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Anzeiger 30-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 30 Freitag, 29. Juli 2022

6085 Hasliberg Goldern, öffentlich auf (Kantonales

Geoinformationsgesetz KGeoIG, Art. 38).

Im Zeitpunkt der Auflage sind keine Mutationen

hängig.

Die Daten der amtlichen Vermessung können auch

im Internet unter https://regiogis-beo.ch angesehen

werden.

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen

ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während

der Auflagefrist bei der Gemeinde Hasliberg

schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung

aufmerksam macht (Kantonales Geoinformationsgesetz

KGeoIG, Art. 39).

Auskunftserteilung während der Auflagefrist durch

das Ingenieurbüro Flotron AG in

3860 Meiringen, Telefon 033 972 30 30.

Am Montag, 15. August 2022 von 13.30 bis 18.00

Uhr wird Herr Niklaus Meerstetter, Ingenieur-Geometer

im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend

sein.

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk

durch das Amt für Geoinformation

des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das

Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen

Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches

(Verordnung über die amtliche Vermessung

VAV, Artikel 29).

Hasliberg, 02.06.2022

Einwohnergemeinde Hasliberg

Organisationsreglement: Genehmigung und

Inkrafttreten der 2. Teilrevision

In Anwendung des Art. 45 der Gemeindeverordnung

vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt

gemacht, dass die von der Versammlung der

Einwohnergemeinde Hasliberg am 22.06.2022 beschlossene

2. Teilrevision des Organisationsreglements

unter Vorbehalt der Genehmigung durch

das Amt für Gemeinden und Raumordnung des

Kantons Bern am 22.06.2022 in Kraft getreten ist.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung

bezogen oder unter www.hasliberg.ch heruntergeladen

werden

Gemeinderat Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Teilrevision Ortsplanung

Nachträgliche öffentliche Planauflage nach Art.

60 BauG

Die Einwohnergemeinde Hasliberg bringt, gestützt

auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom

9. Juni 1985, die Akten der nachträglichen Änderung

des teilrevidierten Baureglements nach der

öffentlichen Auflage vom 4. März bis 4. April 2022

und der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung

vom 22. Juni 2022 zur nachträglichen

öffentlichen Auflage. Es betrifft dies:

– Art. 30 Abs. 2, Art. 32 Abs. 1, Gebäudeproportionen

– Art. 44 Fassadenhöhe traufseitig in der

Landwirtschaftszone

– Art. 57a Abs. 3, 4 und 9

– Anhang A9, Skizze zu Art. 30, 32 und 44

Zur Einsichtnahme liegen auf:

– Baureglement mit nachträglichen Änderungen

vom 22. Juni 2022

– Erläuterungsbericht vom 23. Juni 2022

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d. h.

vom 29. Juli bis 29. August 2022 in der Gemeindeverwaltung

Hasliberg während den ordentlichen

Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb

der Auflagefrist schriftlich und begründet bei

der Einwohnergemeinde Hasliberg, Urseni 331c,

6085 Hasliberg Goldern einzureichen. Der Gegenstand

der Einsprache ist genau zu bezeichnen.

Hinweise

– Einsprachen können nur gegen die eingangs

aufgeführten Inhalte erhoben werden.

– Die bisherigen Einsprachen gelten als aufrechterhalten.

Sie brauchen nicht erneut eingereicht,

können aber bezüglich der Anpassungen

ergänzt werden.

– Es werden keine Einspracheverhandlungen

durchgeführt.

– Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der

Gemeinde unter www.hasliberg.ch einsehbar.

Innertkirchen

Der Gemeinderat

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Durch die Gemeindeversammlung vom 15. Juni

2022 wurde folgendes Reglement genehmigt:

– Reglement für einen Fonds aus Erbschaften,

Legaten und Schenkungen

Das obengenannte Reglement ist rückwirkend per

1. Januar 2022 in Kraft getreten.

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