Anzeiger 30-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 30 Freitag, 29. Juli 2022
Projektverfasser:
Karl Jaggi, Spitalstrasse 16a, 3860 Meiringen
Bauvorhaben:
Erstellen Carport mit Geräteraum, Autoabstellplätze
und Terrasse
Standort:
Eisenbolgenstrasse 46, 3860 Meiringen, Parzelle
Nr. 1191, Wohnzone 2
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
Unterschreiten Strassenabstand
(Art. 80 Strassengesetz)
Auflage- und Einsprachefrist:
29.08.2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
bei der Bauverwaltung, Rudenz 14, 3860
Meiringen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs.
4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten
und weitgehend identischen Einsprachen ist
anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchstellerin:
Katrin Keller, Balmstrasse 9, 3860 Meiringen
Projektverfasser:
Maurer und von Bergen AG,
Reichenbachsäge 428a, 3860 Meiringen
Bauvorhaben:
Vergrösserung Sommerlaube und Anbau Geräteschuppen
an Südfassade
Standort:
Balmstrasse 9, 3860 Meiringen, Parzelle Nr. 1794,
Wohnzone 2
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist:
29.08.2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich
und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz
14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt
ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Bezug der Hundetaxen 2022
Gemäss kantonalem Hundegesetz vom 27.03.2012
kann die Gemeinde eine Hundetaxe erheben. Die
Taxe wird für jeden über sechs Monate alten Hund
erhoben und beträgt für das ganze Gemeindegebiet
CHF 100.00.
Hundebesitzer haben ihre Tiere bei der Einwohnergemeinde
Meiringen (Abteilung Finanzverwaltung)
an- oder abzumelden.
Halter von Hunden, die gemäss Art. 13. Abs. 3 des
kantonalen Hundegesetzes, von der Hundetaxe befreit
sind, haben jährlich einen Nachweis zu erbringen.
Es sind dies Tiere, die Rettungsorganisationen
oder der Polizei zur Verfügung stehen oder anderweitige
Einsätze leisten.
Der Nachweis ist bis spätestens den 12.8.2022 der
Gemeinde vorzulegen.
WICHTIG: Sämtliche Hunde müssen bei AMICUS
(Datenbank zur Registrierung von Hunden in der
Schweiz) registriert sein (www.amicus.ch).