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Prüfungsordnung (PO) - Deutscher Jagdterrier-Club eV

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<strong>Prüfungsordnung</strong> (<strong>PO</strong>)<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Jagdterrier</strong> – <strong>Club</strong> e.V.<br />

Stand 01.09.2011<br />

ALLGEMEINES<br />

Es können folgende Bewertungen vergeben werden :<br />

v – vorzüglich<br />

sg – sehr gut<br />

g – gut<br />

ggd – genügend<br />

disq - disqualifiziert<br />

Die Bewertung auf einer Zuchtprüfung führt nicht zur<br />

Zuchtzulassung.<br />

Die Zuchtzulassung ist mit Vorlage der Ahnentafel<br />

beim Zuchtbuchführer rechtzeitig vor einem beabsichtigten<br />

Deckakt zu beantragen.<br />

Für alle Hunde, über 15 Monate, die zur Zucht zugelassen,<br />

bzw verwendet werden sollen, sind die VDH-Ordnungen,<br />

bzw. die daran angepassten DJT-<strong>Club</strong> Ordnungen<br />

( Zuchtordnung, Zuchtschau- und<br />

Ausstellungsordnung, Zuchtrichterordnung usw.) verbindlich.<br />

Ein Hund muss für die Zuchtzulassung also verbindlich<br />

auf einer Zuchtschau von einem VDH-Spezialzuchtrichter<br />

für DJT bewertet worden sein, neben den erforderlichen<br />

Leistungen und Anlagen, sowie den Gentest mit Bluttypisierung<br />

absolviert haben.<br />

Bei Vorstellung eines DJT im Alter über 15 Monate auf<br />

einer LZS wird die „vorläufige Formwertnote“ in Dogbase<br />

gestrichen und durch die von einem VDH-Spezialzuchtrichter<br />

festgestellte Bewertung ersetzt. Diese Bewertung<br />

auf LZS ist zur Zuchtzulassung Voraussetzung und Kriterium.<br />

30a<br />

ALLGEMEINES<br />

Zuschauer und nicht aufgerufene Führer und Hunde<br />

haben sich an der vom Prüfungsleiter oder Richter<br />

angewiesenen Stelle aufzuhalten und deren<br />

Anweisungen zu folgen.<br />

Personen, die den Gang der Prüfung stören, sind von<br />

der Veranstaltung auszuschließen. Bestellte Äcker,<br />

Jungwüchse und Kulturflächen dürfen nur im Rahmen<br />

der jagdlichen Erlaubnis von den Gruppen betreten<br />

werden.<br />

2.00 Bei Zuchtprüfung: vorläufige Form- und Haarbewertung,<br />

Feststellung von Schulterhöhe und<br />

Brustumfang unter Beachtung der Maßverhältnisse<br />

im Rassestandard, Zuchtausschließenden<br />

Mängeln, Zahnkontrolle<br />

Im Zusammenhang mit einer Zuchtprüfung (ZP) oder<br />

einer Prüfung (AndS) sind Zucht ausschließende Mängel,<br />

Haar-, Hoden-, Augen- und Gebissfehler, die Haarart<br />

sowie Brustumfang und Schulterhöhe unter Beachtung<br />

der Maßverhältnisse und Maße des Rassestandards festzustellen<br />

und in das Zensurenformblatt einzugeben.<br />

Ein vorläufiger Haar- und Formwert, sowie die Feststellung<br />

der Haarart ist durchzuführen.<br />

Diese Feststellungen sind von allen 3 DJT Leistungsrichtern<br />

vorzunehmen und im Zensurenformblatt zu unterzeichnen.<br />

3.00 Die Zuchtprüfung (ZP)<br />

29<br />

ZUCHTPRÜFUNG<br />

Zuchtprüfungen dienen in erster Linie der Feststellung<br />

der Anlagen eines Hundes.<br />

Darüber hinaus sollen sie durch vorherige, entsprechende<br />

Einübung dem Hund die jagdliche Tauglichkeit<br />

vermitteln, wobei der Schutz des Hundes, insbesondere<br />

bei der Bodenjagd, eine wichtige Rolle spielt.<br />

