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601 Abgeordnete - Gerd Andres, MdB

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DAS PAUL-LÖBE-HAUS<br />

78<br />

Ausschusssaal.<br />

des großen runden Tisches, über dessen offener<br />

Mitte die absenkbare Präsentationstechnik hängt.<br />

An den Wänden Holzpaneele, an den Fenstern<br />

elektrisch gesteuerter Sonnenschutz. Während auf<br />

der Galerie Platz für etwa 50 Besucher ist, finden<br />

unten im eigentlichen Ausschusssaal rund 80<br />

Personen Platz, die 45 Mitglieder des Ausschusses<br />

(44 und ein beratendes Mitglied) haben feste<br />

Plätze im Konferenzrund. In der Reihe dahinter<br />

stehen noch einmal 30 Stühle – für die Vertreter<br />

des Finanzministeriums, des Rechnungshofes<br />

und der Länder. Hier müssen sie alle antreten,<br />

wenn es ums Geld geht: Minister, Staatssekretäre,<br />

Abteilungsleiter. Einige von ihnen sollen dabei<br />

schon kräftig ins Schwitzen gekommen sein.<br />

Anders als im alten <strong>Abgeordnete</strong>nhochhaus in<br />

Bonn müssen in Berlin Minister aber nicht mehr auf<br />

harten Stühlen im öffentlichen Vorraum wie beim<br />

Zahnarzt auf ihren Auftritt im Haushaltsausschuss<br />

warten. Im Paul-Löbe-Haus können sie im großzügigen<br />

Lobbybereich auf den Galerieebenen<br />

in bequemen Sesseln Platz nehmen. In diesem<br />

Bereich finden alle informellen Kontakte statt.<br />

Als „Arbeitsparlamente im Kleinen“ benötigen<br />

die Ausschüsse eine eigene Infrastruktur. Dazu<br />

gehört an erster Stelle ein Sekretariat, in dem sich<br />

die gesamte Organisation, Terminplanung und<br />

Ausschüsse<br />

Die Ausschüsse des Bundestages sind Organe des ganzen Parlaments. Ihre<br />

Zusammensetzung regelt sich deshalb nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, die<br />

sich ihrerseits darüber verständigen, wie viele Ausschüsse eingesetzt werden, welche<br />

Aufgabengebiete sie erhalten und wie viele Mitglieder sie zählen sollen. In der laufenden<br />

Legislaturperiode hat das Parlament 21 ständige Ausschüsse eingesetzt, denen<br />

zwischen 15 und 45 ordentliche Mitglieder und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern<br />

angehören. Von der Verfassung vorgeschrieben ist die Einsetzung des Auswärtigen<br />

Ausschusses, des EU-Ausschusses, des Verteidigungs- und des Petitionsausschusses.

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