BESTATTUNGSANLAGENORDNUNG DER FRIEDHÖFE WIEN Gmbh
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PRÄAMBEL<br />
Die von der <strong>FRIEDHÖFE</strong> <strong>WIEN</strong> GmbH verwalteten Friedhöfe werden interkonfessionell<br />
geführt und dienen der Bestattung verstorbener Personen ohne Unterschied von Religion,<br />
Bekenntnis, Weltanschauung und Herkunft.<br />
Sie sind Spiegelbild der Geschichte der Stadt Wien und ihrer Bevölkerung und geben<br />
Ausdruck über die Kultur, die Traditionen und die religiösen Empfindungen der<br />
Gesellschaft sowie ihrer Entwicklungstendenzen.<br />
Die Friedhofsflächen stellen zudem einen beträchtlichen Anteil der Städtischen<br />
Grünflächen dar und bilden somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Lebensraumes<br />
für die Städtische Tier- und Pflanzenwelt. Außerdem dienen sie auch als Erholungsraum.<br />
Bei der Gestaltung und Betreuung der Friedhöfe muss daher auf die dargestellten<br />
Funktionen der Friedhöfe inmitten des Stadtgebietes Rücksicht genommen werden.<br />
Mit dieser Bestattungsanlagenordnung (BO) werden neben der Regelung der grundsätzlichen<br />
Aufgaben eines Friedhofes auch teilweise einschränkende Gestaltungsvorgaben für<br />
die Grabstätten im Sinne der Erhaltung der Friedhofsflächen als Grün- und<br />
Erholungsraum Wiens und im Sinne der Verkehrssicherheit der Friedhöfe festgelegt.<br />
Es hat sich der Einzelne bei größtmöglicher Wahrung seiner individuellen Freiheit und der<br />
persönlichen Ausdrucksform seiner Pietät jedenfalls dem durch die Erfordernisse der<br />
Gemeinschaft gesteckten Rahmen dieser Bestattungsanlagenordnung einzuordnen.<br />
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