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Haid-Mitte - Kulturlandschaft Württembergisches Allgäu

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GROSSE KREISSTADT<br />

WANGEN IM ALLGÄU<br />

Teil-Bebauungspläne „<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“<br />

und „Gewerbegebiet <strong>Haid</strong>“<br />

mit Örtlichen Bauvorschriften<br />

auf der Gemarkung der Stadt Wangen im <strong>Allgäu</strong><br />

und der Ortschaft Niederwangen<br />

Begründung und Erläuterung<br />

Vorbemerkung<br />

a) Der Umgriff des Teil-Bebauungsplanes „<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“ mit entsprechenden Örtlichen<br />

Bauvorschriften liegt in Teilen auch auf der Gemarkung der Ortschaft<br />

Niederwangen; es handelt sich hierbei um sogenannte Ausgleichsflächen incl. der<br />

Flächen für Versickerung. Die Gesamtfläche der Überplanung beträgt ca.<br />

38,09 ha Fläche.<br />

b) Wie aus der Überschrift entnommen werden kann, handelt es sich um zwei Teil-<br />

Bebauungspläne, welche gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.1990<br />

getrennt oder zusammengefasst aufgestellt werden können.<br />

c) Das Verfahren für die beiden Teilbebauungspläne wurde zusammen<br />

weitergeführt. Im Zeichnerischen Teil ist keine Trennlinie dargestellt.


A) Allgemeines<br />

Anlass und Ziel der Planung<br />

2 von 34<br />

Für die Kernstadt Wangen im <strong>Allgäu</strong> wurde 1990 konkret mit der<br />

Entwicklungsplanung „<strong>Haid</strong>“ begonnen, um den erforderlichen Bedarf an<br />

Wohnbauflächen und Flächen für das produzierende Gewerbe auszuweisen.<br />

Mehrere Wohngebiete (z. B. Kohlplatz, Hinteres Ebnet, Vorderes Ebnet), die vor<br />

1990 erschlossen wurden, sowie die für Gewerbe / Industrie ausgewiesenen Flächen<br />

(z. B. Industrie-Ost), die auch vor 1990 erschlossen wurden, sind weitgehend einer<br />

Bebauung zugeführt worden.<br />

Diese Ausweisungen, insbesondere die Wohnbauflächen, waren erforderlich, um den<br />

sog. inneren Bedarf abzudecken.<br />

Im Jahre 1990 lag die Einwohnerzahl der Kernstadt bei 15390, erhöhte sich bis 1993<br />

auf 16004 und sank bis Ende 1999 auf 15895. Eine ähnliche Entwicklung nahm auch<br />

die Gesamtzahl in der Großen Kreisstadt von 24746 in 1990 auf 25748 in 1993 und<br />

auf 25995 in 2000.<br />

Der oben genannte Entwicklungsplan bot auch die Grundlage für eine sinnvolle,<br />

abschnittsweise Realisierung der beabsichtigten Bebauung dieser letzten größeren<br />

stadtnahen Entwicklungsfläche.<br />

Mit dem Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“, rechtskräftig seit 22.01.1996, wurde der<br />

1. Planabschnitt abgeschlossen. Zwischenzeitlich ist auch die Erschließung<br />

(weitestgehend) verwirklicht, so dass dieser Bereich bis auf wenige Lücken bebaut<br />

ist. Im Bereich dieses Teilbebauungsplanes können laut Statistik vom 18.05.1994<br />

etwa 800 Einwohner auf einer Bruttofläche von ca. 9,08 ha (ohne die Fläche für den<br />

Gemeinbedarf und die Ausgleichsfläche) untergebracht werden.<br />

Eine Auswirkung auf die Zahl der Einwohner in der Kernstadt ist deshalb auch kaum<br />

gegeben.<br />

Ziel der Planung ist es, die Bedarfsdeckung für die ungebrochen starke Nachfrage<br />

nach relativ preiswertem Bauland für den Wohnungsbau längerfristig zu sichern; die<br />

hier angesprochene Bodenpreissituation kann insofern gewährleistet werden, als im<br />

Bereich des Teil-Bebauungsplanes „<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“ die Stadt Wangen im <strong>Allgäu</strong> über<br />

sämtliche Flächen verfügt.<br />

Auch in Bezug auf die weitere Ausweisung von Gewerbeflächen kann angemerkt<br />

werden, dass diese gerechtfertigt und notwendig ist, da mit Ausnahme des<br />

„Interkommunalen Gewerbegebietes“ keine stadtnahen Gewerbeflächen zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Die in Zusammenarbeit mit dem „Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet“<br />

ausgewiesenen Flächen in Geiselharz-Schauwies können aufgrund der stetigen<br />

Nachfrage zügig einer Bebauung zugeführt werden, so dass Vorsorge für Flächen,<br />

auf denen Gewerbe / Dienstleistung angesiedelt werden kann, auch im Bereich der<br />

Kernstadt getroffen werden muss.


3 von 34<br />

Die natürlichen Grenzen dieses Plangebietes erfordern eine nachhaltige städtebauliche<br />

Entwicklung, die auch eine weitere Entwicklungsmöglichkeit Richtung Nieratz<br />

gedanklich einbezieht.<br />

In den Geltungsbereich des Teil-Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-<strong>Haid</strong>“ wurden<br />

auch Flächen mit einbezogen, für die bereits eine rechtsverbindliche Bauleitplanung<br />

besteht. Hierbei handelt es sich u. a. um den Bereich, in welchem sich der Toom-<br />

Baumarkt angesiedelt hat sowie um den Bereich der Firma Thiermann und die<br />

angrenzenden Flächen in Richtung Süden.<br />

Ziel ist es hier, die rechtsverbindlichen Nutzungen den bestehenden Verhältnissen<br />

anzupassen; d. h. die bisher zulässigen GI-Nutzungen werden künftig als GE<br />

ausgewiesen.<br />

Mit der oben genannten Einbeziehung von Teilbereichen aus dem Bebauungsplan<br />

„Industrie-West II“ ist es auch möglich, die dort ausgewiesene Fläche für<br />

Bahnanlagen entfallen zu lassen (?) , da eine Notwendigkeit hierfür nicht mehr<br />

besteht.<br />

Ziel der Planung ist es auch, die verkehrsmäßige Erschließung / Anbindung an das<br />

bestehende Straßennetz so zu konzipieren, dass die Leistungsfähigkeit der<br />

Ravensburger Straße (B 32) als Zubringer zur Autobahn (A 96) wie auch zur<br />

Aufnahme des innerörtlichen Verkehrs erhalten bleibt. Westliche<br />

Entlastungsmöglichkeiten werden freigehalten.<br />

Auf der Grundlage der Planstatistik für das Gesamtgebiet vom 25.06.1990 ist von<br />

einer Einwohnerzahl von etwa 2540 Personen auszugehen.<br />

Diese Annahme macht es erforderlich, innerhalb des Gebietes an geeigneter Stelle<br />

eine sogenannte „Stadtteil-Versorgung“ planungsrechtlich auszuweisen, um die<br />

Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu ermöglichen.<br />

Ein weiteres Ziel der Planung ist es, soweit möglich, innerhalb des<br />

Geltungsbereiches für beide Teilbebauungspläne den naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleich durch geeignete Maßnahmen / Festsetzungen zu sichern.<br />

Der dafür vorgesehene Bereich zwischen den Gewerbe- und Wohnbauflächen dient<br />

auch der „Trennung“ dieser Nutzungen in immissionsrechtlicher Hinsicht<br />

(Schallquellenfreie Zone lt. Gutachten).<br />

Auf die Abgrenzung der Wohnnutzung und Gewerbenutzung wurde durch<br />

Erweiterung der gutachtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit dem<br />

Bebauungsplan „Ravensburger Straße - Teil 1“ viel Sorgfalt verwendet. Über<br />

ausführliche Emissionsmessungen und wissenschaftliche Verarbeitung der<br />

gewonnenen Daten durch die Firma ITA und über ein Rechtsgutachten von<br />

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dolde, in Verbindung mit Rückkoppelung beim RP Tübingen<br />

wurde die im Plan dargestellte Abgrenzung erarbeitet. Dazu erfolgte nach Eingang<br />

der Stellungnahme eine Abklärung mit dem GAA über die geplanten<br />

immissionsrechtlichen Bedingungen.


4 von 34<br />

Einfügung in die örtlichen und überörtlichen Planungen (FNP,<br />

Regionalplan u. a.)<br />

Der seit 16.12.1982 rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) der vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Achberg, Amtzell und Wangen im<br />

<strong>Allgäu</strong> weist im überplanten Gebiet eine Wohnbaufläche, eine Grünfläche, eine<br />

Gewerbebaufläche sowie Gewerbebauflächenbestand aus.<br />

Der kleine Bereich südlich der Ausgleichsfläche um den August-Lämmle-Weg ist im<br />

FNP als bestehende Wohnbaufläche ausgewiesen.<br />

Die im FNP als bestehende Gewerbebaufläche ausgewiesenen Teilbereiche sind im<br />

seit 23.01.1973 rechtskräftigen Bebauungsplan „Industrie West II“ erfasst und als<br />

Industrie- bzw. Gewerbegebiet ausgewiesen.<br />

Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (nach der Verbindlicherklärung vom<br />

04.04.1996) ist die große Kreisstadt Wangen im <strong>Allgäu</strong> als „MITTELZENTRUM“<br />

ausgewiesen; diese Ausweisung bedeutet auch, dass die Stadt ein<br />

Siedlungsschwerpunkt ist.<br />

Zusammen mit den Gemeinden Achberg, Amtzell, Kißlegg und Argenbühl bildet sie<br />

einen <strong>Mitte</strong>lbereich, welcher in der Entwicklungsachse Lindau, Wangen, Kißlegg,<br />

Leutkirch liegt. Gutachtlich kann auch von Teilen der bayerischen Nachbarschaft<br />

ausgegangen werden.<br />

Gemäß dem Ziel des Regionalplanes ist die Siedlungsentwicklung vorrangig in<br />

Siedlungsschwerpunkten zu konzentrieren, wobei qualifizierte Arbeitsplätze für die<br />

Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf<br />

und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben sind.<br />

Die Stadt Wangen im <strong>Allgäu</strong> ist gemäß dem Regionalplan auch ein Schwerpunkt für<br />

Gewerbe und Industrie; dieser ist für die zukünftigen Erfordernisse in der<br />

Bauleitplanung gegen konkurrierende Nutzungen zu sichern (z. B. Einschränkung bei<br />

Einzelhandel).<br />

Die oben genannten Aussagen aus dem Regionalplan sind dem Landesentwicklungsplan<br />

in der Fassung vom 12.12.1983 entnommen; sie orientieren sich an<br />

den Grundsätzen der Raumordnung.<br />

Die vorliegenden Teil-Bebauungspläne sind aus den oben genannten örtlichen und<br />

überörtlichen Vorgaben entwickelt.<br />

Information über die Fortschreibung des FNP<br />

Mit Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses vom 05.12.1989 wurde die<br />

Fortschreibung des FNP in die Wege geleitet; die Veröffentlichung dieses<br />

Beschlusses erfolgte am 11.12.1989 als amtliche Bekanntmachung in der<br />

Schwäbischen Zeitung, Ausgabe Wangen.


5 von 34<br />

Der Gemeinsame Ausschuss befasste sich in der Sitzung vom 22.12.1993 mit dem<br />

Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“. Es wurde beschlossen, die Planabsichten und ggf.<br />

die Rechtswirksamkeit dieser Planung in die Fortschreibung des FNP aufzunehmen<br />

und bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen.<br />

Wie im vorausgegangenen Kapitel dargelegt, sind die im FNP 82 angesprochenen<br />

Flächen bereits weitgehend ausgewiesen. Aufgrund der Immission aus dem<br />

ehemaligen Betrieb „Edel“ musste laut gutachtlicher Stellungnahme ein größerer<br />

Abstand eingehalten werden, der dazu führte, dass die Vorgaben des FNP 82<br />

bezüglich der Lage der Wohnbauflächen nicht mehr eingehalten werden konnten.<br />

Der Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ hat dies dann berücksichtigt, was wiederum<br />

Auswirkungen auf die nun vorliegenden Teil-Bebauungspläne hat.<br />

Diese „Anpassung“ ist auch Gegenstand der FNP-Fortschreibung.<br />

Am 16.06.1997 befasste sich der Gemeinderat der Stadt Wangen im <strong>Allgäu</strong> bei der<br />

Fortsetzung der Beratung über die Fortschreibung des FNP mit den geplanten<br />

Ausweisungen in der Kernstadt; die Fläche „<strong>Haid</strong>“ war unstrittig.<br />

Mit Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses vom 03.09.1998 wurde die<br />

vorgezogene Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB in die<br />

Wege geleitet.<br />

Mit Schreiben vom 23.12.1998 wurden die TÖB um eine Stellungnahme bis zum<br />

26.02.1999 gebeten; mit Schreiben vom 23.03.1999 wurden noch einige TÖB an die<br />

Abgabe ihrer Anregungen, Hinweise zu den jeweiligen Fach- bzw. Interessengebieten<br />

erinnert.<br />

Situation / Lagebeschreibung<br />

Das überplante Gebiet der beiden Teilbebauungspläne hat eine Gesamtfläche von<br />

ca. 38,10 ha, wovon ca. 1,28 ha auf der Gemarkung der Ortschaft Niederwangen<br />

liegen. Es weist eine Nord-Südausdehnung von max. 800 m und eine Ost-<br />

Westausdehnung von max. 900 m aus.<br />

Der als „Wohnbauland“ ausgewiesene Bereich umfasst eine Fläche von ca. 9,99 ha<br />

(netto). Der Bereich der „Gewerblichen Bauflächen“ hat eine Größe von ca. 14,76 ha<br />

(netto) und die Flächen für den erforderlichen Ausgleich gemäß § 1 a BauGB<br />

nehmen ca. 6,8 ha in Anspruch. Anzumerken ist hier, dass ca. 0,26 ha an Ausgleichsfläche<br />

noch dem Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ zuzuordnen sind.<br />

Der Planungsbereich liegt am südlichen Siedlungsrand von „Wittwais“ und im Norden<br />

des Wohngebietes „Berger Höhe“ sowie des Gewerbegebiets „West“. Im Osten<br />

grenzt er an die Ravensburger Straße, im Südwesten an die Bebauung aus dem<br />

Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ und westlich an landwirtschaftlich genutzte Flächen;<br />

letzteres gilt auch noch für einen größeren Bereich im Norden.


