06-2022
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Bürger-Magazin und Amtsblatt der Gemeinde Blankenheim · Ausgabe Juni 2022
RATHAUS INFO
Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen
neue Mittel für 2022 angekündigt
eine Ankündigung vor, dass Blankenheim wieder Pauschalmittel
erhält. Insgesamt werden erneut 15.000 € für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen
bereitstehen. Wie 2021 stellt das Land NRW
60 % der Mittel und die Gemeinde 40 %.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung
der denkmalwerten Substanz eines Objektes nach § 2
Denkmalschutzgesetz NRW (Baudenkmäler und bauliche Anlagen
in Denkmalbereichen) erforderlich sind.
Im vergangenen Jahr, 2021, standen insgesamt 15.000 € zur
Verfügung, die insbesondere Private für kleine Denkmalpflegemaßnahmen
beantragen konnten. 9.000 €, und damit 60 % der
Gesamtsumme, stellte das Land NRW über die Bezirksregierung
Köln zur Verfügung und die restlichen 40 % (6.000 €) wurden aus
gemeindlichen Mitteln aufgestockt.
Der Zuwendungsbescheid über die Landesförderung wurde allerdings
erst spät im Jahr übersandt, weshalb eine Verlängerung
des Bewilligungszeitraums bis Ende Mai 2022 bei der Bezirksregierung
Köln beantragt und auch genehmigt wurde.
Mit den verfügbaren Mitteln wurden verschiedenste Arbeiten
an Denkmälern gefördert, z.B.
• Beheben von Putzschäden
• Dachreparaturarbeiten
• Austausch von Fenstern
• Sanierungsarbeiten an Fassaden
Sehr viele Anträge gingen bei der Gemeinde ein, doch aufgrund
der begrenzten Mittel konnten nicht alle Anträge der Denkmaleigentümer:innen
berücksichtigt werden.
Andere mussten abgelehnt werden, da sie nicht mehr als kleinere
Denkmalpflegemaßnahme zu werten waren und sich eher für
Einzelförderungen qualifizieren.
Auch für das Jahr 2022 liegt zwischenzeitlich erfreulicherweise
Wer kann Mittel beantragen?
• Natürliche und juristische Personen (z.B. Vereine), die Eigentümer
von Denkmälern sind und
• Eigentümer von Gebäuden innerhalb des Denkmalbereichs
Blankenheim, die selbst keine eingetragenen Denkmäler sind.
In diesen Fällen werden jedoch nur Maßnahmen gefördert,
die von außen sichtbar sind, z.B. neue Fenster, Fassadenanstrich
etc.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Fördersatz beträgt 50 % pro Maßnahme, bis zu einer Höhe
von maximal 2.500 €.
Wie kann ich Mittel beantragen?
Das Antragsformular ist zu finden auf www.blankenheim.de unter
der Rubrik „Aktuelles“.
Dem Antrag müssen Bestandsfotos und ein Angebot bzw. ein
Kostenvoranschlag beigefügt werden.
Bis wann können für das Jahr 2022 Mittel beantragt werden?
Bis zum 31.07.2022, weil die Mittel grundsätzlich bis Ende des
Jahres verausgabt werden müssen.
Was ist zu beachten?
Die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde prüft die Anträge auf
Förderfähigkeit, stimmt sie mit dem Amt für Denkmalpflege im
Rheinland ab, erteilt gegebenenfalls die denkmalrechtliche Erlaubnis
und den Bewilligungsbescheid.
Mit der jeweiligen Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn
Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben.
Auskunft zu den Anträgen und dem Programm gibt Frau Sabine Reiferscheid
Tel.: 02449/87-309, sreiferscheid@blankenheim.de) ■
H. Pfeil
Bestattungen
Tel. 02449/8450
Hauptstr. 26 • 53945 Blankenheim - Ripsdorf
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