Prüfungsordnung (PO) - Deutscher Jagdterrier-Club eV
Prüfungsordnung (PO) - Deutscher Jagdterrier-Club eV
Prüfungsordnung (PO) - Deutscher Jagdterrier-Club eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Prüfungsordnung</strong> (<strong>PO</strong>)<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Jagdterrier</strong> – <strong>Club</strong> e.V.<br />
Stand 01.09.2011<br />
ALLGEMEINES<br />
Es können folgende Bewertungen vergeben werden :<br />
v – vorzüglich<br />
sg – sehr gut<br />
g – gut<br />
ggd – genügend<br />
disq - disqualifiziert<br />
Die Bewertung auf einer Zuchtprüfung führt nicht zur<br />
Zuchtzulassung.<br />
Die Zuchtzulassung ist mit Vorlage der Ahnentafel<br />
beim Zuchtbuchführer rechtzeitig vor einem beabsichtigten<br />
Deckakt zu beantragen.<br />
Für alle Hunde, über 15 Monate, die zur Zucht zugelassen,<br />
bzw verwendet werden sollen, sind die VDH-Ordnungen,<br />
bzw. die daran angepassten DJT-<strong>Club</strong> Ordnungen<br />
( Zuchtordnung, Zuchtschau- und<br />
Ausstellungsordnung, Zuchtrichterordnung usw.) verbindlich.<br />
Ein Hund muss für die Zuchtzulassung also verbindlich<br />
auf einer Zuchtschau von einem VDH-Spezialzuchtrichter<br />
für DJT bewertet worden sein, neben den erforderlichen<br />
Leistungen und Anlagen, sowie den Gentest mit Bluttypisierung<br />
absolviert haben.<br />
Bei Vorstellung eines DJT im Alter über 15 Monate auf<br />
einer LZS wird die „vorläufige Formwertnote“ in Dogbase<br />
gestrichen und durch die von einem VDH-Spezialzuchtrichter<br />
festgestellte Bewertung ersetzt. Diese Bewertung<br />
auf LZS ist zur Zuchtzulassung Voraussetzung und Kriterium.<br />
30a<br />
ALLGEMEINES<br />
Zuschauer und nicht aufgerufene Führer und Hunde<br />
haben sich an der vom Prüfungsleiter oder Richter<br />
angewiesenen Stelle aufzuhalten und deren<br />
Anweisungen zu folgen.<br />
Personen, die den Gang der Prüfung stören, sind von<br />
der Veranstaltung auszuschließen. Bestellte Äcker,<br />
Jungwüchse und Kulturflächen dürfen nur im Rahmen<br />
der jagdlichen Erlaubnis von den Gruppen betreten<br />
werden.<br />
2.00 Bei Zuchtprüfung: vorläufige Form- und Haarbewertung,<br />
Feststellung von Schulterhöhe und<br />
Brustumfang unter Beachtung der Maßverhältnisse<br />
im Rassestandard, Zuchtausschließenden<br />
Mängeln, Zahnkontrolle<br />
Im Zusammenhang mit einer Zuchtprüfung (ZP) oder<br />
einer Prüfung (AndS) sind Zucht ausschließende Mängel,<br />
Haar-, Hoden-, Augen- und Gebissfehler, die Haarart<br />
sowie Brustumfang und Schulterhöhe unter Beachtung<br />
der Maßverhältnisse und Maße des Rassestandards festzustellen<br />
und in das Zensurenformblatt einzugeben.<br />
Ein vorläufiger Haar- und Formwert, sowie die Feststellung<br />
der Haarart ist durchzuführen.<br />
Diese Feststellungen sind von allen 3 DJT Leistungsrichtern<br />
vorzunehmen und im Zensurenformblatt zu unterzeichnen.<br />
3.00 Die Zuchtprüfung (ZP)<br />
29<br />
ZUCHTPRÜFUNG<br />
Zuchtprüfungen dienen in erster Linie der Feststellung<br />
der Anlagen eines Hundes.<br />
Darüber hinaus sollen sie durch vorherige, entsprechende<br />
Einübung dem Hund die jagdliche Tauglichkeit<br />
