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Anzeiger 25-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 25 Freitag, 24. Juni 2022

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Verkehrsbehinderungen Hasliberg

infolge Belagsschadensanierungen

in den Abschnitten

– Unterfluhstrasse Hohfluh

– Oebereggstrasse Reuti

werden in der Kalenderwoche 28 (11.07. –

15.07.2022) Belagsschadensanierungen ausgeführt.

Für die Vorbereitungsarbeiten und für die

Oberflächenbehandlung sind Verkehrssperrungen

von 1 bis 2 Stunden möglich.

Die Abschnitte werden signalisiert und allfällige

Sperrungen an den Baustellensignalisationen rechtzeitig

angeschlagen.

Auskünfte und Fragen erteilt bzw. beantwortet

Peter Gafner

Tel. 079 290 88 04 Werkhofleiter Hasliberg

Bäuertgemeinde Hasliberg

Anmeldung zum Bezug von Reparaturund

Losholz 2022

Anmeldungen für den Bezug von Reparatur- und

Losholz sind bis 22. Juli 2022 an die Bannwarte zu

richten.

Bezirk Reuti:

Walter Heimann, Gässli , Goldern

Bezirk Wasserwendi/Goldern:

René Willi, Dorf, Wasserwendi

Bezirk Hohfluh:

Arnold Fuhrer, Unterfluh, Hohfluh

– Das Losholz wird aufgerüstet abgegeben

(Preis Fr. 100.– / 5 Ster).

– Zusatzlose kosten Fr. 200.–

Bäuertkommission Hasliberg

Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Titlis Bergbahnen AG, Poststrasse 3,

6391 Engelberg

Projektverfasser:

Gasser Engineering AG, Walchistrasse 30,

6078 Lungern

Bauvorhaben:

Neubau zweiter Zugang Cliff Walk

Standort:

Klein Titlis

Parzellen Nr.:

Undefiniert – hoch Gebirge

Koordinaten:

2’675’399 / 1’180’337

Nutzungszone:

übriges Gebiet / LWZ

Ausnahmen:

Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

(Art. 24 RPG)

Schutzzone:

Gewässerschutzzone Au

Schutzobjekt / Schutzzone:

Keine

Auflage- und Einsprachefrist:

bis 25. Juli 2022

Auflage und Einsprachestelle:

Gemeindeverwaltung Innertkirchen Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen und elektronisch unter

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20650

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist

einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren

um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und

vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen

ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen

im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

3862 Innertkirchen, 21. Juni 2022

Schule Innertkirchen

Bauverwaltung Innertkirchen

Handarbeitsausstellung

Die Arbeiten vom Handarbeits- und Werkunterricht

werden am:

Mittwoch, 29. Juni 2022

von 17.00 Uhr – 19.00 Uhr

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