Arbeitsstrafrecht im Umbruch - ZAAR - Zentrum für ...
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132 § 5 Vermögensbetreuungspflicht von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern?<br />
Parteiprozess, in dem die Parteien – Prozess in Anführungszeichen – aufeinanderprallen.<br />
Und wenn Sie das so denken, sind Sie automatisch bei<br />
der Treuhänderstellung. Das ist überhaupt keine Frage. Man kann über<br />
diesen Punkt nachdenken, aber ich glaube, da würden Sie sich weiter vom<br />
Grundsystem der Betriebsverfassung entfernen.<br />
Der zweite Punkt: Noch einmal die Namensliste. Da muss ich sagen, das<br />
wäre schon ein Stück aus dem Tollhaus, wenn der Gesetzgeber tatsächlich<br />
zwei privaten Mächten – nachdem er selber gesagt hat, das ist dein Bestandsschutz<br />
– kurzerhand das Ermessen einräumt, über den individuellen<br />
Bestandsschutz rein heteronom zu entscheiden; Mächten, die ohne jede<br />
Legit<strong>im</strong>ation sind, außer, dass ich sie vielleicht zufällig irgendwann<br />
einmal gewählt und einen Arbeitsvertrag mit ihnen geschlossen habe. Ich<br />
meine, das muss man sich einmal klarmachen, was das bedeutet. In diesen<br />
Fällen habe ich die allerwenigsten Zweifel, dass meine These richtig ist.<br />
Der Betriebsrat ist, genau wie der Arbeitgeber, daran zu erinnern, dass er<br />
hier keine andere Funktion hat, als sich an die rechtlichen Vorgaben zu<br />
halten, und nur weil wir sagen, er ist sachnäher, darf er mitentscheiden.<br />
Wenn er das überspringt und sagt, ich mache hier Betriebspolitik, dann ist<br />
das nicht mehr sein Mandat.<br />
Susanne Clemenz:<br />
Herr Lobinger, ich meine, es ist ein bisschen polemisch zu sagen, dass die<br />
Betriebsparteien <strong>im</strong> Rahmen des § 1 Abs. 5 KSchG jetzt sozusagen freie<br />
Hand haben. Darüber redet ja kein Mensch. Natürlich haben sie nicht<br />
freie Hand. Sie bewegen sich <strong>im</strong> Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.<br />
Wenn sie die überschreiten – das hat Herr Bauer ja wunderbar auf den<br />
Punkt gebracht – dann hilft es ja nicht weiter. Dann ist die Namensliste<br />
<strong>im</strong> Grunde das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Wenn der<br />
Betriebsrat solche Deals macht, verletzt er seine Amtspflichten. Auch da<strong>für</strong><br />
gibt es Sanktionen. Das ist gar keine Frage. Aber warum bin ich sofort<br />
in der Untreue? Und die Frage beantwortet sich <strong>für</strong> mich damit noch<br />
nicht. Dann das Thema der Rechtskontrolle: Ich glaube nicht, dass man da<br />
weit weg ist von der Betriebsverfassung. Wir haben, wenn Sie sich nur die<br />
Einigungsstellenthemen anschauen, klassisch <strong>im</strong>mer die Differenzierung<br />
zwischen Rechtskontrolle und Ermessenskontrolle. Und es gibt verschiedene<br />
Einigungsstellenverfahren, wo wir sogar auf Rechtskontrolle beschränkt<br />
sind, wo wir nicht umsonst den Streit haben, ob die Einigungsstelle<br />
pr<strong>im</strong>är das zuständige Organ ist oder ob wir direkt zur Arbeitsgerichtsbarkeit<br />
gehen. Das ist eigentlich ein klassisches Problem der Betriebsverfassung.<br />
Aber es geht <strong>im</strong>mer darum, dass der Betriebsrat und<br />
nach ihm nachgelagert die Einigungsstelle oder die Arbeitsgerichte – je