vermitteln, wobei der Schutz des Hundes, insbesondere<br />
bei der Bodenjagd, eine wichtige Rolle spielt.<br />
An die Bewertung sind im Hinblick auf die Zuchttauglichkeit<br />
hohe Ansprüche zu stellen.<br />
Die ZP soll nach Möglichkeit an einem Tag durchgeführt<br />
werden.<br />
In begründeten Fällen können die Bauarbeit oder die<br />
Spurarbeit zeitlich versetzt durchgeprüft werden.<br />
Bei dem abgekoppelten Prüfungsteil muss immer<br />
eine Teilbewertung der Führigkeit erfolgen.<br />
Die zeitlich versetzten Arbeiten sind Bestandteil der<br />
ausgeschriebenen ZP und müssen ebenfalls von drei<br />
Richtern bewertet werden.<br />
Der Prüfungsleiter muss derselbe sein.<br />
Diese Arbeiten müssen in derselben Prüfungssaison<br />
wie die anderen Fächer durchgeprüft werden (Frühjahr<br />
oder Herbst eines Jahres).<br />
Es wird unterstellt, dass eine Zuchtprüfung bis zum<br />
Alter von max. 36 Monaten absolviert wird.<br />
31
ALLGEMEINES<br />
Nach vollendetem 7. Monat ist eine Zahnkontrolle von<br />
mindestens zwei DJT-Richtern durchzuführen und im<br />
Zensurenformblatt zu dokumentieren.<br />
Das Zensurenformblatt ist Bestandteil der Ahnentafel.<br />
Die Eintragungen in das Zensurenformblatt werden in<br />
Dogbase übernommen.<br />
Eintragungen haben nicht in der Ahnentafel zu erfolgen.<br />
Jeder an der Zuchtprüfung (ZP) oder Prüfung (AndS)<br />
teilnehmende DJT muss sich dieser Feststellungen<br />
unterziehen.<br />
Ausgenommen sind DJT, die bereits auf einer Landesoder<br />
Bundes-Zuchtschau des DJT-<strong>Club</strong> e.V. bewertet<br />
sind oder auf einer internationalen Rassehundezuchtschau<br />
des VDH oder der F.C.I. angegliederten Sonderschau<br />
für Deutsche <strong>Jagdterrier</strong>, sowie auf Internationalen<br />
und Nationalen Zuchtschauen des IV-DJT von einem<br />
anerkannten VDH-Spezialzuchtrichter für DJT oder im<br />
Ausland gleichgestellten Spezialzuchtrichter (z.B. in<br />
Österreich gleichgestellten Formwertrichter) bewertet<br />
wurden.<br />
30<br />
ZUCHTPRÜFUNG<br />
Nach Vorlage einer schriftlichen Genehmigung durch<br />
den Prüfungsobmann können bisher ungeprüfte<br />
Hunde über 36 Monate zugelassen werden, wenn<br />
dafür triftige Gründe aus Sicht des Prüfungsobmanns<br />
vorliegen.<br />
Zwecks Gewinnung von Erkenntnissen sind die JGHV-<br />
Verbandsrichter berechtigt im Zusammenhang mit<br />
einer Prüfung Zucht ausschließende Mängel, Haar-,<br />
Hoden-, Augen-, Gebissfehler, sowie Schulterhöhe<br />
und Brustumfang festzustellen und zu vermerken,<br />
und hierfür vorläufige Form- und Haarwertnoten zu vergeben.<br />
3.01 Baueignung bei Zucht- und Gebrauchsprüfung<br />
Sprengen und Verhalten am Raubwild<br />
Das Benehmen des Hundes vor und während der<br />
Arbeit muss beobachtet und hinsichtlich seines<br />
Wesens beurteilt werden.<br />
Das Verhalten des Hundes am Raubwild ist maßgeblich<br />
für die Vergabe der Noten am tierschutzgerechten<br />
künstlichen Revierbau.<br />
Das Bauleistungszeichen wird ab Note 2,5 vergeben.<br />
Im Fach Sprengen werden auch halbe Noten vergeben,<br />
so dass eine größere Differenzierung möglich ist.<br />
