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Vertraulich zu kommunizieren ist ein Grundrecht!<br />

Im Gespräch dazu: ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff und context-Geschäftsführer Mag. Franz Müller<br />

Im folgenden Interview (Erstveröffentlichung im<br />

Anwaltsblatt 6/2021) wird besonderes Augenmerk<br />

auf die Datensicherheit gelegt. Im Schriftverkehr<br />

mit den Klienten erfüllt die E-Mail diese<br />

Ansprüche schon lange nicht mehr.<br />

Der ÖRAK hat deshalb gemeinsam mit mehreren<br />

Projektpartnern die Kommunikationsplattform<br />

context entwickelt, über die ein vertraulicher Dialog<br />

zwischen Rechtsanwälten und ihren Klienten unkompliziert<br />

möglich wird. Ganz einfach, eingebunden<br />

in die Anwalts-Software.<br />

Bitte schildern Sie unseren Lesern zunächst, was das<br />

Problem mit der herkömmlichen Kommunikation<br />

per E-Mail ist?<br />

Müller: Zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung<br />

gehört auch vertrauliche Kommunikation.<br />

Die Europäische Menschenrechtskon- vention<br />

nennt in Art 8 das Recht auf Achtung des Privatlebens<br />

und den Schutz der Korrespondenz. Es ist<br />

sohin ein Grundrecht, vertraulich kommunizieren zu<br />

können, insbesondere bei Verwendung von elektronischen<br />

Medien. E-Mail-Kommunikation erfolgt in<br />

den meisten Fällen unverschlüsselt, von fortschrittlichen<br />

kryptografischen Eigenschaften ganz zu<br />

schweigen. Bestenfalls wird eine Transportverschlüsselung<br />

bis zum eigenen Provider verwendet,<br />

spätestens danach kann aber jeder technisch Versierte<br />

die Nachrichten mitlesen. Bildlich gesprochen<br />

entspricht eine E-Mail der Vertraulichkeit einer<br />

Postkarte. Eine Verschlüsselung von E-Mails wäre<br />

zwar technisch möglich, durch den hiebei zwingend<br />

erforderlichen (Zertifikat-)Schlüsselaustausch ist<br />

sie insbesondere für die Klienten aber nicht praktikabel<br />

und wird daher auch nicht verwendet.<br />

Wolff: Die Klienten erwarten sich von uns Rechtsanwälten,<br />

dass wir auch elektronisch vertraulich<br />

kommunizieren können. Wir unterliegen der Verschwiegenheitspflicht<br />

und das gilt auch im Schriftverkehr<br />

mit unseren Klienten. Es war daher unser<br />

großer Wunsch und höchste Zeit, in diesem Bereich<br />

eine praktikable Lösung anzubieten.<br />

Credit: BUKO, dreamstime<br />

Die Klienten erwarten sich aber vor allem auch eine<br />

einfache direkte Kommunikation mit ihrer Rechtsanwältin<br />

oder ihrem Rechtsanwalt und möchten<br />

sich dafür nicht auf einer gesonderten Plattform registrieren<br />

müssen.<br />

Müller: Im privaten Bereich haben Messengerdienste,<br />

wie bspw. WhatsApp, bereits E-Mail abgelöst,<br />

weil diese Messengerdienste keine umständliche<br />

Registrierung erfordern, überwiegend<br />

eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten und<br />

dem heutigen Kommunikationsverhalten, kurze<br />

Nachrichten zu senden, entsprechen.<br />

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