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Anzeiger 30-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 30 Freitag, 29. Juli 2022

Projektverfasser:

Karl Jaggi, Spitalstrasse 16a, 3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Erstellen Carport mit Geräteraum, Autoabstellplätze

und Terrasse

Standort:

Eisenbolgenstrasse 46, 3860 Meiringen, Parzelle

Nr. 1191, Wohnzone 2

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Ausnahmen:

Unterschreiten Strassenabstand

(Art. 80 Strassengesetz)

Auflage- und Einsprachefrist:

29.08.2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren

sind schriftlich und begründet

bei der Bauverwaltung, Rudenz 14, 3860

Meiringen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist

angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs.

4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten

und weitgehend identischen Einsprachen ist

anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchstellerin:

Katrin Keller, Balmstrasse 9, 3860 Meiringen

Projektverfasser:

Maurer und von Bergen AG,

Reichenbachsäge 428a, 3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Vergrösserung Sommerlaube und Anbau Geräteschuppen

an Südfassade

Standort:

Balmstrasse 9, 3860 Meiringen, Parzelle Nr. 1794,

Wohnzone 2

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Auflage- und Einsprachefrist:

29.08.2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich

und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz

14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt

ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Bezug der Hundetaxen 2022

Gemäss kantonalem Hundegesetz vom 27.03.2012

kann die Gemeinde eine Hundetaxe erheben. Die

Taxe wird für jeden über sechs Monate alten Hund

erhoben und beträgt für das ganze Gemeindegebiet

CHF 100.00.

Hundebesitzer haben ihre Tiere bei der Einwohnergemeinde

Meiringen (Abteilung Finanzverwaltung)

an- oder abzumelden.

Halter von Hunden, die gemäss Art. 13. Abs. 3 des

kantonalen Hundegesetzes, von der Hundetaxe befreit

sind, haben jährlich einen Nachweis zu erbringen.

Es sind dies Tiere, die Rettungsorganisationen

oder der Polizei zur Verfügung stehen oder anderweitige

Einsätze leisten.

Der Nachweis ist bis spätestens den 12.8.2022 der

Gemeinde vorzulegen.

WICHTIG: Sämtliche Hunde müssen bei AMICUS

(Datenbank zur Registrierung von Hunden in der

Schweiz) registriert sein (www.amicus.ch).

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