Je nach Verhalten des Hundes und der Vorliegearbeit<br />
werden die Noten 4 bis 0 vergeben.<br />
Leistungen, die unter 2,5 liegen, sind Minderleistungen.<br />
32<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1.00 Zweck der Prüfung<br />
Seite<br />
7<br />
1.01 Allgemeine Bestimmungen 8<br />
1.02 Zulassung 9<br />
1.03 Veranstalter, Nennungen u. Einsätze 12<br />
1.04 Meldungen 13<br />
1.05 Prüfungsleiter 14<br />
1.06 Prüfungsrichter 16<br />
1.07 Gastrichter / Notrichter 18<br />
1.08 Richteranwärter 19<br />
1.09 Einschränkung 19<br />
1.10 Richterbeleidigung 20<br />
1.11 Einsprüche 20<br />
1.12 Zurückziehen 21<br />
1.13 Reihenfolge 22<br />
1.14 Ausschluss 22<br />
1.15 Preise 23<br />
1.16 Ehrenpreise 23<br />
1.17 Leistungszeichen 24<br />
1.18 Prüfungsnoten 26<br />
1.19 Sicherheitsvorschriften 27<br />
2.00 Bei Zuchtprüfung: vorläufige Form- und Haarbewertung,<br />
Feststellung von Schulterhöhe und Brustumfang unter<br />
Beachtung der Maßverhältnisse im Rassestandard,<br />
Zuchtausschließenden Mängeln, Zahnkontrolle 29<br />
2.01 Zahnverlust 30b<br />
2.02 Zahnkontrolle 30b<br />
3.00 Zuchtprüfung (ZP) 31<br />
3.01 Baueignung bei ZP und GP<br />
3.02 Richteranweisung zur Arbeit<br />
32<br />
unter der Erde 33<br />
3.03 Arbeit am Rundkessel 34<br />
3.04 Ausdauer und Passion 37<br />
2<br />
ALLGEMEINES<br />
2.01 Zahnverlust<br />
Ausgebissene, bzw. durch Unfall verlorene Zähne,<br />
werden nur als vorhanden gewertet, wenn eine zeitnahe<br />
schriftliche Bestätigung eines DJT-Richters über<br />
das Vorhandengewesensein und die korrekte Stellung<br />
der entsprechenden Zähne vorliegt.<br />
Röntgenbilder als Nachweis über ausgebissene<br />
Zähne können im Einzelfall durch einen vom<br />
DJT-<strong>Club</strong> e.V. benannten Tierarzt anerkannt werden.<br />
Datum, Zuchtbuchnummer oder Chipnummer und /<br />
oder Name des Hundes müssen auf der Röntgenaufnahme<br />
ersichtlich sein. Die Aufnahme sollte möglichst<br />
innerhalb von 48 Stunden nach dem Zahnverlust<br />
erstellt worden sein.<br />
Diese Bestätigung ist den jeweiligen Unterlagen beizufügen<br />
und an den Prüfungsobmann des<br />
DJT-<strong>Club</strong> e.V. bzw. dessen Stellvertreter weiter zu<br />
leiten.<br />
2.02 Zahnkontrolle<br />
Ausserhalb einer Prüfung ist die schriftliche Bestätigung<br />
einer Zahnkontrolle nach vollendetem<br />
7. Lebensmonat durch zwei DJT-Richter mit detailliertem<br />
Ergebnis zum Nachweis eines korrekten Gebisses<br />
möglich und anerkannt.<br />
Die Vordrucke können beim Prüfungsobmann angefordert<br />
werden und sind im Internet auf unserer Website<br />
hinterlegt.<br />
30b
GEBRAUCHSPRÜFUNG<br />
Die Markierung auf der Fährte darf nur auf der<br />
Rückseite der Bäume unauffällig angebracht werden.<br />
Die Stehzeit der Normalfährte (400 m) darf zwei<br />
Stunden nicht unterschreiten und soll acht Stunden<br />
nicht überschreiten.<br />
Die Übernachtfährte (400 m oder 600 m) muss mindestens<br />
12 Stunden und darf maximal 20 Stunden<br />
stehen.<br />
Das Anlegen der Fährten erfolgt durch einen Richter<br />
aus der zuständigen Richtergruppe für die Hunde<br />
seiner Gruppe bzw. hat ein entsprechender Richter<br />
