22.09.2012 Aufrufe

BESTATTUNGSANLAGENORDNUNG DER FRIEDHÖFE WIEN Gmbh

BESTATTUNGSANLAGENORDNUNG DER FRIEDHÖFE WIEN Gmbh

BESTATTUNGSANLAGENORDNUNG DER FRIEDHÖFE WIEN Gmbh

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 5<br />

Öffnungszeiten<br />

(1) Die Friedhöfe sind in den Monaten Jänner, Februar, November (ausgenommen<br />

am 1. und 2. November) und Dezember von 8.00 bis 17.00 Uhr, in den<br />

Monaten März und Oktober und am 1. und 2. November von 7.00 bis 18.00<br />

Uhr, in den Monaten April und September von 7.00 bis 19.00 Uhr und in den<br />

Monaten Mai, Juni, Juli und August von 7.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann im Bedarfsfall die Öffnungszeiten einzelner<br />

Friedhöfe oder Friedhofseingänge abweichend von Abs. 1 festlegen.<br />

§ 6<br />

Zeiten für Bestattungen und Enterdigungen<br />

(1) Bestattungen und Enterdigungen erfolgen von Montag bis Freitag (ausgenommen<br />

an Feiertagen) in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann im Bedarfsfall Termine für Bestattungen, Bestattungszeremonien<br />

und Enterdigungen abweichend von Abs. 1 festlegen.<br />

Seite 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!