ProfiWissen Geokunststoffe 2022 - Raiss
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Geobaustoffe für den<br />
Tief- und Galabau<br />
Wurzelschutz – Wurzelsperre<br />
Wurzelschutzplatten. Wurzelschutzbahnen<br />
Zur Planung von insbesondere städtischen Grünflächen sowie auch Baumaßnahmen<br />
im Bereich von Grünflächen gehört als wichtiger Teilaspekt<br />
auch der Wurzelschutz. Darunter ist einerseits der Schutz jeglicher Infrastruktur<br />
vor unkontrolliert sich ausbreitenden Wurzeln und Rhizomen zu<br />
verstehen, aber genauso der Schutz von Wurzeln gegen Beschädigungen<br />
bei Bauarbeiten.<br />
Schutz durch Wurzelsperren<br />
Bäume und Gehölze, vor allem im städtischen Raum als Straßenbegleitgrün,<br />
benötigen oberirdisch ausreichend Platz und fordern auch große<br />
Pflanzengruben. Das Wurzelwachstum folgt dem Weg des geringsten<br />
Widerstandes und dringt daher auch in Tragschichten und den Oberbau<br />
in und unterhalb von angrenzenden Verkehrswegen (Straßen, Radwege,<br />
Gehwege und Parkplätze) ein. Durch unkontrolliertes Wurzelwachstum<br />
ist eine Schädigung der Verkehrsflächen durch Wurzelhebungen quasi<br />
vorprogrammiert.<br />
Weitere typische Schadensfälle im Zusammenhang mit einer langjährig<br />
vorausgegangenen Wurzelausbreitung sind Beschädigungen von z. B.<br />
Leitungen, Abwasserkanälen, Rohren, Fundamenten, Mauern durch Einwachsen<br />
und/oder verdrücken.<br />
Jeder Eigentümer eines Baumes, Gehölzes oder einer stark rhizomtreibenden<br />
Pflanze ist nicht nur für die Verkehrssicherheit verantwortlich (herabfallende<br />
Äste, Umstürzen), sondern haftet auch für Schäden, die durch<br />
Wurzeleinwuchs in ein fremdes Grundstück (z. B. öffentliche Verkehrsflächen)<br />
entstehen und dort Schäden an fremdem Eigentum verursachen.<br />
Die entsprechenden Haftungsfragen auf Grundlage der einschlägigen<br />
Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind und waren auch<br />
Thema der Rechtsprechung bis hinauf zum Bundesgerichtshof. Schäden<br />
durch ungebremste und unkontrollierte Ausbreitung der Wurzeln zeigen<br />
sich nicht gleich in den ersten Jahren nach Anpflanzung, sondern erst<br />
lange danach. Vermeiden lässt sich dies nur durch geeignete Maßnahmen<br />
im Vorfeld. Wurzelsperren begrenzen das Wurzelwachstum räumlich,<br />
sodass erst gar keine Schäden auftreten können.<br />
Wurzelschutz ist aber nicht nur der Schutz von Infrastruktur vor den Wurzeln,<br />
sondern auch der Schutz von Wurzeln gegen Beschädigungen im<br />
Rahmen von Baumaßnahmen.<br />
Im Bereich von Baustellen tritt immer wieder der Fall auf, dass Bäume<br />
und Kleingehölze kurz nach Beendigung oder bereits während der Baumaßnahme<br />
absterben. Direkte Beschädigungen sind nicht immer erkennbar.<br />
Als Ursachen kommen infrage schädliche Bodenverdichtungen oder<br />
bauzeitliche Veränderungen des Wasserverhältnisse. In vielen Fällen<br />
sind aber unsachgemäß durchgeführte Erdarbeiten die Ursache, insbesondere<br />
Beschädigung und Kappen von Wurzeln.<br />
Im direkten Einwirkungsbereich von Leitungen, Rohren, etc. sind vor allem<br />
passive Schutzmaßnahmen gefragt, das heißt Einbau wurzelfester<br />
sowie auch gegen Beschädigungen robuste Platten und Dichtungsbahnen<br />
/ Folien. Die Widerstandsfähigkeit der Sperre muss auf den Einzelfall<br />
abgestimmt sein und hängt zum einen von der Art der Bepflanzung und<br />
bei Baumaßnahmen insbesondere von den Beanspruchungen durch den<br />
Einbau- und Verdichtungsvorgang von Verfüllungen/Auffüllungen ab.<br />
Der Schutz von Baumwurzeln ist in verschiedenen Regelwerken<br />
gefordert und beschrieben<br />
- (1) FGSV: RAS-LP 4: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen<br />
und Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999 / Korrekturen 2003<br />
- (2) FLL: Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 (Ausgabe 2015) + 2 (Ausgabe 2010)<br />
- (3) ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2017<br />
- (4) DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen,<br />
Ausgabe 2014-07<br />
- (5) Technischer Hinweis - Merkblatt DVGW GW 125. Bäume, unterirdische Leitungen, Kanäle.- 2013 (Textgleich zu Merkblatt DWA M 162 und<br />
FGSV-Merkblatt Nr. 939)<br />
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