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Auszeichnungen 300 m

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77. Vögelinsegg-schiessen 2011<br />

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Vögelinsegg-Schützenverband Speicher AR<br />

Allgemeine Bestimmungen <strong>300</strong> m und 50 m<br />

Waffen: Es darf nur mit Armeewaffen geschossen werden (SO-SSV). Ladestörungen,<br />

ausgenommen Materialbruch, gehen zu Lasten des Schützen.<br />

Für abhanden gekommene Waffen haftet der Schütze selbst.<br />

Munition: Es darf nur abgegebene Festmunition verwendet werden. (Rgl. SSV)<br />

Munitionsausgabe <strong>300</strong> m Schiessstand Vögelinsegg<br />

50 m Pistolenstand Schützengarten<br />

Standblätter: Diese können gegen Abgabe des Gutscheins oder gegen Bezahlung<br />

im Büro des Kassiers (Schiessstand <strong>300</strong> m) bezogen werden.<br />

Mutationen während der Schiesszeiten im Büro des Kassiers<br />

(Schiessstand <strong>300</strong> m).<br />

8 7 6 5 4 3 2<br />

Gehörschutz: Das Tragen von Gehörschutzgeräten ist Vorschrift. Diese sind von<br />

jedem Schützen mitzubringen. Jede Haftung für Gehörschäden<br />

wird abgelehnt.<br />

Ausstich: Bei Punktgleichheit um den Titel des Meisterschützen oder um<br />

8 den Gewinn einer Bundesgabe wird unmittelbar nach «Ende Feuer»<br />

ein Ausstich geschossen, bis der Sieger feststeht. Nicht anwesende,<br />

ausstichberechtigte Schützinnen / Schützen scheiden aus.<br />

Über die Ausstichberechtigung hat sich der Schütze selber zu ver-<br />

7 gewissern.<br />

Auskunft am Sonntag ab 10.30 Uhr im Rechnungsbüro oder<br />

Tel. 079 201 91 51<br />

Abrechnung: Die Sektionen haben sofort mit dem Verbandskassier abzurechnen<br />

(spätestens bis Sonntagmittag, 11.00 Uhr).<br />

5 Für nicht beanspruchte Verpflegungsbons des 50 m Standblattes<br />

(für Schützen, welche auf beide Distanzen schiessen), kann bei der<br />

Abrechnung Rückerstattung verlangt werden.<br />

Absenden: Die Vereine halten sich mit einem Delegierten zur Entgegennahme<br />

der <strong>Auszeichnungen</strong> und Absendlisten bereit.<br />

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