hierbei anwesend zu sein.<br />
Für die Übernachtfährten ist – abhängig von der Teilnehmerzahl<br />
– eine ausreichende Anzahl von Ersatzfährten<br />
anzulegen.<br />
Während der Arbeit auf der Schweißfährte kann der<br />
Führer seinen Hund abtragen, neu ansetzen oder sich<br />
korrigieren; häufiges Korrigieren ist wertmindernd.<br />
Seitens der Richter ist der Führer abzurufen, wenn<br />
der Hund ca. 80 m von der Fährte abgekommen ist.<br />
Danach ist dem Hundeführer ggfls. der letzte gemeldete<br />
Schweiß zu zeigen, damit er dort neu ansetzen kann.<br />
Jeder Abruf bewirkt die Minderung der Bewertung<br />
um eine Note.<br />
Ein evtl. dritter Abruf hat den Abbruch der Arbeit zur<br />
Folge. Die Übernachtfährte hat eine höhere Fachwertziffer<br />
und wird unter „Besonderes” in das Zensurenformblatt<br />
eingetragen.<br />
59<br />
NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />
ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />
11.00 Änderung der <strong>Prüfungsordnung</strong><br />
Die vorstehende <strong>Prüfungsordnung</strong> hat eine Gültigkeitsdauer<br />
von acht Jahren.<br />
Sie kann nur dann früher geändert werden, wenn gesetzliche<br />
Vorschriften dieses zwingend verlangen.<br />
Anträge auf Änderung der <strong>Prüfungsordnung</strong> sind mit<br />
genauem Wortlaut so rechtzeitig vor der Delegiertenversammlung<br />
– über die Landesgruppe – dem Vorsitzenden<br />
zu übermitteln, dass sie noch zwei Monate<br />
vorher im Nachrichtenblatt des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<br />
<strong>Club</strong> e. V. veröffentlicht werden können. Die Landesgruppen<br />
haben zu den Anträgen Stellung zu nehmen.<br />
12.00 Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Prüfungsordnung</strong> trat erstmals am 01. 01. 2000<br />
in Kraft.<br />
Sie wurde geändert durch die Hauptversammlungen<br />
am 10. 05. 2003, 19. 03. 2005 und zuletzt am<br />
20. 05. 2007.<br />
Per Beschluss des Vorstandes vom 02. 08. 2008<br />
erfolgte unter Anwendung der Generalklausel gemäß<br />
§ 18 (1) der Satzung eine Anpassung, welche bei der<br />
nächsten Hauptversammlung nachträglich genehmigt<br />
werden muss.<br />
Letzte Änderungen gemäß Beschlüssen der Hauptversammlung<br />
am 19. März 2011.<br />
105<br />
NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />
ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />
7.03 Arbeit am Naturbau,<br />
Leistungszeichen NB, NB/<br />
Eine Arbeit im Rahmen der regulären Jagdausübung<br />
am Raubwild kann nur bewertet werden, wenn sie an<br />
Naturbauten aller Art, an Revierkunstbauten oder an<br />
bauähnlichen Röhrensystemen (Strohmieten, unter<br />
Scheunen oder Ähnlichem) stattgefunden und der Hund<br />
alleine gearbeitet hat.<br />
Erforderlich ist eine Mindestarbeitszeit von fünf Minuten.<br />
Vergeben werden die Leistungszeichen NB oder NB/.<br />
Ein Hund, der ausgewachsenes und gesundes Raubwild<br />
einwandfrei sprengt erhält das Leistungszeichen<br />
„NB“.<br />
Wird das Raubwild gepackt oder gewürgt, so dass ein<br />
Einschlag gemacht werden kann oder zieht der Hund<br />
das Raubwild aus der Röhre, so dass es auf jeden Fall<br />
