegt, inwieweit eine weitere Versiegelung noch zulässig ist.<br />
Beides hat Einfluss auf die Versickerung bzw. Neubildungsrate beim Grundwasser;<br />
an diesen Werten hat sich die Gesamtversiegelung zu orientieren.<br />
Gemäß § 8 a – c BNatSchG sind die Beeinträchtigungen, die durch Eingriffe nach<br />
Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen in Natur und<br />
Landschaft zu erwarten sind, im Geltungsbereich des Bauleitplanes auszugleichen,<br />
zu ersetzen oder zu mindern.<br />
Da sich das geplante Wohnbaugebiet in sensibler Stadtrandlage befindet, müssen<br />
die grünordnerischen Maßnahmen mit besonderer Sorgfalt realisiert werden.<br />
Im Rahmen des in den Bebauungsplan integrierten Grünordnungsplanes werden<br />
nicht nur die Ausgleichsmaßnahmen in Abarbeitung des § 8 a BNatSchG bindend<br />
festgesetzt sondern auch Aussagen über Anpflanzungen (Pflanzenauswahl) und<br />
über Pflegemaßnahmen getroffen.<br />
Die Neubauten sollen durch entsprechende, im Plan festgesetzte Pflanzstandorte<br />
und landschaftsgerechte kleinere Anpflanzungen mit Gehölzgruppen aus<br />
heimischen, standortgerechten Sträuchern, Bäumen und Streuobsthochstämmen<br />
eingegrünt werden.<br />
Eine großzügige Grünzunge unterteilt Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung und<br />
sorgt so nicht nur für eine Durchgrünung und Belüftung der Besiedelung sondern<br />
auch für den Erhalt der Naherholungsbeziehungen in die anschließenden<br />
Landschaftsbereiche.
12 von 34<br />
Im westlich gelegenen WA wird, soweit topographisch und geologisch möglich, der<br />
Großteil des anfallenden Oberflächenwassers versickert bzw. über öffentliche<br />
Mulden in ein Regenklärbecken abgeleitet und von dort der Vorflut zugeführt.<br />
Im Gewerbegebiet wird das anfallende Dachwasser auf o. a. Weise versickert, das<br />
verbleibende Schmutzwasser wird in den Kanal eingeleitet.<br />
Die WA und GE trennende Grünzäsur dient zusammen mit den nördlich und westlich<br />
angrenzenden Flächen als Ausgleichsflächen für den Eingriff. Hier ist eine<br />
Extensivierung der Nutzung bis hin zum Magerrasen vorgesehen. Einzelne<br />
Feldgehölz- und Baumgruppen dienen zusätzlich der Biotopvernetzung in Richtung<br />
Stadtmitte.<br />
Im Westteil der Ausgleichsflächen ist zusammen mit der Renaturierung des<br />
Entwässerungsgrabens eine Streuobstpflanzung vorgesehen.<br />
Wassergraben und Regenklärbecken samt Überlauf erhalten entsprechende<br />
Randstreifen mit Initialpflanzungen.<br />
Gemäß § 1 a (2) 1 BauGB sind auch die Darstellungen des Landschaftsplans in die<br />
Abwägung einzustellen. Dieser wurde im Zusammenhang mit der Fortschreibung des<br />
FNP von Herrn Detlef Koch, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt bei der Gesellschaft für<br />
Landeskultur mbH im September 1993 für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />
flächendeckend erarbeitet. Die faunistische Erhebung wird mit der Fortschreibung /<br />
Ergänzung geleistet. Die Struktur lässt erkennen, dass hierzu keine wesentlichen<br />
negativen Veränderungen stattfinden werden.<br />
Für die Fortschreibung zum Flächennutzungsplan wird auch der Landschaftsplan<br />
vom Büro Prof. Schmelzer fortgeschrieben.<br />
Aus den Themenkarten zum Landschaftsplan kann entnommen werden:<br />
(Kursiv geschriebene Texte stammen aus Grundlagen zur Grünordnung bzw.<br />
anderen Quellen).<br />
In Karte 1 – Realnutzung und Siedlungsstruktur<br />
ist der Baubestand und die Freileitung dargestellt. Die Fläche um den Hof zwischen<br />
der Ravensburger Straße und dem Verbindungsweg (Fußweg) nach Wittwais ist als<br />
Mäh- / Standweide ausgewiesen. Dargestellt ist auch der Acker westlich des<br />
Fußweges; seit Jahren wird dort Mais angebaut. Die übrige nicht bebaute Fläche ist<br />
als Mähwiese (frische bis feuchte Standorte) ausgewiesen.<br />
In der Bestandsaufnahme zum Grünordnungsplan wird Folgendes angemerkt:<br />
Potentielle natürliche Vegetation<br />
Typisch für die eher montanen Lagen des Südlichen Oberschwabens und<br />
Westallgäuer Hügellandes wäre ein Waldmeister-Tannen-Buchenwald, der sich nach<br />
Durchlaufen der Sukzession einstellen würde.
13 von 34<br />
Boden<br />
Gemäß der Flurbilanz der Landwirtschaftsverwaltung liegt der größte Teil der<br />
Flächen im Rahmen der vorrangigen landbaulichen Nutzungsmöglichkeiten in<br />
Anpassung an die natürlichen Standortverhältnisse. Die Böden sind mittel- bis<br />
tiefgründig bei mittelmäßiger Bodenwärme und frisch bis wechselfeuchtem Wasser-<br />
und Lufthaushalt.<br />
Bei einer mittleren Nährstoffausstattung und einer mäßigen bis starken<br />
Kaltluftgefährdung sind charakteristische Nutzpflanzen auf derartigen Böden<br />
Silomais, Äpfel und Zwetschgen mit geringer Spätfrostempfindlichkeit.<br />
Ökologischer Verbund<br />
Die landwirtschaftliche Nutzung bestimmt weitgehend neben Relief und Bewaldung<br />
die optische Erscheinung des Landschaftsbildes. Der Waldanteil liegt mit ca. 21 %<br />
weit unter dem Landesdurchschnitt von 36 %. Landschaftstypisch sind weiterhin die<br />
zahlreichen Moore, Riedwiesen, verbuschten Torfstiche und Kiesgruben.<br />
Vorhandene unbebaute Nutzungen im Planungsgebiet<br />
Die Fläche wird vor allem als Mähwiese genutzt, d. h. über 90 % der Gesamtfläche<br />
ist Grünland (s. auch Bewertungstabellen).<br />
In Karte 2 – Bodenverhältnisse und Bodennutzung<br />
ist die unbebaute Fläche als Vorrangflur Stufe 1 ausgewiesen; sie ist auch als<br />
„hopfenfähige Fläche“ dargestellt.<br />
Gemäß der Aussage im Deckblatt ist diese Fläche generell der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung vorbehalten und damit schutzwürdig. Dies gilt besonders für die<br />
hopfenfähigen Flächen. Erosionsgefährdet ist dieser südliche Drumlinbereich<br />
insbesondere in stark geneigten Flächen durch Überweidung. Als Entwicklungsziele<br />
ist die Reduzierung von Flächenansprüchen, die Erhaltung der Gründlandnutzung<br />
und der Schutz des Bodens vor Erosion durch gemäßigte Beweidung im Deckblatt<br />
benannt.<br />
Zu den Bodenverhältnissen wurde in der Bestandsaufnahme zum Grünordnungsplan<br />
vom 15.10.1991 / 21.10.1991 / 29.01.2000 unter den Stichworten „Geologie und<br />
Böden“ folgendes ausgesagt:<br />
Wangen liegt im Schnittbereich der Teillandschaften Östliches Bodenseegebiet und<br />
Westallgäuer Jungmoränenhügelland. Diese Naturräume sind durch die Einflüsse<br />
der Gletscher und Schmelzwassermassen der Würmeiszeit geprägt.<br />
Vom Beckenzentrum des Bodensees aus breitete sich der Rheingletscher<br />
flächenförmig in das Hinterland aus. Das strömende Eis folgte dabei bevorzugt den<br />
vorgegebenen Senkenachsen (hier der Argensenke) und gliederte sich in einzelne<br />
Loben auf.<br />
Das Gelände liegt im Bereich der würmeiszeitlichen Moräne.<br />
Das Gebiet gehört aus geologischer Sicht überwiegend zu den „Terrassen der<br />
Wangener Stufen“. Nach Baugrunduntersuchungen ist hier bis in knapp 2 m Tiefe ein<br />
sandig-kiesiger Lehm bis lehmiger Kies in weicher bis steifer Konsistenz vorzufinden.
