neugierig? - GEW
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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt<br />
Seminar-Themen<br />
„Amoklauf an Schulen … – warum<br />
werden Jugendliche zu Mördern?<br />
Jugendliche werden zu Mördern, Schuld sind<br />
Medien, Killerspiele und Lehrer ... Wirklich?<br />
Das Seminar vermittelt einen Einblick in die<br />
gestörten Persönlichkeitsstrukturen bisheriger<br />
„amoklaufender“ Schüler und hinterfragt deren<br />
Entstehung. Es zeigt Hinweise auf, die rechtzeitig<br />
wahrgenommen werden konnten und<br />
versucht, für die konkrete Schule im Rahmen<br />
einer Diskussion präventive Maßnahmen zu erarbeiten.<br />
Gleichzeitig werden erste Kenntnisse<br />
zu Persönlichkeitsstörungen von Schülern und<br />
Möglichkeiten der Schule, auf diese einzugehen<br />
und ggf. zu helfen, vermittelt.<br />
Zeitumfang: 3 bis 4 Stunden<br />
Marlies Wahl<br />
Stärke<br />
wählen.<br />
Personalversammlungen an Schulen<br />
Personalversammlungen<br />
an Schulen<br />
Nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes<br />
Sachsen-Anhalt Kapitel 3, §§ 47 bis 51 und<br />
§ 91 (Text siehe Anhang) sollten Personalräte<br />
an Schulen mindestens einmal im Kalenderhalbjahr<br />
eine Personalversammlung durchführen.<br />
Mindestens einmal im Jahr hat der Personalrat<br />
einen Tätigkeitsbericht zu geben.<br />
Die Themen, die in Personalversammlungen<br />
behandelt werden, können vielfältig sein. Zunächst<br />
einmal geht es um die Angelegenheiten,<br />
die die Dienststelle Schule, die Lehrkräfte,<br />
die pädagogischen Mitarbeiterinnen und die<br />
Betreuungskräfte unmittelbar betreffen. Die<br />
Personalversammlung kann sich jedoch auch<br />
mit arbeits- und dienstrechtlichen Fragen beschäftigen<br />
oder sich mit Tarif- und Besoldungsbestimmungen<br />
befassen.<br />
Da es für Personalräte an Schulen oftmals<br />
schwierig ist, sich in all diesen Angelegenheiten<br />
umfassend auszukennen, bietet die <strong>GEW</strong><br />
neben ihren Schulungen für Personalräte auch<br />
unmittelbare Unterstützung bei der Durchführung<br />
von Personalversammlungen an.<br />
So kann der Personalrat auch die Anhörung von<br />
Sachverständigen auf der Personalversammlung<br />
beschließen oder Gewerkschaftsbeauftragte<br />
einladen. Erfahrene <strong>GEW</strong>-Personalräte aus<br />
den Stufenvertretungen oder unsere Gewerkschaftssekretäre<br />
stehen hier mit Rat und Tat<br />
zur Seite.<br />
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