6 von 34<br />

Das Gebiet ist als weitgehend ebene Fläche zu bezeichnen. Außerhalb des<br />

Plangebietes im Westen steigt das Gelände z. T. stufenartig an. Ein Wassergraben<br />

tangiert im Westen den Planungsbereich. Ein befestigter Weg von Norden nach<br />

Süden verbindet den Siedlungsbereich „Wittwais“ mit dem Siedlungsbereich „Berger<br />

Höhe“; vom letztgenannten Bereich führt ein unbefestigter Weg nach Norden zum<br />

Weiler „Nieratz“. Einige landwirtschaftliche Wege erschließen die derzeit<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />

Bindungen der Teil-Bebauungspläne<br />

Als wichtige Bindung ist der im Vorgriff bereits gebaute Hauptsammler (∅ 1200) zu<br />

nennen, welcher vom Baugebiet „Waltersbühl-II“ kommend durch das<br />

Wohnbaugebiet in Richtung Süden zum Hauffweg etc. führt.<br />

Eine weitere Abwasserleitung führt vom AKO-Werk nach Westen bzw. Norden, um<br />

am Ende der Siemensstraße in den Hauptsammler zu münden. Die von der<br />

ehemaligen Firma Geiger gebaute private, derzeit ungenutzte Leitung wird nicht als<br />

Bindung angesehen.<br />

Das bestehende Straßennetz, insbesondere die anbaufreie Ravensburger Straße,<br />

hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Straßenführung innerhalb des Geltungsbereiches<br />

dieser Bauleitplanung.<br />

Auch die Immissionen, insbesondere aus den gewerblichen Flächen werden als<br />

Bindung in der Planung berücksichtigt.<br />

Der Wassergraben im Westen ist als natürliche Grenze anzusehen.<br />

Versorgungsleitungen der EVS, ob Freileitungen oder Kabel, haben u. E. eher einen<br />

nachrichtlichen Charakter.<br />

Als Bindung, was die Höhenentwicklung der Gebäude anbetrifft, ist die umgebende /<br />

angrenzende Bebauung zu sehen.<br />

Die Linde und die Pappel am Verbindungsweg nach Wittwais werden in ihrem<br />

Bestand gesichert.


B) Erfordernisse der Planung<br />

7 von 34<br />

Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung<br />

Das Gebiet liegt nach heutiger Erkenntnis nicht im Erdbebenbereich; diesbezügliche<br />

Sicherungsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.<br />

In den Unterlagen zur „Historischen Erkundung“ ist je nach Abgrenzung des<br />

Geltungsbereiches, der Altstandort „Tankstelle Schneble“ östlich der Ravensburger<br />

Straße berührt; anzumerken ist hierzu, dass sich an dieser Stelle die vor kurzem<br />

errichtete DEA-Tankstelle befindet.<br />

Im übrigen Bereich ist nach diesen Unterlagen keine Altablagerung oder ein weiterer<br />

Altstandort vorhanden.<br />

Emissionen gehen wie schon erwähnt von den gewerblich genutzten Flächen aus.<br />

Auch von der Ravensburger Straße mit derzeit teilweise über 20000 Fahrzeugen pro<br />

Tag gehen Emissionen der verschiedensten Arten (Lärm, Staub, Erschütterungen<br />

etc.) aus.<br />

Das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten untersucht im 1. Teil (MIV-Analyse),<br />

welche Entlastungsmöglichkeiten im Raum Wangen und für die B 32 denkbar wären.<br />

Im Zuge der Gesamtplanung „<strong>Haid</strong>“ wurden von der Ingenieurgesellschaft für<br />

technische Akustik (ITA) mehrere gutachtliche Stellungnahmen gefertigt, welche die<br />

Basis für die Bauleitplanung und deren Vorausetzungen bildeten.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere der damalige Hauptemittent nicht mehr<br />

existiert und die Nachfolgenutzung weniger störend ist, wird davon ausgegangen,<br />

dass im Hinblick auf die Wohnbaunutzung die Einhaltung der Lärmschutzrichtlinien<br />

gewährleistet ist; gegebenenfalls ergibt sich dadurch eine Verschiebung der<br />

zulässigen Werte im Rahmen des flächenbezogenen Schallleistungspegels. Die<br />

hydrogeologischen Verhältnisse im unbebauten Bereich der beiden Teil-<br />

Bebauungspläne sind in einem Gutachten zusammengefasst. Gefährdungen sind<br />

nicht erkennbar.<br />

Gesundheitliche Gefahren sind auch im Hinblick auf den Bestand an elektrischen<br />

Leitungen nicht zu erwarten, da es sich hier nur um <strong>Mitte</strong>lspannungsleitungen<br />

handelt, von einer Verkabelung im Zuge der Erschließung kann ausgegangen<br />

werden.<br />

Wohnbedürfnisse der Bevölkerung<br />

Wie im Kapitel „Anlass und Ziel der Planung“ dargestellt, ist der Bedarf an<br />

Wohnbauflächen weiter dringlich, so dass die Bereitstellung unumgänglich ist.<br />

Im Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ sowie in den Ortschaften selbst wurde der<br />

dringendste Bedarf abgedeckt; der Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“ deckt somit<br />

weiteren Bedarf ab.


8 von 34<br />

Die Planung sieht sowohl Flächen für Einfamilien- und Doppelhäuser vor, wie auch<br />

Flächen für Reihenhäuser und Hausgruppen, in denen der Bedarf an Eigentumswohnungen<br />

abgedeckt werden kann.<br />

Größere Flächen, auf denen sozialer Wohnungsbau möglich ist, sind in diesem Teil-<br />

Bebauungsplan nicht vorgesehen; die entsprechenden Voraussetzungen sind im<br />

Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ geschaffen worden.<br />

Die Größe der Grundstücke auf denen Einzel- und / oder Doppelhäuser errichtet<br />

werden können, liegt zwischen 590 m² und 1170 m².<br />

Die Flächen auf denen Hausgruppen oder Doppelhäuser zulässig sind, liegen<br />

zwischen 1200 m² und 2380 m².<br />

Die Flächen auf denen die der Versorgung des Gebietes dienenden Einrichtungen<br />

(Läden, Dienstleistungen etc.) möglich sind, betragen zwischen 3010 m² und<br />

3830 m², wobei die Läden nur im EG und die Dienstleistungen im EG und 1. OG<br />

zulässig sind.<br />

Bei einer Brutto-Baulandfläche im Bereich des Teil-Bebauungsplanes „<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“<br />

(ohne die Ausgleichsflächen) von ca. 12,73 ha ist mit etwa 390 Wohneinheiten (WE)<br />

zu rechnen; bei einer angenommenen Haushaltsgröße von 2,5 – 3,0 Personen ergibt<br />

dies etwa 975 bis 1170 Personen, d. h. ca. 75 - 90 EW/ha im <strong>Mitte</strong>l. Damit wird<br />

Nachhaltigkeit erreicht, die auch Ziel des Bodenschutzgesetzes ist.<br />

Soziale und kulturelle Bedürfnisse<br />

Anlagen für soziale Zwecke wie z. B. Alten-Pflegheime sind in ausreichender Zahl<br />

und Größe im Gebiet der Kernstadt Wangen vorhanden, so dass derartiger Bedarf<br />

hier nicht abzudecken ist (Hospital z. Hl. Geist, Seniorenzentrum St. Vinzenz,<br />

Seniorenwohnanlage in der Flandernstraße, Karl- und Karoline-Kohler-Haus).<br />

Im Bereich des Teil-Bebauungsplanes „<strong>Haid</strong>-Süd“ ist eine Erweiterungsfläche für<br />

soziale Zwecke ausgewiesen.<br />

Kinderheime gibt es im Bereich der Großen Kreisstadt ebenfalls (Jugendhaus<br />

Haslach, verschiedene private Einrichtungen).<br />

Im Kindergarten „<strong>Haid</strong>“ ist die Kindertagesstätte integriert; das Jugendhaus wurde<br />

1998 eröffnet. Auch für die Obdachlosen gibt es seit langem ein Haus am Südring.<br />

Anlagen für kulturelle Zwecke sind ebenfalls in der Kernstadt Wangen vorhanden, so<br />

z. B. Museen, Büchereien, alle Schultypen, Archive, Stadthalle, Kleinbühne auch mit<br />

Aktivitäten der vhs.<br />

Offen bleibt die Frage, ob auf Grund des Zuwachses an Einwohnern in diesem<br />

Quartier ein Kindergarten und / oder eine weitere Schuleinheit erforderlich werden.<br />

Im übrigen sind Einrichtungen der oben genannten Art gemäß § 4 (2) 3 BauNVO im<br />

Allgemeinen Wohngebiet auch allgemein zulässig, so dass es keiner besonderen


9 von 34<br />

Ausweisung bedarf; eine Fläche „Gemeinbedarf Schule“ ist vorsorglich an der Nahtstelle<br />

zur Siedlung Wittwais vorgesehen (außerhalb des Bebauungsplanes).<br />

Sport / Freizeit / Erholung<br />

Der zurzeit bestehende „Bolzplatz“ am Verbindungsweg nach Wittwais entfällt an<br />

dieser Stelle bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes; um jedoch den Jugendlichen<br />

auch in Zukunft einen solchen Platz anbieten zu können, ist dieser in der<br />

Grünzone an geeigneter Stelle ausgewiesen; weitere Anlagen für sportliche Zwecke<br />

sind in ausreichender Zahl in der Kernstadt vorhanden (z. B. Stadien, Sportplätze im<br />

Vorderen Ebnet, Skate-Factory, Half-Pipe, etc.).<br />

Bezüglich Freizeit und Erholung kann angemerkt werden, dass die hier geplante<br />

Grünzone, wenngleich auch als Ausgleichsfläche ausgewiesen, eine Fläche ist, die<br />

gemeinsam der Freizeit und Erholung dienen kann.<br />

Da sich der Gesamtbereich in Stadtrandlage befindet, erscheint es nicht erforderlich,<br />

weitere Flächen hierfür auszuweisen.<br />

Einbindung in den Baubestand und in das Orts- / Landschaftsbild<br />

Aufgrund der geografischen Lage der Baugebietsteile zwischen der „Berger Höhe“<br />

und dem Ortsteil „Wittwais“ wird insbesondere mit der Satzung über die Örtlichen<br />

Bauvorschriften, die sich an den rechtskräftigen Bebauungsplänen <strong>Haid</strong>-Süd,<br />

Ravensburger Straße - Teil I und Industrie West II orientiert, die Einbindung<br />

weitestgehend gewährleistet.<br />

Der baulich höhere <strong>Mitte</strong>lteil im Teil-Bebauungsplan <strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong> soll auch optisch<br />

dokumentieren, wo die Stadtteilversorgung / Dienstleistungen etc. angesiedelt sind,<br />

wo <strong>Mitte</strong> ist.<br />

Auch die landschaftsbezogenen Textteile wie z. B. die Pflanzfestsetzungen und die<br />

Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie die gestaltete<br />

Grünzone sind wesentlicher Teil für die Einbindung in die Landschaft.<br />

Soweit kleinere Modellierungen in der Grünzone ausgewiesen sind, dienen diese<br />

dem Sichtschutz (Privatheit) bzw. auch als Lärmschutz (Rasenspielfeld).<br />

Denkmalschutz / Denkmalpflege / Erhaltenswertes / Historisches<br />

Der beim Hof Stauber stehende gemauerte Bildstock aus dem 19. Jahrhundert ist<br />

unter Denkmalschutz gestellt und somit erhaltenswert.<br />

Die „Rauchsche Landtafel“ von 1617 zeigt ebenfalls einen Bildstock „Zum<br />

Eißelinsbild“ in diesem Bereich; in der Urflurkarte von 1825 ist diesbezüglich keine<br />

Eintragung zu erkennen.