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Darunter geht der Lehmanteil zurück, und es steht bis in Tiefen von etwa 3 und 4,5 m<br />
Kies und Sand mit geringen Schluffbeimengungen in meist lockerer Lagerung an.<br />
Darunter wiederum liegen bindige Schichten, vorwiegend weiche Bändertone, die<br />
schichtenweise von reinen Schluffen unterbrochen sind. Nur am östlichen Hangfuß<br />
des Plateaus an der Berger Höhe sind möglicherweise Abrutsch- und<br />
Abschlämmmassen, auf dem Plateau selbst und zur Berger Höhe hin Lehm<br />
anzutreffen.<br />
Durch das Vorkommen von weichen Böden und der wasserführenden fließfähigen<br />
Schluff-Zwischenschichten sind die Böden besonders empfindlich gegen Verdichtung<br />
sowie tiefreichende Entwässerung (Drainage) und Bautätigkeiten<br />
(Grundwasseranschnitt und –absenkung). Die vorhandenen Lehmböden haben eine<br />
durchschnittliche Bodenwertzahl.<br />
Genauere Details siehe Gutachten „Dr. Ing. Ulrich“ vom 09.08.1996<br />
In Karte 3 – Wasserverhältnisse und Wassernutzung<br />
ist der unbebaute Bereich als Gebiet mit höherer Grundwasserhöffigkeit (kiesiger<br />
Untergrund) dargestellt. Dargestellt sind auch die westlich des Baugebietes<br />
bestehenden Wasserabzugsgräben.<br />
Gemäß der Aussage im Deckblatt ist das Gebiet auf Grund seiner höheren GW-<br />
Höffigkeit generell schutzwürdig. Beeinträchtigt wird das Grundwasser durch<br />
Nitrateintrag / organische Verunreinigung durch Überdüngung. Als Entwicklungsziel<br />
ist der Schutz des oberflächennahen Grundwassers vor schädlichen Stoffeinträgen<br />
durch standortgerechte Bewirtschaftung im Deckblatt genannt.<br />
Zur „Hydrologie“ wurde in der bereits oben erwähnten Bestandsaufnahme zum<br />
Grünordnungsplan Folgendes ausgesagt:<br />
Grundwasser und dessen Bedeutung<br />
Wegen der hydrologisch kleinräumigen Situation und der weniger bedeutenden<br />
Grundwasservorkommen wurde laut Auskunft des Amtes für Wasserwirtschaft und<br />
Bodenschutz in Ravensburg eine systematische Erfassung und Darstellung bisher<br />
nicht durchgeführt.<br />
Ergiebige Grundwasservorkommen treten nur im Argental selbst auf. Im<br />
Regionalplan Bodensee-Oberschwaben werden Grundwasservorkommen mit einem<br />
Mindestdargebot von 50 l/s an hochwertigem Trinkwasser als Wasserschongebiete<br />
ausgewiesen.<br />
Jahresmittel Niederschlag, Temperatur<br />
Wangen zählt zu den niederschlagsreichsten Gebieten in Baden-Württemberg:<br />
Die mittlere Niederschlagsmenge liegt für Wangen zwischen 1200 und 1300 mm pro<br />
Jahr. Die Durchschnittstemperatur liegt im Januar bei 2 – 3°C , im Juli bei 16-17°C.<br />
Der Grundwasserspiegel liegt nach den Baugrunduntersuchungen zwischen 1,2 m<br />
und 3,1 m unter bestehendem Gelände und kann jahreszeitlich schwanken.<br />
Besonders gegen Schadstoffeintrag ist das Grundwasser wegen der sehr stark<br />
durchlässigen oberen Bodenschichten empfindlich.
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Innerhalb des Planungsgebietes sind keine Gewässer vorhanden. Ein<br />
Entwässerungsgraben grenzt im Westen an das Planungsgebiet und schwenkt dann<br />
Richtung Nieratz ab. Hydrologisch betrachtet hat dieser Wassergraben keine<br />
besondere Funktion. Uferbewuchs in Form von Gehölzen ist nicht vorhanden.<br />
Durch die weitgehend großen, flachen Flächen, den Bewuchs mit Wiesen sowie die<br />
relativ stark durchlässigen oberen Bodenschichten ist der Oberflächenabfluss gering.<br />
Genauere Details siehe Gutachten „Dr. Ing. Ulrich“ vom 09.08.1996.<br />
In Karte 4 – Klima / Luft<br />
ist der unbebaute Bereich als klimatischer Ausgleichsraum angegeben; das Gebiet<br />
liegt zwischen 571 und 576 m ü. N.N. gegen Westen steigt es z. T. steil auf über<br />
588 m und darüber an. Hangauf- / Hangabwinde sind an dieser Steilstufe als<br />
Kennzeichnung eingetragen.<br />
Gemäß der Aussage im Deckblatt ist die gesamte Fläche der VG Wangen auf Grund<br />
ihrer klimatischen Funktionen schutzwürdig; besonders die Ausgleichsräume.<br />
Dargelegt wird auch, das die gesamte Fläche der VG Wangen durch<br />
Flächenversiegelung und durch die weltweite Luftverschmutzung klimatisch<br />
beeinträchtigt ist. Als Entwicklungsziel ist generell die Durchführung bzw.<br />
Verstärkung von Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung bei Industrie- und<br />
Gewerbebetrieben, Hausbrand und Verkehr im Deckblatt genannt.<br />
Zum „Klima“ wurde in der Bestandsaufnahme zum Grünordnungsplan Folgendes<br />
angemerkt:<br />
Be- und Entlüftung<br />
Ziel ist es, funktionierende Windsysteme in das Argental (und somit in die Altstadt<br />
von Wangen) offenzuhalten und ihre Einzugsgebiete zu sichern oder zu reaktivieren.<br />
Komplett abriegelnde Bebauung ist deshalb zu vermeiden.<br />
Wärmeschutz<br />
Zum Ausgleich sommerlicher Wärmebelastung schattenspendende großkronige<br />
Laubbäume zu erhalten und zu pflanzen. Große sich aufheizende Flächen müssen<br />
vermieden werden.<br />
Klimatisch gesehen haben die Wirtschaftswiesen keine besondere Funktion; sie<br />
dienen als Übergangs- und Durchflussbereich für Kaltluftströme von den angrenzenden<br />
bewaldeten Kuppen.<br />
Anmerkung: Die Nebelbildung ist ein Indiz dafür.<br />
In Karte 5 – Arten und Biotope<br />
sind keine diesbezüglichen Angaben zu finden; auch im Entwurf des LRA<br />
Ravensburg über die Kartierung von Biotopen gemäß § 24 a NatSchG sind keine<br />
Biotope verzeichnet.<br />
Auch aus dem Deckblatt kann keine besondere Schutzwürdigkeit und<br />
Beeinträchtigung für den unbebauten Bereich entnommen werden. Gemäß den<br />
generellen Entwicklungszielen des NatSchG Baden-Württemberg soll die Vegetation
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erhalten bleiben, Tier- und Pflanzwelt soll als Teil des Wirkungsgefüges des<br />
Naturhaushaltes geschont werden.<br />
In Karte 6 – Landschaft (Landschaftsbild, Erholung, Kulturelles Erbe)<br />
sind die bestehenden Wegeverbindungen von der Berger Höhe nach Wittwais bzw.<br />
Nieratz eingetragen. Als landschaftliches Merkmal ist die Allee in der Oderstraße<br />
dargestellt.<br />
Gemäß der Aussage im Deckblatt ist der gesamte Bereich der VG Wangen bezüglich<br />
des Landschaftsbildes, der Erholung und des kulturellen Erbes grundsätzlich<br />
schützenswert; insbesondere sind alle Erholungsräume besonders anziehend und<br />
deshalb erhaltenswert.<br />
Der Bereich westlich des Verbindungsweges von der Berger Höhe nach Nieratz ist<br />
im Deckblatt als Naherholungsbereich dargestellt.<br />
In der Bestandsaufnahme zum Grünordnungsplan ist noch folgendes ausgesagt:<br />
Erholung / Fremdenverkehr<br />
Der Landschaftsraum um Wangen weist eine hohe natürliche Eignung für die<br />
Erholung auf. Dazu kommt eine erhebliche Anzahl von Anlagen mit kulturhistorischer<br />
Bedeutung sowie ein entsprechend interessantes Angebot von<br />
Erholungseinrichtungen der Stadt und anderer Träger. Die Erholungsfunktionen im<br />
Planungsgebiet selbst werden durch Lärmimmissionen und leichte<br />
Beeinträchtigungen der Luftqualität bei entsprechender Windrichtung von der<br />
Bebauung an der Ravensburger Straße her geschmälert.<br />
Das Landschaftsbild prägend sind nur zwei einzelstehende Bäume, eine<br />
erhaltenswerte Linde mit einem Stammdurchmesser von etwa 120 cm und einer<br />
Pappel von ca. 60 cm Durchmesser.<br />
Südlich der vorhandenen Linde befindet sich ein Rasenbolzplatz.<br />
Allgemein betrachtet ist die Fläche als offene, ausgeräumte Landschaft mit<br />
weitgehend fehlenden Strukturelementen einzuordnen.<br />
In Karte 7 –Landschaftsplanerische Ziele und Maßnahmen<br />
ist der Bereich der beiden Teilbebauungspläne als mögliche Siedlungsentwicklung<br />
für Wohnen bzw. Gewerbe dargestellt. Als Entwicklungsmaßnahme ist die<br />
Durchgrünung in dieser Karte ausgewiesen.<br />
Als Bewertungsschlüssel wurde ein tabellarisches Punktesystem (sog. „Hessenliste“)<br />
gewählt, wodurch eine differenzierte Betrachtung mit besonderer Rücksicht auf<br />
problematische Bereiche möglich ist.