in den Besitz des Führers kommt, kann das Leistungszeichen<br />
„NB/“ vergeben werden.<br />
Entsprechend den Bestimmungen des § 22.4 BJAGDG<br />
werden für Bauleistungen in der Zeit vom 01. März<br />
bis 15. Juni keine Leistungszeichen vergeben.<br />
7.04 Arbeit am Schwarzwild,<br />
Leistungszeichen S, S/<br />
Für die Vergabe des Leistungszeichens „S” ist freies<br />
und selbstständiges Suchen und Finden des Schwarzwildes<br />
des eingesetzten Hundes, lautes Jagen und<br />
Vorbringen des Wildes erforderlich.<br />
99<br />
NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />
ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />
Voraussetzungen zur Verleihung<br />
des „Führerbruches“<br />
Wer:<br />
• 3 verschiedene Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> erfolgreich<br />
auf einer Gebrauchsprüfung oder Verbandsschweißprüfung<br />
geführt hat,<br />
wird mit dem bronzenen Führerbruch<br />
• 5 verschiedene Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> erfolgreich<br />
auf einer Gebrauchsprüfung oder Verbandsschweißprüfung<br />
geführt hat,<br />
wird mit dem silbernen Führerbruch<br />
• 10 verschiedene Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> erfolgreich<br />
auf einer Gebrauchsprüfung oder Verbandsschweißprüfung<br />
geführt hat,<br />
wird mit dem goldenen Führerbruch<br />
ausgezeichnet.<br />
Wenn ein <strong>Deutscher</strong> <strong>Jagdterrier</strong> auf einer Gebrauchsprüfung<br />
und einer Verbandsschweißprüfung erfolgreich<br />
geführt worden ist, so werden beide Prüfungen<br />
in Anrechnung gebracht. Die Fährtenschuhprüfung wird<br />
einer Verbandsschweißprüfung gleichgestellt.<br />
Die Prüfung Arbeit nach dem Schuss (des DJT-<strong>Club</strong><br />
e. V. oder des IV-DJT) wird einer Gebrauchsprüfung<br />
gleichgestellt.<br />
Die Beantragung erfolgt durch das Mitglied über die<br />
zuständige Landesgruppe mit dem entsprechenden Formular<br />
beim stellvertretenden Prüfungsobmann.<br />
Beschlossen auf der Hauptversammlung des<br />
DJT-<strong>Club</strong> e. V. am 04. 05. 1991. Änderungen gemäß<br />
Beschlüssen der HV am 10. 05. 03 in Petersberg-<br />
Almendorf und am 20. 05. 07 in Fulda. Letzte Änderungen<br />
gemäß Beschlüssen der HV am 19. März 2011 in<br />
Fulda.<br />
107
NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />
ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />
Das Leistungszeichen „S/“ kann vergeben werden,<br />
wenn der Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> nach freier und selbständiger<br />
Suche das Schwarzwild hart bedrängt<br />
(Fassversuche) oder aber packt, so dass ein Fangschuss<br />
oder Abfangen möglich ist.<br />
Das Lebendgewicht des Stückes soll mindestens<br />
20 kg betragen.<br />
Für beide Leistungszeichen ist erforderlich, dass der<br />
Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> alleine und selbständig arbeitet<br />
und sobald er gefunden hat, konsequent am angejagten<br />
Stück bleibt.<br />
7.05 Arbeit am Schwarzwild<br />
anlässlich der praktischen Jagdausübung<br />
Die Leistungszeichen können anlässlich der praktischen<br />
Jagdausübung auf Schwarzwild erworben<br />
werden.<br />
