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99. Auktion - Banknoten & Notgeld - Emporium Hamburg

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Versteigerungsbedingungen bei <strong>Auktion</strong>en v. <strong>Emporium</strong> <strong>Hamburg</strong> (Stand 10/2020)<br />

§ 1 Diese Versteigerungsbedingungen gelten sowohl für unsere klassischen Saal-<strong>Auktion</strong>en als auch für unsere Alpha-Auctions (“online timed<br />

auction“/ zeitgesteuerte Internet-<strong>Auktion</strong>). Durch die Registrierung und/oder durch die Abgabe eines Gebotes werden vom Bieter die Versteigerungsbedingungen<br />

als allein verbindlich akzeptiert; dies gilt ebenfalls für schriftlich eingereichten Gebote sowie für Gebote per Telefon oder Internet.<br />

Die auf den Rechnungsformular-Rückseiten abgedruckten allgemeinen Bedingungen für Versandhandelsgeschäfte sind im Rahmen der Abwicklung<br />

von <strong>Auktion</strong>sgeschäften rechtlich bedeutungslos.<br />

§ 2 Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der aktuellen Versteigererverordnung vom<br />

24. April 2003 (BGBl. I S. 547) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Barzahlung<br />

des Kaufpreises in Euro-Währung. Die zu versteigernde Ware wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Katalogpositionen unterliegen<br />

der Regelbesteuerung (diese Katalogpositionen sind im Katalog mit einem Stern (*) hinter den Losnummern markiert).<br />

Bei Saalauktionen bildet der Zuschlagspreis bei differenzbesteuerter Ware die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld von<br />

23,5% (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, diese wird bei differenzbesteuerter Ware jedoch nicht ausgewiesen).<br />

Bei regelbesteuerter Ware beträgt das Aufgeld 16,50% auf den Zuschlagspreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von<br />

Zuschlagspreis und Aufgeld.<br />

Für umsatzsteuerbefreite Goldmünzen gilt ein Aufgeld von 16,50% auf den Zuschlagpreis. Händler werden gebeten, ihre Umsatzsteuer-<br />

Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) anzugeben, damit die Lieferung bei regelbesteuerten Losen mehrwertsteuerfrei erfolgen kann, ansonsten wird<br />

wie an private Käufer mit Berechnung der deutschen Mehrwertsteuer geliefert.<br />

Für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU erfolgt die Lieferung mehrwertsteuerfrei, die Provision beträgt 16,50%. Käufer mit Wohnsitz außerhalb<br />

der EU haben jedoch etwaige weitere in ihrem Land anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren sowie etwaige Einfuhr- und Ausfuhrsteuern selbst<br />

zu tragen.<br />

Bei Alpha-Auctions beträgt das Aufgeld bei differenzbesteuerter Ware 17,50% (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, diese<br />

wird bei differenzbesteuerter Ware jedoch nicht ausgewiesen).<br />

Bei regelbesteuerten Losen beträgt das Aufgeld 15,00 % auf den Zuschlagspreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von<br />

Zuschlagspreis und Aufgeld.<br />

Bei mehrwertsteuerbefreiten Losen beträgt das Aufgeld 15,00%. Dies gilt ebenso für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU.<br />

Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU haben jedoch etwaige weitere in ihrem Land anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren sowie etwaige<br />

Einfuhr- und Ausfuhrsteuern selbst zu tragen.<br />

Die Aufgelder der Alpha Auctions gelten nur für reine online <strong>Auktion</strong>en, die als „Alpha Auction“ betitelt werden.<br />

Die Lieferung erfolgt in jedem Fall nur gegen Zahlung des Rechnungswertes in Euro-Währung. Versand (Versandkosten werden dem Käufer nach<br />

Aufwand berechnet) und Ausfuhrformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung für Folgen ab, die sich<br />

aus der Zuwiderhandlung gegen die Devisen- und Einfuhrbestimmungen der Heimatländer ausländischer Käufer durch diese ergeben können.<br />

§ 3 Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort, sofern vor der <strong>Auktion</strong> nichts anderes vereinbart wurde, bei schriftlichen<br />

Käufern (Bietern) 7 Werktage nach Erhalt der <strong>Auktion</strong>srechnung fällig. Bei Neukunden erfolgt eine Lieferung grundsätzlich nur gegen Vorkasse.<br />

Der Versteigerer behält sich vor, die Hinterlegung eines ausreichenden Depots zu verlangen. Bei Vorkassenrechnungen wird die ersteigerte Ware<br />

unmittelbar nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages an den Käufer versandt. Die versteigerten Stücke bleiben bis zur vollen Zahlung aller<br />

sich ergebenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Wird die Zahlung nicht<br />

fristgerecht geleistet und/oder die Abnahme der ersteigerten Ware verweigert, verliert der Ersteigerer seine Rechte aus dem Zuschlag, und die Sache<br />

kann erneut versteigert werden. Darüber hinaus ist er zum Schadensersatz verpflichtet.<br />

Die Versandkosten inkl. Transportversicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Empfängers.<br />

Aufgrund der aktuellen ausländischen Gesetzgebung ist ein Versand von <strong>Auktion</strong>sware in folgende Länder nur mit Einschränkungen möglich:<br />

- China: Versand bis zu einem Warenwert (inkl. Aufgeld und Versand) von € 500,-<br />

- Russische Föderation: Versand bis zu einem Warenwert (inkl. Aufgeld und Versand) von € 200,-<br />

§ 3.1. Beim Akzeptieren der <strong>Auktion</strong>s-AGBs und der anschließenden Gebotsabgabe müssen ALLE vom <strong>Auktion</strong>shaus verlangten persönlichen<br />

Daten (Name, Anschrift, Versandadresse, Händler/Privatmann, etc.) VOLLSTÄNDIG und korrekt vorliegen. Eine nachträgliche Änderung zieht<br />

eine Servicepauschale von € 50,- nach sich.<br />

§ 4 Die angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise.<br />

Bei der Saal-<strong>Auktion</strong> werden schriftliche Gebote, die 90% des Schätzpreises unterschreiten, nicht berücksichtigt.<br />

Bei Alpha-Auctions beträgt der Startpreis 100% des angegebenen Schätzpreises.<br />

Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf bzw. schriftlicher Darstellung des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.<br />

Bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird die Nummer bei Saal-<strong>Auktion</strong>en noch einmal ausgerufen. In der Versteigerung<br />

können Nummern vereinigt oder getrennt werden. Der Zutritt zur Saal-<strong>Auktion</strong> ist nur Interessenten gestattet, die den <strong>Auktion</strong>skatalog besitzen.

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