Konfliktanalyse<br />
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Planerisches Leitbild<br />
Aus Bestand und Bestandsbewertung lassen sich folgende Stichpunkte zusammenfassend<br />
ableiten, die insgesamt als planerisches Leitbild zu verstehen sind:<br />
Wasserhaushalt<br />
Es ist sicherzustellen, dass die Wasserqualität der Argen erhalten bleibt.<br />
Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser an Ort und Stelle fördert<br />
die Neubildung von Grundwasser und mindert den raschen Direktabfluss. Bäume,<br />
Sträucher und Grünflächen speichern Niederschlagswasser und tragen im Sommer<br />
durch Verdunstungskühle zu einem besseren Wohlbefinden der Bewohner bei.<br />
Be- und Entlüftung<br />
Es ist sicherzustellen, dass funktionierende Berg-Tal-Windsysteme zur Argen /<br />
Altstadt hin erhalten bleiben (Belüftung der Berger Höhe-Siedlung, Entlüftung der<br />
Altstadt).<br />
Flächenhafte Kaltluftproduktion und –ableitung begünstigt den örtlichen Luftaustausch:<br />
Be- und Entlüftung für die Bebauung Wittwais / Waltersbühl.<br />
Landschaftsentwicklung<br />
Die Aufnahme der gegebenen Formen der <strong>Kulturlandschaft</strong> und der historischen<br />
Bebauung begünstigt die Integration neuer Bauten und Anlagen.<br />
Biotopentwicklung<br />
Es ist sicherzustellen, dass Grünzäsuren sowohl im Nord-Süd- als auch im Ost-West-<br />
Verlauf entwickelt werden, die eine naturräumliche Verbindung der<br />
Siedlungsbereiche gewährleisten.<br />
Ziele der Bebauungsplanung<br />
• Bereitstellung von Wohnbaufläche für die Stadt Wangen<br />
• Städtebauliche Abrundung des bestehenden Wohngebietes <strong>Haid</strong>-Süd<br />
• Geordnete Erweiterung der bestehenden Gewerbebebauung<br />
Ziele der Grünordnungsplanung<br />
• Schaffung von Ersatz für versiegelte Bodenflächen<br />
• Schaffung von großzügigen, grünplanerisch aufgewerteten Grünflächen zur<br />
Gliederung der bebauten Gebiete, als Ausgleichsflächen und als naturräumliche<br />
Verbindung<br />
• Vermeidung von abriegelnden Bebauungszeilen<br />
• Bereitstellung von Flächen zur Versickerung von Oberflächenwasser<br />
• Schaffung und Entwicklung von landschaftstypischen Elementen und Gestaltung<br />
der Straßenräume<br />
• Schaffung und Entwicklung von Feldgehölzinseln<br />
• Schaffung und Entwicklung einer Streuobstwiese<br />
• Aufwertung und Entwicklung des Entwässerungsgrabens<br />
• Schaffung von öffentlichem Grün und Kinderspielplätzen<br />
• Schaffung eines Rasenspielfeldes als Ersatz für den bestehenden Bolzplatz<br />
• Ausweisung einer Restausgleichsfläche für den Bereich <strong>Haid</strong>-Süd
Grünordnerische Maßnahmen<br />
Maßnahmen und Festsetzungen<br />
18 von 34<br />
• Versickerung von Niederschlagswasser an Ort und Stelle durch größtmögliche<br />
Offenhaltung der Belagsflächen in Teilbereichen<br />
• Ableitung überschüssiger Oberflächenwasser in die vorgesehenen Wiesenmulden<br />
mit Notüberläufen soweit erforderlich<br />
• Versickerung des abgeleiteten Oberflächenwassers in einem Regenrückhaltebecken<br />
mit Notüberlauf in die bestehende Vorflut<br />
• Verdunstungskühlung und Beschattung durch mittel- und großkronige Bäume,<br />
Pflanzgebote für mittel- und großkronige Bäume in Hof- und Straßenräumen<br />
sowie in privaten Flächen<br />
• Erhalt einer Grünzäsur im Nord-Südverlauf als Puffer zwischen Wohnbebauung<br />
und gewerblicher Nutzung in Doppelfunktion auch als Ausgleichsfläche<br />
• Schaffung öffentlichen Grüns in Form von Kinderspielplätzen; Ausweisung von<br />
entsprechenden Flächen<br />
• Schaffung öffentlichen Grüns in Form eines Rasenspielfeldes; Ausweisung einer<br />
entsprechenden Fläche<br />
• Schaffung und Entwicklung von Feldgehölzinseln<br />
• Schaffung und Entwicklung einer locker bepflanzten Streuobstwiese<br />
• Renaturierung, Aufweitung und Entwicklung des Entwässerungsgrabens<br />
• Ausformung des Regenrückhaltebeckens in naturnaher Form mit abwechslungsreich<br />
gestalteter Uferausbildung<br />
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
Die geplante Bebauung stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von<br />
§ 8a-c BNatSchG dar. In dieser Konfliktanalyse muß auch darauf hingewiesen<br />
werden, dass es sich beim Eingriff in diese Fläche um die letzte zusammenhängende<br />
Siedlungsfläche der Kernstadt handelt und somit ein vollständiger Ausgleich nicht zu<br />
erreichen ist. Die der Planung zugrunde liegende Grünordnung hat gestaltenden,<br />
gliedernden Charakter; auch durch den hohen örtlichen Ausgleich im Plangebiet<br />
selbst ist durch großflächige Grünbereiche die Chance für eine weitergehende<br />
Biotopbildung (Gegenüberstellung nach Hessenliste) gegeben.<br />
Nachfolgend aufgeführte Schutzgüter werden behandelt nach<br />
- voraussichtlicher Beeinträchtigung<br />
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
- Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
Arten und Biotope<br />
19 von 34<br />
Aufgrund der weiteren Bearbeitung im Rahmen der Aktualisierung der Landschaftsplanung<br />
und der Überprüfung durch die Ausarbeitungen des Zielartenkonzeptes des<br />
Landkreises wird eine detaillierte tierökologische Bestandsaufnahme als nicht<br />
erforderlich erachtet.<br />
Es handelt sich bei der zu bebauenden Fläche um eine Intensivweide ohne<br />
Strukturen (außer zwei Solitären). Es ist kein Zielartenvorkommen betroffen.<br />
Auszug aus dem aktualisierten Landschaftsplan 2001:<br />
„Das Maß für die Beurteilung eines Standortes für die Fauna läßt sich, ähnlich der<br />
potenziellen natürlichen Vegetation als Referenz zur Bewertung der Vegetation,<br />
zusätzlich zur vorhandenen Standortqualität anhand dem Vorkommen von Zielarten<br />
beschreiben. Für das Untersuchungsgebiet hat das Landratsamt Ravensburg ein<br />
Zielartenkonzept erstellt. In der Arbeitskarte Arten und Biotopschutz (Karte Nr.<br />
397.003) des Landschaftsplanes lassen sich die Fundorte der Zielarten ablesen und<br />
können den Artenlisten und deren Beschreibung im Anhang des Erläuterungsberichtes<br />
zugeordnet werden.“<br />
„Dem flächendeckend bewirtschafteten Intensivgrünland fehlen generell<br />
bereichernde Strukturen wie kraut- und gräserdominierte Raine an Parzellengrenzen.<br />
Dies begründet das Fehlen von Arten wie der Feldlerche. Ebenso fehlen Extensivwiesen<br />
oder –weiden auf normalen oder trockenen Standorten etwa an mageren<br />
Steilhängen weitgehend, wobei es hierzu kein Erhebungen gibt. Die Qualität der<br />
Landschaft für den Arten und Biotopschutz außerhalb der Tallandschaften und<br />
Senken ist daher eher als mangelhaft einzustufen.“<br />
„Das Planungsgebiet Wangen/Amtzell/Achberg besitzt insbesondere in seinen Tälern<br />
und Senken einen reichen Bestand an Lebensräumen für charakteristische,<br />
gleichzeitig auch gefährdetete Pflanzen und Tiere der voralpinen Landschaft. Schon<br />
vor Ausweisung der FFH-Gebiete wurde dem durch die Ausweisung zahlreicher<br />
Schutzgebiete Rechnung getragen. Darüber wird jedoch leicht übersehen, dass die<br />
Landschaft ohnehin von Natur aus ein hohes Potenzial für den Arten- und<br />
Biotopschutz aufweist und viele Qualitäten in der Vergangenheit, nicht nur bei<br />
Mooren und anderen Feuchtgebieten eingebüßt hat. Die größten Defizite im Arten-<br />
und Biotopschutz liegen vielmehr außerhalb der Talräume, wo es kaum mehr<br />
naturnahe Strukturen inmitten der intensiven Grünlandwirtschaft gibt.“<br />
„Besonderer Schwerpunkt sollte dabei im Zuge der sich anbahnenden Umstrukturierung<br />
in der Landwirtschaft auf die Gebiete der intensiven Grünlandwirtschaft außerhalb<br />
oder angrenzend an die Feuchtgebiete in den Talräumen bzw. in Steillagen<br />
gelegt werden. Sie weisen heute nur noch wenige, meist auch noch zu kleine Strukturen<br />
auf, um eine größere Bedeutung für heimische Tier- und Pflanzenarten zu<br />
besitzen. Möglichkeiten wären hier der Erhalt und die Vergrößerung vorhandener<br />
Streuobstwiesen und die Bereicherung der Landschaft mit Heckenstrukturen und<br />
Streifen von Krautbrachen.“<br />
Nach der Arbeitskarte Arten- und Biotopschutz ist der kleine randliche Bachlauf<br />
durch Maßnahmen aufzuwerten. Dies wird durch die grünordnerischen Maßnahmen<br />
erfolgen.<br />
In der Bewertungstabelle Nutzungstyp verbleibt trotz einem Ausgleich im Gebiet von<br />
67.219 m² ein Ausgleichsdefizit.
