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Anzeiger 25-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 25 Freitag, 24. Juni 2022

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Ausnahmen:

Bauen im Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist:

25. Juli 2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren

sind schriftlich und begründet

bei der Bauverwaltung, Rudenz 14, 3860

Meiringen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist

angemeldet werden, verwirken (Art. 31

Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und

weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage:

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20744

(Zugriff nur mit eBau-

Login)

Bauverwaltung Meiringen

Oberhasli

Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL)

Entwurf Objektblatt 203:

Leitungszug Innertkirchen-Ulrichen

220 Kilovolt (kV)-Übertragungsleitung

Information und Mitwirkung der Bevölkerung

(Art. 19 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni

2000; RPV; SR 700.1)

Die Bevölkerung wird hiermit über die öffentliche

Auflage des Entwurfs des Objektblatts 203 des

Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) informiert.

Gegenstand des Objektblatts sind zwei Planungskorridore

für den Neubau einer 220 kV (später 380

kV) Leitung zwischen dem Unterwerk Innertkirchen

(Kanton Bern) und dem Anbindungspunkt an die

Leitung Mörel-Airolo in der Gemeinde Obergoms

(Kanton Wallis). Vorgesehen werden ein Korridor

nur für eine Hochspannungsleitung sowie alternativ

ein Korridor für eine Hochspannungsleitung, welche

mit einem gegebenenfalls neu zu bauenden

Grimselbahntunnel gebündelt werden könnte.

Diese Planungskorridore samt der anzuwendenen

Übertragungstechnologie sollen im Hinblick auf die

nachfolgende Detailplanung vom Bundesrat festgesetzt

werden.

Alle Privatpersonen sowie alle Körperschaften des

öffentlichen und des privaten Rechts haben die

Möglichkeit, sich im Rahmen dieser Anhörung zur

geplanten Anpassung des SÜL zu äussern.

Auflagezeit: vom 24. Juni 2022 bis 12. August 2022

während der ortsüblichen Bürozeiten

Auflageorte:

– Bundesamt für Energie (BFE):

• Internet: www.bfe.admin.ch »Versorgung«

Stromversorgung »Sachplanverfahren Übertragungsleitungen

(SÜL)« Objektblatt 203

– Kanton Bern:

• Kantonale Verwaltung: Amt für Gemeinden und

Raumordnung des Kantons Bern, Nydegggasse

11/13, 3011 Bern

• Gemeindeverwaltungen Guttannen. Plätzli 186,

3864 Guttannen

• Gemeindeverwaltung Innertkirchen:

Grimselstrasse 1, 3862 Innertkirchen (www.innertkirchen.ch/verwaltung/oeffentlicheauflage)

– Kanton Wallis:

• Kantonale Verwaltung: Dienststelle für Raumentwicklung,

Av. du Midi 18, C.P. 478, 1951 Sion

• Gemeindeverwaltung Obergoms,

Bahnhofstrasse 1, 3988 Obergesteln

(https://gemeinde.obergoms.ch)

Auskünfte:

– Bundesamt für Energie, Sektion Elektrizitäts- und

Wasserrecht, 3003 Bern (Telefon: 058 462 56 26;

E-Mail: su-el203@bfe.admin.ch)

– Kanton Bern: Amt für Gemeinden und Raumordnung,

Abteilung Kantonsplanung, Nydegggasse

11/13, 3011 Bern (Telefon: 031 633 77 50;

E-Mail: kpl.agr@be.ch)

– Kanton Wallis: Dienststelle für Raumentwicklung

(DRE), Av. du Midi 18, C.P. 478, 1951 Sion (Telefon

027 606 32 50; E-Mail: sdt-dre@admin.vs.ch)

Stellungnahmen zum Entwurf des Objektblattes 203

des Sachplans Übertragungsleitungen sind unter

dem Stichwort «SÜL-Verfahren 203» bis am 12. August

2022 schriftlich oder per E-Mail einzureichen:

– Von nationalen Körperschaften an das Bundesamt

für Energie (BFE), 3003 Bern.

– Von Privatpersonen sowie lokalen, regionalen und

kantonalen Körperschaften an die betreffende

kantonale Raumplanungsfachstelle:

• Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)

für den Kanton Bern;

• Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) für den

Kanton Wallis.

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