An die Bewertung sind im Hinblick auf die Zuchttauglichkeit<br />

hohe Ansprüche zu stellen.<br />

Die ZP soll nach Möglichkeit an einem Tag durchgeführt<br />

werden.<br />

In begründeten Fällen können die Bauarbeit oder die<br />

Spurarbeit zeitlich versetzt durchgeprüft werden.<br />

Bei dem abgekoppelten Prüfungsteil muss immer<br />

eine Teilbewertung der Führigkeit erfolgen.<br />

Die zeitlich versetzten Arbeiten sind Bestandteil der<br />

ausgeschriebenen ZP und müssen ebenfalls von drei<br />

Richtern bewertet werden.<br />

Der Prüfungsleiter muss derselbe sein.<br />

Diese Arbeiten müssen in derselben Prüfungssaison<br />

wie die anderen Fächer durchgeprüft werden (Frühjahr<br />

oder Herbst eines Jahres).<br />

Es wird unterstellt, dass eine Zuchtprüfung bis zum<br />

Alter von max. 36 Monaten absolviert wird.<br />

31


ALLGEMEINES<br />

Nach vollendetem 7. Monat ist eine Zahnkontrolle von<br />

mindestens zwei DJT-Richtern durchzuführen und im<br />

Zensurenformblatt zu dokumentieren.<br />

Das Zensurenformblatt ist Bestandteil der Ahnentafel.<br />

Die Eintragungen in das Zensurenformblatt werden in<br />

Dogbase übernommen.<br />

Eintragungen haben nicht in der Ahnentafel zu erfolgen.<br />

Jeder an der Zuchtprüfung (ZP) oder Prüfung (AndS)<br />

teilnehmende DJT muss sich dieser Feststellungen<br />

unterziehen.<br />

Ausgenommen sind DJT, die bereits auf einer Landesoder<br />

Bundes-Zuchtschau des DJT-<strong>Club</strong> e.V. bewertet<br />

sind oder auf einer internationalen Rassehundezuchtschau<br />

des VDH oder der F.C.I. angegliederten Sonderschau<br />

für Deutsche <strong>Jagdterrier</strong>, sowie auf Internationalen<br />

und Nationalen Zuchtschauen des IV-DJT von einem<br />

anerkannten VDH-Spezialzuchtrichter für DJT oder im<br />

Ausland gleichgestellten Spezialzuchtrichter (z.B. in<br />

Österreich gleichgestellten Formwertrichter) bewertet<br />

wurden.<br />

30<br />

ZUCHTPRÜFUNG<br />

Nach Vorlage einer schriftlichen Genehmigung durch<br />

den Prüfungsobmann können bisher ungeprüfte<br />

Hunde über 36 Monate zugelassen werden, wenn<br />

dafür triftige Gründe aus Sicht des Prüfungsobmanns<br />

vorliegen.<br />

Zwecks Gewinnung von Erkenntnissen sind die JGHV-<br />

Verbandsrichter berechtigt im Zusammenhang mit<br />

einer Prüfung Zucht ausschließende Mängel, Haar-,<br />

Hoden-, Augen-, Gebissfehler, sowie Schulterhöhe<br />

und Brustumfang festzustellen und zu vermerken,<br />

und hierfür vorläufige Form- und Haarwertnoten zu vergeben.<br />

3.01 Baueignung bei Zucht- und Gebrauchsprüfung<br />

Sprengen und Verhalten am Raubwild<br />

Das Benehmen des Hundes vor und während der<br />

Arbeit muss beobachtet und hinsichtlich seines<br />

Wesens beurteilt werden.<br />

Das Verhalten des Hundes am Raubwild ist maßgeblich<br />

für die Vergabe der Noten am tierschutzgerechten<br />

künstlichen Revierbau.<br />

Das Bauleistungszeichen wird ab Note 2,5 vergeben.<br />

Im Fach Sprengen werden auch halbe Noten vergeben,<br />

so dass eine größere Differenzierung möglich ist.<br />

Je nach Verhalten des Hundes und der Vorliegearbeit<br />

werden die Noten 4 bis 0 vergeben.<br />

Leistungen, die unter 2,5 liegen, sind Minderleistungen.<br />

32<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1.00 Zweck der Prüfung<br />