Boden/ Wasserhaushalt/ Klima<br />
20 von 34<br />
Die Schotterterrassen werden seit jeher bevorzugt besiedelt. Es handelt sich jedoch<br />
auch um einen sensiblen Bereich in Bezug auf Reinhaltung des Grundwassers. Bei<br />
der Bodenbewertung nach dem Leitfaden des Umweltministeriums hat der größte<br />
Teil der Fläche eine „sehr hohe Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe und<br />
eine sehr hohe Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“.<br />
Der Boden- und Wasserhaushalt ist demnach das am meisten betroffene Potenzial<br />
durch die geplante Bebauung. Gemindert wird dieser Tatbestand durch die Ausweisung<br />
von 6,72 ha Ausgleichsflächen und einem aufwändigen Oberflächenwassermanagement.<br />
Weitere Minderungsmaßnahmen sind der Verbleib des Aushubs zur<br />
Bodenanhebung und die Festsetzungen zu den nicht vollständig zu versiegelnden<br />
Flächen und Hausgärten.<br />
Klimatische Veränderungen durch die Besiedelung sind gegeben; die Bepflanzung<br />
und Durchgrünung können dies effektiv mindern. In den Grünzäsuren wird Luftaustausch<br />
(Kaltluftzufuhr) geleistet.<br />
Die Extensivierung der Bodennutzung auf den Ausgleichsflächen (67.219 m²) hat<br />
eine breite, verbessernde Wirkung auf den Naturhaushalt.<br />
Der verbleibende Ausgleichsbedarf wird über den Biotopwert mit abgedeckt.<br />
Landschaftsbild und Erholung<br />
Die heute noch vorhandene Sichtbeziehung zur markanten Berger Höhe und die<br />
Offenheit zwischen der Bebauung von Wangen und dem Ortsteil in Wittwais und<br />
Nieratz wird nach Fertigstellung des Baugebiets stark eingeschränkt sein. Dieser<br />
Belang wird durch die ost-west-gerichtete Grünfläche am nördlichen Rand und die<br />
durchweg niedrige Bebauung gemindert. Durch die randlichen Bepflanzungen wie<br />
die Pflanzgebote im Gebiet selbst wird ein locker durchgrüntes und landschaftlich<br />
eingebundenes Baugebiet entstehen.<br />
Zu Erholungsfunktion kann angemerkt werden, dass Bereiche betroffen sind, die zur<br />
spontanen Naherholung genutzt werden (spazieren gehen, radeln, langlaufen etc.).<br />
Die geplante Bebauung nimmt die bestehende Freifläche zwischen Berger Höhe /<br />
<strong>Haid</strong>-Süd und Wittwais größtenteils in Anspruch. Traditionelle Wanderbeziehungen<br />
Richtung Nieratz und entferntere Ziele bleiben erhalten oder werden konzipiert.<br />
Die planerischen Festsetzungen und die Differenzierung der baulichen Ausformung<br />
gewährleisten einen neuen Siedlungsrand, der diesen Eingriff minimiert.<br />
Zusammenfassung der wesentlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
• Versickerung von Niederschlagswasser an Ort und Stelle in Teilbereichen<br />
• Versickerung von Oberflächenwasser in Retentionsflächen<br />
• Ableitung überschüssiger Oberflächenwasser in die Vorflut<br />
• Verdunstungskühlung und Beschattung durch mittel- und großkronige Bäume<br />
• Erhalt einer Grünzäsur im südlichen Bereich<br />
• Erhalt einer Grünzäsur im nördlichen Bereich
21 von 34<br />
• Erhalt einer Grünzäsur im Nord-Süd-Verlauf<br />
• Schaffung öffentlichen Grüns in Form von Kinderspielplätzen und eines Rasenspielfeldes<br />
• Förderung des örtlichen Luftaustausches<br />
• Pflanzgebote auf privaten Flächen<br />
• Pflanzgebote auf öffentlichen Flächen<br />
• Schaffung eines Naturraumes im Zusammenhang mit der Renaturierung des<br />
bestehenden Wasserlaufes<br />
Hinweis zur Umlegung und Organisation<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen entstehen durch Ausweisung als öffentliche Grünflächen,<br />
deren Pflege die Stadt übernimmt und deren Erstellungskosten umgelegt werden<br />
sowie auch als Maßnahmen auf privaten Grünstücken, zu deren Pflege und Unterhalt<br />
der Privateigentümer per Pflanzbindung und –gebot verpflichtet wird.<br />
Der Gesetzestext (§ 8a BNatSchG) schreibt ausdrücklich vor, dass neben Ausgleich<br />
oder Ersatz erst die Minderung des Eingriffs zu prüfen und abzuwägen ist. Ein vollständiger<br />
Ausgleich ist nicht zwingend erforderlich. Für Defizite ist eine Abwägung<br />
vorzunehmen.<br />
Flächenbilanz<br />
Baufläche 24,75 ha<br />
Verkehrsflächen versiegelt 5,50 ha<br />
Verkehrsgrün 0,74 ha<br />
Öffentliches Grün (Kinderspielflächen) 0,39 ha<br />
Öffentliches Grün (Versickerungsfläche) 1,04 ha<br />
Ausgleichsfläche (öffentlich) 5,68 ha<br />
Gesamtplanungsfläche 38,10 ha<br />
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (Bewertung nach Hessenliste<br />
Gemäß einer Auflistung vom 12.03.2001 durch das Ingenieurbüro Schreiber + Kehle<br />
GmbH sieht die Flächenbilanz „BESTAND“ wie folgt aus:<br />
Nutzungs-/Biotoptyp<br />
Fläche (m²) Wert / m² Bewertungsziffer<br />
09.160 Verkehrsgrün 1464 13 19032<br />
10.510 asphaltierte Flächen 14892 3 44676<br />
10.710 Bebauung GE 40204 3 120612<br />
10.710 Bebauung WA 4817 3 14451<br />
11.221 Grünflächen GE 10051 14 140714<br />
11.221 Grünflächen WA 3211 14 44954<br />
06.200 Intensivweide 306391 21 6434211<br />
04.110 Solitärbäume (*) ca. 24 St. x 5 = 120 31 3720<br />
Gesamtbearbeitungsfläche 381030 --- ---<br />
Bewertungsziffer Bestand --- --- 6822370<br />
(*) Die überkronten Flächen sind nicht Teil der Flächenbilanz
22 von 34<br />
Gemäß § 8 a (2) BNatSchG in der Neufassung vom 21.09.1998 sind die Vorschriften<br />
der Eingriffsregelung bei Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30<br />
BauGB nicht anzuwenden.<br />
Daraus ergibt sich, dass nur noch für eine Fläche von 306391 m² (im Bestand als<br />
Intensivweide ausgewiesen) ein Ausgleich erforderlich wäre.<br />
Da mit der vorliegenden Planung jedoch auch positiv im Sinne der Eingriffsregelung<br />
in bereits mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB überplante Gebiete eingegriffen<br />
wird, wird die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz auf das gesamte Plangebiet angewendet.<br />
Die Flächenbilanz „PLANUNG“ sieht demnach wie folgt aus:<br />
Nutzungs-/Biotoptyp<br />
Fläche (m²) Wert / m² Bewertungsziffer<br />
04.110 Straßen-/Hausbäume (*) 315 St. x 5 = 1575 31 48825<br />
Streuobst (*) 11 St. x 5 = 55 31 1705<br />
05.242 Wassergraben renat. 878 29 25462<br />
06.120 Versickerungsflächen 10399 47 488753<br />
06.310 Ausgleichsflächen 56820 44 2500080<br />
09.160 Verkehrsgrün 7411 13 96343<br />
10.510 Asphaltierte Flächen 55019 3 165057<br />
10.530 Kinderspielplätze 1310 6 7860<br />
10.540 Bolzplatz 2551 7 17857<br />
10.710 Bebauung GE, MI, SO 103347 3 620074<br />
10.710 Bebauung WA 49941 3 149823<br />
11.221 Grünflächen GE, MI, SO 44291 14 620074<br />
11.221 Grünflächen WA 49941 14 699174<br />
Gesamtbearbeitungsfläche 381030 --- ---<br />
Bewertungsziffer Planung --- --- 5101054<br />
(*) Die überkronten Flächen sind nicht Teil der Flächenbilanz<br />
Die hier ermittelten Flächen stellen realistisch anzunehmende <strong>Mitte</strong>lwerte der<br />
versiegelten Flächen dar; im WA 0,5, in den übrigen Gebieten 0,7; siehe hierzu die<br />
betreffenden Maßtypen in Ziffer A.2 des Textteils.<br />
Gemäß der vorliegenden Flächenbilanz ergibt sich ein Planungsdefizit von 1721316<br />
Punkten; der Eingriff wird zu 74,8 % ausgeglichen.<br />
Mit diesem Maßnahmenbündel sind die feststellbaren Eingriffsfolgen, die nach<br />
Vermeidung bzw. Minderung verbleiben, standort- und landschaftsgerecht<br />
ausgleichbar; die Abwägung zwischen unterschiedlichen Belangen entspricht somit<br />
§ 1a BauGB.
