22.09.2012 Aufrufe

BESTATTUNGSANLAGENORDNUNG DER FRIEDHÖFE WIEN Gmbh

BESTATTUNGSANLAGENORDNUNG DER FRIEDHÖFE WIEN Gmbh

BESTATTUNGSANLAGENORDNUNG DER FRIEDHÖFE WIEN Gmbh

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN<br />

§ 7<br />

Verhalten auf den Friedhöfen<br />

(1) Das Verhalten während des Aufenthaltes auf den Friedhöfen hat dem Ernst,<br />

der Würde und der Widmung eines Friedhofes zu entsprechen. Das Lärmen,<br />

Betteln, das Bewerben von Waren und Leistungen sowie das Ansprechen von<br />

Friedhofsbesuchern zur Anbahnung von Geschäften ist untersagt.<br />

(2) Es ist untersagt, Friedhofsanlagen, Gräber und Grabinventar zu verunreinigen<br />

oder zu beschädigen sowie Pflanzen und Erdmaterial von fremden Anlagen zu<br />

entfernen.<br />

(3) Die im Zuge der gärtnerischen Schmückungs- und Pflegearbeiten zu entfernenden<br />

Materialien, wie insbesondere Pflanzen, Erde oder Kerzenbecher, sind in<br />

den zur Verfügung gestellten Abfallbehältern getrennt zu entsorgen.<br />

(4) Die Verwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist untersagt.<br />

(5) Die Reinigung von Arbeitsgeräten bei den Wasserentnahmestellen ist untersagt.<br />

(6) Die Benützung von Sportgeräten, wie insbesondere Skateboards, Rollschuhen<br />

oder Inlineskates, ist untersagt.<br />

(7) Den Anordnungen der Friedhofsaufsicht ist Folge zu leisten. Personen, die diesen<br />

Anordnungen nicht nachkommen oder sonst gegen diese Bestattungsanlagenordnung<br />

verstoßen, können vom Friedhof gewiesen werden.<br />

§ 8<br />

Verbot der Mitnahme von Tieren<br />

(1) Die Mitnahme von Tieren in die Friedhöfe ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung gestattet.<br />

(2) Die Mitnahme von Blindenführ- und Partnerhunden für behinderte Personen<br />

bedarf keiner Zustimmung nach Abs. 1.<br />

Seite 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!