Seite<br />

7<br />

1.01 Allgemeine Bestimmungen 8<br />

1.02 Zulassung 9<br />

1.03 Veranstalter, Nennungen u. Einsätze 12<br />

1.04 Meldungen 13<br />

1.05 Prüfungsleiter 14<br />

1.06 Prüfungsrichter 16<br />

1.07 Gastrichter / Notrichter 18<br />

1.08 Richteranwärter 19<br />

1.09 Einschränkung 19<br />

1.10 Richterbeleidigung 20<br />

1.11 Einsprüche 20<br />

1.12 Zurückziehen 21<br />

1.13 Reihenfolge 22<br />

1.14 Ausschluss 22<br />

1.15 Preise 23<br />

1.16 Ehrenpreise 23<br />

1.17 Leistungszeichen 24<br />

1.18 Prüfungsnoten 26<br />

1.19 Sicherheitsvorschriften 27<br />

2.00 Bei Zuchtprüfung: vorläufige Form- und Haarbewertung,<br />

Feststellung von Schulterhöhe und Brustumfang unter<br />

Beachtung der Maßverhältnisse im Rassestandard,<br />

Zuchtausschließenden Mängeln, Zahnkontrolle 29<br />

2.01 Zahnverlust 30b<br />

2.02 Zahnkontrolle 30b<br />

3.00 Zuchtprüfung (ZP) 31<br />

3.01 Baueignung bei ZP und GP<br />

3.02 Richteranweisung zur Arbeit<br />

32<br />

unter der Erde 33<br />

3.03 Arbeit am Rundkessel 34<br />

3.04 Ausdauer und Passion 37<br />

2<br />

ALLGEMEINES<br />

2.01 Zahnverlust<br />

Ausgebissene, bzw. durch Unfall verlorene Zähne,<br />

werden nur als vorhanden gewertet, wenn eine zeitnahe<br />

schriftliche Bestätigung eines DJT-Richters über<br />

das Vorhandengewesensein und die korrekte Stellung<br />

der entsprechenden Zähne vorliegt.<br />

Röntgenbilder als Nachweis über ausgebissene<br />

Zähne können im Einzelfall durch einen vom<br />

DJT-<strong>Club</strong> e.V. benannten Tierarzt anerkannt werden.<br />

Datum, Zuchtbuchnummer oder Chipnummer und /<br />

oder Name des Hundes müssen auf der Röntgenaufnahme<br />

ersichtlich sein. Die Aufnahme sollte möglichst<br />

innerhalb von 48 Stunden nach dem Zahnverlust<br />

erstellt worden sein.<br />

Diese Bestätigung ist den jeweiligen Unterlagen beizufügen<br />

und an den Prüfungsobmann des<br />

DJT-<strong>Club</strong> e.V. bzw. dessen Stellvertreter weiter zu<br />

leiten.<br />

2.02 Zahnkontrolle<br />

Ausserhalb einer Prüfung ist die schriftliche Bestätigung<br />

einer Zahnkontrolle nach vollendetem<br />

7. Lebensmonat durch zwei DJT-Richter mit detailliertem<br />

Ergebnis zum Nachweis eines korrekten Gebisses<br />

möglich und anerkannt.<br />

Die Vordrucke können beim Prüfungsobmann angefordert<br />

werden und sind im Internet auf unserer Website<br />