Wirtschaftliche Belange<br />
23 von 34<br />
Wie im Kapitel „Anlass und Ziel der Planung“ dargestellt, ist die Ausweisung von<br />
gewerblichen Flächen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Wangen im <strong>Allgäu</strong><br />
unabdingbar.<br />
Der Bebauungsplan will in seinem Teilbereich „Gewerbegebiet-<strong>Haid</strong>“ sowohl<br />
produzierende / verarbeitende Gewerbe- und Handwerksbetriebe wie auch<br />
nichtstörende Betriebe / Dienstleistung zulassen. Einzelhandel soll wie in anderen<br />
Bebauungsplänen eingeschränkt werden.<br />
Diese Flächen sollen nach den Möglichkeiten der Lärmbewertung dort dem<br />
produzierenden und verarbeitenden Gewerbe, auch im <strong>Mitte</strong>lstandsbereich,<br />
vorbehalten sein. Weitere Flächen sind durch bestehende und geplante<br />
Wohnbebauung hinsichtlich ihrer Lärmabstrahlung eingeschränkt (flächenbezogener<br />
Schallleistungspegel). Dieses Planungsziel ist städtebaulich von erheblicher<br />
Bedeutung, da es in hohem Maße den Interessen der Wirtschaft und ihrer<br />
weiterführenden Entwicklung im Zuge des Strukturwandels dient.<br />
Dies vor allem auch im Hinblick darauf, dass Dienstleistungen in Zukunft für die<br />
neuen Wirtschaftsstrukturen eine besondere Bedeutung erlangen werden.<br />
Die Ausweisung gewerblich nutzbarer Flächen dient unter anderen auch der<br />
Ansiedlung von Betrieben aus problematischen innerstädtischen Gemengelagen;<br />
dies wiederum schützt auch die anderen Baugebiete im Hinblick auf „Gesundes<br />
Wohnen“, die „Ortsbildgestaltung“, den „Umweltschutz“ etc.<br />
Die hier angesprochenen Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Bereiche,<br />
welche nicht als Gewerbegebiete sondern als Mischgebiet ausgewiesen sind; auch<br />
dort soll Einzelhandel eingeschränkt werden.<br />
Von wirtschaftlicher Bedeutung ist die Zulässigkeit von Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />
in einem klar abgegrenzten Bereich im Allgemeinen Wohngebiet zur<br />
Versorgung dieses Gebietes und seiner näheren Umgebung. Im Stadtteil „Berger<br />
Höhe“ stieg die Bevölkerung von ca. 2700 Personen im Jahre 1995 auf knapp über<br />
3000 Personen im Jahre 1998, wobei die Jahre zuvor die Anzahl der Bewohner konstant<br />
bei etwa 2700 lag. Mit der Ausweisung von Wohnbauflächen im Teil-Bebauungsplan<br />
„<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“ wird der Bevölkerungsanteil in diesem Bereich ca. 1000 Personen<br />
betragen, wobei dies im wesentlichen keinen Bevölkerungszuwachs bedeutet.<br />
Im Gebiet Berger-Höhe befindet sich ein Laden mit ca. 300 m² Verkaufsfläche, der im<br />
wesentlichen nur der Nahversorgung dort dient. Die beiden Märkte an der Zeppelinstraße<br />
bzw. Karl-Hirnbein-Straße haben jeweils knapp unter 1000 m² Verkaufsfläche<br />
und dienen überwiegend der anteiligen Versorgung des Gesamtgebietes der Stadt<br />
Wangen. Daraus ergibt sich aus städtebaulichen Gründen die Erforderlichkeit zur<br />
Ausweisung eines „Nahversorgungszentrums“.<br />
Mit der Unzulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten<br />
in den anderen Baugebieten soll insbesondere die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen<br />
Versorgungskernes im Rahmen der Stadtsanierung gefördert und weitest-
24 von 34<br />
gehend erhalten werden, wobei die verbrauchernahe Versorgung in anderen Bereichen<br />
durchaus gestützt wird.<br />
Soweit im Allgemeinen Wohngebiet nicht störende Handwerks- und Gewerbebetriebe<br />
und bestimmte Anlagen dort nicht zulässig sind, dient dies u. a. der Minimierung<br />
von Immissionen im Hinblick auf die Wohnqualität.<br />
Ein Ausschluss ist auch deshalb gerechtfertigt, weil im Bereich des Teil-Bebauungsplanes<br />
„Gewerbegebiet <strong>Haid</strong>“ diese Nutzungen uneingeschränkt zulässig sind.<br />
Soweit in den WA- und MI-Gebieten Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen<br />
sind, soll der Hauptnutzungszweck der Gebiete gestärkt werden.<br />
Soweit in den MI- und GE-Gebieten Vergnügungsstätten ausgeschlossen sind, dient<br />
dies der Reduzierung der Immissionen im Hinblick auf die Belange des WA. Lediglich<br />
an einer Stelle (im GE 3 ) ist diese Art von Nutzung zulässig, weil von dort aufgrund<br />
der Entfernung zu den Wohnbauflächen eine Beeinträchtigung durch Lärm etc. nicht<br />
zu erwarten ist.<br />
Mit dem Ausschluss von Lagerplätzen in GE soll einem extensiven Flächenverbrauch<br />
vorgebeugt werden; auch aus gestalterischen Gründen ist eine solche Nutzung dort<br />
unerwünscht.<br />
Mit der ausnahmsweisen Zulässigkeit des sogenannten „Werksverkaufes“ im GE<br />
wird hier die Gleichstellung mit den übrigen gewerblich nutzbaren Flächen (soweit<br />
diese rechtsverbindlich festgesetzt sind) innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt<br />
Wangen im <strong>Allgäu</strong> gewährleistet.<br />
Wie unter der Rubrik „Anlass und Ziel der Planung“ ausgeführt, sollen aus Immissionsgründen<br />
bisher zulässige Nutzungen so geändert werden, dass sie der bisherigen<br />
Nutzung angepasst werden. Auch unter dem Gesichtspunkt des Abwägungsgebotes<br />
ist nach u. E. nicht zu beanstanden, wenn durch die Herabzonung von GI in<br />
GE im Rahmen des Planungsrechtes die Entwicklung in diesen Bereichen der tatsächlichen<br />
Entwicklung innerhalb und außerhalb des Planungsbereiches angeglichen<br />
wird.<br />
Im übrigen kann darauf verwiesen werden, dass innerhalb des Gemeindegebietes<br />
uneingeschränkte GI- und GE-Flächen vorhanden sind, soweit sie für die Unterbringung<br />
von Gewerbebetrieben erforderlich sind.<br />
Die Änderung des GI in ein Sondergebiet entspricht dem Bestand vor Ort. Soweit<br />
hier weitere Einzelheiten der Zulässigkeit geregelt sind, entsprechen diese ebenfalls<br />
der gängigen Praxis für Baumärkte; die genehmigte Nutzung wird festgeschrieben.<br />
Land- und Forstwirtschaft<br />
Belange der Forstwirtschaft waren bei der Planung nicht relevant.<br />
Die Belange der Landwirtschaft sind berührt, da die bisher nicht bebauten Flächen<br />
landwirtschaftlich genutzt werden. Die Fläche vom Hof Stauber mit ca. 9,25 ha ist
25 von 34<br />
zwischenzeitlich verpachtet; nur ein Teil von ca. 0,38 ha ist nicht von der Planung<br />
erfasst.<br />
Die Abwägung der verschiedenen Belange zeigt jedoch bei dieser Bauleitplanung ein<br />
Übergewicht der wirtschaftlichen Belange sowie der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung;<br />
dahinter müssen die Belange der Landwirtschaft hier zurückstehen.<br />
Verkehr / öffentlicher Personennahverkehr<br />
Das Gebiet selbst verursacht Ziel- und Quellverkehre; es ist vorgesehen, die vorhandenen<br />
Anschlussmöglichkeiten zu nutzen, um eine möglichst flächige Verkehrsverteilung<br />
ohne unnötige Umwegfahrten zu erreichen.<br />
Gleichzeitig wird eine Möglichkeit zur Abkürzung durch Straßenführung, Ausbau und<br />
– über die Teil-Bebauungspläne hinaus – verkehrsrechtliche Maßnahmen derart<br />
erschwert, dass sie keine Relevanz hat.<br />
Bezüglich der beiden Anbindungen an die Ravensburger Straße (B 32) wird auf die<br />
Abstimmung mit dem Straßenbauamt Ravensburg sowie den in Erarbeitung<br />
befindlichen Verkehrsentwicklungsplan (Büro Spiekermann) verwiesen. Eine<br />
Signalisierung des Anschlusses <strong>Haid</strong>ösch sowie eine Koordinierung mit der<br />
Ampelanlage an der Kreuzung Waltersbühl erscheint unumgänglich.<br />
Je nach Gebietscharakter, z. B. WA bzw. GE, und verkehrlichen Gesichtspunkten<br />
wurden die Flächen für den fließenden Verkehr unterschiedlich dimensioniert; so sind<br />