10 von 34<br />

In der „Rauchschen Landtafel“ ist die Bezeichnung „Auf der <strong>Haid</strong>“ zu finden; ebenso<br />

sind Wege eingetragen die z. T. heute noch bestehen.<br />

Als erstes ist hier die heutige Ravensburger Straße zu nennen. Abgehend von dieser<br />

Straße im Bereich des Bildstockes führt ein Weg nach Süden; dieser Weg ist auch in<br />

der Urflurkarte als Fußweg ausgewiesen. Aus heutiger Sicht führte dieser Fußweg<br />

direkt durch das Betriebsgelände der Firma Waldner auf der Trasse der Straße „Im<br />

Weißen Bild“.<br />

Der in Teilen heute noch bestehende unbefestigte Weg nach Nieratz ist sowohl in<br />

der Rauchschen Landtafel wie in der Urflurkarte nachvollziehbar.<br />

Anzumerken ist auch, dass die heutige Flurstückseinteilung zumindest westlich des<br />

befestigten Weges nach Wittwais in weiten Teilen mit der vom Jahre 1825<br />

übereinstimmt.<br />

Die Straße „<strong>Haid</strong>ösch“ wurde laut Messurkunde (MU) von 1966 Nr. 14 ab dem Hof<br />

Johler (<strong>Haid</strong>ösch 7) nach Westen erweitert; der nach Osten führende Teil war laut<br />

MU von 1951 Nr. 34 Teil der Straße „Im Weißen Bild“, die durch das Betriebsgelände<br />

der Firma Waldner führte.<br />

Die Ursprünge der Peter-Dörfler-Straße sind in der MU 1957 Nr. 26 im Bereich<br />

Mörikeweg / Im Grund zu finden; in den nachfolgenden Jahren wurde sie nach<br />

Norden und Süden fortgeführt. Der Zusammenschluss mit der Straße „<strong>Haid</strong>ösch“ ist<br />

in der MU 1966 Nr. 14 dokumentiert.<br />

Der heute befestigte Weg nach Wittwais, in Fortführung des Nieratzer Weges, ist in<br />

Teilen bereits in der Urflurkarte enthalten; der Abschnitt zwischen der Linde und der<br />

Oderstraße ist in der MU 1967 Nr. 3 erstmals aufgeführt.<br />

Das Gebäude Peter-Dörfler-Straße 33 ist erstmals in der MU 1968 Nr. 31 aufgelistet,<br />

das Geb. 35 in der MU 1965 Nr. 38 und das Geb. 37 in der MU 1970 Nr. 2.<br />

Die Gebäude unter der Bezeichnung Ravensburger Straße 71 und <strong>Haid</strong>ösch 6 sind<br />

katastermäßig erstmals in der MU 1970 Nr. 21 erfasst.<br />

In der MU 1903 Nr. 12 ist erstmals eine Hofstelle an der Ravensburger Straße ins<br />

Kataster aufgenommen; für diese Hofstelle wurde am 09.08.1962 die<br />

Baugenehmigung zum Teilabbruch und Umbau sowie Neubau des<br />

Ökonomiegebäudes in der heute bekannten Form erteilt. Katastermäßig wurde die<br />

Hofstelle Ravensburger Straße 83 in der MU 1970 Nr. 21 erfasst.<br />

Kirchliche Erfordernisse<br />

Obwohl im Gesamtwohngebiet „<strong>Haid</strong>“ mit etwa 2500 Einwohnern zu rechnen sein<br />

wird, ist auf Grund des Bestandes an Kirchen und Versammlungsräumen für die<br />

verschiedenen Religionen / Religionsgemeinschaften eine Ausweisung für<br />

diesbezügliche Zwecke nicht erforderlich.


11 von 34<br />

Soweit Flächen / Räume für pastorale Arbeit, Jugendarbeit, Altenbetreuung,<br />

Familienbetreuung und dergleichen aus Sicht der Kirchen etc. notwendig sind, ist es<br />

möglich, diese im Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 (2) 3 BauNVO zu<br />

verwirklichen.<br />

Die hier angesprochene Möglichkeit ist aus städtebaulichen Gründen nur in den mit<br />

WA 1 bezeichneten Gebieten zulässig (Fußläufigkeit, zentrale Lage).<br />

Umwelt- und Naturschutz / Landschaftspflege / Naturhaushalt<br />

Gemäß § 1 a Baugesetzbuch (BauGB) sind umweltschützende Belange in die<br />

Abwägung einzustellen; danach ist gemäß § 1 a (1) BauGB mit Grund und Boden<br />

sparsam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelung auf das notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Hierzu kann ausgeführt werden, dass die im Geltungsbereich der beiden Teil-<br />

Bebauungspläne liegenden Flächen größtenteils unbebaut sind, lediglich die Flächen<br />

entlang der Peter-Dörfler-Straße und der Straße <strong>Haid</strong>ösch sind bebaut und auf<br />

Grund ihrer Nutzungen weitestgehend versiegelt.<br />

Sowohl in den „Gewerbeflächen“ wie auch in den „Wohnbauflächen“ wird über die<br />

Grundflächenzahl die Versiegelung durch Überbauung bestimmt; in einer „zweiten“<br />

Zahl ist festgelegt, inwieweit eine weitere Versiegelung noch zulässig ist.<br />

Beides hat Einfluss auf die Versickerung bzw. Neubildungsrate beim Grundwasser;<br />

an diesen Werten hat sich die Gesamtversiegelung zu orientieren.<br />

Gemäß § 8 a – c BNatSchG sind die Beeinträchtigungen, die durch Eingriffe nach<br />

Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen in Natur und<br />

Landschaft zu erwarten sind, im Geltungsbereich des Bauleitplanes auszugleichen,<br />

zu ersetzen oder zu mindern.<br />

Da sich das geplante Wohnbaugebiet in sensibler Stadtrandlage befindet, müssen<br />

die grünordnerischen Maßnahmen mit besonderer Sorgfalt realisiert werden.<br />

Im Rahmen des in den Bebauungsplan integrierten Grünordnungsplanes werden<br />

nicht nur die Ausgleichsmaßnahmen in Abarbeitung des § 8 a BNatSchG bindend<br />

festgesetzt sondern auch Aussagen über Anpflanzungen (Pflanzenauswahl) und<br />

über Pflegemaßnahmen getroffen.<br />

Die Neubauten sollen durch entsprechende, im Plan festgesetzte Pflanzstandorte<br />

und landschaftsgerechte kleinere Anpflanzungen mit Gehölzgruppen aus<br />

heimischen, standortgerechten Sträuchern, Bäumen und Streuobsthochstämmen<br />

eingegrünt werden.<br />

Eine großzügige Grünzunge unterteilt Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung und<br />

sorgt so nicht nur für eine Durchgrünung und Belüftung der Besiedelung sondern<br />

auch für den Erhalt der Naherholungsbeziehungen in die anschließenden<br />

Landschaftsbereiche.


12 von 34<br />

Im westlich gelegenen WA wird, soweit topographisch und geologisch möglich, der<br />

Großteil des anfallenden Oberflächenwassers versickert bzw. über öffentliche<br />

Mulden in ein Regenklärbecken abgeleitet und von dort der Vorflut zugeführt.<br />

Im Gewerbegebiet wird das anfallende Dachwasser auf o. a. Weise versickert, das<br />

verbleibende Schmutzwasser wird in den Kanal eingeleitet.<br />

Die WA und GE trennende Grünzäsur dient zusammen mit den nördlich und westlich<br />

angrenzenden Flächen als Ausgleichsflächen für den Eingriff. Hier ist eine<br />

Extensivierung der Nutzung bis hin zum Magerrasen vorgesehen. Einzelne<br />

Feldgehölz- und Baumgruppen dienen zusätzlich der Biotopvernetzung in Richtung<br />

Stadtmitte.<br />

Im Westteil der Ausgleichsflächen ist zusammen mit der Renaturierung des<br />

Entwässerungsgrabens eine Streuobstpflanzung vorgesehen.<br />

Wassergraben und Regenklärbecken samt Überlauf erhalten entsprechende<br />

Randstreifen mit Initialpflanzungen.<br />

Gemäß § 1 a (2) 1 BauGB sind auch die Darstellungen des Landschaftsplans in die<br />

Abwägung einzustellen. Dieser wurde im Zusammenhang mit der Fortschreibung des<br />

FNP von Herrn Detlef Koch, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt bei der Gesellschaft für<br />

Landeskultur mbH im September 1993 für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

flächendeckend erarbeitet. Die faunistische Erhebung wird mit der Fortschreibung /<br />

Ergänzung geleistet. Die Struktur lässt erkennen, dass hierzu keine wesentlichen<br />

negativen Veränderungen stattfinden werden.<br />

Für die Fortschreibung zum Flächennutzungsplan wird auch der Landschaftsplan<br />

vom Büro Prof. Schmelzer fortgeschrieben.<br />

Aus den Themenkarten zum Landschaftsplan kann entnommen werden:<br />

(Kursiv geschriebene Texte stammen aus Grundlagen zur Grünordnung bzw.<br />

anderen Quellen).<br />

In Karte 1 – Realnutzung und Siedlungsstruktur<br />

ist der Baubestand und die Freileitung dargestellt. Die Fläche um den Hof zwischen<br />

der Ravensburger Straße und dem Verbindungsweg (Fußweg) nach Wittwais ist als<br />

Mäh- / Standweide ausgewiesen. Dargestellt ist auch der Acker westlich des<br />

Fußweges; seit Jahren wird dort Mais angebaut. Die übrige nicht bebaute Fläche ist<br />

als Mähwiese (frische bis feuchte Standorte) ausgewiesen.<br />

In der Bestandsaufnahme zum Grünordnungsplan wird Folgendes angemerkt:<br />

Potentielle natürliche Vegetation<br />

Typisch für die eher montanen Lagen des Südlichen Oberschwabens und<br />

Westallgäuer Hügellandes wäre ein Waldmeister-Tannen-Buchenwald, der sich nach<br />

Durchlaufen der Sukzession einstellen würde.


13 von 34<br />

Boden<br />

Gemäß der Flurbilanz der Landwirtschaftsverwaltung liegt der größte Teil der<br />

Flächen im Rahmen der vorrangigen landbaulichen Nutzungsmöglichkeiten in<br />

Anpassung an die natürlichen Standortverhältnisse. Die Böden sind mittel- bis<br />

tiefgründig bei mittelmäßiger Bodenwärme und frisch bis wechselfeuchtem Wasser-<br />

und Lufthaushalt.<br />

Bei einer mittleren Nährstoffausstattung und einer mäßigen bis starken<br />

Kaltluftgefährdung sind charakteristische Nutzpflanzen auf derartigen Böden<br />

Silomais, Äpfel und Zwetschgen mit geringer Spätfrostempfindlichkeit.<br />

Ökologischer Verbund<br />

Die landwirtschaftliche Nutzung bestimmt weitgehend neben Relief und Bewaldung<br />

die optische Erscheinung des Landschaftsbildes. Der Waldanteil liegt mit ca. 21 %<br />

weit unter dem Landesdurchschnitt von 36 %. Landschaftstypisch sind weiterhin die<br />

zahlreichen Moore, Riedwiesen, verbuschten Torfstiche und Kiesgruben.<br />

Vorhandene unbebaute Nutzungen im Planungsgebiet<br />

Die Fläche wird vor allem als Mähwiese genutzt, d. h. über 90 % der Gesamtfläche<br />

ist Grünland (s. auch Bewertungstabellen).<br />

In Karte 2 – Bodenverhältnisse und Bodennutzung<br />

ist die unbebaute Fläche als Vorrangflur Stufe 1 ausgewiesen; sie ist auch als<br />

„hopfenfähige Fläche“ dargestellt.<br />

Gemäß der Aussage im Deckblatt ist diese Fläche generell der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung vorbehalten und damit schutzwürdig. Dies gilt besonders für die<br />

hopfenfähigen Flächen. Erosionsgefährdet ist dieser südliche Drumlinbereich<br />

insbesondere in stark geneigten Flächen durch Überweidung. Als Entwicklungsziele<br />

ist die Reduzierung von Flächenansprüchen, die Erhaltung der Gründlandnutzung<br />

und der Schutz des Bodens vor Erosion durch gemäßigte Beweidung im Deckblatt<br />

benannt.<br />

Zu den Bodenverhältnissen wurde in der Bestandsaufnahme zum Grünordnungsplan<br />

vom 15.10.1991 / 21.10.1991 / 29.01.2000 unter den Stichworten „Geologie und<br />

Böden“ folgendes ausgesagt:<br />

Wangen liegt im Schnittbereich der Teillandschaften Östliches Bodenseegebiet und<br />

Westallgäuer Jungmoränenhügelland. Diese Naturräume sind durch die Einflüsse<br />

der Gletscher und Schmelzwassermassen der Würmeiszeit geprägt.<br />

Vom Beckenzentrum des Bodensees aus breitete sich der Rheingletscher<br />

flächenförmig in das Hinterland aus. Das strömende Eis folgte dabei bevorzugt den<br />

vorgegebenen Senkenachsen (hier der Argensenke) und gliederte sich in einzelne<br />

Loben auf.<br />

Das Gelände liegt im Bereich der würmeiszeitlichen Moräne.<br />

Das Gebiet gehört aus geologischer Sicht überwiegend zu den „Terrassen der<br />

Wangener Stufen“. Nach Baugrunduntersuchungen ist hier bis in knapp 2 m Tiefe ein<br />

sandig-kiesiger Lehm bis lehmiger Kies in weicher bis steifer Konsistenz vorzufinden.


