Eckersdorf Amts- und Mitteilungsblatt Oktober 2022
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AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF<br />
WER muss WAS, WO reinigen?<br />
FRÜHJAHR, SOMMER, HERBST<br />
WAS<br />
Einmal im Monat (<strong>und</strong> bei Bedarf öfter) kehren, den Kehricht,<br />
Schlamm <strong>und</strong> sonstigen Unrat entfernen <strong>und</strong> entsorgen<br />
sowie Gras <strong>und</strong> Unkraut aus Ritzen <strong>und</strong> Rissen beseitigen.<br />
September bis November bei Laubfall (sofern es verkehrsgefährdend<br />
für Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrzeuge<br />
ist) mindestens einmal wöchentlich (<strong>und</strong> bei Bedarf öfter)<br />
das Laub beseitigen.*<br />
Wer den Fahrbahnrand reinigen muss<br />
(siehe unten bei WO), muss bei Bedarf<br />
- insbesondere bei Tauwetter -<br />
die Abflussrinnen <strong>und</strong> Kanaleinlaufschächte<br />
freimachen (aber nicht öffnen<br />
<strong>und</strong> innen reinigen).<br />
WO<br />
Nur die Gehwege:<br />
B 22 (Busbach, Donndorf, <strong>Eckersdorf</strong>,<br />
Eschen), Forststraße, Schulstraße, Ortsdurchfahrt<br />
Lahm, Dorfstraße, Ortsdurchfahrten<br />
Neustädtlein <strong>und</strong> Pleofen, Staatsstraße in Tröbersdorf<br />
Gehwege <strong>und</strong> Fahrbahnränder:<br />
alle Straßen mit einem Gehweg, die nicht oben genannt<br />
sind. Gibt es den Gehweg nur einseitig, dann gilt das für<br />
diese Seite. Die andere Seite:<br />
Bis zu einem Meter Breite auf der Fahrbahn:<br />
Alle Straßen, die keinen Gehweg haben <strong>und</strong> nicht oben<br />
aufgeführt sind.<br />
WER<br />
Die Reinigungspflichten gelten für die jeweiligen Anlieger<br />
der Straßen. Dabei können auch mehrere Anlieger für einen<br />
Teil zuständig sein (z. B. bei Mietshäusern, hinteren<br />
Anliegern). Haben Sie ein Eckgr<strong>und</strong>stück an zwei (evtl.<br />
auch) verschiedenen Straßen, gilt das für beide Straßen.<br />
*Im Herbst <strong>und</strong> Spätherbst gilt es besonders auf nasses<br />
Laub zu achten. Das kann für Fußgänger, Radfahrer <strong>und</strong><br />
Kraftfahrer sehr rutschig <strong>und</strong> gefährlich werden!<br />
WER muss WAS, WO, WANN?<br />
WINTER<br />
WAS<br />
Nur auf Gehwegen: Schnee räumen <strong>und</strong> bei Schnee-,<br />
Reif– oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden<br />
Soffen (z. B. Sand<br />
oder Splitt) streuen<br />
oder das Eis beseitigen.<br />
Mindestens<br />
einen Meter breit!<br />
Das Räumgut muss<br />
so gelagert werden,<br />
dass der Verkehr<br />
nicht behindert<br />
wird (also ggf.<br />
auch auf dem Privatgr<strong>und</strong>stück).<br />
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte <strong>und</strong><br />
Fußgängerüberwege müssen Sie dabei jedoch freilassen.<br />
WO<br />
Das gilt für alle Gehwege im gesamten Gemeindegebiet.<br />
WANN<br />
An Werktagen zwischen 07.00 Uhr <strong>und</strong> 20.00 Uhr, an<br />
Sonn– <strong>und</strong> Feiertagen zwischen 08.00 Uhr <strong>und</strong> 20.00<br />
Uhr regelmäßig, sofern einmal nicht genügt. Können Sie<br />
beruflich, alter– oder krankheitsbedingt diese Arbeiten<br />
nicht regelmäßig über den Tag verteilt durchführen,<br />
müssen Sie Jemanden damit beauftragen. Ansonsten<br />
laufen Sie Gefahr, sich evtl. Haftungsansprüchen auszusetzen.<br />
WER<br />
Die Sicherungspflichten gelten für die jeweiligen Anlieger<br />
der Straßen. Dabei können auch mehrere Anlieger<br />
für einen Teil zuständig sein (z. B. bei Mietshäusern, hinteren<br />
Anliegern). Haben Sie ein Eckgr<strong>und</strong>stück an zwei<br />
(evtl. auch) verschiedenen Straßen, gilt das für beide<br />
Straßen.<br />
HINWEISE<br />
Wo kein Gehweg (oder gemeinsamer Geh– <strong>und</strong> Radweg)<br />
vorhanden ist, braucht nicht geräumt <strong>und</strong> gestreut<br />
werden (früher gab es diese Regelung).<br />
Fußwege (gekennzeichnet mit den bekannten blauen<br />
Schildern) werden nur teilweise geräumt <strong>und</strong> gestreut.<br />
Diese Arbeiten übernimmt - unabhängig davon, wie viele<br />
Anlieger es gibt - die Gemeinde <strong>Eckersdorf</strong>. Welche<br />
Fußwege davon ausgenommen sind, sehen Sie an der<br />
jeweiligen Beschilderung oder in der Straßenreinigungsverordnung.<br />
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