die beiden Kreisverkehre bewußt auch als „Grenzmarken“ zwischen Wohnbebauung<br />
und Gewerbeflächen vorgesehen. Mit einer differenzierten Gestaltung der Ausfahrten<br />
wird auf die verschiedenen nachfolgenden Gebietstypen reagiert.<br />
Für den ÖPNV sind an geeigneter Stelle Haltebuchten ausgewiesen, welche sowohl<br />
den Wohnbereich wie auch Teile des Gewerbegebietes als „Einzugsbereich“<br />
erfassen. Im Gebiet <strong>Haid</strong>-Süd befindet sich der nächste Haltepunkt in der Gustav-<br />
Freytag-Straße in einer Entfernung von ca. 430 m. Die derzeitige Haltestelle in<br />
Wittwais ist ca. 730 m entfernt; ein Haltepunkt in der Oderstraße würde die Strecke<br />
nach beiden Seiten in etwa halbieren.<br />
Bis auf ganz wenige Teilstrecken sind beidseitige Gehwege geplant, so dass die<br />
Sicherheit für die Fußgänger gewährleistet ist. Ein verzweigtes Wegenetz<br />
insbesondere in den öffentlichen Grünflächen, dient sowohl dem Radfahrer wie auch<br />
dem Fußgänger. Bezüglich des in der <strong>Haid</strong>ösch geplanten Gehweges auf der<br />
Nordseite erscheint eine Änderung der momentanen Ausbausituation sinnvoll, da der<br />
Niederbordstein nicht als Abtrennung zur Fahrbahn ersichtlich ist. Hilfsweise sollte in<br />
diesem Bereich ein Parkverbot angeordnet werden, um eine Überparkung des<br />
Gehweges zu vermeiden.<br />
Im Anschlussbereich an das Baugebiet <strong>Haid</strong>-Süd sind an geeigneten Stellen<br />
verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen, in denen nur mit Schrittgeschwindigkeit<br />
(7 km/h) gefahren werden darf; dies sind dann gemischt genutzte Flächen ohne<br />
abgetrennten Gehweg.<br />
Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in Teilen des Gesamtgebietes sind vorgesehen,<br />
um Erschwernisse und Hemmnisse zu bilden gegen unerwünschten Durchgangsverkehr<br />
(siehe Lageplan zur Verkehrsberuhigung). Weitere Maßnahmen
26 von 34<br />
können im Rahmen von verkehrsrechtlichen Anordnungen auch nachträglich<br />
umgesetzt werden, z. B. ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr durch das<br />
Wohngebiet.<br />
Ver- und Entsorgung / Rohstoffvorkommen<br />
Die Versorgung des Gebietes mit Strom, Wasser, Gas, Fernmelde- / Kommunikationseinrichtungen<br />
kann problemlos erfolgen.<br />
Zur Entwässerung des Gebietes wurde ein wasserrechtliches Genehmigungverfahren<br />
durchgeführt. Gemäß dem Konzept wird das Gebiet mit drei verschiedenen<br />
Systemen entwässert.<br />
In bestimmten Bereichen, sowohl im Wohngebiet wie auch im Gewerbegebiet erfolgt<br />
die Entwässerung im Mischsystem.<br />
Im sogenannten modifizierten Mischsystem wird das nicht schädlich verunreinigte<br />
Regenwasser von den Dachflächen über Sickereinrichtungen weitestgehend dem<br />
Untergrund zugeführt; der Überlauf geht in den Vorfluter. Von diesem System sind<br />
Teile des Wohngebietes erfasst. Die westlich der Franz-Walchner-Straße gelegenen<br />
Gewerbeflächen können auch diesem System angeschlossen werden.<br />
Für einen weiteren Teil des Wohngebietes ist das modifizierte Trennsystem<br />
vorgesehen; hierbei wird das Schmutzwasser bzw. das Regenwasser in separaten<br />
Leitungen entsorgt.<br />
Nur in einem bestimmten Bereich des Wohngebietes ist die Entwässerung des<br />
Untergeschosses im Freispiegelgefälle nicht möglich.<br />
Eine Versickerung von Oberflächenwasser ist aufgrund der Bodenverhältnisse<br />
größtenteils möglich.<br />
Die Müllentsorgung sowie die Entwässerung des Gebietes ist ebenfalls<br />
gewährleistet. Um das Gebiet im sogenannten „Freispiegelgefälle“ entwässern zu<br />
können, ist es erforderlich, dass größere Teilbereiche des Gebietes aufgefüllt werden<br />
(0,50 m bis 1,50 m über vorhandenem Gelände).<br />
Die Sicherung von Rohstoffvorkommen und / oder deren Erhaltung waren bei der<br />
Planung nicht relevant. Anzumerken bleibt in diesem Zusammenhang, dass in der<br />
Tat im Bereich dieses Bebauungsplanes Verwitterungs- und Schmelzwasserkies in<br />
unterschiedlicher Stärke vorhanden ist.<br />
Verteidigung / Zivilschutz<br />
Belange der Verteidigung waren bei der Planung nicht relevant. Gesetzliche<br />
Vorgaben im Hinblick auf den Zivilschutz bestehen derzeit nicht, so dass auch dies<br />
bei der Planung nicht relevant war.<br />
Betriebliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten insbesondere in den<br />
Gewerbegebieten, sind hiervon nicht berührt. Diesbezügliche Vorgaben werden<br />
seitens des Gewerbeaufsichtsamtes Sigmaringen – Amt für Arbeits- und<br />
Umweltschutz- gemacht.
Emissionen / Immissionen<br />
27 von 34<br />
Das Gesamtgebiet ist aufgrund bestehender Nutzungen (Verkehr, Gewerbe,<br />
Dienstleistung, Landwirtschaft etc.) vorbelastet.<br />
Wie aus dem Plan ersichtlich, grenzt das Plangebiet im Westen und Nordwesten<br />
weiterhin an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Durch diese Lage sind<br />
Immissionen aus der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung als unvermeidlich<br />
anzusehen. Die Aufwendungen für mögliche Abwehreinrichtungen stehen nach dem<br />
heutigen Stand der Technik in keinem Verhältnis zur Häufigkeit der denkbaren<br />
Belästigungen; dies trifft auch für die Übungsbahn von Trabrennpferden zu, die seit<br />
1990/91 besteht. Die gegenseitige Rücksichtnahme wird daher vorausgesetzt.<br />
Was die Emissionen / Immissionen aus den gewerblich genutzten Flächen anbetrifft,<br />
sind diese durch die Aufgabe des metallverarbeitenden Betriebes „Edel“ wesentlich<br />
verändert, insbesondere zur Nachtzeit. An dieser Stelle befindet sich nun ein<br />
Baumarkt mit Gartencenter, dessen Stellplatzpotential derzeit Hauptemittent ist; die<br />
Emissionen aus dem Stellplatzbereich werden durch das vorhandene Gebäude<br />
weitestgehend gegen Westen abgeschirmt.<br />
Die Emissionen / Immissionen aus den übrigen Betrieben entlang der Peter-Dörfler-<br />
Straße sind als nicht erheblich belästigend einzustufen; gleiches gilt auch für die<br />
Betriebe in der Siemensstraße. Im Wesentlichen handelt es sich in diesen Bereichen<br />
um Lärm aus Fahrzeugbewegungen und bestimmten Arbeitsvorgängen (Thiermann);<br />
Gerüche, Stäube, Erschütterungen etc. als weitere Emissionsquellen sind hier nicht<br />
von Belang.<br />
Im Zusammenhang mit dem Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“, welcher im<br />
wesentlichen dort Wohnbauflächen ausweist, wurde in mehreren „Gutachtlichen<br />
Stellungnahmen“ nachgewiesen, dass auf Grund der Entfernung zu den gewerblich<br />
nutzbaren Flächen, die in den GE/GI-Gebieten auftretenden Emissionen keinen<br />
entscheidenden Einfluss auf das dortige Allgemeine Wohngebiet haben.<br />
Im Basisgutachten vom 03.10.1988 wird die Geräuschbelastung aus den Gebieten<br />
„Bahnhof-Industrie-West I“, Industrie-West-II“ und „Ravensburger Straße-Teil 1“ zur<br />
Beurteilung für einen flächenbezogenen A-Schallleistungspegel - auf Grund von<br />
Planungswerten - herangezogen.<br />
Das heißt auch, dass der gesamte Geltungsbereich dieser beiden Teil-Bebauungspläne<br />
in den Gutachten entsprechende Beachtung und Würdigung findet.<br />
Untersucht wurde auch die Frage, ob durch eine durchgehende Wallanlage eine<br />
effektive Lärmminderung zum Vorteil des Wohnbaugebietes erreicht werden kann.<br />
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine solche Anlage keinen Sinn machen<br />
würde, da lediglich eine vernachlässigbare Pegelminderung zu erwarten wäre.<br />
Auch aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ist eine solche Anlage nicht<br />
gerechtfertigt.