Das Jagdgelände kann bestehen aus Waldkomplexen<br />
mit Dickungen, großen Schilfpartien oder aus, für<br />
Schwarzwild Deckung bietenden, Feldfluren, z. B.<br />
Maisschläge oder Ähnlichem.<br />
Werden mehrere Deutsche <strong>Jagdterrier</strong> bei der<br />
Schwarzwildjagd eingesetzt, sind die Hunde gut<br />
sichtbar und unterschiedlich zu markieren, damit für<br />
Richter und Zeugen eine eindeutige Unterscheidung<br />
der Hunde möglich ist.<br />
Die Vergabe des Leistungszeichen „S/“ ist auch möglich<br />
im Rahmen einer Nachsuche mit anschließender<br />
Hatz.<br />
100<br />
NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />
ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />
108<br />
GEBRAUCHSPRÜFUNG<br />
4.14 Totverbellen, Totverweisen<br />
Totverbellen oder Totverweisen sind auf derselben<br />
Fährte unmittelbar nach der Riemenarbeit zu prüfen,<br />
wobei die Rotfährte am Ende der Riemenarbeit, nach<br />
dem Erreichen des besonders gekennzeichneten<br />
Wundbettes von einem Richter zu verlängern ist,<br />
welcher dann beim Stück in Deckung verbleibt, um<br />
die Arbeit und evtl. Anschneiden zu beobachten.<br />
Das Ende der Riemenarbeit wird durch ein besonders<br />
bezeichnetes Wundbett markiert, an dem der Verweiser<br />
oder Verbeller zu schnallen ist, um 150 Meter<br />
weiter zum Stück zu arbeiten.<br />
Es ist hierbei nur die Art des Verbellens oder Verweisens<br />
zu bewerten, gleichgültig, ob der Hund auf der<br />
Rotfährte oder Freiverloren gefunden hat.<br />
Er darf höchstens dreimal angesetzt werden.<br />
Totverbeller und -verweiser mit Note 3 und 4 erhalten<br />
als Leistungszeichen den Totverbeller- bzw. den Verweiserstrich.<br />
Der Führer hat vor der Schweißarbeit die Art des Verweisens<br />
anzugeben.<br />
Er hat am Platz des Schnallens stehen zu bleiben und<br />
sich ruhig zu verhalten.<br />
Erst wenn der Verweiser zurückgekehrt ist oder der<br />
Verbeller ca. 10 Minuten verbellt hat, darf der Führer<br />
dem Hund folgen, nachdem die Richter dazu ihre<br />
Einwilligung gaben.<br />
60<br />
NATURLEISTUNGSZEICHEN,<br />
ERGÄNZUNGSPRÜFUNGEN, ANHANG<br />
Anhang<br />
Zulassungsbedingungen<br />
für die Dr. Lackner-Gedächtnisprüfung<br />
Mindestvoraussetzungen:<br />
Der Hund muss eine Zuchtprüfung mit 2. Preis bestanden<br />
haben.<br />
Im Form- und Haarwert muss der Rüde die Bewertung<br />
sg / sg und die Hündin g / g besitzen.<br />
Auch müssen mindestens die Leistungszeichen<br />
gemäß der Ziffern 2.1 und 3.1 der Zuchtordnung<br />
erbracht worden sein.<br />
Beschlossen auf der Hauptversammlung des<br />
Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V. am 23. 03. 2001<br />
in München.<br />
Titel „Dr. Lackner- Sieger“ (LSgr)<br />
Um den Titel „Dr. Lackner-Sieger” erreichen zu können,<br />
muss der Hund auf der Dr. Lackner-Gedächtnisprüfung<br />
im 1. Preis sein und den Besitz eines Natur-leistungszeichens<br />
(Bau oder Sau) durch eine Bestätigung<br />
des Prüfungsobmannes vor der Prüfung nachweisen<br />
können.<br />
Beschlossen auf der Hauptversammlung des<br />
Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V. am 23. 03. 2001<br />
in München.<br />
106