601 Abgeordnete - Gerd Andres, MdB
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DAS PAUL-LÖBE-HAUS<br />
78<br />
Ausschusssaal.<br />
des großen runden Tisches, über dessen offener<br />
Mitte die absenkbare Präsentationstechnik hängt.<br />
An den Wänden Holzpaneele, an den Fenstern<br />
elektrisch gesteuerter Sonnenschutz. Während auf<br />
der Galerie Platz für etwa 50 Besucher ist, finden<br />
unten im eigentlichen Ausschusssaal rund 80<br />
Personen Platz, die 45 Mitglieder des Ausschusses<br />
(44 und ein beratendes Mitglied) haben feste<br />
Plätze im Konferenzrund. In der Reihe dahinter<br />
stehen noch einmal 30 Stühle – für die Vertreter<br />
des Finanzministeriums, des Rechnungshofes<br />
und der Länder. Hier müssen sie alle antreten,<br />
wenn es ums Geld geht: Minister, Staatssekretäre,<br />
Abteilungsleiter. Einige von ihnen sollen dabei<br />
schon kräftig ins Schwitzen gekommen sein.<br />
Anders als im alten <strong>Abgeordnete</strong>nhochhaus in<br />
Bonn müssen in Berlin Minister aber nicht mehr auf<br />
harten Stühlen im öffentlichen Vorraum wie beim<br />
Zahnarzt auf ihren Auftritt im Haushaltsausschuss<br />
warten. Im Paul-Löbe-Haus können sie im großzügigen<br />
Lobbybereich auf den Galerieebenen<br />
in bequemen Sesseln Platz nehmen. In diesem<br />
Bereich finden alle informellen Kontakte statt.<br />
Als „Arbeitsparlamente im Kleinen“ benötigen<br />
die Ausschüsse eine eigene Infrastruktur. Dazu<br />
gehört an erster Stelle ein Sekretariat, in dem sich<br />
die gesamte Organisation, Terminplanung und<br />
Ausschüsse<br />
Die Ausschüsse des Bundestages sind Organe des ganzen Parlaments. Ihre<br />
Zusammensetzung regelt sich deshalb nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, die<br />
sich ihrerseits darüber verständigen, wie viele Ausschüsse eingesetzt werden, welche<br />
Aufgabengebiete sie erhalten und wie viele Mitglieder sie zählen sollen. In der laufenden<br />
Legislaturperiode hat das Parlament 21 ständige Ausschüsse eingesetzt, denen<br />
zwischen 15 und 45 ordentliche Mitglieder und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern<br />
angehören. Von der Verfassung vorgeschrieben ist die Einsetzung des Auswärtigen<br />
Ausschusses, des EU-Ausschusses, des Verteidigungs- und des Petitionsausschusses.