28 von 34<br />
Aus dem „Prüfbericht“ vom 14.12.1989 zu den Geräuschimmissionen aus den östlich<br />
benachbarten gewerblich genutzten Flächen und dem Straßenverkehr,<br />
(insbesondere auf der B 32) geht hervor, dass die bisher erarbeiteten Vorschläge zur<br />
Gliederung des Baugebietes vom 11.01.1989 aufrechterhalten werden können.<br />
In der „Gutachtlichen Stellungnahme“ vom 11.01.1989 zur Festlegung einer Übergangszone<br />
zwischen der geplanten Wohnbebauung und den östlich benachbarten<br />
gewerblich genutzten Flächen, unter dem Gesichtspunkt des Schallimmissionsschutzes<br />
ist dargelegt, welche flächenbezogenen Schallleistungspegel festgelegt<br />
werden sollten, damit die Richtwerte für das WA eingehalten werden können.<br />
Zur konkreten Beurteilung der festzusetzenden Schallleistungspegel, für die einzelnen<br />
Bereiche der gewerblich zu nutzenden Flächen wurden die in Anlage 3 des<br />
Gutachtens dargestellten schallabstrahlenden Flächen in einem Lageplan 1:500<br />
übertragen. Durch eine Abstimmung dieser Flächen auf die nun vorliegende<br />
Planung, wobei die Flächeninhalte durch die Verrundung in etwa gleich geblieben<br />
sind, wurden die flächenbezogenen Schallleistungspegel für die Nachtzeit den<br />
betroffenen Flächen zugeordnet.<br />
Mit den so getroffenen Festsetzungen ist der Nachtwert von 40 dB(A) an der Grenze<br />
des Allgemeinen Wohngebietes eingehalten; soweit erforderlich wurden die oben<br />
ermittelten Nachtwerte noch einmal um je 5 dB(A) reduziert. Letzteres deshalb, weil<br />
durch die vorliegende Planung die angedachte schallquellenfreie Pufferzone zum<br />
Teil nicht ganz mit den Vorgaben in Anlage 1 des Gutachtens übereinstimmt.<br />
Auch die Lage des Rasenspielfeldes ist hiervon betroffen.<br />
Die Tagespegel sind in allen Gebieten generell um 15 dB(A) höher anzunehmen.<br />
Bodenverbrauch<br />
Zur Realisierung der Planung ist es unter anderem erforderlich, landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen in Anspruch zu nehmen.<br />
Das überplante Gebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 38,10 ha. An Nettobauland<br />
werden insgesamt ca. 24,76 ha ausgewiesen, wobei ca. 5,82 ha bereits in<br />
rechtskräftigen Bebauungsplänen erfasst waren.<br />
Der Anteil für das Allgemeine Wohngebiet beträgt ca. 17,75 ha (brutto), für das<br />
Gewerbe-, Misch- sowie Sondergebiet ca. 19,97 ha (brutto). Die Versickerungs- bzw.<br />
Ausgleichsflächen haben einen Anteil von ca. 6,72 ha. Die Verkehrsflächen liegen<br />
bei ca. 5,50 ha.<br />
Da Grundstücksgrenzen im Bebauungsplan keine Festsetzung darstellen sondern<br />
allenfalls Aufteilungsvorschläge sind, ist davon auszugehen, dass eine der städtischen<br />
Situation entsprechende hinreichend dichte Bebauung zustandekommt.<br />
Durch die Möglichkeit, Doppelhäuser und Hausgruppen zu errichten, sowie durch<br />
den Verzicht auf Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten in den Allgemeinen<br />
Wohngebieten wird die vorgesehene Dichte auf Grund der Erfahrung im Teil-<br />
Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ real erreicht werden.
29 von 34<br />
C) Begründung zu einzelnen Festsetzungen des Textteiles<br />
und des Zeichnerischen Teiles<br />
Zu Ziffer A.1 und entsprechende Planzeichen:<br />
In dieser Ziffer ist die Art der baulichen Nutzung für bestimmte Bereiche geregelt,<br />
wobei insbesondere die Einschränkung der Einzelhandelsbetriebe deshalb erfolgt,<br />
um die Zentralitätsfunktion der Kernstadt nicht zu gefährden oder an ungeeigneten<br />
Stellen eine falsche Entwicklung einzuleiten. In diesem Zusammenhang wird auch<br />
auf das Gutachten der GMA „Überprüfung von einzelhandelsbezogenen<br />
Festsetzungen in ausgewählten Bebauungsplänen in der Großen Kreisstadt Wangen<br />
(LK Ravensburg)“, Juni 1996, verwiesen.<br />
Andererseits ist es in einem bestimmten Bereich möglich, für den täglichen Bedarf<br />
entsprechende Versorgungseinheiten zu bauen.<br />
Andere Einschränkungen dienen dazu, das Wohnen nicht zu stören oder sind<br />
geeignet, bestimmte Nutzungen an Stellen zuzulassen, an denen sie auf Grund ihrer<br />
Emissionen nicht wesentlich stören.<br />
Wieder andere Einschränkungen wurden deshalb getroffen, weil für die<br />
entsprechende Art von Nutzung in diesen Bereichen kein Bedarf – aus<br />
städtebaulichen Gründen – besteht.<br />
Zu Ziffer A.2 – A.7 und entsprechende Planzeichen:<br />
In diesen Abschnitten wird das städtebauliche Bild dieser Bereiche geregelt.<br />
Bestimmt wird hier auch das Maß von Ausnahmen, welche zur Planungsflexibilität<br />
beitragen. Nebenanlagen dürfen das straßenräumliche Bild nicht beeinträchtigen.<br />
Zu Ziffer A.8:<br />
Die hier getroffenen Festsetzungen dienen dazu, das verfügbare Bauland nach<br />
Bedarfsgrößen zu gliedern, um einerseits mit Grund und Boden sparsam umzugehen<br />
und andererseits eine größere Flexibilität zu ermöglichen.<br />
Zu Ziffer A.9:<br />
Die hier getroffene – verbale – Festsetzung dient dazu, Flächen für den ruhenden<br />
Verkehr zuzulassen, ohne den Standort genau festzulegen, so dass auch hier eine<br />
ausreichende Planungsflexibilität besteht.<br />
Zu Ziffer A.10 und entsprechende Planzeichen:<br />
Aus städtebaulichen Gründen – Ortseinfahrt – sowie aus Gründen der Gleichbehandlung<br />
und aus verkehrlichen Gründen wurde diese Festsetzung getroffen.<br />
Zu Ziffer A.11 und entsprechende Planzeichen:<br />
In dieser Ziffer sind die Belange des Verkehrs geregelt; soweit Anschlussbeschränkungen<br />
festgesetzt wurden, dienen diese der Sicherheit des fließenden Verkehrs<br />
sowie der bauleitplanerischen Absicherung der im Rahmen des Straßenausbaus<br />
geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Bauminseln in der Maria-Catharina-<br />
Reich- und Leopold-Mauch-Straße). Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen sind<br />
aus Sicht der Bauleitplanung nicht erforderlich.
30 von 34<br />
Zu Ziffer A.12 und entsprechende Planzeichen:<br />
In diesen Ziffern ist die Ver- und Entsorgung für diesen Bereich geregelt, wobei<br />
insbesondere die Festsetzungen zur Rückhaltung und Versickerung von wesentlichem<br />
Belang – in vielerlei Hinsicht – sind.<br />
Zu Ziffer A.13 und entsprechende Planzeichen:<br />
Hier sind die öffentlichen Grünflächen und deren Nutzungen angesprochen; sie<br />
dienen ökologisch / grünordnerischen Belangen sowie der Unterbringung von<br />
Spielplätzen und einem Rasenspielfeld. Hier ist auch die bauliche Ausstattung sowie<br />
die gärtnerische Gestaltung dieser Anlagen festgesetzt, soweit dies aus<br />
städtebaulichen Gründen erforderlich ist. Weitergehende Festsetzungen wie<br />
Einschränkungen der Benutzungszeiten können im Rahmen der Baugenehmigung<br />
dargestellt werden.<br />
Zu Ziffer A.14 und entsprechende Planzeichen:<br />
Der vorhandene Wassergraben ist gemäß den getroffenenen Festsetzungen<br />
aufzuwerten, um seine ökologische Funktion zu optimieren.<br />
Zu Ziffer 15 und entsprechende Planzeichen:<br />
Hier ist geregelt, welche Flächen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft<br />
in Anspruch genommen werden und welche zum Ausgleich – auf Grund der<br />
Bestandsicherung – nicht herangezogen werden. Auch die „Restausgleichsfläche“ für<br />
den Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ ist hier festgelegt.<br />
Zu Ziffer A.16 und entsprechende Planzeichen:<br />
In dieser Ziffer ist die Sicherung von Leitungs- bzw. Geh- und Fahrrechten<br />
angesprochen, so dass die ständige Zugänglichkeit gewährleistet ist.<br />
Zu Ziffer A.17:<br />
Hier sind Festsetzungen zur Einschränkung von Lärmimmissionen bzw. –emissionen<br />
getroffen; diese Maßnahmen verbessern die Wohnqualität und die Qualität von<br />
Arbeits- und Büroräumen.<br />
Zu Ziffer A.18 , A.19 und entsprechende Planzeichen:<br />
Die Festsetzungen unter diesen Ziffern dienen den ökologisch / grünordnerischen<br />
Belangen und der Einbindung der Siedlung in die Landschaft. Auch die hier<br />
getroffenen Festsetzungen zählen im Prinzip zu den Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Zu Ziffer A.20 und entsprechende Planzeichen:<br />
Diese Festsetzungen ergeben sich aus der Festlegung über die Verkehrsflächen;<br />
durch die Festsetzung zur Auffüllung von Flächen entfallen dann die Böschungen<br />
entlang der Straßen etc.<br />
Zu Ziffer A.21 und entsprechende Planzeichen:<br />
Hiermit werden die Bezugspunkte für die Höhenentwicklung der Gebäude bestimmt.<br />
Dies dient in Ergänzung des Maßes der Nutzung der Präzisierung der<br />
städtebaulichen Erscheinung des Baugebietes sowie der Sicherstellung der<br />
Entwässerung der Gebäude im Hinblick auf die Oberflächenwasserversickerung.