hinterlegt.<br />

30b


GEBRAUCHSPRÜFUNG<br />

Die Markierung auf der Fährte darf nur auf der<br />

Rückseite der Bäume unauffällig angebracht werden.<br />

Die Stehzeit der Normalfährte (400 m) darf zwei<br />

Stunden nicht unterschreiten und soll acht Stunden<br />

nicht überschreiten.<br />

Die Übernachtfährte (400 m oder 600 m) muss mindestens<br />

12 Stunden und darf maximal 20 Stunden<br />

stehen.<br />

Das Anlegen der Fährten erfolgt durch einen Richter<br />

aus der zuständigen Richtergruppe für die Hunde<br />

seiner Gruppe bzw. hat ein entsprechender Richter<br />

hierbei anwesend zu sein.<br />

Für die Übernachtfährten ist – abhängig von der Teilnehmerzahl<br />

– eine ausreichende Anzahl von Ersatzfährten<br />

anzulegen.<br />

Während der Arbeit auf der Schweißfährte kann der<br />

Führer seinen Hund abtragen, neu ansetzen oder sich<br />

korrigieren; häufiges Korrigieren ist wertmindernd.<br />

Seitens der Richter ist der Führer abzurufen, wenn<br />

der Hund ca. 80 m von der Fährte abgekommen ist.<br />

Danach ist dem Hundeführer ggfls. der letzte gemeldete<br />

Schweiß zu zeigen, damit er dort neu ansetzen kann.<br />

Jeder Abruf bewirkt die Minderung der Bewertung<br />

um eine Note.<br />

Ein evtl. dritter Abruf hat den Abbruch der Arbeit zur<br />

Folge. Die Übernachtfährte hat eine höhere Fachwertziffer<br />

und wird unter „Besonderes” in das Zensurenformblatt<br />

eingetragen.<br />

59<br />

NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />

ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />

11.00 Änderung der <strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Die vorstehende <strong>Prüfungsordnung</strong> hat eine Gültigkeitsdauer<br />

von acht Jahren.<br />

Sie kann nur dann früher geändert werden, wenn gesetzliche<br />

Vorschriften dieses zwingend verlangen.<br />

Anträge auf Änderung der <strong>Prüfungsordnung</strong> sind mit<br />

genauem Wortlaut so rechtzeitig vor der Delegiertenversammlung<br />

– über die Landesgruppe – dem Vorsitzenden<br />

zu übermitteln, dass sie noch zwei Monate<br />

vorher im Nachrichtenblatt des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<br />

<strong>Club</strong> e. V. veröffentlicht werden können. Die Landesgruppen<br />

haben zu den Anträgen Stellung zu nehmen.<br />

12.00 Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Prüfungsordnung</strong> trat erstmals am 01. 01. 2000<br />