14 von 34<br />

Darunter geht der Lehmanteil zurück, und es steht bis in Tiefen von etwa 3 und 4,5 m<br />

Kies und Sand mit geringen Schluffbeimengungen in meist lockerer Lagerung an.<br />

Darunter wiederum liegen bindige Schichten, vorwiegend weiche Bändertone, die<br />

schichtenweise von reinen Schluffen unterbrochen sind. Nur am östlichen Hangfuß<br />

des Plateaus an der Berger Höhe sind möglicherweise Abrutsch- und<br />

Abschlämmmassen, auf dem Plateau selbst und zur Berger Höhe hin Lehm<br />

anzutreffen.<br />

Durch das Vorkommen von weichen Böden und der wasserführenden fließfähigen<br />

Schluff-Zwischenschichten sind die Böden besonders empfindlich gegen Verdichtung<br />

sowie tiefreichende Entwässerung (Drainage) und Bautätigkeiten<br />

(Grundwasseranschnitt und –absenkung). Die vorhandenen Lehmböden haben eine<br />

durchschnittliche Bodenwertzahl.<br />

Genauere Details siehe Gutachten „Dr. Ing. Ulrich“ vom 09.08.1996<br />

In Karte 3 – Wasserverhältnisse und Wassernutzung<br />

ist der unbebaute Bereich als Gebiet mit höherer Grundwasserhöffigkeit (kiesiger<br />

Untergrund) dargestellt. Dargestellt sind auch die westlich des Baugebietes<br />

bestehenden Wasserabzugsgräben.<br />

Gemäß der Aussage im Deckblatt ist das Gebiet auf Grund seiner höheren GW-<br />

Höffigkeit generell schutzwürdig. Beeinträchtigt wird das Grundwasser durch<br />

Nitrateintrag / organische Verunreinigung durch Überdüngung. Als Entwicklungsziel<br />

ist der Schutz des oberflächennahen Grundwassers vor schädlichen Stoffeinträgen<br />

durch standortgerechte Bewirtschaftung im Deckblatt genannt.<br />

Zur „Hydrologie“ wurde in der bereits oben erwähnten Bestandsaufnahme zum<br />

Grünordnungsplan Folgendes ausgesagt:<br />

Grundwasser und dessen Bedeutung<br />

Wegen der hydrologisch kleinräumigen Situation und der weniger bedeutenden<br />

Grundwasservorkommen wurde laut Auskunft des Amtes für Wasserwirtschaft und<br />

Bodenschutz in Ravensburg eine systematische Erfassung und Darstellung bisher<br />

nicht durchgeführt.<br />

Ergiebige Grundwasservorkommen treten nur im Argental selbst auf. Im<br />

Regionalplan Bodensee-Oberschwaben werden Grundwasservorkommen mit einem<br />

Mindestdargebot von 50 l/s an hochwertigem Trinkwasser als Wasserschongebiete<br />

ausgewiesen.<br />

Jahresmittel Niederschlag, Temperatur<br />

Wangen zählt zu den niederschlagsreichsten Gebieten in Baden-Württemberg:<br />

Die mittlere Niederschlagsmenge liegt für Wangen zwischen 1200 und 1300 mm pro<br />

Jahr. Die Durchschnittstemperatur liegt im Januar bei 2 – 3°C , im Juli bei 16-17°C.<br />

Der Grundwasserspiegel liegt nach den Baugrunduntersuchungen zwischen 1,2 m<br />

und 3,1 m unter bestehendem Gelände und kann jahreszeitlich schwanken.<br />

Besonders gegen Schadstoffeintrag ist das Grundwasser wegen der sehr stark<br />

durchlässigen oberen Bodenschichten empfindlich.


15 von 34<br />

Innerhalb des Planungsgebietes sind keine Gewässer vorhanden. Ein<br />

Entwässerungsgraben grenzt im Westen an das Planungsgebiet und schwenkt dann<br />

Richtung Nieratz ab. Hydrologisch betrachtet hat dieser Wassergraben keine<br />

besondere Funktion. Uferbewuchs in Form von Gehölzen ist nicht vorhanden.<br />

Durch die weitgehend großen, flachen Flächen, den Bewuchs mit Wiesen sowie die<br />

relativ stark durchlässigen oberen Bodenschichten ist der Oberflächenabfluss gering.<br />

Genauere Details siehe Gutachten „Dr. Ing. Ulrich“ vom 09.08.1996.<br />

In Karte 4 – Klima / Luft<br />

ist der unbebaute Bereich als klimatischer Ausgleichsraum angegeben; das Gebiet<br />

liegt zwischen 571 und 576 m ü. N.N. gegen Westen steigt es z. T. steil auf über<br />

588 m und darüber an. Hangauf- / Hangabwinde sind an dieser Steilstufe als<br />

Kennzeichnung eingetragen.<br />

Gemäß der Aussage im Deckblatt ist die gesamte Fläche der VG Wangen auf Grund<br />

ihrer klimatischen Funktionen schutzwürdig; besonders die Ausgleichsräume.<br />

Dargelegt wird auch, das die gesamte Fläche der VG Wangen durch<br />

Flächenversiegelung und durch die weltweite Luftverschmutzung klimatisch<br />

beeinträchtigt ist. Als Entwicklungsziel ist generell die Durchführung bzw.<br />

Verstärkung von Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung bei Industrie- und<br />

Gewerbebetrieben, Hausbrand und Verkehr im Deckblatt genannt.<br />

Zum „Klima“ wurde in der Bestandsaufnahme zum Grünordnungsplan Folgendes<br />

angemerkt:<br />

Be- und Entlüftung<br />

Ziel ist es, funktionierende Windsysteme in das Argental (und somit in die Altstadt<br />

von Wangen) offenzuhalten und ihre Einzugsgebiete zu sichern oder zu reaktivieren.<br />

Komplett abriegelnde Bebauung ist deshalb zu vermeiden.<br />

Wärmeschutz<br />

Zum Ausgleich sommerlicher Wärmebelastung schattenspendende großkronige<br />

Laubbäume zu erhalten und zu pflanzen. Große sich aufheizende Flächen müssen<br />

vermieden werden.<br />

Klimatisch gesehen haben die Wirtschaftswiesen keine besondere Funktion; sie<br />

dienen als Übergangs- und Durchflussbereich für Kaltluftströme von den angrenzenden<br />

bewaldeten Kuppen.<br />

Anmerkung: Die Nebelbildung ist ein Indiz dafür.<br />

In Karte 5 – Arten und Biotope<br />

sind keine diesbezüglichen Angaben zu finden; auch im Entwurf des LRA<br />

Ravensburg über die Kartierung von Biotopen gemäß § 24 a NatSchG sind keine<br />

Biotope verzeichnet.<br />

Auch aus dem Deckblatt kann keine besondere Schutzwürdigkeit und<br />

Beeinträchtigung für den unbebauten Bereich entnommen werden. Gemäß den<br />

generellen Entwicklungszielen des NatSchG Baden-Württemberg soll die Vegetation


16 von 34<br />

erhalten bleiben, Tier- und Pflanzwelt soll als Teil des Wirkungsgefüges des<br />

Naturhaushaltes geschont werden.<br />

In Karte 6 – Landschaft (Landschaftsbild, Erholung, Kulturelles Erbe)<br />

sind die bestehenden Wegeverbindungen von der Berger Höhe nach Wittwais bzw.<br />

Nieratz eingetragen. Als landschaftliches Merkmal ist die Allee in der Oderstraße<br />

dargestellt.<br />

Gemäß der Aussage im Deckblatt ist der gesamte Bereich der VG Wangen bezüglich<br />

des Landschaftsbildes, der Erholung und des kulturellen Erbes grundsätzlich<br />

schützenswert; insbesondere sind alle Erholungsräume besonders anziehend und<br />

deshalb erhaltenswert.<br />

Der Bereich westlich des Verbindungsweges von der Berger Höhe nach Nieratz ist<br />

im Deckblatt als Naherholungsbereich dargestellt.<br />

In der Bestandsaufnahme zum Grünordnungsplan ist noch folgendes ausgesagt:<br />

Erholung / Fremdenverkehr<br />

Der Landschaftsraum um Wangen weist eine hohe natürliche Eignung für die<br />

Erholung auf. Dazu kommt eine erhebliche Anzahl von Anlagen mit kulturhistorischer<br />

Bedeutung sowie ein entsprechend interessantes Angebot von<br />

Erholungseinrichtungen der Stadt und anderer Träger. Die Erholungsfunktionen im<br />

Planungsgebiet selbst werden durch Lärmimmissionen und leichte<br />

Beeinträchtigungen der Luftqualität bei entsprechender Windrichtung von der<br />

Bebauung an der Ravensburger Straße her geschmälert.<br />

Das Landschaftsbild prägend sind nur zwei einzelstehende Bäume, eine<br />

erhaltenswerte Linde mit einem Stammdurchmesser von etwa 120 cm und einer<br />

Pappel von ca. 60 cm Durchmesser.<br />

Südlich der vorhandenen Linde befindet sich ein Rasenbolzplatz.<br />

Allgemein betrachtet ist die Fläche als offene, ausgeräumte Landschaft mit<br />

weitgehend fehlenden Strukturelementen einzuordnen.<br />

In Karte 7 –Landschaftsplanerische Ziele und Maßnahmen<br />

ist der Bereich der beiden Teilbebauungspläne als mögliche Siedlungsentwicklung<br />

für Wohnen bzw. Gewerbe dargestellt. Als Entwicklungsmaßnahme ist die<br />

Durchgrünung in dieser Karte ausgewiesen.<br />

Als Bewertungsschlüssel wurde ein tabellarisches Punktesystem (sog. „Hessenliste“)<br />

gewählt, wodurch eine differenzierte Betrachtung mit besonderer Rücksicht auf<br />

problematische Bereiche möglich ist.


Konfliktanalyse<br />

17 von 34<br />

Planerisches Leitbild<br />

Aus Bestand und Bestandsbewertung lassen sich folgende Stichpunkte zusammenfassend<br />

ableiten, die insgesamt als planerisches Leitbild zu verstehen sind:<br />

Wasserhaushalt<br />

Es ist sicherzustellen, dass die Wasserqualität der Argen erhalten bleibt.<br />

Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser an Ort und Stelle fördert<br />

die Neubildung von Grundwasser und mindert den raschen Direktabfluss. Bäume,<br />

Sträucher und Grünflächen speichern Niederschlagswasser und tragen im Sommer<br />

durch Verdunstungskühle zu einem besseren Wohlbefinden der Bewohner bei.<br />

Be- und Entlüftung<br />

Es ist sicherzustellen, dass funktionierende Berg-Tal-Windsysteme zur Argen /<br />

Altstadt hin erhalten bleiben (Belüftung der Berger Höhe-Siedlung, Entlüftung der<br />

Altstadt).<br />

Flächenhafte Kaltluftproduktion und –ableitung begünstigt den örtlichen Luftaustausch:<br />

Be- und Entlüftung für die Bebauung Wittwais / Waltersbühl.<br />

Landschaftsentwicklung<br />

Die Aufnahme der gegebenen Formen der <strong>Kulturlandschaft</strong> und der historischen<br />

Bebauung begünstigt die Integration neuer Bauten und Anlagen.<br />

Biotopentwicklung<br />

Es ist sicherzustellen, dass Grünzäsuren sowohl im Nord-Süd- als auch im Ost-West-<br />

Verlauf entwickelt werden, die eine naturräumliche Verbindung der<br />

Siedlungsbereiche gewährleisten.<br />

Ziele der Bebauungsplanung<br />

• Bereitstellung von Wohnbaufläche für die Stadt Wangen<br />

• Städtebauliche Abrundung des bestehenden Wohngebietes <strong>Haid</strong>-Süd<br />

• Geordnete Erweiterung der bestehenden Gewerbebebauung<br />

Ziele der Grünordnungsplanung<br />

• Schaffung von Ersatz für versiegelte Bodenflächen<br />

• Schaffung von großzügigen, grünplanerisch aufgewerteten Grünflächen zur<br />

Gliederung der bebauten Gebiete, als Ausgleichsflächen und als naturräumliche<br />

Verbindung<br />

• Vermeidung von abriegelnden Bebauungszeilen<br />

• Bereitstellung von Flächen zur Versickerung von Oberflächenwasser<br />

• Schaffung und Entwicklung von landschaftstypischen Elementen und Gestaltung<br />

der Straßenräume<br />

• Schaffung und Entwicklung von Feldgehölzinseln<br />

• Schaffung und Entwicklung einer Streuobstwiese<br />

• Aufwertung und Entwicklung des Entwässerungsgrabens<br />

• Schaffung von öffentlichem Grün und Kinderspielplätzen<br />

• Schaffung eines Rasenspielfeldes als Ersatz für den bestehenden Bolzplatz<br />

• Ausweisung einer Restausgleichsfläche für den Bereich <strong>Haid</strong>-Süd


Grünordnerische Maßnahmen<br />

Maßnahmen und Festsetzungen<br />

18 von 34<br />

• Versickerung von Niederschlagswasser an Ort und Stelle durch größtmögliche<br />