31 von 34<br />
Zu Ziffer A.22:<br />
Die hier getroffenen Festsetzungen sollen die Sicherheit der Bauwerke gewährleisten<br />
sowie dem Schutz des Grundwassers dienen.<br />
Zu Ziffer B.1 – B.7 und entsprechende Planzeichen:<br />
In diesen Abschnitten sind die gestalterischen Festsetzungen / Anforderungen an die<br />
Gebäude geregelt. Sie sichern landschaftsbezogene Bauweisen und Bauformen,<br />
ohne die Architektur unzumutbar einzuschränken; zeitgemäße Gestaltungsformen<br />
sind nicht ausgeschlossen.<br />
Zu Ziffer B.8 – B.10:<br />
Die hier getroffenen Festsetzungen sollen u. a. die Werbeanlagen und Empfangseinrichtungen<br />
(Funk / TV) – sofern sie erforderlich werden – sowie die Freileitungen<br />
zurückhaltend in die allgemeine Baugestaltung einbinden und das Stadtbild nicht<br />
beeinträchtigen.<br />
Zu Ziffer B.11 – B.14:<br />
Die in diesen Abschnitten getroffenen Festsetzungen dienen der Gestaltung der<br />
Freiräume / Freiflächen, wobei ästhetische Gesichtspunkte auch eine Rolle spielen.<br />
Des weiteren dienen diese Festsetzungen auch dazu, die Gestaltung der<br />
unbebauten Flächen so zu regeln, dass unter Berücksichtigung des<br />
Nutzungszweckes dennoch der Naturhaushalt nicht über Gebühr beeinträchtigt wird<br />
und sich diese Flächen in das Landschafts- und Stadtbild einfügen.<br />
Zu Ziffer B.13:<br />
Die hier getroffenen Regelungen sichern die jeweiligen individuellen Bereiche in den<br />
Wohngebieten. In den übrigen Gebieten dienen sie auch dem Schutz des Eigentums<br />
sowie der Sicherheit. Aus gestalterischen Gründen, aus städtebaulichen Überlegungen<br />
sowie aus Sicherheitsgründen wurden gewisse Einschränkungen gemacht.<br />
Auch „Energiezäune“ sollen sich in die Stadtlandschaft einfügen.<br />
Zu Ziffer B.15:<br />
In dieser Ziffer ist insbesondere die Geländeveränderung durch Aufschüttung geregelt,<br />
die sich aufgrund der künftigen Höhenlage der Verkehrsflächen zwangsläufig<br />
ergibt.
32 von 34<br />
D) Auswirkungen der Planung / Bodenordnung / Kosten<br />
Dieser Plan greift ein in folgende rechtskräftige Bebauungspläne:<br />
An der Oderstraße (rechtskräftig seit 07.06.1990)<br />
Industrie West II (rechtskräftig seit 23.01.1973, vereinfacht geändert seit 24.02.1976,<br />
erneut rechtskräftig geändert seit 11.03.1996)<br />
Änderungsbebauungsplan Waltersbühl I (rechtskräftig seit 20.02.1975, rechtskräftig<br />
geändert seit 11.03.1996)<br />
Ravensburger Straße Teil I (rechtskräftig seit 13.09.1990)<br />
Waltersbühl II (rechtskräftig seit 19.01.1979, rechtskräftig geändert seit 11.03.1996)<br />
Wittwais (rechtskräftig seit 18.10.1960)<br />
• Mit Inkrafttreten der beiden Teil-Bebauungspläne und den Örtlichen Bauvorschriften<br />
werden in den Randbereichen einige bisher zulässige Nutzungen/<br />
Vorgaben geändert.<br />
Besonders genannt seien hier diejenigen Bereiche, welche bisher im Bebauungsplan<br />
„Industrie-West II“ erfasst waren und der Bereich des Bebauungsplanes „An<br />
der Oderstraße“.<br />
Die Änderung der zulässigen Nutzung auf dem Areal des ehemaligen Betriebes<br />
Edel erfolgt im Einvernehmen, so dass ein Vertrauensschaden gemäß § 39<br />
BauGB nicht besteht. Gleiches gilt sinngemäß auch für eine mögliche<br />
Entschädigung gemäß § 42 BauGB, da unseres Erachtens mit der Änderung der<br />
bisher zulässigen Nutzung (GI) in ein Sondergebiet keine Wertminderung des<br />
Grundstückes eingetreten ist.<br />
Auch die Änderungen im Bereich entlang der Peter-Dörfler-Straße lösen keinen<br />
Vertrauensschaden gemäß § 39 BauGB aus, da seit dem 09.04.1990<br />
(Aufstellungsbeschluss) u. E. keine Änderungs-/ Erweiterungsabsichten im<br />
Hinblick auf die damalige zulässige Nutzung (GI / GE) beabsichtigt waren.<br />
Was eine mögliche Entschädigung gemäß § 42 BauGB anbetrifft, vertreten wir<br />
die Auffassung, dass auf Grund der hier vorhandenen Nutzung die beabsichtigte<br />
Änderung entschädigungslos erfolgen kann. Dies vor allem deshalb, weil der<br />
Bestand sowie eine mögliche Erweiterung durch die Änderung in der Nutzungsart<br />
nicht gefährdet ist und somit eine Wertminderung der dortigen Grundstücke nicht<br />
erfolgt.<br />
Auch die Tatsache, dass sich die zulässigen Emissionen / Immissionen in den<br />
letzten 7 Jahren nicht verändert haben, lässt unseres Erachtens eine entschädigungsfreie<br />
Herabzonung der bisher zulässigen Nutzungen zu.
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In Bezug auf die Veränderungen im Bereich der Oderstraße kann festgehalten<br />
werden, dass die nun vorhandene Entwicklung im Einvernehmen mit der Stadt<br />
Wangen erfolgte; ein Vertrauensschaden nach § 39 BauGB ist somit nicht von<br />
Belang; gleiches gilt hier sinngemäß auch in Bezug auf § 42 BauGB.<br />
Die Frage der Entschädigung gemäß § 40 BauGB stellt sich im Zusammenhang<br />
mit der Rechtskraft dieser Teil-Bebauuungspläne.<br />
• Zur späteren Realisierung der Planung, ist es erforderlich, die im Plan neu<br />
festgesetzten Verkehrsflächen zu bauen.<br />
Weitere Erschließungsmaßnahmen (z. B. Kanal, Wasser, Strom, Gas, Sickermulden,<br />
Telefon etc.) sind je nach Erfordernis zu bauen.<br />
• Im Zusammenhang mit der Erschließung ist es auch erforderlich, bestehende<br />
Erschließungsanlagen (teilweise) zu verändern (z. B. elektr. Freileitung / Kabel /<br />
Rückbau Wendefläche Siemensstraße) oder gar in Teilen stillzulegen (z. B.<br />
private PVC-Druckleitung). Bestehende Wegeverbindungen (z. B. landwirtschaftliche<br />
Wege) sind an die neuen Erschließungsstraßen anzubinden.<br />
Die Sicherung bestehender Erschießungsanlagen (z. B. Kanäle, elektr. Leitungen<br />
etc.) hat, sofern nicht bereits geschehen, durch die Schaffung entsprechender<br />
Grunddienstbarkeiten zu erfolgen.<br />
• Im Zusammenhang mit der Realisierung von Bauvorhaben ist zu gewährleisten,<br />
dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Wiederverwertung von Erdaushub<br />
auf dem Grundstück selbst oder im Bereich der Teil-Bebauungspläne beachtet<br />
werden.<br />
Überschüssiges Aushubmaterial ist rechtzeitig der Bodenbörse beim Landratsamt<br />
Ravensburg für dessen Weiter-/ Wiederverwertung anzuzeigen.<br />
• Auf Grund der hydrogeologischen Verhältnisse ist nicht ausgeschlossen, dass mit<br />
Mehraufwendungen für die Gründung und Bauwerkssicherung gerechnet werden<br />
muss (Grundwasser z. B.).<br />
• Der sinnvoll zu leistende Ausgleich nach § 1 a BauGB i. S. von § 8 a BNatSchG<br />
wird durch verschiedene Maßnahmen gewährleistet. Die dafür notwendigen<br />
Kosten sind auf die neu geschaffenen Baugrundstücke prozentual umzulegen<br />
(Anlage und Pflege etc.).<br />
• Die Kosten der Erschließung werden gemäß dem Erschließungsbeitragsrecht<br />
erhoben.<br />
• Die anteiligen Kosten für Wasser, Kanal sowie für Strom, Gas, Telefon etc.<br />
werden gemäß den entsprechenden Satzungen der Ver- bzw. Entsorgungsträger<br />
erhoben, sofern die Grundstücke als nicht erschlossen zu betrachten sind;<br />
darüber befindet die Kämmerei (Beitragswesen).<br />
• Zum Bau der Versickerungsmulden etc., soweit diese in öffentlichen Flächen liegen,<br />
ist anzumerken, dass die Kosten der Herstellung als Teil der Entwässe-
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rungskosten zu sehen sind. Die Kosten der Unterhaltung / Pflege bedürfen möglicherweise<br />
einer neuen Regelung, sofern diese nicht in der „Kanalunterhaltung“<br />
enthalten sind.<br />
• Gemäß dem Schreiben des Straßenbauamtes Ravensburg vom 22.12.1999 kann<br />
nach Abschluss der Umbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich B 32 / <strong>Haid</strong>ösch<br />
die Tankstellenzu- und ausfahrt nur noch jeweils stadtauswärts erfolgen.<br />
Hingewiesen wird auch darauf, dass die Erreichbarkeit des Waldburgweges von<br />
der Straße „<strong>Haid</strong>ösch“ aus künftig eingeschränkt (Markierung, bei Signalisierung<br />
wartende Fahrzeuge) sein wird; gleiches gilt auch für Flst. 541/3 (Ravensburger<br />
Straße 71).<br />
Auch die Zu- und Ausfahrtmöglichkeiten bei Flst. 572/3 (Ravensburger Straße<br />
68) sind dann eingeschränkt.<br />
Wangen im <strong>Allgäu</strong>, den 20.03.2000 / 17.04.2001 / 17.10.2001<br />
Stadtbauamt / Stadtplanung<br />
W e i ß<br />
Stadtbaumeister