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Gutachten 366-0528-04-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags ...

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<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0528</strong>-<strong>04</strong>-<strong>MURD</strong>/<strong>N5</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> ABE 45928<br />

ANLAGE: 38 MAZDA Radtyp: TNP<br />

Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.05.2007<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 6 von 6<br />

Hinterachse: 225/45R16<br />

Ist eine der beiden Reifengrößen im <strong>Gutachten</strong> nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße<br />

nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.<br />

Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.<br />

An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung<br />

(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist<br />

eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis<br />

der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />

Am Fahrzeug sind nur Reifen <strong>eines</strong> Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des<br />

Tiefbetts angebracht werden.<br />

722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire<br />

and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,<br />

zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann<br />

das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des<br />

Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die<br />

Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.<br />

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.<br />

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist<br />

die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von<br />

Radschrauben, ist die, in der Anlage zum <strong>Gutachten</strong>, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu<br />

beachten.<br />

74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses<br />

verhindern, müssen entfernt werden.<br />

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im <strong>Gutachten</strong> beschriebenen<br />

Zentrierringe verwendet werden.<br />

76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit<br />

mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.<br />

MAI) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 274 mm<br />

(Dicke 24 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.<br />

MCC) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen und hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der<br />

Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.An den<br />

hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder<br />

herzustellen.<br />

MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-<br />

Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.

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