Anzeiger 25-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 25 Freitag, 24. Juni 2022
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
Bauen im Strassenabstand (Art. 80 SG)
Auflage- und Einsprachefrist:
25. Juli 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
bei der Bauverwaltung, Rudenz 14, 3860
Meiringen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken (Art. 31
Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und
weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage:
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20744
(Zugriff nur mit eBau-
Login)
Bauverwaltung Meiringen
Oberhasli
Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL)
Entwurf Objektblatt 203:
Leitungszug Innertkirchen-Ulrichen
220 Kilovolt (kV)-Übertragungsleitung
Information und Mitwirkung der Bevölkerung
(Art. 19 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni
2000; RPV; SR 700.1)
Die Bevölkerung wird hiermit über die öffentliche
Auflage des Entwurfs des Objektblatts 203 des
Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) informiert.
Gegenstand des Objektblatts sind zwei Planungskorridore
für den Neubau einer 220 kV (später 380
kV) Leitung zwischen dem Unterwerk Innertkirchen
(Kanton Bern) und dem Anbindungspunkt an die
Leitung Mörel-Airolo in der Gemeinde Obergoms
(Kanton Wallis). Vorgesehen werden ein Korridor
nur für eine Hochspannungsleitung sowie alternativ
ein Korridor für eine Hochspannungsleitung, welche
mit einem gegebenenfalls neu zu bauenden
Grimselbahntunnel gebündelt werden könnte.
Diese Planungskorridore samt der anzuwendenen
Übertragungstechnologie sollen im Hinblick auf die
nachfolgende Detailplanung vom Bundesrat festgesetzt
werden.
Alle Privatpersonen sowie alle Körperschaften des
öffentlichen und des privaten Rechts haben die
Möglichkeit, sich im Rahmen dieser Anhörung zur
geplanten Anpassung des SÜL zu äussern.
Auflagezeit: vom 24. Juni 2022 bis 12. August 2022
während der ortsüblichen Bürozeiten
Auflageorte:
– Bundesamt für Energie (BFE):
• Internet: www.bfe.admin.ch »Versorgung«
Stromversorgung »Sachplanverfahren Übertragungsleitungen
(SÜL)« Objektblatt 203
– Kanton Bern:
• Kantonale Verwaltung: Amt für Gemeinden und
Raumordnung des Kantons Bern, Nydegggasse
11/13, 3011 Bern
• Gemeindeverwaltungen Guttannen. Plätzli 186,
3864 Guttannen
• Gemeindeverwaltung Innertkirchen:
Grimselstrasse 1, 3862 Innertkirchen (www.innertkirchen.ch/verwaltung/oeffentlicheauflage)
– Kanton Wallis:
• Kantonale Verwaltung: Dienststelle für Raumentwicklung,
Av. du Midi 18, C.P. 478, 1951 Sion
• Gemeindeverwaltung Obergoms,
Bahnhofstrasse 1, 3988 Obergesteln
(https://gemeinde.obergoms.ch)
Auskünfte:
– Bundesamt für Energie, Sektion Elektrizitäts- und
Wasserrecht, 3003 Bern (Telefon: 058 462 56 26;
E-Mail: su-el203@bfe.admin.ch)
– Kanton Bern: Amt für Gemeinden und Raumordnung,
Abteilung Kantonsplanung, Nydegggasse
11/13, 3011 Bern (Telefon: 031 633 77 50;
E-Mail: kpl.agr@be.ch)
– Kanton Wallis: Dienststelle für Raumentwicklung
(DRE), Av. du Midi 18, C.P. 478, 1951 Sion (Telefon
027 606 32 50; E-Mail: sdt-dre@admin.vs.ch)
Stellungnahmen zum Entwurf des Objektblattes 203
des Sachplans Übertragungsleitungen sind unter
dem Stichwort «SÜL-Verfahren 203» bis am 12. August
2022 schriftlich oder per E-Mail einzureichen:
– Von nationalen Körperschaften an das Bundesamt
für Energie (BFE), 3003 Bern.
– Von Privatpersonen sowie lokalen, regionalen und
kantonalen Körperschaften an die betreffende
kantonale Raumplanungsfachstelle:
• Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)
für den Kanton Bern;
• Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) für den
Kanton Wallis.