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06-2022

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Bürger-Magazin und Amtsblatt der Gemeinde Blankenheim · Ausgabe Juni 2022

RATHAUS INFO

Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen

neue Mittel für 2022 angekündigt

eine Ankündigung vor, dass Blankenheim wieder Pauschalmittel

erhält. Insgesamt werden erneut 15.000 € für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen

bereitstehen. Wie 2021 stellt das Land NRW

60 % der Mittel und die Gemeinde 40 %.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung

der denkmalwerten Substanz eines Objektes nach § 2

Denkmalschutzgesetz NRW (Baudenkmäler und bauliche Anlagen

in Denkmalbereichen) erforderlich sind.

Im vergangenen Jahr, 2021, standen insgesamt 15.000 € zur

Verfügung, die insbesondere Private für kleine Denkmalpflegemaßnahmen

beantragen konnten. 9.000 €, und damit 60 % der

Gesamtsumme, stellte das Land NRW über die Bezirksregierung

Köln zur Verfügung und die restlichen 40 % (6.000 €) wurden aus

gemeindlichen Mitteln aufgestockt.

Der Zuwendungsbescheid über die Landesförderung wurde allerdings

erst spät im Jahr übersandt, weshalb eine Verlängerung

des Bewilligungszeitraums bis Ende Mai 2022 bei der Bezirksregierung

Köln beantragt und auch genehmigt wurde.

Mit den verfügbaren Mitteln wurden verschiedenste Arbeiten

an Denkmälern gefördert, z.B.

• Beheben von Putzschäden

• Dachreparaturarbeiten

• Austausch von Fenstern

• Sanierungsarbeiten an Fassaden

Sehr viele Anträge gingen bei der Gemeinde ein, doch aufgrund

der begrenzten Mittel konnten nicht alle Anträge der Denkmaleigentümer:innen

berücksichtigt werden.

Andere mussten abgelehnt werden, da sie nicht mehr als kleinere

Denkmalpflegemaßnahme zu werten waren und sich eher für

Einzelförderungen qualifizieren.

Auch für das Jahr 2022 liegt zwischenzeitlich erfreulicherweise

Wer kann Mittel beantragen?

• Natürliche und juristische Personen (z.B. Vereine), die Eigentümer

von Denkmälern sind und

• Eigentümer von Gebäuden innerhalb des Denkmalbereichs

Blankenheim, die selbst keine eingetragenen Denkmäler sind.

In diesen Fällen werden jedoch nur Maßnahmen gefördert,

die von außen sichtbar sind, z.B. neue Fenster, Fassadenanstrich

etc.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz beträgt 50 % pro Maßnahme, bis zu einer Höhe

von maximal 2.500 €.

Wie kann ich Mittel beantragen?

Das Antragsformular ist zu finden auf www.blankenheim.de unter

der Rubrik „Aktuelles“.

Dem Antrag müssen Bestandsfotos und ein Angebot bzw. ein

Kostenvoranschlag beigefügt werden.

Bis wann können für das Jahr 2022 Mittel beantragt werden?

Bis zum 31.07.2022, weil die Mittel grundsätzlich bis Ende des

Jahres verausgabt werden müssen.

Was ist zu beachten?

Die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde prüft die Anträge auf

Förderfähigkeit, stimmt sie mit dem Amt für Denkmalpflege im

Rheinland ab, erteilt gegebenenfalls die denkmalrechtliche Erlaubnis

und den Bewilligungsbescheid.

Mit der jeweiligen Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn

Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben.

Auskunft zu den Anträgen und dem Programm gibt Frau Sabine Reiferscheid

Tel.: 02449/87-309, sreiferscheid@blankenheim.de) ■

H. Pfeil

Bestattungen

Tel. 02449/8450

Hauptstr. 26 • 53945 Blankenheim - Ripsdorf

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