in Kraft.<br />

Sie wurde geändert durch die Hauptversammlungen<br />

am 10. 05. 2003, 19. 03. 2005 und zuletzt am<br />

20. 05. 2007.<br />

Per Beschluss des Vorstandes vom 02. 08. 2008<br />

erfolgte unter Anwendung der Generalklausel gemäß<br />

§ 18 (1) der Satzung eine Anpassung, welche bei der<br />

nächsten Hauptversammlung nachträglich genehmigt<br />

werden muss.<br />

Letzte Änderungen gemäß Beschlüssen der Hauptversammlung<br />

am 19. März 2011.<br />

105<br />

NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />

ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />

7.03 Arbeit am Naturbau,<br />

Leistungszeichen NB, NB/<br />

Eine Arbeit im Rahmen der regulären Jagdausübung<br />

am Raubwild kann nur bewertet werden, wenn sie an<br />

Naturbauten aller Art, an Revierkunstbauten oder an<br />

bauähnlichen Röhrensystemen (Strohmieten, unter<br />

Scheunen oder Ähnlichem) stattgefunden und der Hund<br />

alleine gearbeitet hat.<br />

Erforderlich ist eine Mindestarbeitszeit von fünf Minuten.<br />

Vergeben werden die Leistungszeichen NB oder NB/.<br />

Ein Hund, der ausgewachsenes und gesundes Raubwild<br />

einwandfrei sprengt erhält das Leistungszeichen<br />

„NB“.<br />

Wird das Raubwild gepackt oder gewürgt, so dass ein<br />

Einschlag gemacht werden kann oder zieht der Hund<br />

das Raubwild aus der Röhre, so dass es auf jeden Fall<br />

in den Besitz des Führers kommt, kann das Leistungszeichen<br />

„NB/“ vergeben werden.<br />

Entsprechend den Bestimmungen des § 22.4 BJAGDG<br />

werden für Bauleistungen in der Zeit vom 01. März<br />

bis 15. Juni keine Leistungszeichen vergeben.<br />

7.04 Arbeit am Schwarzwild,<br />

Leistungszeichen S, S/<br />

Für die Vergabe des Leistungszeichens „S” ist freies<br />

und selbstständiges Suchen und Finden des Schwarzwildes<br />

des eingesetzten Hundes, lautes Jagen und<br />

Vorbringen des Wildes erforderlich.<br />

99<br />

NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />

ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />

Voraussetzungen zur Verleihung<br />

des „Führerbruches“<br />

Wer:<br />

• 3 verschiedene Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> erfolgreich<br />

auf einer Gebrauchsprüfung oder Verbandsschweißprüfung<br />

geführt hat,<br />

wird mit dem bronzenen Führerbruch<br />

• 5 verschiedene Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> erfolgreich<br />

auf einer Gebrauchsprüfung oder Verbandsschweißprüfung<br />

geführt hat,<br />

wird mit dem silbernen Führerbruch<br />

• 10 verschiedene Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> erfolgreich<br />

auf einer Gebrauchsprüfung oder Verbandsschweißprüfung<br />

geführt hat,<br />

wird mit dem goldenen Führerbruch<br />

ausgezeichnet.<br />

Wenn ein <strong>Deutscher</strong> <strong>Jagdterrier</strong> auf einer Gebrauchsprüfung<br />

und einer Verbandsschweißprüfung erfolgreich<br />

geführt worden ist, so werden beide Prüfungen<br />

in Anrechnung gebracht. Die Fährtenschuhprüfung wird<br />

einer Verbandsschweißprüfung gleichgestellt.<br />

Die Prüfung Arbeit nach dem Schuss (des DJT-<strong>Club</strong><br />

e. V. oder des IV-DJT) wird einer Gebrauchsprüfung<br />

gleichgestellt.<br />

Die Beantragung erfolgt durch das Mitglied über die<br />

zuständige Landesgruppe mit dem entsprechenden Formular<br />

beim stellvertretenden Prüfungsobmann.<br />

Beschlossen auf der Hauptversammlung des<br />

DJT-<strong>Club</strong> e. V. am 04. 05. 1991. Änderungen gemäß<br />

Beschlüssen der HV am 10. 05. 03 in Petersberg-<br />

Almendorf und am 20. 05. 07 in Fulda. Letzte Änderungen<br />

gemäß Beschlüssen der HV am 19. März 2011 in<br />

Fulda.<br />

107


NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />

ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />

Das Leistungszeichen „S/“ kann vergeben werden,<br />

wenn der Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> nach freier und selbständiger<br />

Suche das Schwarzwild hart bedrängt<br />

(Fassversuche) oder aber packt, so dass ein Fangschuss<br />

oder Abfangen möglich ist.<br />

Das Lebendgewicht des Stückes soll mindestens<br />

20 kg betragen.<br />

Für beide Leistungszeichen ist erforderlich, dass der<br />

Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> alleine und selbständig arbeitet<br />

und sobald er gefunden hat, konsequent am angejagten<br />

Stück bleibt.<br />

7.05 Arbeit am Schwarzwild<br />

anlässlich der praktischen Jagdausübung<br />

Die Leistungszeichen können anlässlich der praktischen<br />

Jagdausübung auf Schwarzwild erworben<br />

werden.<br />

Das Jagdgelände kann bestehen aus Waldkomplexen<br />

mit Dickungen, großen Schilfpartien oder aus, für<br />

Schwarzwild Deckung bietenden, Feldfluren, z. B.<br />

Maisschläge oder Ähnlichem.<br />

Werden mehrere Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> bei der<br />

