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BESTATTUNGSANLAGENORDNUNG DER FRIEDHÖFE WIEN Gmbh

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PRÄAMBEL<br />

Die von der <strong>FRIEDHÖFE</strong> <strong>WIEN</strong> GmbH verwalteten Friedhöfe werden interkonfessionell<br />

geführt und dienen der Bestattung verstorbener Personen ohne Unterschied von Religion,<br />

Bekenntnis, Weltanschauung und Herkunft.<br />

Sie sind Spiegelbild der Geschichte der Stadt Wien und ihrer Bevölkerung und geben<br />

Ausdruck über die Kultur, die Traditionen und die religiösen Empfindungen der<br />

Gesellschaft sowie ihrer Entwicklungstendenzen.<br />

Die Friedhofsflächen stellen zudem einen beträchtlichen Anteil der Städtischen<br />

Grünflächen dar und bilden somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Lebensraumes<br />

für die Städtische Tier- und Pflanzenwelt. Außerdem dienen sie auch als Erholungsraum.<br />

Bei der Gestaltung und Betreuung der Friedhöfe muss daher auf die dargestellten<br />

Funktionen der Friedhöfe inmitten des Stadtgebietes Rücksicht genommen werden.<br />

Mit dieser Bestattungsanlagenordnung (BO) werden neben der Regelung der grundsätzlichen<br />

Aufgaben eines Friedhofes auch teilweise einschränkende Gestaltungsvorgaben für<br />

die Grabstätten im Sinne der Erhaltung der Friedhofsflächen als Grün- und<br />

Erholungsraum Wiens und im Sinne der Verkehrssicherheit der Friedhöfe festgelegt.<br />

Es hat sich der Einzelne bei größtmöglicher Wahrung seiner individuellen Freiheit und der<br />

persönlichen Ausdrucksform seiner Pietät jedenfalls dem durch die Erfordernisse der<br />

Gemeinschaft gesteckten Rahmen dieser Bestattungsanlagenordnung einzuordnen.<br />

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