Anzeiger 25-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 25 Freitag, 24. Juni 2022
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Verkehrsbehinderungen Hasliberg
infolge Belagsschadensanierungen
in den Abschnitten
– Unterfluhstrasse Hohfluh
– Oebereggstrasse Reuti
werden in der Kalenderwoche 28 (11.07. –
15.07.2022) Belagsschadensanierungen ausgeführt.
Für die Vorbereitungsarbeiten und für die
Oberflächenbehandlung sind Verkehrssperrungen
von 1 bis 2 Stunden möglich.
Die Abschnitte werden signalisiert und allfällige
Sperrungen an den Baustellensignalisationen rechtzeitig
angeschlagen.
Auskünfte und Fragen erteilt bzw. beantwortet
Peter Gafner
Tel. 079 290 88 04 Werkhofleiter Hasliberg
Bäuertgemeinde Hasliberg
Anmeldung zum Bezug von Reparaturund
Losholz 2022
Anmeldungen für den Bezug von Reparatur- und
Losholz sind bis 22. Juli 2022 an die Bannwarte zu
richten.
Bezirk Reuti:
Walter Heimann, Gässli , Goldern
Bezirk Wasserwendi/Goldern:
René Willi, Dorf, Wasserwendi
Bezirk Hohfluh:
Arnold Fuhrer, Unterfluh, Hohfluh
– Das Losholz wird aufgerüstet abgegeben
(Preis Fr. 100.– / 5 Ster).
– Zusatzlose kosten Fr. 200.–
Bäuertkommission Hasliberg
Innertkirchen
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Baupublikation
Gesuchsteller:
Titlis Bergbahnen AG, Poststrasse 3,
6391 Engelberg
Projektverfasser:
Gasser Engineering AG, Walchistrasse 30,
6078 Lungern
Bauvorhaben:
Neubau zweiter Zugang Cliff Walk
Standort:
Klein Titlis
Parzellen Nr.:
Undefiniert – hoch Gebirge
Koordinaten:
2’675’399 / 1’180’337
Nutzungszone:
übriges Gebiet / LWZ
Ausnahmen:
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
(Art. 24 RPG)
Schutzzone:
Gewässerschutzzone Au
Schutzobjekt / Schutzzone:
Keine
Auflage- und Einsprachefrist:
bis 25. Juli 2022
Auflage und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Innertkirchen Grimselstrasse 1,
3862 Innertkirchen und elektronisch unter
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20650
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist
einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren
um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet
werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und
vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen
ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen
im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
3862 Innertkirchen, 21. Juni 2022
Schule Innertkirchen
Bauverwaltung Innertkirchen
Handarbeitsausstellung
Die Arbeiten vom Handarbeits- und Werkunterricht
werden am:
Mittwoch, 29. Juni 2022
von 17.00 Uhr – 19.00 Uhr