Schwarzwildjagd eingesetzt, sind die Hunde gut<br />

sichtbar und unterschiedlich zu markieren, damit für<br />

Richter und Zeugen eine eindeutige Unterscheidung<br />

der Hunde möglich ist.<br />

Die Vergabe des Leistungszeichen „S/“ ist auch möglich<br />

im Rahmen einer Nachsuche mit anschließender<br />

Hatz.<br />

100<br />

NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />

ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />

108<br />

GEBRAUCHSPRÜFUNG<br />

4.14 Totverbellen, Totverweisen<br />

Totverbellen oder Totverweisen sind auf derselben<br />

Fährte unmittelbar nach der Riemenarbeit zu prüfen,<br />

wobei die Rotfährte am Ende der Riemenarbeit, nach<br />

dem Erreichen des besonders gekennzeichneten<br />

Wundbettes von einem Richter zu verlängern ist,<br />

welcher dann beim Stück in Deckung verbleibt, um<br />

die Arbeit und evtl. Anschneiden zu beobachten.<br />

Das Ende der Riemenarbeit wird durch ein besonders<br />

bezeichnetes Wundbett markiert, an dem der Verweiser<br />

oder Verbeller zu schnallen ist, um 150 Meter<br />

weiter zum Stück zu arbeiten.<br />

Es ist hierbei nur die Art des Verbellens oder Verweisens<br />

zu bewerten, gleichgültig, ob der Hund auf der<br />

Rotfährte oder Freiverloren gefunden hat.<br />

Er darf höchstens dreimal angesetzt werden.<br />

Totverbeller und -verweiser mit Note 3 und 4 erhalten<br />

als Leistungszeichen den Totverbeller- bzw. den Verweiserstrich.<br />

Der Führer hat vor der Schweißarbeit die Art des Verweisens<br />

anzugeben.<br />

Er hat am Platz des Schnallens stehen zu bleiben und<br />

sich ruhig zu verhalten.<br />

Erst wenn der Verweiser zurückgekehrt ist oder der<br />

Verbeller ca. 10 Minuten verbellt hat, darf der Führer<br />

dem Hund folgen, nachdem die Richter dazu ihre<br />

Einwilligung gaben.<br />

60<br />

NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />

ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />

Anhang<br />

Zulassungsbedingungen<br />

für die Dr. Lackner-Gedächtnisprüfung<br />

Mindestvoraussetzungen:<br />

Der Hund muss eine Zuchtprüfung mit 2. Preis bestanden<br />

haben.<br />

Im Form- und Haarwert muss der Rüde die Bewertung<br />

sg / sg und die Hündin g / g besitzen.<br />

Auch müssen mindestens die Leistungszeichen<br />

gemäß der Ziffern 2.1 und 3.1 der Zuchtordnung<br />

erbracht worden sein.<br />

Beschlossen auf der Hauptversammlung des<br />

Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V. am 23. 03. 2001<br />

in München.<br />

Titel „Dr. Lackner- Sieger“ (LSgr)<br />

Um den Titel „Dr. Lackner-Sieger” erreichen zu können,<br />

muss der Hund auf der Dr. Lackner-Gedächtnisprüfung<br />

im 1. Preis sein und den Besitz eines Natur-leistungszeichens<br />

(Bau oder Sau) durch eine Bestätigung<br />

des Prüfungsobmannes vor der Prüfung nachweisen<br />

können.<br />

Beschlossen auf der Hauptversammlung des<br />

Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V. am 23. 03. 2001<br />

in München.<br />

106

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