Offenhaltung der Belagsflächen in Teilbereichen<br />

• Ableitung überschüssiger Oberflächenwasser in die vorgesehenen Wiesenmulden<br />

mit Notüberläufen soweit erforderlich<br />

• Versickerung des abgeleiteten Oberflächenwassers in einem Regenrückhaltebecken<br />

mit Notüberlauf in die bestehende Vorflut<br />

• Verdunstungskühlung und Beschattung durch mittel- und großkronige Bäume,<br />

Pflanzgebote für mittel- und großkronige Bäume in Hof- und Straßenräumen<br />

sowie in privaten Flächen<br />

• Erhalt einer Grünzäsur im Nord-Südverlauf als Puffer zwischen Wohnbebauung<br />

und gewerblicher Nutzung in Doppelfunktion auch als Ausgleichsfläche<br />

• Schaffung öffentlichen Grüns in Form von Kinderspielplätzen; Ausweisung von<br />

entsprechenden Flächen<br />

• Schaffung öffentlichen Grüns in Form eines Rasenspielfeldes; Ausweisung einer<br />

entsprechenden Fläche<br />

• Schaffung und Entwicklung von Feldgehölzinseln<br />

• Schaffung und Entwicklung einer locker bepflanzten Streuobstwiese<br />

• Renaturierung, Aufweitung und Entwicklung des Entwässerungsgrabens<br />

• Ausformung des Regenrückhaltebeckens in naturnaher Form mit abwechslungsreich<br />

gestalteter Uferausbildung<br />

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

Die geplante Bebauung stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von<br />

§ 8a-c BNatSchG dar. In dieser Konfliktanalyse muß auch darauf hingewiesen<br />

werden, dass es sich beim Eingriff in diese Fläche um die letzte zusammenhängende<br />

Siedlungsfläche der Kernstadt handelt und somit ein vollständiger Ausgleich nicht zu<br />

erreichen ist. Die der Planung zugrunde liegende Grünordnung hat gestaltenden,<br />

gliedernden Charakter; auch durch den hohen örtlichen Ausgleich im Plangebiet<br />

selbst ist durch großflächige Grünbereiche die Chance für eine weitergehende<br />

Biotopbildung (Gegenüberstellung nach Hessenliste) gegeben.<br />

Nachfolgend aufgeführte Schutzgüter werden behandelt nach<br />

- voraussichtlicher Beeinträchtigung<br />

- Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

- Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet


Arten und Biotope<br />

19 von 34<br />

Aufgrund der weiteren Bearbeitung im Rahmen der Aktualisierung der Landschaftsplanung<br />

und der Überprüfung durch die Ausarbeitungen des Zielartenkonzeptes des<br />

Landkreises wird eine detaillierte tierökologische Bestandsaufnahme als nicht<br />

erforderlich erachtet.<br />

Es handelt sich bei der zu bebauenden Fläche um eine Intensivweide ohne<br />

Strukturen (außer zwei Solitären). Es ist kein Zielartenvorkommen betroffen.<br />

Auszug aus dem aktualisierten Landschaftsplan 2001:<br />

„Das Maß für die Beurteilung eines Standortes für die Fauna läßt sich, ähnlich der<br />

potenziellen natürlichen Vegetation als Referenz zur Bewertung der Vegetation,<br />

zusätzlich zur vorhandenen Standortqualität anhand dem Vorkommen von Zielarten<br />

beschreiben. Für das Untersuchungsgebiet hat das Landratsamt Ravensburg ein<br />

Zielartenkonzept erstellt. In der Arbeitskarte Arten und Biotopschutz (Karte Nr.<br />

397.003) des Landschaftsplanes lassen sich die Fundorte der Zielarten ablesen und<br />

können den Artenlisten und deren Beschreibung im Anhang des Erläuterungsberichtes<br />

zugeordnet werden.“<br />

„Dem flächendeckend bewirtschafteten Intensivgrünland fehlen generell<br />

bereichernde Strukturen wie kraut- und gräserdominierte Raine an Parzellengrenzen.<br />

Dies begründet das Fehlen von Arten wie der Feldlerche. Ebenso fehlen Extensivwiesen<br />

oder –weiden auf normalen oder trockenen Standorten etwa an mageren<br />

Steilhängen weitgehend, wobei es hierzu kein Erhebungen gibt. Die Qualität der<br />

Landschaft für den Arten und Biotopschutz außerhalb der Tallandschaften und<br />

Senken ist daher eher als mangelhaft einzustufen.“<br />

„Das Planungsgebiet Wangen/Amtzell/Achberg besitzt insbesondere in seinen Tälern<br />

und Senken einen reichen Bestand an Lebensräumen für charakteristische,<br />

gleichzeitig auch gefährdetete Pflanzen und Tiere der voralpinen Landschaft. Schon<br />

vor Ausweisung der FFH-Gebiete wurde dem durch die Ausweisung zahlreicher<br />

Schutzgebiete Rechnung getragen. Darüber wird jedoch leicht übersehen, dass die<br />

Landschaft ohnehin von Natur aus ein hohes Potenzial für den Arten- und<br />

Biotopschutz aufweist und viele Qualitäten in der Vergangenheit, nicht nur bei<br />

Mooren und anderen Feuchtgebieten eingebüßt hat. Die größten Defizite im Arten-<br />

und Biotopschutz liegen vielmehr außerhalb der Talräume, wo es kaum mehr<br />

naturnahe Strukturen inmitten der intensiven Grünlandwirtschaft gibt.“<br />

„Besonderer Schwerpunkt sollte dabei im Zuge der sich anbahnenden Umstrukturierung<br />

in der Landwirtschaft auf die Gebiete der intensiven Grünlandwirtschaft außerhalb<br />

oder angrenzend an die Feuchtgebiete in den Talräumen bzw. in Steillagen<br />

gelegt werden. Sie weisen heute nur noch wenige, meist auch noch zu kleine Strukturen<br />

auf, um eine größere Bedeutung für heimische Tier- und Pflanzenarten zu<br />

besitzen. Möglichkeiten wären hier der Erhalt und die Vergrößerung vorhandener<br />

Streuobstwiesen und die Bereicherung der Landschaft mit Heckenstrukturen und<br />

Streifen von Krautbrachen.“<br />

Nach der Arbeitskarte Arten- und Biotopschutz ist der kleine randliche Bachlauf<br />

durch Maßnahmen aufzuwerten. Dies wird durch die grünordnerischen Maßnahmen<br />

erfolgen.<br />

In der Bewertungstabelle Nutzungstyp verbleibt trotz einem Ausgleich im Gebiet von<br />

67.219 m² ein Ausgleichsdefizit.


Boden/ Wasserhaushalt/ Klima<br />

20 von 34<br />

Die Schotterterrassen werden seit jeher bevorzugt besiedelt. Es handelt sich jedoch<br />

auch um einen sensiblen Bereich in Bezug auf Reinhaltung des Grundwassers. Bei<br />

der Bodenbewertung nach dem Leitfaden des Umweltministeriums hat der größte<br />

Teil der Fläche eine „sehr hohe Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe und<br />

eine sehr hohe Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“.<br />

Der Boden- und Wasserhaushalt ist demnach das am meisten betroffene Potenzial<br />

durch die geplante Bebauung. Gemindert wird dieser Tatbestand durch die Ausweisung<br />

von 6,72 ha Ausgleichsflächen und einem aufwändigen Oberflächenwassermanagement.<br />

Weitere Minderungsmaßnahmen sind der Verbleib des Aushubs zur<br />

Bodenanhebung und die Festsetzungen zu den nicht vollständig zu versiegelnden<br />

Flächen und Hausgärten.<br />

Klimatische Veränderungen durch die Besiedelung sind gegeben; die Bepflanzung<br />

und Durchgrünung können dies effektiv mindern. In den Grünzäsuren wird Luftaustausch<br />

(Kaltluftzufuhr) geleistet.<br />

Die Extensivierung der Bodennutzung auf den Ausgleichsflächen (67.219 m²) hat<br />

eine breite, verbessernde Wirkung auf den Naturhaushalt.<br />

Der verbleibende Ausgleichsbedarf wird über den Biotopwert mit abgedeckt.<br />

Landschaftsbild und Erholung<br />

Die heute noch vorhandene Sichtbeziehung zur markanten Berger Höhe und die<br />

Offenheit zwischen der Bebauung von Wangen und dem Ortsteil in Wittwais und<br />

Nieratz wird nach Fertigstellung des Baugebiets stark eingeschränkt sein. Dieser<br />

Belang wird durch die ost-west-gerichtete Grünfläche am nördlichen Rand und die<br />

durchweg niedrige Bebauung gemindert. Durch die randlichen Bepflanzungen wie<br />

die Pflanzgebote im Gebiet selbst wird ein locker durchgrüntes und landschaftlich<br />

eingebundenes Baugebiet entstehen.<br />

Zu Erholungsfunktion kann angemerkt werden, dass Bereiche betroffen sind, die zur<br />

spontanen Naherholung genutzt werden (spazieren gehen, radeln, langlaufen etc.).<br />

Die geplante Bebauung nimmt die bestehende Freifläche zwischen Berger Höhe /<br />

<strong>Haid</strong>-Süd und Wittwais größtenteils in Anspruch. Traditionelle Wanderbeziehungen<br />

Richtung Nieratz und entferntere Ziele bleiben erhalten oder werden konzipiert.<br />

Die planerischen Festsetzungen und die Differenzierung der baulichen Ausformung<br />

gewährleisten einen neuen Siedlungsrand, der diesen Eingriff minimiert.<br />

Zusammenfassung der wesentlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

• Versickerung von Niederschlagswasser an Ort und Stelle in Teilbereichen<br />

• Versickerung von Oberflächenwasser in Retentionsflächen<br />

• Ableitung überschüssiger Oberflächenwasser in die Vorflut<br />

• Verdunstungskühlung und Beschattung durch mittel- und großkronige Bäume<br />

• Erhalt einer Grünzäsur im südlichen Bereich<br />

• Erhalt einer Grünzäsur im nördlichen Bereich


21 von 34<br />

• Erhalt einer Grünzäsur im Nord-Süd-Verlauf<br />

• Schaffung öffentlichen Grüns in Form von Kinderspielplätzen und eines Rasenspielfeldes<br />

• Förderung des örtlichen Luftaustausches<br />

• Pflanzgebote auf privaten Flächen<br />

• Pflanzgebote auf öffentlichen Flächen<br />

• Schaffung eines Naturraumes im Zusammenhang mit der Renaturierung des<br />

bestehenden Wasserlaufes<br />

Hinweis zur Umlegung und Organisation<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen entstehen durch Ausweisung als öffentliche Grünflächen,<br />

deren Pflege die Stadt übernimmt und deren Erstellungskosten umgelegt werden<br />

sowie auch als Maßnahmen auf privaten Grünstücken, zu deren Pflege und Unterhalt<br />

der Privateigentümer per Pflanzbindung und –gebot verpflichtet wird.<br />

Der Gesetzestext (§ 8a BNatSchG) schreibt ausdrücklich vor, dass neben Ausgleich<br />

oder Ersatz erst die Minderung des Eingriffs zu prüfen und abzuwägen ist. Ein vollständiger<br />

Ausgleich ist nicht zwingend erforderlich. Für Defizite ist eine Abwägung<br />

vorzunehmen.<br />

Flächenbilanz<br />

Baufläche 24,75 ha<br />

Verkehrsflächen versiegelt 5,50 ha<br />

Verkehrsgrün 0,74 ha<br />

Öffentliches Grün (Kinderspielflächen) 0,39 ha<br />

Öffentliches Grün (Versickerungsfläche) 1,04 ha<br />

Ausgleichsfläche (öffentlich) 5,68 ha<br />

Gesamtplanungsfläche 38,10 ha<br />

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (Bewertung nach Hessenliste<br />

Gemäß einer Auflistung vom 12.03.2001 durch das Ingenieurbüro Schreiber + Kehle<br />

GmbH sieht die Flächenbilanz „BESTAND“ wie folgt aus:<br />

Nutzungs-/Biotoptyp<br />

Fläche (m²) Wert / m² Bewertungsziffer<br />

09.160 Verkehrsgrün 1464 13 19032<br />

10.510 asphaltierte Flächen 14892 3 44676<br />

10.710 Bebauung GE 40204 3 120612<br />

10.710 Bebauung WA 4817 3 14451<br />

11.221 Grünflächen GE 10051 14 140714<br />

11.221 Grünflächen WA 3211 14 44954<br />

06.200 Intensivweide 306391 21 6434211<br />

04.110 Solitärbäume (*) ca. 24 St. x 5 = 120 31 3720<br />

Gesamtbearbeitungsfläche 381030 --- ---<br />

Bewertungsziffer Bestand --- --- 6822370<br />

(*) Die überkronten Flächen sind nicht Teil der Flächenbilanz


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Gemäß § 8 a (2) BNatSchG in der Neufassung vom 21.09.1998 sind die Vorschriften<br />

der Eingriffsregelung bei Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30<br />

BauGB nicht anzuwenden.<br />

Daraus ergibt sich, dass nur noch für eine Fläche von 306391 m² (im Bestand als<br />

Intensivweide ausgewiesen) ein Ausgleich erforderlich wäre.<br />

Da mit der vorliegenden Planung jedoch auch positiv im Sinne der Eingriffsregelung<br />

in bereits mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB überplante Gebiete eingegriffen<br />

wird, wird die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz auf das gesamte Plangebiet angewendet.<br />

Die Flächenbilanz „PLANUNG“ sieht demnach wie folgt aus:<br />

Nutzungs-/Biotoptyp<br />

Fläche (m²) Wert / m² Bewertungsziffer<br />

04.110 Straßen-/Hausbäume (*) 315 St. x 5 = 1575 31 48825<br />

Streuobst (*) 11 St. x 5 = 55 31 1705<br />

05.242 Wassergraben renat. 878 29 25462<br />

06.120 Versickerungsflächen 10399 47 488753<br />

06.310 Ausgleichsflächen 56820 44 2500080<br />

09.160 Verkehrsgrün 7411 13 96343<br />

10.510 Asphaltierte Flächen 55019 3 165057<br />

10.530 Kinderspielplätze 1310 6 7860<br />

10.540 Bolzplatz 2551 7 17857<br />

10.710 Bebauung GE, MI, SO 103347 3 620074<br />

10.710 Bebauung WA 49941 3 149823<br />

11.221 Grünflächen GE, MI, SO 44291 14 620074<br />

11.221 Grünflächen WA 49941 14 699174<br />

Gesamtbearbeitungsfläche 381030 --- ---<br />

Bewertungsziffer Planung --- --- 5101054<br />

(*) Die überkronten Flächen sind nicht Teil der Flächenbilanz<br />

Die hier ermittelten Flächen stellen realistisch anzunehmende <strong>Mitte</strong>lwerte der<br />

versiegelten Flächen dar; im WA 0,5, in den übrigen Gebieten 0,7; siehe hierzu die<br />

betreffenden Maßtypen in Ziffer A.2 des Textteils.<br />

Gemäß der vorliegenden Flächenbilanz ergibt sich ein Planungsdefizit von 1721316<br />

Punkten; der Eingriff wird zu 74,8 % ausgeglichen.<br />

Mit diesem Maßnahmenbündel sind die feststellbaren Eingriffsfolgen, die nach<br />

Vermeidung bzw. Minderung verbleiben, standort- und landschaftsgerecht<br />

ausgleichbar; die Abwägung zwischen unterschiedlichen Belangen entspricht somit<br />

§ 1a BauGB.


