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Felsers Rückblick 2|2022

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Verteidigung

Eine Reform der Bundeswehr

lässt auf sich warten

In diesen Tagen fragt man sich:

Was muss denn noch geschehen,

damit Verteidigungsministerin

Lambrecht aus ihrer Lethargie

erwacht, endlich das Heft in die

Hand nimmt und die notwendige

Reform der Bundeswehr aktiv

angeht? Während Ihre beiden

Vorgängerinnen zumindest stark

ins Amt gestartet sind, lässt die

Inhaberin der Befehls- und

Kommandogewalt nach wie vor

auf sich warten und strahlt

enormes Desinteresse an dem

wohl unliebsamen „Job“ aus.

Stattdessen macht sie Schlagzeilen

als Helikoptermutter. Bei der

Diskussion um die Verwendung

des Sondervermögens in Höhe von

100 Milliarden Euro sowie die

Fragestellung, ob die Erreichung

des Zwei-Prozent-Zieles der

NATO aus dem Sondervermögen

gespeist werden soll oder nicht,

scheint Ministerin Lambrecht keine

Rolle zu spielen.

Lehren aus der Geschichte

Der Zusammenbruch Preußens

1806/1807 zwang König Friedrich

Wilhelm III. zu Reformen. Die

Heeresreform wurde unter der

Führung von Scharnhorst,

Gneisenau und Boyen eingeleitet.

Sie hatte zum Ziel, ein neues,

starkes Heer aufzustellen, das in

Struktur und Charakter den

veränderten Anforderungen der

damaligen Zeit entsprechen sollte.

Die zentrale Reform war die

Einführung der allgemeinen

Wehrpflicht. Neben den sog.

Linientruppen wurde die Landwehr

zur Heimatverteidigung und als

Reservetruppe aufgestellt.

Die Aussetzung der Wehrpflicht

war im Jahr 2011 Teil der

angestrebten Streitkräftereform.

Man wollte die Bundeswehr von

damals rund 255.000 Soldaten

auf bis zu 185.000 verkleinern.

Das Ende der Dienstpflicht gilt

jedoch ausschließlich für Friedenszeiten.

Im Spannungs- oder

Wiedereinsetzen der Wehrpflicht

Verteidigungsfall kann man sie

jederzeit wieder aktivieren.

Deshalb blieb Artikel 12a des

Grundgesetzes, nachdem jeder

männliche deutsche Staatsbürger

„vom vollendeten 18.

Lebensjahr an zum Dienst in den

Streitkräften, im Bundesgrenzschutz

oder in einem Zivilschutzverband

verpflichtet werden“

kann, unangetastet. Damals ging

man davon aus, dass man eine

Bedrohung für Deutschland rund

zehn Jahre voraussehen könne

und somit ausreichend Zeit hätte,

die Wehrpflicht wiedereinzusetzen.

Die russische Annektion der Krim

im Jahr 2014 ist nun rund acht

Jahre her. Insofern hat man mit

der Prognose in 2011 gar nicht

so unrecht gehabt. Jedoch hat

man seit 2014 geglaubt, dass die

Entwicklung seit dem Fall der

Mauer in Verbindung mit dem

Niedergang des Warschauer

Paktes unumkehrbar sei und hat

die Annektion sozusagen als

„Ausrutscher“ verbucht. Der

russische Angriffskrieg in der

Ukraine lehrt uns nun eines

Besseren. Wann, wenn nicht jetzt,

müssen wir über die

Wiedereinsetzung der Wehrpflicht

nicht nur nachdenken,

sondern handeln? Und ob es

dann die Wehrpflicht nach altem

Muster oder eine allgemeine und

Geschlechter unabhängige Dienstpflicht

wird, ist dabei eher

unerheblich. Wichtig ist, dass wir

Deutschland wieder in die Lage

versetzen, sich selbst verteidigen

zu können. Dazu benötigen wir

immense Investitionen in den

kommenden Jahren. Die

veranschlagten 100 Milliarden

Euro müsste man weit überschreiten.

Darüber hinaus

brauchen wir eine funktionierende

Reserve.

Reserve massiv ausbauen

Die Heeresreformer erkannten

bereits vor über zweihundert

Jahren, dass eine gut ausgebildete

Reserve notwendig ist, um in

kriegerischen Auseinandersetzungen

bestehen zu können. Bis

1991 waren rund 700.000

Reservisten bei der Bundeswehr

eingeplant, überwiegend ehemalige

Wehrpflichtige. Heute

bestehen in der Bundeswehr rund

60.000 Dienstposten für

Reservisten, von denen weniger als

50% befüllt sind. Das bedeutet im

Vergleich zu 1991 kann die

Bundeswehr nur auf rund 4% gut

ausgebildete und trainierte

Reservisten zurückgreifen. Das

muss sich schleunigst ändern. Man

muss die Strukturen der

Aufwuchsfähigkeit wieder schaffen

und die Zahl der eingeplanten

Reservisten massiv erhöhen.

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