Anzeiger 30-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 30 Freitag, 29. Juli 2022
6085 Hasliberg Goldern, öffentlich auf (Kantonales
Geoinformationsgesetz KGeoIG, Art. 38).
Im Zeitpunkt der Auflage sind keine Mutationen
hängig.
Die Daten der amtlichen Vermessung können auch
im Internet unter https://regiogis-beo.ch angesehen
werden.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen
ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während
der Auflagefrist bei der Gemeinde Hasliberg
schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung
aufmerksam macht (Kantonales Geoinformationsgesetz
KGeoIG, Art. 39).
Auskunftserteilung während der Auflagefrist durch
das Ingenieurbüro Flotron AG in
3860 Meiringen, Telefon 033 972 30 30.
Am Montag, 15. August 2022 von 13.30 bis 18.00
Uhr wird Herr Niklaus Meerstetter, Ingenieur-Geometer
im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend
sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk
durch das Amt für Geoinformation
des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das
Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen
Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches
(Verordnung über die amtliche Vermessung
VAV, Artikel 29).
Hasliberg, 02.06.2022
Einwohnergemeinde Hasliberg
Organisationsreglement: Genehmigung und
Inkrafttreten der 2. Teilrevision
In Anwendung des Art. 45 der Gemeindeverordnung
vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht, dass die von der Versammlung der
Einwohnergemeinde Hasliberg am 22.06.2022 beschlossene
2. Teilrevision des Organisationsreglements
unter Vorbehalt der Genehmigung durch
das Amt für Gemeinden und Raumordnung des
Kantons Bern am 22.06.2022 in Kraft getreten ist.
Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung
bezogen oder unter www.hasliberg.ch heruntergeladen
werden
Gemeinderat Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Teilrevision Ortsplanung
Nachträgliche öffentliche Planauflage nach Art.
60 BauG
Die Einwohnergemeinde Hasliberg bringt, gestützt
auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom
9. Juni 1985, die Akten der nachträglichen Änderung
des teilrevidierten Baureglements nach der
öffentlichen Auflage vom 4. März bis 4. April 2022
und der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung
vom 22. Juni 2022 zur nachträglichen
öffentlichen Auflage. Es betrifft dies:
– Art. 30 Abs. 2, Art. 32 Abs. 1, Gebäudeproportionen
– Art. 44 Fassadenhöhe traufseitig in der
Landwirtschaftszone
– Art. 57a Abs. 3, 4 und 9
– Anhang A9, Skizze zu Art. 30, 32 und 44
Zur Einsichtnahme liegen auf:
– Baureglement mit nachträglichen Änderungen
vom 22. Juni 2022
– Erläuterungsbericht vom 23. Juni 2022
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d. h.
vom 29. Juli bis 29. August 2022 in der Gemeindeverwaltung
Hasliberg während den ordentlichen
Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb
der Auflagefrist schriftlich und begründet bei
der Einwohnergemeinde Hasliberg, Urseni 331c,
6085 Hasliberg Goldern einzureichen. Der Gegenstand
der Einsprache ist genau zu bezeichnen.
Hinweise
– Einsprachen können nur gegen die eingangs
aufgeführten Inhalte erhoben werden.
– Die bisherigen Einsprachen gelten als aufrechterhalten.
Sie brauchen nicht erneut eingereicht,
können aber bezüglich der Anpassungen
ergänzt werden.
– Es werden keine Einspracheverhandlungen
durchgeführt.
– Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der
Gemeinde unter www.hasliberg.ch einsehbar.
Innertkirchen
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Durch die Gemeindeversammlung vom 15. Juni
2022 wurde folgendes Reglement genehmigt:
– Reglement für einen Fonds aus Erbschaften,
Legaten und Schenkungen
Das obengenannte Reglement ist rückwirkend per
1. Januar 2022 in Kraft getreten.