Wirtschaftliche Belange<br />

23 von 34<br />

Wie im Kapitel „Anlass und Ziel der Planung“ dargestellt, ist die Ausweisung von<br />

gewerblichen Flächen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Wangen im <strong>Allgäu</strong><br />

unabdingbar.<br />

Der Bebauungsplan will in seinem Teilbereich „Gewerbegebiet-<strong>Haid</strong>“ sowohl<br />

produzierende / verarbeitende Gewerbe- und Handwerksbetriebe wie auch<br />

nichtstörende Betriebe / Dienstleistung zulassen. Einzelhandel soll wie in anderen<br />

Bebauungsplänen eingeschränkt werden.<br />

Diese Flächen sollen nach den Möglichkeiten der Lärmbewertung dort dem<br />

produzierenden und verarbeitenden Gewerbe, auch im <strong>Mitte</strong>lstandsbereich,<br />

vorbehalten sein. Weitere Flächen sind durch bestehende und geplante<br />

Wohnbebauung hinsichtlich ihrer Lärmabstrahlung eingeschränkt (flächenbezogener<br />

Schallleistungspegel). Dieses Planungsziel ist städtebaulich von erheblicher<br />

Bedeutung, da es in hohem Maße den Interessen der Wirtschaft und ihrer<br />

weiterführenden Entwicklung im Zuge des Strukturwandels dient.<br />

Dies vor allem auch im Hinblick darauf, dass Dienstleistungen in Zukunft für die<br />

neuen Wirtschaftsstrukturen eine besondere Bedeutung erlangen werden.<br />

Die Ausweisung gewerblich nutzbarer Flächen dient unter anderen auch der<br />

Ansiedlung von Betrieben aus problematischen innerstädtischen Gemengelagen;<br />

dies wiederum schützt auch die anderen Baugebiete im Hinblick auf „Gesundes<br />

Wohnen“, die „Ortsbildgestaltung“, den „Umweltschutz“ etc.<br />

Die hier angesprochenen Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Bereiche,<br />

welche nicht als Gewerbegebiete sondern als Mischgebiet ausgewiesen sind; auch<br />

dort soll Einzelhandel eingeschränkt werden.<br />

Von wirtschaftlicher Bedeutung ist die Zulässigkeit von Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />

in einem klar abgegrenzten Bereich im Allgemeinen Wohngebiet zur<br />

Versorgung dieses Gebietes und seiner näheren Umgebung. Im Stadtteil „Berger<br />

Höhe“ stieg die Bevölkerung von ca. 2700 Personen im Jahre 1995 auf knapp über<br />

3000 Personen im Jahre 1998, wobei die Jahre zuvor die Anzahl der Bewohner konstant<br />

bei etwa 2700 lag. Mit der Ausweisung von Wohnbauflächen im Teil-Bebauungsplan<br />

„<strong>Haid</strong>-<strong>Mitte</strong>“ wird der Bevölkerungsanteil in diesem Bereich ca. 1000 Personen<br />

betragen, wobei dies im wesentlichen keinen Bevölkerungszuwachs bedeutet.<br />

Im Gebiet Berger-Höhe befindet sich ein Laden mit ca. 300 m² Verkaufsfläche, der im<br />

wesentlichen nur der Nahversorgung dort dient. Die beiden Märkte an der Zeppelinstraße<br />

bzw. Karl-Hirnbein-Straße haben jeweils knapp unter 1000 m² Verkaufsfläche<br />

und dienen überwiegend der anteiligen Versorgung des Gesamtgebietes der Stadt<br />

Wangen. Daraus ergibt sich aus städtebaulichen Gründen die Erforderlichkeit zur<br />

Ausweisung eines „Nahversorgungszentrums“.<br />

Mit der Unzulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten<br />

in den anderen Baugebieten soll insbesondere die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen<br />

Versorgungskernes im Rahmen der Stadtsanierung gefördert und weitest-


24 von 34<br />

gehend erhalten werden, wobei die verbrauchernahe Versorgung in anderen Bereichen<br />

durchaus gestützt wird.<br />

Soweit im Allgemeinen Wohngebiet nicht störende Handwerks- und Gewerbebetriebe<br />

und bestimmte Anlagen dort nicht zulässig sind, dient dies u. a. der Minimierung<br />

von Immissionen im Hinblick auf die Wohnqualität.<br />

Ein Ausschluss ist auch deshalb gerechtfertigt, weil im Bereich des Teil-Bebauungsplanes<br />

„Gewerbegebiet <strong>Haid</strong>“ diese Nutzungen uneingeschränkt zulässig sind.<br />

Soweit in den WA- und MI-Gebieten Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen<br />

sind, soll der Hauptnutzungszweck der Gebiete gestärkt werden.<br />

Soweit in den MI- und GE-Gebieten Vergnügungsstätten ausgeschlossen sind, dient<br />

dies der Reduzierung der Immissionen im Hinblick auf die Belange des WA. Lediglich<br />

an einer Stelle (im GE 3 ) ist diese Art von Nutzung zulässig, weil von dort aufgrund<br />

der Entfernung zu den Wohnbauflächen eine Beeinträchtigung durch Lärm etc. nicht<br />

zu erwarten ist.<br />

Mit dem Ausschluss von Lagerplätzen in GE soll einem extensiven Flächenverbrauch<br />

vorgebeugt werden; auch aus gestalterischen Gründen ist eine solche Nutzung dort<br />

unerwünscht.<br />

Mit der ausnahmsweisen Zulässigkeit des sogenannten „Werksverkaufes“ im GE<br />

wird hier die Gleichstellung mit den übrigen gewerblich nutzbaren Flächen (soweit<br />

diese rechtsverbindlich festgesetzt sind) innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt<br />

Wangen im <strong>Allgäu</strong> gewährleistet.<br />

Wie unter der Rubrik „Anlass und Ziel der Planung“ ausgeführt, sollen aus Immissionsgründen<br />

bisher zulässige Nutzungen so geändert werden, dass sie der bisherigen<br />

Nutzung angepasst werden. Auch unter dem Gesichtspunkt des Abwägungsgebotes<br />

ist nach u. E. nicht zu beanstanden, wenn durch die Herabzonung von GI in<br />

GE im Rahmen des Planungsrechtes die Entwicklung in diesen Bereichen der tatsächlichen<br />

Entwicklung innerhalb und außerhalb des Planungsbereiches angeglichen<br />

wird.<br />

Im übrigen kann darauf verwiesen werden, dass innerhalb des Gemeindegebietes<br />

uneingeschränkte GI- und GE-Flächen vorhanden sind, soweit sie für die Unterbringung<br />

von Gewerbebetrieben erforderlich sind.<br />

Die Änderung des GI in ein Sondergebiet entspricht dem Bestand vor Ort. Soweit<br />

hier weitere Einzelheiten der Zulässigkeit geregelt sind, entsprechen diese ebenfalls<br />

der gängigen Praxis für Baumärkte; die genehmigte Nutzung wird festgeschrieben.<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Belange der Forstwirtschaft waren bei der Planung nicht relevant.<br />

Die Belange der Landwirtschaft sind berührt, da die bisher nicht bebauten Flächen<br />

landwirtschaftlich genutzt werden. Die Fläche vom Hof Stauber mit ca. 9,25 ha ist


25 von 34<br />

zwischenzeitlich verpachtet; nur ein Teil von ca. 0,38 ha ist nicht von der Planung<br />

erfasst.<br />

Die Abwägung der verschiedenen Belange zeigt jedoch bei dieser Bauleitplanung ein<br />

Übergewicht der wirtschaftlichen Belange sowie der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung;<br />

dahinter müssen die Belange der Landwirtschaft hier zurückstehen.<br />

Verkehr / öffentlicher Personennahverkehr<br />

Das Gebiet selbst verursacht Ziel- und Quellverkehre; es ist vorgesehen, die vorhandenen<br />

Anschlussmöglichkeiten zu nutzen, um eine möglichst flächige Verkehrsverteilung<br />

ohne unnötige Umwegfahrten zu erreichen.<br />

Gleichzeitig wird eine Möglichkeit zur Abkürzung durch Straßenführung, Ausbau und<br />

– über die Teil-Bebauungspläne hinaus – verkehrsrechtliche Maßnahmen derart<br />

erschwert, dass sie keine Relevanz hat.<br />

Bezüglich der beiden Anbindungen an die Ravensburger Straße (B 32) wird auf die<br />

Abstimmung mit dem Straßenbauamt Ravensburg sowie den in Erarbeitung<br />

befindlichen Verkehrsentwicklungsplan (Büro Spiekermann) verwiesen. Eine<br />

Signalisierung des Anschlusses <strong>Haid</strong>ösch sowie eine Koordinierung mit der<br />

Ampelanlage an der Kreuzung Waltersbühl erscheint unumgänglich.<br />

Je nach Gebietscharakter, z. B. WA bzw. GE, und verkehrlichen Gesichtspunkten<br />

wurden die Flächen für den fließenden Verkehr unterschiedlich dimensioniert; so sind<br />

die beiden Kreisverkehre bewußt auch als „Grenzmarken“ zwischen Wohnbebauung<br />

und Gewerbeflächen vorgesehen. Mit einer differenzierten Gestaltung der Ausfahrten<br />

wird auf die verschiedenen nachfolgenden Gebietstypen reagiert.<br />

Für den ÖPNV sind an geeigneter Stelle Haltebuchten ausgewiesen, welche sowohl<br />

den Wohnbereich wie auch Teile des Gewerbegebietes als „Einzugsbereich“<br />

erfassen. Im Gebiet <strong>Haid</strong>-Süd befindet sich der nächste Haltepunkt in der Gustav-<br />

Freytag-Straße in einer Entfernung von ca. 430 m. Die derzeitige Haltestelle in<br />

Wittwais ist ca. 730 m entfernt; ein Haltepunkt in der Oderstraße würde die Strecke<br />

nach beiden Seiten in etwa halbieren.<br />

Bis auf ganz wenige Teilstrecken sind beidseitige Gehwege geplant, so dass die<br />

Sicherheit für die Fußgänger gewährleistet ist. Ein verzweigtes Wegenetz<br />

insbesondere in den öffentlichen Grünflächen, dient sowohl dem Radfahrer wie auch<br />

dem Fußgänger. Bezüglich des in der <strong>Haid</strong>ösch geplanten Gehweges auf der<br />

Nordseite erscheint eine Änderung der momentanen Ausbausituation sinnvoll, da der<br />

Niederbordstein nicht als Abtrennung zur Fahrbahn ersichtlich ist. Hilfsweise sollte in<br />

diesem Bereich ein Parkverbot angeordnet werden, um eine Überparkung des<br />

Gehweges zu vermeiden.<br />

Im Anschlussbereich an das Baugebiet <strong>Haid</strong>-Süd sind an geeigneten Stellen<br />

verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen, in denen nur mit Schrittgeschwindigkeit<br />

(7 km/h) gefahren werden darf; dies sind dann gemischt genutzte Flächen ohne<br />

abgetrennten Gehweg.<br />

Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in Teilen des Gesamtgebietes sind vorgesehen,<br />

um Erschwernisse und Hemmnisse zu bilden gegen unerwünschten Durchgangsverkehr<br />

(siehe Lageplan zur Verkehrsberuhigung). Weitere Maßnahmen


26 von 34<br />

können im Rahmen von verkehrsrechtlichen Anordnungen auch nachträglich<br />

umgesetzt werden, z. B. ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr durch das<br />

