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neugierig? - GEW

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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt<br />

Seminar-Themen<br />

„Amoklauf an Schulen … – warum<br />

werden Jugendliche zu Mördern?<br />

Jugendliche werden zu Mördern, Schuld sind<br />

Medien, Killerspiele und Lehrer ... Wirklich?<br />

Das Seminar vermittelt einen Einblick in die<br />

gestörten Persönlichkeitsstrukturen bisheriger<br />

„amoklaufender“ Schüler und hinterfragt deren<br />

Entstehung. Es zeigt Hinweise auf, die rechtzeitig<br />

wahrgenommen werden konnten und<br />

versucht, für die konkrete Schule im Rahmen<br />

einer Diskussion präventive Maßnahmen zu erarbeiten.<br />

Gleichzeitig werden erste Kenntnisse<br />

zu Persönlichkeitsstörungen von Schülern und<br />

Möglichkeiten der Schule, auf diese einzugehen<br />

und ggf. zu helfen, vermittelt.<br />

Zeitumfang: 3 bis 4 Stunden<br />

Marlies Wahl<br />

Stärke<br />

wählen.<br />

Personalversammlungen an Schulen<br />

Personalversammlungen<br />

an Schulen<br />

Nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes<br />

Sachsen-Anhalt Kapitel 3, §§ 47 bis 51 und<br />

§ 91 (Text siehe Anhang) sollten Personalräte<br />

an Schulen mindestens einmal im Kalenderhalbjahr<br />

eine Personalversammlung durchführen.<br />

Mindestens einmal im Jahr hat der Personalrat<br />

einen Tätigkeitsbericht zu geben.<br />

Die Themen, die in Personalversammlungen<br />

behandelt werden, können vielfältig sein. Zunächst<br />

einmal geht es um die Angelegenheiten,<br />

die die Dienststelle Schule, die Lehrkräfte,<br />

die pädagogischen Mitarbeiterinnen und die<br />

Betreuungskräfte unmittelbar betreffen. Die<br />

Personalversammlung kann sich jedoch auch<br />

mit arbeits- und dienstrechtlichen Fragen beschäftigen<br />

oder sich mit Tarif- und Besoldungsbestimmungen<br />

befassen.<br />

Da es für Personalräte an Schulen oftmals<br />

schwierig ist, sich in all diesen Angelegenheiten<br />

umfassend auszukennen, bietet die <strong>GEW</strong><br />

neben ihren Schulungen für Personalräte auch<br />

unmittelbare Unterstützung bei der Durchführung<br />

von Personalversammlungen an.<br />

So kann der Personalrat auch die Anhörung von<br />

Sachverständigen auf der Personalversammlung<br />

beschließen oder Gewerkschaftsbeauftragte<br />

einladen. Erfahrene <strong>GEW</strong>-Personalräte aus<br />

den Stufenvertretungen oder unsere Gewerkschaftssekretäre<br />

stehen hier mit Rat und Tat<br />

zur Seite.<br />

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