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Eckersdorf Amts- und Mitteilungsblatt Oktober 2022

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AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF<br />

WER muss WAS, WO reinigen?<br />

FRÜHJAHR, SOMMER, HERBST<br />

WAS<br />

Einmal im Monat (<strong>und</strong> bei Bedarf öfter) kehren, den Kehricht,<br />

Schlamm <strong>und</strong> sonstigen Unrat entfernen <strong>und</strong> entsorgen<br />

sowie Gras <strong>und</strong> Unkraut aus Ritzen <strong>und</strong> Rissen beseitigen.<br />

September bis November bei Laubfall (sofern es verkehrsgefährdend<br />

für Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrzeuge<br />

ist) mindestens einmal wöchentlich (<strong>und</strong> bei Bedarf öfter)<br />

das Laub beseitigen.*<br />

Wer den Fahrbahnrand reinigen muss<br />

(siehe unten bei WO), muss bei Bedarf<br />

- insbesondere bei Tauwetter -<br />

die Abflussrinnen <strong>und</strong> Kanaleinlaufschächte<br />

freimachen (aber nicht öffnen<br />

<strong>und</strong> innen reinigen).<br />

WO<br />

Nur die Gehwege:<br />

B 22 (Busbach, Donndorf, <strong>Eckersdorf</strong>,<br />

Eschen), Forststraße, Schulstraße, Ortsdurchfahrt<br />

Lahm, Dorfstraße, Ortsdurchfahrten<br />

Neustädtlein <strong>und</strong> Pleofen, Staatsstraße in Tröbersdorf<br />

Gehwege <strong>und</strong> Fahrbahnränder:<br />

alle Straßen mit einem Gehweg, die nicht oben genannt<br />

sind. Gibt es den Gehweg nur einseitig, dann gilt das für<br />

diese Seite. Die andere Seite:<br />

Bis zu einem Meter Breite auf der Fahrbahn:<br />

Alle Straßen, die keinen Gehweg haben <strong>und</strong> nicht oben<br />

aufgeführt sind.<br />

WER<br />

Die Reinigungspflichten gelten für die jeweiligen Anlieger<br />

der Straßen. Dabei können auch mehrere Anlieger für einen<br />

Teil zuständig sein (z. B. bei Mietshäusern, hinteren<br />

Anliegern). Haben Sie ein Eckgr<strong>und</strong>stück an zwei (evtl.<br />

auch) verschiedenen Straßen, gilt das für beide Straßen.<br />

*Im Herbst <strong>und</strong> Spätherbst gilt es besonders auf nasses<br />

Laub zu achten. Das kann für Fußgänger, Radfahrer <strong>und</strong><br />

Kraftfahrer sehr rutschig <strong>und</strong> gefährlich werden!<br />

WER muss WAS, WO, WANN?<br />

WINTER<br />

WAS<br />

Nur auf Gehwegen: Schnee räumen <strong>und</strong> bei Schnee-,<br />

Reif– oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden<br />

Soffen (z. B. Sand<br />

oder Splitt) streuen<br />

oder das Eis beseitigen.<br />

Mindestens<br />

einen Meter breit!<br />

Das Räumgut muss<br />

so gelagert werden,<br />

dass der Verkehr<br />

nicht behindert<br />

wird (also ggf.<br />

auch auf dem Privatgr<strong>und</strong>stück).<br />

Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte <strong>und</strong><br />

Fußgängerüberwege müssen Sie dabei jedoch freilassen.<br />

WO<br />

Das gilt für alle Gehwege im gesamten Gemeindegebiet.<br />

WANN<br />

An Werktagen zwischen 07.00 Uhr <strong>und</strong> 20.00 Uhr, an<br />

Sonn– <strong>und</strong> Feiertagen zwischen 08.00 Uhr <strong>und</strong> 20.00<br />

Uhr regelmäßig, sofern einmal nicht genügt. Können Sie<br />

beruflich, alter– oder krankheitsbedingt diese Arbeiten<br />

nicht regelmäßig über den Tag verteilt durchführen,<br />

müssen Sie Jemanden damit beauftragen. Ansonsten<br />

laufen Sie Gefahr, sich evtl. Haftungsansprüchen auszusetzen.<br />

WER<br />

Die Sicherungspflichten gelten für die jeweiligen Anlieger<br />

der Straßen. Dabei können auch mehrere Anlieger<br />

für einen Teil zuständig sein (z. B. bei Mietshäusern, hinteren<br />

Anliegern). Haben Sie ein Eckgr<strong>und</strong>stück an zwei<br />

(evtl. auch) verschiedenen Straßen, gilt das für beide<br />

Straßen.<br />

HINWEISE<br />

Wo kein Gehweg (oder gemeinsamer Geh– <strong>und</strong> Radweg)<br />

vorhanden ist, braucht nicht geräumt <strong>und</strong> gestreut<br />

werden (früher gab es diese Regelung).<br />

Fußwege (gekennzeichnet mit den bekannten blauen<br />

Schildern) werden nur teilweise geräumt <strong>und</strong> gestreut.<br />

Diese Arbeiten übernimmt - unabhängig davon, wie viele<br />

Anlieger es gibt - die Gemeinde <strong>Eckersdorf</strong>. Welche<br />

Fußwege davon ausgenommen sind, sehen Sie an der<br />

jeweiligen Beschilderung oder in der Straßenreinigungsverordnung.<br />

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