Wohngebiet.<br />

Ver- und Entsorgung / Rohstoffvorkommen<br />

Die Versorgung des Gebietes mit Strom, Wasser, Gas, Fernmelde- / Kommunikationseinrichtungen<br />

kann problemlos erfolgen.<br />

Zur Entwässerung des Gebietes wurde ein wasserrechtliches Genehmigungverfahren<br />

durchgeführt. Gemäß dem Konzept wird das Gebiet mit drei verschiedenen<br />

Systemen entwässert.<br />

In bestimmten Bereichen, sowohl im Wohngebiet wie auch im Gewerbegebiet erfolgt<br />

die Entwässerung im Mischsystem.<br />

Im sogenannten modifizierten Mischsystem wird das nicht schädlich verunreinigte<br />

Regenwasser von den Dachflächen über Sickereinrichtungen weitestgehend dem<br />

Untergrund zugeführt; der Überlauf geht in den Vorfluter. Von diesem System sind<br />

Teile des Wohngebietes erfasst. Die westlich der Franz-Walchner-Straße gelegenen<br />

Gewerbeflächen können auch diesem System angeschlossen werden.<br />

Für einen weiteren Teil des Wohngebietes ist das modifizierte Trennsystem<br />

vorgesehen; hierbei wird das Schmutzwasser bzw. das Regenwasser in separaten<br />

Leitungen entsorgt.<br />

Nur in einem bestimmten Bereich des Wohngebietes ist die Entwässerung des<br />

Untergeschosses im Freispiegelgefälle nicht möglich.<br />

Eine Versickerung von Oberflächenwasser ist aufgrund der Bodenverhältnisse<br />

größtenteils möglich.<br />

Die Müllentsorgung sowie die Entwässerung des Gebietes ist ebenfalls<br />

gewährleistet. Um das Gebiet im sogenannten „Freispiegelgefälle“ entwässern zu<br />

können, ist es erforderlich, dass größere Teilbereiche des Gebietes aufgefüllt werden<br />

(0,50 m bis 1,50 m über vorhandenem Gelände).<br />

Die Sicherung von Rohstoffvorkommen und / oder deren Erhaltung waren bei der<br />

Planung nicht relevant. Anzumerken bleibt in diesem Zusammenhang, dass in der<br />

Tat im Bereich dieses Bebauungsplanes Verwitterungs- und Schmelzwasserkies in<br />

unterschiedlicher Stärke vorhanden ist.<br />

Verteidigung / Zivilschutz<br />

Belange der Verteidigung waren bei der Planung nicht relevant. Gesetzliche<br />

Vorgaben im Hinblick auf den Zivilschutz bestehen derzeit nicht, so dass auch dies<br />

bei der Planung nicht relevant war.<br />

Betriebliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten insbesondere in den<br />

Gewerbegebieten, sind hiervon nicht berührt. Diesbezügliche Vorgaben werden<br />

seitens des Gewerbeaufsichtsamtes Sigmaringen – Amt für Arbeits- und<br />

Umweltschutz- gemacht.


Emissionen / Immissionen<br />

27 von 34<br />

Das Gesamtgebiet ist aufgrund bestehender Nutzungen (Verkehr, Gewerbe,<br />

Dienstleistung, Landwirtschaft etc.) vorbelastet.<br />

Wie aus dem Plan ersichtlich, grenzt das Plangebiet im Westen und Nordwesten<br />

weiterhin an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Durch diese Lage sind<br />

Immissionen aus der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung als unvermeidlich<br />

anzusehen. Die Aufwendungen für mögliche Abwehreinrichtungen stehen nach dem<br />

heutigen Stand der Technik in keinem Verhältnis zur Häufigkeit der denkbaren<br />

Belästigungen; dies trifft auch für die Übungsbahn von Trabrennpferden zu, die seit<br />

1990/91 besteht. Die gegenseitige Rücksichtnahme wird daher vorausgesetzt.<br />

Was die Emissionen / Immissionen aus den gewerblich genutzten Flächen anbetrifft,<br />

sind diese durch die Aufgabe des metallverarbeitenden Betriebes „Edel“ wesentlich<br />

verändert, insbesondere zur Nachtzeit. An dieser Stelle befindet sich nun ein<br />

Baumarkt mit Gartencenter, dessen Stellplatzpotential derzeit Hauptemittent ist; die<br />

Emissionen aus dem Stellplatzbereich werden durch das vorhandene Gebäude<br />

weitestgehend gegen Westen abgeschirmt.<br />

Die Emissionen / Immissionen aus den übrigen Betrieben entlang der Peter-Dörfler-<br />

Straße sind als nicht erheblich belästigend einzustufen; gleiches gilt auch für die<br />

Betriebe in der Siemensstraße. Im Wesentlichen handelt es sich in diesen Bereichen<br />

um Lärm aus Fahrzeugbewegungen und bestimmten Arbeitsvorgängen (Thiermann);<br />

Gerüche, Stäube, Erschütterungen etc. als weitere Emissionsquellen sind hier nicht<br />

von Belang.<br />

Im Zusammenhang mit dem Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“, welcher im<br />

wesentlichen dort Wohnbauflächen ausweist, wurde in mehreren „Gutachtlichen<br />

Stellungnahmen“ nachgewiesen, dass auf Grund der Entfernung zu den gewerblich<br />

nutzbaren Flächen, die in den GE/GI-Gebieten auftretenden Emissionen keinen<br />

entscheidenden Einfluss auf das dortige Allgemeine Wohngebiet haben.<br />

Im Basisgutachten vom 03.10.1988 wird die Geräuschbelastung aus den Gebieten<br />

„Bahnhof-Industrie-West I“, Industrie-West-II“ und „Ravensburger Straße-Teil 1“ zur<br />

Beurteilung für einen flächenbezogenen A-Schallleistungspegel - auf Grund von<br />

Planungswerten - herangezogen.<br />

Das heißt auch, dass der gesamte Geltungsbereich dieser beiden Teil-Bebauungspläne<br />

in den Gutachten entsprechende Beachtung und Würdigung findet.<br />

Untersucht wurde auch die Frage, ob durch eine durchgehende Wallanlage eine<br />

effektive Lärmminderung zum Vorteil des Wohnbaugebietes erreicht werden kann.<br />

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine solche Anlage keinen Sinn machen<br />

würde, da lediglich eine vernachlässigbare Pegelminderung zu erwarten wäre.<br />

Auch aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ist eine solche Anlage nicht<br />

gerechtfertigt.


28 von 34<br />

Aus dem „Prüfbericht“ vom 14.12.1989 zu den Geräuschimmissionen aus den östlich<br />

benachbarten gewerblich genutzten Flächen und dem Straßenverkehr,<br />

(insbesondere auf der B 32) geht hervor, dass die bisher erarbeiteten Vorschläge zur<br />

Gliederung des Baugebietes vom 11.01.1989 aufrechterhalten werden können.<br />

In der „Gutachtlichen Stellungnahme“ vom 11.01.1989 zur Festlegung einer Übergangszone<br />

zwischen der geplanten Wohnbebauung und den östlich benachbarten<br />

gewerblich genutzten Flächen, unter dem Gesichtspunkt des Schallimmissionsschutzes<br />

ist dargelegt, welche flächenbezogenen Schallleistungspegel festgelegt<br />

werden sollten, damit die Richtwerte für das WA eingehalten werden können.<br />

Zur konkreten Beurteilung der festzusetzenden Schallleistungspegel, für die einzelnen<br />

Bereiche der gewerblich zu nutzenden Flächen wurden die in Anlage 3 des<br />

Gutachtens dargestellten schallabstrahlenden Flächen in einem Lageplan 1:500<br />

übertragen. Durch eine Abstimmung dieser Flächen auf die nun vorliegende<br />

Planung, wobei die Flächeninhalte durch die Verrundung in etwa gleich geblieben<br />

sind, wurden die flächenbezogenen Schallleistungspegel für die Nachtzeit den<br />

betroffenen Flächen zugeordnet.<br />

Mit den so getroffenen Festsetzungen ist der Nachtwert von 40 dB(A) an der Grenze<br />

des Allgemeinen Wohngebietes eingehalten; soweit erforderlich wurden die oben<br />

ermittelten Nachtwerte noch einmal um je 5 dB(A) reduziert. Letzteres deshalb, weil<br />

durch die vorliegende Planung die angedachte schallquellenfreie Pufferzone zum<br />

Teil nicht ganz mit den Vorgaben in Anlage 1 des Gutachtens übereinstimmt.<br />

Auch die Lage des Rasenspielfeldes ist hiervon betroffen.<br />

Die Tagespegel sind in allen Gebieten generell um 15 dB(A) höher anzunehmen.<br />

Bodenverbrauch<br />

Zur Realisierung der Planung ist es unter anderem erforderlich, landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen in Anspruch zu nehmen.<br />

Das überplante Gebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 38,10 ha. An Nettobauland<br />

werden insgesamt ca. 24,76 ha ausgewiesen, wobei ca. 5,82 ha bereits in<br />

rechtskräftigen Bebauungsplänen erfasst waren.<br />

Der Anteil für das Allgemeine Wohngebiet beträgt ca. 17,75 ha (brutto), für das<br />

Gewerbe-, Misch- sowie Sondergebiet ca. 19,97 ha (brutto). Die Versickerungs- bzw.<br />

Ausgleichsflächen haben einen Anteil von ca. 6,72 ha. Die Verkehrsflächen liegen<br />

bei ca. 5,50 ha.<br />

Da Grundstücksgrenzen im Bebauungsplan keine Festsetzung darstellen sondern<br />

allenfalls Aufteilungsvorschläge sind, ist davon auszugehen, dass eine der städtischen<br />

Situation entsprechende hinreichend dichte Bebauung zustandekommt.<br />

Durch die Möglichkeit, Doppelhäuser und Hausgruppen zu errichten, sowie durch<br />

den Verzicht auf Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten in den Allgemeinen<br />

Wohngebieten wird die vorgesehene Dichte auf Grund der Erfahrung im Teil-<br />

Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ real erreicht werden.


29 von 34<br />

C) Begründung zu einzelnen Festsetzungen des Textteiles<br />

und des Zeichnerischen Teiles<br />

Zu Ziffer A.1 und entsprechende Planzeichen:<br />

In dieser Ziffer ist die Art der baulichen Nutzung für bestimmte Bereiche geregelt,<br />

wobei insbesondere die Einschränkung der Einzelhandelsbetriebe deshalb erfolgt,<br />

um die Zentralitätsfunktion der Kernstadt nicht zu gefährden oder an ungeeigneten<br />

Stellen eine falsche Entwicklung einzuleiten. In diesem Zusammenhang wird auch<br />

auf das Gutachten der GMA „Überprüfung von einzelhandelsbezogenen<br />

Festsetzungen in ausgewählten Bebauungsplänen in der Großen Kreisstadt Wangen<br />

(LK Ravensburg)“, Juni 1996, verwiesen.<br />

Andererseits ist es in einem bestimmten Bereich möglich, für den täglichen Bedarf<br />

entsprechende Versorgungseinheiten zu bauen.<br />

Andere Einschränkungen dienen dazu, das Wohnen nicht zu stören oder sind<br />

geeignet, bestimmte Nutzungen an Stellen zuzulassen, an denen sie auf Grund ihrer<br />

Emissionen nicht wesentlich stören.<br />

Wieder andere Einschränkungen wurden deshalb getroffen, weil für die<br />

entsprechende Art von Nutzung in diesen Bereichen kein Bedarf – aus<br />

städtebaulichen Gründen – besteht.<br />

Zu Ziffer A.2 – A.7 und entsprechende Planzeichen:<br />

In diesen Abschnitten wird das städtebauliche Bild dieser Bereiche geregelt.<br />

Bestimmt wird hier auch das Maß von Ausnahmen, welche zur Planungsflexibilität<br />

beitragen. Nebenanlagen dürfen das straßenräumliche Bild nicht beeinträchtigen.<br />

Zu Ziffer A.8:<br />

Die hier getroffenen Festsetzungen dienen dazu, das verfügbare Bauland nach<br />

Bedarfsgrößen zu gliedern, um einerseits mit Grund und Boden sparsam umzugehen<br />

und andererseits eine größere Flexibilität zu ermöglichen.<br />

Zu Ziffer A.9:<br />

Die hier getroffene – verbale – Festsetzung dient dazu, Flächen für den ruhenden<br />

Verkehr zuzulassen, ohne den Standort genau festzulegen, so dass auch hier eine<br />

ausreichende Planungsflexibilität besteht.<br />

Zu Ziffer A.10 und entsprechende Planzeichen:<br />

Aus städtebaulichen Gründen – Ortseinfahrt – sowie aus Gründen der Gleichbehandlung<br />

und aus verkehrlichen Gründen wurde diese Festsetzung getroffen.<br />

Zu Ziffer A.11 und entsprechende Planzeichen:<br />

In dieser Ziffer sind die Belange des Verkehrs geregelt; soweit Anschlussbeschränkungen<br />

festgesetzt wurden, dienen diese der Sicherheit des fließenden Verkehrs<br />

sowie der bauleitplanerischen Absicherung der im Rahmen des Straßenausbaus<br />

geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Bauminseln in der Maria-Catharina-<br />

Reich- und Leopold-Mauch-Straße). Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen sind<br />

aus Sicht der Bauleitplanung nicht erforderlich.


30 von 34<br />

Zu Ziffer A.12 und entsprechende Planzeichen:<br />

In diesen Ziffern ist die Ver- und Entsorgung für diesen Bereich geregelt, wobei<br />

insbesondere die Festsetzungen zur Rückhaltung und Versickerung von wesentlichem<br />

Belang – in vielerlei Hinsicht – sind.<br />

Zu Ziffer A.13 und entsprechende Planzeichen:<br />

Hier sind die öffentlichen Grünflächen und deren Nutzungen angesprochen; sie<br />

dienen ökologisch / grünordnerischen Belangen sowie der Unterbringung von<br />

Spielplätzen und einem Rasenspielfeld. Hier ist auch die bauliche Ausstattung sowie<br />

die gärtnerische Gestaltung dieser Anlagen festgesetzt, soweit dies aus<br />

städtebaulichen Gründen erforderlich ist. Weitergehende Festsetzungen wie<br />

Einschränkungen der Benutzungszeiten können im Rahmen der Baugenehmigung<br />

dargestellt werden.<br />

Zu Ziffer A.14 und entsprechende Planzeichen:<br />

Der vorhandene Wassergraben ist gemäß den getroffenenen Festsetzungen<br />

aufzuwerten, um seine ökologische Funktion zu optimieren.<br />

Zu Ziffer 15 und entsprechende Planzeichen:<br />

Hier ist geregelt, welche Flächen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft<br />

in Anspruch genommen werden und welche zum Ausgleich – auf Grund der<br />

Bestandsicherung – nicht herangezogen werden. Auch die „Restausgleichsfläche“ für<br />

den Teil-Bebauungsplan „<strong>Haid</strong>-Süd“ ist hier festgelegt.<br />

Zu Ziffer A.16 und entsprechende Planzeichen:<br />

In dieser Ziffer ist die Sicherung von Leitungs- bzw. Geh- und Fahrrechten<br />

angesprochen, so dass die ständige Zugänglichkeit gewährleistet ist.<br />

Zu Ziffer A.17:<br />

Hier sind Festsetzungen zur Einschränkung von Lärmimmissionen bzw. –emissionen<br />

getroffen; diese Maßnahmen verbessern die Wohnqualität und die Qualität von<br />

Arbeits- und Büroräumen.<br />

Zu Ziffer A.18 , A.19 und entsprechende Planzeichen:<br />

Die Festsetzungen unter diesen Ziffern dienen den ökologisch / grünordnerischen<br />

Belangen und der Einbindung der Siedlung in die Landschaft. Auch die hier<br />

getroffenen Festsetzungen zählen im Prinzip zu den Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Zu Ziffer A.20 und entsprechende Planzeichen:<br />

Diese Festsetzungen ergeben sich aus der Festlegung über die Verkehrsflächen;<br />

durch die Festsetzung zur Auffüllung von Flächen entfallen dann die Böschungen<br />

entlang der Straßen etc.<br />

Zu Ziffer A.21 und entsprechende Planzeichen:<br />

Hiermit werden die Bezugspunkte für die Höhenentwicklung der Gebäude bestimmt.<br />

Dies dient in Ergänzung des Maßes der Nutzung der Präzisierung der<br />

städtebaulichen Erscheinung des Baugebietes sowie der Sicherstellung der<br />

Entwässerung der Gebäude im Hinblick auf die Oberflächenwasserversickerung.


31 von 34<br />

Zu Ziffer A.22:<br />

Die hier getroffenen Festsetzungen sollen die Sicherheit der Bauwerke gewährleisten<br />

sowie dem Schutz des Grundwassers dienen.<br />

Zu Ziffer B.1 – B.7 und entsprechende Planzeichen:<br />

In diesen Abschnitten sind die gestalterischen Festsetzungen / Anforderungen an die<br />

Gebäude geregelt. Sie sichern landschaftsbezogene Bauweisen und Bauformen,<br />

ohne die Architektur unzumutbar einzuschränken; zeitgemäße Gestaltungsformen<br />

sind nicht ausgeschlossen.<br />

Zu Ziffer B.8 – B.10:<br />

Die hier getroffenen Festsetzungen sollen u. a. die Werbeanlagen und Empfangseinrichtungen<br />

(Funk / TV) – sofern sie erforderlich werden – sowie die Freileitungen<br />

zurückhaltend in die allgemeine Baugestaltung einbinden und das Stadtbild nicht<br />

beeinträchtigen.<br />

Zu Ziffer B.11 – B.14:<br />

Die in diesen Abschnitten getroffenen Festsetzungen dienen der Gestaltung der<br />

Freiräume / Freiflächen, wobei ästhetische Gesichtspunkte auch eine Rolle spielen.<br />

Des weiteren dienen diese Festsetzungen auch dazu, die Gestaltung der<br />

unbebauten Flächen so zu regeln, dass unter Berücksichtigung des<br />

Nutzungszweckes dennoch der Naturhaushalt nicht über Gebühr beeinträchtigt wird<br />

und sich diese Flächen in das Landschafts- und Stadtbild einfügen.<br />

Zu Ziffer B.13:<br />

Die hier getroffenen Regelungen sichern die jeweiligen individuellen Bereiche in den<br />

Wohngebieten. In den übrigen Gebieten dienen sie auch dem Schutz des Eigentums<br />

sowie der Sicherheit. Aus gestalterischen Gründen, aus städtebaulichen Überlegungen<br />

sowie aus Sicherheitsgründen wurden gewisse Einschränkungen gemacht.<br />

Auch „Energiezäune“ sollen sich in die Stadtlandschaft einfügen.<br />

Zu Ziffer B.15:<br />

In dieser Ziffer ist insbesondere die Geländeveränderung durch Aufschüttung geregelt,<br />

die sich aufgrund der künftigen Höhenlage der Verkehrsflächen zwangsläufig<br />

ergibt.


32 von 34<br />

D) Auswirkungen der Planung / Bodenordnung / Kosten<br />

Dieser Plan greift ein in folgende rechtskräftige Bebauungspläne:<br />

An der Oderstraße (rechtskräftig seit 07.06.1990)<br />

Industrie West II (rechtskräftig seit 23.01.1973, vereinfacht geändert seit 24.02.1976,<br />

erneut rechtskräftig geändert seit 11.03.1996)<br />

Änderungsbebauungsplan Waltersbühl I (rechtskräftig seit 20.02.1975, rechtskräftig<br />

geändert seit 11.03.1996)<br />

Ravensburger Straße Teil I (rechtskräftig seit 13.09.1990)<br />

Waltersbühl II (rechtskräftig seit 19.01.1979, rechtskräftig geändert seit 11.03.1996)<br />

Wittwais (rechtskräftig seit 18.10.1960)<br />

• Mit Inkrafttreten der beiden Teil-Bebauungspläne und den Örtlichen Bauvorschriften<br />

werden in den Randbereichen einige bisher zulässige Nutzungen/<br />

Vorgaben geändert.<br />

Besonders genannt seien hier diejenigen Bereiche, welche bisher im Bebauungsplan<br />

„Industrie-West II“ erfasst waren und der Bereich des Bebauungsplanes „An<br />

der Oderstraße“.<br />

Die Änderung der zulässigen Nutzung auf dem Areal des ehemaligen Betriebes<br />

Edel erfolgt im Einvernehmen, so dass ein Vertrauensschaden gemäß § 39<br />

BauGB nicht besteht. Gleiches gilt sinngemäß auch für eine mögliche<br />

Entschädigung gemäß § 42 BauGB, da unseres Erachtens mit der Änderung der<br />

bisher zulässigen Nutzung (GI) in ein Sondergebiet keine Wertminderung des<br />

Grundstückes eingetreten ist.<br />

Auch die Änderungen im Bereich entlang der Peter-Dörfler-Straße lösen keinen<br />

Vertrauensschaden gemäß § 39 BauGB aus, da seit dem 09.04.1990<br />

(Aufstellungsbeschluss) u. E. keine Änderungs-/ Erweiterungsabsichten im<br />

Hinblick auf die damalige zulässige Nutzung (GI / GE) beabsichtigt waren.<br />

Was eine mögliche Entschädigung gemäß § 42 BauGB anbetrifft, vertreten wir<br />

die Auffassung, dass auf Grund der hier vorhandenen Nutzung die beabsichtigte<br />

Änderung entschädigungslos erfolgen kann. Dies vor allem deshalb, weil der<br />

Bestand sowie eine mögliche Erweiterung durch die Änderung in der Nutzungsart<br />

nicht gefährdet ist und somit eine Wertminderung der dortigen Grundstücke nicht<br />

erfolgt.<br />

Auch die Tatsache, dass sich die zulässigen Emissionen / Immissionen in den<br />

letzten 7 Jahren nicht verändert haben, lässt unseres Erachtens eine entschädigungsfreie<br />

Herabzonung der bisher zulässigen Nutzungen zu.


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In Bezug auf die Veränderungen im Bereich der Oderstraße kann festgehalten<br />

werden, dass die nun vorhandene Entwicklung im Einvernehmen mit der Stadt<br />

Wangen erfolgte; ein Vertrauensschaden nach § 39 BauGB ist somit nicht von<br />

Belang; gleiches gilt hier sinngemäß auch in Bezug auf § 42 BauGB.<br />

Die Frage der Entschädigung gemäß § 40 BauGB stellt sich im Zusammenhang<br />

mit der Rechtskraft dieser Teil-Bebauuungspläne.<br />

• Zur späteren Realisierung der Planung, ist es erforderlich, die im Plan neu<br />

festgesetzten Verkehrsflächen zu bauen.<br />

Weitere Erschließungsmaßnahmen (z. B. Kanal, Wasser, Strom, Gas, Sickermulden,<br />

Telefon etc.) sind je nach Erfordernis zu bauen.<br />

• Im Zusammenhang mit der Erschließung ist es auch erforderlich, bestehende<br />

Erschließungsanlagen (teilweise) zu verändern (z. B. elektr. Freileitung / Kabel /<br />

Rückbau Wendefläche Siemensstraße) oder gar in Teilen stillzulegen (z. B.<br />

private PVC-Druckleitung). Bestehende Wegeverbindungen (z. B. landwirtschaftliche<br />

Wege) sind an die neuen Erschließungsstraßen anzubinden.<br />

Die Sicherung bestehender Erschießungsanlagen (z. B. Kanäle, elektr. Leitungen<br />

etc.) hat, sofern nicht bereits geschehen, durch die Schaffung entsprechender<br />

Grunddienstbarkeiten zu erfolgen.<br />

• Im Zusammenhang mit der Realisierung von Bauvorhaben ist zu gewährleisten,<br />

dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Wiederverwertung von Erdaushub<br />

auf dem Grundstück selbst oder im Bereich der Teil-Bebauungspläne beachtet<br />

werden.<br />

Überschüssiges Aushubmaterial ist rechtzeitig der Bodenbörse beim Landratsamt<br />

Ravensburg für dessen Weiter-/ Wiederverwertung anzuzeigen.<br />

• Auf Grund der hydrogeologischen Verhältnisse ist nicht ausgeschlossen, dass mit<br />

Mehraufwendungen für die Gründung und Bauwerkssicherung gerechnet werden<br />

muss (Grundwasser z. B.).<br />

• Der sinnvoll zu leistende Ausgleich nach § 1 a BauGB i. S. von § 8 a BNatSchG<br />

wird durch verschiedene Maßnahmen gewährleistet. Die dafür notwendigen<br />

Kosten sind auf die neu geschaffenen Baugrundstücke prozentual umzulegen<br />

(Anlage und Pflege etc.).<br />

• Die Kosten der Erschließung werden gemäß dem Erschließungsbeitragsrecht<br />

erhoben.<br />

• Die anteiligen Kosten für Wasser, Kanal sowie für Strom, Gas, Telefon etc.<br />

werden gemäß den entsprechenden Satzungen der Ver- bzw. Entsorgungsträger<br />

erhoben, sofern die Grundstücke als nicht erschlossen zu betrachten sind;<br />

darüber befindet die Kämmerei (Beitragswesen).<br />

• Zum Bau der Versickerungsmulden etc., soweit diese in öffentlichen Flächen liegen,<br />

ist anzumerken, dass die Kosten der Herstellung als Teil der Entwässe-


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rungskosten zu sehen sind. Die Kosten der Unterhaltung / Pflege bedürfen möglicherweise<br />

einer neuen Regelung, sofern diese nicht in der „Kanalunterhaltung“<br />

enthalten sind.<br />

• Gemäß dem Schreiben des Straßenbauamtes Ravensburg vom 22.12.1999 kann<br />

nach Abschluss der Umbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich B 32 / <strong>Haid</strong>ösch<br />

die Tankstellenzu- und ausfahrt nur noch jeweils stadtauswärts erfolgen.<br />

Hingewiesen wird auch darauf, dass die Erreichbarkeit des Waldburgweges von<br />

der Straße „<strong>Haid</strong>ösch“ aus künftig eingeschränkt (Markierung, bei Signalisierung<br />

wartende Fahrzeuge) sein wird; gleiches gilt auch für Flst. 541/3 (Ravensburger<br />

Straße 71).<br />

Auch die Zu- und Ausfahrtmöglichkeiten bei Flst. 572/3 (Ravensburger Straße<br />

68) sind dann eingeschränkt.<br />

Wangen im <strong>Allgäu</strong>, den 20.03.2000 / 17.04.2001 / 17.10.2001<br />

Stadtbauamt / Stadtplanung<br />

W e i ß<br />

Stadtbaumeister

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